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1 - 2013 - Energieland Brandenburg

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Ablauf der Betriebszeit nahezu restlos recycelt und komplett entfernt<br />

werden.<br />

Die energetische Gesamtbilanz von Windkraftanlagen einschließlich<br />

Bau, Errichtung, Wartung und Demontage ist je nach Bauart<br />

und Leistung der Anlage in der Regel schon nach einer Betriebszeit<br />

von wenigen Monaten ausgeglichen. Danach erfolgt eine CO 2<br />

-<br />

freie Energieerzeugung.<br />

Die übrigen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Umwelt<br />

sind umstritten. Die Vogelschlagopfer durch Windkraftanlagen stehen<br />

derzeit im Brennpunkt zahlreicher Diskussionen. Vogelschlag<br />

wäre nur durch Totalverzicht auf Windkraftanlagen völlig zu vermeiden.<br />

Die Bewertung ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.<br />

Schon eine genauere Quantifizierung von Schlagopfern unter<br />

Vögeln und Fledermäusen bereitet Schwierigkeiten. Es gibt kaum<br />

zuverlässige Monitoringsysteme dazu. In vielen Fällen gelingt es,<br />

die Schäden durch artspezifische Abstandsregelungen sowie Betriebseinschränkungen<br />

(Abschaltzeiten) zu minimieren.<br />

Für die Belästigung durch Schlagschatten und Befeuerung gibt es<br />

inzwischen technische Lösungen wie Abschaltzeiten und Funksysteme,<br />

die erst bei Annäherung von Flugzeugen die Blinklichter<br />

einschalten.<br />

Die Gefährdung durch den Einsatz von Neodym* (Gesundheitsgefährdung,<br />

Brandgefahr) ist bekannt, und die Hersteller nutzen zunehmend<br />

Alternativen. Der deutsche Markführer Enercon verwendet<br />

Elektromagnete für seine Generatoren. Andere Hersteller (z.B.<br />

Siemens, Vestas) nutzen die Vorteile der Neodym-Dauermagnete<br />

für Generatoren mit hohem Wirkungsgrad und Wartungsfreundlichkeit.<br />

Aufgrund der hohen Preise und wegen der kritischen Umweltsituation<br />

in den chinesischen Gewinnungsgebieten versucht<br />

z.B. Siemens andere Werkstoffe und recyceltes Neodymmaterial<br />

einzusetzen. Auch das Öko-Institut hat sich in einer Studie für diesen<br />

Weg ausgesprochen.<br />

Alle technologischen Entwicklungen unserer Industriegesellschaft<br />

zeigen bei genauer Betrachtung Belastungen für Mensch und<br />

Umwelt. Windenergie bildet zusammen mit Wasserkraft und Solarenergie<br />

die mit Abstand umweltfreundlichste Variante zur Energiegewinnung.<br />

*Neodym ist ein chemisches Element (Metall der seltenen Erden)<br />

Welche Rolle spielt der Natur- und Tierschutz<br />

bei der Errichtung von Windenergieanlagen<br />

Die fortschreitende Umstellung der Energieproduktion auf Windenergie<br />

benötigt Freiflächen in größerem Umfang und ist damit ein<br />

punktueller, aber tiefgehender Eingriff in die örtliche Umwelt von<br />

Mensch und Tier.<br />

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

informiert zum Natur- und Tierschutz in dem Erlass „Beachtung<br />

naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten<br />

und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“.<br />

Die Regelungen, in welchen Bereichen WEA errichtet werden dürfen,<br />

unterscheiden sich je nach Art des Schutzgebietes. In Naturschutzgebieten<br />

sind WEA grundsätzlich unzulässig.<br />

In Landschaftsschutzgebieten ist die Ausweisung von Windeignungsgebieten<br />

nach Prüfung im Einzelfall in Randlagen oder<br />

bereits vorbelasteten Bereichen möglich. In europäischen Schutzgebieten,<br />

die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen<br />

sind, sowie in Vogelschutzgebieten ist die Planung von WEA<br />

unzulässig, wenn das Gebiet erheblich beeinträchtigt wird. Windeignungsgebiete<br />

genießen Bestandsschutz, wenn sie schon zum<br />

Zeitpunkt der Meldung der Vogelschutzgebiete bestanden haben.<br />

Der Vogel- und Fledermausschutz bedarf der besonderen Betrachtung,<br />

weil das bundesdeutsche und das europäische Artenschutzrecht<br />

strenge Maßstäbe für den Schutz der betroffenen<br />

Arten einfordern. Maßstab ist dabei das einzelne Individuum, das<br />

vor einer beabsichtigten Tötung, Störung und Beseitigung seiner<br />

Lebensstätte geschützt werden soll.<br />

Bei der Ausweisung von Windparks muss anhand der bestehenden<br />

fachlichen Kriterien versucht werden, aus Sicht des Artenschutzes<br />

konfliktarme Bereiche für die Windenergienutzung zu bestimmen.<br />

Das MUGV hat im Oktober 2012 die „Tierökologischen Abstandskriterien<br />

für die Errichtung von Windenergieanlagen in <strong>Brandenburg</strong>“<br />

(TAK) fortgeschrieben.<br />

Die TAK legen einen landesweit einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />

im Bereich des besonderen Artenschutzes fest und definieren insbesondere<br />

Schutzbereiche- und abstände. Damit bilden sie die<br />

fachliche Grundlage für Stellungnahmen der Naturschutzbehörden.<br />

Die TAK unterscheiden Schutz- und Restriktionsbereiche. Definiert<br />

werden artenschutzfachlich begründete Abstände zu den<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter und störungssensibler<br />

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