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Kurzbeurteilung Schadstoffscreening Schulhaus Tuma ... - Domat/Ems

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1) Asbesthaltige Leichtbauplatten, (schwach gebunden)<br />

Im Heizraum wurden zwischen den FL-Lampen und der Holzaufhängung Leichtbauplatten mit schwach<br />

gebundenem Asbest ausgemacht. Solche schwach gebundenen Applikationen dürfen nur durch einen<br />

Suva-zugelassenen Asbestsanierer ausgebaut werden. Einer unkontrollierten Faserverschleppung ist<br />

unbedingt vorzubeugen. Der Ausbau der Leichtbauplatten kann im Sinne von erleichterten Schutzmassnahmen<br />

gemäss EKAS-Richtlinie erfolgen. Der Hausmeister sollte defekte Leuchten bis auf weiteres nicht<br />

mehr auswechseln.<br />

Als Sofortmassnahme wird empfohlen, die Leichtbauplatten mit Restfaserbindemittel zu sichern. Wichtig<br />

ist auch die Abklärung, ob sich in anderen, stärker genutzten, Räumen weitere FL-Leuchten mit<br />

asbesthaltigem Brandschutz befinden.<br />

2) Asbesthaltige Faserzementrohre (fest gebunden)<br />

Im Rahmen der Erstbeprobung am 9. Februar 2011 wurde festgestellt, dass die Abwasserrohre im Dachbereich<br />

aus Faserzement bestehen, der aufgrund der Einbauzeit als asbesthaltig eingestuft wird. Zudem ist<br />

aus den vorhandenen Bauplänen (Planeinsicht am 3. Februar 2011) ersichtlich, dass auch die Futterrohre<br />

in der Zivilschutzanlage aus Faserzement bestehen, welche aufgrund der Einbauzeit ebenfalls als asbesthaltig<br />

einzustufen sind.<br />

Von den fest gebundenen Asbestzementanwendungen geht keine direkte Gefährdung aus. Grundsätzlich<br />

besteht in der Schweiz keine Sanierungspflicht für intakte Asbestzementbauteile. Im Falle von baulichen<br />

Eingriffen sind diese aber bruchfrei zu demontieren, in zugangsgeschützte Deckelmulden zu deponieren<br />

und über eine für AZ zugelassene Kantonale Deponie zu entsorgen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass einzelne AZ-Rohre einbetoniert sind, womit ein bruchfreier Ausbau ohne<br />

unkontrollierte Faserfreisetzung nicht möglich ist. In dem Falle müsste die Demontage gemäss der<br />

EKAS-Richtlinie 6503 durch einen Suva-geprüften Asbestsanierer in Kleinzonen erfolgen.<br />

3) Asbesthaltiger Fensterkitt (fest gebunden)<br />

Eine stichprobenartige Analyse wies Asbestkitt zwischen Fensterrahmen und Fensterglas nach. Das<br />

Vorgehen beim Ausbau und der Entsorgung hängt massgeblich davon ab, ob die Fensterrahmen aus Holz<br />

oder Metall sind und ob die Fenster aushängbar oder fest verglast sind. Demontierbare Holzflügelfenster<br />

können durch einen Baumeister bruchfrei entfernt und nach heute gängiger Praxis als Ganzes via einer<br />

LRV-konformen KVA entsorgt werden.<br />

Handelt es sich aber um Metallfensterrahmen und/oder fest verglaste Fensterrahmen, müssen diese<br />

gemäss EKAS-Richtlinie 6503 vor Ort in einer Schwarzzone saniert werden (regelkonforme Trennung<br />

von Rahmen, Glas und Asbestkitt). Für solche Arbeiten ist eine Suva zugelassene Sanierungsfirma ebenso<br />

wie eine Fachbegleitung beizuziehen. Je nach Ausgangslage können solche Arbeiten aber mit einer PCB-<br />

Sanierung in bereits bestehenden Zonen durchgeführt werden.<br />

4) PCB-haltige Fugendichtungsmassen<br />

Die PCB-Konzentrationen in den bislang untersuchten Fugendichtungsmassen im Aussen- wie auch im<br />

Innenbereich sind mit bis zu > 350‘000 mg/kg, was einem PCB Anteil von 35% entspricht, sehr hoch. Ein<br />

Zugriff von Kindern auf zugängliche Dichtungsmassen sollte als Sofortmassnahme unterbunden werden.<br />

Zudem wird augrund der hohen Belastungswerte in Fugendichtungen im Korridor dringend empfohlen,<br />

präventiv die Innenraumluft auf PCB zu untersuchen. Dies im Sinne einer pro-aktiven Massnahme, um<br />

auf mögliche Fragen des Lehrkörpers wie der Eltern verbindliche Aussagen machen und im besten Fall<br />

„Entwarnung“ geben zu können. Im Falle erhöhter Werte könnten aufgrund der Messresultate auch<br />

betriebliche Massnahmen eingeleitet werden (z.B. Änderungen im Lüftungs- und Reinigungsregime).<br />

Ebenfalls empfohlen wird eine zeitnahe Abklärung mittels fundiertem Screening, ob PCB- und andere<br />

hormonaktive Schadstoffe auch die Schulzimmer und die Turnhallen betreffen, sei es durch primäre oder<br />

sekundäre Belastungen. Nebst der gesundheitsrelevanten Beurteilung ermöglichen diese Befunde dann<br />

auch weitere Entscheidungsgrundlagen für die notwendige „Eingriffstiefe“ einer Instandsetzung des<br />

Objekts.<br />

Aufgrund der heute vorliegenden Erkenntnisse ist bereits klar, dass bei Instandsetzungsarbeiten an der<br />

Gebäudehülle und im Fensterbereich die Fugendichtungsmassen regelkonform und fachmännisch entfernt<br />

werden müssen. Unter Berücksichtigung der Diffusion in Hinterfüllmaterialien und Fugenkanten sind<br />

diese rückstandslos und verschleppungsfrei in einer Schwarzzone im Unterdruck zu entfernen. Diese<br />

Sanierungsarbeiten müssen durch erfahrene Spezialisten erfolgen. Eine zu starke Erhitzung der PCBhaltigen<br />

Materialien während der Sanierungsarbeiten ist unbedingt zu vermeiden, da die Gefahr der<br />

erhöhten Freisetzung von gasförmigem, hormonaktivem PCB sowie die Bildung der hochgiftigen Stoffe<br />

Dioxin (PCDD) und Furan (PCDF) besteht.<br />

<strong>Kurzbeurteilung</strong> Eingeschränktes <strong>Schadstoffscreening</strong> <strong>Schulhaus</strong> <strong>Tuma</strong> Platta, <strong>Domat</strong> <strong>Ems</strong> – Februar 2011 3

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