28.01.2015 Aufrufe

1 - 2013 - Energieland Brandenburg

1 - 2013 - Energieland Brandenburg

1 - 2013 - Energieland Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Warum gibt es keine Entschädigungszahlungen<br />

für Haus- / Grundstückseigentümer<br />

in der Nähe von Windkraftanlagen<br />

Bürgerinnen und Bürger im Umfeld von geplanten Windenergieanlagen<br />

äußern Sorgen, dass sich durch die Errichtung Wertminderungen<br />

ihrer Immobilien ergeben könnten. Dies kann von den<br />

Gutachterausschüssen, die die Bodenrichtwerte festlegen und den<br />

Verkehrswert von Grundstücken ermitteln, bisher nicht bestätigt<br />

werden.<br />

Der Landesregierung ist bisher kein konkreter Fall bekannt, bei<br />

dem ein Wertverlust belastbar nachgewiesen werden konnte. Auch<br />

ist kein einschlägiges Gerichtsurteil bekannt, das einem Grundstückseigentümer<br />

wegen geplanter und/oder bereits errichteter<br />

Windenergieanlagen eine Entschädigung zuerkannt wurde.<br />

Eine mögliche negative wirtschaftliche Auswirkung auf benachbarte<br />

Grundstücke ist kein Prüfkriterium im Genehmigungsverfahren<br />

für Windenergieanlagen. Dies gilt für alle Genehmigungsverfahren<br />

nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, wie z.B. Bahntrassen<br />

oder neuer Gewerbe- und Industrieanlagen.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat am 28.02.2002 (1 BVR<br />

1676/01) bestätigt, dass keine Pflicht zur Vorsorge gegen hypothetische<br />

gesundheitliche Gefährdungen durch Erhöhung der<br />

geltenden Immissionsgrenzwerte besteht. Insofern gibt es keine<br />

rechtliche Grundlage für Entschädigungszahlungen.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!