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Ausgabe vom Dezember 2001 - FLAG - Führen mit Leistungsauftrag ...

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Dieser Ausbauschritt kann jedoch nur getan werden, wenn der Aufwand für die Umstellung<br />

auf allen Stufen (auch im Parlament) reduziert wird, die Instrumente vereinfacht<br />

werden und das neue Führungsprinzip von den Departementen konsequent<br />

umgesetzt und angewendet wird.<br />

Zur Vereinfachung von <strong>FLAG</strong> hat der Bundesrat entschieden,<br />

- von Produktegruppen- auf amtbezogene Globalbudgets zu wechseln, und dort,<br />

wo die Voraussetzungen erfüllt sind, auf eine Saldosteuerung (Nettofinanzierung)<br />

umzustellen;<br />

- die Kompetenz zur Reservebildung an die Departemente zu delegieren;<br />

- auf die Sparvorgabe in der heutigen Form zu verzichten;<br />

- das Berichtswesen zu koordinieren und zu straffen; und<br />

- die <strong>mit</strong> dem Bundespersonalgesetz gegebenen Delegationsmöglichkeiten zur<br />

Personalführung der Departemente für <strong>FLAG</strong>-Verwaltungsstellen voll zu nutzen.<br />

Der Bundesrat verlangt, dass vor jeder Umstellung einer Organisationseinheit geprüft<br />

werden muss, ob die Voraussetzungen für <strong>FLAG</strong> erfüllt werden können. Dazu gehören<br />

der im Verhältnis zur politischen Führung genügende Handlungs- und Entscheidungsspielraum<br />

auf Stufe Departement und Verwaltungsstelle, die Messbarkeit der<br />

Leistungs- und Wirkungsziele, klare Definition der Produkte und Leistungsbezüger,<br />

Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein aussagekräftiges Controlling als Basis für<br />

die Amtsführung.<br />

Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass die Evaluation zudem gezeigt hat, dass<br />

<strong>FLAG</strong> als 2. Kreis des 4-Kreise-Modells nicht isoliert betrachtet werden darf. Es besteht<br />

der Bedarf, den 3. Kreis einheitlicher zu definieren und die Handlungsfähigkeit<br />

der dezentralen Bundesverwaltung zu verbessern. Der Bundesrat hat deshalb die<br />

Projektorganisation <strong>FLAG</strong> beauftragt, zwei Grundmodelle, „(Markt-)Aufsichtsbehörden“<br />

und „Unternehmen (Institut, Stiftung) <strong>mit</strong> öffentlichem Auftrag“, als Organisationsform<br />

für den 3. Kreis auszuarbeiten. Es ist eine Lösung anzustreben, bei der nur<br />

noch Ausnahmen von diesen Grundmodellen speziell geregelt werden müssen.<br />

Schliesslich hält der Bundesrat fest, dass der Wandel im Bereich der wirkungsorientierten<br />

Verwaltungsführung im nationalen und internationalen Umfeld erfordert, dass<br />

das 4-Kreise-Modell als Führungs- und Organisations-Leitlinie des Bundesrates weiter<br />

entwickelt werden muss.<br />

http://eww.epa.admin.ch/themen/flag/d 4

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