Betriebsdienste
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Gefährdungsbeurteilung<br />
Abteilung Arbeitsbereich Tätigkeit Hausmeister, Hauswart<br />
noch<br />
3.1<br />
8 3.2<br />
9 3.3<br />
10 3.4 Aufzugsanlagen<br />
Weisen die elektrischen Anlagen<br />
und Geräte die erforderlichen<br />
Sicherheitsmerkmale auf<br />
Werden die Arbeiten an<br />
elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmitteln von qualifiziertem<br />
Personal durchgeführt<br />
Sind die Merkmale für den<br />
sicheren Betrieb von<br />
Aufzugsanlagen erfüllt<br />
• Schraubsicherungen auswechseln (bis 63 A).<br />
• Überglocken an Leuchten auswechseln.<br />
• Sichtkontrollen auf äußere Beschädigungen<br />
durchführen.<br />
■ Geräte und Kabel mit Isolationsfehlern bzw.<br />
Gehäusedefekten werden nicht benutzt.<br />
■ Steckdosenstromkreise sind mit einem<br />
Fehlerstromschutzschalter (FI ≤ 30 mA) abgesichert.<br />
■ Handleuchten und Elektrowerkzeuge sind in Technikräumen<br />
mindestens schutzisoliert (die Glas- und<br />
Kunststoffkappen sind nicht entfernt).<br />
■ Für Arbeiten in Klimakanälen stehen Handleuchten<br />
für Kleinspannung zur Verfügung, oder es wird ein<br />
Trenntrafo außerhalb des Raumes aufgestellt.<br />
■ Die Sicherungen der Stromkreise sind eindeutig<br />
gekennzeichnet.<br />
■ Elektrowerkzeuge, die regelmäßig zum Einsatz<br />
kommen, werden mindestens halbjährlich auf ihren<br />
sicheren Zustand geprüft.<br />
■ Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten, die<br />
über das Bedienen hinausgehen, werden durch<br />
Elektrofachkräfte ausgeführt.<br />
■ Es sind Aufzugswärter in genügender Anzahl bestellt<br />
und mit dem Betrieb und der Bedienung der<br />
Aufzugsanlage vertraut.<br />
■ Während der Betriebszeit der Aufzüge ist jederzeit<br />
ein Aufzugswärter erreichbar.<br />
■ Die Signaleinrichtung ist stets wirksam.<br />
■ Die Zugänge zum Fahrschacht und den Triebwerksräumen<br />
sind frei von Gegenständen.<br />
■ Türen zum Fahrschacht und den Triebswerksräumen<br />
sind frei von Gegenständen.<br />
■ Fahrkorbboden und Einstiegebene liegen<br />
niveaugleich.<br />
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54<br />
Fernsehen, Hörfunk und Film<br />
Gefährdungsbeurteilungen – <strong>Betriebsdienste</strong>