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Ausgabe vom Dezember 2001 - FLAG - Führen mit Leistungsauftrag ...

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Die Steuergruppe und die Projektleitung <strong>FLAG</strong> kamen zum Schluss, dass die heute<br />

zur Verfügung stehenden Unterlagen für eine Beurteilung des <strong>FLAG</strong>-Modells ausreichen.<br />

Diese deckt sich in weiten Teilen <strong>mit</strong> den Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

der externen Evaluatoren. Aber es gibt auch Unterschiede. So empfahl die<br />

Steuergruppe, bei der Ausdehnung von <strong>FLAG</strong> auf weitere Verwaltungsbereiche am<br />

Grundsatz der Freiwilligkeit (<strong>mit</strong> Entscheidvorbehalt der Departemente) festzuhalten.<br />

Dies aus der Überzeugung heraus, dass der Übergang zu <strong>FLAG</strong> nicht von oben verordnet<br />

werden kann, weil für eine Umstellung auf <strong>FLAG</strong> erfahrungsgemäss verschiedene<br />

Voraussetzungen erfüllt und umfangreiche Vorarbeiten geleistet werden müssen.<br />

Im Gegensatz zu den externen Evaluatoren lehnen Steuergruppe und Projektleitung<br />

<strong>FLAG</strong> einen stärkeren Einbezug des Parlamentes bei der Festlegung und Verabschiedung<br />

der Leistungsaufträge ab. Sie verweisen dabei darauf, dass der Bundesrat<br />

verschiedentlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er aus grundsätzlichen Überlegungen<br />

von einer Genehmigung der Leistungsaufträge durch die eidgenössischen<br />

Räte absehen möchte. Das heutige Konsultationsverfahren bei den zuständigen parlamentarischen<br />

Fachkommissionen bietet ausreichend Gelegenheit, gewünschte Änderungen<br />

geltend zu machen. Nötigenfalls können die eidgenössischen Räte <strong>mit</strong><br />

dem neuen parlamentarischen Instrument „Der Auftrag“ Korrekturbegehren durchsetzen.<br />

Wie die externen Evaluatoren äusserten auch Steuergruppe und Projektleitung <strong>FLAG</strong><br />

die Meinung, dass <strong>FLAG</strong> nur eine Zukunft hat, wenn der Aufwand auf allen Stufen<br />

(einschliesslich Parlament) reduziert, die einzelnen Instrumente vereinfacht, die Berichterstattung<br />

und das Reporting verwesentlicht und standardisiert werden. Vor allem<br />

müssten jedoch klare Verbesserungen bei der Festlegung der Leistungs- und<br />

Wirkungsziele und deren Messung erreicht werden.<br />

Soweit die verwaltungsinterne Beurteilung und die wichtigsten Anliegen des Parlaments.<br />

Nun zum<br />

Beschluss des Bundesrates im Überblick<br />

Die mehrheitlich positiven Ergebnisse der Gesamtevaluation sowie die guten Erfahrungen<br />

der <strong>FLAG</strong>-Verwaltungsstellen, der Departemente und der Projektleitung führten<br />

zum Entscheid des Bundesrates, <strong>FLAG</strong> sowohl quantitativ als auch qualitativ weiterzuentwickeln<br />

und auszubauen sowie die bestehenden Mängel zu beheben. In seinem<br />

Bericht zuhanden der Eidg. Räte stellt er fest: Der Status Quo würde weder dem<br />

Potenzial des <strong>FLAG</strong>-Ansatzes, noch dem bisherigen Aufwand-Nutzen-Verhältnis gerecht<br />

und die heutigen <strong>FLAG</strong>-Lösungen längerfristig gefährden. Eine generelle flächendeckende<br />

Einführung von <strong>FLAG</strong> wäre nicht realistisch. Es fehlen vielerorts produktbezogene<br />

Leistungs- und Wirkungsziele sowie Instrumente des Rechnungswesens<br />

und des Controllings. Zudem könnte die bei der Einführung erforderliche zusätzliche<br />

Arbeitsleistung kaum auf allen betroffenen Ebenen erbracht werden.<br />

Der verkraftbare schrittweise Ausbau von <strong>FLAG</strong> soll deshalb auf freiwilliger Basis<br />

durch die Departemente erfolgen. Zielvorstellung des Bundesrates ist es, die Reichweite<br />

von <strong>FLAG</strong> <strong>mit</strong>telfristig zu verdoppeln, im günstigsten Fall zu verdreifachen.<br />

http://eww.epa.admin.ch/themen/flag/d 3

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