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ANGEBOTSSCHREIBEN - Kronstorf

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1<br />

Firma/Anschrift:<br />

Angebotsabgabetermin:<br />

Datum,<br />

Uhrzeit<br />

12. Februar 2008 10.00 Uhr<br />

Termin/Ort Angebotseröffnung:<br />

Datum: 12. Februar 2008<br />

Uhrzeit:<br />

11.00 Uhr<br />

An<br />

MARKTGEMEINDE KRONSTORF<br />

4484 <strong>Kronstorf</strong>, Brucknerplatz 1<br />

<strong>ANGEBOTSSCHREIBEN</strong><br />

Auftraggeber:<br />

Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong><br />

4484 <strong>Kronstorf</strong>, Brucknerplatz 1<br />

Bauvorhaben:<br />

Ausbau und Asphaltierung<br />

von Gemeindestraßen im Jahr 2008<br />

Angebotssumme des Angebotes bei Angebotsabgabe nach Überprüfung<br />

Leistungssumme netto<br />

…….. % Nachlass / Zuschlag<br />

€ …………………… € ………………….<br />

€ …………………… € ………………….<br />

Nettoangebotssumme € ............................. € ..........................<br />

+ 20 % MWSt. € ............................. € ...........................<br />

Gesamtangebotssumme € ............................. € ...........................<br />

....................................................... ..........................................<br />

Ort, Datum<br />

Firmenmäßige Fertigung


2<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Inhaltsverzeichnis 2<br />

Seite<br />

Allgemeine Bauwerksvertragsbedingungen 3 – 14<br />

Leistungsverzeichnis<br />

Bestandteile 15<br />

A) Allgemeine Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 16 – 21<br />

Bietererklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern 21<br />

Bietererklärung bei Datenträgeraustausch mit LB-RVS 22<br />

B) Baubeschreibung 23<br />

C) Ausschreibungsunterlagen und LV gemäß RVS ab 24


3<br />

ALLGEMEINE BAUWERKSVERTRAGSBEDINGUNGEN<br />

§ 1<br />

Vertragsgegenstand<br />

1. Der Auftraggeber beauftragt mit gesondertem Bauauftrag den Auftragnehmer mit der<br />

Durchführung eines Baugewerkes bzw. mit der Erbringung von Bauwerkleistungen (all dies in der<br />

Folge kurz „Gewerk“ genannt). Diese „Allgemeinen Bauwerksvertragsbedingungen“ (in der Folge<br />

kurz „BWVB“ genannt) sind integrierender Bestandteil des Bauauftrages.<br />

2. Der Auftragnehmer hat sämtliche vom Bauauftrag oder von Anschlussaufträgen umfasste<br />

Leistungen termingerecht und auftragsgemäß auszuführen. Das Gewerk ist in allen seinen Teilen<br />

in erstklassiger Qualität, wie im Bauauftrag und diesen BWVB samt Beilagen festgelegt und<br />

beschrieben, unter Bedachtnahme auf größtmögliche Wirtschaftlichkeit auch beim späteren<br />

Betrieb des fertiggestellten Objektes auszuführen.<br />

3. Unhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach<br />

den im Bauauftrag und im § 2 näher bezeichneten Vertragsbestandteilen und Leistungsbildern.<br />

4. Der Auftragnehmer bestätigt, dass sein Betrieb für den Umfang und die Art des<br />

ausgeschriebenen Auftrages ausreichend geeignet ist, sodass für die fristgerechte Ausführung<br />

alle betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind.<br />

§ 2<br />

Vertragsbestandteile und Leistungsumfang<br />

1. Integrierende Bestandteile der BWVB sind in der nachfolgenden Reihenfolge und jeweils<br />

subsidär:<br />

1.1 Die dem Bauauftrag zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnisse, nicht jedoch hinsichtlich<br />

Vollständigkeit der angeführten Positionen, sowie die auf das Gewerk bezugnehmenden<br />

Baupläne und Bauzeichnungen des Auftragnehmers, des Auftragsgebers oder von diesem<br />

beauftragten Dritten.<br />

1.2 Die Baubewilligung, behördliche Auflagen, sonstige behördliche Bewilligungen und baurechtliche<br />

Vorschriften aller Art,<br />

1.3 die gesetzlichen Bestimmungen des HGB und ABGB, insbesondere über den Werkvertrag, wobei<br />

die Bestimmungen des ABGB denen des HGB subsidär sind,<br />

1.4 die einschlägigen ÖNORMEN, insbesondere A 2060 und B 2110, in der bei Auftragserteilung<br />

letztgültigen Fassung als subsidäre Vertragsgrundlage, sofern sie nicht durch vorgenannte<br />

Bestimmungen außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden oder sofern im Folgenden keine<br />

Sonderregelungen getroffen werden.<br />

1.5 Der Stand der Technik im Zeitpunkt der Ausführung, insbesondere die ÖVE-Bestimmungen,<br />

sowie die vom österreichischen Normenausschuss zur Anwendung empfohlenen DIN-Normen,<br />

soweit sie bei Vertragsabschluss gültig sind, die Verarbeitungsvorschriften,<br />

Zulassungsbescheinigungen, Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller und Lieferanten von<br />

Materialien und Bauteilen.<br />

2. Der Auftragnehmer hat ferner die Verpflichtung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den für<br />

das Gewerk tätigen Zivilingenieuren (Architekten, Statiker, Haustechnikplanung, etc.) alles zu<br />

veranlassen, um eine Inbetriebnahme des Gewerkes aus rechtlicher und technischer Sicht zu


4<br />

ermöglichen. Insbesondere hat der Auftragnehmer für die Beschaffung aller für sein Gewerk<br />

erforderlichen behördlichen Bescheide und Befunde, die Erwirkung der bau- und<br />

gewerbebehördlichen Benützungsbewilligungen, insbesondere die Abnahmebescheide sowie die<br />

Erfüllung der daraus resultierenden Auflagen auf eigene Kosten Sorge zu tragen.<br />

3. Alle mit der Herstellung des Gewerkes verbundenen Kosten, wie z.B. anteilige<br />

Versicherungsprämien und Baunebenkosten, ausgenommen sämtliche Anschlussgebühren für<br />

endgültigen Wasser-, Kanal- und Stromanschluss, jedoch die Kosten für allfällige<br />

Stromprovisorien, provisorische Verteilerkästen etc., die Einrichtung und Räumung der Baustelle,<br />

die Vorhaltung sämtlicher Gerüste, Geräte, Baumaschinen und Baubaracken sowie – falls<br />

erforderlich – die Gestellung eines Bauzaunes, die Herstellung und Unterhaltung der Baustraßen,<br />

die Vornahme aller von der Baubehörde, der Baupolizei und der örtlichen Polizeibehörde<br />

vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere auch Schneeräumung,<br />

Gehsteigräumung etc., die Einhaltung der Dienstnehmerschutzverordnung, die Kosten der<br />

Wasser- und Stromversorgung und der Entwässerung, ferner die Kosten für die Beleuchtung und<br />

Bewachung der Baustelle und für die Säuberung während und nach Beendigung der Arbeiten,<br />

soweit nicht in der Leistungsbeschreibung besondere Positionen hiefür vorgesehen sind, bei<br />

Inanspruchnahme von öffentlichem oder fremden Gut Antrag, Genehmigung und<br />

Kostenregelung, hat der Auftragnehmer zu entrichten und sind vom Werklohn umfasst.<br />

Für allfällige auftretende Schäden aus Elementarereignissen, wie Feuer, Wasser, Wind, Hagel<br />

oder Schnee kann vom Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritten eine entsprechende<br />

Bauwesenversicherung abgeschlossen werden. Die dafür anfallende Prämie kann ebenso wie<br />

dem Auftraggeber erwachsende Kosten aus wie immer gearteten Bauschäden, deren<br />

Verursacher nicht festgestellt werden kann, im Verhältnis zum Gesamtauftragsvolumen anteilig<br />

und bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden.<br />

4. Der Auftragnehmer hat<br />

4.1 die Baustelle besichtigt und ist mit den örtlichen Verhältnissen genau vertraut, insbesondere hat<br />

der die öffentlichen oder privaten Wasser-, Gas-, Strom- und Kanalisationsanschlüsse,<br />

Fernwärmeleitungen und dergleichen festgestellt;<br />

4.2 er hat alle Maße unter seiner eigenen Verantwortung und auf seine Rechnung am Bau bzw. nach<br />

den Bauzeichnungen kontrolliert und bei Abbruch, An-, Ein- und Erweiterungsbauten alle Höhen<br />

und Einzelheiten der bestehenden Teile nach Naturmaßen genau aufgenommen, sodass eine<br />

Berufung auf Planfehler oder falsche Angaben in der Leistungsbeschreibung oder in anderen<br />

Unterlagen ausgeschlossen ist. Allfällige Unklarheiten und Fehler sind sofort der Bauführung zu<br />

melden. Kosten, welche durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten<br />

des Auftragsnehmers.<br />

5. Soweit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht alle erforderlichen<br />

Detailplanunterlagen vorliegen, anerkennt der Auftragnehmer bereits jetzt die noch zu<br />

erstellenden Planunterlagen und verzichtet dem Auftraggeber gegenüber auf jede Einrede oder<br />

auf die Erhebung zusätzlicher Forderungen aus Mehrleistungen, es sei denn, erhat den<br />

Auftraggeber nach Vorliegen aller Detailplanunterlagen unverzüglich schriftlich auf durch diese<br />

Unterlagen entstehende Mehrleistungen hingewiesen, ein Nachtragsoffert erstellt und einen<br />

entsprechenden Auftrag erhalten. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, die entsprechend<br />

dem Baufortschritt erforderlichen Planunterlagen zeitgerecht beim beauftragten Architekturbüro<br />

anzufordern. Für Verzögerungen in der Baufertigstellung wegen nicht zur Verfügung stehender<br />

Planunterlagen ist der Auftragnehmer verantwortlich; es sei denn, er hat die fehlenden<br />

Unterlagen zeitgerecht schriftlich eingemahnt und den Auftraggeber schriftlich von der Gefahr der<br />

Verzögerung verständigt.<br />

6. Vom Auftragnehmer ist ein detaillierter Bauzeitplan unter Berücksichtigung der vereinbarten<br />

Zwischen- und Fertigstellungstermine auszuarbeiten und innerhalb von 30 Tagen nach<br />

Bauauftragserteilung dem Auftraggeber zur Stellungnahme vorzulegen. Dieser Bauzeitplan hat<br />

auch auf die Bedürfnisse der übrigen mit der Erstellung des Gewerkes Beauftragten sowie der


5<br />

künftigen Nutzer, z.B. Einrichtungsfristen, Sonderwünsche etc., Rücksicht zu nehmen und alle<br />

wesentlichen Aktivitäten während des Baues und der Errichtung anzugeben.<br />

7. Eine beabsichtigte ARGE-Bildung des Auftragnehmers bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.<br />

8. Anlässlich der Übergabe sind alle Bedienungs-, Wartungs- und Betriebsanleitungen, Schaltpläne,<br />

Ersatzteillisten, Bestandspläne etc. der Bauaufsicht auszuhändigen. Der Auftragnehmer haftet für<br />

die Vollständigkeit und Richtigkeit derselben.<br />

9. Schon vor Fertigstellung sind die Vertreter der späteren Nutzer, die sich auch künftig mit der<br />

Bedienung der technischen Anlagen zu beschäftigen haben werden, mit der Funktion dieser<br />

Anlagen durch den Auftragnehmer vertraut zumachen.<br />

10. Der Auftragnehmer erklärt, dass der Bauauftrag, die BWVB und die darin angeführten und dem<br />

Auftragnehmer übergebenen Beilagen inhaltlich und umfänglich ausreichen, um das<br />

Bauvorhaben samt allen Nebenarbeiten auftragsgemäß herzustellen. Dem Auftragnehmer sind<br />

die für die auftragsgemäße Errichtung des gegenständlichen Gewerkes erforderlichen<br />

Leistungen bekannt. Insoweit dazu erforderliche Leistungen nicht ausdrücklich in dem Bauauftrag<br />

und diesen BWVB samt Beilagen beschrieben sind, gilt jedenfalls ein ortüblicher Standard sowie<br />

der Stand der Technik im Zeitpunkt der Ausführung des Gewerkes als Mindeststandard für die<br />

Durchführung des gegenständlichen Gewerkes als vereinbart. Sollten im Zuge der oder nach<br />

Ausführung des Gewerkes vom Auftragnehmer oder dessen Subunternehmen oder von den<br />

Konsulenten Unstimmigkeiten, Unrichtigkeiten oder Mangelhaftigkeiten des Gewerkes festgestellt<br />

werden, dann ist es ausschließlich Sache des Auftragnehmers, diese auf seine Kosten zu<br />

beheben. Der Auftraggeber ist sofort zu verständigen. Eventuell in diesem Zusammenhang<br />

entstehende oder entstandene Folgekosten sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu tragen.<br />

11. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Gleichwertigkeit (hinsichtlich Kosten und Qualität, wobei<br />

bei einem behördlich zugelassenen Baustoff dem Qualitätsbegriff automatisch entsprochen wird)<br />

Produkte inländischer Wertschöpfung zu verwenden. Die Lieferung bzw. Installierung von<br />

ausländischen Waren bedarf der Zustimmung des Architekten.<br />

12. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers im Rahmen<br />

der ihm übertragenen Leistungen verpflichtet. Der Aufragnehmer ist jedoch zur Vornahme von<br />

Rechtshandlungen, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, im Namen des<br />

Auftraggebers ohne gesonderte schriftliche Spezialvollmacht nicht ermächtigt. Bei allen<br />

Festlegungen, die kostenmäßige oder andere rechtliche Verpflichtungen des Auftraggebers nach<br />

sich ziehen könnten, hat der Auftragnehmer die schriftliche Genehmigung des Auftraggebers im<br />

Vorhinein einzuholen. Beide Vertragsteile werden einander laufend über wesentliche, das<br />

Vertragsverhältnis und dessen Erfüllung betreffende Vorfälle unverzüglich unterrichten.<br />

13. Die Unternehmer des Bauhauptgewerbes haben kostenlos den Unternehmen anderer Gewerke,<br />

die am Bau beschäftigt sind, ihre Gerüstungen bis zur Beendigung aller seiner Arbeiten zur<br />

Verfügung zu stellen. Zusätzliche Gerüstungen, Ergänzungen bzw. Umrüstungen haben die<br />

Unternehmer anderer Gewerke im Rahmen ihres Auftrages selbst zu stellen bzw. vorzunehmen.<br />

Benutzt der Auftragnehmer vorhandene Gerüste eines anderen Auftragnehmers, so geschieht<br />

das auf eigenes Risiko.<br />

§ 3<br />

Ausführung der Leistungen<br />

1. Der Auftragnehmer haftet als Sachverständiger für sämtliche für das vom Bauauftrag umfasste<br />

Gewerk Verwendung findende Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen und Berechnungen,<br />

insbesondere die der Fachingenieure, bezüglich ihrer technischen Richtigkeit und Vollständigkeit,<br />

sofern er nicht Bedenken gegen die Verwendung bestimmter Materialien, gegen die Art der<br />

Ausführung oder Planung hat und dieses schriftlich rechtzeitig dem Auftraggeber angezeigt hat.<br />

Der Auftragnehmer übernimmt die vollen Verantwortung für die Ausführung sämtlicher


6<br />

Leistungen im Zusammenhang mit dem vom Bauauftrag umfassten Gewerk und haftet für seine<br />

Subunternehmer wir für Gehilfen im Sinne des § 1313 a, 1315 ABGB.<br />

2. Dem Bauauftrag und den BWVB nicht entsprechende Leistungen sind weder zu übernehmen<br />

noch werden sie bezahlt.<br />

3. Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend<br />

überwacht oder informiert worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen<br />

oder beschränkt, dass die vorliegenden Unterlagen zur Durchführung der Leistungen vom<br />

Auftraggeber oder dritter Seite geprüft werden.<br />

4. Änderungen oder Ergänzungen bei der Ausführung der Pläne dürfen vom Auftragnehmer nur<br />

dann durchgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich genehmigt sind.<br />

5. Der Auftragnehmer hat die Zusammenarbeit mit den am Bau beschäftigten Firmen und<br />

Handwerkern unter steter Bedachtnahme auf die Interessen des Auftraggebers und im<br />

Einverständnis mit dem Auftraggeber so zu gestalten, dass die wirtschaftliche Erreichung des<br />

Bauzieles im ausgedungenen Umfang und Güte gewährleistet ist. Der Auftragnehmer ist für die<br />

Erfüllung aller Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber von ihm herangezogenen<br />

Lieferanten und Subunternehmen ausschließlich verantwortlich.<br />

6. Der Auftragnehmer hat sich jeweils vor Beginn seiner Arbeiten davon zu überzeugen, dass er<br />

dieselben ohne Schäden und Mängel, deren Ursache in der Vorarbeit anderer Unternehmer liegt,<br />

ausführen kann. Etwaige Einwände sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich geltend zu machen.<br />

nachträgliche Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.<br />

7. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet,<br />

7.1 eine der Größe und dem Umfang des Gewerkes entsprechende sachverständige Aufsicht<br />

ganztätig am Bau zu stellen;<br />

7.2 den Anordnungen der Bauleitung des Auftraggebers Folge zu leisten. Der Auftragnehmer wird<br />

von der Erfüllung der übernommenen Auftragsverpflichtungen jedoch in keinem Falle entbunden,<br />

wenn die Kontrolle der Bauleitung des Auftraggebers in irgendeinem Punkte aus irgendeinem<br />

Grunde nicht rechtzeitig oder nicht vollkommen erfolgte.<br />

7.3 Lageplätze und Hilfsmontagen sowie Baubuden usw. sind gemeinschaftlich mit den übrigen<br />

Auftragnehmern von Baubeginn an so festzulegen, dass gegenseitige Störungen oder<br />

Änderungen während der Bauzeit vermieden werden. Derartige Plätze und Einrichtungen sind,<br />

wenn sie die Arbeiten am Bau behindern, sofort nach Aufforderung der Bauleitung kostenlos zu<br />

räumen oder zu entfernen. Werden dem Auftragnehmer Lagerräume oder sonstige Räume zur<br />

Verfügung gestellt, so übernimmt der Auftraggeber keine Haftung für die eingelagerten<br />

Gegenstände. Für die Verschließung, Beleuchtung und Heizung der Räume hat der<br />

Auftragnehmer selbst zu sorgen;<br />

7.4 auf Verlangen des Auftraggebers folgende Unbedenklichkeitserklärungen und Nachweise<br />

abzugeben:<br />

7.4.1 des Finanzamtes über ordnungsgemäße Zahlung der Steuern,<br />

7.4.2 der Krankenkasse über ordnungsgemäße Zahlung der Krankenkassen- und Sozialbeiträge<br />

7.4.3 einer anerkannten Versicherungsanstalt über Abschluss und Gültigkeit einer entsprechenden<br />

Haftpflichtversicherung.<br />

§ 4


7<br />

Bauaufsicht<br />

1. Der Auftraggeber hat das Recht, die vertragsgemäße Durchführung der Leistungen ständig zu<br />

überwachen. Zu diesem Zweck hat er jederzeit Zutritt zum gesamten Bauplatz und zu allen<br />

Räumen, die zur Durchführung des Gewerkes verwendet werden, sowie das Recht, in alle<br />

relevanten oder ihm relevant erscheinenden Unterlagen Einblick zu nehmen.<br />

2. Zur Überwachung der vertragsgemäßen Durchführung der Leistungen wird eine Bauaufsicht<br />

bestellt. Die Bauaufsicht ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen<br />

Durchführung der Leistungen erforderlich sind, kann jedoch keine rechtsverbindlichen<br />

Erklärungen für den Auftraggeber abgeben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die<br />

Durchführung der Leistungen einen Verantwortlichen zu bestellen, der ihn im Verkehr mit der<br />

Bauaufsicht, dem Architekten und dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Der Vertreter des<br />

Auftragnehmers ist bei Baubeginn dem Auftraggeber schriftlich namhaft zu machen, ein Wechsel<br />

ist dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zugeben. Der Auftraggeber kann einen Wechsel des<br />

Vertreters des Auftragnehmers unter Angabe von Gründen jederzeit begehren.<br />

3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße und lückenlose Führung eines<br />

Bautagebuches und Prüfbuches für Überprüfungsprotokolle zu ermöglichen. Dieses<br />

Bautagebuch und das Prüfbuch müssen jederzeit an der Baustelle zur Einsichtnahme durch den<br />

Auftraggeber und die Bauaufsicht aufliegen. Die Einsichtnahme entbindet den Auftragnehmer<br />

nicht von seiner Haftung und bedeutet keine Anerkenntnis von Eintragungen. An den<br />

Baubesprechungen, welche je nach Bedarf anberaumt werden können, haben der Vertreter des<br />

Auftragnehmers, die Bauaufsicht und allenfalls sonstige Bevollmächtigte des Auftraggebers<br />

teilzunehmen.<br />

§ 5<br />

Werklohn<br />

1. Für die Durchführung sämtlicher Leistungen werden im Bauauftrag ein Pauschalfixpreis oder<br />

Einheitspreise jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der<br />

Auftragserteilung vereinbart.<br />

2. Die vereinbarten Preise sind über die gesamte Bauzeit garantiert. Die Zeit bis zur Übernahme<br />

des Bauvorhabens gemäß § 12 gilt als Bauzeit. Der Auftragnehmer erklärt, aus diesem<br />

Bauauftrag keine weiteren Forderungen aus welchem Titel immer, an den Auftraggeber zustellen.<br />

Der Auftragnehmer verzichtet daher ausdrücklich auf die Geltendmachung von Nachforderungen<br />

aus dieser Beauftragung, welcher Art und aus welchem Grund immer. Mit den vereinbarten<br />

Preisen sind insbesondere auch alle Maßnahmen abgegolten, die zur Einhaltung der Termine<br />

erforderlich sind, wie etwa Überstunden, Schichtarbeit u.a. Weiters sind sämtliche zur<br />

Bauherstellung erforderlichen Nebenkosten sowie alle Maßnahmen zum Schutze und zur<br />

Behebung von Schäden an benachbarten anlagen oder sonstigen aus der Bauführung mittelbar<br />

oder unmittelbar entstandenen Schäden inbegriffen.<br />

3. Die vereinbarten Preise umfassen schließlich auch alle Lieferungen und Leistungen, die in den<br />

Vertragsgrundlagen im Einzelnen nicht aufgeführt, jedoch zum vollständigen ordnungsgemäßen<br />

Leistungsumfang erforderlich sind.<br />

4. Es werden nur die im Rahmen des Vertrages tatsächlich ausgeführten Arbeiten bezahlt. Wenn<br />

daher vom Auftraggeber, wozu er berechtigt ist, aus irgendeinem Grunde das Gewerk verkleinert<br />

wird, mindert sich der Gesamtpreis entsprechend.<br />

Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, einzelne Positionen aus dem Anbot bzw. aus dem Vertrag<br />

herauszunehmen oder zu kürzen, ohne dass dadurch eine Neufestsetzung der Einheitspreise<br />

laut ÖNORM erfolgt.


8<br />

5. Falls ausnahmsweise mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers<br />

Stundenlohnarbeiten ausgeführt werden müssen, sind Stundenlohnzettel zu führen, die täglich<br />

durch die Bauleitung des Auftraggebers abzuzeichnen sind.<br />

Nicht abgezeichnete bzw. verspätet zur Unterzeichnung vorgelegte Stundenlohnzettel können<br />

nicht anerkannt werden. Polierstunden und Stunden für sonstiges Aufsichtspersonal werden nicht<br />

anerkannt. Die Höhe der Stundenlohnsätze muss vor Beginn der Stundenlohnarbeit mit dem<br />

Auftraggeber schriftlich vereinbart werden.<br />

Sondervergütungen werden nicht erstattet.<br />

Sollten auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers Stundenlohnarbeiten außerhalb der<br />

normalen Arbeitszeit erforderlich werden, so ermitteln sich die Überstunden wie folgt: Der<br />

angebotene Regiestundenpreis wird um 1/3 reduziert. Bei einer 50 % bzw. 100 %igen<br />

Überstunde werden von dem reduzierten Betrag 50 % bzw. 100 % errechnet und dem<br />

angebotenen Regiestundenpreis zugerechnet.<br />

§ 6<br />

Abrechnungen und Zahlungen<br />

1. Teilrechnungen sind entsprechend dem Baufortschritt zu erstellen. Teil- und Schlussrechnungen<br />

müssen in Aufbau und Gliederung entsprechend dem Leistungsverzeichnis verfasst werden.<br />

Teilrechnungen dürfen insgesamt maximal Beträge bis zu einer Höhe von 75 % der erteilten<br />

Auftragssumme exklusive MWSt. betreffen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jeweils 7 % vom<br />

Nettobetrag der Teilrechnung unverzinslich bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung als<br />

Deckungsrücklass einzubehalten, wonach er insoweit freigegeben wird, als er nicht als<br />

Haftrücklass bis zum Ende der Gewährleistungsfrist dient.<br />

2. Zahlungen erfolgen grundsätzlich nur im Ausmaß der erbrachten Leistungen.<br />

3. Anerkannte Massen- und Einheitspreise in Teilrechnungen gelten nicht für die Endabrechnung.<br />

4. Teilrechungen werden von der Bauleitung zur Zahlung nicht freigegeben, wenn der<br />

Auftragnehmer vereinbarte Leistungen nicht erfüllt bzw. vereinbarte Termine nicht einhält.<br />

5. Ein eventuell vereinbarter Nachlass und Skonto wird bei allen Rechnungen berücksichtigt.<br />

6. Teilrechungen werden nach Eintritt der folgenden Voraussetzungen binnen 30 Tagen ab<br />

Einlangen der Rechnung beim Auftraggeber unter Abzug eines Skontos von 3 % oder binnen 60<br />

Tagen netto zur Zahlung fällig.<br />

6.1 Bestätigung des in der Rechnung bezeichneten Leistungsstandes und Baufortschrittes durch die<br />

Bauaufsicht.<br />

6.2 Prüfung und Freigabe der Rechnung durch das Architekturbüro.<br />

7. Die Bezahlung einer Teilrechnung gilt nicht als Abnahme der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Leistung.<br />

8. Die Schlussrechnung ist unmittelbar nach ordnungsgemäßer Übergabe des Bauvorhabens nach<br />

diesen BWVB zu erstellen, spätestens jedoch ein Monat nach Fertigstellung der gesamten<br />

Leistungen des Auftragnehmers und der erfolgten anstandslosen Übernahme durch den<br />

Auftraggeber bei der Bauleitung einzureichen. Nach Fristablauf kann der Auftraggeber auf<br />

Kosten des Auftragnehmers diese Abrechnung vornehmen lassen. In der Schlussrechnung ist die<br />

gesamte gesetzliche Mehrwertsteuer für das Gewerk auszuweisen. Die Schlussrechnung ist<br />

nach Eintritt der unter Punkt 6. genannten Voraussetzungen binnen 30 Tagen nach Einlangen<br />

beim Auftraggeber unter Abzug eines Skontos von 3 % oder binnen 60 Tagen netto zur Zahlung


9<br />

fällig. Der Auftragnehmer hat auf sämtlichen Rechnungen den genauen Firmenwortlaut des<br />

Auftraggebers einzutragen. Andernfalls kann die Rechnung nicht anerkannt werden und wird der<br />

Rechnungsbetrag nicht zur Zahlung fällig.<br />

9. Von der überprüften Gesamtsumme wird folgendes in Abzug gebracht:<br />

9.1 der vereinbarte Nachlass (von der Summe exkl. MWSt),<br />

9.2 sonstige Abzüge /z.B. Pönale, Bauregien, usw.)<br />

9.3 3 % Haftrücklass von der Gesamtsumme inkl. MWSt.<br />

9.4 bereits geleistete Akontozahlungen sowie Skonto für den Restbetrag inkl. MWSt.<br />

10. Der Auftragnehmer erklärt, in Abänderung der Bestimmungen der ÖNORM B 2110, nach Legung<br />

der Schlussrechnung keinerlei Ansprüche aus der gesamten Bauführung gegen den<br />

Auftraggeber mehr geltend zu machen und sohin in der Schlussrechnung bei sonstigem Verlust<br />

des Ersatz- oder Entgeltanspruches sämtliche Leistungen und Lieferungen zu verzeichnen.<br />

11. Im Falle des Zahlungsverzuges trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist kann der<br />

Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung stellen.<br />

§ 7<br />

Behördenauflagen, Sonderwünsche, Mehrleistungen<br />

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, schriftlich vorgelegte Sonderwünsche des Auftraggebers oder<br />

auch auf Grund nachträglicher behördlicher Auflagen erforderliche Mehrleistungen, soweit<br />

technisch möglich und zeitlich zumutbar, auszuführen.<br />

2. Durch die Ausführung von Sonderwünschen und Mehrleistungen werden der vereinbarte<br />

Werklohn und die Übernahmetermine der Leistungen dieses Vertrages nicht berührt.<br />

3. Der Auftragnehmer nimmt den Auftrag für einen Sonderwunsch bzw. für Mehrleistungen vom<br />

Auftraggeber selbständig an und führt diesen ohne Auswirkungen auf die vereinbarten<br />

Fertigstellungstermine aus. Der Auftragnehmer rechnet die Sonderwünsche bzw. Mehrleistungen<br />

mit dem Auftraggeber auf Grund vorher vereinbarter Einheitspreise gesondert ab.<br />

Die Einheitspreise hiefür sind zu gliedern in:<br />

L - Lohnkosten<br />

S – Sonstiges<br />

4. Sonderwünsche und Mehrleistungen sind nur auf Grund eines Nachtragsoffertes und über<br />

schriftliche Beauftragung durchzuführen. Die Ausführung nicht beauftragter Leistungen erfolgt auf<br />

Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Schriftlich nicht beauftragte Leistungen werden nicht<br />

bezahlt. Für die Ausführung von Sonderwünschen und Mehrleistungen gelten im Übrigen die<br />

Bestimmungen dieser BWVB.<br />

§ 8<br />

Fristen und Termine<br />

1. Für die Herstellung des Gewerkes gelten alle im Bauauftrag angeführten Termine und Fristen als<br />

pönalisierte Vertragsfristen.<br />

2. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bauaufsicht<br />

die Arbeiten – ausgenommen bei höherer Gewalt oder bei behördlicher Anordnung – zu


10<br />

unterbrechen. Änderungen der Termine sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers<br />

zulässig.<br />

3. Bei allfälligen Terminverzug wird der Auftragnehmer aus eigenen Forcierungsmaßnahmen auf<br />

seine kosten zur Einhaltung der weiteren Termine setzen, um durch eine entsprechende<br />

Intensivierung des Baufortschrittes den Zeitverlust auszugleichen.<br />

4. Bei zu erwartenden Terminüberschreitungen gemäß dem Terminplan ist der Auftraggeber<br />

berechtigt, eine angemessene Frist zur Nachholung der versäumten Leistung zu setzen und nach<br />

deren fruchtlosem Verstreichen die Leistung auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers von<br />

Dritten durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren<br />

Schäden, die dem Auftraggeber aus Überschreitungen sämtlicher vereinbarter Termine<br />

entstehen, insbesondere Kosten, die durch vom Auftragnehmer bedingten verzögerten Einsatz<br />

anderer am Bau beschäftigter Firmen entstehen.<br />

§ 9<br />

Pönale<br />

1. Bei überschreiten des Fertigstellungstermins oder sonstiger Vertragsfristen aus auch vom<br />

Auftragnehmer zu vertretenden Gründen ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Pönale an den<br />

Auftraggeber in der Höhe von € 218,02 der Bruttoschlussrechnungssumme (inkl. Teilrechungen)<br />

pro Kalendertag verpflichtet.<br />

2. Durch Bezahlung einer Pönale bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche unberührt. Die<br />

Pönalen werden jedoch auf Schadensersatzansprüche angerechnet.<br />

3. Das Pönale ist bei Legung der Schlussrechnung zur Zahlung fällig. Das Pönale gilt nicht als<br />

erlassen, wenn die verzögerte Leistung ganz oder teilweise mit oder ohne Vorbehalt<br />

angenommen wird.<br />

4. Das Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.<br />

§ 10<br />

Haftrücklass und Garantie<br />

1. Von der Bruttoschlussrechnungssumme werden 3 % als Haftrücklass auf die Dauer von drei<br />

Jahren einbehalten. Der Haftrücklass kann durch Übergabe eines abstrakten Bankgarantiebriefes<br />

eines österreichischen Kreditinstitutes ersetzt werden. Die Laufzeit der Bankgarantie ist mit der<br />

Dauer der Gewährleistung abzustimmen und vom Auftragnehmer gegebenenfalls zu verlängern.<br />

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für allfällige Vorauszahlungen dem Auftraggeber abstrakte<br />

Bankgarantien zu erbringen.<br />

3. Die Kosten der Bankgarantien gemäß Absatz 1 und 2 trägt der Auftragnehmer.<br />

§ 11<br />

Gefahrentragung und Versicherung<br />

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung und eine<br />

Bauwesenversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme abzuschließen, wenn der<br />

Auftraggeber selbst keine derartige Versicherung abzuschließen beabsichtigt. Der Auftragnehmer


11<br />

hat in diesem Fall vor Baubeginn einen Nachweis des Abschlusse3s durch Vorlage der<br />

Originalpolizze, des Leistungsbriefes sowie des Einzahlungsbeleges an das Versicherungsinstitut<br />

zu erbringen.<br />

2. Der Auftragnehmer trägt uneingeschränkt die Gefahr für seine Arbeiten und Leistungen bis zur<br />

Fertigstellung des Bauvorhabens und der Übernahme desselben durch den Auftraggeber,<br />

danach beschränkt auf den Rahmen der Gewährleistung.<br />

§ 12<br />

Abnahme, Übergabe und Übernahme<br />

1. Die Übergabe und Übernahme des Bauvorhabens erfolgt nach Fertigstellung desselben,<br />

Kollaudierung, Erteilung einer Benützungsbewilligung und Abnahme durch die Bauaufsicht. Die<br />

Bauaufsicht hat die Abnahme schriftlich zu bestätigen.<br />

2. Die Übergabe und Übernahme des Bauvorhabens und damit auch des konkreten Gewerkes<br />

erfolgt förmlich unter Anfertigung einer Niederschrift in Gegenwart des Auftraggebers, aller<br />

Auftragnehmer, des Bauleiters, der Bauaufsicht, des Architekten und allenfalls eines<br />

unabhängigen Bausachverständigen. Im Fall der Mitwirkung eines unabhängigen<br />

Bausachverständigen auf Wunsch des Auftraggebers hat dieser die dadurch entstehenden<br />

Mehrkosten zu tragen.<br />

3. Die förmliche Übergabe und Übernahme wird durch vorherige Teilabnahmen oder Inbesitz- und<br />

Inbetriebnahmen des Gewerkes oder Bauvorhabens nicht ersetzt.<br />

4. Etwaige bei der Abnahme gemäß Absatz 1 durch die Bauaufsicht festgestellt Mängel sind vor<br />

Übergabe und Übernahme zu beheben. Die Übergabe und Übernahme gemäß Absatz 2 hat erst<br />

dann zu erfolgen, wenn bei der Abnahme gemäß Absatz 1 keine Mängel festgestellt werden. Bei<br />

Mängelfeststellung ist die Abnahme gemäß Absatz 1 zu wiederholen.<br />

§ 13<br />

Gewährleistung<br />

1. Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen des Auftragnehmers, wenn dieser keine längeren<br />

Gewährleistungs- oder Garantiefristen angeboten hat, beträgt einheitlich 2 Jahre, für<br />

Schwarzdeckungen und Isolierungen jedoch 3 Jahre und beginnt mit Übergabe und Übernahme<br />

des Bauvorhabens gemäß § 12 an den Auftraggeber, unabhängig vom Zeitpunkt der<br />

Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Wenn der Auftraggeber vor Ablauf der<br />

Gewährleistungsfrist einen Mangel rügt, wird die Gewährleistungsfrist, das ist die Frist zur<br />

gerichtlichen Geltendmachung dieses Mangels, um ein Jahr verlängert.<br />

2. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber die ordnungsgemäße, vollständige und<br />

mangelfreie Erbringung sämtlicher in dem Bauauftrag, den BWVB und seinen Beilagen<br />

beschriebenen Leistungen, insbesondere die sachgemäße Konstruktion und Ausführung nach<br />

den anerkannten Regeln der Technik, sowie die Verwendung von einwandfreien Materialien.<br />

3. Die Behebung von Mängeln, die sich während der Bauzeit oder während der<br />

Gewährleistungsfristen ergeben, hat der Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung des<br />

Mangels durch die Bauaufsicht oder den Auftraggeber zu beginnen und die Mängel in kürzester<br />

Frist sachgemäß zu beheben. Wird einer diesbezüglichen Aufforderung nicht unverzüglich Folge<br />

geleistet, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Schäden und Mängel durch Dritte auf<br />

Kosten und Gefahr des Auftragnehmers anderswertig beheben zu lassen, ohne an einen<br />

bestimmten Preis gebunden zu sein. Mit dem Tag der Mängelbehebung, welcher durch<br />

schriftliches Protokoll festzulegen ist, beginnt für diesen Vertragsteil die Gewährleistungsfrist neu<br />

zu laufen.


12<br />

4. Mängelbehebungen sind, wenn dies betrieblich erforderlich ist, außerhalb der normalen<br />

Geschäftszeit vorzunehmen. Neben den Kosten der Behebung sind auch zusätzliche Kosten für<br />

Überwachungen sowie deren Mehrkosten durch Überstunden, Weggeld, usw. durch den<br />

Auftragnehmer zu übernehmen<br />

5. Bestehen zwischen dem Auftragnehmer rund dem Auftraggeber unterschiedliche Auffassungen,<br />

ob ein Gewährleistungsmangel vorliegt, so ist der Auftraggeber berechtigt, ein Gutachten eines<br />

gerichtlich beeideten Sachverständigen entsprechender Fachrichtung einzuholen, wobei die<br />

Kosten eines solchen Gutachtens vom Auftragnehmer aliquot in jenem Maße getragen werden,<br />

in dem sich die Richtigkeit der Bemängelung durch den Auftraggeber bestätig.<br />

6. Sämtliche Mängel, die durch bloßen Augenschein bei der Schlussabnahme und während der<br />

Gewährleistungsfrist nicht erkennbar sind, gelten als geheime Mängel.<br />

7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bezüglich aller Ansprüche, die aus Mängeln<br />

resultieren (auch Mängelfolgeschäden) bzw. die von Dritten geltend gemacht werden und durch<br />

Versicherungen nicht gedeckt sind, schad- und klaglos zu halten.<br />

8. Bis zur endgültigen Entscheidung über solche Rechtsansprüche Dritter kann der Auftraggeber<br />

den entsprechenden Geldbetrag von fälligen Ansprüchen des Auftragnehmers einbehalten.<br />

9. Als Sicherstellung für allfällige Mängelbehebungskosten dienen der Haftrücklass und die<br />

Garantie gemäß § 10, ohne das die Geltendmachung der Kosten und Schäden hierdurch<br />

begrenzt ist.<br />

§ 14<br />

Schutz- und Sicherungsmaßnahmen<br />

1. Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und<br />

Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen für die Dauer des Bauvorhabens unter<br />

voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus<br />

der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber oder Dritten erwachsenden Schäden.<br />

2. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die zur Sicherung von baulichen Anlagen und<br />

Einrichtungen aller Art erforderlichen Schutzeinrichtungen anzubringen und solange bestehen zu<br />

lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Insbesondere hat er<br />

die verkehrspolizeilichen, baupolizeilichen und feuerpolizeilichen Sicherungsvorschriften, sowie<br />

alle anderen behördlichen Vorschriften zu beachten.<br />

3. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden aus der Einrichtung oder dem Betrieb der Baustelle,<br />

die Dritten zugefügt werden oder die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher<br />

Vorschriften entstehen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen eventuellen<br />

Schadenersatzansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.<br />

§ 15<br />

Aufräumungspflicht und Schadensbeseitigung<br />

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch ihn und seine Subunternehmer entstandenen<br />

Abfälle, Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden<br />

Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen auf eigene Kosten zu beseitigen.


13<br />

2. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Baustelle unverzüglich vom Auftragnehmer zu räumen,<br />

spätestens jedoch nach Abnahme des Gewerkes durch die Bauaufsicht.<br />

§ 16<br />

Kündigung und Ersatzvornahme<br />

1. Unbeschadet der Regelung in den ÖNORMEN ist der Auftraggeber zur sofortigen fristlosen<br />

Vertragskündigung berechtigt wenn<br />

1.1 über den Auftragnehmer das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder beantrag wird<br />

oder eine Konkursantrag mangels Kostendeckung abgewiesen wird;<br />

1.2 der Auftragnehmer ohne rechtfertigenden Grund die Arbeiten unterbricht und diese auch nach<br />

Mahnung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht wiederaufnimmt oder sonstigen<br />

wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt;<br />

1.3 der Auftragnehmer Vertragsfristen oder Termine nicht einhält.<br />

2. Sollte der Auftragnehmer einer oder mehreren wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag<br />

trotz schriftlicher Aufforderung und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht oder nicht<br />

fristgerecht nachkommen, so ist der Auftraggeber berechtigt, unter Aufrechterhaltung des übrigen<br />

Vertragsinhaltes die betreffenden Arbeiten oder Lieferungen auf Kosten des Auftragnehmers an<br />

Dritte zu vergeben.<br />

3. Die dem Auftraggeber durch Kündigung oder Ersatzvornahme entstehenden Mehrkosten gehen<br />

zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine Ausschreibung für die<br />

Ersatzvornahme durchzuführen oder die Preiswürdigkeit der Bedingungen des Dritten zu<br />

überprüfen. Es steht im Belieben des Auftraggebers, die Ersatzvornahme zu Pauschalpreisen, zu<br />

Einheitspreisen oder sonstigen Preisen oder in Regie zu vergeben.<br />

4. Die zum Zeitpunkt der Kündigung ausgeführten Leistungen und Lieferungen werden auf Grund<br />

des Bauauftrages bzw. dessen Beilagen abgerechnet. Dem Auftragnehmer stehen sonstige<br />

Entschädigungen, aus welchem Titel immer, nicht zu.<br />

5. Bei einer Kündigung dieses Vertrages bleiben Haftung und Gewährleistungsverpflichtungen des<br />

Auftragnehmers aus diesem Vertrag für die bereits ausgeführten Lieferungen und Leistungen<br />

unverändert aufrecht.<br />

§ 17<br />

Sonstige Bestimmungen<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

Allenfalls in Schriftstücken des Auftragnehmers abgedruckte allgemeine oder besondere<br />

Vertragsbedingungen gelten nicht für das gegenständliche Vertragsverhältnis.<br />

2. Sollte der Auftragnehmer, aus welchen Gründen immer, den gegenständlichen Auftrag nicht<br />

erfüllen können, hat der Auftraggeber das Recht, in abgeschlossene Subunternehmerverträge<br />

einzutreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Bestimmungen in die<br />

Subunternehmeraufträge aufzunehmen und diese Verträge analog den Bestimmungen dieses<br />

Vertrages, insbesondere hinsichtlich der Haftung und der Gewährleistungsfristen, zu gestalten.<br />

3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Subunternehmer vor Beauftragungen dem<br />

Auftraggeber schriftlich bekannt zugeben. Der Auftraggeber kann aus wichtigen Gründen die<br />

Beauftragung eines Subunternehmers binnen sieben Werktagen ab Bekanntgabe ablehnen. Dem<br />

Auftraggeber ist jederzeit Einblick in die mit den Subunternehmern geschlossenen Verträge zu<br />

gewähren und sind ihm diese auf Verlangen auszuhändigen.<br />

4. Die vom Auftragnehmer mit anderen Lieferanten und Unternehmen abgeschlossenen Verträge<br />

über Materialanlieferungen bzw. Rechnungen aus den erteilten Aufträgen hat der Auftragnehmer<br />

dem Auftraggeber auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.<br />

5. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte<br />

abzutreten oder zu verpfänden, Zessionen sind untersagt. Desgleichen ist der Auftragnehmer<br />

nicht berechtigt, die ihm erteilten Aufträge ganz oder teilweise durch Dritten weiter zu übertragen<br />

oder ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, wenn die Vertragsvereinbarung nicht<br />

anderes vorsieht. Ausgenommen davon sind Verträge auf Haupt- oder<br />

Generalunternehmerbasis. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit gegenüber Forderungen des


14<br />

Auftragnehmers aus Bauaufträgen nicht nur mit Ansprüchen aufzurechnen, die den Auftraggeber<br />

selbst zustehen, sondern auch mit Ansprüchen aus eventuellen weiteren Bauaufträgen, die im<br />

Namen und für Rechnung vom Auftraggeber betreuter Dritter erteilt werden.<br />

6. Sämtliche vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit den Aufgaben und Verpflichtungen dieses<br />

Vertrage abzugebenden Erklärungen haben schriftlich gegenüber der Bauaufsicht und dem<br />

Auftraggeber zu erfolgen.<br />

7. Die allfällige Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht den sonstigen Teil dieser<br />

BWVB. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem<br />

wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für<br />

Vertragslücken. Dieser Vertrag geht auf Seiten des Auftraggebers auf Einzel- und<br />

Gesamtrechtsnachfolger über.<br />

8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang aus diesem Vertrag ist Linz. Falls<br />

Differenzen irgendwelcher Art zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Zuge der<br />

Baudurchführung auftreten sollten, darf die Durchführung der Leistungen nach diesem Vertrag in<br />

keiner Weise eingesellt, verzögert oder sonst irgendwie beeinträchtigt werden.<br />

Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong><br />

Brucknerplatz 1<br />

4484 <strong>Kronstorf</strong> ....................................................<br />

Ort, Datum


15<br />

....................................................<br />

Anbotleger<br />

LEISTUNGSVERZEICHNIS<br />

Bestandteile des Leistungsverzeichnisses sind:<br />

A) Die Allgemeinen Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung<br />

B) Die Baubeschreibungen<br />

C) Ausschreibungsunterlagen gemäß RVS<br />

(Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau)<br />

Die Preise sind veränderliche Preise gemäß ÖMNORM A 2050.<br />

Der Bauauftrag besteht aus:<br />

1) Den vom Bauherrn (Auftraggeber) dem ausführenden Unternehmen (Auftragnehmer)<br />

übergebenen Auftragsschreiben.<br />

2) Den allgemeinen Bauwerksvertragsbedingungen.<br />

3) Dem Leistungsverzeichnis mit den allgemeinen Vorbemerkungen, sowie den rechtlichen und<br />

technischen Vertragsbedingungen.<br />

A.01 Ausschreibende Stelle<br />

Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong><br />

Brucknerplatz 1<br />

4484 <strong>Kronstorf</strong><br />

Tel.: 07225/8256-0<br />

Fax: 07225/8256-25<br />

A) ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN<br />

A.02 Gegenstand der Ausschreibung<br />

Straßenbauarbeiten für das Jahr 2008 im Gemeindegebiet der Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong><br />

(siehe Baubeschreibung B.03)


16<br />

Bei der Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong> ist durch den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten<br />

um straßenpolizeiliche Bewilligung gemäß § 90 und § 94d Z 16 StVO 1960 idgF.<br />

anzusuchen.<br />

A.03 Art der Ausschreibung<br />

Offenes Verfahren<br />

A.04 Angebotsfrist<br />

Läuft am 12. Februar 2008 um 10.00 Uhr ab.<br />

Das Angebot ist im fest verschlossenen, vollständig beschrifteten und als Angebot<br />

gekennzeichneten Umschlag bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist bei der<br />

Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong>, 4484 <strong>Kronstorf</strong>, Brucknerplatz 1, einzureichen.<br />

A.05 Angebotseröffnung<br />

12. Februar 2008, um 11.00 Uhr<br />

A.06 Zuschlagsfrist<br />

16 Wochen nach Angebotsfrist<br />

A.07 Leistungsfristen<br />

Baubeginn: 01. April 2008<br />

Fertigstellung: 31. Juli 2008<br />

A.08 Preise<br />

Die angebotenen Preise sind veränderliche Preise gemäß ÖNORM A 2050.<br />

In die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind sämtliche Sonderausstattungen, Zulagen,<br />

Wege-, Übernachtungs- und Trennungsgelder, Erschwerniszulage, Leistung- und<br />

Stammarbeiterzulagen sowie alle wie immer gearteten, hier nicht namentlich angeführten<br />

kollektivvertraglichen und freiwilligen Leistungen einzukalkulieren. Sämtliche Einheits- und<br />

Pauschalpreise sind in „Lohn“ und „Sonstiges“ aufzugliedern.<br />

Es gilt der Baukostenindex für den Straßenbau.<br />

Preisbasis:<br />

Prüffrist:<br />

Zahlungsfrist:<br />

Abgabedatum<br />

30 Tage für Teilrechungen<br />

60 Tage für Schlussrechnungen<br />

30 Tage für Teilrechnungen<br />

60 Tage für Schlussrechnungen<br />

Die Kosten der Leistungen für Baustelleneinrichtung, Baustellenbetrieb und<br />

Baustellenräumung sowie mehrmaliges Versetzen für die gesamte Vertragsdauer sind in<br />

einem dem Bauvorhaben entsprechenden Umfang in die Einheits- bzw. Pauschalpreise<br />

einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Das für die Baustelleneinrichtung in<br />

Anspruch genommene Gelände ist nach Baustellenräumung ohne besondere Vergütung<br />

hiefür wieder in den Urzustand zu versetzen.<br />

A.09 Vertragsstrafen<br />

Bei Nichteinhalten des Fertigstellungstermines wird eine Pönale von € 218,02 pro Kalendertag<br />

der Überschreitung von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.<br />

A.10 Die ausschreibende Stelle behält sich vor, für das Angebot verbindliche Berichtigungen und<br />

Ergänzungen zur Ausschreibung innerhalb der Angebotsfrist an alle Bewerber zu verteilen.<br />

A.11 Die K-Blätter und Listen sind dem Angebot beizulegen.


17<br />

Dem Angebot sind die vollständig ausgefüllten Kalkulationsformblätter „Zuschlagssätze“ (K2),<br />

„Bruttomittellohnpreis“ (K3) und „Bruttomittellohnpreis (Ergänzung zu K3)“ (K3a) als<br />

Bestandteil des Leistungsverzeichnisses anzuschließen.<br />

A.12 Varianten<br />

Sind nicht zulässig<br />

A.13 Sollten Einwendungen gegen die Ausschreibungsbedingungen bestehen, dann sind diese vor<br />

Ablauf der Angebotsfrist vorzubringen. Die notwendigen Klarstellungen sind im Einvernehmen<br />

mit der ausschreibenden Stelle noch vor dem Ende der Angebotsfrist vorzunehmen.<br />

Eventuelle Unklarheiten in Vorbemerkungen oder einzelnen Positionen des<br />

Leistungsverzeichnisses sind vor Angebotslegung mit dem Auftraggeber zu klären, da auf<br />

Grund unrichtiger Auslegung des Leistungsverzeichnisses geltend gemachte<br />

Mehrforderungen des Auftragnehmers nicht anerkannt werden.<br />

A.14 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Bauvolumen ohne Angabe von Gründen<br />

jederzeit einzuschränken. Mehr- oder Minderleistungen sind entgegen der ÖNORM bei<br />

Überschreitung normgemäßer Grenzen zu den angebotenen Einheitspreisen zur Ausführung<br />

zu bringen.<br />

A.15 Bei Änderung einzelner Positionen des Leistungsverzeichnisses entfallen diese zur Gänze<br />

und es sind hiefür, ebenso wie für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis<br />

enthalten sind, vor Inangriffnahme der betreffenden Leistung der Bauleitung<br />

Nachtragsangebote auf der Basis der Preiskomponenten des Hauptangebotes vorzulegen.<br />

Diese Nachtragsangebote müssen eine ausführliche Leistungsbeschreibung sowie detaillierte<br />

Preiszergliederung (Kalkulation, K7-Blätter) der Einheitspreise enthalten. Sämtliche im<br />

Hauptangebot nicht enthaltenen Leistungen dürfen nur nach massen- und preismäßiger<br />

Genehmigung der Nachtragsangebote durch den Auftraggeber und nur auf ausdrückliche<br />

Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden, da ansonsten keine Vergütung hiefür<br />

erfolgt.<br />

A.16 Falls im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges beschrieben ist, versehen sich die<br />

Einheitspreise einschließlich Lieferung und sämtlicher Nebenarbeiten, die zur sachgemäßen<br />

Durchführung der geforderten Leistungen notwendig sind.<br />

A.17 Bei der Vergabe werden nur jene Firmen berücksichtigt, die schon ähnliche Arbeiten<br />

durchgeführt haben.<br />

Der Auftragnehmer darf nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durch den Auftraggeber<br />

sämtliche Arbeiten oder Teile davon an Subunternehmer vergeben. Der Auftragnehmer leistet<br />

Gewähr, dass bei Übertragung seines Auftrages oder Teilen davon an einen oder mehrere<br />

Subunternehmer von diesem (diesen) sämtliche Auftragspflichten aus dem mit dem<br />

Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag übernommen und eingehalten werden.<br />

A.18 Die im Leistungsverzeichnis mit „Z“ gekennzeichneten Positionen sind frei gewählt und nicht in<br />

der Leistungsbeschreibung der RVS enthalten.<br />

A.19 Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Nachtarbeiten oder Verlängerung der täglichen<br />

Arbeitszeit erfolgt keine gesonderte Vergütung.<br />

Die Kosten hiefür sind in die Einheitspreise einzurechnen.<br />

A.20 Für Arbeiten an öffentlichen Straßen ist um straßenpolizeiliche Genehmigung anzusuchen.<br />

Eventuelle technische und rechtliche Vorschreibungen des Straßenerhalters sind unbedingt<br />

einzuhalten.<br />

Die Kosten hiefür sind in die Einheitspreise einzurechnen.


18<br />

A.21 Verschmutzungen der Fahrbahn der öffentlichen und privaten Straßen durch den<br />

Baustellenverkehr sind sofort zu entfernen.<br />

Vorhandene Kanäle sind sofort nach Beendigung der Baumaßnahmen auf ihre Unversehrtheit<br />

hin vom Auftragnehmer zu überprüfen. Vorhandene Verschmutzungen bzw.<br />

Beeinträchtigungen der Kanalfunktion sind vom Auftragnehmer sofort zu beseitigen.<br />

Die Kosten hiefür sind in die Einheitspreise einzurechnen.<br />

A.22 Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem in der Leistungsbeschreibung für<br />

Straßenbauten (RVS) gezeigten Muster zu führen, die auf der Baustelle ständig aufliegen<br />

müssen.<br />

A.23 Die Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse erfolgt durch die ausschreibende Stelle.<br />

A.24 Bauaufsicht<br />

Die Bestellung einer Bauaufsicht wird noch erfolgen und rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

A.25 Vor Inanspruchnahme fremder Grundstücke sind vom Auftragnehmer die Eigentümer der<br />

betreffenden Grundstücke davon nachweislich in Kenntnis zu setzen. Verweigert der<br />

Grundeigentümer die Zustimmung zur Benutzung seines Grundstückes, so ist hievon der<br />

Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.<br />

A.26 Der Auftragnehmer hat für alle jene Bereiche, in denen Grabungen durchgeführt werden<br />

sollen, über eventuell gegebene Einbauten, Postkabel, Stromkabel, Wasserleitungsrohre,<br />

Kanalisation und Ähnliches rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Auftraggeber herzustellen.<br />

Vor Beginn der Arbeiten ist vom Auftragnehmer zur Feststellung der genauen Lage der<br />

Einbauten rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Eigentümer oder Verwalter der Einbauten zu<br />

erreichen.<br />

A.27 Der Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, die ihm<br />

aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen an Dritte durch Zession zu<br />

übertragen. Er haftet für jeden dem Auftraggeber aus der Zession entstandenen Schaden.<br />

A.28 Für die Angebotslegung müssen beigestellte Leistungsverzeichnisvordrucke oder EDV-<br />

Disketten verwendet werden. Jede Abänderung des Textes dieses Leistungsverzeichnisses ist<br />

unstatthaft und hat die Ausscheidung des Angebotes zur Folge. Sollte die Ausführung<br />

einzelner Leistungen in einer vom Leistungsverzeichnis abweichenden Form durch den<br />

Anbotsleger vorgeschlagen werden, so hat dies in einem beigelegten, in Maschineschrift<br />

verfassten Alternativangebot zu geschehen.<br />

A.29 Vor Angebotslegung hat sich der Auftragnehmer über die Lage der Baustelle ausreichen zu<br />

informieren. Aus dem Titel mangelnde Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten vom<br />

Auftragnehmer nachträglich geltend gemachte Forderungen werden nicht anerkannt.<br />

A.30 Durch die Entgegennahme von Angeboten erwachsen dem Auftraggeber keine wie immer<br />

gearteten Verpflichtungen. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Angebote ohne Angabe von<br />

Gründen abzulehnen oder den ausgeschriebenen Bauumfang beliebig einzuschränken.<br />

Ebenso ist bei einer Bauumfangseinschränkung der Auftragnehmer nicht berechtigt, die<br />

Einheitspreise zu erhöhen. Die Angebotserstellung wird nicht honoriert.<br />

A.31 Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Ausmaße sind annähernd errechnet. Die<br />

Abrechnung erfolgt auf Nachmaß der Längen, Flächen und Kubaturen bzw. Feststellung der<br />

Stückzahlen und sonstigen Leistungen nach Bauvollendung. Eine eventuelle Unterschreitung<br />

der einzelnen Ausmaße im Angebot berechtigt den Auftragnehmer nicht zu einer<br />

Einheitspreiserhöhung.


19<br />

A.32 Die Ausführungen des Baues bzw. der einzelnen Leistungen hat in ständigem Einvernehmen<br />

mit der Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong> und mit deren Zustimmung zu erfolgen. Verzögerungen und<br />

Ersatzansprüche, welche aus der Außerachtlassung dieser Bestimmungen hervorgehen,<br />

fallen dem Auftragnehmer zur Last.<br />

A.33 Während der gesamten Bauzeit muss seitens des Auftragnehmers ein verantwortlicher<br />

Bauleiter für die Baustelle bestellt werden, der auch die erforderlichen Bücher wie<br />

Bautagebuch, Aufmassblatt usw. zu führen hat.<br />

A.34 Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses oder Teile<br />

derselben nicht ausführen zu lassen oder gesondert zu vergeben. Hieraus erwächst dem<br />

Auftragnehmer zu keinem Zeitpunkt irgendein Recht, wie auch immer geartete Forderungen<br />

zu stellen.<br />

A.35 Regiearbeiten dürfen nur über Auftrag des Auftraggebers in Angriff genommen und ausgeführt<br />

werden. Der Auftragnehmer darf für Regiearbeiten nur solche Arbeitskräfte verwenden,<br />

welche für die betreffenden Arbeiten qualifiziert sind. Der Einsatz von Facharbeitern für<br />

minderqualitative Arbeiten ist unzulässig und es erfolgt hiefür nur eine Vergütung zu den<br />

entsprechenden Hilfsarbeiterlohnsätzen. Regiearbeiterstunden und Materialien sind täglich im<br />

Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung zur Bestätigung vorzulegen.<br />

A.36 Witterungsbedingte Mehrkosten bei der Ausführung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen<br />

Arbeiten und Lieferungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />

A.37 Alle durch Rodungs-, Aushub- und Abbrucharbeiten anfallenden Baustoffe verbleiben, wenn<br />

im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges angeführt ist, im Eigentum des Auftraggebers<br />

und sind vom Auftragnehmer zum Abtransport bereitzustellen.<br />

A.38 Die Baustellensicherung, Abschrankung, Beleuchtung und dgl. ist Sache des Auftragnehmers<br />

und wird hiefür keine besonders Vergütung geleistet. Für die Benützung von öffentlichen<br />

Verkehrsflächen sowie für die erforderlichen Aufgrabungen sind die Genehmigungen des<br />

gesetzlichen Straßenerhalters und der Straßenaufsichtsbehörde durch den Auftragnehmer zu<br />

erwirken.<br />

A.39 Beschädigungen an vorhandenen Einbauten wie Kabel, Kanäle, Wasserleitungen und dgl.<br />

sind über Veranlassung des Auftraggebers zu beheben. Die hiefür entstehenden Kosten trägt<br />

der Auftragnehmer.<br />

A.40 Von den Grenzsteinen, die im Baustellenbereich vorhanden sind, ist eine Topografie<br />

herzustellen. nach Beendigung der Bauarbeiten sind eventuell in ihrer richtigen Lage<br />

veränderte Grenzsteine wieder sachgemäß zu versetzen bzw. durch einen Zivilgeometer auf<br />

Kosten des Auftragnehmers versetzen zu lassen.<br />

A.41 Sämtliche verwendete Baustoffe müssen den entsprechenden Gütebestimmungen der<br />

einschlägigen ÖNORMEN entsprechen. Minderwertige oder mangelhafte Baustoffe dürfen<br />

unter keinen Umständen verwendet werden.<br />

A.42 Die Haftung für Beschädigungen jedweder Art an vorhandenen Bauwerken bzw. an einzelnen<br />

Bauteilen, unabhängig von der Ursache der Beschädigung, trägt bis zur Übergabe des<br />

Bauwerkes an den Auftraggeber der Auftragnehmer.<br />

A.43 Für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers hat dieser eine zweijährige Haftung vom Tage<br />

der Abnahme und zugleich Übergabe des Bauwerkes an den Auftraggeber an gerechnet, für<br />

Asphaltierungs- und Betonarbeiten eine dreijährige Haftung zu übernehmen. In diesem<br />

Zeitraum sind bei Feststellung von Schäden oder Baufehlern diese vom Auftragnehmer sofort<br />

kostenlos zu beheben.<br />

A.44 Bauherr und Auftraggeber ist die Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong>, kurz „Auftraggeber“ genannt.


20<br />

Die Bauleitung der Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong> wird kurz „Bauleitung“ genannt.<br />

Die anbotlegende bzw. mit der Bauausführung beauftragte Firma wird kurz „Auftragnehmer“<br />

genannt.<br />

A.45 Eventuell erforderliche Abnahmeprüfungen gemäß RVS Nr. 8514, Pkt. 6, obliegen der Bodenund<br />

Baustoffprüfstelle der OÖ. Landesbaudirektion und gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />

A.46 Schiedsgerichtsvereinbarung<br />

Der Auftraggeber behält sich die Entscheidung darüber vor, ob sich die gefertigten<br />

Vertragsschließenden im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Entscheidung eines<br />

Schiedsgerichtes gemäß den Bestimmungen der §§ 577 ff ZPO, gegen welches<br />

Schiedsgericht ein Rechtszug nicht statthaft ist, zu unterwerfen haben oder ob der ordentliche<br />

Rechtsweg zu beschreiten ist. Im letzteren Fall gilt der Gerichtsstand LINZ als vereinbart.<br />

Wenn sich der Auftraggeber für ein Schiedsgericht entscheidet, so soll dieses aus drei<br />

Mitgliedern bestehen, jeder der vertragsschließenden Teile bestimmt eines derselben. Die<br />

beiden Mitglieder wählen ein drittes Mitglied als Vorsitzenden.<br />

Bei Anrufung eines Schiedsgerichtes hat der jeweilige Vertragsteil diesen Umstand unter<br />

Namhaftmachung des gewählten Schiedsrichters mittels eingeschriebenen Briefes dem<br />

anderen Vertragsteil mitzuteilen und ihn zur Nennung des zweiten Schiedsrichters binnen 14<br />

Tagen aufzufordern.<br />

Erfolgt diese Nennung innerhalb der Frist nicht, so ist der das Schiedsgericht anrufende<br />

Vertragsteil berechtigt, auch das zweite Mitglied desselben zu bestimmen. Der Aufgabeschein<br />

über den eingeschriebenen Brief gilt als Nachweis der Empfangsbestätigung des sämigen<br />

Vertragteiles.<br />

A.47 Achtung<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie bei Bekanntgabe einer Bestrafung (Verurteilung) wegen<br />

illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Ausscheidung Ihres Angebotes zu<br />

rechnen haben.<br />

Weiters ist eine schriftliche Bestätigung, dass die Auftragsdurchführung ohne illegale<br />

Arbeitskräfte vorgenommen wird, vorzulegen.<br />

A.48 Schlusserklärung<br />

Der Anbotsteller erklärt hiemit, dass er sein Anbot für das gegenständliche Bauvorhaben mit<br />

allen geforderten Anlagen vollständig und lückenlos ausgefüllt abgibt und dass er zur Kenntnis<br />

nimmt, dass unvollständig ausgefüllte Anbote ausgeschieden werden. Die vorstehenden<br />

Vorbemerkungen und besonderen Bestimmungen für den Einzelfall gelten durch die<br />

firmenmäßige Fertigung als anerkannt.<br />

................................, ............................... ....................................................................<br />

firmenmäßige Fertigung<br />

BIETERERKLÄRUNG<br />

ZUR ILLEGALEN BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITNEHMERN


21<br />

Ich erkläre, im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern (insbesondere<br />

nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz) weder durch ein Gericht wegen eines Verbrechens oder<br />

eines Vergehens, noch durch eine Verwaltungsbehörde wegen einer Übertretung, rechtskräftig<br />

verurteilt bzw. bestraft zu sein. Falls ich jemals wegen eines oben genannten Verbrechens oder<br />

Vergehens verurteilt wurde oder wegen einer obgenannten Übertretung bestraft wurde, ist bei einer<br />

gerichtlichen Verurteilung die Tilgung bereits erfolgt bzw. bei einer Verwaltungsübertretung die<br />

Tilgungsfrist des § 55 Abs. 1 VstG 1991 bereits abgelaufen.<br />

Soferne für mich im Rahmen eines Konzernverbundes, einer Mehrheits- oder zumindest wesentlichen<br />

Beteiligung die Möglichkeit der Einflussnahme besteht, gilt diese Erklärung auch für Subunternehmer,<br />

derer ich mich bediene. Hinsichtlich der anderen Subunternehmer, derer ich mich bei der Erledigung<br />

des ggst. Auftrages bedienen werde, erkläre ich, dass ich sie auf die oben formulierten Bedingungen<br />

hingewiesen habe.<br />

Sollte ich der ausschreibenden Stelle vorsätzlich eine falsche Auskunft erteilt haben, nehme ich zur<br />

Kenntnis, dass das Angebot von vornherein ausgeschlossen wird. Sollte der Auftrag bereits an<br />

unsere Firma erteilt worden sein, erkenne ich das Wahlrecht der ausschreibenden Stelle zwischen<br />

einem sofortigen Vertragsrücktritt bei gleichzeitigem Schadensersatzanspruch und der<br />

Weiterbeschäftigung bei Verhängung der Konventionalstrafe in der Höhe von 5 % der<br />

Gesamtauftragssumme an.<br />

Die ausschreibende Stelle kann ihr Wahlrecht ab dem Zeitpunkt in dem ihr die Unrichtigkeit meiner<br />

Auskunft bekannt wird, bis zur vollständigen Auftragsabwicklung ausüben.<br />

Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Angaben jederzeit von der ausschreibenden Stelle durch<br />

Auskunftseinholung bei Landesarbeitsämtern udgl. überprüft werden.<br />

Die obigen Erklärungen sind gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 des Datenschutzgesetzes (DSG) mittels<br />

Schriftsatz widerruflich.<br />

................................................, am ..................................................<br />

....................................................................................<br />

Rechtsgültige Unterfertigung<br />

B) BAUBESCHREIBUNG<br />

B.01 Lage der Baustelle und Beschreibung des Bestandes<br />

Die zukünftigen Baustellen liegen im Gemeindegebiet von <strong>Kronstorf</strong><br />

B.02 Erschließung der Baustellen<br />

Die Erschließung erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz<br />

B.03 Kurzbeschreibung des Arbeitsumfangs<br />

Es sollen folgende Straßen ausgebaut werden:<br />

Thaling:<br />

Schmieding:<br />

Eibenstraße, Waldstraße (Rest)<br />

Schmiedingerberg


22<br />

<strong>Kronstorf</strong>:<br />

Bourthstraße<br />

<strong>Kronstorf</strong>bergerstraße<br />

Rosenstraße<br />

Voglgutstraße<br />

B.04 Bodenverhältnisse und Geologie<br />

Es ist durchwegs mit grobkörnigem Schotteruntergrund zu rechnen. An Einzelstellen kann<br />

auch Lehmboden auftreten.<br />

B.05 Versorgungsleitungen<br />

Zur genauen Festlegung der Arbeitserschwernisse durch in der Natur erkennbare und nicht<br />

erkennbare Versorgungsleitungen und Einbauten ist vor Anbotlegung und vor Inangriffnahme<br />

der Arbeiten mit den zuständigen Stellen (Energie AG, Telekom, Gemeinde, usw.) das<br />

Einvernehmen herzustellen. Etwaige Beschädigungen, welche nachweislich durch die<br />

Bauarbeiten entstanden sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />

Die genaue Lage der Leitungen ist durch Suchschlitze vor Beginn der Bauarbeiten<br />

festzustellen.<br />

C) AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN<br />

02 Erdarbeiten<br />

02 2 Vorarbeiten<br />

02 22 Abtrag von Zäunen u. dgl.<br />

02 22 60 Entfernen<br />

02 22 60 E Entfernen von Verkehrszeichen Z<br />

Abtragen von best. Verkehrszeichen und seitl. Lagerung bzw. Abtransport zum Bauhof<br />

der Gemeinde<br />

Lohn : ............................<br />

Sonstiges : ............................<br />

5,00 ST Einheitspreis : .......................... EUR .........................<br />

02 3 Aufbrucharbeiten<br />

02 31 Aufbruch von bituminösen Schichten u dgl.<br />

02 31 10 Aufbrechen von Schotterdecken und Tragschichten


23<br />

02 31 10 B Aufbr. Schotterde. u. Tragsch. Wegschaffen<br />

Wegschaffen des Aufbruchmaterials<br />

Lohn : ...........................<br />

Sonstiges : ...........................<br />

100,00 m³ Einheitspreis : ............................EUR .............................<br />

02 31 2B Aufbrechen bituminöser Fahrbahndecken und Tragschichten<br />

i.M. xx dick und Wegschaffen des Aufbruchmaterials.<br />

02 31 2B A Aufbr. bit. Fahrbahnd. bis 6 cm wegschaffen<br />

i.M. bis 6 cm dick<br />

Lohn : ........................<br />

Sonstiges : ........................<br />

100,00 m² Einheitspreis : ............................EUR .............................<br />

02 31 70 Geradliniges Schneiden der Ränder von<br />

bituminösen Decken<br />

02 31 70 A Geradl. Schneiden bit. Decken bis 6 cm<br />

auf eine Tiefe von i.M. bis 7 cm<br />

Lohn : ........................<br />

Sonstiges : ........................<br />

120,00 m1 Einheitspreis : ............................EUR .............................<br />

02 31 70 B Schneiden von bit. Decken (Kleinflächen)<br />

auf eine Tiefe i. M. bis 6 cm<br />

Lohn : ………………..<br />

Sonstiges : ………………..<br />

100,00 m1 Einheitspreis : ……………….. EUR ……………………<br />

02 31 90 Abfräsen von bituminösen Fahrbahndecken und<br />

Tragschichten<br />

02 32 90 A Abfräsen bit. Fahrbahnd. bis 3 cm wegsch.<br />

bi zu einer Tiefe von 3 cm und Wegschaffen des Fräsgutes<br />

Lohn : .......................<br />

Sonstiges : .......................<br />

5.000,00 m² Einheitspreis : ....................... EUR .................................<br />

02 31 90 C Abfräsen bit. Fahrbahnrand bis 5 cm wegsch.<br />

bis zu einer Tiefe von 5 cm Wegschaffen des Fräsgutes<br />

Lohn : ......................<br />

Sonstiges : ......................<br />

200,00 m² Einheitspreis : ...................... EUR ..................................<br />

02 4 Erdbewegung<br />

02 41 Abtragsarbeiten<br />

02 41 20 Rasen und Mutterboden abtragen samt Aufund<br />

Abladen<br />

02 41 20 A Rasen und Mutterboden abtragen Auf- Abladen Z<br />

in angegebener Straßenbreite bis 60 cm tief, Verfuhr des Materials auf<br />

gemeindeeigene Deponie 2,5 km entfernt<br />

Lohn : ......................


24<br />

Sonstiges : ......................<br />

100 m³ Einheitspreis : ...................... EUR ..................................<br />

02 43 Kofferaushub, Bodenauswechslung<br />

02 43 10 Streifenförmiger Kofferaushub bis zu einer Breite<br />

von 2,50 m in leichten bis schwerem Boden mit Maschineneinsatz<br />

02 43 10 B Streifenf. Kofferaushub, Masch. wegschaffen Z<br />

Abtrag leichter und schwerer Boden,<br />

Wegschaffen des Aushubmaterials auf Deponie d. AN<br />

Lohn : .....................<br />

Sonstiges : .....................<br />

160,00 m³ Einheitspreis : ..................... EUR ...................................<br />

02 43 10 E Streifenf. Kofferaushub, Masch. wegschaffen Z<br />

des Aushubmaterials auf Deponie d. AN<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

50,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

2 45 Seitenentnahme u. dgl.<br />

02 45 40 Schüttmaterial liefern frei Verwendungsstelle<br />

durch den Auftragnehmer<br />

02 45 40 A Schüttmaterial liefern verdichtbar<br />

in verdichtbarer Güte<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

50,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

02 46 Dammaufstandsfläche, Bodenstabilisierung<br />

02 46 10 Dammaufstandsfläche herstellen<br />

02 46 10 A Dammaufstandsfläche herstellen<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

50,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

02 46 20 Kunststoffvlies liefern und verlegen<br />

02 46 20 D Kunststoffvlies Streifenzugfestigkeit 130 N Z<br />

130 N/cm, Zerreißdehnung 80 %<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

200,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

02 47 Dammkörper schütten<br />

02 47 10 Dammkörper schütten<br />

02 47 10 A Dammkörper schütten und verdichten<br />

Dammkörper schütten und verdichten


25<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

50,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

02 48 Humusierungsarbeiten<br />

02 48 10 Mutterboden laden, innerhalb des Bauloses<br />

verführen und aufbringen<br />

02 48 10 A Mutterboden laden, verf., aufbringen 20 cm<br />

in einer Dicke von 20 cm<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

100,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

02 Erdarbeiten …………………………<br />

03 Entwässerungsarbeiten<br />

03 1 Aushub<br />

03 11 Aushubarbeiten<br />

03 11 10 Aushub in Boden jeder Art außer leichtem und<br />

schwerem Fels mit Maschineneinsatz, einschließlich allfälliger Pölzung,<br />

sowie Einbauen und Verdichten oder Verführen bzw. Wegschaffen<br />

des Aushubmaterials samt allen Ladearbeiten<br />

03 11 10 A Aushub mit Pölzung 0,00 – 1,25 m<br />

für eine Aushubtiefe von 0,00 bis 1,25 m<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

200,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 11 10 B Aushub mit Pölzung 1,26 – 3,00 m<br />

für eine Aushubtiefe von 1,26 bis 3,00 m<br />

Lohn : .....................<br />

Sonstiges : .....................<br />

10,00 m³ Einheitspreis : ..................... EUR ...................................<br />

03 11 30 Zuschlage für Handarbeit<br />

03 11 30 A Zuschlag für Handarbeit 0,00 – 1,25 m<br />

für eine Aushubtiefe von 0,00 bis 1,25 m<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

100,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 11 30 B Zuschlag für Handarbeit 1,26 – 3,00 m<br />

für eine Aushubtiefe von 1,26 bis 3,00 m<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

10,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................


26<br />

03 2 Rohrkanäle und Formsteine<br />

03 22 Beton- und Kunststoffrohre Teil 2<br />

03 22 2 E Kanalrohre aus PVC-Hart, Reihe E liefern und verlegen<br />

auf ein Auflager aus Beton, Betonsorte Bxx und Herstellung einer<br />

Ummantelung aus Beton, Betonsorte Bxx<br />

03 33 2 E D Kanalrohre PVC DN 200 A.B20+M.B20 Z<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 22 2 E K Kanalrohre PVC DN 150 A.B20+M.B20 Z<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

10,00 m Einheitspreis : ................... EUR .....................................<br />

03 22 2 M Einbau von baus. beigest. Betonrohren DN 300<br />

03 22 2 M A Einbau von baus. beigest. Betonrohren DN 300 Z<br />

die Betonrohre sind senkrecht in die Künette für die Straßenbeleuchtung einzusetzen<br />

und seitlich mit Schüttmaterial zu verfüllen.<br />

Die Betonrohre dienen der Aufnahme des Beleuchtungsmastens<br />

Lohn : ..................<br />

Sonstiges : ..................<br />

20,00 ST Einheitspreis : .................. EUR ......................................<br />

03 23 Sohlschalen u. dgl.<br />

03 23 1 F Sohlschalen aus beton, Innenradius R x mm,<br />

Öffnungswinkel 120 Grad, liefern und verlegen auf ein Auflager aus Beton, Betonsorte<br />

B 25<br />

03 23 1 F B Sohlschalen Beton R 150, 120 G A. Beton B 25 Z<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 3 Sickerungen<br />

03 31 Sickerleitungsrohre<br />

03 31 1 D Vollsickerrohre DN xx liefern und auf gewachsenen<br />

Boden verlegen, und zwar aus PVC-Hart (flexible gewellte Drainrohre)<br />

03 31 1 D B Vollsickerrohre DN 100 PVC flex. gew. Boden<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 31 1 D D Vollsickerrohre DN 150 PVC flex. gew. Boden<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................


27<br />

10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 32 Filter<br />

03 32 10 Filter herstellen unter Verwendung von<br />

Rund- oder Kantkorn der Korngruppe<br />

03 32 10 C Filter 16/32 mm Z<br />

Querschnitt 30 cm breit, 50 cm tief, auffüllen der Künette mit Kiesmaterial 16/32. Die<br />

Lieferung versteht sich einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

200,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 4 Schächte<br />

03 42 Fertigteilschächte<br />

03 42 1 B Sohlplatten in Ortbeton, Betonsorte B25<br />

mit einer Dicke von 15 cm als Fundament für Fertigteilschächte herstellen, xx cm<br />

Durchmesser<br />

03 42 1 B H Schachtboden-Fertigteil DN 800 ges. Z<br />

liefern und versetzen einschließlich Herstellung eines Gerinnes für DN 150 bzw.<br />

DN 200 unter Verwendung von Beton, Betonsorte B30<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

2,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 42 1 B I Sohlplatte Rund, 120 cm Durchmesser Z<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

2,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 42 50 Schachtringe aus Beton, Betoneigenschaft FTB,<br />

DN xx, Bauhöhe xx mm, mit Steighilfen, für die Herstellung von Schächten<br />

in Fertigteilbauweise liefern und versetzen<br />

03 42 50 F Schachtringe 800/500<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

2,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 42 70 Schachtkonusse aus beton, Betoneigenschaft FTB,<br />

DN xx, Bauhöhe xx mm, mit Steighilfen, für die Herstellung von Schächten in<br />

Fertigteilbauweise liefern und versetzen<br />

03 42 70 A Schachtkonusse 800/600/300<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

2,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 42 80 Ausgleichsringe aus Beton, Betoneigenschaft FTB,<br />

DN xx, Bauhöhe xx mm für die Herstellung von Schächten in<br />

Fertigteilbauweise liefern und versetzen


28<br />

03 42 80 B Ausgleichsringe 600/100<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

10,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 42 80 E Ausgleichsringe, Bauhöhe 100 mm, DN 600 mm Z<br />

auf bestehende Schächte liefern und versetzen, einschließlich der erf. Nebenarbeiten<br />

wie Schachtdeckel mit Rahmen abheben und Zementmörtel entfernen. Das Versetzen<br />

des Ausgleichringes sowie des Schachtdeckels ist in die gegenständliche Position<br />

einzurechnen. Die Ringe sind in Zementmörtel zu versetzen.<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

40,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 44 Straßenabläufe<br />

03 44 10 Straßenabläufe aus Betonfertigteilen liefern und<br />

Herstellen eines Straßenablaufes (kurze Ausführung), komplett mit allen<br />

Einbauteilen inkl. einer Schachtabdeckung 400 kN Prüflast.<br />

Auslaufdurchmesser 15 cm. Der Unterteil ist auf eine 10 cm dicke Betonummantelung<br />

B 20 zu versetzen. Die einzelnen Teile sind in Zementmörtel zu versetzen und zu<br />

verfugen<br />

03 44 10 A Straßenabläufe aus Betonfertigteilen Z<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

1,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 45 Schachtabdeckungen<br />

03 45 10 Abheben von Schachtabdeckungen und Einlaufgittern<br />

03 45 10 A Abheben Schachtabdeckungen 700/700<br />

mit einer lichten Weite bis 700/700 mm<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

40,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 45 3 B Schachtabdeckungen, Prüfkraft kN mit rundem Rahmen,<br />

lichte Weite rund 600 mm liefern und versetzen mit Deckel aus Gusseisen<br />

und Rahmen aus Gusseisen und Beton einschließlich Dämpfungseinlage<br />

Type: PAMREX oder gleichw.<br />

Gewähltes Fabrikat: ...................<br />

Type: .........................................<br />

03 45 3 B E Schachtabdeckungen rd. 600 kN GE+BE-GE Z<br />

mit Dämpfungseinlage; z.B. PAMREX oder gleichwertiges<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

6,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 46 Schachtabdeckungen Teil 2<br />

03 46 7 A Schachtabdeckungen und Einlaufgitter bis zu xx cm heben


29<br />

oder absenken mit einer lichten Weite bis 700/700<br />

03 46 7 A A Schachtabdeckung heben/senken bis 700/700, 10 cm<br />

bis zu 10 cm heben oder absenken<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

40,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 46 80 Straßenkappen bis zu xx cm heben oder absenken<br />

03 46 80 A Straßenkappen heben/senken bis 10 cm<br />

Lohn : ....................<br />

sonstiges : ....................<br />

40,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ...................................<br />

03 48 Sonstige Arbeiten<br />

03 48 10 Rohreinmündungen in bestehende Schächte,<br />

Kanäle u. dgl. für einen Rohrdurchmesser DN xx herstellen<br />

03 48 10 C Rohreinmündungen DN 150 bzw. DN 200 Z<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

5,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 5 Sonstige Entwässerungsarbeiten<br />

03 51 Entwässerungsrinnen<br />

03 51 10 Entwässerungsrinne in Ortbeton, gemäß<br />

Regelplan herstellen<br />

03 51 10 C Entwässerungsrinne BG-Rinne, NW 100, 250 kN Z<br />

Liefern und Verlegen einer Betonrinne (BG-Rinne) NW 100, 10 cm mit oder ohne<br />

Gefälle, inkl. einer Gussabdeckung 250 kN, sowie den Endstücken und Abläufen.<br />

Im Einheitspreis sind auch die Kosten für allfällige Auflagerwinkel, Ausformungen,<br />

Falze und Rohreinmündungen, der Aushub sowie das Hinterfüllen und Wegschaffen<br />

des überschüssigen Materials einzurechnen<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 55 Sickerschacht DN 1000 l Z<br />

03 55 01 Sickerschacht DN 1000 liefern und versetzen<br />

03 55 01 A Sickerschacht DN 1000 liefern und versetzen Z<br />

Tiefe 3,00 m, inkl. Konus und Schachtabdeckung 400 kN, einschließlich der<br />

Herstellung eines Ringfundamentes lt. stat. Erfordernis inkl. Schalung und Bewehrung<br />

samt allen Nebenarbeiten, Einbringen des FT-Sickerschachtes in die Baugrube,<br />

sachgemäßes Versetzen und dichte Herstellung aller Rohranschlüsse. Die<br />

Herstellung einer Sickerpackung sowie das Auffüllen mit Filterkies sind in den<br />

Einheitspreis einzurechnen.<br />

Lohn : ....................


30<br />

Sonstiges : ....................<br />

1,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

03 Entwässerungsarbeiten ....................................<br />

04 Beton- und Mauerungsarbeiten<br />

04 1 Aushub und Baugrubensicherung<br />

04 11 Aushub<br />

04 11 20 Aushub für Wandmauern in Boden jeder Art,<br />

außer leichtem und schwerem Fels mit Maschineneinsatz, einschließlich Verfüllen und<br />

Verdichten sowie Verführen des überschüssigen Aushubmaterials samt allen<br />

Ladearbeiten<br />

04 11 20 A Aushub für Wandmauern<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

1,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

04 3 Betonmauerwerk<br />

04 31 Fundament-, Mauerwerks- und Stahlbeton<br />

04 31 10 C Fundamentbeton, Betonsorte Bxx herstellen<br />

04 31 10 C Fundamentbeton B20 Z<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

1,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

04 31 40 Mauerwerksbeton, Bxx allenfalls schwach bewehrt,<br />

für Widerlager, Stütz-, Wand- und Vorsatzmauern, ausschließlich<br />

Schalung herstellen<br />

04 31 40 A Mauerwerksbeton B25; Sorte SA/u/GK32 Z<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

1,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

04 34 Sonstige Betonarbeiten<br />

04 34 30 Stahl für Bewehrung liefern, schneiden,<br />

biegen und verlegen und zwar<br />

04 34 30 E Betonstahl Gruppe IV Z<br />

Betonstahl Gruppe IV<br />

Die erforderliche statische Berechnung und die Fertigung eines Bewehrungsplanes ist<br />

in den Einheitspreis einzurechnen<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

0,10 TO Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

04 35 Schalungen und Lehrgerüste<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Schalungen sind entsprechend den ausgeschriebenen Positionen aus geeigneten


31<br />

Brettern oder Schaltafeln aufzustellen, entsprechend abzustützen und nach<br />

genügender Erhärtung des Betons wieder abzutragen.<br />

Das Vorhalten des gesamten Schalungsmaterials ist in den jeweiligen Einheitspreis<br />

einzurechnen. Ebenso sind die Kosten für Verschnitte in den Einheitspreis<br />

einzurechnen. Bei Schalung von Sichtbetonflächen (bei Vorschreibung von<br />

gehobelten Brettern oder glatter Schaltafeln) sowie von Betonflächen, die<br />

steinmetzmäßig bearbeitet werden sollen, dürfen Rödeldrähte nur in<br />

korrosionsbeständigen Hülsen verlegt werden.<br />

Die Löcher dieser Hülsen sind nach Entfernen der Drähte mit Stöpseln dicht zu<br />

verschließen. Der Verrechnung wird die Berührungsfläche zwischen Beton und<br />

Schalung zugrunde gelegt. Pläne und Standberechnungen von Lehrgerüsten bei<br />

Objekten über 2,00 m lichte Weite sind von einem Ziviltechniker herzustellen oder zu<br />

überprüfen und die plangemäße Ausführung zu bestätigen.<br />

04 35 10 Ebene Schalung für Betonflächen herstellen<br />

04 35 10 C Ebene Schalung Schaltafeln Z<br />

unter Verwendung von Schaltafeln aus Holz.<br />

Sämtliche sichtbaren kanten sind mittels Kunststoff-Dreikantleisten abzufassen.<br />

Die Kosten hiefür sind in den Einheitspreis einzurechnen.<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

00,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

04 Beton- und Mauerungsarbeiten ....................................<br />

05 Oberbauarbeiten<br />

05 1 Tragschichten<br />

05 11 Planum, Filter, Ungebundene Tragschichten<br />

Vorarbeiten Planum<br />

Vorbemerkungen<br />

Technische Vertragsbestimmungen siehe Punkt 5,6 der RVS sowie Anhang hiezu.<br />

05 11 01 Unterbauplanum herstellen<br />

05 11 01 C Unterbauplanum Z<br />

Unterbauplanum für Straßen und Gehwege herstellen<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

100,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

05 11 01 D Feinplanum für obere Tragschichte für Gehst. Z<br />

profilgerecht herstellen und verdichten, sodass die geforderten Werte erreicht werden.<br />

Die Oberfläche darf nicht mehr als 2 cm von der Sollhöhe abweichen<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

10,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

05 11 20 Frostschutzschicht (Untere Tragschicht) im<br />

verdichteten Zustand von xx bis xx cm dick herstellen<br />

05 11 20 E Frostschutzschicht Z<br />

(untere Tragschicht) im verdichteten zustand von 30 – 50 cm dick für Straßen und<br />

Gehweg herstellen<br />

Lohn : ....................


32<br />

Sonstiges : ....................<br />

100,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

05 11 6 B Obere Tragschicht im verdichteten Zustand<br />

von xx bis xx cm dick herstellen unter Verwendung von Kantkörnungen<br />

05 11 6 B E Obere Tragschichte von 5-10 cm für Z<br />

Straßen und Gehwege herstellen, Kantkörnungen<br />

Lohn : ....................<br />

Sonstiges : ....................<br />

100,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />

05 14 Bituminöse Tragschichten<br />

Vorbemerkungen<br />

Bei der Herstellung bituminöser Tragschichten ist das Mischgut mittels Fertigern<br />

einzubauen. Handeinbau ist nur dort zulässig, wo der Einsatz eines Fertigers wegen<br />

beschränkter Raumverhältnisse oder ungünstiger Flächenformen nicht möglich ist.<br />

Die Kosten für diese Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern<br />

nicht ausdrücklich in der Ausschreibung eigene Positionen hiefür vorgesehen sind.<br />

Beim Einbau von bituminösen Tragschichten sind die Kosten für Erschwernisse infolge<br />

vorhandener Schachtabdeckungen u. dgl. in die Einheitspreise einzurechnen (z.B.<br />

Behinderungen beim Einbau, Entfernen provisorischer Anrampungen, Schutz der<br />

Abdeckungen gegen Beschädigung und Verunreinigungen u. dgl.)<br />

Eine allfällige erforderliche höhenmäßige Berichtigung von Abdeckungen u. dgl. wird<br />

nach den hiefür vorgesehenen Positionen der LB gesondert vergütet.<br />

Beim Anschluss an bestehende Randeinfassungen hat die Verdichtung besonders<br />

sorgfältig zu erfolgen. Bei Fehlern von Randeinfassungen ist ein stetiger Verlauf des<br />

Randes durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.<br />

Verrechnungsbreiten bei Abrechnung nach m²<br />

Unabhängig davon, ob der Einbau der Schichten in einer Lage oder in mehreren<br />

Lagen erfolgt, ist für die Verrechnung der Leistung jeweils die Oberfläche der<br />

einzelnen Schichten maßgebend.<br />

Bei Ausführung zwischen Randeinfassungen gilt als Verrechnungsbreite für<br />

bituminöse Tragschichten die innere Breite zwischen den Randeinfassungen; maximal<br />

jedoch die plangemäße oder angeordnete Breite. Bei Fehlern einer Randeinfassung<br />

gilt für die Verrechnung der obersten Schicht die angeführte, höchstens jedoch die<br />

festgelegte Breite an deren Oberfläche. Bei darunter liegenden Schichten gilt als<br />

Verrechnungsbreite die Breite der darüber liegenden Schicht, vermehr um deren<br />

doppelte Dicke (siehe Abbildung).<br />

Die Kosten für den Mischgutmehrverbrauch infolge der abgeschrägten Ausführung der<br />

Ränder sind in den Einheitspreis einzurechnen.<br />

Bei einer wesentlichen Änderung der ausgeführten Breite gegenüber der der<br />

Ausschreibung zugrunde liegenden Breite bzw. bei nachträglicher Anordnung oder<br />

nachträglichen Wegfall von Randeinfassungen ist bezüglich der Verrechnungsbreite<br />

eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.<br />

05 14 16 Bituminöse Tragschichten, Type BT I im<br />

verdichteten Zustand xx cm dick in x Lage(n) unter Verwendung von Bitumen B100 für<br />

Fahrbahn, Gehsteige, Radwege und Kleinflächen herstellen<br />

05 14 16 H BT LA-Anforderung, Typ BTI 16 W Z


33<br />

im verdichteten Zustand 6 cm dick in 1 Lage<br />

unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert von max. 25 und von<br />

Bitumen B 100 für Straßen und Gehsteige herstellen.<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

10,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

05 14 16 I BT LA-Anforderung, Typ BTI 16 W Z<br />

Mindestdicke im verdichteten Zustand 5 bis 7 cm<br />

unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert von max. 25 und von<br />

Bitumen B 100 für Profilierungen herstellen<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

10,00 TO Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

05 2 Sonstige Bauweisen<br />

05 22 Gräderungen<br />

05 22 20 Gräderungen einer Kies- oder Schotterdecke<br />

unter Beigabe von Zusatzmaterial<br />

05 22 20 B Gräderung m. Zusatzmaterial o. bit. Oberfläche<br />

ohne bituminöser Oberfläche<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

100,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

05 22 20 C Gräderung m. Zudsatzmaterial o. bit. Oberfläche Z<br />

ohne bituminöse Oberfläche auf bestehenden Schotterstraßen<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

100,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

05 22 41 Zusatzmaterial Kantkorn liefern<br />

05 22 41 C Zusatzmaterial KK 0/16 m³<br />

Kantkorn Korngröße 0/16 mm<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

10,00 m³ Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

05 Oberbauarbeiten ..........................<br />

06 Deckenarbeiten<br />

06 2 Bituminöse Decken<br />

06 21 Vorarbeiten<br />

06 21 10 Reinigen der Oberfläche von Tragschichten<br />

und Decken und Wegschafen des Reinigungsgutes<br />

06 21 10 A Reinigen


34<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

5.000,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

06 21 20 Vorspritzen<br />

06 21 20 A Vorspritzen<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

5.000,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

06 22 Profilherstellungen und –instandsetzungen<br />

06 22 80 Profilieren mit bituminösen Heißmischgut<br />

Typ xx, LA-Wert des Gesteinsmaterials max.<br />

30, Bitumen B 100<br />

Profilierung mit Mischgut AB xx in erforderlicher Stärke mit Fertiger oder händisch. Das<br />

erforderliche Reinigen und Vorspritzen des bestehenden Straßenbelages ist in dieser<br />

Pos. in den Einheitspreis eingerechnet.<br />

06 22 80 N Profilieren AB 8 Z<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

50,00 t Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

06 26 BTD Z<br />

06 26 34 BTD XX LA 25 in verdichtetem Zustand 6 cm<br />

dick in einer Lage liefern und einbauen<br />

Typ BTD, LA-Wert des Gesteinsmaterials max. 25, Bitumen B 100<br />

06 26 34 A BTD 16 LA 25 herstellen Z<br />

unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert von max. 25 und Bitumen<br />

B 100 für Straßen und Gehsteige herstellen<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

1000,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

06 26 34 B BTD 16 LA 25 herstellen 5-7 cm Z<br />

Typ BTD; Mindestdicke im verdichteten Zustand 5 bis 7 cm, unter Verwendung von<br />

Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert von max. 25 und von Bitumen B 100 für<br />

Profilierungen herstellen<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

212,00 t Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

06 26 34 B BTD 16 – Asphaltierung von Kleinflächen (z. B Kanalschächte)<br />

Typ BTD; Mindestdicke im verdichteten Zustand 5 bis 7 cm<br />

Lohn : …………….<br />

Sonstiges : …………….<br />

40,00 t Einheitspreis : ……………. EUR ………………….<br />

06 27 Walzasphalt


35<br />

06 27 1 A Asphaltbeton-Deckschicht Typ AB xx im verdichteten<br />

Zustand x cm dick, unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert<br />

von max. xx und von Bitumen B 100 für Fahrbahnen, Abstellstreifen u. dgl.<br />

herstellen<br />

06 27 1 A H AB 8, 3,0 cm LA 25 Fahrbahn Z<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

5.000,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

06 27 2 A Asphaltbeton-Deckschicht Typ AB xx im verdichteten<br />

Zustand mindestens 2,5 cm dick, unter Verwendung von Gesteinsmaterial<br />

mit einem LA-Wert von max xx und von Bitumen B 100 für Fahrbahnen,<br />

Abstellstreifen, Kleinflächen bis 30 m² u. dgl., herstellen<br />

06 27 2 A B AB 4, LA 25 Fahrbahn Z<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

0,00 t Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

06 27 2 A E AB 8, LA 25 Fahrbahn Z<br />

Lohn : ……………<br />

Sonstiges : …………...<br />

50,00 t Einheitspreis : …………... EUR ............................<br />

06 27 2 B Asphaltbeton-Deckschicht Typ AB xx im verdichteten Zustand<br />

mindestens 2,5 cm dick, unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem<br />

LA-Wert von max. xx und von Bitumen B 100 für Gehsteige, Radwege etc. herstellen<br />

06 27 2 B B AB 4, LA 25 Gehsteig etc. Z<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

0,00 t Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

06 Deckenarbeiten ..........................<br />

07 Nebenarbeiten<br />

07 1 Randbegrenzungen<br />

07 12 Rand-, Bord- und Leistensteine<br />

07 12 8 A Leisteinsteine aus xx (Gesteinsart), Abmessungen B/H cm<br />

bzw. Type Gx versetzen samt Herstellung der Betonbettung und<br />

Rückenstütze aus B20/GK32, Querschnitt laut Regelplan der Ausschreibung und<br />

dem erforderlichen Aushub einschließlich Lieferung der Steine<br />

07 12 8 A J Leistensteine Beton 10/20 BB+A m. Lieferung<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

20,00 m1 Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 12 8 B Leistensteine aus xx (Gesteinsart), Abmessungen B/H cm<br />

bzw. Type Gx versetzen samt Herstellung der Betonbettung und<br />

Rückenstütze aus B20/GK32, Querschnitt laut Regelplan der Ausschreibung und dem<br />

erforderlichen Aushub mit bauseits frei Bauhof der Gem. <strong>Kronstorf</strong> (Übernahmestelle)


36<br />

beigestellten Steinen.<br />

07 12 8 B C Leistensteine Granit 10-12/17 G3 BB+A o.L<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

20,00 m1 Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 18 Löffelsteine Z<br />

07 18 30 Löffelsteine<br />

07 18 30 A Löffelsteine Z<br />

liefern und verlegen von Löffelsteinen Typ „Miniflor Light“, H 0,80 – 1,20 m<br />

auf eine Betonschale, max. 8 cm stark. Die erforderlichen Erdarbeiten sind im<br />

Einheitspreis enthalten<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

20,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 19 Universalverbund Rasensteine Z<br />

07 19 00 Universalverbund Rasensteine<br />

07 19 00 1 Universalverbund Rasensteine Z<br />

liefern und verlegen von Universalverbund-Rasensteinen, 44 4x44, 4x8 cm grau auf<br />

vorhandenen Unterbau, in ein 3 bis 5 cm starkes Splittbett. Abrütteln der plan<br />

verlegten Rasensteine mittels geeigneter Rüttelplatte und mit bauseits beigestellter<br />

Muttererde überstreuen und einkehren<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

20,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 19 00 2 Universalverbund Rasensteine w. Pos. 0719001 Z<br />

jedoch mit Universalverbundstein, 6 cm grau<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

10,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 2 Bankette<br />

07 21 Bankettherstellung<br />

07 21 10 Schotterbankett im verdichteten Zustand<br />

x cm dick, aus Material mit Größtkorn 32 mm herstellen<br />

07 21 10 A Schotterbankett 10 cm<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

920,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 21 4 A Humusbankett i.M. x cm dick, einschließlich<br />

Besäumung herstellen und zwar mit Lieferung des Mutterbodens<br />

07 21 4 A B Humusbankett Humus beigestellt Z<br />

mit bauseits frei gemeindeeigene Deponie, ca. 2,5 km entfernt (Übernahmestelle)<br />

beigestelltem Mutterboden<br />

Lohn : ...................


37<br />

Sonstiges : ...................<br />

500,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 3 Verlegen Z<br />

07 31 Verlegen eines Kabels Z<br />

07 31 90 Verlegen eine beigestellten Kabels<br />

07 31 90 A Verlegen eines beigestellten Kabels Z<br />

bauseits beigestellten Kabels für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung. Die<br />

Kabel sind durch ein Hüllrohr geschützt. Sämtliche Materialien wie Kabel und Hüllrohr<br />

werden vom Bauherrn beigestellt<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

200,00 m1 Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 32 Liefern und einbringen von Kabelsand Z<br />

07 32 70 Liefern und einbringen von Kabelsand<br />

07 32 70 A Liefern und einbringen von Kabelsand 0/4 Z<br />

eines Sandes 0/4 in die Künette für das Kabel der Straßenbeleuchtung. Das Hüllrohr<br />

der Straßenbeleuchtung ist allseits mit Sand 0/4 zu umhüllen. Der Preis versteht sich<br />

einschließlich aller Arbeit und Material<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

10,00 m³ Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 33 Verlegen eines Warnbandes<br />

07 33 40 Verlegen eines Warnbandes<br />

07 33 40 A Verlegen eines Warnbandes<br />

im Bereich der Künette für die Straßenbeleuchtung. Das Warnband wird vom<br />

Bauherrn beigestellt und ist nach Weisung des Bauherrn in die Künette zu verlegen<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

200,00 m1 Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

07 Nebenarbeiten ..........................<br />

09 Regiearbeiten<br />

09 1 Beistellung von Arbeitskräften<br />

09 11 Arbeitskräfte<br />

09 11 40 0 Arbeiter – Beistellung R<br />

Nach dieser Position wird die Beistellung von Arbeitern der Beschäftigungsgruppen II<br />

bis IV vergütet<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

70,00 h Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

09 2 Beistellung von Geräten


38<br />

09 25 Verrechnung nach ÖBGL<br />

Anwendungshinweis:<br />

Die LB-Positionen 09 251 und 09 252 müssen immer gemeinsam ausgeschrieben<br />

und angeboten werden<br />

09 25 10 Anteil Miete für die Beistellung von Geräten<br />

in Regie, Verrechnung nach der ÖBGL<br />

09 25 10 0 Anteil Miete nach ÖBGL R<br />

Der Einheitspreis beinhaltet die Kosten für die Abschreibung und Verzinsung der<br />

Geräte sowie den Reparaturanteil und den Regiezuschlag<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

5.000,00 VE Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

09 25 20 Anteil Betriebsstoffe für die Beistellung<br />

von Geräten in Regie, Verrechnung nach der ÖBGL<br />

09 25 20 0 Anteil Betriebsstoffe nach ÖBGL R<br />

Der Einheitspreis beinhaltet die Kosten für die Treibstoffe, Schmiermittel u. dgl.<br />

einschließlich dem Regiezuschlag<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

5.000,00 VE Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

09 3 Baustofflieferungen und Fremdleistungen<br />

09 31 Baustofflieferungen<br />

09 31 10 0 Baustofflieferungen und Fremdleistungen R<br />

Lohn : ...................<br />

Sonstiges : ...................<br />

2.000,00 VE Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />

09 Regiearbeiten ..........................<br />

Zusammenstellung (EUR)<br />

LG 02 Erdarbeiten ..................................<br />

LG 03 Entwässerungsarbeiten ..................................<br />

LG 04 Beton- und Mauerungsarbeiten ..................................<br />

LG 05 Oberbauarbeiten ..................................<br />

LG 06 Deckenarbeiten ..................................<br />

LG 07 Nebenarbeiten ..................................


39<br />

LG 09 Regiearbeiten ..................................<br />

Leistungssumme ..................................<br />

............ % Aufschlage/Nachlass ..................................<br />

Aufschlage/Nachlass Pauschal ..................................<br />

Gesamtpreis in EUR ..................................<br />

Umsatzsteuer 20 % ..................................<br />

Angebotspreis (zivilrechtlicher Preis) in EUR ..................................<br />

....................................... ............................... .............................................<br />

Ort Datum rechtsgültige Fertigung

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