Ausgabe vom Dezember 2001 - FLAG - Führen mit Leistungsauftrag ...
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Dieser Ausbauschritt kann jedoch nur getan werden, wenn der Aufwand für die Umstellung<br />
auf allen Stufen (auch im Parlament) reduziert wird, die Instrumente vereinfacht<br />
werden und das neue Führungsprinzip von den Departementen konsequent<br />
umgesetzt und angewendet wird.<br />
Zur Vereinfachung von <strong>FLAG</strong> hat der Bundesrat entschieden,<br />
- von Produktegruppen- auf amtbezogene Globalbudgets zu wechseln, und dort,<br />
wo die Voraussetzungen erfüllt sind, auf eine Saldosteuerung (Nettofinanzierung)<br />
umzustellen;<br />
- die Kompetenz zur Reservebildung an die Departemente zu delegieren;<br />
- auf die Sparvorgabe in der heutigen Form zu verzichten;<br />
- das Berichtswesen zu koordinieren und zu straffen; und<br />
- die <strong>mit</strong> dem Bundespersonalgesetz gegebenen Delegationsmöglichkeiten zur<br />
Personalführung der Departemente für <strong>FLAG</strong>-Verwaltungsstellen voll zu nutzen.<br />
Der Bundesrat verlangt, dass vor jeder Umstellung einer Organisationseinheit geprüft<br />
werden muss, ob die Voraussetzungen für <strong>FLAG</strong> erfüllt werden können. Dazu gehören<br />
der im Verhältnis zur politischen Führung genügende Handlungs- und Entscheidungsspielraum<br />
auf Stufe Departement und Verwaltungsstelle, die Messbarkeit der<br />
Leistungs- und Wirkungsziele, klare Definition der Produkte und Leistungsbezüger,<br />
Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein aussagekräftiges Controlling als Basis für<br />
die Amtsführung.<br />
Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass die Evaluation zudem gezeigt hat, dass<br />
<strong>FLAG</strong> als 2. Kreis des 4-Kreise-Modells nicht isoliert betrachtet werden darf. Es besteht<br />
der Bedarf, den 3. Kreis einheitlicher zu definieren und die Handlungsfähigkeit<br />
der dezentralen Bundesverwaltung zu verbessern. Der Bundesrat hat deshalb die<br />
Projektorganisation <strong>FLAG</strong> beauftragt, zwei Grundmodelle, „(Markt-)Aufsichtsbehörden“<br />
und „Unternehmen (Institut, Stiftung) <strong>mit</strong> öffentlichem Auftrag“, als Organisationsform<br />
für den 3. Kreis auszuarbeiten. Es ist eine Lösung anzustreben, bei der nur<br />
noch Ausnahmen von diesen Grundmodellen speziell geregelt werden müssen.<br />
Schliesslich hält der Bundesrat fest, dass der Wandel im Bereich der wirkungsorientierten<br />
Verwaltungsführung im nationalen und internationalen Umfeld erfordert, dass<br />
das 4-Kreise-Modell als Führungs- und Organisations-Leitlinie des Bundesrates weiter<br />
entwickelt werden muss.<br />
http://eww.epa.admin.ch/themen/flag/d 4