Einladung Gemeindeversammlung vom 14.06.2012 - Zeiningen
Einladung Gemeindeversammlung vom 14.06.2012 - Zeiningen
Einladung Gemeindeversammlung vom 14.06.2012 - Zeiningen
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EINWOHNER- UND ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 14. JUNI 2012<br />
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />
Wir laden Sie ganz herzlich zur diesjährigen "Rechnungsgmeind" ein. Erfreulicherweise<br />
können wir Ihnen auch per 2011 wiederum einen sehr positiven<br />
Rechnungsabschluss unterbreiten. Erstmals wurde der Rechnungs- und Rechenschaftsbericht<br />
in einer separaten Broschüre abgedruckt. Der Versand erfolgt<br />
jedoch nur 1-Mal pro Haushaltung.<br />
Zusätzliche Erläuterungen erhalten Sie an der <strong>Gemeindeversammlung</strong>.<br />
Für Ihr Interesse und den Besuch danken wir Ihnen.<br />
Die Rückseite des Umschlages dient als<br />
Stimmrechtsausweis<br />
Er ist beim Eingang zum Versammlungslokal abzugeben.<br />
Seite 1
Inhaltsverzeichnis<br />
Botschaft zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung<br />
Seite<br />
1. Protokoll der Versammlung <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011 4<br />
Allgemeine Erwägungen zu den Einbürgerungstraktanden 5<br />
2. Einbürgerung Appan Kasinathan, mit der Ehefrau Renuka Kengatharan<br />
Pillai, und den Kindern Pirethipan, und Thurka, Paintepan, srilankesische<br />
Staatsangehörige<br />
6<br />
3. Einbürgerung Stjepan Stanic, kroatischer Staatsangehöriger 7<br />
4. Einbürgerung Ivan Chamorro, spanischer Staatsangehöriger 7<br />
5. Einbürgerung Adlan Khazuev, und Milana Khazueva, russische Staatsangehörige<br />
6. Bruttokredit in der Höhe von CHF 1'800'000.- für die Sanierung und Aufwertung<br />
der Römerstrasse<br />
8<br />
9<br />
7. Hochwasserschutzmassnahmen Möhlintal<br />
a) Verpflichtungskredit über CHF 1'900'000.- (brutto) für den Gemeindeanteil<br />
am regionalen Hochwasserschutz<br />
b) Für den einmaligen Beitrag aus dem Erneuerungsfonds des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />
Abwasserbeseitigung sei ein Verpflichtungskredit<br />
über CHF 120‘000.- zu bewilligen.<br />
8. Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 200‘000.- für den Ersatz der<br />
Wasserleitung Mitteldorf<br />
9. Verpflichtungskredit für den Neubau der Bachbrücke Mitteldorf in der<br />
Höhe von CHF 990‘000.-<br />
10 Genehmigung Schulkreisvertrag Möhlintal über die gemeinsame Führung<br />
der Oberstufenabteilungen<br />
11. Genehmigung von Kreditabrechnungen 23<br />
12. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011 25<br />
13. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011 25<br />
14. Diverses und Umfrage 25<br />
12<br />
17<br />
19<br />
21<br />
Seite 2
Botschaft zu den Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung<br />
1. Protokoll der Versammlung <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011 27<br />
2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011 28<br />
3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011 28<br />
4. Diverses und Umfrage 28<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite 3
Traktandum 1<br />
Genehmigung des Protokolls der Versammlung <strong>vom</strong><br />
07. Dezember 2011<br />
Das Protokoll lag <strong>vom</strong> 01. Juni bis 14. Juni 2012 öffentlich zur Einsichtnahme auf.<br />
Es wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:<br />
1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung <strong>vom</strong> 14. Juni 2011<br />
2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts für Isele-Baumann, Michael und Claudia,<br />
deutsche Staatsangehörige<br />
3. Genehmigung des Kreditbegehrens in der Höhe von CHF 290‘000.- für die Sanierung<br />
des Fussweges Haldengasse - Sonnhaldenweg und die Sanierung von<br />
zwei seitlichen Kanalisationsleitungen im oberen Teil des Fussweges.<br />
4. Zustimmung zur Erneuerung diverser Landwirtschaftswege (insbesondere Hofzufahrten);<br />
Bruttokredit in der Höhe von CHF 650'000.-<br />
5. Genehmigung des Kreditbegehrens in der Höhe von CHF 300‘000.- für die Trafosanierung<br />
Juchgasse<br />
6. Zustimmung zur Einführung von grossen Blockzeiten für die Unterstufe der<br />
Schule <strong>Zeiningen</strong><br />
7. Genehmigung des Voranschlages 2012 mit einem Steuerfuss von 107 %<br />
Antrag<br />
Das Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011 sei zu genehmigen.<br />
1<br />
Seite 4
Traktanden 2 bis 5<br />
Einbürgerungen<br />
Allgemeine Erwägungen zu den Einbürgerungstraktanden<br />
Die Einbürgerung erfolgt nach dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz <strong>vom</strong> 01. Januar 1994. Nach der<br />
Zustimmung durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong> müssen zusätzlich noch die kantonalen und eidgenössischen<br />
Bewilligungen beantragt werden.<br />
Der Gemeinderat hat die nachstehenden Einbürgerungsgesuche geprüft und durfte unter anderem<br />
feststellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber über die nötigen Deutschkenntnisse und den verlangten<br />
Integrationsstand verfügen. Sie identifizieren sich mit den Regeln und Werten unserer Gesellschaft.<br />
Bei den Arbeitsgebern und Lehrpersonen wurden für alle Gesuchsteller Referenzen eingeholt.<br />
Kein Referendum<br />
Der Beschluss über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts untersteht in jedem Fall nicht dem<br />
fakultativen Referendum. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichts, wonach über Einbürgerungen<br />
nicht an der Urne entschieden werden darf.<br />
Einbürgerungsgebühren<br />
Gemäss § 6 und 7 der Kantonalen Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen <strong>vom</strong><br />
12. September 2007 werden folgende Gebühren erhoben:<br />
kommunale Gebühren<br />
1 Es werden pro Person folgende Gebühren erhoben:<br />
a) Zusicherung des Gemeindebürgerrechts CHF 1'000.00<br />
b) Erteilung des Gemeindebürgerrechts CHF 300.00<br />
c) Entlassung aus dem Bürgerrecht CHF 100.00<br />
2 Die in Absatz 1 vorgesehenen Gebühren betragen die Hälfte für unmündige<br />
Kinder, die in das Gesuch der Eltern einbezogen werden.<br />
3 Die Gemeinden können auf die Erhebung einer Gebühr gemäss Absatz<br />
1 lit. b ganz oder teilweise verzichten.<br />
kantonale Gebühren<br />
1 Es werden pro Person folgende Gebühren erhoben:<br />
a) Aufnahme in das Bürgerrecht CHF 750.00<br />
b) Entlassung aus dem CH-Bürgerrecht CHF 200.00<br />
c) Feststellung des Bürgerrechts CHF 300.00<br />
2 Die in Absatz 1 vorgesehenen Gebühren betragen die Hälfte für<br />
unmündige Kinder, die in das Gesuch der Eltern einbezogen werden.<br />
Einbürgerungen<br />
Seite 5
Traktandum 2<br />
Einbürgerung Appan Kasinathan, mit der Ehefrau Renuka Kengatharan<br />
Pillai, und den Kindern Pirethipan, und Thurka, Paintepan,<br />
srilankesische Staatsangehörige<br />
Kasinathan, Appan, 1965<br />
Herr Kasinathan ist srilankesischer Staatsangehöriger und wohnt<br />
seit dem Zuzug nach <strong>Zeiningen</strong> im Jahr 2007 mit seiner Frau und<br />
den drei Kindern an der Gehrenmatt 6. Bereits seit dem Jahr 1985<br />
lebt Herr Kasinathan in der Schweiz. Seit November 2006 arbeitet<br />
er als Lagermitarbeiter bei der Firma Paul Leimgruber AG in Pratteln.<br />
Nebenbei arbeitet er als Aushilfs-Officemitarbeiter in der Klinik<br />
Schützen, Rheinfelden und als Zeitungsverträger bei der Presto<br />
Presse-Vertriebs AG, Basel.<br />
Kengatharan Pillai, Renuka, 1965<br />
Frau Kengatharan Pillai ist ebenfalls srilankesische Staatsangehörige.<br />
Seit dem Jahr 2004 bis Anfangs 2012 arbeitete Frau Kengatharan<br />
Pillai bei der ARC (Allround Cleaning) in Rheinfelden. Nebenbei<br />
arbeitet sie als Raumpflegerin bei der Zahnarztpraxis Remo Löpfe in<br />
<strong>Zeiningen</strong>.<br />
Appan, Pirethipan, 1998<br />
Pirethipan hat die Primarschule in Rheinfelden und <strong>Zeiningen</strong> absolviert<br />
und besucht momentan die Realschule in Möhlin.<br />
Appan, Thurka, 2003<br />
Thurka besucht die Klasse 3a der Primarschule in <strong>Zeiningen</strong>.<br />
Als Grund für die Gesuchstellung geben die Bürgerrechtsbewerber<br />
an, dass sie sich in <strong>Zeiningen</strong> und der Schweiz zu Hause fühlen,<br />
2<br />
sich hier ihr Lebensmittelpunkt befindet und sie mit ihren Kindern<br />
gemeinsam die Zukunft in der Schweiz verbringen möchten.<br />
Antrag<br />
Herrn Kasinathan, Appan und Frau Kengatharan Pillai, Renuka mit den Kindern, Appan,<br />
Pirethipan und Appan, Thurka, srilankesische Staatsangehörige, sei das Gemeindebürgerrecht<br />
von <strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />
Seite 6
Traktandum 3<br />
Einbürgerung Stjepan Stanic, kroatischer Staatsangehöriger<br />
Stanic, Stjepan, 1988<br />
Der Gesuchsteller ist kroatischer Staatsangehöriger und wohnt seit<br />
01. Dezember 2008 in <strong>Zeiningen</strong>, am Kirchweg 34. Herr Stanic ist in<br />
der Schweiz aufgewachsen und hat hier seine obligatorische<br />
Schulpflicht absolviert. Er arbeitet bei der Gemeinde <strong>Zeiningen</strong> als<br />
Hauswart.<br />
Als Grund für die Gesuchstellung gibt der Bürgerrechtsbewerber an, dass er seit seiner<br />
Kindheit in der Schweiz lebt und sein weiteres Leben hier verbringen möchte. Die<br />
Schweiz ist seine Heimat geworden, weshalb er das Gesuch um Einbürgerung eingereicht<br />
hat.<br />
Antrag<br />
Herrn Stanic, Stjepan, kroatischer Staatsangehöriger, sei das Gemeindebürgerrecht<br />
von <strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />
Traktandum 4<br />
Einbürgerung Ivan Chamorro, spanischer Staatsangehöriger<br />
Chamorro, Ivan, 1987<br />
Ivan Chamorro ist spanischer Staatsangehöriger und wohnt seit<br />
01. November 2008 in <strong>Zeiningen</strong>, an der Juchgasse 1. Er ist in der<br />
Schweiz geboren und aufgewachsen. Herr Chamorro arbeitet bei der<br />
Ernst Frey AG als Strassenbauer.<br />
Als Grund für die Gesuchstellung gibt der Bürgerrechtsbewerber an,<br />
dass er sich mit der Schweiz und dem Leben hier eng verbunden<br />
fühlt und er die Schweiz als seine Heimat ansieht.<br />
Antrag<br />
3 / 4<br />
Herrn Chamorro, Ivan, spanischer Staatsangehöriger, sei das Gemeindebürgerrecht<br />
von <strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />
Seite 7
Traktandum 5<br />
Einbürgerung Adlan Khazuev, und Milana Khazueva, russische<br />
Staatsangehörige<br />
Khatsuev, Adlan, 1996<br />
Der Gesuchsteller ist russischer Staatsangehöriger, ist im Jahr 2003<br />
zusammen mit der Familie in die Schweiz gezogen und wohnt seit<br />
dem 18. Juni 2008 in <strong>Zeiningen</strong>, am Heugässli 9. Herr Khatsuev hat<br />
die Primarschule in der Schweiz absolviert und besucht momentan<br />
die 2. Sekundarschule in der Gemeinde Wegenstetten.<br />
Khatsueva, Milana, 1998<br />
Khatsueva, Milana ist ebenfalls zusammen mit ihrem Bruder und der<br />
Familie per 18. Juni 2008 nach <strong>Zeiningen</strong> gezogen. Sie besucht die<br />
1. Kleinklasse Oberstufe im Schulhaus Steinli in Möhlin.<br />
Wegen ihres Ausländerstatus ist es für die beiden Gesuchsteller<br />
schwer, eine Ausbildungsmöglichkeit zu finden. Aus diesem Grund<br />
wurde das Gesuch um Einbürgerung eingereicht.<br />
Antrag<br />
Khatsuev, Adlan und Khatsueva, Milana, beide russische Staatsangehörige, sei das<br />
Gemeindebürgerrecht von <strong>Zeiningen</strong> zuzusichern.<br />
5<br />
Seite 8
Traktandum 6<br />
Bruttokredit in der Höhe von CHF 1'800'000.- für die Sanierung<br />
und Aufwertung der Römerstrasse<br />
Kurzbericht<br />
An der Referendumsabstimmung im November 2009 wurde der Bruttokredit für die<br />
Sanierung der Römerstrasse mit einem knappen Ergebnis von 417 Nein- zu 400 Ja-<br />
Stimmen abgelehnt. Damit verbunden war der Auftrag an den Gemeinderat das Projekt<br />
hinsichtlich der Fahrbahn- und Gehwegbreiten zu überprüfen, um allenfalls mit<br />
weniger "Strassenfläche" Verbesserungen betreffend Verkehrssicherheit, Fremdparkieren<br />
und Kosten zu erreichen.<br />
In der Zwischenzeit sind Neubauten (im Spitz) und Umnutzungen mit neuen Gewerbetreibenden<br />
(Areal Mergenthaler) dazu gekommen, wodurch die sanierungsbedürftige<br />
Römerstrasse wieder vermehrt ins Gespräch gekommen ist. Zudem gingen in der<br />
Vergangenheit bei der Bauverwaltung - vor allem in der Winterzeit - mehrere Beschwerden<br />
betreffend des Gefahrenpotenzials für die Fussgänger in der Römerstrasse<br />
ein.<br />
Wie an der Referendumsabstimmung allseits unbestritten war, ist die Sanierung der<br />
Strasse dringend notwendig.<br />
Belagsschäden infolge ungenügendem Fahrbahnunterbau mit Kostenfolgen im Unterhalt,<br />
fehlende Strassenentwässerung, fehlende Beleuchtung, die Fahrbahnbreiten<br />
zwischen 4.00m - 4.70m sind völlig ungenügend und führen zusammen mit dem fehlenden<br />
Gehweg zu starker Verunsicherung der Fussgänger und zu gefährlichen Situationen<br />
im Begegnungsfall mit Fahrzeugen. Im mittleren Abschnitt der Römerstrasse<br />
wird die Fahrbahn durch die undefinierten Abgrenzungen zum nördlichen Wiesland<br />
und zu den südlichen Vorplätzen durch das vermehrt aufkommende ungeordnete<br />
Parkieren zum Teil sehr stark eingeengt und als Parkplatz und Abstellplatz missbraucht.<br />
Gemeinderat und Verkehrskommission haben sich intensiv mit den Anliegen des Referendumskomitees<br />
und den Bedürfnissen der Anlieger und Strassenbenützer auseinandergesetzt<br />
und sind mit den Fachplanern und Experten zu folgendem Schluss gekommen:<br />
Die Römerstrasse muss die Erschliessungsfunktion des Gewerbegebietes und die<br />
Anforderungen an die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer erfüllen. Dies wird<br />
erreicht durch die Einhaltung der minimalsten Anforderung der einschlägigen Normen.<br />
Seite 9<br />
6<br />
• Das heisst, mit der Gehwegbreite von 1.50m wird zwar die Norm von 2.00m unterschritten,<br />
dies kann aber in Ausnahmefällen (bei wenig Fussgängerverkehr) begründet<br />
werden.<br />
• Die minimale Fahrbahnbreite für Strassen wie der Römerstrasse, wo der Begegnungsfall<br />
Lastwagen/Lastwagen alltäglich ist, beträgt nach Norm 6.00m. Die projektierte<br />
Fahrbahnbreite von 5.50m unterschreitet diese Minimalanforderung. Bedingt<br />
durch den Anstoss des nördlichen Fahrbahnrandes an das Wiesland kann der<br />
Fahrbahnabschluss mit Wasserstein und Anschlagstein gemäss Norm durch einen<br />
befestigten Entwässerungsgraben ersetzt werden. Dadurch kann im Begegnungs-
fall Lastwagen/Lastwagen ein Fahrzeug auf diesen Entwässerungsgraben ausweichen.<br />
Mit dem Ersatz des Fahrbahnabschlusses durch den befestigten Entwässerungsgraben<br />
können geringfügige Kosten eingespart werden und die Fahrbahnbreite<br />
wird durch die Reduktion der Belagsfläche auf 5.50m optisch eingeengt.<br />
• Das ungeordnete Parkieren auf der Strasse wird durch die neue Fahrbahn und dem<br />
Gehweg, mit klar von den Vorplätzen und dem Wiesland abgegrenzten Flächen unterbunden<br />
und kann damit kontrolliert werden.<br />
• Im Weiteren trägt auch die neue Strassenbeleuchtung einen Teil zur Sicherheit bei.<br />
• Kosteneinsparungen können wie erwähnt durch das Weglassen des nördlichen<br />
Randabschlusses gemacht werden. Ebenfalls sind kleine Einsparungen im Landerwerb<br />
und bei den Zaunarbeiten möglich. Gesamthaft reduzieren sich die Sanierungskosten<br />
um ca. CHF 125'000.-.<br />
• Mit dem den Verkehrslasten entsprechenden Fahrbahnunterbau und der Strassenentwässerung<br />
können auch Unterhaltsarbeiten wie Säuberungen nach Starkregen<br />
und (Not-) Sanierungen von Belagsschäden praktisch ausgeschlossen werden.<br />
Die neu ausgebaute Römerstrasse kann ohne Einschränkungen als Erschliessungsstrasse<br />
Gewerbezone bezeichnet werden und erfüllt auch deren Anforderungen. Dies<br />
wertet nicht zuletzt das Gewerbegebiet wesentlich auf.<br />
Kostenvoranschlag<br />
Landerwerb<br />
Bauarbeiten<br />
Strassenbeleuchtung<br />
Gartenbauarbeiten<br />
Geländer / Zäune<br />
Technische Arbeiten<br />
Diverses Unvorhergesehenes ca. 15%<br />
MWST, Rundung<br />
Total Sanierung<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
55'000.00<br />
1'088'000.00<br />
115'000.00<br />
22'000.00<br />
20'000.00<br />
150'000.00<br />
217'000.00<br />
133'000.00<br />
1'800'000.00<br />
Gemäss Perimeter / Erschliessungsbeiträge sind Grundeigentümerbeiträge von<br />
ca. CHF 300'000.- zu erwarten.<br />
6<br />
Antrag<br />
Dem Bruttokredit über CHF 1'800‘000.- für die Sanierung/Aufwertung der<br />
Römerstrasse soll zugestimmt werden.<br />
Seite 10
Seite 11<br />
6
Traktandum 7<br />
Hochwasserschutzmassnahmen<br />
a) Verpflichtungskredit über CHF 1‘900‘000.- (brutto) für den<br />
Gemeindeanteil am regionalen Hochwasserschutz<br />
b) Das Kreditbegehren für den einmaligen Beitrag aus dem Erneuerungsfonds<br />
des Eigenwirtschaftsbetriebes Abwasserbeseitigung<br />
sei ein Verpflichtungskredit über CHF 120‘000.- zu<br />
bewilligen.<br />
Kurzbericht Antrag a)<br />
Der Hochwasserschutz ist Aufgabe der Kantone (Art. 2 des Bundesgesetzes über den<br />
Wasserbau <strong>vom</strong> 21. Juni 1991). Die Wasserbauverordnung <strong>vom</strong> 2. November 1994<br />
beauftragt die Kantone, Gefahrenkataster und Gefahrenkarten zu erstellen und die<br />
Gefahrengebiete bei ihrer Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen (Art. 21<br />
und 27 der Wasserbauverordnung). Die erstellten Gefahrenkarten sind eine Voraussetzung<br />
für Bundesbeiträge an den Wasserbau (Art. 1 und 3 der Wasserbauverordnung).<br />
Der Kanton Aargau hat die Erstellung der Gefahrenkarte Hochwasser Fricktal in Auftrag<br />
gegeben und diese im Jahr 2008 vorgestellt. Die Gefahrenkarte Hochwasser<br />
Fricktal beinhaltet nebst drei weiteren Bächen auch den Möhlinbach. Die Gefahrenkarte<br />
zeigt einerseits die Schutzdefizite von einzelnen, betroffenen Gebieten in den<br />
Talgemeinden, aber auch erforderliche, bauliche Massnahmen in jeder Gemeinde auf.<br />
Zusätzlich wird auch ein regionaler Hochwasserschutz dargestellt. Unter diesem werden<br />
Eingriffe verstanden, welche sich nicht nur lokal auswirken, sondern eine ganze<br />
Region im Unterlauf des Baches betreffen. Namentlich sind dies Hochwasserrückhaltebecken,<br />
welche über ein Stauvolumen verfügen und somit die Hochwasserspitze<br />
verringern. Das heisst, das Hochwasser wird dosiert abgeleitet und kann durch das<br />
bestehende Bachgerinne abgeleitet werden. Zusätzlich müssen nur noch vereinzelte,<br />
bauliche Massnahmen in jeder Gemeinde ausgeführt werden was auch zu einer Kostenoptimierung<br />
für alle Gemeinden führt.<br />
Beide Massnahmen haben zum Ziel und schreiben den einzelnen Talgemeinden vor,<br />
dass sie das Baugebiet vor einem 100-jährigen Hochwasserereignis schützen müssen.<br />
Die primäre Zieldefinition für die Talgemeinden ist somit festgesetzt. Da mit<br />
raumplanerischen Massnahmen das Schutzziel nicht erreicht werden kann, sind bau-<br />
Massnahmen erforderlich. Für die Bestimmung des 100-jähriges Hochwassers 7liche<br />
wurden die Daten der landesweit an allen Bächen und Flüssen installierten Wassermesser<br />
ausgewertet und Niederschlagsdaten über die vergangenen Jahrzehnte konsultiert,<br />
Befragungen durchgeführt und Akten aus dem Staatsarchiv herbeigezogen.<br />
Bei «normalem» Wasserstand (dieser wird als mittlerer Sommerwasserstand bezeichnet)<br />
führt der Möhlinbach an der Messstelle in <strong>Zeiningen</strong> 400 l/s oder 0.4 m 3 /s<br />
Wasser. Das 100-jährige Hochwasser wurde an der Messstelle mit einer Menge von<br />
30‘000 l/s oder 30 m 3 /s definiert. In Wegenstetten, der obersten Gemeinde im Tal und<br />
Seite 12
des Einzugsgebietes des Baches, beträgt die Menge des 100-jährigen Hochwassers<br />
6‘500 l/s.<br />
Bis die baulichen Massnahmen in den einzelnen Talgemeinden beschlossen und an<br />
den jeweiligen Einwohnergemeindeversammlungen die Bruttokredite genehmigt sind,<br />
dienen die Gefahrenkarten mit den ausgewiesenen Schutzdefizitflächen den Baubewilligungsbehörden<br />
als Grundlage für die Beurteilung der eingehenden Baugesuche.<br />
Mit den einzelnen, vorliegenden Karten werden die Überflutungstiefen von einzelnen<br />
Gebieten in den Bauzonen ausgewiesen. Die privaten Bauherren innerhalb der<br />
Schutzdefizitflächen sind nun angehalten, mit der Baugesucheingabe einen Hochwasserschutznachweis<br />
für ihr Bauvorhaben und die betroffene Parzelle einzureichen.<br />
Erst mit dem genehmigten Nachweis, dass die geplante Baute vor einem Hochwasserereignis<br />
geschützt ist, kann eine Baubewilligung erteilt werden. Dies verursacht<br />
teilweise erhebliche Mehrkosten und bautechnisch, umständliche Lösungsansätze, da<br />
das Hochwasser nicht auf die angrenzenden Parzellen geleitet werden darf.<br />
Erwägungen<br />
Im Jahre 2008 haben die Gemeinderäte im Möhlintal Kenntnis von der Gefahrenkarte<br />
Hochwasser Fricktal genommen. Mit der Kenntnisnahme und den folgenden Diskussionen<br />
wurde von allen Talgemeinden entschieden, dass man den Regionalen Hochwasserschutz<br />
Möhlinbach umsetzen möchte und die Federführung dem regional gut<br />
verankerten Abwasserverband Möhlintal übergibt. Das nun vorliegende, regionale<br />
Hochwasserschutzprojekt im Möhlintal beinhaltet zwei Hochwasserrückhaltebecken<br />
und innerhalb der Bauzone der Talgemeinden einzelne, bauliche Massnahmen am<br />
Bach. Die zwei Hochwasserrückhaltebecken sind vor der Gemeinde Möhlin auf dem<br />
Gemeindegebiet <strong>Zeiningen</strong> und der Gemeinde Zuzgen vorgesehen und nutzen in erster<br />
Linie die vorhandenen topographischen Verhältnisse. Die sogenannte «Staumauer»<br />
wird als flacher, natürlicher Damm aufgeschüttet. Nach der Erstellung kann dieser<br />
maschinell bewirtschaftet und unterhalten werden. Einzig das Auslaufbauwerk, auch<br />
als Drosselbauwerk bezeichnet, wird künstlich aus Ortsbeton erstellt. Die beiden Becken<br />
mit ihren Stauvolumen erfüllen die Funktion einer Rückhaltung der anfallenden<br />
grossen Wassermengen. Sie halten die Wassermengen zurück und stauen diese auf.<br />
Über das Auslaufbauwerk wird die Wassermenge weitergeleitet, welche das natürliche,<br />
vorhandene Bachgerinne ableiten kann, ohne dass eine Überschwemmung im<br />
Baugebiet entsteht. Das Hochwasserrückhaltebecken Zuzgen weist ein Stauvolumen<br />
von 42‘000 m 3 und das Becken <strong>Zeiningen</strong>, vor der Gemeinde Möhlin, ein Stauvolumen<br />
von 150‘000 m 3 auf.<br />
Zusätzlich erfährt der Bachlauf in allen Gemeinden, innerhalb der Bauzone, gezielte<br />
Massnahmen.<br />
• Einzelne Stege und Brücken müssen angepasst oder vereinzelt ersetzt werden,<br />
damit das errechnete Durchlassprofil für das errechnete Hochwasser gewährleistet<br />
ist.<br />
• Das Bachgerinne muss in einzelnen Bereichen verbreitert werden, damit der «ungehinderte»<br />
Abfluss bis zum errechneten Hochwasser erfolgen kann.<br />
• In einzelnen Bereichen, da wo eine Verbreiterung aufgrund der vorhandenen Bebauungen<br />
nicht möglich ist, muss eine Ufererhöhung ausgeführt werden<br />
Seite 13<br />
7
• Zum Gesamtkonzept gehören auch vereinzelte, ökologische Aufwertungsmassnahmen<br />
am Möhlinbach. Mit dem Umbau von hohen Abstürzen soll nach Jahrzehnten<br />
die Längsvernetzung für wasserbezogene Tiere und Pflanzen wieder<br />
hergestellt werden.<br />
Mit seinem Beschluss <strong>vom</strong> 26. November 2009 hat der Abwasserverband Möhlintal<br />
den Kostenverteiler genehmigt und den Gemeinden zur Zustimmung vorgelegt. Der<br />
Kostenverteiler zwischen den einzelnen Gemeinden basiert auf den effektiven, in den<br />
Gefahrenkarten ausgewiesenen Schutzdefizitflächen. Nach der Realisierung der<br />
Hochwasserschutzmassnahmen entfallen für künftige Bauvorhaben die heute bestehenden<br />
Auflagen.<br />
Die Gesamtkosten, basierend auf einem detaillierten Kostenvoranschlag, belaufen<br />
sich inklusive Planungskosten und Mehrwertsteuer auf CHF 11‘504‘500.--. Die Kostenverteilung<br />
auf die Talgemeinden erfolgt gemäss dem von den Gemeinderäten genehmigten<br />
Kostenverteilschlüssel <strong>vom</strong> 10. Januar 2010:<br />
Gemeinde Schutzdefizitfläche<br />
(Hektaren)<br />
Prozent Bruttokosten CHF<br />
(inkl. MWST)<br />
Wegenstetten 0.77 1.6 184‘000.-<br />
Hellikon 2.72 5.6 644‘300.-<br />
Zuzgen 3.03 6.2 713‘300.-<br />
<strong>Zeiningen</strong> 7.90 16.3 1‘875‘200.-<br />
Möhlin 34.20 70.3 8‘087‘700.-<br />
Total 48.62 100.0 11‘504‘500.-<br />
Die Realisierung von regionalen Hochwasserschutzmassnahmen werden <strong>vom</strong> Bund<br />
und Kanton subventioniert. Die Mitfinanzierung bedingt jedoch, dass das Ausführungsprojekt<br />
den Qualitätsanforderungen von Bund und Kanton entspricht. Dies wurde<br />
mit der Projektbegleitung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Sektion<br />
Wasserbau des Kantons erreicht. Somit kann mit folgenden Subventionen gerechnet<br />
werden:<br />
Bruttokosten CHF<br />
(inkl. MWST)<br />
Gesamtkosten 11‘504‘500.-<br />
Bund 35% der Gesamtkosten 4‘026‘580.-<br />
7<br />
Restkosten 7‘477‘920.-<br />
Kanton 50% der Restkosten 3‘738‘960.-<br />
Gemeinde 50% der Restkosten 3‘738‘960.-<br />
Unter Vorbehalt der Subventionszusicherungen von Bund und Kanton ergibt sich die<br />
Kostenverteilung der Nettokosten von CHF 3‘738‘960.- inkl. MWST gemäss dem genehmigten<br />
Kostenverteilschlüssel <strong>vom</strong> 10. Januar 2010:<br />
Seite 14
Gemeinde Schutzdefizitfläche<br />
(Hektaren)<br />
Prozent Nettokosten CHF<br />
(inkl. MWST)<br />
Wegenstetten 0.77 1.6 59‘800.-<br />
Hellikon 2.72 5.6 209‘400.-<br />
Zuzgen 3.03 6.2 231‘800.-<br />
<strong>Zeiningen</strong> 7.90 16.3 609‘460.-<br />
Möhlin 34.20 70.3 2‘628‘500.-<br />
Total 48.62 100.0 3‘738‘960.-<br />
Das weitere Vorgehen sieht vor, dass nach der erfolgten Kreditgenehmigung das Auflageprojekt<br />
ausgearbeitet wird und im Anschluss die Projektauflage erfolgt. Nach der<br />
Kreditsprechung durch den Grossen Rat und der Projektgenehmigung durch den Regierungsrat<br />
wird der notwendige Landerwerb durchgeführt. Parallel dazu werden die<br />
Bauarbeiten ausgeschrieben mit dem Ziel, dass im Jahr 2013 mit den Ausführungsarbeiten<br />
begonnen werden kann.<br />
Kurzbericht Antrag b)<br />
Seit längerer Zeit wird unter den Gemeinderäten im Möhlintal die Frage der Finanzierung<br />
dieser notwendigen Investitionen für den Hochwasserschutz diskutiert.<br />
Mit einem Schreiben <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 hat die Abteilung für Umwelt des Departementes<br />
Bau, Verkehr und Umwelt den Gemeinden im Kanton Aargau mitgeteilt,<br />
dass Hochwasserschutzmassnahmen insoweit über den Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung<br />
finanziert werden dürfen als diese unmittelbar für den Schutz der<br />
Abwasseranlagen erforderlich sind. Diese Situation ist im vorliegenden Projekt Hochwasserschutz<br />
Möhlintal gegeben.<br />
Anlässlich einer gemeinsamen Aussprache zwischen Vertretern der Behörden der<br />
Gemeinden im Möhlintal und den kantonalen Fachinstanzen wurde festgelegt, dass<br />
bezüglich der Höhe des Beitrages eine möglichst einfache und vor allem plausibilisierte<br />
Lösung gewählt werden sollte. Der Einfluss der Wassermengen aus dem Siedlungsgebiet<br />
soll angemessen berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Berechnungsmodell<br />
wurde in der Zwischenzeit erstellt.<br />
Diese Berechnungen zeigen auf, dass der sogenannte Mehrabfluss infolge des Siedlungsgebietes<br />
zwischen Wegenstetten und Möhlin ca. 2 bis 5 m 3 in der Sekunde (ca.<br />
15 bis 20%) beträgt. Berücksichtigt man, dass in gewissen Teilabschnitten ohne Einfluss<br />
der Siedlungsentwässerung keine Massnahmen erforderlich wären und doch<br />
punktuelle Abflussspitzen das Gewässer „unnatürlich“ belasten, ist eine Übernahme<br />
der Hochwasserschutzkosten durch den Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung<br />
in der Grössenordnung von 20 bis 25 % gerechtfertigt.<br />
Seite 15<br />
7<br />
Die Nettokosten Hochwasserschutzmassnahmen für die Gemeinde <strong>Zeiningen</strong> betragen<br />
CHF 609‘460.-. Der Anteil von 20 %, welche über die Rückstellungen des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />
Abwasserbeseitigung finanziert werden können, betragen somit
CHF 120‘000.- (abgerundet). Die Rückstellungen (Erneuerungsfonds) im Eigenwirtschaftsbetrieb<br />
Abwasserentsorgungen betragen am 31. Dezember 2011 CHF<br />
5‘124‘000.-.<br />
Antrag<br />
a) Für den Brutto-Gemeindeanteil am regionalen Hochwasserschutz sei ein Verpflichtungskredit<br />
über CHF 1‘900‘000.- zu bewilligen.<br />
b) Das Kreditbegehren für den einmaligen Beitrag aus dem Erneuerungsfonds des<br />
Eigenwirtschaftsbetriebes Abwasserbeseitigung sei ein Verpflichtungskredit über<br />
CHF 120‘000.- zu bewilligen.<br />
Fotomontage Hochwasserrückhaltebecken Zuzgen, natürlicher Damm<br />
7<br />
Seite 16
Traktandum 8<br />
Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 200‘000.- für den Ersatz<br />
der Wasserleitung Mitteldorf<br />
Kurzbericht<br />
Die bestehende Wasserleitung ist sanierungsbedürftig. Dies dokumentieren mehrere<br />
Wasserleitungsbrüche in den letzten Jahren. Der letzte Leitungsbruch im Bereich<br />
Möhlinbach konnte nicht mehr im vernünftigen Rahmen geflickt werden. Deshalb ist<br />
die Leitung seither unterbrochen. Dies zeigt die Dringlichkeit des geplanten Leitungsersatzes<br />
auf.<br />
Die neue Wasserleitung wird vor dem Neubau der Brücke erstellt. Der Neubau der<br />
Wasserleitung erfolgt ab den bereits neu erstellten Anschluss-Strecken aus der Kantonsstrasse<br />
bis und mit Bachquerung. Für die Bachquerung wird ein Pressrohr NW<br />
600 mm unter dem Bach durchgestossen. Darin finden alle anderen Werke Platz für<br />
die Bachquerung ihrer Werkleitungen. Die Kosten für das Pressrohr werden gemäss<br />
den Leitungsquerschnitten unter den Werken aufgeteilt. Der Kostenanteil für die Wasserversorgung<br />
beträgt ca. CHF 14'200.00 und ist im Kostenvoranschlag Wasserleitung<br />
enthalten. Die Bauzeit für den Wasserleitungsbau beträgt ca. 2 Monate. Der<br />
Baubeginn ist im August oder September 2012 geplant.<br />
Durch den vorgezogenen Wasserleitungs- und Werkleitungsbau mit Bachquerung<br />
können die Behinderungen beim Brückenbau minimal gehalten werden. Dadurch<br />
kann die Bauzeit der Brücke mit Vollsperrung für den Verkehr wesentlich verkürzt<br />
werden.<br />
Kostenvoranschlag<br />
Baumeisterarbeiten<br />
Unterquerung Bach, Anteil Wasserleitung<br />
Rohrlegearbeiten<br />
Umlegung Signalerdkabel<br />
Technische Arbeiten<br />
Diverses und Unvorhergesehenes<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
CHF<br />
89'900.00<br />
14'200.00<br />
33'800.00<br />
5'400.00<br />
23'600.00<br />
18'300.00<br />
8.0 % MWST mit Rundung CHF 14'800.00<br />
GESAMTBAUKOSTEN WASSERLEITUNG<br />
CHF 200'000.00<br />
8<br />
Seite 17
Antrag<br />
Genehmigung des Verpflichtungskredites in der Höhe von CHF 200‘000.- für den Ersatz<br />
der Wasserleitung Mitteldorf.<br />
Seite 18
Traktandum 9<br />
Verpflichtungskredit für den Neubau der Bachbrücke Mitteldorf<br />
in der Höhe von CHF 990‘000.-<br />
Ausgangslage<br />
Im 2006 wurde die Mitteldorfbrücke im Hinblick auf die Erhöhung der Gewichtslimite<br />
von 28 t auf 40 t überprüft. Dabei konnte der statische Nachweis der Tragsicherheit<br />
für den täglichen Verkehr über 16 t nicht erbracht werden, die Brücke muss dringend<br />
saniert werden. Der Gemeinderat reagierte sofort und ordnete 2006 als Sofortmassnahme<br />
eine provisorische Abstützung der Brücke an. Damit konnte eine Gewichtbeschränkung<br />
mit praktisch unfahrbaren Umleitungen für den Schwerverkehr vermieden<br />
werden. Gleichzeitig wurde Zeit geschaffen für den Einbezug aller massgebenden<br />
Randbedingungen für die Planung der neuen Brücke bis hin zu den heute vorliegenden<br />
verbindlichen Angaben aus dem Projekt Hochwasserschutz.<br />
Neue Brücke<br />
Die neue Brücke erfüllt alle Anforderungen des Strassenverkehrs, - "40-Tönner"<br />
können problemlos passieren. Für den Fussgängerverkehr sind beidseitig Gehwege<br />
vorgesehen.<br />
Massgebend für das Durchflussprofil des Möhlinbaches waren die Vorgaben aus<br />
dem Projekt Hochwasserschutz.<br />
Auf Grund dieser Angaben muss das Profil von bestehend ca. 4.80 x 1.70 m auf 6.10<br />
x 2.05 m vergrössert werden, um ein 100-jähriges Hochwasser mit den notwendigen<br />
Sicherheiten (Freibord 40 - 50 cm) abzuleiten. Die Verbreiterung erfolgt auf der Seite<br />
Volg, die Erhöhung wird durch eine geringfügige Bachabsenkung und Überhöhung<br />
der Brücke erreicht. Die Vergrösserung des Durchflussprofils sind Massnahmen für<br />
den Hochwasserschutz und werden <strong>vom</strong> Projekt Hochwasserschutz getragen.<br />
Die den Bach querenden Werkleitungen werden vorgängig dem Brückenbau zusammen<br />
mit der Wasserleitung durch ein Sammelrohr unter der Bachsohle durchgeführt.<br />
Dadurch kann die Brücke möglichst ohne Behinderungen erstellt werden. Die<br />
Bachquerung der Werkleitungen ist im Projekt Wasserleitung Mitteldorf enthalten.<br />
Die Bauausführung der Brücke ist in einer Etappe vorgesehen, das heisst, der<br />
mobile Verkehr wird während der Bauphase umgeleitet, für die Fussgänger wird ein<br />
provisorischer Steg erstellt. Durch diese Ausführungsvariante und durch die vorgängige<br />
9<br />
Verlegung der Werkleitungen kann die Bauzeit wesentlich verkürzt (ca. halbiert)<br />
und Baukosten gespart werden. Zudem können dadurch die Unannehmlichkeiten<br />
durch die Umleitungen und die allgemeinen Behinderungen im Mitteldorf auf eine<br />
möglichst kurze Zeit beschränkt werden. Die Bauzeit der Brücke beträgt damit ca. 4 -<br />
5 Monate. Der Baubeginn ist auf das Frühjahr 2013 geplant.<br />
Im Zusammenhang mit dem Brücken- und Wasserleitungsbau im Mitteldorf soll anschliessend<br />
auch die Erneuerung der sanierungsbedürftigen Mitteldorfstrasse und de-<br />
Seite 19
en Gestaltung (Verkehrsregime / Fahrbahnflächen) in Angriff genommen werden.<br />
Dabei sind mit Kosten von ca. CHF 400'000.- zu rechnen. Informationen und eine allfällige<br />
Kreditvorlage dazu sind an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> im Dezember 2012<br />
vorgesehen.<br />
Baukosten Brücke<br />
Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag <strong>vom</strong> Februar 2012 ist mit einer Gesamtbausumme<br />
für den Brückenbau von CHF 990'000.- zu rechnen.<br />
Darin enthalten sind die Mehraufwendungen für die Massnahmen Hochwasserschutz<br />
von CHF 235'000.-. Diese Kosten werden <strong>vom</strong> Projekt Hochwasserschutz zurückvergütet.<br />
Antrag<br />
Sprechung des Verpflichtungskredites für den Neubau der Bachbrücke Mitteldorf in<br />
der Höhe von CHF 990‘000.-.<br />
Seite 20<br />
9
Traktandum 10<br />
Genehmigung Schulkreisvertrag Möhlintal über die gemeinsame<br />
Führung der Oberstufenabteilungen<br />
Ausgangslage<br />
Die Gemeinden Hellikon, Möhlin, Wegenstetten, <strong>Zeiningen</strong> und Zuzgen führen gemäss<br />
Gemeindevertrag aus dem Jahr 2004 einen Schulkreis Möhlintal für die Abteilungen<br />
der Oberstufenschule in Möhlin, <strong>Zeiningen</strong> und Wegenstetten.<br />
Am 12. März 2012 wurde mit der Aargauischen Volksabstimmung die Änderung des<br />
Schulgesetzes (Stärkung der Volksschule) beschlossen. Darin werden die Bestimmungen<br />
der Schulführung im Kanton Aargau wesentlich reformiert. Primär geht es um<br />
das neue System 6/3, d.h. dass ab dem Schuljahr 2014/2015 neu 6 Jahre Primar- und<br />
3 Jahre Oberstufenschule (Bezirks-, Sekundar- und Realschule) geführt werden (bisher<br />
5 Jahre Primar- und 4 Jahre Oberstufe).<br />
Schulstandorte Möhlin und Wegenstetten<br />
Die Gemeinden haben sich darauf geeinigt, dass neben Möhlin auch Wegenstetten<br />
ein Oberstufenstandort bleibt. Die Gemeinde Wegenstetten führt sechs Abteilungen;<br />
die übrigen Abteilungen bleiben in Möhlin.<br />
Die vertragliche Lösung führt weiterhin zu einer allseitigen Bindung. Die Standortgemeinden<br />
haben die Gewähr einer ausreichenden Schülerzahl. Die anderen Gemeinden<br />
können darauf bauen, dass ihre Schülerschaft eine bestimmte Schule besuchen<br />
kann. Gebunden sind auch die Eltern, was den Standortgemeinden eine sichere<br />
Schul- und Schulraumplanung ermöglicht.<br />
Finanzierung<br />
9<br />
Zur Deckung der Kosten der Schulstandortgemeinden bezahlen die entsendenden<br />
Gemeinden für ihre Schüler wie bisher ein Schulgeld. Dieses wird von den Gemeinderäten<br />
festgelegt und basiert auf der kantonalen Schulgeldverordnung.<br />
Vertragsbeginn<br />
Die Schulkreiskommission wurde mit der Ausarbeitung eines neuen Vertrages beauftragt,<br />
der nun zur Genehmigung durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong>en der betroffenen<br />
Gemeinden vorliegt. Der Vertrag kann während der 10<br />
Aktenauflage bei der Gemeindekanzlei<br />
eingesehen oder in Kopie bezogen werden. Ausserdem ist er während der Aktenauflage<br />
auf der Internetseite www.zeiningen.ch abrufbar<br />
Mit der Annahme des neuen Vertrages wird der bisherige Schulkreisvertrag <strong>vom</strong> November/Dezember<br />
2004 ab Schuljahr 2014/2015 ausser Kraft gesetzt.<br />
Seite 21
Antrag<br />
Der Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Hellikon, Möhlin, Wegenstetten,<br />
<strong>Zeiningen</strong> und Zuzgen über die gemeinsame Führung der Oberstufenabteilungen<br />
(Schulkreis Möhlintal) sei mit Wirkung ab Schuljahr 2014/2015 zu genehmigen.<br />
Notizen<br />
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10<br />
Seite 22
Traktandum 11<br />
Kreditabrechnungen<br />
Allgemeine Information<br />
An den <strong>Gemeindeversammlung</strong>en wurden jeweils die Bruttokredite beschlossen. Als<br />
Ergänzung und als Information werden teilweise die Nettoinvestitionen ebenfalls angegeben.<br />
Projektierungskredit Aussensportanlage Aennermatt<br />
Bruttokredit laut GV-Beschluss <strong>vom</strong> 12.06.2006 CHF 100'000.00<br />
Bruttoanlagekosten CHF 104‘814.45<br />
Kreditüberschreitung CHF 4‘814.45<br />
Generelle Entwässerungsplanung (GEP)<br />
Bruttokredit laut GV-Beschluss <strong>vom</strong> 04.12.2001 CHF 147'000.00<br />
Bruttoanlagekosten CHF 131‘907.50<br />
Kreditunterschreitung CHF 15‘092.50<br />
Bruttoanlagekosten ohne bezogene Vorsteuern CHF 122‘590.60<br />
Effektive Einnahmen CHF 69‘358.70<br />
Nettoinvestition CHF 53‘231.90<br />
Entwässerung Fuchsrain – Maispracherweg<br />
Bruttokredit laut GR-Beschluss <strong>vom</strong> 27.02.2006 CHF 148‘400.00<br />
+ ausgewiesene Teuerung CHF 1‘357.45<br />
Bruttoanlagekosten CHF 164‘850.50<br />
Kreditüberschreitung CHF 15‘093.05<br />
Bruttoanlagekosten ohne bezogene Vorsteuern CHF 155‘735.90<br />
Effektive Einnahmen CHF 45‘889.20<br />
Nettoinvestition CHF 109‘846.70<br />
Strassenausbau Sonnhaldenweg<br />
11<br />
Bruttokredit laut GV-Beschluss <strong>vom</strong> 01.12.2009 CHF 215‘000.00<br />
Bruttoanlagekosten CHF 214‘011.95<br />
Kreditunterschreitung CHF 988.05<br />
Seite 23
Wasserleitung Römerstrasse<br />
Bruttokredit laut GR-Beschluss <strong>vom</strong> 23.08.2010 CHF 58‘000.00<br />
Bruttoanlagekosten CHF 54‘601.45<br />
Kreditunterschreitung CHF 3‘398.55<br />
Bruttoanlagekosten ohne bezogene Vorsteuern CHF 51‘061.85<br />
Effektive Einnahmen CHF 14‘961.00<br />
Nettoinvestition CHF 36‘100.85<br />
Antrag<br />
Die 5 Kreditabrechnungen seien zu genehmigen.<br />
11<br />
Seite 24
Traktandum 12<br />
Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />
Es wird auf den Rechenschaftsbericht in der separaten Broschüre „Rechenschaftsund<br />
Rechnungsbericht 2011“ (Seiten 3 – 16) verwiesen.<br />
Antrag<br />
Kenntnisnahme des Rechenschaftsbericht 2011<br />
Traktandum 13<br />
Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung<br />
2011<br />
Es wird auf die Erläuterungen und Rechnungsauszüge in der separaten Broschüre<br />
„Rechenschafts- und Rechnungsbericht 2011“ (Seiten 17 – 25) verwiesen.<br />
Die Finanzkommission hat die Verwaltungs- und Bestandesrechnung für das Jahr<br />
2011 geprüft.<br />
Antrag<br />
Die Jahresrechnung 2011 sei zu genehmigen.<br />
Traktandum 14<br />
Diverses und Umfrage<br />
An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen wieder. Ausserdem<br />
können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen.<br />
12 - 14<br />
Seite 25
Notizen<br />
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Seite 26
Traktandenliste<br />
ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG <strong>vom</strong><br />
Donnerstag, 14. Juni 2012<br />
1. Protokoll der Versammlung <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011<br />
2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />
3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011<br />
4. Diverses und Umfrage<br />
Traktandum 1<br />
Genehmigung des Protokolls der Versammlung <strong>vom</strong><br />
07. Dezember 2011<br />
Das Protokoll lag <strong>vom</strong> 01. Juni bis 14. Juni 2012 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es<br />
wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:<br />
1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung <strong>vom</strong> 17. Juni 2011<br />
2. Sprechung des Kredits für einen Landwirtschaftstraktor und diverses Zubehör<br />
für den Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg im Betrag von<br />
CHF 180‘000.-<br />
3. Genehmigung des Voranschlages 2012<br />
Antrag<br />
Das Protokoll der <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>vom</strong> 07. Dezember 2011 sei zu genehmigen.<br />
Seite 27<br />
1
Traktandum 2<br />
Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2011<br />
Es wird auf die Erläuterungen und Rechnungsauszüge in der separaten Broschüre<br />
Rechenschafts- und Rechnungsbericht 2011 (Seiten 26 - 30) verwiesen.<br />
Die Finanzkommission hat die Verwaltungs- und Bestandesrechnung für das Jahr<br />
2011 geprüft.<br />
Antrag<br />
Kenntnisnahme des Rechenschaftsbericht 2011<br />
Traktandum 3<br />
Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011<br />
Es wird auf die Erläuterungen und Rechnungsauszüge in der separaten Broschüre<br />
Rechenschafts- und Rechnungsbericht 2011 (Seiten 31 - 32) verwiesen.<br />
Die Finanzkommission hat die Verwaltungs- und Bestandesrechnung für das Jahr<br />
2011 geprüft.<br />
Antrag<br />
Die Jahresrechnung 2011 sei zu genehmigen.<br />
Traktandum 4<br />
Diverses und Umfrage<br />
An dieser Stelle gibt der Gemeinderat allgemeine Informationen wieder. Ausserdem<br />
können die Stimmberechtigten das Wort ergreifen.<br />
2 - 4<br />
K:\Aktuell\GV\2012\Trakt\<strong>Einladung</strong> 1_2012.docx<br />
Seite 28