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Einladung Gemeindeversammlung vom 14.06.2012 - Zeiningen

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EINWOHNER- UND ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 14. JUNI 2012<br />

Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />

Wir laden Sie ganz herzlich zur diesjährigen "Rechnungsgmeind" ein. Erfreulicherweise<br />

können wir Ihnen auch per 2011 wiederum einen sehr positiven<br />

Rechnungsabschluss unterbreiten. Erstmals wurde der Rechnungs- und Rechenschaftsbericht<br />

in einer separaten Broschüre abgedruckt. Der Versand erfolgt<br />

jedoch nur 1-Mal pro Haushaltung.<br />

Zusätzliche Erläuterungen erhalten Sie an der <strong>Gemeindeversammlung</strong>.<br />

Für Ihr Interesse und den Besuch danken wir Ihnen.<br />

Die Rückseite des Umschlages dient als<br />

Stimmrechtsausweis<br />

Er ist beim Eingang zum Versammlungslokal abzugeben.<br />

Seite 1


Inhaltsverzeichnis<br />

Botschaft zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung<br />

Seite<br />

1. Protokoll der Versammlung <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011 4<br />

Allgemeine Erwägungen zu den Einbürgerungstraktanden 5<br />

2. Einbürgerung Appan Kasinathan, mit der Ehefrau Renuka Kengatharan<br />

Pillai, und den Kindern Pirethipan, und Thurka, Paintepan, srilankesische<br />

Staatsangehörige<br />

6<br />

3. Einbürgerung Stjepan Stanic, kroatischer Staatsangehöriger 7<br />

4. Einbürgerung Ivan Chamorro, spanischer Staatsangehöriger 7<br />

5. Einbürgerung Adlan Khazuev, und Milana Khazueva, russische Staatsangehörige<br />

6. Bruttokredit in der Höhe von CHF 1'800'000.- für die Sanierung und Aufwertung<br />

der Römerstrasse<br />

8<br />

9<br />

7. Hochwasserschutzmassnahmen Möhlintal<br />

a) Verpflichtungskredit über CHF 1'900'000.- (brutto) für den Gemeindeanteil<br />

am regionalen Hochwasserschutz<br />

b) Für den einmaligen Beitrag aus dem Erneuerungsfonds des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />

Abwasserbeseitigung sei ein Verpflichtungskredit<br />

über CHF 120‘000.- zu bewilligen.<br />

8. Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 200‘000.- für den Ersatz der<br />

Wasserleitung Mitteldorf<br />

9. Verpflichtungskredit für den Neubau der Bachbrücke Mitteldorf in der<br />

Höhe von CHF 990‘000.-<br />

10 Genehmigung Schulkreisvertrag Möhlintal über die gemeinsame Führung<br />

der Oberstufenabteilungen<br />

11. Genehmigung von Kreditabrechnungen 23<br />

12. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011 25<br />

13. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011 25<br />

14. Diverses und Umfrage 25<br />

12<br />

17<br />

19<br />

21<br />

Seite 2


Botschaft zu den Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung<br />

1. Protokoll der Versammlung <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011 27<br />

2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011 28<br />

3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011 28<br />

4. Diverses und Umfrage 28<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite 3


Traktandum 1<br />

Genehmigung des Protokolls der Versammlung <strong>vom</strong><br />

07. Dezember 2011<br />

Das Protokoll lag <strong>vom</strong> 01. Juni bis 14. Juni 2012 öffentlich zur Einsichtnahme auf.<br />

Es wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:<br />

1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung <strong>vom</strong> 14. Juni 2011<br />

2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts für Isele-Baumann, Michael und Claudia,<br />

deutsche Staatsangehörige<br />

3. Genehmigung des Kreditbegehrens in der Höhe von CHF 290‘000.- für die Sanierung<br />

des Fussweges Haldengasse - Sonnhaldenweg und die Sanierung von<br />

zwei seitlichen Kanalisationsleitungen im oberen Teil des Fussweges.<br />

4. Zustimmung zur Erneuerung diverser Landwirtschaftswege (insbesondere Hofzufahrten);<br />

Bruttokredit in der Höhe von CHF 650'000.-<br />

5. Genehmigung des Kreditbegehrens in der Höhe von CHF 300‘000.- für die Trafosanierung<br />

Juchgasse<br />

6. Zustimmung zur Einführung von grossen Blockzeiten für die Unterstufe der<br />

Schule <strong>Zeiningen</strong><br />

7. Genehmigung des Voranschlages 2012 mit einem Steuerfuss von 107 %<br />

Antrag<br />

Das Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011 sei zu genehmigen.<br />

1<br />

Seite 4


Traktanden 2 bis 5<br />

Einbürgerungen<br />

Allgemeine Erwägungen zu den Einbürgerungstraktanden<br />

Die Einbürgerung erfolgt nach dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz <strong>vom</strong> 01. Januar 1994. Nach der<br />

Zustimmung durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong> müssen zusätzlich noch die kantonalen und eidgenössischen<br />

Bewilligungen beantragt werden.<br />

Der Gemeinderat hat die nachstehenden Einbürgerungsgesuche geprüft und durfte unter anderem<br />

feststellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber über die nötigen Deutschkenntnisse und den verlangten<br />

Integrationsstand verfügen. Sie identifizieren sich mit den Regeln und Werten unserer Gesellschaft.<br />

Bei den Arbeitsgebern und Lehrpersonen wurden für alle Gesuchsteller Referenzen eingeholt.<br />

Kein Referendum<br />

Der Beschluss über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts untersteht in jedem Fall nicht dem<br />

fakultativen Referendum. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichts, wonach über Einbürgerungen<br />

nicht an der Urne entschieden werden darf.<br />

Einbürgerungsgebühren<br />

Gemäss § 6 und 7 der Kantonalen Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen <strong>vom</strong><br />

12. September 2007 werden folgende Gebühren erhoben:<br />

kommunale Gebühren<br />

1 Es werden pro Person folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Zusicherung des Gemeindebürgerrechts CHF 1'000.00<br />

b) Erteilung des Gemeindebürgerrechts CHF 300.00<br />

c) Entlassung aus dem Bürgerrecht CHF 100.00<br />

2 Die in Absatz 1 vorgesehenen Gebühren betragen die Hälfte für unmündige<br />

Kinder, die in das Gesuch der Eltern einbezogen werden.<br />

3 Die Gemeinden können auf die Erhebung einer Gebühr gemäss Absatz<br />

1 lit. b ganz oder teilweise verzichten.<br />

kantonale Gebühren<br />

1 Es werden pro Person folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Aufnahme in das Bürgerrecht CHF 750.00<br />

b) Entlassung aus dem CH-Bürgerrecht CHF 200.00<br />

c) Feststellung des Bürgerrechts CHF 300.00<br />

2 Die in Absatz 1 vorgesehenen Gebühren betragen die Hälfte für<br />

unmündige Kinder, die in das Gesuch der Eltern einbezogen werden.<br />

Einbürgerungen<br />

Seite 5


Traktandum 2<br />

Einbürgerung Appan Kasinathan, mit der Ehefrau Renuka Kengatharan<br />

Pillai, und den Kindern Pirethipan, und Thurka, Paintepan,<br />

srilankesische Staatsangehörige<br />

Kasinathan, Appan, 1965<br />

Herr Kasinathan ist srilankesischer Staatsangehöriger und wohnt<br />

seit dem Zuzug nach <strong>Zeiningen</strong> im Jahr 2007 mit seiner Frau und<br />

den drei Kindern an der Gehrenmatt 6. Bereits seit dem Jahr 1985<br />

lebt Herr Kasinathan in der Schweiz. Seit November 2006 arbeitet<br />

er als Lagermitarbeiter bei der Firma Paul Leimgruber AG in Pratteln.<br />

Nebenbei arbeitet er als Aushilfs-Officemitarbeiter in der Klinik<br />

Schützen, Rheinfelden und als Zeitungsverträger bei der Presto<br />

Presse-Vertriebs AG, Basel.<br />

Kengatharan Pillai, Renuka, 1965<br />

Frau Kengatharan Pillai ist ebenfalls srilankesische Staatsangehörige.<br />

Seit dem Jahr 2004 bis Anfangs 2012 arbeitete Frau Kengatharan<br />

Pillai bei der ARC (Allround Cleaning) in Rheinfelden. Nebenbei<br />

arbeitet sie als Raumpflegerin bei der Zahnarztpraxis Remo Löpfe in<br />

<strong>Zeiningen</strong>.<br />

Appan, Pirethipan, 1998<br />

Pirethipan hat die Primarschule in Rheinfelden und <strong>Zeiningen</strong> absolviert<br />

und besucht momentan die Realschule in Möhlin.<br />

Appan, Thurka, 2003<br />

Thurka besucht die Klasse 3a der Primarschule in <strong>Zeiningen</strong>.<br />

Als Grund für die Gesuchstellung geben die Bürgerrechtsbewerber<br />

an, dass sie sich in <strong>Zeiningen</strong> und der Schweiz zu Hause fühlen,<br />

2<br />

sich hier ihr Lebensmittelpunkt befindet und sie mit ihren Kindern<br />

gemeinsam die Zukunft in der Schweiz verbringen möchten.<br />

Antrag<br />

Herrn Kasinathan, Appan und Frau Kengatharan Pillai, Renuka mit den Kindern, Appan,<br />

Pirethipan und Appan, Thurka, srilankesische Staatsangehörige, sei das Gemeindebürgerrecht<br />

von <strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />

Seite 6


Traktandum 3<br />

Einbürgerung Stjepan Stanic, kroatischer Staatsangehöriger<br />

Stanic, Stjepan, 1988<br />

Der Gesuchsteller ist kroatischer Staatsangehöriger und wohnt seit<br />

01. Dezember 2008 in <strong>Zeiningen</strong>, am Kirchweg 34. Herr Stanic ist in<br />

der Schweiz aufgewachsen und hat hier seine obligatorische<br />

Schulpflicht absolviert. Er arbeitet bei der Gemeinde <strong>Zeiningen</strong> als<br />

Hauswart.<br />

Als Grund für die Gesuchstellung gibt der Bürgerrechtsbewerber an, dass er seit seiner<br />

Kindheit in der Schweiz lebt und sein weiteres Leben hier verbringen möchte. Die<br />

Schweiz ist seine Heimat geworden, weshalb er das Gesuch um Einbürgerung eingereicht<br />

hat.<br />

Antrag<br />

Herrn Stanic, Stjepan, kroatischer Staatsangehöriger, sei das Gemeindebürgerrecht<br />

von <strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />

Traktandum 4<br />

Einbürgerung Ivan Chamorro, spanischer Staatsangehöriger<br />

Chamorro, Ivan, 1987<br />

Ivan Chamorro ist spanischer Staatsangehöriger und wohnt seit<br />

01. November 2008 in <strong>Zeiningen</strong>, an der Juchgasse 1. Er ist in der<br />

Schweiz geboren und aufgewachsen. Herr Chamorro arbeitet bei der<br />

Ernst Frey AG als Strassenbauer.<br />

Als Grund für die Gesuchstellung gibt der Bürgerrechtsbewerber an,<br />

dass er sich mit der Schweiz und dem Leben hier eng verbunden<br />

fühlt und er die Schweiz als seine Heimat ansieht.<br />

Antrag<br />

3 / 4<br />

Herrn Chamorro, Ivan, spanischer Staatsangehöriger, sei das Gemeindebürgerrecht<br />

von <strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />

Seite 7


Traktandum 5<br />

Einbürgerung Adlan Khazuev, und Milana Khazueva, russische<br />

Staatsangehörige<br />

Khatsuev, Adlan, 1996<br />

Der Gesuchsteller ist russischer Staatsangehöriger, ist im Jahr 2003<br />

zusammen mit der Familie in die Schweiz gezogen und wohnt seit<br />

dem 18. Juni 2008 in <strong>Zeiningen</strong>, am Heugässli 9. Herr Khatsuev hat<br />

die Primarschule in der Schweiz absolviert und besucht momentan<br />

die 2. Sekundarschule in der Gemeinde Wegenstetten.<br />

Khatsueva, Milana, 1998<br />

Khatsueva, Milana ist ebenfalls zusammen mit ihrem Bruder und der<br />

Familie per 18. Juni 2008 nach <strong>Zeiningen</strong> gezogen. Sie besucht die<br />

1. Kleinklasse Oberstufe im Schulhaus Steinli in Möhlin.<br />

Wegen ihres Ausländerstatus ist es für die beiden Gesuchsteller<br />

schwer, eine Ausbildungsmöglichkeit zu finden. Aus diesem Grund<br />

wurde das Gesuch um Einbürgerung eingereicht.<br />

Antrag<br />

Khatsuev, Adlan und Khatsueva, Milana, beide russische Staatsangehörige, sei das<br />

Gemeindebürgerrecht von <strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />

5<br />

Seite 8


Traktandum 6<br />

Bruttokredit in der Höhe von CHF 1'800'000.- für die Sanierung<br />

und Aufwertung der Römerstrasse<br />

Kurzbericht<br />

An der Referendumsabstimmung im November 2009 wurde der Bruttokredit für die<br />

Sanierung der Römerstrasse mit einem knappen Ergebnis von 417 Nein- zu 400 Ja-<br />

Stimmen abgelehnt. Damit verbunden war der Auftrag an den Gemeinderat das Projekt<br />

hinsichtlich der Fahrbahn- und Gehwegbreiten zu überprüfen, um allenfalls mit<br />

weniger "Strassenfläche" Verbesserungen betreffend Verkehrssicherheit, Fremdparkieren<br />

und Kosten zu erreichen.<br />

In der Zwischenzeit sind Neubauten (im Spitz) und Umnutzungen mit neuen Gewerbetreibenden<br />

(Areal Mergenthaler) dazu gekommen, wodurch die sanierungsbedürftige<br />

Römerstrasse wieder vermehrt ins Gespräch gekommen ist. Zudem gingen in der<br />

Vergangenheit bei der Bauverwaltung - vor allem in der Winterzeit - mehrere Beschwerden<br />

betreffend des Gefahrenpotenzials für die Fussgänger in der Römerstrasse<br />

ein.<br />

Wie an der Referendumsabstimmung allseits unbestritten war, ist die Sanierung der<br />

Strasse dringend notwendig.<br />

Belagsschäden infolge ungenügendem Fahrbahnunterbau mit Kostenfolgen im Unterhalt,<br />

fehlende Strassenentwässerung, fehlende Beleuchtung, die Fahrbahnbreiten<br />

zwischen 4.00m - 4.70m sind völlig ungenügend und führen zusammen mit dem fehlenden<br />

Gehweg zu starker Verunsicherung der Fussgänger und zu gefährlichen Situationen<br />

im Begegnungsfall mit Fahrzeugen. Im mittleren Abschnitt der Römerstrasse<br />

wird die Fahrbahn durch die undefinierten Abgrenzungen zum nördlichen Wiesland<br />

und zu den südlichen Vorplätzen durch das vermehrt aufkommende ungeordnete<br />

Parkieren zum Teil sehr stark eingeengt und als Parkplatz und Abstellplatz missbraucht.<br />

Gemeinderat und Verkehrskommission haben sich intensiv mit den Anliegen des Referendumskomitees<br />

und den Bedürfnissen der Anlieger und Strassenbenützer auseinandergesetzt<br />

und sind mit den Fachplanern und Experten zu folgendem Schluss gekommen:<br />

Die Römerstrasse muss die Erschliessungsfunktion des Gewerbegebietes und die<br />

Anforderungen an die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer erfüllen. Dies wird<br />

erreicht durch die Einhaltung der minimalsten Anforderung der einschlägigen Normen.<br />

Seite 9<br />

6<br />

• Das heisst, mit der Gehwegbreite von 1.50m wird zwar die Norm von 2.00m unterschritten,<br />

dies kann aber in Ausnahmefällen (bei wenig Fussgängerverkehr) begründet<br />

werden.<br />

• Die minimale Fahrbahnbreite für Strassen wie der Römerstrasse, wo der Begegnungsfall<br />

Lastwagen/Lastwagen alltäglich ist, beträgt nach Norm 6.00m. Die projektierte<br />

Fahrbahnbreite von 5.50m unterschreitet diese Minimalanforderung. Bedingt<br />

durch den Anstoss des nördlichen Fahrbahnrandes an das Wiesland kann der<br />

Fahrbahnabschluss mit Wasserstein und Anschlagstein gemäss Norm durch einen<br />

befestigten Entwässerungsgraben ersetzt werden. Dadurch kann im Begegnungs-


fall Lastwagen/Lastwagen ein Fahrzeug auf diesen Entwässerungsgraben ausweichen.<br />

Mit dem Ersatz des Fahrbahnabschlusses durch den befestigten Entwässerungsgraben<br />

können geringfügige Kosten eingespart werden und die Fahrbahnbreite<br />

wird durch die Reduktion der Belagsfläche auf 5.50m optisch eingeengt.<br />

• Das ungeordnete Parkieren auf der Strasse wird durch die neue Fahrbahn und dem<br />

Gehweg, mit klar von den Vorplätzen und dem Wiesland abgegrenzten Flächen unterbunden<br />

und kann damit kontrolliert werden.<br />

• Im Weiteren trägt auch die neue Strassenbeleuchtung einen Teil zur Sicherheit bei.<br />

• Kosteneinsparungen können wie erwähnt durch das Weglassen des nördlichen<br />

Randabschlusses gemacht werden. Ebenfalls sind kleine Einsparungen im Landerwerb<br />

und bei den Zaunarbeiten möglich. Gesamthaft reduzieren sich die Sanierungskosten<br />

um ca. CHF 125'000.-.<br />

• Mit dem den Verkehrslasten entsprechenden Fahrbahnunterbau und der Strassenentwässerung<br />

können auch Unterhaltsarbeiten wie Säuberungen nach Starkregen<br />

und (Not-) Sanierungen von Belagsschäden praktisch ausgeschlossen werden.<br />

Die neu ausgebaute Römerstrasse kann ohne Einschränkungen als Erschliessungsstrasse<br />

Gewerbezone bezeichnet werden und erfüllt auch deren Anforderungen. Dies<br />

wertet nicht zuletzt das Gewerbegebiet wesentlich auf.<br />

Kostenvoranschlag<br />

Landerwerb<br />

Bauarbeiten<br />

Strassenbeleuchtung<br />

Gartenbauarbeiten<br />

Geländer / Zäune<br />

Technische Arbeiten<br />

Diverses Unvorhergesehenes ca. 15%<br />

MWST, Rundung<br />

Total Sanierung<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

55'000.00<br />

1'088'000.00<br />

115'000.00<br />

22'000.00<br />

20'000.00<br />

150'000.00<br />

217'000.00<br />

133'000.00<br />

1'800'000.00<br />

Gemäss Perimeter / Erschliessungsbeiträge sind Grundeigentümerbeiträge von<br />

ca. CHF 300'000.- zu erwarten.<br />

6<br />

Antrag<br />

Dem Bruttokredit über CHF 1'800‘000.- für die Sanierung/Aufwertung der<br />

Römerstrasse soll zugestimmt werden.<br />

Seite 10


Seite 11<br />

6


Traktandum 7<br />

Hochwasserschutzmassnahmen<br />

a) Verpflichtungskredit über CHF 1‘900‘000.- (brutto) für den<br />

Gemeindeanteil am regionalen Hochwasserschutz<br />

b) Das Kreditbegehren für den einmaligen Beitrag aus dem Erneuerungsfonds<br />

des Eigenwirtschaftsbetriebes Abwasserbeseitigung<br />

sei ein Verpflichtungskredit über CHF 120‘000.- zu<br />

bewilligen.<br />

Kurzbericht Antrag a)<br />

Der Hochwasserschutz ist Aufgabe der Kantone (Art. 2 des Bundesgesetzes über den<br />

Wasserbau <strong>vom</strong> 21. Juni 1991). Die Wasserbauverordnung <strong>vom</strong> 2. November 1994<br />

beauftragt die Kantone, Gefahrenkataster und Gefahrenkarten zu erstellen und die<br />

Gefahrengebiete bei ihrer Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen (Art. 21<br />

und 27 der Wasserbauverordnung). Die erstellten Gefahrenkarten sind eine Voraussetzung<br />

für Bundesbeiträge an den Wasserbau (Art. 1 und 3 der Wasserbauverordnung).<br />

Der Kanton Aargau hat die Erstellung der Gefahrenkarte Hochwasser Fricktal in Auftrag<br />

gegeben und diese im Jahr 2008 vorgestellt. Die Gefahrenkarte Hochwasser<br />

Fricktal beinhaltet nebst drei weiteren Bächen auch den Möhlinbach. Die Gefahrenkarte<br />

zeigt einerseits die Schutzdefizite von einzelnen, betroffenen Gebieten in den<br />

Talgemeinden, aber auch erforderliche, bauliche Massnahmen in jeder Gemeinde auf.<br />

Zusätzlich wird auch ein regionaler Hochwasserschutz dargestellt. Unter diesem werden<br />

Eingriffe verstanden, welche sich nicht nur lokal auswirken, sondern eine ganze<br />

Region im Unterlauf des Baches betreffen. Namentlich sind dies Hochwasserrückhaltebecken,<br />

welche über ein Stauvolumen verfügen und somit die Hochwasserspitze<br />

verringern. Das heisst, das Hochwasser wird dosiert abgeleitet und kann durch das<br />

bestehende Bachgerinne abgeleitet werden. Zusätzlich müssen nur noch vereinzelte,<br />

bauliche Massnahmen in jeder Gemeinde ausgeführt werden was auch zu einer Kostenoptimierung<br />

für alle Gemeinden führt.<br />

Beide Massnahmen haben zum Ziel und schreiben den einzelnen Talgemeinden vor,<br />

dass sie das Baugebiet vor einem 100-jährigen Hochwasserereignis schützen müssen.<br />

Die primäre Zieldefinition für die Talgemeinden ist somit festgesetzt. Da mit<br />

raumplanerischen Massnahmen das Schutzziel nicht erreicht werden kann, sind bau-<br />

Massnahmen erforderlich. Für die Bestimmung des 100-jähriges Hochwassers 7liche<br />

wurden die Daten der landesweit an allen Bächen und Flüssen installierten Wassermesser<br />

ausgewertet und Niederschlagsdaten über die vergangenen Jahrzehnte konsultiert,<br />

Befragungen durchgeführt und Akten aus dem Staatsarchiv herbeigezogen.<br />

Bei «normalem» Wasserstand (dieser wird als mittlerer Sommerwasserstand bezeichnet)<br />

führt der Möhlinbach an der Messstelle in <strong>Zeiningen</strong> 400 l/s oder 0.4 m 3 /s<br />

Wasser. Das 100-jährige Hochwasser wurde an der Messstelle mit einer Menge von<br />

30‘000 l/s oder 30 m 3 /s definiert. In Wegenstetten, der obersten Gemeinde im Tal und<br />

Seite 12


des Einzugsgebietes des Baches, beträgt die Menge des 100-jährigen Hochwassers<br />

6‘500 l/s.<br />

Bis die baulichen Massnahmen in den einzelnen Talgemeinden beschlossen und an<br />

den jeweiligen Einwohnergemeindeversammlungen die Bruttokredite genehmigt sind,<br />

dienen die Gefahrenkarten mit den ausgewiesenen Schutzdefizitflächen den Baubewilligungsbehörden<br />

als Grundlage für die Beurteilung der eingehenden Baugesuche.<br />

Mit den einzelnen, vorliegenden Karten werden die Überflutungstiefen von einzelnen<br />

Gebieten in den Bauzonen ausgewiesen. Die privaten Bauherren innerhalb der<br />

Schutzdefizitflächen sind nun angehalten, mit der Baugesucheingabe einen Hochwasserschutznachweis<br />

für ihr Bauvorhaben und die betroffene Parzelle einzureichen.<br />

Erst mit dem genehmigten Nachweis, dass die geplante Baute vor einem Hochwasserereignis<br />

geschützt ist, kann eine Baubewilligung erteilt werden. Dies verursacht<br />

teilweise erhebliche Mehrkosten und bautechnisch, umständliche Lösungsansätze, da<br />

das Hochwasser nicht auf die angrenzenden Parzellen geleitet werden darf.<br />

Erwägungen<br />

Im Jahre 2008 haben die Gemeinderäte im Möhlintal Kenntnis von der Gefahrenkarte<br />

Hochwasser Fricktal genommen. Mit der Kenntnisnahme und den folgenden Diskussionen<br />

wurde von allen Talgemeinden entschieden, dass man den Regionalen Hochwasserschutz<br />

Möhlinbach umsetzen möchte und die Federführung dem regional gut<br />

verankerten Abwasserverband Möhlintal übergibt. Das nun vorliegende, regionale<br />

Hochwasserschutzprojekt im Möhlintal beinhaltet zwei Hochwasserrückhaltebecken<br />

und innerhalb der Bauzone der Talgemeinden einzelne, bauliche Massnahmen am<br />

Bach. Die zwei Hochwasserrückhaltebecken sind vor der Gemeinde Möhlin auf dem<br />

Gemeindegebiet <strong>Zeiningen</strong> und der Gemeinde Zuzgen vorgesehen und nutzen in erster<br />

Linie die vorhandenen topographischen Verhältnisse. Die sogenannte «Staumauer»<br />

wird als flacher, natürlicher Damm aufgeschüttet. Nach der Erstellung kann dieser<br />

maschinell bewirtschaftet und unterhalten werden. Einzig das Auslaufbauwerk, auch<br />

als Drosselbauwerk bezeichnet, wird künstlich aus Ortsbeton erstellt. Die beiden Becken<br />

mit ihren Stauvolumen erfüllen die Funktion einer Rückhaltung der anfallenden<br />

grossen Wassermengen. Sie halten die Wassermengen zurück und stauen diese auf.<br />

Über das Auslaufbauwerk wird die Wassermenge weitergeleitet, welche das natürliche,<br />

vorhandene Bachgerinne ableiten kann, ohne dass eine Überschwemmung im<br />

Baugebiet entsteht. Das Hochwasserrückhaltebecken Zuzgen weist ein Stauvolumen<br />

von 42‘000 m 3 und das Becken <strong>Zeiningen</strong>, vor der Gemeinde Möhlin, ein Stauvolumen<br />

von 150‘000 m 3 auf.<br />

Zusätzlich erfährt der Bachlauf in allen Gemeinden, innerhalb der Bauzone, gezielte<br />

Massnahmen.<br />

• Einzelne Stege und Brücken müssen angepasst oder vereinzelt ersetzt werden,<br />

damit das errechnete Durchlassprofil für das errechnete Hochwasser gewährleistet<br />

ist.<br />

• Das Bachgerinne muss in einzelnen Bereichen verbreitert werden, damit der «ungehinderte»<br />

Abfluss bis zum errechneten Hochwasser erfolgen kann.<br />

• In einzelnen Bereichen, da wo eine Verbreiterung aufgrund der vorhandenen Bebauungen<br />

nicht möglich ist, muss eine Ufererhöhung ausgeführt werden<br />

Seite 13<br />

7


• Zum Gesamtkonzept gehören auch vereinzelte, ökologische Aufwertungsmassnahmen<br />

am Möhlinbach. Mit dem Umbau von hohen Abstürzen soll nach Jahrzehnten<br />

die Längsvernetzung für wasserbezogene Tiere und Pflanzen wieder<br />

hergestellt werden.<br />

Mit seinem Beschluss <strong>vom</strong> 26. November 2009 hat der Abwasserverband Möhlintal<br />

den Kostenverteiler genehmigt und den Gemeinden zur Zustimmung vorgelegt. Der<br />

Kostenverteiler zwischen den einzelnen Gemeinden basiert auf den effektiven, in den<br />

Gefahrenkarten ausgewiesenen Schutzdefizitflächen. Nach der Realisierung der<br />

Hochwasserschutzmassnahmen entfallen für künftige Bauvorhaben die heute bestehenden<br />

Auflagen.<br />

Die Gesamtkosten, basierend auf einem detaillierten Kostenvoranschlag, belaufen<br />

sich inklusive Planungskosten und Mehrwertsteuer auf CHF 11‘504‘500.--. Die Kostenverteilung<br />

auf die Talgemeinden erfolgt gemäss dem von den Gemeinderäten genehmigten<br />

Kostenverteilschlüssel <strong>vom</strong> 10. Januar 2010:<br />

Gemeinde Schutzdefizitfläche<br />

(Hektaren)<br />

Prozent Bruttokosten CHF<br />

(inkl. MWST)<br />

Wegenstetten 0.77 1.6 184‘000.-<br />

Hellikon 2.72 5.6 644‘300.-<br />

Zuzgen 3.03 6.2 713‘300.-<br />

<strong>Zeiningen</strong> 7.90 16.3 1‘875‘200.-<br />

Möhlin 34.20 70.3 8‘087‘700.-<br />

Total 48.62 100.0 11‘504‘500.-<br />

Die Realisierung von regionalen Hochwasserschutzmassnahmen werden <strong>vom</strong> Bund<br />

und Kanton subventioniert. Die Mitfinanzierung bedingt jedoch, dass das Ausführungsprojekt<br />

den Qualitätsanforderungen von Bund und Kanton entspricht. Dies wurde<br />

mit der Projektbegleitung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Sektion<br />

Wasserbau des Kantons erreicht. Somit kann mit folgenden Subventionen gerechnet<br />

werden:<br />

Bruttokosten CHF<br />

(inkl. MWST)<br />

Gesamtkosten 11‘504‘500.-<br />

Bund 35% der Gesamtkosten 4‘026‘580.-<br />

7<br />

Restkosten 7‘477‘920.-<br />

Kanton 50% der Restkosten 3‘738‘960.-<br />

Gemeinde 50% der Restkosten 3‘738‘960.-<br />

Unter Vorbehalt der Subventionszusicherungen von Bund und Kanton ergibt sich die<br />

Kostenverteilung der Nettokosten von CHF 3‘738‘960.- inkl. MWST gemäss dem genehmigten<br />

Kostenverteilschlüssel <strong>vom</strong> 10. Januar 2010:<br />

Seite 14


Gemeinde Schutzdefizitfläche<br />

(Hektaren)<br />

Prozent Nettokosten CHF<br />

(inkl. MWST)<br />

Wegenstetten 0.77 1.6 59‘800.-<br />

Hellikon 2.72 5.6 209‘400.-<br />

Zuzgen 3.03 6.2 231‘800.-<br />

<strong>Zeiningen</strong> 7.90 16.3 609‘460.-<br />

Möhlin 34.20 70.3 2‘628‘500.-<br />

Total 48.62 100.0 3‘738‘960.-<br />

Das weitere Vorgehen sieht vor, dass nach der erfolgten Kreditgenehmigung das Auflageprojekt<br />

ausgearbeitet wird und im Anschluss die Projektauflage erfolgt. Nach der<br />

Kreditsprechung durch den Grossen Rat und der Projektgenehmigung durch den Regierungsrat<br />

wird der notwendige Landerwerb durchgeführt. Parallel dazu werden die<br />

Bauarbeiten ausgeschrieben mit dem Ziel, dass im Jahr 2013 mit den Ausführungsarbeiten<br />

begonnen werden kann.<br />

Kurzbericht Antrag b)<br />

Seit längerer Zeit wird unter den Gemeinderäten im Möhlintal die Frage der Finanzierung<br />

dieser notwendigen Investitionen für den Hochwasserschutz diskutiert.<br />

Mit einem Schreiben <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 hat die Abteilung für Umwelt des Departementes<br />

Bau, Verkehr und Umwelt den Gemeinden im Kanton Aargau mitgeteilt,<br />

dass Hochwasserschutzmassnahmen insoweit über den Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung<br />

finanziert werden dürfen als diese unmittelbar für den Schutz der<br />

Abwasseranlagen erforderlich sind. Diese Situation ist im vorliegenden Projekt Hochwasserschutz<br />

Möhlintal gegeben.<br />

Anlässlich einer gemeinsamen Aussprache zwischen Vertretern der Behörden der<br />

Gemeinden im Möhlintal und den kantonalen Fachinstanzen wurde festgelegt, dass<br />

bezüglich der Höhe des Beitrages eine möglichst einfache und vor allem plausibilisierte<br />

Lösung gewählt werden sollte. Der Einfluss der Wassermengen aus dem Siedlungsgebiet<br />

soll angemessen berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Berechnungsmodell<br />

wurde in der Zwischenzeit erstellt.<br />

Diese Berechnungen zeigen auf, dass der sogenannte Mehrabfluss infolge des Siedlungsgebietes<br />

zwischen Wegenstetten und Möhlin ca. 2 bis 5 m 3 in der Sekunde (ca.<br />

15 bis 20%) beträgt. Berücksichtigt man, dass in gewissen Teilabschnitten ohne Einfluss<br />

der Siedlungsentwässerung keine Massnahmen erforderlich wären und doch<br />

punktuelle Abflussspitzen das Gewässer „unnatürlich“ belasten, ist eine Übernahme<br />

der Hochwasserschutzkosten durch den Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung<br />

in der Grössenordnung von 20 bis 25 % gerechtfertigt.<br />

Seite 15<br />

7<br />

Die Nettokosten Hochwasserschutzmassnahmen für die Gemeinde <strong>Zeiningen</strong> betragen<br />

CHF 609‘460.-. Der Anteil von 20 %, welche über die Rückstellungen des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />

Abwasserbeseitigung finanziert werden können, betragen somit


CHF 120‘000.- (abgerundet). Die Rückstellungen (Erneuerungsfonds) im Eigenwirtschaftsbetrieb<br />

Abwasserentsorgungen betragen am 31. Dezember 2011 CHF<br />

5‘124‘000.-.<br />

Antrag<br />

a) Für den Brutto-Gemeindeanteil am regionalen Hochwasserschutz sei ein Verpflichtungskredit<br />

über CHF 1‘900‘000.- zu bewilligen.<br />

b) Das Kreditbegehren für den einmaligen Beitrag aus dem Erneuerungsfonds des<br />

Eigenwirtschaftsbetriebes Abwasserbeseitigung sei ein Verpflichtungskredit über<br />

CHF 120‘000.- zu bewilligen.<br />

Fotomontage Hochwasserrückhaltebecken Zuzgen, natürlicher Damm<br />

7<br />

Seite 16


Traktandum 8<br />

Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 200‘000.- für den Ersatz<br />

der Wasserleitung Mitteldorf<br />

Kurzbericht<br />

Die bestehende Wasserleitung ist sanierungsbedürftig. Dies dokumentieren mehrere<br />

Wasserleitungsbrüche in den letzten Jahren. Der letzte Leitungsbruch im Bereich<br />

Möhlinbach konnte nicht mehr im vernünftigen Rahmen geflickt werden. Deshalb ist<br />

die Leitung seither unterbrochen. Dies zeigt die Dringlichkeit des geplanten Leitungsersatzes<br />

auf.<br />

Die neue Wasserleitung wird vor dem Neubau der Brücke erstellt. Der Neubau der<br />

Wasserleitung erfolgt ab den bereits neu erstellten Anschluss-Strecken aus der Kantonsstrasse<br />

bis und mit Bachquerung. Für die Bachquerung wird ein Pressrohr NW<br />

600 mm unter dem Bach durchgestossen. Darin finden alle anderen Werke Platz für<br />

die Bachquerung ihrer Werkleitungen. Die Kosten für das Pressrohr werden gemäss<br />

den Leitungsquerschnitten unter den Werken aufgeteilt. Der Kostenanteil für die Wasserversorgung<br />

beträgt ca. CHF 14'200.00 und ist im Kostenvoranschlag Wasserleitung<br />

enthalten. Die Bauzeit für den Wasserleitungsbau beträgt ca. 2 Monate. Der<br />

Baubeginn ist im August oder September 2012 geplant.<br />

Durch den vorgezogenen Wasserleitungs- und Werkleitungsbau mit Bachquerung<br />

können die Behinderungen beim Brückenbau minimal gehalten werden. Dadurch<br />

kann die Bauzeit der Brücke mit Vollsperrung für den Verkehr wesentlich verkürzt<br />

werden.<br />

Kostenvoranschlag<br />

Baumeisterarbeiten<br />

Unterquerung Bach, Anteil Wasserleitung<br />

Rohrlegearbeiten<br />

Umlegung Signalerdkabel<br />

Technische Arbeiten<br />

Diverses und Unvorhergesehenes<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

CHF<br />

89'900.00<br />

14'200.00<br />

33'800.00<br />

5'400.00<br />

23'600.00<br />

18'300.00<br />

8.0 % MWST mit Rundung CHF 14'800.00<br />

GESAMTBAUKOSTEN WASSERLEITUNG<br />

CHF 200'000.00<br />

8<br />

Seite 17


Antrag<br />

Genehmigung des Verpflichtungskredites in der Höhe von CHF 200‘000.- für den Ersatz<br />

der Wasserleitung Mitteldorf.<br />

Seite 18


Traktandum 9<br />

Verpflichtungskredit für den Neubau der Bachbrücke Mitteldorf<br />

in der Höhe von CHF 990‘000.-<br />

Ausgangslage<br />

Im 2006 wurde die Mitteldorfbrücke im Hinblick auf die Erhöhung der Gewichtslimite<br />

von 28 t auf 40 t überprüft. Dabei konnte der statische Nachweis der Tragsicherheit<br />

für den täglichen Verkehr über 16 t nicht erbracht werden, die Brücke muss dringend<br />

saniert werden. Der Gemeinderat reagierte sofort und ordnete 2006 als Sofortmassnahme<br />

eine provisorische Abstützung der Brücke an. Damit konnte eine Gewichtbeschränkung<br />

mit praktisch unfahrbaren Umleitungen für den Schwerverkehr vermieden<br />

werden. Gleichzeitig wurde Zeit geschaffen für den Einbezug aller massgebenden<br />

Randbedingungen für die Planung der neuen Brücke bis hin zu den heute vorliegenden<br />

verbindlichen Angaben aus dem Projekt Hochwasserschutz.<br />

Neue Brücke<br />

Die neue Brücke erfüllt alle Anforderungen des Strassenverkehrs, - "40-Tönner"<br />

können problemlos passieren. Für den Fussgängerverkehr sind beidseitig Gehwege<br />

vorgesehen.<br />

Massgebend für das Durchflussprofil des Möhlinbaches waren die Vorgaben aus<br />

dem Projekt Hochwasserschutz.<br />

Auf Grund dieser Angaben muss das Profil von bestehend ca. 4.80 x 1.70 m auf 6.10<br />

x 2.05 m vergrössert werden, um ein 100-jähriges Hochwasser mit den notwendigen<br />

Sicherheiten (Freibord 40 - 50 cm) abzuleiten. Die Verbreiterung erfolgt auf der Seite<br />

Volg, die Erhöhung wird durch eine geringfügige Bachabsenkung und Überhöhung<br />

der Brücke erreicht. Die Vergrösserung des Durchflussprofils sind Massnahmen für<br />

den Hochwasserschutz und werden <strong>vom</strong> Projekt Hochwasserschutz getragen.<br />

Die den Bach querenden Werkleitungen werden vorgängig dem Brückenbau zusammen<br />

mit der Wasserleitung durch ein Sammelrohr unter der Bachsohle durchgeführt.<br />

Dadurch kann die Brücke möglichst ohne Behinderungen erstellt werden. Die<br />

Bachquerung der Werkleitungen ist im Projekt Wasserleitung Mitteldorf enthalten.<br />

Die Bauausführung der Brücke ist in einer Etappe vorgesehen, das heisst, der<br />

mobile Verkehr wird während der Bauphase umgeleitet, für die Fussgänger wird ein<br />

provisorischer Steg erstellt. Durch diese Ausführungsvariante und durch die vorgängige<br />

9<br />

Verlegung der Werkleitungen kann die Bauzeit wesentlich verkürzt (ca. halbiert)<br />

und Baukosten gespart werden. Zudem können dadurch die Unannehmlichkeiten<br />

durch die Umleitungen und die allgemeinen Behinderungen im Mitteldorf auf eine<br />

möglichst kurze Zeit beschränkt werden. Die Bauzeit der Brücke beträgt damit ca. 4 -<br />

5 Monate. Der Baubeginn ist auf das Frühjahr 2013 geplant.<br />

Im Zusammenhang mit dem Brücken- und Wasserleitungsbau im Mitteldorf soll anschliessend<br />

auch die Erneuerung der sanierungsbedürftigen Mitteldorfstrasse und de-<br />

Seite 19


en Gestaltung (Verkehrsregime / Fahrbahnflächen) in Angriff genommen werden.<br />

Dabei sind mit Kosten von ca. CHF 400'000.- zu rechnen. Informationen und eine allfällige<br />

Kreditvorlage dazu sind an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> im Dezember 2012<br />

vorgesehen.<br />

Baukosten Brücke<br />

Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag <strong>vom</strong> Februar 2012 ist mit einer Gesamtbausumme<br />

für den Brückenbau von CHF 990'000.- zu rechnen.<br />

Darin enthalten sind die Mehraufwendungen für die Massnahmen Hochwasserschutz<br />

von CHF 235'000.-. Diese Kosten werden <strong>vom</strong> Projekt Hochwasserschutz zurückvergütet.<br />

Antrag<br />

Sprechung des Verpflichtungskredites für den Neubau der Bachbrücke Mitteldorf in<br />

der Höhe von CHF 990‘000.-.<br />

Seite 20<br />

9


Traktandum 10<br />

Genehmigung Schulkreisvertrag Möhlintal über die gemeinsame<br />

Führung der Oberstufenabteilungen<br />

Ausgangslage<br />

Die Gemeinden Hellikon, Möhlin, Wegenstetten, <strong>Zeiningen</strong> und Zuzgen führen gemäss<br />

Gemeindevertrag aus dem Jahr 2004 einen Schulkreis Möhlintal für die Abteilungen<br />

der Oberstufenschule in Möhlin, <strong>Zeiningen</strong> und Wegenstetten.<br />

Am 12. März 2012 wurde mit der Aargauischen Volksabstimmung die Änderung des<br />

Schulgesetzes (Stärkung der Volksschule) beschlossen. Darin werden die Bestimmungen<br />

der Schulführung im Kanton Aargau wesentlich reformiert. Primär geht es um<br />

das neue System 6/3, d.h. dass ab dem Schuljahr 2014/2015 neu 6 Jahre Primar- und<br />

3 Jahre Oberstufenschule (Bezirks-, Sekundar- und Realschule) geführt werden (bisher<br />

5 Jahre Primar- und 4 Jahre Oberstufe).<br />

Schulstandorte Möhlin und Wegenstetten<br />

Die Gemeinden haben sich darauf geeinigt, dass neben Möhlin auch Wegenstetten<br />

ein Oberstufenstandort bleibt. Die Gemeinde Wegenstetten führt sechs Abteilungen;<br />

die übrigen Abteilungen bleiben in Möhlin.<br />

Die vertragliche Lösung führt weiterhin zu einer allseitigen Bindung. Die Standortgemeinden<br />

haben die Gewähr einer ausreichenden Schülerzahl. Die anderen Gemeinden<br />

können darauf bauen, dass ihre Schülerschaft eine bestimmte Schule besuchen<br />

kann. Gebunden sind auch die Eltern, was den Standortgemeinden eine sichere<br />

Schul- und Schulraumplanung ermöglicht.<br />

Finanzierung<br />

9<br />

Zur Deckung der Kosten der Schulstandortgemeinden bezahlen die entsendenden<br />

Gemeinden für ihre Schüler wie bisher ein Schulgeld. Dieses wird von den Gemeinderäten<br />

festgelegt und basiert auf der kantonalen Schulgeldverordnung.<br />

Vertragsbeginn<br />

Die Schulkreiskommission wurde mit der Ausarbeitung eines neuen Vertrages beauftragt,<br />

der nun zur Genehmigung durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong>en der betroffenen<br />

Gemeinden vorliegt. Der Vertrag kann während der 10<br />

Aktenauflage bei der Gemeindekanzlei<br />

eingesehen oder in Kopie bezogen werden. Ausserdem ist er während der Aktenauflage<br />

auf der Internetseite www.zeiningen.ch abrufbar<br />

Mit der Annahme des neuen Vertrages wird der bisherige Schulkreisvertrag <strong>vom</strong> November/Dezember<br />

2004 ab Schuljahr 2014/2015 ausser Kraft gesetzt.<br />

Seite 21


Antrag<br />

Der Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Hellikon, Möhlin, Wegenstetten,<br />

<strong>Zeiningen</strong> und Zuzgen über die gemeinsame Führung der Oberstufenabteilungen<br />

(Schulkreis Möhlintal) sei mit Wirkung ab Schuljahr 2014/2015 zu genehmigen.<br />

Notizen<br />

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10<br />

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Traktandum 11<br />

Kreditabrechnungen<br />

Allgemeine Information<br />

An den <strong>Gemeindeversammlung</strong>en wurden jeweils die Bruttokredite beschlossen. Als<br />

Ergänzung und als Information werden teilweise die Nettoinvestitionen ebenfalls angegeben.<br />

Projektierungskredit Aussensportanlage Aennermatt<br />

Bruttokredit laut GV-Beschluss <strong>vom</strong> 12.06.2006 CHF 100'000.00<br />

Bruttoanlagekosten CHF 104‘814.45<br />

Kreditüberschreitung CHF 4‘814.45<br />

Generelle Entwässerungsplanung (GEP)<br />

Bruttokredit laut GV-Beschluss <strong>vom</strong> 04.12.2001 CHF 147'000.00<br />

Bruttoanlagekosten CHF 131‘907.50<br />

Kreditunterschreitung CHF 15‘092.50<br />

Bruttoanlagekosten ohne bezogene Vorsteuern CHF 122‘590.60<br />

Effektive Einnahmen CHF 69‘358.70<br />

Nettoinvestition CHF 53‘231.90<br />

Entwässerung Fuchsrain – Maispracherweg<br />

Bruttokredit laut GR-Beschluss <strong>vom</strong> 27.02.2006 CHF 148‘400.00<br />

+ ausgewiesene Teuerung CHF 1‘357.45<br />

Bruttoanlagekosten CHF 164‘850.50<br />

Kreditüberschreitung CHF 15‘093.05<br />

Bruttoanlagekosten ohne bezogene Vorsteuern CHF 155‘735.90<br />

Effektive Einnahmen CHF 45‘889.20<br />

Nettoinvestition CHF 109‘846.70<br />

Strassenausbau Sonnhaldenweg<br />

11<br />

Bruttokredit laut GV-Beschluss <strong>vom</strong> 01.12.2009 CHF 215‘000.00<br />

Bruttoanlagekosten CHF 214‘011.95<br />

Kreditunterschreitung CHF 988.05<br />

Seite 23


Wasserleitung Römerstrasse<br />

Bruttokredit laut GR-Beschluss <strong>vom</strong> 23.08.2010 CHF 58‘000.00<br />

Bruttoanlagekosten CHF 54‘601.45<br />

Kreditunterschreitung CHF 3‘398.55<br />

Bruttoanlagekosten ohne bezogene Vorsteuern CHF 51‘061.85<br />

Effektive Einnahmen CHF 14‘961.00<br />

Nettoinvestition CHF 36‘100.85<br />

Antrag<br />

Die 5 Kreditabrechnungen seien zu genehmigen.<br />

11<br />

Seite 24


Traktandum 12<br />

Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />

Es wird auf den Rechenschaftsbericht in der separaten Broschüre „Rechenschaftsund<br />

Rechnungsbericht 2011“ (Seiten 3 – 16) verwiesen.<br />

Antrag<br />

Kenntnisnahme des Rechenschaftsbericht 2011<br />

Traktandum 13<br />

Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung<br />

2011<br />

Es wird auf die Erläuterungen und Rechnungsauszüge in der separaten Broschüre<br />

„Rechenschafts- und Rechnungsbericht 2011“ (Seiten 17 – 25) verwiesen.<br />

Die Finanzkommission hat die Verwaltungs- und Bestandesrechnung für das Jahr<br />

2011 geprüft.<br />

Antrag<br />

Die Jahresrechnung 2011 sei zu genehmigen.<br />

Traktandum 14<br />

Diverses und Umfrage<br />

An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen wieder. Ausserdem<br />

können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen.<br />

12 - 14<br />

Seite 25


Notizen<br />

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Traktandenliste<br />

ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG <strong>vom</strong><br />

Donnerstag, 14. Juni 2012<br />

1. Protokoll der Versammlung <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011<br />

2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />

3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011<br />

4. Diverses und Umfrage<br />

Traktandum 1<br />

Genehmigung des Protokolls der Versammlung <strong>vom</strong><br />

07. Dezember 2011<br />

Das Protokoll lag <strong>vom</strong> 01. Juni bis 14. Juni 2012 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es<br />

wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:<br />

1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung <strong>vom</strong> 17. Juni 2011<br />

2. Sprechung des Kredits für einen Landwirtschaftstraktor und diverses Zubehör<br />

für den Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg im Betrag von<br />

CHF 180‘000.-<br />

3. Genehmigung des Voranschlages 2012<br />

Antrag<br />

Das Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011 sei zu genehmigen.<br />

Seite 27<br />

1


Traktandum 2<br />

Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />

Es wird auf die Erläuterungen und Rechnungsauszüge in der separaten Broschüre<br />

Rechenschafts- und Rechnungsbericht 2011 (Seiten 26 - 30) verwiesen.<br />

Die Finanzkommission hat die Verwaltungs- und Bestandesrechnung für das Jahr<br />

2011 geprüft.<br />

Antrag<br />

Kenntnisnahme des Rechenschaftsbericht 2011<br />

Traktandum 3<br />

Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011<br />

Es wird auf die Erläuterungen und Rechnungsauszüge in der separaten Broschüre<br />

Rechenschafts- und Rechnungsbericht 2011 (Seiten 31 - 32) verwiesen.<br />

Die Finanzkommission hat die Verwaltungs- und Bestandesrechnung für das Jahr<br />

2011 geprüft.<br />

Antrag<br />

Die Jahresrechnung 2011 sei zu genehmigen.<br />

Traktandum 4<br />

Diverses und Umfrage<br />

An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen wieder. Ausserdem<br />

können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen.<br />

2 - 4<br />

K:\Aktuell\GV\2012\Trakt\<strong>Einladung</strong> 1_2012.docx<br />

Seite 28

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