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1 - 2013 - Energieland Brandenburg

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Vogelarten, zu Schwerpunktgebieten gemäß brandenburgischen<br />

Artenschutzprogramm sowie zu bedeutenden Rast- und Überwinterungsgewässern<br />

störungssensibler Zugvögel. In diesen Schutzbereichen<br />

stehen tierökologische Belange der Errichtung von WEA<br />

grundsätzlich entgegenstehen.<br />

Als Restriktionsbereiche bezeichnen die TAK Gebiete, in denen<br />

tierökologische Belange des Naturschutzes zu Einschränkungen<br />

oder Änderungen im Planungsprozess, wie etwa Verkleinerungen<br />

oder Verlagerungen von Anlagestandorten führen können. Dies<br />

kann zu verstärkten Kompensationsanforderungen führen, um entstehende<br />

Beeinträchtigungen auszugleichen. Es handelt sich hierbei<br />

im Wesentlichen um essentielle Zug- bzw. Wanderkorridore.<br />

Im Genehmigungsverfahren können für besonders gefährdete<br />

Arten Abstände zwischen Brutplätzen und Windenergieanlagen<br />

bestimmt werden, um das Kollisionsrisiko zu verringern. Kollisionen<br />

mit Todesfolgen lassen sich nicht verhindern, sondern nur<br />

minimieren. Hier sind vor allem weitere Studien und Ergebnisse<br />

für bestehende Anlagen auszuwerten, um für die weitere Nutzung<br />

der Windenergie Konflikt minimierende Maßnahmen weiter zu entwickeln.<br />

Wie viel Infraschall geht von Windrädern<br />

aus und welche gesundheitlichen Auswirkungen<br />

gibt es<br />

Der Schutz des Menschen in der Nachbarschaft von technischen<br />

Anlagen wird durch immissionsschutzrechtliche Vorgaben geregelt.<br />

Dieser Schutz setzt weit unterhalb von gesundheitlichen<br />

Gefährdungen an. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

gilt es, erhebliche Belästigungen auszuschließen. Die „Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) legt Anforderungen<br />

fest, die der Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen<br />

durch tieffrequente Geräusche dienen. Das Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz sowie die TA Lärm finden Sie hier.<br />

Prinzipiell kann Infraschall im Frequenzbereich unterhalb des<br />

Hörschalls (16/20 Hz bis 20 kHz) vom Menschen wahrgenommen<br />

werden. Allerdings sind hierzu sehr hohe Pegel erforderlich.<br />

Neben natürlichen Quellen, wie z.B. Sturm oder Erdbeben, wird<br />

Infraschall unter anderem auch durch großtechnische Anlagen<br />

wie Windenergieanlagen (WEA) erzeugt. Genaue Messungen<br />

des Infraschalls gestalten sich insbesondere an WEA schwierig,<br />

da die störenden Windgeräusche separiert werden müssen. Vorhandene<br />

Untersuchungsergebnisse belegen aber, dass schon im<br />

Nahbereich von WEA der Infraschallanteil deutlich unterhalb der<br />

normalen Wahrnehmungsschwelle liegt.<br />

Der Dachverband der Deutschen Natur- und Umweltschutzverbände<br />

hat in einer Studie von 2005 festgestellt, dass von Infraschall<br />

keine Gefährdung oder Belästigung ausgeht. Die Studie bezog<br />

sich auf Abstände von WEA zu Wohngebieten von durchschnittlich<br />

500m. Im September 2011 wurden diese Ergebnisse in einer weiteren<br />

Studie bestätigt: „Alle derzeit vorliegenden Infraschallmessungen<br />

zeigen übereinstimmend, dass der Infraschall von WEA<br />

auch im Nahbereich der Anlagen (100-250m Entfernung) deutlich<br />

unterhalb der menschlichen Hörschwelle und damit auch deutlich<br />

unterhalb der Wirkschwelle liegt.“<br />

Dagegen hat das Robert-Koch-Institut 2007 ein Papier zu Infraschall<br />

und tieffrequentem Schall veröffentlicht, das einen Mangel<br />

an umweltmedizinisch orientierten wissenschaftlichen Studien<br />

benennt und einen großen Handlungs- und Forschungsbedarf<br />

sieht. Das Bundesumweltministerium im letzten Jahr eine „Machbarkeitsstudie<br />

zu Wirkungen von Infraschall“ in Auftrag gegeben,<br />

deren Ergebnisse erst in einigen Jahren erwartet werden.<br />

Die Fachleute des Landes sind der Auffassung, dass es weiterhin<br />

Forschungsbedarf zum Thema Infraschall/ tieffrequenter Schall<br />

gibt und die Unterscheidung in individuelle und nominale Wahrnehmung<br />

mehr Gewicht bekommen sollte. Dies betrifft aber nicht<br />

nur Windkraftanlagen, sondern auch alle anderen Lärm verursachenden<br />

Quellen aus den Bereichen Industrie und Verkehr.<br />

Warum sollen Windenergieanlagen in<br />

Waldflächen errichtet werden<br />

Im gegenwärtigen Koalitionsvertrag wird auf S. 24 festgehalten,<br />

dass „Neue Standorte für regenerative Energien vorrangig auch<br />

im Nutzwald (für Windkraft) (…) erschlossen werden [sollen].“<br />

Die Landesregierung hält die Einbeziehung von Waldflächen für<br />

den Bau von Windenergieanlagen zur Erreichung der Ziele der<br />

Energiestrategie 2030 für erforderlich. Ohne diese Flächen können<br />

andere Kriterien wie z. B. Abstände zu Siedlungen nicht gewahrt<br />

und das Gesamtleistungsziel an installierter Leistung nicht<br />

erreicht werden.<br />

Je hochwertiger der Wald in seiner ökologischen Funktion und<br />

in seiner Bedeutung für die Erholung ist, desto geringer ist die<br />

Wahrscheinlichkeit, dass dieser in ein Windeignungsgebiet mit<br />

einbezogen wird. Die Entscheidung darüber, ob Waldflächen in ein<br />

Windeignungsgebiet aufgenommen werden, trifft die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft im Rahmen von Regionalplänen. Alle Entwürfe<br />

bzw. die rechtskräftigen Regionalpläne sehen derzeit Windeignungsgebiete<br />

im Wald vor.<br />

Mit Stand Sommer 2012 haben die Regionalen Planungsgemeinschaften<br />

in ihren Entwürfen ca. 61.770 ha Windeignungsgebiete<br />

kenntlich gemacht. Davon liegen ca. 18.800 ha in Waldflächen.<br />

Damit liegen 30,4 % der ausgewiesenen Flächen im Wald. Die<br />

durchschnittliche Bewaldung im Land beträgt ca. 37 %.<br />

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