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27.01.2015 Aufrufe

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3589 19. Wahlperiode 21.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andy Grote und Anne Krischok (SPD) vom 14.07.09 und Antwort des Senats Betr.: Mieterhöhungen nach energetischen Sanierungen: Wie kann verhindert werden, dass die Investitionen in den Klimaschutz für einkommensschwache Haushalte zu unbezahlbaren Mieten führen Investitionen in den Umweltschutz können bei der Vermietung von Wohnungen zu ungewollten Folgen führen: Die Modernisierungsumlage gestattet es den Vermietern, die – politisch gewollten – Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden mit 11 Prozent der Investitionssumme pro Jahr zeitlich unbegrenzt auf den Mieter umzulegen. Der Einbau von neuen Heizungsanlagen, Isolierung von Fenstern und Fassadendämmung in Mehrfamilienhäusern ist außerordentlich kostenintensiv. Entsprechend drastisch können die anschließenden Mieterhöhungen ausfallen. Energetische Sanierung und Modernisierung sind aus Gründen des Klimaschutzes unumgänglich. Der Senat unterstützt dies mit erheblichen Fördermitteln. Dennoch besteht die Gefahr, dass es insbesondere einkommensschwachen Haushalten aufgrund entsprechender Mietsteigerungen immer weiter erschwert wird, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu finden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK), von SAGA GWG sowie von team.arbeit.hamburg (t.a.h.) wie folgt: 1. Kam es nach Kenntnis des Senats vor, dass Mieterinnen und Mieter aufgrund energetischer Modernisierungsmaßnahmen sich gezwungen sahen, aufgrund gestiegener Mietkosten einen Wohnungswechsel vorzunehmen Wenn ja, was für Folgerungen zieht der Senat hieraus bezüglich einkommensschwacher Haushalte Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 2 Gibt es für einkommensschwache Haushalte rechtliche Möglichkeiten, dieser Sanierung zu widersprechen, wenn deren Miete nach der Instandsetzung für diese nicht mehr tragbar ist Ja, Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache – wie zum Beispiel energetische Sanierungen – können Mieter nach § 554 Absatz 2 BGB im Rahmen der Härtefallregelung ablehnen.

BÜRGERSCHAFT<br />

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3589<br />

19. Wahlperio<strong>de</strong> 21.07.09<br />

Schriftliche Kleine Anfrage<br />

<strong>de</strong>r Abgeordneten Andy Grote und <strong>Anne</strong> <strong>Krischok</strong> (SPD) vom 14.07.09<br />

und Antwort <strong>de</strong>s Senats<br />

Betr.:<br />

<strong>Mieterhöhungen</strong> <strong>nach</strong> <strong>energetischen</strong> <strong>Sanierungen</strong>: Wie kann verhin<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die Investitionen in <strong>de</strong>n Klimaschutz für einkommensschwache<br />

Haushalte zu unbezahlbaren Mieten führen<br />

Investitionen in <strong>de</strong>n Umweltschutz können bei <strong>de</strong>r Vermietung von Wohnungen<br />

zu ungewollten Folgen führen: Die Mo<strong>de</strong>rnisierungsumlage gestattet es<br />

<strong>de</strong>n Vermietern, die – politisch gewollten – Investitionen in die energetische<br />

Sanierung von Gebäu<strong>de</strong>n mit 11 Prozent <strong>de</strong>r Investitionssumme pro Jahr<br />

zeitlich unbegrenzt auf <strong>de</strong>n Mieter umzulegen. Der Einbau von neuen Heizungsanlagen,<br />

Isolierung von Fenstern und Fassa<strong>de</strong>ndämmung in Mehrfamilienhäusern<br />

ist außeror<strong>de</strong>ntlich kostenintensiv. Entsprechend drastisch können<br />

die anschließen<strong>de</strong>n <strong>Mieterhöhungen</strong> ausfallen.<br />

Energetische Sanierung und Mo<strong>de</strong>rnisierung sind aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Klimaschutzes<br />

unumgänglich. Der Senat unterstützt dies mit erheblichen För<strong>de</strong>rmitteln.<br />

Dennoch besteht die Gefahr, dass es insbeson<strong>de</strong>re einkommensschwachen<br />

Haushalten aufgrund entsprechen<strong>de</strong>r Mietsteigerungen immer<br />

weiter erschwert wird, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum in Hamburg<br />

zu fin<strong>de</strong>n.<br />

Vor diesem Hintergrund fragen wir <strong>de</strong>n Senat:<br />

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf <strong>de</strong>r Grundlage von Auskünften <strong>de</strong>r<br />

Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK), von SAGA GWG sowie von<br />

team.arbeit.hamburg (t.a.h.) wie folgt:<br />

1. Kam es <strong>nach</strong> Kenntnis <strong>de</strong>s Senats vor, dass Mieterinnen und Mieter<br />

aufgrund energetischer Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen sich gezwungen<br />

sahen, aufgrund gestiegener Mietkosten einen Wohnungswechsel vorzunehmen<br />

Wenn ja, was für Folgerungen zieht <strong>de</strong>r Senat hieraus bezüglich einkommensschwacher<br />

Haushalte<br />

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.<br />

2 Gibt es für einkommensschwache Haushalte rechtliche Möglichkeiten,<br />

dieser Sanierung zu wi<strong>de</strong>rsprechen, wenn <strong>de</strong>ren Miete <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r Instandsetzung<br />

für diese nicht mehr tragbar ist<br />

Ja, Maßnahmen zur Verbesserung <strong>de</strong>r Mietsache – wie zum Beispiel energetische<br />

<strong>Sanierungen</strong> – können Mieter <strong>nach</strong> § 554 Absatz 2 BGB im Rahmen <strong>de</strong>r Härtefallregelung<br />

ablehnen.


Drucksache 19/3589<br />

Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperio<strong>de</strong><br />

3. Wie ist diesbezüglich die Praxis <strong>de</strong>r SAGA GWG Inwieweit berücksichtigt<br />

diese die etwaigen Befürchtungen bei <strong>de</strong>n Mieterinnen und Mietern<br />

Siehe Drs. 19/2123.<br />

4. Sind <strong>de</strong>m Senat Fälle bekannt, in <strong>de</strong>nen die ARGE <strong>nach</strong> einer entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Sanierung die erhöhte Miete nicht mehr getragen hat und die<br />

Bewohner aufgefor<strong>de</strong>rt hat, sich um preiswerteren Wohnraum zu bemühen<br />

Wenn ja, welche und wie viele Bitte seit 2005 aufzählen.<br />

Wenn nein beziehungsweise wenn eine entsprechen<strong>de</strong> Senatsbefassung<br />

noch nicht stattgefun<strong>de</strong>n hat: Wie sieht aus Sicht <strong>de</strong>r zuständigen<br />

Fachbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> rechtliche Ermessungsspielraum aus<br />

Bitte ausführen.<br />

Die zur Beantwortung benötigten Daten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt statistisch erfasst.<br />

Eine Einzelauswertung im Hinblick auf die Fragestellung ist in <strong>de</strong>r für die Beantwortung<br />

einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Zeit mit vertretbarem<br />

Verwaltungsaufwand nicht möglich. Im Übrigen hat sich <strong>de</strong>r Senat hiermit nicht<br />

befasst.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s rechtlichen Ermessensspielraums im Falle von Mo<strong>de</strong>rnisierungen<br />

sind die Fachanweisungen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Höchstwerten bei <strong>de</strong>n<br />

Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft vom 1. Juli 2007 (zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 26. Mai 2009) zu beachten<br />

(abzurufen unter http://www.hamburg.<strong>de</strong>/fvuh-kategorie/).<br />

5. Bekommen Mieterinnen und Mieter <strong>de</strong>r SAGA GWG, die aufgefor<strong>de</strong>rt<br />

wor<strong>de</strong>n sind, eine mo<strong>de</strong>rnisierungsbedingt höhere Miete zu zahlen,<br />

zuvor für ihre Wohnung beziehungsweise ihr Reihenhaus eine Aufstellung,<br />

aus <strong>de</strong>r im Einzelnen hervorgeht, welche Arbeiten an ihrer Wohneinheit<br />

durchgeführt wor<strong>de</strong>n sind<br />

Wenn nein, warum nicht<br />

Die Mieter erhalten von SAGA GWG mit <strong>de</strong>n Mieterhöhungsschreiben eine solche<br />

Aufstellung entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben. Eine vorherige Übersendung<br />

ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, da das Mo<strong>de</strong>rnisierungsankündigungsschreiben bereits über<br />

Art und Umfang <strong>de</strong>r Maßnahme informiert.<br />

6. Wie stellen SAGA GWG sicher, dass die Mieterinnen beziehungsweise<br />

Mieter nicht mehrfach für Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen aufkommen sollen,<br />

beispielsweise weil eine Fenstermo<strong>de</strong>rnisierung auf Kosten <strong>de</strong>r Mieterinnen/Mieter<br />

bereits in <strong>de</strong>r Vergangenheit durchgeführt wor<strong>de</strong>n ist und<br />

nun erneut umgelegt wird<br />

SAGA GWG führt vor Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen umfängliche Bestandsaufnahmen<br />

und Begehungen <strong>de</strong>r betroffenen Objekte durch.<br />

7. In <strong>de</strong>r Drs. 19/2485 vom 10.03.2009 führt <strong>de</strong>r Senat aus, dass betroffene<br />

Mieter vor <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung ein Ankündigungsschreiben mit Informationen<br />

entsprechend § 554 Absatz 3 BGB erhalten haben.<br />

Welche Informationen sind hier im Einzelnen weiter gegeben wor<strong>de</strong>n<br />

Den betroffenen Mietern wur<strong>de</strong> durch SAGA GWG jeweils die Art <strong>de</strong>r Maßnahme,<br />

<strong>de</strong>r voraussichtliche Umfang und Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwarten<strong>de</strong><br />

Mieterhöhung schriftlich mitgeteilt.<br />

8. In <strong>de</strong>r Drs. 19/2485 vom 10.03.2009 führt <strong>de</strong>r Senat aus, dass die anfallen<strong>de</strong>n<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungskosten „angemessen“ <strong>nach</strong> Wohnfläche gemäß<br />

§ 559 BGB verteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach welchem Kriterium bemisst sich hier die „Angemessenheit“ genau<br />

und wie <strong>de</strong>finieren die zuständigen Behör<strong>de</strong>n in Hamburg diesen Begriff<br />

in ihrer Verwaltungspraxis<br />

2


Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 19/3589<br />

Die angemessene Verteilung <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierungskosten gemäß § 559 Absatz 2<br />

BGB erfolgt bei SAGA GWG entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben und unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r einschlägigen Rechtsprechung.<br />

Da die Regelung <strong>de</strong>s § 559 Absatz 2 BGB und <strong>de</strong>ren Umsetzung die Vertragsausgestaltung<br />

zwischen Vermieter und Mieter betrifft, hat die für das Wohnungswesen<br />

zuständige Behör<strong>de</strong> insoweit keine eigene Verwaltungspraxis.<br />

9. Wer<strong>de</strong>n hier auch soziale Aspekte beziehungsweise die Einkommen <strong>de</strong>r<br />

Haushalte berücksichtigt<br />

Wenn ja, wie und seit wann<br />

Wenn nein, warum nicht<br />

Nein. Nach Mitteilung von SAGA GWG wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Rechtsprechung Umlageschlüssel<br />

als unbillig und damit unrechtmäßig angesehen, die bei <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>r<br />

Kosten auf das Einkommen <strong>de</strong>r Mietparteien o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>ren soziale Aspekte abstellen.<br />

Im Übrigen siehe Drs. 19/2123.<br />

10. § 554 BGB schränkt im Absatz 2 die Duldung <strong>de</strong>r <strong>Mieterhöhungen</strong> von<br />

§ 559 BGB dahingehend ein, dass <strong>de</strong>r Mieter entsprechen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

nicht zu dul<strong>de</strong>n hat, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie o<strong>de</strong>r<br />

einen an<strong>de</strong>ren Angehörigen seines Haushalts eine Härte be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong>,<br />

die auch unter Würdigung <strong>de</strong>r berechtigten Interessen <strong>de</strong>s Vermieters<br />

und an<strong>de</strong>rer Mieter in <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> nicht zu rechtfertigen ist.<br />

Wie berücksichtigt die SAGA GWG dies in ihrer Vermietungspraxis<br />

Die Praxis von SAGA GWG entspricht auch im Hinblick auf die Härtefallregelung <strong>de</strong>s<br />

§ 554 Absatz 2 BGB <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen wer<strong>de</strong>n die Mieter<br />

schon bei Vertragsabschluss über bereits beschlossene bevorstehen<strong>de</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierungen<br />

informiert, damit sie diesen Aspekt in ihrer Mietentscheidung mit berücksichtigen<br />

können. Siehe auch Drs. 19/2123.<br />

11. Beabsichtigt und/o<strong>de</strong>r plant <strong>de</strong>r Senat eine Bun<strong>de</strong>sratsinitiative, um hier<br />

die rechtlichen Regelungen zugunsten <strong>de</strong>r Mieter zu verbessern<br />

Wenn ja, wann und welche<br />

Wenn nein, warum nicht<br />

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.<br />

12. Welche För<strong>de</strong>rmöglichkeit für energetische <strong>Sanierungen</strong> existieren <strong>de</strong>rzeit<br />

bei <strong>de</strong>r Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt und welche bei<br />

<strong>de</strong>r KfW Inwieweit sind För<strong>de</strong>rprogramme bei<strong>de</strong>r Institute miteinan<strong>de</strong>r<br />

kombinierbar<br />

Für die Energetische Sanierung von Mietwohnungen bestehen folgen<strong>de</strong> För<strong>de</strong>rmöglichkeiten:<br />

Hamburger<br />

För<strong>de</strong>rung<br />

WK-<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm<br />

A<br />

WK-<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm<br />

B<br />

För<strong>de</strong>rziel För<strong>de</strong>rung Bindung<br />

För<strong>de</strong>rung<br />

energiesparen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen<br />

För<strong>de</strong>rung umfassen<strong>de</strong>r<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen<br />

0,20 € bis 0,50 € je eingesparte<br />

Kilowattstun<strong>de</strong><br />

Jahresheizenergie pro<br />

m 2 Nutzfläche im Jahr<br />

(KWh/m 2 a), als Zuschuss<br />

über einen Zeitraum<br />

von 6 Jahren.<br />

50 % <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rfähigen<br />

Baukosten maximal 350<br />

€ je m 2 Wohnfläche als<br />

Zuschuss über einen<br />

Zeitraum von 9 Jahren.<br />

keine<br />

10 Jahre<br />

Mietpreis- und<br />

Belegungsbindungen<br />

3


Drucksache 19/3589<br />

Hamburger<br />

För<strong>de</strong>rung<br />

WK-<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm<br />

D<br />

Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperio<strong>de</strong><br />

För<strong>de</strong>rziel För<strong>de</strong>rung Bindung<br />

För<strong>de</strong>rung umfassen<strong>de</strong>r<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen<br />

in Sanierungsgebieten<br />

Baukosten und Mietzuschuss<br />

wer<strong>de</strong>n im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen<br />

Baukosten ermittelt. Die<br />

För<strong>de</strong>rintensität liegt bei<br />

50 – 75 % <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen<br />

Baukosten.<br />

12, 15, 18<br />

o<strong>de</strong>r 21 Jahre<br />

Mietpreisund<br />

Belegungsbindungen.<br />

Je höher die<br />

För<strong>de</strong>rung,<br />

<strong>de</strong>sto länger<br />

die Bindung<br />

Bun<strong>de</strong>sför<strong>de</strong>rung<br />

durch die<br />

Kreditanstalt für<br />

Wie<strong>de</strong>raufbau<br />

(KfW)<br />

Energieeffizient<br />

Sanieren<br />

För<strong>de</strong>rziel För<strong>de</strong>rung Bindung<br />

För<strong>de</strong>rung<br />

energiesparen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen<br />

Einzelmaßnahmen, KfW-<br />

Effizienzhaus 70 o<strong>de</strong>r 100<br />

bezogen auf die EnEV<br />

2007 als subventioniertes<br />

Darlehen<br />

keine<br />

Die Kombination <strong>de</strong>r WK-Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramme mit <strong>de</strong>r KfW-För<strong>de</strong>rung ist<br />

zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe <strong>de</strong>r<br />

Aufwendungen nicht übersteigt.<br />

13. Von welchen durchschnittlichen Investitionsbedarfen zur Erreichung welches<br />

<strong>energetischen</strong> Standards geht <strong>de</strong>r Senat beim Zuschnitt seiner För<strong>de</strong>rprogramme<br />

pro Quadratmeter aus<br />

14. In welchem Umfang können die Mo<strong>de</strong>rnisierungskosten durch die zur<br />

Verfügung gestellten För<strong>de</strong>rmittel <strong>nach</strong> Kalkulation <strong>de</strong>s Senats ausgeglichen<br />

wer<strong>de</strong>n (Euro/m 2 )<br />

WK-Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm A<br />

Bei <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m WK-Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm A wird <strong>de</strong>r energetische<br />

Standard nicht <strong>nach</strong> Baukosten pro m 2 geför<strong>de</strong>rt, son<strong>de</strong>rn <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r relativen<br />

und absoluten Reduktion <strong>de</strong>s Jahresheizwärmebedarfs KWh/m 2 /a gemäß Hamburger<br />

Energiepass.<br />

Der durchschnittliche Investitionsbedarf für die energetische Mo<strong>de</strong>rnisierung beträgt<br />

<strong>de</strong>rzeit circa 330 Euro/m 2 .<br />

Der durchschnittliche Barwert <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung für die energetische Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />

beträgt <strong>de</strong>rzeit circa 45 Euro/m 2 , das entspricht einem För<strong>de</strong>ranteil von circa 14 Prozent.<br />

WK-Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm B<br />

Bei <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m WK-Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm B wird zusammen mit<br />

<strong>de</strong>r Ausstattungsverbesserung auch <strong>de</strong>r energetische Standard <strong>nach</strong> för<strong>de</strong>rfähigen<br />

Baukosten je m 2 Wohnfläche geför<strong>de</strong>rt. Voraussetzung ist, dass <strong>de</strong>r Jahresheizwärmebedarf<br />

<strong>nach</strong> <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung kleiner ist als 100 KWh/m 2 /a.<br />

Der durchschnittliche Gesamtinvestitionsbedarf beträgt 660 Euro/m 2 , <strong>de</strong>r davon auf<br />

die energetische Mo<strong>de</strong>rnisierung entfallen<strong>de</strong> Anteil beträgt <strong>de</strong>rzeit circa 220 Euro/m<br />

2 .<br />

Der durchschnittliche Barwert <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung für die energetische Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />

beträgt <strong>de</strong>rzeit circa 70 Euro/m 2 , das entspricht einem För<strong>de</strong>ranteil von circa 32 Prozent<br />

für die energetische Mo<strong>de</strong>rnisierung.<br />

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Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 19/3589<br />

WK-Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm C<br />

Unter C verweist die WK-För<strong>de</strong>rrichtlinie für die Programme zur Mo<strong>de</strong>rnisierung von<br />

Mietwohnungen auf das Segment für Ergänzungs-, Än<strong>de</strong>rungs- und Umbauten im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Mietwohnungsneubauprogramms.<br />

WK-Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm D (Sanierungsgebiete)<br />

Bei <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m WK-Mo<strong>de</strong>rnisierungsprogramm D wird auch <strong>de</strong>r energetische<br />

Standard <strong>nach</strong> för<strong>de</strong>rfähigen Baukosten je Quadratmeter Wohnfläche geför<strong>de</strong>rt,<br />

vorausgesetzt, die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten<br />

von Bauteilen wer<strong>de</strong>n eingehalten.<br />

Der durchschnittliche Gesamtinvestitionsbedarf beträgt 1.200 Euro/m 2 , <strong>de</strong>r auf die<br />

energetische Mo<strong>de</strong>rnisierung entfallen<strong>de</strong> Anteil davon beträgt circa 220 Euro/m 2 .<br />

Der durchschnittliche Barwert <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung beträgt für die energetische Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />

circa 106 Euro/m 2 , das entspricht einem För<strong>de</strong>ranteil von circa 48 Prozent<br />

für die energetische Mo<strong>de</strong>rnisierung.<br />

15. Wie hoch schätzt <strong>de</strong>r Senat <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümer ein, die für<br />

die energetische Mo<strong>de</strong>rnisierung die För<strong>de</strong>rprogramme in Anspruch nehmen<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

Hierzu liegen keine Informationen vor.<br />

16. Wie hoch schätzt <strong>de</strong>r Senat die <strong>nach</strong> Abschluss <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung eintreten<strong>de</strong><br />

Verringerung <strong>de</strong>r Nebenkosten pro Quadratmeter prozentual<br />

ein (bitte <strong>nach</strong> Energieträgern getrennt angeben)<br />

Die Verringerung <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Heizwärmebedarf entspricht weitgehend <strong>de</strong>r<br />

durch die Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen erreichten Reduktion <strong>de</strong>s Jahresheizwärmebedarfs.<br />

Da die Maßnahmenintensität und die Ausgangsbedingungen von Fall zu Fall sehr<br />

unterschiedlich sind, ergeben sich in <strong>de</strong>r Regel Einsparungen <strong>de</strong>s Jahresheizwärmebedarfes<br />

um 20 bis 60 Prozent. In Einzelfällen sind auch noch höhere Einsparungen<br />

möglich.<br />

Die Nebenkosten umfassen neben <strong>de</strong>m Heizwärmebedarf auch Kosten für Anlagenwartung,<br />

Heizmengenerfassung et cetera und sind im Übrigen auch vom Nutzerverhalten<br />

sowie von Marktschwankungen abhängig.<br />

17. Zur Situation bei SAGA GWG<br />

a. Welchen Betrag hat die SAGA GWG in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren<br />

seit 2000 zur Erreichung welchen <strong>energetischen</strong> Standards durchschnittlich<br />

pro Quadratmeter und pro Wohnung jeweils aufgewandt<br />

Es wur<strong>de</strong>n durchschnittlich seit <strong>de</strong>m Jahr 2000 circa 150 Euro/m 2 und circa 9.200<br />

Euro pro Wohnung zur Erreichung <strong>de</strong>r angestrebten Klimaschutzziele <strong>de</strong>r Freien und<br />

Hansestadt Hamburg aufgewandt. Über die <strong>energetischen</strong> Standards <strong>nach</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierungen/<strong>Sanierungen</strong><br />

wird bei SAGA GWG keine Statistik geführt. Eine Einzelfallauswertung<br />

ist in <strong>de</strong>r für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zur Verfügung<br />

stehen<strong>de</strong>n Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.<br />

b. Wie viele Wohnungen wur<strong>de</strong>n insgesamt energetisch mo<strong>de</strong>rnisiert/<br />

saniert<br />

Per 31. Dezember 2008 sind insgesamt 70.5000 Wohnungen bei SAGA GWG energetisch<br />

mo<strong>de</strong>rnisiert wor<strong>de</strong>n. Siehe im Übrigen Drs. 19/2605.<br />

c. Wie hoch fiel die Mieterhöhung <strong>nach</strong> <strong>energetischen</strong> <strong>Sanierungen</strong>/<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungen bei diesen Wohnungen im Durchschnitt pro<br />

Quadratmeter und pro Wohnung absolut und prozentual aus<br />

d. Welche För<strong>de</strong>rmittel wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r SAGA GWG hierfür in Anspruch<br />

genommen (jeweils in <strong>de</strong>n vergangenen fünf Jahren, in absoluten<br />

Beträgen, in prozentualen Anteilen an <strong>de</strong>n Investitionen und<br />

5


Drucksache 19/3589<br />

Bürgerschaft <strong>de</strong>r Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperio<strong>de</strong><br />

für wie viele Wohneinheiten) Falls keine För<strong>de</strong>rmittel in Anspruch<br />

genommen wur<strong>de</strong>n, weshalb nicht<br />

Die zur Beantwortung benötigten Daten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt statistisch erfasst.<br />

Eine Einzelfallauszählung ist in <strong>de</strong>r für die Beantwortung einer Parlamentarischen<br />

Anfrage zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht<br />

möglich.<br />

e. Über welchen Zeitraum sollen <strong>nach</strong> Kalkulation <strong>de</strong>r SAGA GWG die<br />

Investitionskosten zu welchem prozentualen Anteil durch <strong>Mieterhöhungen</strong><br />

kompensiert wer<strong>de</strong>n<br />

Zu Sachverhalten, die Betriebs- o<strong>de</strong>r Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen<br />

betreffen, gibt <strong>de</strong>r Senat keine Auskunft.<br />

f. Welche durchschnittliche Senkung <strong>de</strong>r Nebenkosten ist in <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Wohnungen <strong>nach</strong> Abschluss <strong>de</strong>r <strong>energetischen</strong> Sanierung/<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierung pro Wohnung und pro Quadratmeter durchschnittlich<br />

eingetreten<br />

SAGA GWG hat durch energetische Mo<strong>de</strong>rnisierungen die CO 2 -Emissionen seit<br />

1990 um über 40 Prozent gesenkt. Reduziert haben sich auch <strong>de</strong>r Energieverbrauch<br />

und die Heizkostenanteile an <strong>de</strong>n Betriebskosten unabhängig vom jeweiligen Energieträger.<br />

Detailliertere Daten hierzu liegen bei SAGA GWG nicht vor und sind in <strong>de</strong>r<br />

für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu ermitteln.<br />

Siehe Antwort zu 17. c.<br />

g. Zu welchem prozentualen Anteil wur<strong>de</strong>n die <strong>Mieterhöhungen</strong> im<br />

Durchschnitt durch Nebenkostensenkungen kompensiert<br />

h. In wie vielen energetisch mo<strong>de</strong>rnisierten/sanierten Wohnungen, für<br />

die die Miete anschließend erhöht wur<strong>de</strong>, ist im zeitlichen Zusammenhang<br />

von bis zu drei Jahren die Miete aufgrund <strong>de</strong>s Wegfalls<br />

<strong>de</strong>r Belegungsbindung zusätzlich erhöht wor<strong>de</strong>n, um wie viel Prozent<br />

im Durchschnitt und um wie viel Prozent durchschnittlich bei<br />

diesen Wohnungen insgesamt aufgrund bei<strong>de</strong>r Erhöhungstatbestän<strong>de</strong><br />

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