ANGEBOTSSCHREIBEN - Kronstorf
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1<br />
Firma/Anschrift:<br />
Angebotsabgabetermin:<br />
Datum,<br />
Uhrzeit<br />
12. Februar 2008 10.00 Uhr<br />
Termin/Ort Angebotseröffnung:<br />
Datum: 12. Februar 2008<br />
Uhrzeit:<br />
11.00 Uhr<br />
An<br />
MARKTGEMEINDE KRONSTORF<br />
4484 <strong>Kronstorf</strong>, Brucknerplatz 1<br />
<strong>ANGEBOTSSCHREIBEN</strong><br />
Auftraggeber:<br />
Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong><br />
4484 <strong>Kronstorf</strong>, Brucknerplatz 1<br />
Bauvorhaben:<br />
Ausbau und Asphaltierung<br />
von Gemeindestraßen im Jahr 2008<br />
Angebotssumme des Angebotes bei Angebotsabgabe nach Überprüfung<br />
Leistungssumme netto<br />
…….. % Nachlass / Zuschlag<br />
€ …………………… € ………………….<br />
€ …………………… € ………………….<br />
Nettoangebotssumme € ............................. € ..........................<br />
+ 20 % MWSt. € ............................. € ...........................<br />
Gesamtangebotssumme € ............................. € ...........................<br />
....................................................... ..........................................<br />
Ort, Datum<br />
Firmenmäßige Fertigung
2<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Inhaltsverzeichnis 2<br />
Seite<br />
Allgemeine Bauwerksvertragsbedingungen 3 – 14<br />
Leistungsverzeichnis<br />
Bestandteile 15<br />
A) Allgemeine Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 16 – 21<br />
Bietererklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern 21<br />
Bietererklärung bei Datenträgeraustausch mit LB-RVS 22<br />
B) Baubeschreibung 23<br />
C) Ausschreibungsunterlagen und LV gemäß RVS ab 24
3<br />
ALLGEMEINE BAUWERKSVERTRAGSBEDINGUNGEN<br />
§ 1<br />
Vertragsgegenstand<br />
1. Der Auftraggeber beauftragt mit gesondertem Bauauftrag den Auftragnehmer mit der<br />
Durchführung eines Baugewerkes bzw. mit der Erbringung von Bauwerkleistungen (all dies in der<br />
Folge kurz „Gewerk“ genannt). Diese „Allgemeinen Bauwerksvertragsbedingungen“ (in der Folge<br />
kurz „BWVB“ genannt) sind integrierender Bestandteil des Bauauftrages.<br />
2. Der Auftragnehmer hat sämtliche vom Bauauftrag oder von Anschlussaufträgen umfasste<br />
Leistungen termingerecht und auftragsgemäß auszuführen. Das Gewerk ist in allen seinen Teilen<br />
in erstklassiger Qualität, wie im Bauauftrag und diesen BWVB samt Beilagen festgelegt und<br />
beschrieben, unter Bedachtnahme auf größtmögliche Wirtschaftlichkeit auch beim späteren<br />
Betrieb des fertiggestellten Objektes auszuführen.<br />
3. Unhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach<br />
den im Bauauftrag und im § 2 näher bezeichneten Vertragsbestandteilen und Leistungsbildern.<br />
4. Der Auftragnehmer bestätigt, dass sein Betrieb für den Umfang und die Art des<br />
ausgeschriebenen Auftrages ausreichend geeignet ist, sodass für die fristgerechte Ausführung<br />
alle betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind.<br />
§ 2<br />
Vertragsbestandteile und Leistungsumfang<br />
1. Integrierende Bestandteile der BWVB sind in der nachfolgenden Reihenfolge und jeweils<br />
subsidär:<br />
1.1 Die dem Bauauftrag zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnisse, nicht jedoch hinsichtlich<br />
Vollständigkeit der angeführten Positionen, sowie die auf das Gewerk bezugnehmenden<br />
Baupläne und Bauzeichnungen des Auftragnehmers, des Auftragsgebers oder von diesem<br />
beauftragten Dritten.<br />
1.2 Die Baubewilligung, behördliche Auflagen, sonstige behördliche Bewilligungen und baurechtliche<br />
Vorschriften aller Art,<br />
1.3 die gesetzlichen Bestimmungen des HGB und ABGB, insbesondere über den Werkvertrag, wobei<br />
die Bestimmungen des ABGB denen des HGB subsidär sind,<br />
1.4 die einschlägigen ÖNORMEN, insbesondere A 2060 und B 2110, in der bei Auftragserteilung<br />
letztgültigen Fassung als subsidäre Vertragsgrundlage, sofern sie nicht durch vorgenannte<br />
Bestimmungen außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden oder sofern im Folgenden keine<br />
Sonderregelungen getroffen werden.<br />
1.5 Der Stand der Technik im Zeitpunkt der Ausführung, insbesondere die ÖVE-Bestimmungen,<br />
sowie die vom österreichischen Normenausschuss zur Anwendung empfohlenen DIN-Normen,<br />
soweit sie bei Vertragsabschluss gültig sind, die Verarbeitungsvorschriften,<br />
Zulassungsbescheinigungen, Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller und Lieferanten von<br />
Materialien und Bauteilen.<br />
2. Der Auftragnehmer hat ferner die Verpflichtung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den für<br />
das Gewerk tätigen Zivilingenieuren (Architekten, Statiker, Haustechnikplanung, etc.) alles zu<br />
veranlassen, um eine Inbetriebnahme des Gewerkes aus rechtlicher und technischer Sicht zu
4<br />
ermöglichen. Insbesondere hat der Auftragnehmer für die Beschaffung aller für sein Gewerk<br />
erforderlichen behördlichen Bescheide und Befunde, die Erwirkung der bau- und<br />
gewerbebehördlichen Benützungsbewilligungen, insbesondere die Abnahmebescheide sowie die<br />
Erfüllung der daraus resultierenden Auflagen auf eigene Kosten Sorge zu tragen.<br />
3. Alle mit der Herstellung des Gewerkes verbundenen Kosten, wie z.B. anteilige<br />
Versicherungsprämien und Baunebenkosten, ausgenommen sämtliche Anschlussgebühren für<br />
endgültigen Wasser-, Kanal- und Stromanschluss, jedoch die Kosten für allfällige<br />
Stromprovisorien, provisorische Verteilerkästen etc., die Einrichtung und Räumung der Baustelle,<br />
die Vorhaltung sämtlicher Gerüste, Geräte, Baumaschinen und Baubaracken sowie – falls<br />
erforderlich – die Gestellung eines Bauzaunes, die Herstellung und Unterhaltung der Baustraßen,<br />
die Vornahme aller von der Baubehörde, der Baupolizei und der örtlichen Polizeibehörde<br />
vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere auch Schneeräumung,<br />
Gehsteigräumung etc., die Einhaltung der Dienstnehmerschutzverordnung, die Kosten der<br />
Wasser- und Stromversorgung und der Entwässerung, ferner die Kosten für die Beleuchtung und<br />
Bewachung der Baustelle und für die Säuberung während und nach Beendigung der Arbeiten,<br />
soweit nicht in der Leistungsbeschreibung besondere Positionen hiefür vorgesehen sind, bei<br />
Inanspruchnahme von öffentlichem oder fremden Gut Antrag, Genehmigung und<br />
Kostenregelung, hat der Auftragnehmer zu entrichten und sind vom Werklohn umfasst.<br />
Für allfällige auftretende Schäden aus Elementarereignissen, wie Feuer, Wasser, Wind, Hagel<br />
oder Schnee kann vom Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritten eine entsprechende<br />
Bauwesenversicherung abgeschlossen werden. Die dafür anfallende Prämie kann ebenso wie<br />
dem Auftraggeber erwachsende Kosten aus wie immer gearteten Bauschäden, deren<br />
Verursacher nicht festgestellt werden kann, im Verhältnis zum Gesamtauftragsvolumen anteilig<br />
und bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden.<br />
4. Der Auftragnehmer hat<br />
4.1 die Baustelle besichtigt und ist mit den örtlichen Verhältnissen genau vertraut, insbesondere hat<br />
der die öffentlichen oder privaten Wasser-, Gas-, Strom- und Kanalisationsanschlüsse,<br />
Fernwärmeleitungen und dergleichen festgestellt;<br />
4.2 er hat alle Maße unter seiner eigenen Verantwortung und auf seine Rechnung am Bau bzw. nach<br />
den Bauzeichnungen kontrolliert und bei Abbruch, An-, Ein- und Erweiterungsbauten alle Höhen<br />
und Einzelheiten der bestehenden Teile nach Naturmaßen genau aufgenommen, sodass eine<br />
Berufung auf Planfehler oder falsche Angaben in der Leistungsbeschreibung oder in anderen<br />
Unterlagen ausgeschlossen ist. Allfällige Unklarheiten und Fehler sind sofort der Bauführung zu<br />
melden. Kosten, welche durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten<br />
des Auftragsnehmers.<br />
5. Soweit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht alle erforderlichen<br />
Detailplanunterlagen vorliegen, anerkennt der Auftragnehmer bereits jetzt die noch zu<br />
erstellenden Planunterlagen und verzichtet dem Auftraggeber gegenüber auf jede Einrede oder<br />
auf die Erhebung zusätzlicher Forderungen aus Mehrleistungen, es sei denn, erhat den<br />
Auftraggeber nach Vorliegen aller Detailplanunterlagen unverzüglich schriftlich auf durch diese<br />
Unterlagen entstehende Mehrleistungen hingewiesen, ein Nachtragsoffert erstellt und einen<br />
entsprechenden Auftrag erhalten. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, die entsprechend<br />
dem Baufortschritt erforderlichen Planunterlagen zeitgerecht beim beauftragten Architekturbüro<br />
anzufordern. Für Verzögerungen in der Baufertigstellung wegen nicht zur Verfügung stehender<br />
Planunterlagen ist der Auftragnehmer verantwortlich; es sei denn, er hat die fehlenden<br />
Unterlagen zeitgerecht schriftlich eingemahnt und den Auftraggeber schriftlich von der Gefahr der<br />
Verzögerung verständigt.<br />
6. Vom Auftragnehmer ist ein detaillierter Bauzeitplan unter Berücksichtigung der vereinbarten<br />
Zwischen- und Fertigstellungstermine auszuarbeiten und innerhalb von 30 Tagen nach<br />
Bauauftragserteilung dem Auftraggeber zur Stellungnahme vorzulegen. Dieser Bauzeitplan hat<br />
auch auf die Bedürfnisse der übrigen mit der Erstellung des Gewerkes Beauftragten sowie der
5<br />
künftigen Nutzer, z.B. Einrichtungsfristen, Sonderwünsche etc., Rücksicht zu nehmen und alle<br />
wesentlichen Aktivitäten während des Baues und der Errichtung anzugeben.<br />
7. Eine beabsichtigte ARGE-Bildung des Auftragnehmers bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.<br />
8. Anlässlich der Übergabe sind alle Bedienungs-, Wartungs- und Betriebsanleitungen, Schaltpläne,<br />
Ersatzteillisten, Bestandspläne etc. der Bauaufsicht auszuhändigen. Der Auftragnehmer haftet für<br />
die Vollständigkeit und Richtigkeit derselben.<br />
9. Schon vor Fertigstellung sind die Vertreter der späteren Nutzer, die sich auch künftig mit der<br />
Bedienung der technischen Anlagen zu beschäftigen haben werden, mit der Funktion dieser<br />
Anlagen durch den Auftragnehmer vertraut zumachen.<br />
10. Der Auftragnehmer erklärt, dass der Bauauftrag, die BWVB und die darin angeführten und dem<br />
Auftragnehmer übergebenen Beilagen inhaltlich und umfänglich ausreichen, um das<br />
Bauvorhaben samt allen Nebenarbeiten auftragsgemäß herzustellen. Dem Auftragnehmer sind<br />
die für die auftragsgemäße Errichtung des gegenständlichen Gewerkes erforderlichen<br />
Leistungen bekannt. Insoweit dazu erforderliche Leistungen nicht ausdrücklich in dem Bauauftrag<br />
und diesen BWVB samt Beilagen beschrieben sind, gilt jedenfalls ein ortüblicher Standard sowie<br />
der Stand der Technik im Zeitpunkt der Ausführung des Gewerkes als Mindeststandard für die<br />
Durchführung des gegenständlichen Gewerkes als vereinbart. Sollten im Zuge der oder nach<br />
Ausführung des Gewerkes vom Auftragnehmer oder dessen Subunternehmen oder von den<br />
Konsulenten Unstimmigkeiten, Unrichtigkeiten oder Mangelhaftigkeiten des Gewerkes festgestellt<br />
werden, dann ist es ausschließlich Sache des Auftragnehmers, diese auf seine Kosten zu<br />
beheben. Der Auftraggeber ist sofort zu verständigen. Eventuell in diesem Zusammenhang<br />
entstehende oder entstandene Folgekosten sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu tragen.<br />
11. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Gleichwertigkeit (hinsichtlich Kosten und Qualität, wobei<br />
bei einem behördlich zugelassenen Baustoff dem Qualitätsbegriff automatisch entsprochen wird)<br />
Produkte inländischer Wertschöpfung zu verwenden. Die Lieferung bzw. Installierung von<br />
ausländischen Waren bedarf der Zustimmung des Architekten.<br />
12. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers im Rahmen<br />
der ihm übertragenen Leistungen verpflichtet. Der Aufragnehmer ist jedoch zur Vornahme von<br />
Rechtshandlungen, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, im Namen des<br />
Auftraggebers ohne gesonderte schriftliche Spezialvollmacht nicht ermächtigt. Bei allen<br />
Festlegungen, die kostenmäßige oder andere rechtliche Verpflichtungen des Auftraggebers nach<br />
sich ziehen könnten, hat der Auftragnehmer die schriftliche Genehmigung des Auftraggebers im<br />
Vorhinein einzuholen. Beide Vertragsteile werden einander laufend über wesentliche, das<br />
Vertragsverhältnis und dessen Erfüllung betreffende Vorfälle unverzüglich unterrichten.<br />
13. Die Unternehmer des Bauhauptgewerbes haben kostenlos den Unternehmen anderer Gewerke,<br />
die am Bau beschäftigt sind, ihre Gerüstungen bis zur Beendigung aller seiner Arbeiten zur<br />
Verfügung zu stellen. Zusätzliche Gerüstungen, Ergänzungen bzw. Umrüstungen haben die<br />
Unternehmer anderer Gewerke im Rahmen ihres Auftrages selbst zu stellen bzw. vorzunehmen.<br />
Benutzt der Auftragnehmer vorhandene Gerüste eines anderen Auftragnehmers, so geschieht<br />
das auf eigenes Risiko.<br />
§ 3<br />
Ausführung der Leistungen<br />
1. Der Auftragnehmer haftet als Sachverständiger für sämtliche für das vom Bauauftrag umfasste<br />
Gewerk Verwendung findende Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen und Berechnungen,<br />
insbesondere die der Fachingenieure, bezüglich ihrer technischen Richtigkeit und Vollständigkeit,<br />
sofern er nicht Bedenken gegen die Verwendung bestimmter Materialien, gegen die Art der<br />
Ausführung oder Planung hat und dieses schriftlich rechtzeitig dem Auftraggeber angezeigt hat.<br />
Der Auftragnehmer übernimmt die vollen Verantwortung für die Ausführung sämtlicher
6<br />
Leistungen im Zusammenhang mit dem vom Bauauftrag umfassten Gewerk und haftet für seine<br />
Subunternehmer wir für Gehilfen im Sinne des § 1313 a, 1315 ABGB.<br />
2. Dem Bauauftrag und den BWVB nicht entsprechende Leistungen sind weder zu übernehmen<br />
noch werden sie bezahlt.<br />
3. Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend<br />
überwacht oder informiert worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen<br />
oder beschränkt, dass die vorliegenden Unterlagen zur Durchführung der Leistungen vom<br />
Auftraggeber oder dritter Seite geprüft werden.<br />
4. Änderungen oder Ergänzungen bei der Ausführung der Pläne dürfen vom Auftragnehmer nur<br />
dann durchgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich genehmigt sind.<br />
5. Der Auftragnehmer hat die Zusammenarbeit mit den am Bau beschäftigten Firmen und<br />
Handwerkern unter steter Bedachtnahme auf die Interessen des Auftraggebers und im<br />
Einverständnis mit dem Auftraggeber so zu gestalten, dass die wirtschaftliche Erreichung des<br />
Bauzieles im ausgedungenen Umfang und Güte gewährleistet ist. Der Auftragnehmer ist für die<br />
Erfüllung aller Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber von ihm herangezogenen<br />
Lieferanten und Subunternehmen ausschließlich verantwortlich.<br />
6. Der Auftragnehmer hat sich jeweils vor Beginn seiner Arbeiten davon zu überzeugen, dass er<br />
dieselben ohne Schäden und Mängel, deren Ursache in der Vorarbeit anderer Unternehmer liegt,<br />
ausführen kann. Etwaige Einwände sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich geltend zu machen.<br />
nachträgliche Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.<br />
7. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet,<br />
7.1 eine der Größe und dem Umfang des Gewerkes entsprechende sachverständige Aufsicht<br />
ganztätig am Bau zu stellen;<br />
7.2 den Anordnungen der Bauleitung des Auftraggebers Folge zu leisten. Der Auftragnehmer wird<br />
von der Erfüllung der übernommenen Auftragsverpflichtungen jedoch in keinem Falle entbunden,<br />
wenn die Kontrolle der Bauleitung des Auftraggebers in irgendeinem Punkte aus irgendeinem<br />
Grunde nicht rechtzeitig oder nicht vollkommen erfolgte.<br />
7.3 Lageplätze und Hilfsmontagen sowie Baubuden usw. sind gemeinschaftlich mit den übrigen<br />
Auftragnehmern von Baubeginn an so festzulegen, dass gegenseitige Störungen oder<br />
Änderungen während der Bauzeit vermieden werden. Derartige Plätze und Einrichtungen sind,<br />
wenn sie die Arbeiten am Bau behindern, sofort nach Aufforderung der Bauleitung kostenlos zu<br />
räumen oder zu entfernen. Werden dem Auftragnehmer Lagerräume oder sonstige Räume zur<br />
Verfügung gestellt, so übernimmt der Auftraggeber keine Haftung für die eingelagerten<br />
Gegenstände. Für die Verschließung, Beleuchtung und Heizung der Räume hat der<br />
Auftragnehmer selbst zu sorgen;<br />
7.4 auf Verlangen des Auftraggebers folgende Unbedenklichkeitserklärungen und Nachweise<br />
abzugeben:<br />
7.4.1 des Finanzamtes über ordnungsgemäße Zahlung der Steuern,<br />
7.4.2 der Krankenkasse über ordnungsgemäße Zahlung der Krankenkassen- und Sozialbeiträge<br />
7.4.3 einer anerkannten Versicherungsanstalt über Abschluss und Gültigkeit einer entsprechenden<br />
Haftpflichtversicherung.<br />
§ 4
7<br />
Bauaufsicht<br />
1. Der Auftraggeber hat das Recht, die vertragsgemäße Durchführung der Leistungen ständig zu<br />
überwachen. Zu diesem Zweck hat er jederzeit Zutritt zum gesamten Bauplatz und zu allen<br />
Räumen, die zur Durchführung des Gewerkes verwendet werden, sowie das Recht, in alle<br />
relevanten oder ihm relevant erscheinenden Unterlagen Einblick zu nehmen.<br />
2. Zur Überwachung der vertragsgemäßen Durchführung der Leistungen wird eine Bauaufsicht<br />
bestellt. Die Bauaufsicht ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen<br />
Durchführung der Leistungen erforderlich sind, kann jedoch keine rechtsverbindlichen<br />
Erklärungen für den Auftraggeber abgeben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die<br />
Durchführung der Leistungen einen Verantwortlichen zu bestellen, der ihn im Verkehr mit der<br />
Bauaufsicht, dem Architekten und dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Der Vertreter des<br />
Auftragnehmers ist bei Baubeginn dem Auftraggeber schriftlich namhaft zu machen, ein Wechsel<br />
ist dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zugeben. Der Auftraggeber kann einen Wechsel des<br />
Vertreters des Auftragnehmers unter Angabe von Gründen jederzeit begehren.<br />
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße und lückenlose Führung eines<br />
Bautagebuches und Prüfbuches für Überprüfungsprotokolle zu ermöglichen. Dieses<br />
Bautagebuch und das Prüfbuch müssen jederzeit an der Baustelle zur Einsichtnahme durch den<br />
Auftraggeber und die Bauaufsicht aufliegen. Die Einsichtnahme entbindet den Auftragnehmer<br />
nicht von seiner Haftung und bedeutet keine Anerkenntnis von Eintragungen. An den<br />
Baubesprechungen, welche je nach Bedarf anberaumt werden können, haben der Vertreter des<br />
Auftragnehmers, die Bauaufsicht und allenfalls sonstige Bevollmächtigte des Auftraggebers<br />
teilzunehmen.<br />
§ 5<br />
Werklohn<br />
1. Für die Durchführung sämtlicher Leistungen werden im Bauauftrag ein Pauschalfixpreis oder<br />
Einheitspreise jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der<br />
Auftragserteilung vereinbart.<br />
2. Die vereinbarten Preise sind über die gesamte Bauzeit garantiert. Die Zeit bis zur Übernahme<br />
des Bauvorhabens gemäß § 12 gilt als Bauzeit. Der Auftragnehmer erklärt, aus diesem<br />
Bauauftrag keine weiteren Forderungen aus welchem Titel immer, an den Auftraggeber zustellen.<br />
Der Auftragnehmer verzichtet daher ausdrücklich auf die Geltendmachung von Nachforderungen<br />
aus dieser Beauftragung, welcher Art und aus welchem Grund immer. Mit den vereinbarten<br />
Preisen sind insbesondere auch alle Maßnahmen abgegolten, die zur Einhaltung der Termine<br />
erforderlich sind, wie etwa Überstunden, Schichtarbeit u.a. Weiters sind sämtliche zur<br />
Bauherstellung erforderlichen Nebenkosten sowie alle Maßnahmen zum Schutze und zur<br />
Behebung von Schäden an benachbarten anlagen oder sonstigen aus der Bauführung mittelbar<br />
oder unmittelbar entstandenen Schäden inbegriffen.<br />
3. Die vereinbarten Preise umfassen schließlich auch alle Lieferungen und Leistungen, die in den<br />
Vertragsgrundlagen im Einzelnen nicht aufgeführt, jedoch zum vollständigen ordnungsgemäßen<br />
Leistungsumfang erforderlich sind.<br />
4. Es werden nur die im Rahmen des Vertrages tatsächlich ausgeführten Arbeiten bezahlt. Wenn<br />
daher vom Auftraggeber, wozu er berechtigt ist, aus irgendeinem Grunde das Gewerk verkleinert<br />
wird, mindert sich der Gesamtpreis entsprechend.<br />
Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, einzelne Positionen aus dem Anbot bzw. aus dem Vertrag<br />
herauszunehmen oder zu kürzen, ohne dass dadurch eine Neufestsetzung der Einheitspreise<br />
laut ÖNORM erfolgt.
8<br />
5. Falls ausnahmsweise mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers<br />
Stundenlohnarbeiten ausgeführt werden müssen, sind Stundenlohnzettel zu führen, die täglich<br />
durch die Bauleitung des Auftraggebers abzuzeichnen sind.<br />
Nicht abgezeichnete bzw. verspätet zur Unterzeichnung vorgelegte Stundenlohnzettel können<br />
nicht anerkannt werden. Polierstunden und Stunden für sonstiges Aufsichtspersonal werden nicht<br />
anerkannt. Die Höhe der Stundenlohnsätze muss vor Beginn der Stundenlohnarbeit mit dem<br />
Auftraggeber schriftlich vereinbart werden.<br />
Sondervergütungen werden nicht erstattet.<br />
Sollten auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers Stundenlohnarbeiten außerhalb der<br />
normalen Arbeitszeit erforderlich werden, so ermitteln sich die Überstunden wie folgt: Der<br />
angebotene Regiestundenpreis wird um 1/3 reduziert. Bei einer 50 % bzw. 100 %igen<br />
Überstunde werden von dem reduzierten Betrag 50 % bzw. 100 % errechnet und dem<br />
angebotenen Regiestundenpreis zugerechnet.<br />
§ 6<br />
Abrechnungen und Zahlungen<br />
1. Teilrechnungen sind entsprechend dem Baufortschritt zu erstellen. Teil- und Schlussrechnungen<br />
müssen in Aufbau und Gliederung entsprechend dem Leistungsverzeichnis verfasst werden.<br />
Teilrechnungen dürfen insgesamt maximal Beträge bis zu einer Höhe von 75 % der erteilten<br />
Auftragssumme exklusive MWSt. betreffen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jeweils 7 % vom<br />
Nettobetrag der Teilrechnung unverzinslich bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung als<br />
Deckungsrücklass einzubehalten, wonach er insoweit freigegeben wird, als er nicht als<br />
Haftrücklass bis zum Ende der Gewährleistungsfrist dient.<br />
2. Zahlungen erfolgen grundsätzlich nur im Ausmaß der erbrachten Leistungen.<br />
3. Anerkannte Massen- und Einheitspreise in Teilrechnungen gelten nicht für die Endabrechnung.<br />
4. Teilrechungen werden von der Bauleitung zur Zahlung nicht freigegeben, wenn der<br />
Auftragnehmer vereinbarte Leistungen nicht erfüllt bzw. vereinbarte Termine nicht einhält.<br />
5. Ein eventuell vereinbarter Nachlass und Skonto wird bei allen Rechnungen berücksichtigt.<br />
6. Teilrechungen werden nach Eintritt der folgenden Voraussetzungen binnen 30 Tagen ab<br />
Einlangen der Rechnung beim Auftraggeber unter Abzug eines Skontos von 3 % oder binnen 60<br />
Tagen netto zur Zahlung fällig.<br />
6.1 Bestätigung des in der Rechnung bezeichneten Leistungsstandes und Baufortschrittes durch die<br />
Bauaufsicht.<br />
6.2 Prüfung und Freigabe der Rechnung durch das Architekturbüro.<br />
7. Die Bezahlung einer Teilrechnung gilt nicht als Abnahme der damit im Zusammenhang<br />
stehenden Leistung.<br />
8. Die Schlussrechnung ist unmittelbar nach ordnungsgemäßer Übergabe des Bauvorhabens nach<br />
diesen BWVB zu erstellen, spätestens jedoch ein Monat nach Fertigstellung der gesamten<br />
Leistungen des Auftragnehmers und der erfolgten anstandslosen Übernahme durch den<br />
Auftraggeber bei der Bauleitung einzureichen. Nach Fristablauf kann der Auftraggeber auf<br />
Kosten des Auftragnehmers diese Abrechnung vornehmen lassen. In der Schlussrechnung ist die<br />
gesamte gesetzliche Mehrwertsteuer für das Gewerk auszuweisen. Die Schlussrechnung ist<br />
nach Eintritt der unter Punkt 6. genannten Voraussetzungen binnen 30 Tagen nach Einlangen<br />
beim Auftraggeber unter Abzug eines Skontos von 3 % oder binnen 60 Tagen netto zur Zahlung
9<br />
fällig. Der Auftragnehmer hat auf sämtlichen Rechnungen den genauen Firmenwortlaut des<br />
Auftraggebers einzutragen. Andernfalls kann die Rechnung nicht anerkannt werden und wird der<br />
Rechnungsbetrag nicht zur Zahlung fällig.<br />
9. Von der überprüften Gesamtsumme wird folgendes in Abzug gebracht:<br />
9.1 der vereinbarte Nachlass (von der Summe exkl. MWSt),<br />
9.2 sonstige Abzüge /z.B. Pönale, Bauregien, usw.)<br />
9.3 3 % Haftrücklass von der Gesamtsumme inkl. MWSt.<br />
9.4 bereits geleistete Akontozahlungen sowie Skonto für den Restbetrag inkl. MWSt.<br />
10. Der Auftragnehmer erklärt, in Abänderung der Bestimmungen der ÖNORM B 2110, nach Legung<br />
der Schlussrechnung keinerlei Ansprüche aus der gesamten Bauführung gegen den<br />
Auftraggeber mehr geltend zu machen und sohin in der Schlussrechnung bei sonstigem Verlust<br />
des Ersatz- oder Entgeltanspruches sämtliche Leistungen und Lieferungen zu verzeichnen.<br />
11. Im Falle des Zahlungsverzuges trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist kann der<br />
Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung stellen.<br />
§ 7<br />
Behördenauflagen, Sonderwünsche, Mehrleistungen<br />
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, schriftlich vorgelegte Sonderwünsche des Auftraggebers oder<br />
auch auf Grund nachträglicher behördlicher Auflagen erforderliche Mehrleistungen, soweit<br />
technisch möglich und zeitlich zumutbar, auszuführen.<br />
2. Durch die Ausführung von Sonderwünschen und Mehrleistungen werden der vereinbarte<br />
Werklohn und die Übernahmetermine der Leistungen dieses Vertrages nicht berührt.<br />
3. Der Auftragnehmer nimmt den Auftrag für einen Sonderwunsch bzw. für Mehrleistungen vom<br />
Auftraggeber selbständig an und führt diesen ohne Auswirkungen auf die vereinbarten<br />
Fertigstellungstermine aus. Der Auftragnehmer rechnet die Sonderwünsche bzw. Mehrleistungen<br />
mit dem Auftraggeber auf Grund vorher vereinbarter Einheitspreise gesondert ab.<br />
Die Einheitspreise hiefür sind zu gliedern in:<br />
L - Lohnkosten<br />
S – Sonstiges<br />
4. Sonderwünsche und Mehrleistungen sind nur auf Grund eines Nachtragsoffertes und über<br />
schriftliche Beauftragung durchzuführen. Die Ausführung nicht beauftragter Leistungen erfolgt auf<br />
Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Schriftlich nicht beauftragte Leistungen werden nicht<br />
bezahlt. Für die Ausführung von Sonderwünschen und Mehrleistungen gelten im Übrigen die<br />
Bestimmungen dieser BWVB.<br />
§ 8<br />
Fristen und Termine<br />
1. Für die Herstellung des Gewerkes gelten alle im Bauauftrag angeführten Termine und Fristen als<br />
pönalisierte Vertragsfristen.<br />
2. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bauaufsicht<br />
die Arbeiten – ausgenommen bei höherer Gewalt oder bei behördlicher Anordnung – zu
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unterbrechen. Änderungen der Termine sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers<br />
zulässig.<br />
3. Bei allfälligen Terminverzug wird der Auftragnehmer aus eigenen Forcierungsmaßnahmen auf<br />
seine kosten zur Einhaltung der weiteren Termine setzen, um durch eine entsprechende<br />
Intensivierung des Baufortschrittes den Zeitverlust auszugleichen.<br />
4. Bei zu erwartenden Terminüberschreitungen gemäß dem Terminplan ist der Auftraggeber<br />
berechtigt, eine angemessene Frist zur Nachholung der versäumten Leistung zu setzen und nach<br />
deren fruchtlosem Verstreichen die Leistung auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers von<br />
Dritten durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren<br />
Schäden, die dem Auftraggeber aus Überschreitungen sämtlicher vereinbarter Termine<br />
entstehen, insbesondere Kosten, die durch vom Auftragnehmer bedingten verzögerten Einsatz<br />
anderer am Bau beschäftigter Firmen entstehen.<br />
§ 9<br />
Pönale<br />
1. Bei überschreiten des Fertigstellungstermins oder sonstiger Vertragsfristen aus auch vom<br />
Auftragnehmer zu vertretenden Gründen ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Pönale an den<br />
Auftraggeber in der Höhe von € 218,02 der Bruttoschlussrechnungssumme (inkl. Teilrechungen)<br />
pro Kalendertag verpflichtet.<br />
2. Durch Bezahlung einer Pönale bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche unberührt. Die<br />
Pönalen werden jedoch auf Schadensersatzansprüche angerechnet.<br />
3. Das Pönale ist bei Legung der Schlussrechnung zur Zahlung fällig. Das Pönale gilt nicht als<br />
erlassen, wenn die verzögerte Leistung ganz oder teilweise mit oder ohne Vorbehalt<br />
angenommen wird.<br />
4. Das Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.<br />
§ 10<br />
Haftrücklass und Garantie<br />
1. Von der Bruttoschlussrechnungssumme werden 3 % als Haftrücklass auf die Dauer von drei<br />
Jahren einbehalten. Der Haftrücklass kann durch Übergabe eines abstrakten Bankgarantiebriefes<br />
eines österreichischen Kreditinstitutes ersetzt werden. Die Laufzeit der Bankgarantie ist mit der<br />
Dauer der Gewährleistung abzustimmen und vom Auftragnehmer gegebenenfalls zu verlängern.<br />
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für allfällige Vorauszahlungen dem Auftraggeber abstrakte<br />
Bankgarantien zu erbringen.<br />
3. Die Kosten der Bankgarantien gemäß Absatz 1 und 2 trägt der Auftragnehmer.<br />
§ 11<br />
Gefahrentragung und Versicherung<br />
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung und eine<br />
Bauwesenversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme abzuschließen, wenn der<br />
Auftraggeber selbst keine derartige Versicherung abzuschließen beabsichtigt. Der Auftragnehmer
11<br />
hat in diesem Fall vor Baubeginn einen Nachweis des Abschlusse3s durch Vorlage der<br />
Originalpolizze, des Leistungsbriefes sowie des Einzahlungsbeleges an das Versicherungsinstitut<br />
zu erbringen.<br />
2. Der Auftragnehmer trägt uneingeschränkt die Gefahr für seine Arbeiten und Leistungen bis zur<br />
Fertigstellung des Bauvorhabens und der Übernahme desselben durch den Auftraggeber,<br />
danach beschränkt auf den Rahmen der Gewährleistung.<br />
§ 12<br />
Abnahme, Übergabe und Übernahme<br />
1. Die Übergabe und Übernahme des Bauvorhabens erfolgt nach Fertigstellung desselben,<br />
Kollaudierung, Erteilung einer Benützungsbewilligung und Abnahme durch die Bauaufsicht. Die<br />
Bauaufsicht hat die Abnahme schriftlich zu bestätigen.<br />
2. Die Übergabe und Übernahme des Bauvorhabens und damit auch des konkreten Gewerkes<br />
erfolgt förmlich unter Anfertigung einer Niederschrift in Gegenwart des Auftraggebers, aller<br />
Auftragnehmer, des Bauleiters, der Bauaufsicht, des Architekten und allenfalls eines<br />
unabhängigen Bausachverständigen. Im Fall der Mitwirkung eines unabhängigen<br />
Bausachverständigen auf Wunsch des Auftraggebers hat dieser die dadurch entstehenden<br />
Mehrkosten zu tragen.<br />
3. Die förmliche Übergabe und Übernahme wird durch vorherige Teilabnahmen oder Inbesitz- und<br />
Inbetriebnahmen des Gewerkes oder Bauvorhabens nicht ersetzt.<br />
4. Etwaige bei der Abnahme gemäß Absatz 1 durch die Bauaufsicht festgestellt Mängel sind vor<br />
Übergabe und Übernahme zu beheben. Die Übergabe und Übernahme gemäß Absatz 2 hat erst<br />
dann zu erfolgen, wenn bei der Abnahme gemäß Absatz 1 keine Mängel festgestellt werden. Bei<br />
Mängelfeststellung ist die Abnahme gemäß Absatz 1 zu wiederholen.<br />
§ 13<br />
Gewährleistung<br />
1. Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen des Auftragnehmers, wenn dieser keine längeren<br />
Gewährleistungs- oder Garantiefristen angeboten hat, beträgt einheitlich 2 Jahre, für<br />
Schwarzdeckungen und Isolierungen jedoch 3 Jahre und beginnt mit Übergabe und Übernahme<br />
des Bauvorhabens gemäß § 12 an den Auftraggeber, unabhängig vom Zeitpunkt der<br />
Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Wenn der Auftraggeber vor Ablauf der<br />
Gewährleistungsfrist einen Mangel rügt, wird die Gewährleistungsfrist, das ist die Frist zur<br />
gerichtlichen Geltendmachung dieses Mangels, um ein Jahr verlängert.<br />
2. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber die ordnungsgemäße, vollständige und<br />
mangelfreie Erbringung sämtlicher in dem Bauauftrag, den BWVB und seinen Beilagen<br />
beschriebenen Leistungen, insbesondere die sachgemäße Konstruktion und Ausführung nach<br />
den anerkannten Regeln der Technik, sowie die Verwendung von einwandfreien Materialien.<br />
3. Die Behebung von Mängeln, die sich während der Bauzeit oder während der<br />
Gewährleistungsfristen ergeben, hat der Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung des<br />
Mangels durch die Bauaufsicht oder den Auftraggeber zu beginnen und die Mängel in kürzester<br />
Frist sachgemäß zu beheben. Wird einer diesbezüglichen Aufforderung nicht unverzüglich Folge<br />
geleistet, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Schäden und Mängel durch Dritte auf<br />
Kosten und Gefahr des Auftragnehmers anderswertig beheben zu lassen, ohne an einen<br />
bestimmten Preis gebunden zu sein. Mit dem Tag der Mängelbehebung, welcher durch<br />
schriftliches Protokoll festzulegen ist, beginnt für diesen Vertragsteil die Gewährleistungsfrist neu<br />
zu laufen.
12<br />
4. Mängelbehebungen sind, wenn dies betrieblich erforderlich ist, außerhalb der normalen<br />
Geschäftszeit vorzunehmen. Neben den Kosten der Behebung sind auch zusätzliche Kosten für<br />
Überwachungen sowie deren Mehrkosten durch Überstunden, Weggeld, usw. durch den<br />
Auftragnehmer zu übernehmen<br />
5. Bestehen zwischen dem Auftragnehmer rund dem Auftraggeber unterschiedliche Auffassungen,<br />
ob ein Gewährleistungsmangel vorliegt, so ist der Auftraggeber berechtigt, ein Gutachten eines<br />
gerichtlich beeideten Sachverständigen entsprechender Fachrichtung einzuholen, wobei die<br />
Kosten eines solchen Gutachtens vom Auftragnehmer aliquot in jenem Maße getragen werden,<br />
in dem sich die Richtigkeit der Bemängelung durch den Auftraggeber bestätig.<br />
6. Sämtliche Mängel, die durch bloßen Augenschein bei der Schlussabnahme und während der<br />
Gewährleistungsfrist nicht erkennbar sind, gelten als geheime Mängel.<br />
7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bezüglich aller Ansprüche, die aus Mängeln<br />
resultieren (auch Mängelfolgeschäden) bzw. die von Dritten geltend gemacht werden und durch<br />
Versicherungen nicht gedeckt sind, schad- und klaglos zu halten.<br />
8. Bis zur endgültigen Entscheidung über solche Rechtsansprüche Dritter kann der Auftraggeber<br />
den entsprechenden Geldbetrag von fälligen Ansprüchen des Auftragnehmers einbehalten.<br />
9. Als Sicherstellung für allfällige Mängelbehebungskosten dienen der Haftrücklass und die<br />
Garantie gemäß § 10, ohne das die Geltendmachung der Kosten und Schäden hierdurch<br />
begrenzt ist.<br />
§ 14<br />
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen<br />
1. Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und<br />
Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen für die Dauer des Bauvorhabens unter<br />
voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus<br />
der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber oder Dritten erwachsenden Schäden.<br />
2. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die zur Sicherung von baulichen Anlagen und<br />
Einrichtungen aller Art erforderlichen Schutzeinrichtungen anzubringen und solange bestehen zu<br />
lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Insbesondere hat er<br />
die verkehrspolizeilichen, baupolizeilichen und feuerpolizeilichen Sicherungsvorschriften, sowie<br />
alle anderen behördlichen Vorschriften zu beachten.<br />
3. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden aus der Einrichtung oder dem Betrieb der Baustelle,<br />
die Dritten zugefügt werden oder die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher<br />
Vorschriften entstehen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen eventuellen<br />
Schadenersatzansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.<br />
§ 15<br />
Aufräumungspflicht und Schadensbeseitigung<br />
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch ihn und seine Subunternehmer entstandenen<br />
Abfälle, Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden<br />
Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen auf eigene Kosten zu beseitigen.
13<br />
2. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Baustelle unverzüglich vom Auftragnehmer zu räumen,<br />
spätestens jedoch nach Abnahme des Gewerkes durch die Bauaufsicht.<br />
§ 16<br />
Kündigung und Ersatzvornahme<br />
1. Unbeschadet der Regelung in den ÖNORMEN ist der Auftraggeber zur sofortigen fristlosen<br />
Vertragskündigung berechtigt wenn<br />
1.1 über den Auftragnehmer das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder beantrag wird<br />
oder eine Konkursantrag mangels Kostendeckung abgewiesen wird;<br />
1.2 der Auftragnehmer ohne rechtfertigenden Grund die Arbeiten unterbricht und diese auch nach<br />
Mahnung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht wiederaufnimmt oder sonstigen<br />
wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt;<br />
1.3 der Auftragnehmer Vertragsfristen oder Termine nicht einhält.<br />
2. Sollte der Auftragnehmer einer oder mehreren wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag<br />
trotz schriftlicher Aufforderung und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht oder nicht<br />
fristgerecht nachkommen, so ist der Auftraggeber berechtigt, unter Aufrechterhaltung des übrigen<br />
Vertragsinhaltes die betreffenden Arbeiten oder Lieferungen auf Kosten des Auftragnehmers an<br />
Dritte zu vergeben.<br />
3. Die dem Auftraggeber durch Kündigung oder Ersatzvornahme entstehenden Mehrkosten gehen<br />
zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine Ausschreibung für die<br />
Ersatzvornahme durchzuführen oder die Preiswürdigkeit der Bedingungen des Dritten zu<br />
überprüfen. Es steht im Belieben des Auftraggebers, die Ersatzvornahme zu Pauschalpreisen, zu<br />
Einheitspreisen oder sonstigen Preisen oder in Regie zu vergeben.<br />
4. Die zum Zeitpunkt der Kündigung ausgeführten Leistungen und Lieferungen werden auf Grund<br />
des Bauauftrages bzw. dessen Beilagen abgerechnet. Dem Auftragnehmer stehen sonstige<br />
Entschädigungen, aus welchem Titel immer, nicht zu.<br />
5. Bei einer Kündigung dieses Vertrages bleiben Haftung und Gewährleistungsverpflichtungen des<br />
Auftragnehmers aus diesem Vertrag für die bereits ausgeführten Lieferungen und Leistungen<br />
unverändert aufrecht.<br />
§ 17<br />
Sonstige Bestimmungen<br />
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
Allenfalls in Schriftstücken des Auftragnehmers abgedruckte allgemeine oder besondere<br />
Vertragsbedingungen gelten nicht für das gegenständliche Vertragsverhältnis.<br />
2. Sollte der Auftragnehmer, aus welchen Gründen immer, den gegenständlichen Auftrag nicht<br />
erfüllen können, hat der Auftraggeber das Recht, in abgeschlossene Subunternehmerverträge<br />
einzutreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Bestimmungen in die<br />
Subunternehmeraufträge aufzunehmen und diese Verträge analog den Bestimmungen dieses<br />
Vertrages, insbesondere hinsichtlich der Haftung und der Gewährleistungsfristen, zu gestalten.<br />
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Subunternehmer vor Beauftragungen dem<br />
Auftraggeber schriftlich bekannt zugeben. Der Auftraggeber kann aus wichtigen Gründen die<br />
Beauftragung eines Subunternehmers binnen sieben Werktagen ab Bekanntgabe ablehnen. Dem<br />
Auftraggeber ist jederzeit Einblick in die mit den Subunternehmern geschlossenen Verträge zu<br />
gewähren und sind ihm diese auf Verlangen auszuhändigen.<br />
4. Die vom Auftragnehmer mit anderen Lieferanten und Unternehmen abgeschlossenen Verträge<br />
über Materialanlieferungen bzw. Rechnungen aus den erteilten Aufträgen hat der Auftragnehmer<br />
dem Auftraggeber auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.<br />
5. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte<br />
abzutreten oder zu verpfänden, Zessionen sind untersagt. Desgleichen ist der Auftragnehmer<br />
nicht berechtigt, die ihm erteilten Aufträge ganz oder teilweise durch Dritten weiter zu übertragen<br />
oder ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, wenn die Vertragsvereinbarung nicht<br />
anderes vorsieht. Ausgenommen davon sind Verträge auf Haupt- oder<br />
Generalunternehmerbasis. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit gegenüber Forderungen des
14<br />
Auftragnehmers aus Bauaufträgen nicht nur mit Ansprüchen aufzurechnen, die den Auftraggeber<br />
selbst zustehen, sondern auch mit Ansprüchen aus eventuellen weiteren Bauaufträgen, die im<br />
Namen und für Rechnung vom Auftraggeber betreuter Dritter erteilt werden.<br />
6. Sämtliche vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit den Aufgaben und Verpflichtungen dieses<br />
Vertrage abzugebenden Erklärungen haben schriftlich gegenüber der Bauaufsicht und dem<br />
Auftraggeber zu erfolgen.<br />
7. Die allfällige Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht den sonstigen Teil dieser<br />
BWVB. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem<br />
wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für<br />
Vertragslücken. Dieser Vertrag geht auf Seiten des Auftraggebers auf Einzel- und<br />
Gesamtrechtsnachfolger über.<br />
8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang aus diesem Vertrag ist Linz. Falls<br />
Differenzen irgendwelcher Art zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Zuge der<br />
Baudurchführung auftreten sollten, darf die Durchführung der Leistungen nach diesem Vertrag in<br />
keiner Weise eingesellt, verzögert oder sonst irgendwie beeinträchtigt werden.<br />
Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong><br />
Brucknerplatz 1<br />
4484 <strong>Kronstorf</strong> ....................................................<br />
Ort, Datum
15<br />
....................................................<br />
Anbotleger<br />
LEISTUNGSVERZEICHNIS<br />
Bestandteile des Leistungsverzeichnisses sind:<br />
A) Die Allgemeinen Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung<br />
B) Die Baubeschreibungen<br />
C) Ausschreibungsunterlagen gemäß RVS<br />
(Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau)<br />
Die Preise sind veränderliche Preise gemäß ÖMNORM A 2050.<br />
Der Bauauftrag besteht aus:<br />
1) Den vom Bauherrn (Auftraggeber) dem ausführenden Unternehmen (Auftragnehmer)<br />
übergebenen Auftragsschreiben.<br />
2) Den allgemeinen Bauwerksvertragsbedingungen.<br />
3) Dem Leistungsverzeichnis mit den allgemeinen Vorbemerkungen, sowie den rechtlichen und<br />
technischen Vertragsbedingungen.<br />
A.01 Ausschreibende Stelle<br />
Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong><br />
Brucknerplatz 1<br />
4484 <strong>Kronstorf</strong><br />
Tel.: 07225/8256-0<br />
Fax: 07225/8256-25<br />
A) ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN<br />
A.02 Gegenstand der Ausschreibung<br />
Straßenbauarbeiten für das Jahr 2008 im Gemeindegebiet der Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong><br />
(siehe Baubeschreibung B.03)
16<br />
Bei der Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong> ist durch den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten<br />
um straßenpolizeiliche Bewilligung gemäß § 90 und § 94d Z 16 StVO 1960 idgF.<br />
anzusuchen.<br />
A.03 Art der Ausschreibung<br />
Offenes Verfahren<br />
A.04 Angebotsfrist<br />
Läuft am 12. Februar 2008 um 10.00 Uhr ab.<br />
Das Angebot ist im fest verschlossenen, vollständig beschrifteten und als Angebot<br />
gekennzeichneten Umschlag bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist bei der<br />
Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong>, 4484 <strong>Kronstorf</strong>, Brucknerplatz 1, einzureichen.<br />
A.05 Angebotseröffnung<br />
12. Februar 2008, um 11.00 Uhr<br />
A.06 Zuschlagsfrist<br />
16 Wochen nach Angebotsfrist<br />
A.07 Leistungsfristen<br />
Baubeginn: 01. April 2008<br />
Fertigstellung: 31. Juli 2008<br />
A.08 Preise<br />
Die angebotenen Preise sind veränderliche Preise gemäß ÖNORM A 2050.<br />
In die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind sämtliche Sonderausstattungen, Zulagen,<br />
Wege-, Übernachtungs- und Trennungsgelder, Erschwerniszulage, Leistung- und<br />
Stammarbeiterzulagen sowie alle wie immer gearteten, hier nicht namentlich angeführten<br />
kollektivvertraglichen und freiwilligen Leistungen einzukalkulieren. Sämtliche Einheits- und<br />
Pauschalpreise sind in „Lohn“ und „Sonstiges“ aufzugliedern.<br />
Es gilt der Baukostenindex für den Straßenbau.<br />
Preisbasis:<br />
Prüffrist:<br />
Zahlungsfrist:<br />
Abgabedatum<br />
30 Tage für Teilrechungen<br />
60 Tage für Schlussrechnungen<br />
30 Tage für Teilrechnungen<br />
60 Tage für Schlussrechnungen<br />
Die Kosten der Leistungen für Baustelleneinrichtung, Baustellenbetrieb und<br />
Baustellenräumung sowie mehrmaliges Versetzen für die gesamte Vertragsdauer sind in<br />
einem dem Bauvorhaben entsprechenden Umfang in die Einheits- bzw. Pauschalpreise<br />
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Das für die Baustelleneinrichtung in<br />
Anspruch genommene Gelände ist nach Baustellenräumung ohne besondere Vergütung<br />
hiefür wieder in den Urzustand zu versetzen.<br />
A.09 Vertragsstrafen<br />
Bei Nichteinhalten des Fertigstellungstermines wird eine Pönale von € 218,02 pro Kalendertag<br />
der Überschreitung von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.<br />
A.10 Die ausschreibende Stelle behält sich vor, für das Angebot verbindliche Berichtigungen und<br />
Ergänzungen zur Ausschreibung innerhalb der Angebotsfrist an alle Bewerber zu verteilen.<br />
A.11 Die K-Blätter und Listen sind dem Angebot beizulegen.
17<br />
Dem Angebot sind die vollständig ausgefüllten Kalkulationsformblätter „Zuschlagssätze“ (K2),<br />
„Bruttomittellohnpreis“ (K3) und „Bruttomittellohnpreis (Ergänzung zu K3)“ (K3a) als<br />
Bestandteil des Leistungsverzeichnisses anzuschließen.<br />
A.12 Varianten<br />
Sind nicht zulässig<br />
A.13 Sollten Einwendungen gegen die Ausschreibungsbedingungen bestehen, dann sind diese vor<br />
Ablauf der Angebotsfrist vorzubringen. Die notwendigen Klarstellungen sind im Einvernehmen<br />
mit der ausschreibenden Stelle noch vor dem Ende der Angebotsfrist vorzunehmen.<br />
Eventuelle Unklarheiten in Vorbemerkungen oder einzelnen Positionen des<br />
Leistungsverzeichnisses sind vor Angebotslegung mit dem Auftraggeber zu klären, da auf<br />
Grund unrichtiger Auslegung des Leistungsverzeichnisses geltend gemachte<br />
Mehrforderungen des Auftragnehmers nicht anerkannt werden.<br />
A.14 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Bauvolumen ohne Angabe von Gründen<br />
jederzeit einzuschränken. Mehr- oder Minderleistungen sind entgegen der ÖNORM bei<br />
Überschreitung normgemäßer Grenzen zu den angebotenen Einheitspreisen zur Ausführung<br />
zu bringen.<br />
A.15 Bei Änderung einzelner Positionen des Leistungsverzeichnisses entfallen diese zur Gänze<br />
und es sind hiefür, ebenso wie für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis<br />
enthalten sind, vor Inangriffnahme der betreffenden Leistung der Bauleitung<br />
Nachtragsangebote auf der Basis der Preiskomponenten des Hauptangebotes vorzulegen.<br />
Diese Nachtragsangebote müssen eine ausführliche Leistungsbeschreibung sowie detaillierte<br />
Preiszergliederung (Kalkulation, K7-Blätter) der Einheitspreise enthalten. Sämtliche im<br />
Hauptangebot nicht enthaltenen Leistungen dürfen nur nach massen- und preismäßiger<br />
Genehmigung der Nachtragsangebote durch den Auftraggeber und nur auf ausdrückliche<br />
Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden, da ansonsten keine Vergütung hiefür<br />
erfolgt.<br />
A.16 Falls im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges beschrieben ist, versehen sich die<br />
Einheitspreise einschließlich Lieferung und sämtlicher Nebenarbeiten, die zur sachgemäßen<br />
Durchführung der geforderten Leistungen notwendig sind.<br />
A.17 Bei der Vergabe werden nur jene Firmen berücksichtigt, die schon ähnliche Arbeiten<br />
durchgeführt haben.<br />
Der Auftragnehmer darf nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durch den Auftraggeber<br />
sämtliche Arbeiten oder Teile davon an Subunternehmer vergeben. Der Auftragnehmer leistet<br />
Gewähr, dass bei Übertragung seines Auftrages oder Teilen davon an einen oder mehrere<br />
Subunternehmer von diesem (diesen) sämtliche Auftragspflichten aus dem mit dem<br />
Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag übernommen und eingehalten werden.<br />
A.18 Die im Leistungsverzeichnis mit „Z“ gekennzeichneten Positionen sind frei gewählt und nicht in<br />
der Leistungsbeschreibung der RVS enthalten.<br />
A.19 Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Nachtarbeiten oder Verlängerung der täglichen<br />
Arbeitszeit erfolgt keine gesonderte Vergütung.<br />
Die Kosten hiefür sind in die Einheitspreise einzurechnen.<br />
A.20 Für Arbeiten an öffentlichen Straßen ist um straßenpolizeiliche Genehmigung anzusuchen.<br />
Eventuelle technische und rechtliche Vorschreibungen des Straßenerhalters sind unbedingt<br />
einzuhalten.<br />
Die Kosten hiefür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
18<br />
A.21 Verschmutzungen der Fahrbahn der öffentlichen und privaten Straßen durch den<br />
Baustellenverkehr sind sofort zu entfernen.<br />
Vorhandene Kanäle sind sofort nach Beendigung der Baumaßnahmen auf ihre Unversehrtheit<br />
hin vom Auftragnehmer zu überprüfen. Vorhandene Verschmutzungen bzw.<br />
Beeinträchtigungen der Kanalfunktion sind vom Auftragnehmer sofort zu beseitigen.<br />
Die Kosten hiefür sind in die Einheitspreise einzurechnen.<br />
A.22 Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem in der Leistungsbeschreibung für<br />
Straßenbauten (RVS) gezeigten Muster zu führen, die auf der Baustelle ständig aufliegen<br />
müssen.<br />
A.23 Die Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse erfolgt durch die ausschreibende Stelle.<br />
A.24 Bauaufsicht<br />
Die Bestellung einer Bauaufsicht wird noch erfolgen und rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
A.25 Vor Inanspruchnahme fremder Grundstücke sind vom Auftragnehmer die Eigentümer der<br />
betreffenden Grundstücke davon nachweislich in Kenntnis zu setzen. Verweigert der<br />
Grundeigentümer die Zustimmung zur Benutzung seines Grundstückes, so ist hievon der<br />
Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.<br />
A.26 Der Auftragnehmer hat für alle jene Bereiche, in denen Grabungen durchgeführt werden<br />
sollen, über eventuell gegebene Einbauten, Postkabel, Stromkabel, Wasserleitungsrohre,<br />
Kanalisation und Ähnliches rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Auftraggeber herzustellen.<br />
Vor Beginn der Arbeiten ist vom Auftragnehmer zur Feststellung der genauen Lage der<br />
Einbauten rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Eigentümer oder Verwalter der Einbauten zu<br />
erreichen.<br />
A.27 Der Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, die ihm<br />
aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen an Dritte durch Zession zu<br />
übertragen. Er haftet für jeden dem Auftraggeber aus der Zession entstandenen Schaden.<br />
A.28 Für die Angebotslegung müssen beigestellte Leistungsverzeichnisvordrucke oder EDV-<br />
Disketten verwendet werden. Jede Abänderung des Textes dieses Leistungsverzeichnisses ist<br />
unstatthaft und hat die Ausscheidung des Angebotes zur Folge. Sollte die Ausführung<br />
einzelner Leistungen in einer vom Leistungsverzeichnis abweichenden Form durch den<br />
Anbotsleger vorgeschlagen werden, so hat dies in einem beigelegten, in Maschineschrift<br />
verfassten Alternativangebot zu geschehen.<br />
A.29 Vor Angebotslegung hat sich der Auftragnehmer über die Lage der Baustelle ausreichen zu<br />
informieren. Aus dem Titel mangelnde Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten vom<br />
Auftragnehmer nachträglich geltend gemachte Forderungen werden nicht anerkannt.<br />
A.30 Durch die Entgegennahme von Angeboten erwachsen dem Auftraggeber keine wie immer<br />
gearteten Verpflichtungen. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Angebote ohne Angabe von<br />
Gründen abzulehnen oder den ausgeschriebenen Bauumfang beliebig einzuschränken.<br />
Ebenso ist bei einer Bauumfangseinschränkung der Auftragnehmer nicht berechtigt, die<br />
Einheitspreise zu erhöhen. Die Angebotserstellung wird nicht honoriert.<br />
A.31 Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Ausmaße sind annähernd errechnet. Die<br />
Abrechnung erfolgt auf Nachmaß der Längen, Flächen und Kubaturen bzw. Feststellung der<br />
Stückzahlen und sonstigen Leistungen nach Bauvollendung. Eine eventuelle Unterschreitung<br />
der einzelnen Ausmaße im Angebot berechtigt den Auftragnehmer nicht zu einer<br />
Einheitspreiserhöhung.
19<br />
A.32 Die Ausführungen des Baues bzw. der einzelnen Leistungen hat in ständigem Einvernehmen<br />
mit der Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong> und mit deren Zustimmung zu erfolgen. Verzögerungen und<br />
Ersatzansprüche, welche aus der Außerachtlassung dieser Bestimmungen hervorgehen,<br />
fallen dem Auftragnehmer zur Last.<br />
A.33 Während der gesamten Bauzeit muss seitens des Auftragnehmers ein verantwortlicher<br />
Bauleiter für die Baustelle bestellt werden, der auch die erforderlichen Bücher wie<br />
Bautagebuch, Aufmassblatt usw. zu führen hat.<br />
A.34 Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses oder Teile<br />
derselben nicht ausführen zu lassen oder gesondert zu vergeben. Hieraus erwächst dem<br />
Auftragnehmer zu keinem Zeitpunkt irgendein Recht, wie auch immer geartete Forderungen<br />
zu stellen.<br />
A.35 Regiearbeiten dürfen nur über Auftrag des Auftraggebers in Angriff genommen und ausgeführt<br />
werden. Der Auftragnehmer darf für Regiearbeiten nur solche Arbeitskräfte verwenden,<br />
welche für die betreffenden Arbeiten qualifiziert sind. Der Einsatz von Facharbeitern für<br />
minderqualitative Arbeiten ist unzulässig und es erfolgt hiefür nur eine Vergütung zu den<br />
entsprechenden Hilfsarbeiterlohnsätzen. Regiearbeiterstunden und Materialien sind täglich im<br />
Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung zur Bestätigung vorzulegen.<br />
A.36 Witterungsbedingte Mehrkosten bei der Ausführung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen<br />
Arbeiten und Lieferungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />
A.37 Alle durch Rodungs-, Aushub- und Abbrucharbeiten anfallenden Baustoffe verbleiben, wenn<br />
im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges angeführt ist, im Eigentum des Auftraggebers<br />
und sind vom Auftragnehmer zum Abtransport bereitzustellen.<br />
A.38 Die Baustellensicherung, Abschrankung, Beleuchtung und dgl. ist Sache des Auftragnehmers<br />
und wird hiefür keine besonders Vergütung geleistet. Für die Benützung von öffentlichen<br />
Verkehrsflächen sowie für die erforderlichen Aufgrabungen sind die Genehmigungen des<br />
gesetzlichen Straßenerhalters und der Straßenaufsichtsbehörde durch den Auftragnehmer zu<br />
erwirken.<br />
A.39 Beschädigungen an vorhandenen Einbauten wie Kabel, Kanäle, Wasserleitungen und dgl.<br />
sind über Veranlassung des Auftraggebers zu beheben. Die hiefür entstehenden Kosten trägt<br />
der Auftragnehmer.<br />
A.40 Von den Grenzsteinen, die im Baustellenbereich vorhanden sind, ist eine Topografie<br />
herzustellen. nach Beendigung der Bauarbeiten sind eventuell in ihrer richtigen Lage<br />
veränderte Grenzsteine wieder sachgemäß zu versetzen bzw. durch einen Zivilgeometer auf<br />
Kosten des Auftragnehmers versetzen zu lassen.<br />
A.41 Sämtliche verwendete Baustoffe müssen den entsprechenden Gütebestimmungen der<br />
einschlägigen ÖNORMEN entsprechen. Minderwertige oder mangelhafte Baustoffe dürfen<br />
unter keinen Umständen verwendet werden.<br />
A.42 Die Haftung für Beschädigungen jedweder Art an vorhandenen Bauwerken bzw. an einzelnen<br />
Bauteilen, unabhängig von der Ursache der Beschädigung, trägt bis zur Übergabe des<br />
Bauwerkes an den Auftraggeber der Auftragnehmer.<br />
A.43 Für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers hat dieser eine zweijährige Haftung vom Tage<br />
der Abnahme und zugleich Übergabe des Bauwerkes an den Auftraggeber an gerechnet, für<br />
Asphaltierungs- und Betonarbeiten eine dreijährige Haftung zu übernehmen. In diesem<br />
Zeitraum sind bei Feststellung von Schäden oder Baufehlern diese vom Auftragnehmer sofort<br />
kostenlos zu beheben.<br />
A.44 Bauherr und Auftraggeber ist die Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong>, kurz „Auftraggeber“ genannt.
20<br />
Die Bauleitung der Marktgemeinde <strong>Kronstorf</strong> wird kurz „Bauleitung“ genannt.<br />
Die anbotlegende bzw. mit der Bauausführung beauftragte Firma wird kurz „Auftragnehmer“<br />
genannt.<br />
A.45 Eventuell erforderliche Abnahmeprüfungen gemäß RVS Nr. 8514, Pkt. 6, obliegen der Bodenund<br />
Baustoffprüfstelle der OÖ. Landesbaudirektion und gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />
A.46 Schiedsgerichtsvereinbarung<br />
Der Auftraggeber behält sich die Entscheidung darüber vor, ob sich die gefertigten<br />
Vertragsschließenden im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Entscheidung eines<br />
Schiedsgerichtes gemäß den Bestimmungen der §§ 577 ff ZPO, gegen welches<br />
Schiedsgericht ein Rechtszug nicht statthaft ist, zu unterwerfen haben oder ob der ordentliche<br />
Rechtsweg zu beschreiten ist. Im letzteren Fall gilt der Gerichtsstand LINZ als vereinbart.<br />
Wenn sich der Auftraggeber für ein Schiedsgericht entscheidet, so soll dieses aus drei<br />
Mitgliedern bestehen, jeder der vertragsschließenden Teile bestimmt eines derselben. Die<br />
beiden Mitglieder wählen ein drittes Mitglied als Vorsitzenden.<br />
Bei Anrufung eines Schiedsgerichtes hat der jeweilige Vertragsteil diesen Umstand unter<br />
Namhaftmachung des gewählten Schiedsrichters mittels eingeschriebenen Briefes dem<br />
anderen Vertragsteil mitzuteilen und ihn zur Nennung des zweiten Schiedsrichters binnen 14<br />
Tagen aufzufordern.<br />
Erfolgt diese Nennung innerhalb der Frist nicht, so ist der das Schiedsgericht anrufende<br />
Vertragsteil berechtigt, auch das zweite Mitglied desselben zu bestimmen. Der Aufgabeschein<br />
über den eingeschriebenen Brief gilt als Nachweis der Empfangsbestätigung des sämigen<br />
Vertragteiles.<br />
A.47 Achtung<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie bei Bekanntgabe einer Bestrafung (Verurteilung) wegen<br />
illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Ausscheidung Ihres Angebotes zu<br />
rechnen haben.<br />
Weiters ist eine schriftliche Bestätigung, dass die Auftragsdurchführung ohne illegale<br />
Arbeitskräfte vorgenommen wird, vorzulegen.<br />
A.48 Schlusserklärung<br />
Der Anbotsteller erklärt hiemit, dass er sein Anbot für das gegenständliche Bauvorhaben mit<br />
allen geforderten Anlagen vollständig und lückenlos ausgefüllt abgibt und dass er zur Kenntnis<br />
nimmt, dass unvollständig ausgefüllte Anbote ausgeschieden werden. Die vorstehenden<br />
Vorbemerkungen und besonderen Bestimmungen für den Einzelfall gelten durch die<br />
firmenmäßige Fertigung als anerkannt.<br />
................................, ............................... ....................................................................<br />
firmenmäßige Fertigung<br />
BIETERERKLÄRUNG<br />
ZUR ILLEGALEN BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITNEHMERN
21<br />
Ich erkläre, im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern (insbesondere<br />
nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz) weder durch ein Gericht wegen eines Verbrechens oder<br />
eines Vergehens, noch durch eine Verwaltungsbehörde wegen einer Übertretung, rechtskräftig<br />
verurteilt bzw. bestraft zu sein. Falls ich jemals wegen eines oben genannten Verbrechens oder<br />
Vergehens verurteilt wurde oder wegen einer obgenannten Übertretung bestraft wurde, ist bei einer<br />
gerichtlichen Verurteilung die Tilgung bereits erfolgt bzw. bei einer Verwaltungsübertretung die<br />
Tilgungsfrist des § 55 Abs. 1 VstG 1991 bereits abgelaufen.<br />
Soferne für mich im Rahmen eines Konzernverbundes, einer Mehrheits- oder zumindest wesentlichen<br />
Beteiligung die Möglichkeit der Einflussnahme besteht, gilt diese Erklärung auch für Subunternehmer,<br />
derer ich mich bediene. Hinsichtlich der anderen Subunternehmer, derer ich mich bei der Erledigung<br />
des ggst. Auftrages bedienen werde, erkläre ich, dass ich sie auf die oben formulierten Bedingungen<br />
hingewiesen habe.<br />
Sollte ich der ausschreibenden Stelle vorsätzlich eine falsche Auskunft erteilt haben, nehme ich zur<br />
Kenntnis, dass das Angebot von vornherein ausgeschlossen wird. Sollte der Auftrag bereits an<br />
unsere Firma erteilt worden sein, erkenne ich das Wahlrecht der ausschreibenden Stelle zwischen<br />
einem sofortigen Vertragsrücktritt bei gleichzeitigem Schadensersatzanspruch und der<br />
Weiterbeschäftigung bei Verhängung der Konventionalstrafe in der Höhe von 5 % der<br />
Gesamtauftragssumme an.<br />
Die ausschreibende Stelle kann ihr Wahlrecht ab dem Zeitpunkt in dem ihr die Unrichtigkeit meiner<br />
Auskunft bekannt wird, bis zur vollständigen Auftragsabwicklung ausüben.<br />
Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Angaben jederzeit von der ausschreibenden Stelle durch<br />
Auskunftseinholung bei Landesarbeitsämtern udgl. überprüft werden.<br />
Die obigen Erklärungen sind gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 des Datenschutzgesetzes (DSG) mittels<br />
Schriftsatz widerruflich.<br />
................................................, am ..................................................<br />
....................................................................................<br />
Rechtsgültige Unterfertigung<br />
B) BAUBESCHREIBUNG<br />
B.01 Lage der Baustelle und Beschreibung des Bestandes<br />
Die zukünftigen Baustellen liegen im Gemeindegebiet von <strong>Kronstorf</strong><br />
B.02 Erschließung der Baustellen<br />
Die Erschließung erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz<br />
B.03 Kurzbeschreibung des Arbeitsumfangs<br />
Es sollen folgende Straßen ausgebaut werden:<br />
Thaling:<br />
Schmieding:<br />
Eibenstraße, Waldstraße (Rest)<br />
Schmiedingerberg
22<br />
<strong>Kronstorf</strong>:<br />
Bourthstraße<br />
<strong>Kronstorf</strong>bergerstraße<br />
Rosenstraße<br />
Voglgutstraße<br />
B.04 Bodenverhältnisse und Geologie<br />
Es ist durchwegs mit grobkörnigem Schotteruntergrund zu rechnen. An Einzelstellen kann<br />
auch Lehmboden auftreten.<br />
B.05 Versorgungsleitungen<br />
Zur genauen Festlegung der Arbeitserschwernisse durch in der Natur erkennbare und nicht<br />
erkennbare Versorgungsleitungen und Einbauten ist vor Anbotlegung und vor Inangriffnahme<br />
der Arbeiten mit den zuständigen Stellen (Energie AG, Telekom, Gemeinde, usw.) das<br />
Einvernehmen herzustellen. Etwaige Beschädigungen, welche nachweislich durch die<br />
Bauarbeiten entstanden sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />
Die genaue Lage der Leitungen ist durch Suchschlitze vor Beginn der Bauarbeiten<br />
festzustellen.<br />
C) AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN<br />
02 Erdarbeiten<br />
02 2 Vorarbeiten<br />
02 22 Abtrag von Zäunen u. dgl.<br />
02 22 60 Entfernen<br />
02 22 60 E Entfernen von Verkehrszeichen Z<br />
Abtragen von best. Verkehrszeichen und seitl. Lagerung bzw. Abtransport zum Bauhof<br />
der Gemeinde<br />
Lohn : ............................<br />
Sonstiges : ............................<br />
5,00 ST Einheitspreis : .......................... EUR .........................<br />
02 3 Aufbrucharbeiten<br />
02 31 Aufbruch von bituminösen Schichten u dgl.<br />
02 31 10 Aufbrechen von Schotterdecken und Tragschichten
23<br />
02 31 10 B Aufbr. Schotterde. u. Tragsch. Wegschaffen<br />
Wegschaffen des Aufbruchmaterials<br />
Lohn : ...........................<br />
Sonstiges : ...........................<br />
100,00 m³ Einheitspreis : ............................EUR .............................<br />
02 31 2B Aufbrechen bituminöser Fahrbahndecken und Tragschichten<br />
i.M. xx dick und Wegschaffen des Aufbruchmaterials.<br />
02 31 2B A Aufbr. bit. Fahrbahnd. bis 6 cm wegschaffen<br />
i.M. bis 6 cm dick<br />
Lohn : ........................<br />
Sonstiges : ........................<br />
100,00 m² Einheitspreis : ............................EUR .............................<br />
02 31 70 Geradliniges Schneiden der Ränder von<br />
bituminösen Decken<br />
02 31 70 A Geradl. Schneiden bit. Decken bis 6 cm<br />
auf eine Tiefe von i.M. bis 7 cm<br />
Lohn : ........................<br />
Sonstiges : ........................<br />
120,00 m1 Einheitspreis : ............................EUR .............................<br />
02 31 70 B Schneiden von bit. Decken (Kleinflächen)<br />
auf eine Tiefe i. M. bis 6 cm<br />
Lohn : ………………..<br />
Sonstiges : ………………..<br />
100,00 m1 Einheitspreis : ……………….. EUR ……………………<br />
02 31 90 Abfräsen von bituminösen Fahrbahndecken und<br />
Tragschichten<br />
02 32 90 A Abfräsen bit. Fahrbahnd. bis 3 cm wegsch.<br />
bi zu einer Tiefe von 3 cm und Wegschaffen des Fräsgutes<br />
Lohn : .......................<br />
Sonstiges : .......................<br />
5.000,00 m² Einheitspreis : ....................... EUR .................................<br />
02 31 90 C Abfräsen bit. Fahrbahnrand bis 5 cm wegsch.<br />
bis zu einer Tiefe von 5 cm Wegschaffen des Fräsgutes<br />
Lohn : ......................<br />
Sonstiges : ......................<br />
200,00 m² Einheitspreis : ...................... EUR ..................................<br />
02 4 Erdbewegung<br />
02 41 Abtragsarbeiten<br />
02 41 20 Rasen und Mutterboden abtragen samt Aufund<br />
Abladen<br />
02 41 20 A Rasen und Mutterboden abtragen Auf- Abladen Z<br />
in angegebener Straßenbreite bis 60 cm tief, Verfuhr des Materials auf<br />
gemeindeeigene Deponie 2,5 km entfernt<br />
Lohn : ......................
24<br />
Sonstiges : ......................<br />
100 m³ Einheitspreis : ...................... EUR ..................................<br />
02 43 Kofferaushub, Bodenauswechslung<br />
02 43 10 Streifenförmiger Kofferaushub bis zu einer Breite<br />
von 2,50 m in leichten bis schwerem Boden mit Maschineneinsatz<br />
02 43 10 B Streifenf. Kofferaushub, Masch. wegschaffen Z<br />
Abtrag leichter und schwerer Boden,<br />
Wegschaffen des Aushubmaterials auf Deponie d. AN<br />
Lohn : .....................<br />
Sonstiges : .....................<br />
160,00 m³ Einheitspreis : ..................... EUR ...................................<br />
02 43 10 E Streifenf. Kofferaushub, Masch. wegschaffen Z<br />
des Aushubmaterials auf Deponie d. AN<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
50,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
2 45 Seitenentnahme u. dgl.<br />
02 45 40 Schüttmaterial liefern frei Verwendungsstelle<br />
durch den Auftragnehmer<br />
02 45 40 A Schüttmaterial liefern verdichtbar<br />
in verdichtbarer Güte<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
50,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
02 46 Dammaufstandsfläche, Bodenstabilisierung<br />
02 46 10 Dammaufstandsfläche herstellen<br />
02 46 10 A Dammaufstandsfläche herstellen<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
50,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
02 46 20 Kunststoffvlies liefern und verlegen<br />
02 46 20 D Kunststoffvlies Streifenzugfestigkeit 130 N Z<br />
130 N/cm, Zerreißdehnung 80 %<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
200,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
02 47 Dammkörper schütten<br />
02 47 10 Dammkörper schütten<br />
02 47 10 A Dammkörper schütten und verdichten<br />
Dammkörper schütten und verdichten
25<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
50,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
02 48 Humusierungsarbeiten<br />
02 48 10 Mutterboden laden, innerhalb des Bauloses<br />
verführen und aufbringen<br />
02 48 10 A Mutterboden laden, verf., aufbringen 20 cm<br />
in einer Dicke von 20 cm<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
100,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
02 Erdarbeiten …………………………<br />
03 Entwässerungsarbeiten<br />
03 1 Aushub<br />
03 11 Aushubarbeiten<br />
03 11 10 Aushub in Boden jeder Art außer leichtem und<br />
schwerem Fels mit Maschineneinsatz, einschließlich allfälliger Pölzung,<br />
sowie Einbauen und Verdichten oder Verführen bzw. Wegschaffen<br />
des Aushubmaterials samt allen Ladearbeiten<br />
03 11 10 A Aushub mit Pölzung 0,00 – 1,25 m<br />
für eine Aushubtiefe von 0,00 bis 1,25 m<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
200,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 11 10 B Aushub mit Pölzung 1,26 – 3,00 m<br />
für eine Aushubtiefe von 1,26 bis 3,00 m<br />
Lohn : .....................<br />
Sonstiges : .....................<br />
10,00 m³ Einheitspreis : ..................... EUR ...................................<br />
03 11 30 Zuschlage für Handarbeit<br />
03 11 30 A Zuschlag für Handarbeit 0,00 – 1,25 m<br />
für eine Aushubtiefe von 0,00 bis 1,25 m<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
100,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 11 30 B Zuschlag für Handarbeit 1,26 – 3,00 m<br />
für eine Aushubtiefe von 1,26 bis 3,00 m<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
10,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................
26<br />
03 2 Rohrkanäle und Formsteine<br />
03 22 Beton- und Kunststoffrohre Teil 2<br />
03 22 2 E Kanalrohre aus PVC-Hart, Reihe E liefern und verlegen<br />
auf ein Auflager aus Beton, Betonsorte Bxx und Herstellung einer<br />
Ummantelung aus Beton, Betonsorte Bxx<br />
03 33 2 E D Kanalrohre PVC DN 200 A.B20+M.B20 Z<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 22 2 E K Kanalrohre PVC DN 150 A.B20+M.B20 Z<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
10,00 m Einheitspreis : ................... EUR .....................................<br />
03 22 2 M Einbau von baus. beigest. Betonrohren DN 300<br />
03 22 2 M A Einbau von baus. beigest. Betonrohren DN 300 Z<br />
die Betonrohre sind senkrecht in die Künette für die Straßenbeleuchtung einzusetzen<br />
und seitlich mit Schüttmaterial zu verfüllen.<br />
Die Betonrohre dienen der Aufnahme des Beleuchtungsmastens<br />
Lohn : ..................<br />
Sonstiges : ..................<br />
20,00 ST Einheitspreis : .................. EUR ......................................<br />
03 23 Sohlschalen u. dgl.<br />
03 23 1 F Sohlschalen aus beton, Innenradius R x mm,<br />
Öffnungswinkel 120 Grad, liefern und verlegen auf ein Auflager aus Beton, Betonsorte<br />
B 25<br />
03 23 1 F B Sohlschalen Beton R 150, 120 G A. Beton B 25 Z<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 3 Sickerungen<br />
03 31 Sickerleitungsrohre<br />
03 31 1 D Vollsickerrohre DN xx liefern und auf gewachsenen<br />
Boden verlegen, und zwar aus PVC-Hart (flexible gewellte Drainrohre)<br />
03 31 1 D B Vollsickerrohre DN 100 PVC flex. gew. Boden<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 31 1 D D Vollsickerrohre DN 150 PVC flex. gew. Boden<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................
27<br />
10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 32 Filter<br />
03 32 10 Filter herstellen unter Verwendung von<br />
Rund- oder Kantkorn der Korngruppe<br />
03 32 10 C Filter 16/32 mm Z<br />
Querschnitt 30 cm breit, 50 cm tief, auffüllen der Künette mit Kiesmaterial 16/32. Die<br />
Lieferung versteht sich einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
200,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 4 Schächte<br />
03 42 Fertigteilschächte<br />
03 42 1 B Sohlplatten in Ortbeton, Betonsorte B25<br />
mit einer Dicke von 15 cm als Fundament für Fertigteilschächte herstellen, xx cm<br />
Durchmesser<br />
03 42 1 B H Schachtboden-Fertigteil DN 800 ges. Z<br />
liefern und versetzen einschließlich Herstellung eines Gerinnes für DN 150 bzw.<br />
DN 200 unter Verwendung von Beton, Betonsorte B30<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
2,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 42 1 B I Sohlplatte Rund, 120 cm Durchmesser Z<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
2,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 42 50 Schachtringe aus Beton, Betoneigenschaft FTB,<br />
DN xx, Bauhöhe xx mm, mit Steighilfen, für die Herstellung von Schächten<br />
in Fertigteilbauweise liefern und versetzen<br />
03 42 50 F Schachtringe 800/500<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
2,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 42 70 Schachtkonusse aus beton, Betoneigenschaft FTB,<br />
DN xx, Bauhöhe xx mm, mit Steighilfen, für die Herstellung von Schächten in<br />
Fertigteilbauweise liefern und versetzen<br />
03 42 70 A Schachtkonusse 800/600/300<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
2,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 42 80 Ausgleichsringe aus Beton, Betoneigenschaft FTB,<br />
DN xx, Bauhöhe xx mm für die Herstellung von Schächten in<br />
Fertigteilbauweise liefern und versetzen
28<br />
03 42 80 B Ausgleichsringe 600/100<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
10,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 42 80 E Ausgleichsringe, Bauhöhe 100 mm, DN 600 mm Z<br />
auf bestehende Schächte liefern und versetzen, einschließlich der erf. Nebenarbeiten<br />
wie Schachtdeckel mit Rahmen abheben und Zementmörtel entfernen. Das Versetzen<br />
des Ausgleichringes sowie des Schachtdeckels ist in die gegenständliche Position<br />
einzurechnen. Die Ringe sind in Zementmörtel zu versetzen.<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
40,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 44 Straßenabläufe<br />
03 44 10 Straßenabläufe aus Betonfertigteilen liefern und<br />
Herstellen eines Straßenablaufes (kurze Ausführung), komplett mit allen<br />
Einbauteilen inkl. einer Schachtabdeckung 400 kN Prüflast.<br />
Auslaufdurchmesser 15 cm. Der Unterteil ist auf eine 10 cm dicke Betonummantelung<br />
B 20 zu versetzen. Die einzelnen Teile sind in Zementmörtel zu versetzen und zu<br />
verfugen<br />
03 44 10 A Straßenabläufe aus Betonfertigteilen Z<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
1,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 45 Schachtabdeckungen<br />
03 45 10 Abheben von Schachtabdeckungen und Einlaufgittern<br />
03 45 10 A Abheben Schachtabdeckungen 700/700<br />
mit einer lichten Weite bis 700/700 mm<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
40,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 45 3 B Schachtabdeckungen, Prüfkraft kN mit rundem Rahmen,<br />
lichte Weite rund 600 mm liefern und versetzen mit Deckel aus Gusseisen<br />
und Rahmen aus Gusseisen und Beton einschließlich Dämpfungseinlage<br />
Type: PAMREX oder gleichw.<br />
Gewähltes Fabrikat: ...................<br />
Type: .........................................<br />
03 45 3 B E Schachtabdeckungen rd. 600 kN GE+BE-GE Z<br />
mit Dämpfungseinlage; z.B. PAMREX oder gleichwertiges<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
6,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 46 Schachtabdeckungen Teil 2<br />
03 46 7 A Schachtabdeckungen und Einlaufgitter bis zu xx cm heben
29<br />
oder absenken mit einer lichten Weite bis 700/700<br />
03 46 7 A A Schachtabdeckung heben/senken bis 700/700, 10 cm<br />
bis zu 10 cm heben oder absenken<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
40,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 46 80 Straßenkappen bis zu xx cm heben oder absenken<br />
03 46 80 A Straßenkappen heben/senken bis 10 cm<br />
Lohn : ....................<br />
sonstiges : ....................<br />
40,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ...................................<br />
03 48 Sonstige Arbeiten<br />
03 48 10 Rohreinmündungen in bestehende Schächte,<br />
Kanäle u. dgl. für einen Rohrdurchmesser DN xx herstellen<br />
03 48 10 C Rohreinmündungen DN 150 bzw. DN 200 Z<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
5,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 5 Sonstige Entwässerungsarbeiten<br />
03 51 Entwässerungsrinnen<br />
03 51 10 Entwässerungsrinne in Ortbeton, gemäß<br />
Regelplan herstellen<br />
03 51 10 C Entwässerungsrinne BG-Rinne, NW 100, 250 kN Z<br />
Liefern und Verlegen einer Betonrinne (BG-Rinne) NW 100, 10 cm mit oder ohne<br />
Gefälle, inkl. einer Gussabdeckung 250 kN, sowie den Endstücken und Abläufen.<br />
Im Einheitspreis sind auch die Kosten für allfällige Auflagerwinkel, Ausformungen,<br />
Falze und Rohreinmündungen, der Aushub sowie das Hinterfüllen und Wegschaffen<br />
des überschüssigen Materials einzurechnen<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
10,00 m Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 55 Sickerschacht DN 1000 l Z<br />
03 55 01 Sickerschacht DN 1000 liefern und versetzen<br />
03 55 01 A Sickerschacht DN 1000 liefern und versetzen Z<br />
Tiefe 3,00 m, inkl. Konus und Schachtabdeckung 400 kN, einschließlich der<br />
Herstellung eines Ringfundamentes lt. stat. Erfordernis inkl. Schalung und Bewehrung<br />
samt allen Nebenarbeiten, Einbringen des FT-Sickerschachtes in die Baugrube,<br />
sachgemäßes Versetzen und dichte Herstellung aller Rohranschlüsse. Die<br />
Herstellung einer Sickerpackung sowie das Auffüllen mit Filterkies sind in den<br />
Einheitspreis einzurechnen.<br />
Lohn : ....................
30<br />
Sonstiges : ....................<br />
1,00 ST Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
03 Entwässerungsarbeiten ....................................<br />
04 Beton- und Mauerungsarbeiten<br />
04 1 Aushub und Baugrubensicherung<br />
04 11 Aushub<br />
04 11 20 Aushub für Wandmauern in Boden jeder Art,<br />
außer leichtem und schwerem Fels mit Maschineneinsatz, einschließlich Verfüllen und<br />
Verdichten sowie Verführen des überschüssigen Aushubmaterials samt allen<br />
Ladearbeiten<br />
04 11 20 A Aushub für Wandmauern<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
1,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
04 3 Betonmauerwerk<br />
04 31 Fundament-, Mauerwerks- und Stahlbeton<br />
04 31 10 C Fundamentbeton, Betonsorte Bxx herstellen<br />
04 31 10 C Fundamentbeton B20 Z<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
1,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
04 31 40 Mauerwerksbeton, Bxx allenfalls schwach bewehrt,<br />
für Widerlager, Stütz-, Wand- und Vorsatzmauern, ausschließlich<br />
Schalung herstellen<br />
04 31 40 A Mauerwerksbeton B25; Sorte SA/u/GK32 Z<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
1,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
04 34 Sonstige Betonarbeiten<br />
04 34 30 Stahl für Bewehrung liefern, schneiden,<br />
biegen und verlegen und zwar<br />
04 34 30 E Betonstahl Gruppe IV Z<br />
Betonstahl Gruppe IV<br />
Die erforderliche statische Berechnung und die Fertigung eines Bewehrungsplanes ist<br />
in den Einheitspreis einzurechnen<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
0,10 TO Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
04 35 Schalungen und Lehrgerüste<br />
Vorbemerkungen<br />
Die Schalungen sind entsprechend den ausgeschriebenen Positionen aus geeigneten
31<br />
Brettern oder Schaltafeln aufzustellen, entsprechend abzustützen und nach<br />
genügender Erhärtung des Betons wieder abzutragen.<br />
Das Vorhalten des gesamten Schalungsmaterials ist in den jeweiligen Einheitspreis<br />
einzurechnen. Ebenso sind die Kosten für Verschnitte in den Einheitspreis<br />
einzurechnen. Bei Schalung von Sichtbetonflächen (bei Vorschreibung von<br />
gehobelten Brettern oder glatter Schaltafeln) sowie von Betonflächen, die<br />
steinmetzmäßig bearbeitet werden sollen, dürfen Rödeldrähte nur in<br />
korrosionsbeständigen Hülsen verlegt werden.<br />
Die Löcher dieser Hülsen sind nach Entfernen der Drähte mit Stöpseln dicht zu<br />
verschließen. Der Verrechnung wird die Berührungsfläche zwischen Beton und<br />
Schalung zugrunde gelegt. Pläne und Standberechnungen von Lehrgerüsten bei<br />
Objekten über 2,00 m lichte Weite sind von einem Ziviltechniker herzustellen oder zu<br />
überprüfen und die plangemäße Ausführung zu bestätigen.<br />
04 35 10 Ebene Schalung für Betonflächen herstellen<br />
04 35 10 C Ebene Schalung Schaltafeln Z<br />
unter Verwendung von Schaltafeln aus Holz.<br />
Sämtliche sichtbaren kanten sind mittels Kunststoff-Dreikantleisten abzufassen.<br />
Die Kosten hiefür sind in den Einheitspreis einzurechnen.<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
00,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
04 Beton- und Mauerungsarbeiten ....................................<br />
05 Oberbauarbeiten<br />
05 1 Tragschichten<br />
05 11 Planum, Filter, Ungebundene Tragschichten<br />
Vorarbeiten Planum<br />
Vorbemerkungen<br />
Technische Vertragsbestimmungen siehe Punkt 5,6 der RVS sowie Anhang hiezu.<br />
05 11 01 Unterbauplanum herstellen<br />
05 11 01 C Unterbauplanum Z<br />
Unterbauplanum für Straßen und Gehwege herstellen<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
100,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
05 11 01 D Feinplanum für obere Tragschichte für Gehst. Z<br />
profilgerecht herstellen und verdichten, sodass die geforderten Werte erreicht werden.<br />
Die Oberfläche darf nicht mehr als 2 cm von der Sollhöhe abweichen<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
10,00 m² Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
05 11 20 Frostschutzschicht (Untere Tragschicht) im<br />
verdichteten Zustand von xx bis xx cm dick herstellen<br />
05 11 20 E Frostschutzschicht Z<br />
(untere Tragschicht) im verdichteten zustand von 30 – 50 cm dick für Straßen und<br />
Gehweg herstellen<br />
Lohn : ....................
32<br />
Sonstiges : ....................<br />
100,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
05 11 6 B Obere Tragschicht im verdichteten Zustand<br />
von xx bis xx cm dick herstellen unter Verwendung von Kantkörnungen<br />
05 11 6 B E Obere Tragschichte von 5-10 cm für Z<br />
Straßen und Gehwege herstellen, Kantkörnungen<br />
Lohn : ....................<br />
Sonstiges : ....................<br />
100,00 m³ Einheitspreis : .................... EUR ....................................<br />
05 14 Bituminöse Tragschichten<br />
Vorbemerkungen<br />
Bei der Herstellung bituminöser Tragschichten ist das Mischgut mittels Fertigern<br />
einzubauen. Handeinbau ist nur dort zulässig, wo der Einsatz eines Fertigers wegen<br />
beschränkter Raumverhältnisse oder ungünstiger Flächenformen nicht möglich ist.<br />
Die Kosten für diese Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern<br />
nicht ausdrücklich in der Ausschreibung eigene Positionen hiefür vorgesehen sind.<br />
Beim Einbau von bituminösen Tragschichten sind die Kosten für Erschwernisse infolge<br />
vorhandener Schachtabdeckungen u. dgl. in die Einheitspreise einzurechnen (z.B.<br />
Behinderungen beim Einbau, Entfernen provisorischer Anrampungen, Schutz der<br />
Abdeckungen gegen Beschädigung und Verunreinigungen u. dgl.)<br />
Eine allfällige erforderliche höhenmäßige Berichtigung von Abdeckungen u. dgl. wird<br />
nach den hiefür vorgesehenen Positionen der LB gesondert vergütet.<br />
Beim Anschluss an bestehende Randeinfassungen hat die Verdichtung besonders<br />
sorgfältig zu erfolgen. Bei Fehlern von Randeinfassungen ist ein stetiger Verlauf des<br />
Randes durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.<br />
Verrechnungsbreiten bei Abrechnung nach m²<br />
Unabhängig davon, ob der Einbau der Schichten in einer Lage oder in mehreren<br />
Lagen erfolgt, ist für die Verrechnung der Leistung jeweils die Oberfläche der<br />
einzelnen Schichten maßgebend.<br />
Bei Ausführung zwischen Randeinfassungen gilt als Verrechnungsbreite für<br />
bituminöse Tragschichten die innere Breite zwischen den Randeinfassungen; maximal<br />
jedoch die plangemäße oder angeordnete Breite. Bei Fehlern einer Randeinfassung<br />
gilt für die Verrechnung der obersten Schicht die angeführte, höchstens jedoch die<br />
festgelegte Breite an deren Oberfläche. Bei darunter liegenden Schichten gilt als<br />
Verrechnungsbreite die Breite der darüber liegenden Schicht, vermehr um deren<br />
doppelte Dicke (siehe Abbildung).<br />
Die Kosten für den Mischgutmehrverbrauch infolge der abgeschrägten Ausführung der<br />
Ränder sind in den Einheitspreis einzurechnen.<br />
Bei einer wesentlichen Änderung der ausgeführten Breite gegenüber der der<br />
Ausschreibung zugrunde liegenden Breite bzw. bei nachträglicher Anordnung oder<br />
nachträglichen Wegfall von Randeinfassungen ist bezüglich der Verrechnungsbreite<br />
eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.<br />
05 14 16 Bituminöse Tragschichten, Type BT I im<br />
verdichteten Zustand xx cm dick in x Lage(n) unter Verwendung von Bitumen B100 für<br />
Fahrbahn, Gehsteige, Radwege und Kleinflächen herstellen<br />
05 14 16 H BT LA-Anforderung, Typ BTI 16 W Z
33<br />
im verdichteten Zustand 6 cm dick in 1 Lage<br />
unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert von max. 25 und von<br />
Bitumen B 100 für Straßen und Gehsteige herstellen.<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
10,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
05 14 16 I BT LA-Anforderung, Typ BTI 16 W Z<br />
Mindestdicke im verdichteten Zustand 5 bis 7 cm<br />
unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert von max. 25 und von<br />
Bitumen B 100 für Profilierungen herstellen<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
10,00 TO Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
05 2 Sonstige Bauweisen<br />
05 22 Gräderungen<br />
05 22 20 Gräderungen einer Kies- oder Schotterdecke<br />
unter Beigabe von Zusatzmaterial<br />
05 22 20 B Gräderung m. Zusatzmaterial o. bit. Oberfläche<br />
ohne bituminöser Oberfläche<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
100,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
05 22 20 C Gräderung m. Zudsatzmaterial o. bit. Oberfläche Z<br />
ohne bituminöse Oberfläche auf bestehenden Schotterstraßen<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
100,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
05 22 41 Zusatzmaterial Kantkorn liefern<br />
05 22 41 C Zusatzmaterial KK 0/16 m³<br />
Kantkorn Korngröße 0/16 mm<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
10,00 m³ Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
05 Oberbauarbeiten ..........................<br />
06 Deckenarbeiten<br />
06 2 Bituminöse Decken<br />
06 21 Vorarbeiten<br />
06 21 10 Reinigen der Oberfläche von Tragschichten<br />
und Decken und Wegschafen des Reinigungsgutes<br />
06 21 10 A Reinigen
34<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
5.000,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
06 21 20 Vorspritzen<br />
06 21 20 A Vorspritzen<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
5.000,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
06 22 Profilherstellungen und –instandsetzungen<br />
06 22 80 Profilieren mit bituminösen Heißmischgut<br />
Typ xx, LA-Wert des Gesteinsmaterials max.<br />
30, Bitumen B 100<br />
Profilierung mit Mischgut AB xx in erforderlicher Stärke mit Fertiger oder händisch. Das<br />
erforderliche Reinigen und Vorspritzen des bestehenden Straßenbelages ist in dieser<br />
Pos. in den Einheitspreis eingerechnet.<br />
06 22 80 N Profilieren AB 8 Z<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
50,00 t Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
06 26 BTD Z<br />
06 26 34 BTD XX LA 25 in verdichtetem Zustand 6 cm<br />
dick in einer Lage liefern und einbauen<br />
Typ BTD, LA-Wert des Gesteinsmaterials max. 25, Bitumen B 100<br />
06 26 34 A BTD 16 LA 25 herstellen Z<br />
unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert von max. 25 und Bitumen<br />
B 100 für Straßen und Gehsteige herstellen<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
1000,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
06 26 34 B BTD 16 LA 25 herstellen 5-7 cm Z<br />
Typ BTD; Mindestdicke im verdichteten Zustand 5 bis 7 cm, unter Verwendung von<br />
Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert von max. 25 und von Bitumen B 100 für<br />
Profilierungen herstellen<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
212,00 t Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
06 26 34 B BTD 16 – Asphaltierung von Kleinflächen (z. B Kanalschächte)<br />
Typ BTD; Mindestdicke im verdichteten Zustand 5 bis 7 cm<br />
Lohn : …………….<br />
Sonstiges : …………….<br />
40,00 t Einheitspreis : ……………. EUR ………………….<br />
06 27 Walzasphalt
35<br />
06 27 1 A Asphaltbeton-Deckschicht Typ AB xx im verdichteten<br />
Zustand x cm dick, unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem LA-Wert<br />
von max. xx und von Bitumen B 100 für Fahrbahnen, Abstellstreifen u. dgl.<br />
herstellen<br />
06 27 1 A H AB 8, 3,0 cm LA 25 Fahrbahn Z<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
5.000,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
06 27 2 A Asphaltbeton-Deckschicht Typ AB xx im verdichteten<br />
Zustand mindestens 2,5 cm dick, unter Verwendung von Gesteinsmaterial<br />
mit einem LA-Wert von max xx und von Bitumen B 100 für Fahrbahnen,<br />
Abstellstreifen, Kleinflächen bis 30 m² u. dgl., herstellen<br />
06 27 2 A B AB 4, LA 25 Fahrbahn Z<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
0,00 t Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
06 27 2 A E AB 8, LA 25 Fahrbahn Z<br />
Lohn : ……………<br />
Sonstiges : …………...<br />
50,00 t Einheitspreis : …………... EUR ............................<br />
06 27 2 B Asphaltbeton-Deckschicht Typ AB xx im verdichteten Zustand<br />
mindestens 2,5 cm dick, unter Verwendung von Gesteinsmaterial mit einem<br />
LA-Wert von max. xx und von Bitumen B 100 für Gehsteige, Radwege etc. herstellen<br />
06 27 2 B B AB 4, LA 25 Gehsteig etc. Z<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
0,00 t Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
06 Deckenarbeiten ..........................<br />
07 Nebenarbeiten<br />
07 1 Randbegrenzungen<br />
07 12 Rand-, Bord- und Leistensteine<br />
07 12 8 A Leisteinsteine aus xx (Gesteinsart), Abmessungen B/H cm<br />
bzw. Type Gx versetzen samt Herstellung der Betonbettung und<br />
Rückenstütze aus B20/GK32, Querschnitt laut Regelplan der Ausschreibung und<br />
dem erforderlichen Aushub einschließlich Lieferung der Steine<br />
07 12 8 A J Leistensteine Beton 10/20 BB+A m. Lieferung<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
20,00 m1 Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 12 8 B Leistensteine aus xx (Gesteinsart), Abmessungen B/H cm<br />
bzw. Type Gx versetzen samt Herstellung der Betonbettung und<br />
Rückenstütze aus B20/GK32, Querschnitt laut Regelplan der Ausschreibung und dem<br />
erforderlichen Aushub mit bauseits frei Bauhof der Gem. <strong>Kronstorf</strong> (Übernahmestelle)
36<br />
beigestellten Steinen.<br />
07 12 8 B C Leistensteine Granit 10-12/17 G3 BB+A o.L<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
20,00 m1 Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 18 Löffelsteine Z<br />
07 18 30 Löffelsteine<br />
07 18 30 A Löffelsteine Z<br />
liefern und verlegen von Löffelsteinen Typ „Miniflor Light“, H 0,80 – 1,20 m<br />
auf eine Betonschale, max. 8 cm stark. Die erforderlichen Erdarbeiten sind im<br />
Einheitspreis enthalten<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
20,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 19 Universalverbund Rasensteine Z<br />
07 19 00 Universalverbund Rasensteine<br />
07 19 00 1 Universalverbund Rasensteine Z<br />
liefern und verlegen von Universalverbund-Rasensteinen, 44 4x44, 4x8 cm grau auf<br />
vorhandenen Unterbau, in ein 3 bis 5 cm starkes Splittbett. Abrütteln der plan<br />
verlegten Rasensteine mittels geeigneter Rüttelplatte und mit bauseits beigestellter<br />
Muttererde überstreuen und einkehren<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
20,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 19 00 2 Universalverbund Rasensteine w. Pos. 0719001 Z<br />
jedoch mit Universalverbundstein, 6 cm grau<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
10,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 2 Bankette<br />
07 21 Bankettherstellung<br />
07 21 10 Schotterbankett im verdichteten Zustand<br />
x cm dick, aus Material mit Größtkorn 32 mm herstellen<br />
07 21 10 A Schotterbankett 10 cm<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
920,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 21 4 A Humusbankett i.M. x cm dick, einschließlich<br />
Besäumung herstellen und zwar mit Lieferung des Mutterbodens<br />
07 21 4 A B Humusbankett Humus beigestellt Z<br />
mit bauseits frei gemeindeeigene Deponie, ca. 2,5 km entfernt (Übernahmestelle)<br />
beigestelltem Mutterboden<br />
Lohn : ...................
37<br />
Sonstiges : ...................<br />
500,00 m² Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 3 Verlegen Z<br />
07 31 Verlegen eines Kabels Z<br />
07 31 90 Verlegen eine beigestellten Kabels<br />
07 31 90 A Verlegen eines beigestellten Kabels Z<br />
bauseits beigestellten Kabels für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung. Die<br />
Kabel sind durch ein Hüllrohr geschützt. Sämtliche Materialien wie Kabel und Hüllrohr<br />
werden vom Bauherrn beigestellt<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
200,00 m1 Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 32 Liefern und einbringen von Kabelsand Z<br />
07 32 70 Liefern und einbringen von Kabelsand<br />
07 32 70 A Liefern und einbringen von Kabelsand 0/4 Z<br />
eines Sandes 0/4 in die Künette für das Kabel der Straßenbeleuchtung. Das Hüllrohr<br />
der Straßenbeleuchtung ist allseits mit Sand 0/4 zu umhüllen. Der Preis versteht sich<br />
einschließlich aller Arbeit und Material<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
10,00 m³ Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 33 Verlegen eines Warnbandes<br />
07 33 40 Verlegen eines Warnbandes<br />
07 33 40 A Verlegen eines Warnbandes<br />
im Bereich der Künette für die Straßenbeleuchtung. Das Warnband wird vom<br />
Bauherrn beigestellt und ist nach Weisung des Bauherrn in die Künette zu verlegen<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
200,00 m1 Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
07 Nebenarbeiten ..........................<br />
09 Regiearbeiten<br />
09 1 Beistellung von Arbeitskräften<br />
09 11 Arbeitskräfte<br />
09 11 40 0 Arbeiter – Beistellung R<br />
Nach dieser Position wird die Beistellung von Arbeitern der Beschäftigungsgruppen II<br />
bis IV vergütet<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
70,00 h Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
09 2 Beistellung von Geräten
38<br />
09 25 Verrechnung nach ÖBGL<br />
Anwendungshinweis:<br />
Die LB-Positionen 09 251 und 09 252 müssen immer gemeinsam ausgeschrieben<br />
und angeboten werden<br />
09 25 10 Anteil Miete für die Beistellung von Geräten<br />
in Regie, Verrechnung nach der ÖBGL<br />
09 25 10 0 Anteil Miete nach ÖBGL R<br />
Der Einheitspreis beinhaltet die Kosten für die Abschreibung und Verzinsung der<br />
Geräte sowie den Reparaturanteil und den Regiezuschlag<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
5.000,00 VE Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
09 25 20 Anteil Betriebsstoffe für die Beistellung<br />
von Geräten in Regie, Verrechnung nach der ÖBGL<br />
09 25 20 0 Anteil Betriebsstoffe nach ÖBGL R<br />
Der Einheitspreis beinhaltet die Kosten für die Treibstoffe, Schmiermittel u. dgl.<br />
einschließlich dem Regiezuschlag<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
5.000,00 VE Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
09 3 Baustofflieferungen und Fremdleistungen<br />
09 31 Baustofflieferungen<br />
09 31 10 0 Baustofflieferungen und Fremdleistungen R<br />
Lohn : ...................<br />
Sonstiges : ...................<br />
2.000,00 VE Einheitspreis : ................... EUR ..........................<br />
09 Regiearbeiten ..........................<br />
Zusammenstellung (EUR)<br />
LG 02 Erdarbeiten ..................................<br />
LG 03 Entwässerungsarbeiten ..................................<br />
LG 04 Beton- und Mauerungsarbeiten ..................................<br />
LG 05 Oberbauarbeiten ..................................<br />
LG 06 Deckenarbeiten ..................................<br />
LG 07 Nebenarbeiten ..................................
39<br />
LG 09 Regiearbeiten ..................................<br />
Leistungssumme ..................................<br />
............ % Aufschlage/Nachlass ..................................<br />
Aufschlage/Nachlass Pauschal ..................................<br />
Gesamtpreis in EUR ..................................<br />
Umsatzsteuer 20 % ..................................<br />
Angebotspreis (zivilrechtlicher Preis) in EUR ..................................<br />
....................................... ............................... .............................................<br />
Ort Datum rechtsgültige Fertigung