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Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung - regionetz

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egionetz GmbH<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong> <strong>Mittelspannung</strong><br />

Zur Konsultation gestestellt<br />

Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen<br />

Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> <strong>Mittelspannung</strong><br />

treten am gleichen Tage außer Kraft. Für in Planung oder in Bau befindliche Übergabestationen<br />

gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen andere<br />

Fristen enthalten. In diesem Zeitraum kann die bisher geltende TAB <strong>Mittelspannung</strong> noch<br />

angewandt werden. Diesbezügliche Fragen sind mit dem VNB abzustimmen.<br />

Vorwort<br />

Die Gliederung der vorliegenden TAB <strong>Mittelspannung</strong> der <strong>regionetz</strong> GmbH lehnt sich an die<br />

Gliederung der BDEW-Richtlinien „TAB <strong>Mittelspannung</strong> 2008“ Stand 05.2008 und „Erzeugungsanlagen<br />

am <strong>Mittelspannung</strong>snetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von<br />

Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ Stand 06.2008 (nachfolgend kurz „Erzeugungsanlagen<br />

am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ genannt) einschließlich der 4. Ergänzung zu dieser<br />

Richtlinie mit dem Titel „Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in<br />

Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ Stand<br />

01.2013 (nachfolgend kurz als 4. Ergänzung zur Richtlinie „Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“<br />

bezeichnet) an und formuliert die Spezifikationen zu den einzelnen Kapiteln<br />

der beiden BDEW-Richtlinien.<br />

Die Spezifikationen, die ausschließlich Erzeugungsanlagen betreffen, sind in Kapitel 7 aufgeführt.<br />

In diesem Fall sind die Kapitel-Bezeichnungen der vorliegenden TAB <strong>Mittelspannung</strong><br />

der <strong>regionetz</strong> GmbH an die BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“<br />

angelehnt, nur um die „7“ vorangestellt. Zudem sind nicht die Vordrucke der beiden oben<br />

aufgeführten BDEW-Richtlinien, sondern die dieser TAB <strong>Mittelspannung</strong> zu verwenden.<br />

Falls in dieser TAB <strong>Mittelspannung</strong> der <strong>regionetz</strong> GmbH keine weiteren Spezifikationen zu<br />

einzelnen Kapiteln der beiden BDEW-Richtlinien erfolgen, wird kein gesonderter Hinweis<br />

darauf gegeben.<br />

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Die <strong>regionetz</strong> GmbH oder deren Beauftragte werden im Folgenden VNB genannt. Kunde im<br />

Sinne dieser <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> sind der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer.<br />

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INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 GRUNDSÄTZE 5<br />

1.1 Geltungsbereich 5<br />

1.2 Bestimmungen und Vorschriften 5<br />

1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen 6<br />

1.4 Inbetriebsetzung 6<br />

2 NETZANSCHLUSS 7<br />

2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes 7<br />

2.4 Netzrückwirkungen 8<br />

3 ÜBERGABESTATION 9<br />

3.1 Baulicher Teil 9<br />

3.2 Elektrischer Teil 9<br />

4 ABRECHNUNGSMESSUNG 25<br />

4.1 Allgemeines 25<br />

4.2 Wandler 25<br />

4.3 Spannungsebene der Messung 27<br />

4.5 Datenfernübertragung 28<br />

5 BETRIEB DER ÜBERGABESTATION 28<br />

5.1 Allgemeines 28<br />

5.3 Verfügungsbereich/Bedienung 29<br />

5.5 Unterbrechung aus betrieblichen Gründen 30<br />

Seite 3 von 113


7 ERZEUGUNGSANLAGEN 31<br />

7.1 Grundsätze 31<br />

7.2 Netzanschluss 34<br />

7.3 Ausführung der Anlage 44<br />

7.4 Abrechnungsmessung 51<br />

7.5 Betrieb 51<br />

ANHANG 54<br />

A BEISPIELE FÜR 10/20-KV- ÜBERGABESTATIONEN 54<br />

B WANDLERVERDRAHTUNG 765<br />

C PRÜFLEISTEN 77<br />

D VORDRUCKE 778<br />

E KENNLINIEN ZUR STATISCHEN SPANNUNGSHALTUNG 102<br />

F MITNAHMESCHALTUNG 105<br />

G<br />

ANFORDERUNGEN IM RAHMEN DER NACHRÜSTUNG VON WINDENERGIE-<br />

BESTANDSANLAGEN NACH SDLWINDV 108<br />

H<br />

DATENMODELL DER FERNWIRKTECHNISCHEN ANBINDUNG VON<br />

KUNDENANLAGEN 110<br />

Seite 4 von 113


1 Grundsätze<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

Die <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Verteilnetz des VNB sowie für Netzanschlussänderungen.<br />

Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer<br />

Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes.<br />

Der Kunde trägt die Kosten der dadurch an seinem Netzanschluss entstehenden Folgemaßnahmen.<br />

Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten<br />

und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau-<br />

Zeitpunkt gültige TAB.<br />

Für Verweise auf die Internetseite des VNB gilt die Adresse:<br />

www.<strong>regionetz</strong>.de<br />

Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der <strong>Anschlussbedingungen</strong> sicherzustellen und<br />

auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den<br />

Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Der VNB behält sich vor, eine Kontrolle<br />

der Einhaltung der <strong>Anschlussbedingungen</strong> vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so<br />

kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden.<br />

Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt<br />

der VNB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage.<br />

1.2 Bestimmungen und Vorschriften<br />

Es gelten die BDEW-Richtlinien „TAB <strong>Mittelspannung</strong> 2008“ Stand 05.2008 und „Erzeugungsanlagen<br />

am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ Stand 06.2008 einschließlich der 4. Ergänzung zu<br />

dieser Richtlinie Stand 01.2013 sowie die nachfolgend aufgeführten Regelungen.<br />

Für Erzeugungsanlagen, die in ein primär auf Bezug ausgerichtetes, kundeneigenes Niederspannungsnetz<br />

mit <strong>Mittelspannung</strong>s-Netzanschluss einspeisen, gelten die Anforderungen<br />

dieser TAB <strong>Mittelspannung</strong> erst ab einer maximalen Scheinleistung S Amax > 100 kVA (Summe<br />

pro Übergabestation). Für Erzeugungsanlagen mit S Amax ≤ 100 kVA (Summe pro Übergabestation)<br />

können anstelle der Anforderungen dieser TAB <strong>Mittelspannung</strong> die Anforderungen<br />

der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ zugrunde gelegt<br />

werden.<br />

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Für Ersatzstromanlagen (Notstromaggregate), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen<br />

Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitparallelbetrieb von ≤ 100 ms hinausgeht,<br />

gelten die Anforderungen des Kapitels 7 „Erzeugungsanlagen“.<br />

Die vom Kunden bereitzustellenden Einrichtungen müssen die nachfolgenden <strong>Anschlussbedingungen</strong><br />

erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen <strong>Anschlussbedingungen</strong> aufgeführten<br />

Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit dem VNB zulässig.<br />

Der Kunde stellt sicher, dass die in diesen <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> zitierten Regelwerke,<br />

Richtlinien und sonstigen technischen Vorgaben seinem Anlagenerrichter bekannt<br />

sind und von diesem bei der Installation eingehalten werden.<br />

1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen<br />

Für die Anmeldung von Netzanschlüssen beim VNB bis zu deren Inbetriebsetzung sowie für<br />

Aufbau und Inbetriebnahme der Übergabestationen sind die Vordrucke des Anhanges D dieser<br />

TAB <strong>Mittelspannung</strong> zu verwenden.<br />

In dem Vordruck D.2 „Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen“ sind in jedem Fall<br />

Geräte, die die folgenden Leistungsangaben überschreiten, aufzuführen:<br />

Motoren ab S A ≥ 50 kVA (S A als Scheinleistung des Motors);<br />

Schweißmaschinen, ab S A ≥ 20 kVA (S A als S 50% ED bei Schweißmaschinen,<br />

Pressen, Sägegatter S A als Scheinleistung bei Pressen und Sägegatter);<br />

<br />

Stromrichter, Schmelzöfen ab S A ≥ 60 kVA (S A als Scheinleistung bei Strom-<br />

richtern und Schmelzöfen).<br />

Der Vordruck D.4 „Errichtungsplanung“ ist als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden<br />

Projektunterlagen zu verwenden.<br />

1.4 Inbetriebsetzung<br />

Vor der Inbetriebnahme der Übergabestation tauschen VNB und Anlagenbetreiber die jeweiligen<br />

Ansprechpartner und Telefonnummern der netzführenden Stellen aus (siehe Anlage<br />

D.7).<br />

Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses von Bezugsanlagen und der Belieferung mit<br />

elektrischer Energie sind neben den in der BDEW-Richtlinie „TAB <strong>Mittelspannung</strong> 2008“ auch<br />

folgende vertragliche Voraussetzungen zu erfüllen:<br />

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echtsverbindlich unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer<br />

und VNB;<br />

rechtsverbindlich unterzeichneter Anschlussnutzungsvertrag zwischen Anschlussnutzer<br />

und VNB;<br />

Mitteilung des Stromlieferanten zur Versorgung der Entnahmestelle an den VNB.<br />

2 Netzanschluss<br />

2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes<br />

Netzanschluss<br />

Die Entnahme bzw. Einspeisung elektrischer Energie erfolgt in unterschiedlichen Spannungsebenen<br />

über einen Netzanschluss, der die Kundenanlage mit dem Netz des VNB verbindet.<br />

Die Anschlussebene wird dabei entsprechend dem Leistungsbedarf und den technischen<br />

Randbedingungen festgelegt. Grundsätzlich gelten die in der Tabelle 2.1 aufgeführten<br />

Netzanschlusskapazitäten (für Bezugs- und Erzeugungsanlagen) als Orientierungswerte für<br />

die maximale Leistung mit der ein Einzelanschluss in der genannten Ebene angeschlossen<br />

wird. <strong>Technische</strong> Gegebenheiten können dabei im Einzelfall zu anderen Werten führen.<br />

Spannungsebene<br />

Anschluss an ein 10-kV-Netz<br />

Anschluss an eine 10-kV-Sammelschiene<br />

Anschluss an ein 20-kV-Netz<br />

Anschluss an eine 20-kV-Sammelschiene<br />

Anschlussleistungen einzelner<br />

Kundenanlagen<br />

200 kVA bis 3 MVA<br />

3 MVA bis 11 MVA<br />

200 kVA bis 5,5 MVA<br />

5,5 MVA bis 15 MVA<br />

Tabelle 2.1: Anschlussleistungen einzelner Kundenanlagen in Abhängigkeit der Spannungsebene<br />

Im konkreten Einzelfall muss die tatsächliche Summenbelastung der Betriebsmittel - einschließlich<br />

der vorgelagerten Spannungsebenen - beachtet werden. Weiterhin sind Spannungserhöhung<br />

und Netzrückwirkungen zu beachten.<br />

Der Netzanschluss von Kundenanlagen erfolgt standardmäßig über eine Einfachstich-<br />

Anbindung. In besonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden, insbesondere wenn<br />

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netztechnische Anforderungen dies erfordern. Die Kosten des Netzanschlusses trägt der<br />

Kunde.<br />

Anschlussvarianten für den Anschluss von Bezugsanlagen an das 10/20-kV-Netz sind in Anhang<br />

A in den Bildern A.1 bis A.8 dargestellt, die für den Anschluss von Erzeugungsanlagen<br />

in den Bildern A.9 bis A.11.<br />

Eigentumsgrenze<br />

Die Eigentumsgrenze wird im Netzanschlussvertrag bzw. in der Anschlusszusage geregelt.<br />

Sie liegt sowohl bei Anschlüssen an Kabel- als auch an Freileitungsnetze an den Kabelendverschlüssen<br />

des in der Kundenanlage ankommenden <strong>Mittelspannung</strong>skabels des VNB. Die<br />

im Eigentum des Messstellenbetreibers bzw. des VNB stehenden Einrichtungen für Messung<br />

und informationstechnische Anbindung sind hiervon nicht betroffen.<br />

Die Übergabestation von Erzeugungsanlagen, die an eine Sammelschiene des VNB-<br />

Umspannwerkes angeschlossen werden, ist in unmittelbarer Nähe des Umspannwerkes („am<br />

UW-Zaun“) zu errichten. Von der Übergabestation ist ein <strong>Mittelspannung</strong>skabel zum vom<br />

VNB benannten Schaltfeld in der <strong>Mittelspannung</strong>sanlage des Umspannwerkes zu führen und<br />

dort aufzulegen. Die Eigentumsgrenze liegt an den Kabelendverschlüssen des <strong>Mittelspannung</strong>skabels<br />

im benannten Schaltfeld. Im Rahmen der Projektierung sind die Einzelheiten<br />

zum Anschluss zu klären (Anzahl der Kabelsysteme, Biegeradien, Art der Endverschlüsse,<br />

evtl. Begrenzung des Kabelquerschnittes). Das Schaltfeld verbleibt im Eigentum des VNB.<br />

Abrechnungsmessung und Messwandler sind in der Übergabestation zu installieren.<br />

Die Benutzung von VNB-eigenen Grundstücken zur Kabelführung der kundeneigenen Kabel<br />

zum betreffenden Schaltfeld des VNB-Umspannwerkes ist bei Bedarf im Netzanschlussvertrag<br />

bzw. in der Anschlusszusage zu regeln.<br />

2.4 Netzrückwirkungen<br />

2.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung<br />

Die verwendeten Rundsteuerfrequenzen im Netzgebiet des VNB betragen 283 1/3 Hz und<br />

420 Hz. Entsprechende Maßnahmen sind mit dem VNB abzustimmen.<br />

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3 Übergabestation<br />

3.1 Baulicher Teil<br />

3.1.1 Allgemeines<br />

Fabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung gemäß DIN EN 62271-202 (VDE<br />

0671-202) müssen die Störlichtbogenqualifikation IAC AB mit Kurzschlussströmen gemäß<br />

Kapitel 3.2.4 aufweisen.<br />

Übergabestationen, die in ein vorhandenes Gebäude integriert werden, sollen ebenerdig an<br />

Außenwänden erstellt werden. Zudem muss das Gebäude der Übergabestation den zu erwartenden<br />

Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers standhalten können. Durch den Anlagenerrichter<br />

ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen und dem VNB vorzulegen.<br />

3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung<br />

Zugang und Türen<br />

Die Tür zur Übergabestation sowie zu Räumen, zu denen der VNB Zutritt haben muss, sind<br />

mit Schlössern für jeweils zwei Schließzylinder auszustatten. Der VNB stellt Schließzylinder<br />

mit seiner Schließung zur Verfügung. Es sind Schließzylinder mit einer Schließseite (Halbzylinder)<br />

nach DIN 18252 mit einer Baulänge von 31,5 mm zu verwenden.<br />

3.2 Elektrischer Teil<br />

3.2.1 Allgemeines<br />

Alle Betriebsmittel der Übergabestation müssen für die durch den Kurzschlussstrom auftretenden<br />

thermischen und dynamischen Beanspruchungen bemessen sein. Unabhängig von<br />

den am Netzanschlusspunkt tatsächlich vorhandenen Werten sind die Betriebsmittel mindestens<br />

für nachfolgend aufgeführte Kenngrößen zu dimensionieren.<br />

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Anschluss an 10-kV-Netze<br />

Nennspannung<br />

Nennfrequenz<br />

Isolationsspannung<br />

Bemessungsstrom<br />

Thermischer Kurzschlussstrom<br />

Bemessungsstoßstrom<br />

U n = 10 kV<br />

f n = 50 Hz<br />

U m = 12 kV<br />

I r = 630 A<br />

I th = 20 kA bei T K = 1 s<br />

I p = 50 kA<br />

Anschluss an 20-kV-Netze<br />

Nennspannung<br />

Nennfrequenz<br />

Isolationsspannung<br />

Bemessungsstrom<br />

Thermischer Kurzschlussstrom<br />

Bemessungsstoßstrom<br />

U n = 20 kV<br />

f n = 50 Hz<br />

U m = 24 kV<br />

I r = 630 A<br />

I th = 16 kA bei T K = 1 s<br />

I p = 40 kA<br />

Auf Anfrage stellt der VNB dem Kunden zur Einstellung des kundeneigenen Schutzes und für<br />

Netzrückwirkungsbetrachtungen folgende Daten zur Verfügung:<br />

<br />

<br />

Anfangskurzschlusswechselstrom aus dem Netz des VNB am Netzanschlusspunkt<br />

(ohne Berücksichtigung des Kurzschlussstrombeitrages der Erzeugungsanlagen);<br />

Fehlerklärungszeit des Hauptschutzes aus dem Netz des VNB am Netzanschlusspunkt.<br />

Seite 10 von 113


3.2.3 Kurzschlussfestigkeit<br />

In Einzelfällen kann der VNB vom Kunden Einrichtungen zur Begrenzung des von der Kundenanlage<br />

in das VNB-Netz eingespeisten Anfangskurzschlusswechselstromes verlangen, um<br />

Betriebsmittel zu schützen bzw. Schutzfunktionen im Netz zu gewährleisten. Der Kunde<br />

trägt die Kosten der dadurch in seiner Anlage entstehenden Maßnahmen.<br />

3.2.4 Schutz gegen Störlichtbögen<br />

Es sind folgende IAC-Klassifizierungen und Prüfwerte für MS-Schaltanlagen einzuhalten:<br />

<br />

In nicht begehbaren Stationen bzw. begehbaren Stationen bei Wandaufstellung der<br />

- 10-kV-Schaltanlagen: IAC A FL 20 kA/1 s;<br />

- 20-kV-Schaltanlagen: IAC A FL 16 kA/1 s;<br />

<br />

In begehbaren Stationen bei Aufstellung der MS-Schaltanlage im freien Raum:<br />

- 10-kV-Schaltanlagen: IAC A FLR 20 kA/1 s;<br />

- 20-kV-Schaltanlagen: IAC A FLR 16 kA/1 s;<br />

Der Nachweis der Einhaltung ist dem VNB auf Deutsch vorzulegen.<br />

3.2.6 Schaltanlagen<br />

3.2.6.1 Schaltung und Aufbau<br />

Die Schaltfelder in den Übergabestationen sind vorzugsweise in folgender Reihenfolge aufzubauen<br />

(von links nach rechts):<br />

<br />

<br />

<br />

Einspeisefeld(er) für den Anschluss an das Netz des VNB,<br />

Übergabe-/Messfeld,<br />

Abgangsfeld(er).<br />

Anschluss an 10/20-kV-Netze<br />

Bei dem Anschluss von Kundenanlagen (Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen) an<br />

10/20-kV-Netze ist für Schaltung und Aufbau der Übergabestation die Bemessungs-<br />

Scheinleistung der an die Übergabestation angeschlossenen Transformatoren maßgebend:<br />

<br />

bis zu Bemessungsleistungen von ≤ 1 MVA je Transformator erfolgt die Absicherung<br />

über Lasttrennschalter mit untergebauten Hochspannungssicherungen. Der Einsatz<br />

von Leistungsschaltern mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz ist zulässig;<br />

Seite 11 von 113


für Transformatoren mit Bemessungsleistungen > 1 MVA sind Leistungsschalter mit<br />

unabhängigem Maximalstromzeitschutz erforderlich;<br />

bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite ist ein Übergabeschaltfeld vorzusehen.<br />

Der Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz bzw. der Lasttrennschalter<br />

mit untergebauter HH-Sicherung kann in jedem Abgangsfeld einzeln oder im Übergabeschaltfeld<br />

eingebaut werden. Dies gilt auch für über Kabel ausgelagerte Transformatoren.<br />

Das Schutzkonzept ist mit dem VNB abzustimmen.<br />

In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die gewählte Schutzeinrichtung das fehlerhafte<br />

Kundennetzteil oder die gesamte Kundenanlage automatisch und selektiv zu vorhandenen<br />

Schutzeinrichtungen des VNB abschaltet.<br />

Im Übergabeschaltfeld und in den Kunden-Abgangsfeldern ist der Einsatz von Leistungstrennschaltern<br />

möglich.<br />

3.2.6.2 Ausführung<br />

Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen der Spannungsfreiheit<br />

In den Feldern, die sich im Verfügungsbereich des VNB befinden, ist ein allpoliges, kapazitives<br />

Spannungsprüfsystem mit dem Messprinzip HR oder LRM (gemäß DIN EN 61243-5 (VDE<br />

0682 Teil 415)) zu verwenden. Der Schnittstellenanschluss erfolgt über isolierte Messbuchsen.<br />

Bei Anschluss in Netzen bis 20-kV muss die Funktionssicherheit der Systeme für die Betriebsspannungen<br />

10-kV bis 20-kV gewährleistet sein.<br />

Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung<br />

Es muss eine Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung ohne<br />

Lösen von Endverschlüssen bzw. Steckendverschlüssen gegeben sein. Alle Betriebsmittel der<br />

Übergabestation, die während einer Kabelfehlerortung/Kabelprüfung mit dem Kabel galvanisch<br />

verbunden bleiben, müssen für die verwendeten Prüfspannungen von AC 45 bis 65 Hz<br />

- 2 x U 0 (Prüfdauer 60 min) bzw. AC 0,1 Hz - 3 x U 0 (Prüfdauer 60 min) ausgelegt sein.<br />

Kurzschluss- /Erdschlussrichtungsanzeiger<br />

Bei einer Einschleifung bzw. bei mehreren Einspeisefeldern sind beginnend mit dem linken<br />

Schaltfeld (Frontansicht) mindestens „n-1“-Einspeisefelder mit elektronischen Kurzschlussrichtungs-<br />

und Erdschlussrichtungsanzeiger im Einbaugehäuse auszurüsten. Betreibt der<br />

Seite 12 von 113


Kunde ein eigenes <strong>Mittelspannung</strong>snetz, ist in diesem Fall jedes Einspeisefeld mit Kurzschlussrichtungs-<br />

und Erdschlussrichtungsanzeiger im Einbaugehäuse auszurüsten. Es wird<br />

empfohlen immer „n“-Einspeisefelder mit elektronischen Kurzschlussrichtungs- und Erdschlussrichtungsanzeiger<br />

im Einbaugehäuse auszurüsten.<br />

Ein kundeneigenes <strong>Mittelspannung</strong>snetz besteht dann, wenn vom Kunden <strong>Mittelspannung</strong>sleitungen<br />

außerhalb der Übergabestation betrieben werden.<br />

Es sind selbstrückstellende, 3-polige Kurzschlussanzeiger mit Anzeige im Norm-<br />

Einbaugehäuse (48 x 96 mm) und den entsprechenden Messwertgebern zu installieren. Die<br />

Anzeige erlaubt eine Ablesung an der <strong>Mittelspannung</strong>s-Schaltanlage. Die Rückstelldauer<br />

muss von Hand zwischen zwei und vier Stunden einstellbar sein. Der Ansprechstrom muss<br />

400 A/600 A/800 A/1000 A umstellbar und mit einem Justierimpuls von 100 ms ± 30 %<br />

einzustellen sein. Sofern der VNB nichts anderes vorgibt, ist als Ansprechstrom 400 A und<br />

eine Rückstelldauer von 4 h zu parametrieren. Eine Rückstellung von Hand muss weiterhin<br />

erfolgen können.<br />

3.2.6.3 Kennzeichnung und Beschriftung<br />

Der VNB gibt dem Kunden die erforderlichen Beschriftungen vor bzw. ist berechtigt, entsprechende<br />

Beschriftungen anzubringen.<br />

3.2.7 Betriebsmittel<br />

3.2.7.1 Schaltgeräte<br />

Für die Eingangsschaltfelder sind Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN 62271-102<br />

(VDE 0671-102) zu verwenden. Bei Schleifenanbindung oder bei Anbindung mit nur einem<br />

Eingangsschaltfeld, welches aber auch mit einem Lasttrennschalter ausgeführt ist, sind<br />

Mehrzweck-Lasttrennschalter der Klasse M1/E3 gemäß DIN EN 62271-103 (VDE 0671-103)<br />

und Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN 62271-102 (VDE 0671-102) zu verwenden.<br />

Die Klassenangaben müssen auf den Typenschildern der Schaltgeräte erkennbar sein.<br />

Wenn die Betriebsbedingungen des Kunden es erfordern, können Leistungsschalter mit entsprechenden<br />

Netzschutzeinrichtungen eingebaut werden. Weitere Anforderungen zu den in<br />

der Übergabestation zu installierenden Schaltgeräten sind in Kapitel 3.2.6.1 „Schaltung und<br />

Aufbau“ beschrieben.<br />

3.2.7.2 Verriegelungen<br />

Der Erdungsschalter muss gegen den zugehörigen Lasttrenn- bzw. Leistungsschalter verriegelt<br />

sein. In SF 6 –Anlagen darf das Öffnen der Kabelraumabdeckung nur bei eingeschaltetem<br />

Erdungsschalter möglich sein. In Kabelschaltfeldern muss darüber hinaus für die Dauer der<br />

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Kabelfehlerortung/Kabelprüfung die Möglichkeit bestehen, diese Verriegelung bewusst außer<br />

Kraft zu setzen.<br />

Die Verriegelungen für den Anschluss von Kundenanlagen sind in den Bildern des Anhanges<br />

A dargestellt.<br />

3.2.7.3 Transformatoren<br />

Bei Anschluss von Kundenanlagen an Netze mit einer Versorgungsspannung von 10/20 kV<br />

müssen die Anzapfungen des Transformators einen Einstellbereich von mindestens<br />

-4 %/0/+4 % aufweisen. Bei niederspannungsseitiger Abrechnungsmessung sind Transformatoren<br />

nach DIN EN 50464-1 (VDE 0532-221) mit mindestens den nachstehend aufgeführten<br />

Verlust-Kenndaten einzusetzen.<br />

Leerlaufverluste: A 0 nach DIN EN 50464-1, Tabelle 3<br />

Kurzschlussverluste: B k nach DIN EN 50464-1, Tabelle 2<br />

3.2.7.4 <strong>Mittelspannung</strong>skabel<br />

Vor einer Inbetriebnahme von kundeneigenen MS-Kabelanlagen ist nach DGUW Vorschrift 3<br />

§ 5, VDE 0105 und VDE 0276 eine Inbetriebnahmeprüfung durchzuführen (mindestens<br />

Spannungs- und Mantelprüfung).<br />

3.2.8 Sternpunktbehandlung<br />

Die Art der Sternpunktbehandlung wird vom VNB vorgegeben. Die erforderliche<br />

Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem VNB-Netz verbundenen<br />

Kundennetzes einer Bezugsanlage führt der VNB zu seinen Lasten durch.<br />

Ausnahme von dieser Regelung stellen weitläufige nachgelagerte Kundennetze dar, bei<br />

denen die Kompensation von Erdschlussströmen - durch den Kunden selbst oder in seinem<br />

Auftrag - in Absprache mit dem VNB durchzuführen ist.<br />

Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch<br />

getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich.<br />

3.2.9 Sekundärtechnik<br />

Die <strong>Anschlussbedingungen</strong> für „Meldungen, Messwerte“ und „Informationstechnische<br />

Anbindung an die netzführende Stelle“ sind in Kapitel 3.2.9.1 „Fernsteuerung“ mit<br />

aufgeführt (unbeschadet der Anforderungen nach § 6 EEG, siehe Kapitel 7.2.5.3).<br />

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3.2.9.1 Fernsteuerung<br />

In diesem Kapitel ist die für netzbetriebliche Zwecke erforderliche fernwirktechnische<br />

Anbindung von Kundenanlagen an die Netzleitstelle des VNB beschrieben. Die<br />

Fernsteuerung und die Ist-Leistungserfassung von Erzeugungsanlagen im Rahmen des<br />

Netzsicherheitsmanagements ist in Kapitel 7.2.5.3 „Wirkleistungsabgabe/Netzsicherheitsmanagement“<br />

beschrieben.<br />

Verfügungsbereich<br />

Anschluss an 10/20-kV-Netze<br />

Der Begriff „Verfügungsbereich“ ist in Kapitel 5.3 erläutert. Für Bezugs- und Erzeugungsanlagen<br />

gelten hierzu folgende Bedingungen:<br />

<br />

<br />

<br />

Alle Schaltgeräte im Verfügungsbereich des VNB müssen für den VNB zugänglich und<br />

vor Ort zu betätigen sein;<br />

bei dem Anschluss von Kundenanlagen an ein vom Kunden allein genutztes Schaltfeld<br />

in einem VNB-eigenen Umspannwerk wird das Schaltfeld von der netzführenden<br />

Stelle des VNB ferngesteuert;<br />

alle anderen 10/20-kV-Netzanschlüsse werden nicht ferngesteuert.<br />

In besonderen Fällen mit erhöhten Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit können<br />

individuelle Netzanschlusskonzepte mit dem VNB abgestimmt werden; die Kosten sind durch<br />

den Kunden zu tragen.<br />

Meldungen, Messwerte<br />

Anschluss an 10/20-kV-Netze<br />

Aus den 10/20-kV-Kundenanlagen werden Netztypische Meldungen und Messwerte zur netzführenden<br />

Stelle des VNB übertragen. Kundenspezifische Meldungen und Messwerte werden<br />

nur in Absprache mit den Kunden zur netzführenden Stelle des VNB übertragen. Eine Ausnahme<br />

bilden Erzeugungsanlagen gemäß Kapitel 7.2.5.3.<br />

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Informationstechnische Anbindung an die netzführende Stelle<br />

Die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen erfolgt über eine serielle Schnittstelle<br />

auf Basis der IEC 60870-5-104 gemäß der VNB-Profilfestlegung. Die Detailfestlegungen zu<br />

diesem Profil werden auf Wunsch durch den VNB zur Verfügung gestellt.<br />

Übergabepunkt ist der Ausgangsstecker an der fernwirktechnischen Einrichtung der Kundenanlage.<br />

Die physikalische Schnittstelle ist als X.21-Schnittstelle auszuführen (15-pol SUB-D,<br />

male). Alternativ ist der Einsatz einer V24- oder Ethernet-Schnittstelle möglich. Dies ist in<br />

der Planungsphase abzustimmen. Das Datenmodell der Schnittstelle ist in Anhang H dargestellt.<br />

Ggf. erforderliche bauliche Anpassungen am Stationsbaukörper (z.B. Durchführung für den<br />

Anschluss einer Antenne) sind zwischen dem VNB und dem Kunden abzustimmen.<br />

Anschluss an 10/20-kV-Netze<br />

Es ist keine informationstechnische, fernwirktechnische Anbindung an die netzführende Stelle<br />

des VNB erforderlich. Eine Ausnahme bilden Erzeugungsanlagen gemäß Kapitel 7.2.5.3.<br />

3.2.9.2 Hilfsenergieversorgung<br />

Im Falle von Kundenanlagen mit Anschlüssen an 10-kV- und 20-kV -Netze ist eine Batterie<br />

nicht zwingend erforderlich. Die Batterie muss die Fernüberwachung/Fernsteuerung der<br />

Schaltanlage und die Funktionsweise des Netzschutzes für einen Zeitraum von mindestens 8<br />

Stunden gewährleisten. Während dieser Zeit müssen mindestens 3 komplette Schaltfolgen<br />

abgesichert werden. Diese Anforderungen werden bei Verwendung aktueller Technik i.d.R.<br />

von einer Batterieanlage erfüllt, die mit 24 V und 20 Ah ausgelegt ist. Davon abweichende<br />

Parameter für Spannung oder Kapazität bedürfen der Abstimmung mit dem VNB. Für Erzeugungsanlagen<br />

sind zudem noch die Bedingungen des Kapitels 7.3.2.2 zu beachten.<br />

Eigenbedarfswandler sind aus Sicht des Verteilnetzes hinter den Wandlern für die Abrechnungsmessung<br />

einzubauen.<br />

Erfolgt die Speisung des Eigenbedarfs aus Wandlern, so sind diese ausschließlich zweipolig<br />

zwischen den Außenleitern anzuschließen.<br />

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3.2.9.3 Schutzeinrichtungen<br />

Grundsätze<br />

Die Netzschutzeinrichtungen und –einstellungen der Übergabestation sind mit dem VNB abzustimmen.<br />

Die nachfolgenden Grundsätze gelten für Netzschutzeinrichtungen in einem Übergabefeld.<br />

Falls das Übergabefeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder<br />

mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden<br />

Grundsätze analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern.<br />

Grundsätze:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Alle Netzschutzeinrichtungen müssen den Anforderungen der „VDN-Richtlinie für digitale<br />

Schutzsysteme“ entsprechen<br />

(siehe www.vde.com/de/fnn/dokumente/Seiten/technRichtlinien.aspx);<br />

Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärflächen der Schaltanlagen anzuordnen.<br />

Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln<br />

bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente<br />

der Netzschutzeinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, bedienbar und ablesbar<br />

sein;<br />

Als Kurzschlussschutz wird ein unabhängiger Maximalstromzeitschutz eingesetzt.<br />

Gegebenenfalls können auch andere Schutzprinzipien (z.B. Überstromrichtungszeitschutz,<br />

Distanzschutz, Signalvergleich) erforderlich sein. Ist aus Kundensicht zusätzlich<br />

noch ein Überlastschutz erforderlich und lassen sich die beiden Schutzfunktionen<br />

- z.B. wegen der Höhe des Stromwandler-Primärstromes - nicht durch eine Schutzeinrichtung<br />

realisieren, so muss der Kunde eine weitere Schutzeinrichtung und ggf.<br />

zusätzliche Stromwandler installieren;<br />

Strom- und Spannungswandler sind so anzuordnen, dass sie im Selektionsabschnitt<br />

des Übergabeleistungsschalters zum Einbau kommen. Dabei sind die Spannungswandler<br />

im Schutzabschnitt der Stromwandler anzuordnen;<br />

Die Wandler für die Mess- und Zähleinrichtungen sind nach Kapitel 4.2 auszuführen;<br />

Bei kundeneigenem <strong>Mittelspannung</strong>snetz ist in dem Übergabefeld bzw. – wenn kein<br />

Übergabefeld vorhanden ist – in dem betroffenen Abgangsfeld eine Erdschlussüberwachung<br />

mit Richtungsanzeige (siehe Kapitel 3.2.9.3 „Erdschlussrichtungserfassung“)<br />

zu installieren. Ein kundeneigenes <strong>Mittelspannung</strong>snetz besteht dann, wenn<br />

vom Kunden <strong>Mittelspannung</strong>skabel oder -freileitungen außerhalb der Übergabestation<br />

betrieben werden;<br />

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In den Einspeisefeldern sind Kurzschlussanzeiger nach Kapitel 3.2.6.2 einzusetzen;<br />

Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen<br />

Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten<br />

einzubauen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen:<br />

- Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät,<br />

- Kurzschließen von Stromwandlern,<br />

- Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter,<br />

- Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung).<br />

Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang B (Wandler-<br />

anbindung und Einrichtungen zur Schutzprüfung) beschrieben;<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Schutzeinstellungen zur Gewährleistung der Selektivität zum <strong>Mittelspannung</strong>snetz<br />

werden durch den VNB vorgegeben. Bei Veränderung des Netzschutzkonzeptes des<br />

<strong>Mittelspannung</strong>s-Verteilungsnetzes kann der VNB vom Kunden nachträglich die Anpassung<br />

der Schutzeinstellungen in der Übergabestation fordern;<br />

Die installierten Schutzeinrichtungen sowie die Schutzeinstellungen sind vom Anlagenerrichter<br />

in die Inbetriebsetzungsprotokolle D.8 (für Bezugsanlagen), D.8 und<br />

D.11 (für Erzeugungsanlagen) sowie D.12 (für Erzeugungseinheiten) einzutragen;<br />

Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebnahme<br />

am Einsatzort zu prüfen;<br />

Sofern keine durchgängige Zustandserfassung der Netzschutzeinrichtungen durch<br />

den Kunden erfolgt, muss eine Störung der Netzschutzeinrichtung zur Auslösung des<br />

zugeordneten Schalters führen;<br />

Um dem VNB eine Analyse des Störverlaufes zu ermöglichen, sind im Störungsfall<br />

sämtliche Schutzansprechdaten und Störungsaufzeichnungen für mindestens fünf<br />

Störungsereignisse festzuhalten und dem VNB auf Anfrage mitzuteilen;<br />

Für alle Schutzeinrichtungen sind<br />

- vor der erstmaligen Inbetriebnahme,<br />

- nach jeder Änderung von Einstellwerten,<br />

- zyklisch (mindestens alle 4 Jahre)<br />

Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen<br />

die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen<br />

ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und dem VNB auf Verlangen<br />

vorzulegen.<br />

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Unabhängiger Maximalstromzeitschutz (UMZ-Schutz)<br />

Der UMZ-Schutz muss folgende Grundfunktionen besitzen:<br />

Schutzgerät wandlerstromversorgt mit Wandlerstromauslösung, Kondensatorauslösung<br />

oder versorgt über eine gesicherte Gleichspannungsquelle;<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Strommesseingang 4-polig, für Leiterstromanregung zweistufig getrennt einstellbare<br />

Zeit- und Stromstufen;<br />

unabhängiger Erdstromzeitschutz, einstufig, unabhängig einstellbare Zeit- und<br />

Stromstufe, einstellbar auf Auslösung oder Meldung;<br />

alle Schutzeinstellungen müssen sich in einem nichtflüchtigen Speicher befinden;<br />

Schutzauslösungen sind auch bei Ausfall der Netzspannung bis zur manuellen Quittierung<br />

sichtbar anzuzeigen;<br />

Es ist eine interne Selbstüberwachungsfunktion erforderlich.<br />

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Einstellbereiche/Zeiten/Toleranzen<br />

Nennstrom<br />

Überstromanregung<br />

Hochstromanregung<br />

Verzögerungszeit<br />

I n = 1 A<br />

I> = 0,50 ... 2,5 x I n , Einstellauflösung mind. 0,1 x I n<br />

I>> = 2,00 ... 20 x I n , Einstellauflösung mind. 0,1 x I n<br />

tI> = 0,10 ... 3 s, Einstellauflösung ≤ 100 ms<br />

Verzögerungszeit tI>> = 0,06 ... 2 s und , Einstellauflösung ≤ 50 ms<br />

Überstromanregung<br />

Verzögerungszeit<br />

Ansprechzeiten<br />

Rückfallzeiten<br />

I 0 > = 0,50 ... 2,5 x I n , Einstellauflösung mind. 0,1 x I n<br />

tI 0 > = 0,10 ... 3 s und , Einstellauflösung ≤ 100 ms<br />

50 ms<br />

50 ms<br />

Rückfallverhältnis 0,90<br />

Toleranzen<br />

Stromanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten<br />

5 % bzw. 30 ms<br />

kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter<br />

Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein.<br />

Erdschlussrichtungserfassung<br />

Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen<br />

Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein<br />

separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle<br />

versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen<br />

Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende <strong>Anschlussbedingungen</strong> und Einstellungen<br />

müssen realisiert werden können:<br />

Nennspannung<br />

Nennstrom<br />

Einstellbereich<br />

Verlagerungsspannungs-Ansprechwert<br />

Verzögerungszeit<br />

U n = 100/110 V AC, 50 Hz<br />

I n = 1 A<br />

I 0 > = 30 … 300 mA<br />

U NE > = 20 … 35 V<br />

t UNE > = 0,1 … 2 s<br />

Toleranzen für alle Einstellwerte 10 %<br />

kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter<br />

Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein.<br />

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Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.R. 2 Stunden) für den Fall<br />

vorzusehen, dass fehlerhafte Betriebsmittel abgeschaltet werden oder z. B. durch den Einsatz<br />

eines Fallklappenrelais sicherzustellen, dass die Meldung bis zur manuellen Quittierung<br />

erhalten bleibt.<br />

Gibt der VNB für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion „Auslösung“ vor, so muss<br />

diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken.<br />

Hochspannungssicherungen<br />

Die Auswahl von HH-Sicherungen muss den konkreten Einsatzbedingungen entsprechen. Die<br />

Selektivitätskriterien zu den Netzschutzeinrichtungen sind zu berücksichtigen.<br />

Schutzwandler<br />

Die Kenndaten für Schutzwandler sind in Kapitel 4.2 „Wandler“ beschrieben.<br />

3.2.9.4 Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des<br />

Schutzes<br />

Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre<br />

Erdung und Bürde zu prüfen. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären<br />

Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre<br />

Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen.<br />

Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen.<br />

Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung<br />

mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen.<br />

Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-<br />

Schutz, Erdschlussschutz, Q/U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen.<br />

Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss<br />

Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen.<br />

Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme-<br />

und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur VNB-eigenen Umspannanlage (siehe<br />

Anhang F) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden.<br />

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Diese Prüfungen sind am Aufstellungsort der Übergabestation als Inbetriebsetzungsprüfung<br />

durch eine fachkompetente Firma ausführen zu lassen. Relaisschutzprüfungen in Form von<br />

Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert.<br />

Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz;<br />

Prüfprotokoll UMZ-Schutz;<br />

Prüfprotokoll Q/U-Schutz, wenn vorhanden;<br />

Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler;<br />

Funktionsprüfprotokoll Mitnahme- und Freigabesignale über Steuerkabel (zur VNBeigenen<br />

Umspannanlage);<br />

Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall.<br />

Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu<br />

bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, i Prüfsteckdosen usw.).<br />

3.2.10 Erdungsanlage<br />

Die <strong>Mittelspannung</strong>snetze des VNB werden in der Regel kompensiert betrieben.<br />

Für die elektrische Bemessung der Erdungsanlagen in <strong>Mittelspannung</strong>snetzen ist grundsätzlich<br />

ein Erdfehlerstrom (Erdschlussreststrom) von 60 A zu Grunde zu legen. In Ausnahmefällen<br />

können durch den VNB andere Erdfehlerströme als Bemessungsgrundlage genannt werden.<br />

Es ist sicherzustellen, dass die zulässigen Berührungsspannungen nach DIN EN 50522<br />

(VDE 0101-2) eingehalten werden. Die Erdungsanlage der Übergabestation ist thermisch für<br />

den Doppelerdschlussstrom I“ KEE<br />

4 kA für T k = 1 s auszulegen.<br />

In Gebieten mit globalem Erdungssystem (geschlossener Bebauung) ist eine gemeinsame<br />

Erdungsanlage für Hochspannungsschutzerdung (Anlagen > 1 kV) und Niederspannungsbetriebserdung<br />

aufzubauen. Es wird dort kein spezieller Nachweis für die Erdungsimpedanz<br />

gefordert. Unbeschadet dessen ist die Erdungsanlage mit einer Erdungsprüfzange auf niederohmige<br />

Wirksamkeit zu prüfen.<br />

Außerhalb geschlossener Bebauung ist die Einhaltung der vorgegebenen Erdungsimpedanz<br />

vor Inbetriebnahme der Übergabestation messtechnisch mit einer Erdungsmessbrücke nachzuweisen.<br />

Die Erdungsimpedanz der Hochspannungsschutzerdung muss Z E ≤ 2,5 Ω betragen.<br />

Damit sind die Anforderungen des vorgelagerten <strong>Mittelspannung</strong>snetzes des VNB er-<br />

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füllt. Der Nachweis ist dem VNB zu übergeben. Abweichende Werte sind mit dem VNB abzustimmen.<br />

Bezüglich der Höhe der Erdungsimpedanz, hinsichtlich der Anforderungen des<br />

Niederspannungsnetzes des Kunden, ist der Kunde selbst verantwortlich. Es ist sicherzustellen,<br />

dass die zulässigen Berührungsspannungen nach DIN EN 50522 (VDE 0101-2) eingehalten<br />

werden.<br />

Darüber hinaus ist, unabhängig ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Bebauung, durch<br />

den Errichter der Stationserdungsanlage nachzuweisen, dass eine ordnungsgemäße und<br />

funktionierende Erdungsanlage errichtet wurde. Neben der Anfertigung von Lageplänen und<br />

Angaben zum verwendeten Material/Längen muss die elektrische Wirksamkeit der<br />

Erdungsanlage bereits vor dem Anschluss an das Erdungssystem des VNB und die<br />

Kabelanlagen des Kunden messtechnisch nachgewiesen werden. In Abhängigkeit des<br />

spezifischen Erdwiderstandes wird im Allgemeinen ein Ausbreitungswiderstand von 2 bis<br />

20 Ω je Erdungsanlage erreicht (Richtwert), im Einzelfall auch höher. Liegen die Werte bei<br />

sonst vorschriftsmäßig errichteter Erdungsanlage dagegen deutlich höher als 20 Ω, so sind<br />

gesonderte Abstimmungen mit dem VNB erforderlich. In jedem Fall ist dem VNB das<br />

ausgefüllte Erdungsprotokoll (siehe Anhang D.6) zu übergeben.<br />

In der Nähe der Prüftrennstelle ist der zum Erder führende Erdungsleiter so auszuführen,<br />

dass er problemlos mit einer Erdungsprüfzange mit 32 mm Umschließungsdurchmesser<br />

umfasst werden kann. Auf die Prüftrennstelle kann verzichtet werden, wenn sich die<br />

Verbindungsstelle zum Erdungsleiter im allgemein zugänglichen Bereich (z.B. Maste)<br />

befindet.<br />

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„MS-SCHALTANLAGE“<br />

„TRAFO“<br />

„NIEDERSPANNUNGS-HV“<br />

„ZÄHLERSCHRANK<br />

“<br />

„STATIONSTÜR; LÜFTUNGSGITTER“<br />

„AUSSENERDER“<br />

Erdungsanlage in der kundeneigenen Übergabestation dargestellt.<br />

<strong>Mittelspannung</strong>sanlage<br />

Haupterdungsschiene mit Beschriftung sämtlicher Anschlüsse<br />

>40m<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

5<br />

< 2,5Ohm<br />

Erdungsmessbrücke<br />

(außerhalb<br />

geschloss.<br />

Bebauung)<br />

Sonde<br />

>40m<br />

5<br />

Erdungsprüfzange<br />

Hilfs-<br />

Erder<br />

VNB -<br />

Leitung<br />

1U 1V 1W<br />

2U 2V 2W<br />

Trafo<br />

2N<br />

1<br />

(innerhalb<br />

geschloss.<br />

Bebauung)<br />

2<br />

Aussenerder<br />

NS-Verteilung<br />

Fundamenterder<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

PEN<br />

lösbare<br />

Verbindung<br />

Im Folgenden ist eine Übersicht für die gemeinsame Mittel- und Niederspannungs-<br />

Lüftungsgitter<br />

4<br />

TrSt-Türen<br />

4<br />

Zählerschrank<br />

3<br />

Verbraucher in<br />

der TrSt<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Natürlicher Erder oder Erdungsleiter<br />

Künstlicher Erder im Außenbereich<br />

Erdungsleiter für das NS-Netz<br />

Separate Erdungsleiter können dann entfallen, wenn zu erdende Teile über Rahmen, Baukörper, leitfähige Scharniere o.ä.<br />

zuverlässig und stromtragfähig geerdet sind !<br />

Wichtiger Hinweis: Die Erdungsprüfzange dient nur der Prüfung des Stationserders auf niederohmige Wirksamkeit (Richtwert


4 Abrechnungsmessung<br />

4.1 Allgemeines<br />

Es gelten die in der VDE Anwendungsregel "VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom" (Metering<br />

Code) beschriebenen Standards. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen sowie<br />

weitere, auf der Internetseite des VNB aufgeführte Bedingungen.<br />

Zählerplatz<br />

Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Übergabestation<br />

ein nach "DIN 43870 bzw. ein Zählerwechselschrank der Größe III vorzusehen.<br />

Ein Zählerwechselschrank der Größe I ist mit dem VNB abzustimmen.<br />

Messeinrichtung<br />

Es sind Lastgangzähler als indirekt-messende Lastgangzähler ( Lastgang-Kombizähler für<br />

Wirk- und Blindarbeit, Zweienergierichtungszähler für induktive und kapazitive Blindarbeit)<br />

einzusetzen.<br />

Ist der VNB der Messstellenbetreiber, stellt er dem Kunden –sofern möglich -auf Wunsch<br />

Steuerimpulse aus der Abrechnungsmesseinrichtung nach Vereinbarung zur Verfügung. Die<br />

Kosten hierfür trägt der Kunde.<br />

4.2 Wandler<br />

Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen:<br />

<br />

Zulassung zur innerstaatlichen Eichung durch die PTB und Eichung;<br />

thermischer Kurzschlussstrom entsprechend Kapitel 3.2.1 (d.h. bei 10 kV: 20 kA/1 s,<br />

bei 20 kV: 16 kA/1 s); Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ebenfalls gemäß<br />

Kapitel 3.2.1;<br />

thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x I pn ;<br />

<br />

<br />

Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A);<br />

Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen<br />

müssen Kurzschlussströme von 6 kA im 10-kV-Netz und 3 kA im 20-kV-Netz entsprechend<br />

der Genauigkeitsklasse 10P;<br />

Anmerkungen: Der erforderliche Bemessungs-Genauigkeitsgrenzfaktor nach DIN EN 60044-1 ist wie folgt<br />

zu ermitteln:<br />

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1. Bei einem primären Nennstrom von beispielsweise 100 A im 10-kV-Netz muss der Bemessungs-<br />

Genauigkeitsgrenzfaktor mindestens 60 betragen. Minimal notwendig ist dann ein Stromwandler der Klasse<br />

10P60. Im 20-kV-Netz würde sich bei gleichem primären Nennstrom von 100 A ein Stromwandler der<br />

Klasse 10P30 oder besser ergeben.<br />

2. Der VNB behält sich vor, aufgrund besonderer Netzkonstellationen auch höhere Anforderungen an das<br />

Übertragungsverhalten der Schutzkerne zu stellen.<br />

Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q <br />

& U< -Schutz -<br />

einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß<br />

DIN EN 60044-1 übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: I n EZA /I n<br />

Wandler ≥ 0,33;<br />

<br />

Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen<br />

müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommesseingang<br />

genügen. Es gilt im 10-kV-Netz: ,<br />

sowie im 20-kV-Netz: .<br />

Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation<br />

sein.<br />

<br />

Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von Parkreglern für die Blindleistungsregelung/statische<br />

Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 genügen.<br />

Ist der VNB der Messstellenbetreiber, so kommen bei 10-kV- und 20-kV-Netzanschlüssen<br />

nicht kippschwingungsarme Wandler in schmaler Bauform nach DIN 42600 Teil 8 und Teil 9<br />

zum Einsatz:<br />

3 einpolige Spannungswandler (3 Wicklungen)<br />

Wicklung 1 Zählung Klasse 0,5; 15 VA; geeicht<br />

Wicklung 2 Schutz Klasse 0,5; 30 VA<br />

Wicklung 3 da - dn Klasse 3P; 100 VA<br />

Die Wicklung 2 kommt nur zum Einsatz, wenn Schutz- und/oder Betriebsmessaufgaben zu<br />

erfüllen sind (z.B. bei allen Erzeugungsanlagen). Die Wicklung 3 kommt nur zum Einsatz,<br />

wenn eine Erdschlusserfassung oder eine Erdschlussrichtungserfassung notwendig sind.<br />

Bei Entfall der Wicklungen 2 und 3 kann der VNB an Stelle von drei einpoligen Spannungswandlern<br />

zwei zweipolige Wandler einsetzen.<br />

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3 Stromwandler (3 Kerne)<br />

Kern 1 Zählung Klasse 0,5S; 10 VA; 5 A; FS 5; geeicht<br />

Kern 2 Schutz Klasse 5Px; 5 VA; 1 A<br />

Kern 3 Messwerte Klasse 0,5; 0,5 VA; 1 A; FS 05<br />

Der Kern 2 ist nur bei Installation von Leistungsschaltern mit Kurzschlussschutz erforderlich.<br />

Der Kern 3 ist nur für den Anschluss von Parkreglern und/oder einer fernwirktechnischen<br />

Anbindung erforderlich. Kern 2 oder Kern 3 können ebenfalls zum Anschluss eines Q<br />

und U < -Schutzes genutzt werden. Eine von der Tabelle „Stromwandler“ abweichende<br />

Auslegung der Stromwandler ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Auslegung<br />

muss aber den oben genannten grundlegenden Anforderungen an die Stromwandler entsprechen.<br />

Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem Kunden<br />

und dem VNB über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforderlich. Die beim<br />

VNB verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachgefragt werden.<br />

Detailliertere Angaben zu den geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nachfrage bzw. auf<br />

der Internetseite des VNB verfügbar.<br />

Ansonsten gelten für die <strong>Mittelspannung</strong>swandler sowie für deren Aufbau und Verdrahtung<br />

die Anforderungen der BDEW-Richtlinie „TAB <strong>Mittelspannung</strong> 2008“ sowie des Anhanges B<br />

"Wandlerverdrahtung ".<br />

4.3 Spannungsebene der Messung<br />

Im Falle eines einzelnen Anschlussnutzers erfolgt die Messung der von der an das <strong>Mittelspannung</strong>snetz<br />

angeschlossenen Kundenanlage bezogenen bzw. eingespeisten elektrischen<br />

Energie grundsätzlich auf der <strong>Mittelspannung</strong>sseite. In Abstimmung mit dem VNB ist<br />

auch eine Messung auf der Niederspannungsseite bis max. 630 kVA je Messung möglich. In<br />

diesen Fällen hat der Kunde die durch die Umspannung entstehenden Verluste zu tragen.<br />

Im Falle mehrerer Anschlussnutzer, die über einen <strong>Mittelspannung</strong>s-Kundentransformator<br />

versorgt werden, sind die hierfür verwendeten Messeinrichtungen grundsätzlich nach dem<br />

gleichen Standard und parallel aufzubauen. Werden diese Anschlussnutzer aus der kundeneigenen<br />

Niederspannung versorgt, sind diese Messeinrichtungen auf der Unterspannungsseite<br />

zu installieren.<br />

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Bei niederspannungsseitiger Messung erfolgt der Abgriff der Messspannung in Energierichtung<br />

vor den Stromwandlern<br />

4.5 Datenfernübertragung<br />

Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den VNB, so setzt er für die Zählerfernauslesung standardmäßig<br />

eine Funklösung ein. Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Kunde<br />

verpflichtet, in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungsmesseinrichtung dauerhaft einen durchwahlfähigen,<br />

analogen und betriebsbereiten Telekommunikations-Endgeräte-Anschluss in<br />

der Ausführung TAE N für die Fernauslesung der Messwerte auf seine Kosten bereitzustellen.<br />

Bei Bedarf stellt der Kunde eine Spannungsversorgung (230 V Wechselspannung) zur Verfügung.<br />

5 Betrieb der Übergabestation<br />

5.1 Allgemeines<br />

Netzführung<br />

Die Gesamtverantwortung für die Netzführung des Netzanschlusses aller Kundenanlagen<br />

obliegt dem VNB. Bei<br />

<br />

10/20-kV-Netzanschlüssen mit separatem Schaltfeld (singulär genutztes Schaltfeld)<br />

in einer VNB-eigenen 110/30/10 (20)-kV-, 110/10 (20)-kV- oder einer 30/10 (20)-<br />

kV-Station<br />

sind zwischen dem Kunden und dem VNB Details zum technischen Betrieb der Kundenanlage<br />

in dem Netzanschlussvertrag sowie in Vordruck D.7 „Netzführung“ dieser TAB zu vereinbaren.<br />

Die Ausführung von Schalthandlungen hat mit Nennung der Schaltzeit an die netzführende<br />

Stelle des VNB zu erfolgen. Telefonate zu Schaltgesprächen werden aufgezeichnet. Der Kunde<br />

informiert seine Mitarbeiter über diese Regelung. Schalthandlungen müssen vor der<br />

Durchführung zwischen den beteiligten netzführenden Stellen abgestimmt und nach der<br />

Schalthandlung mitgeteilt und dokumentiert werden. Für die Durchführung der Schalthandlungen<br />

und die Überwachung der Betriebsmittel ist grundsätzlich die jeweilige netzführende<br />

Stelle in ihrem Bereich verantwortlich.<br />

Schalthandlungen, die mittel- oder unmittelbar der Versorgung des anderen Partners dienen,<br />

sollen möglichst an Werktagen während der normalen Arbeitszeit erfolgen. Die Ausführungen<br />

in diesem und im folgenden Kapitel „Arbeiten in der Station“ gelten auch bei Schalthandlungen<br />

von kundeneigenen Betriebsmitteln, die sich im Verfügungsbereich des Kunden<br />

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efinden und die unmittelbar mit dem Netz des VNB verbunden sind. Die netzführenden<br />

Stellen des Kunden und des VNB müssen jederzeit (24 Stunden) telefonisch erreichbar sein.<br />

Arbeiten in der Station<br />

Vor Aufnahme von geplanten oder ungeplanten Arbeiten, die Meldungen zum Partner zur<br />

Folge haben könnten, ist die netzführende Stelle des Partners zu verständigen. Für Arbeiten<br />

an oder in der Nähe von VNB-eigenen Betriebsmitteln ist bei der netzführenden Stelle des<br />

VNB<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

eine „Verfügungserlaubnis“ (VE) bzw.<br />

eine „Freigabe zur weiteren Verwendung“ (FWV) bzw.<br />

eine „Prüferlaubnis“ (PE) bzw.<br />

eine „Freischaltgenehmigung“ (FG)<br />

einzuholen. Die entsprechende Verfügung wird durch die netzführende Stelle erteilt. Vor Ort<br />

ist für Arbeiten an oder in unzulässiger Nähe von Netzteilen eine „Durchführungserlaubnis“<br />

(DE) erforderlich. Der Anlagenverantwortliche des Eigentümers erteilt dem Arbeitsverantwortlichen<br />

des Partners nach Durchführung aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen die<br />

DE für das entsprechende Netzteil.<br />

5.3 Verfügungsbereich/Bedienung<br />

Verfügungsbereichsgrenze<br />

Die Verfügungsbereichsgrenze legt die Zuständigkeit für die Anordnung von<br />

Schalthandlungen fest (Hiermit ist nicht die Verfügungserlaubnis gemeint, die von der<br />

netzführenden Stelle z.B. für Arbeiten in einem bestimmten Bereich erteilt wird). Sie<br />

verläuft (aus Netzsicht) hinter dem/den Einspeisefeld(ern). Die Verfügungsbereichsgrenzen<br />

sind in Anhang A dargestellt. Es gelten folgende Festlegungen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

In dem/den Einspeisefeld(ern) werden Schaltbefehle nur durch den VNB angeordnet<br />

und Schaltgeräte bedient.<br />

Im/in den Übergabe-/Trafoschaltfeld(ern) der Kundenanlage werden durch den Anlagenbetreiber<br />

Schaltbefehle angeordnet und Schaltgeräte bedient.<br />

Diese Grundsätze gelten auch, wenn kein Lasttrennschalter im Einspeisefeld vorhanden<br />

ist.<br />

Schaltgeräte, die Veränderungen auf den Schaltzustand im Netz des VNB bewirken,<br />

befinden sich im Verfügungsbereich des VNB.<br />

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Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Verfügungsbereich liegenden<br />

Schaltfelder nach Aufforderung des VNB abzuschalten.<br />

Unabhängig von den Verfügungsbereichsgrenzen kann der VNB im Falle von Störungen<br />

oder anderem Handlungsbedarf (z. B. höhere Gewalt, Gefahr für Leib und Leben,<br />

zur Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. zur Unterbrechung der Anschlussnutzung)<br />

die Kundenanlage unverzüglich vom Netz schalten. Falls möglich, unterrichtet<br />

der VNB den Anlagenbetreiber hierüber rechtzeitig. Das Wiedereinschalten erfolgt<br />

entsprechend der Verfügungsbereichsgrenzen.<br />

Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Übergabestationen mit und ohne Erzeugungsanlagen.<br />

5.5 Unterbrechung aus betrieblichen Gründen<br />

Die Anschlussnutzung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger<br />

Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs erforderlich<br />

ist. Der VNB hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. Der<br />

VNB hat den Kunden bei einer beabsichtigten Unterbrechung der Anschlussnutzung rechtzeitig<br />

in geeigneter Weise zu unterrichten. Bei kurzen Unterbrechungen ist er zur Unterrichtung<br />

nur gegenüber den Kunden verpflichtet, die zur Vermeidung von Schäden auf eine unterbrechungsfreie<br />

Versorgung angewiesen sind und dies dem VNB unter Angabe von Gründen<br />

schriftlich mitgeteilt haben. Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterrichtung<br />

<br />

<br />

nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der VNB dies nicht zu vertreten<br />

hat oder<br />

die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde.<br />

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7 Erzeugungsanlagen<br />

7.1 Grundsätze<br />

7.1.1 Geltungsbereich<br />

Hinsichtlich der Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die technischen Eigenschaften<br />

von Erzeugungsanlagen sowie an die Zertifikate gilt das in der nachstehenden Tabelle<br />

aufgeführte Datum (siehe auch Ergänzung zur BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am<br />

<strong>Mittelspannung</strong>snetz“).<br />

Windenergie<br />

PV-Anlagen/<br />

Brennstoffzellenanlagen<br />

Verbrennungs-<br />

kraftmaschi-<br />

nen*<br />

Geltungsbereich ab Inbetriebsetzungsdatum ab Datum Antragstellung<br />

**<br />

Statische Spannungshaltung<br />

siehe „Blindleistung“ (unten)<br />

Dynamische Netzstützung<br />

- keine Netztrennung im Fehlerfall 01.04.2011 01.04.2011 01.01.2013<br />

- Blindstromeinspeisung im Fehlerfall<br />

nach BDEW-Richtlinie<br />

- Blindstromeinspeisung im Fehlerfall<br />

nach SDLWindV<br />

- kein Blindstrombezug nach<br />

Fehlerklärung<br />

01.04.2011 01.04.2011 01.01.2013<br />

01.07.2011 - -<br />

01.04.2011 01.04.2011 01.01.2013<br />

Wirkleistungsabgabe<br />

- Netzsicherheitsmanagement entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />

- Frequenzverhalten 01.04.2011 01.05.2009 01.01.2009<br />

Blindleistung 01.04.2011 01.04.2011 01.01.2010<br />

Zuschaltbedingungen 01.04.2011 01.01.2009 01.01.2009<br />

Zertifikate 01.04.2011 01.04.2011 01.01.2014 ***<br />

Anmerkungen:<br />

* Im wesentlichen Verbrennungsmotoren wie z.B. KWK-Anlagen, Biomasse- oder BHKW-Anlagen.<br />

Wasserkraftmaschinen zählen ebenfalls in die Gruppe der Verbrennungskraftmaschinen.<br />

** Antrag: Datum der Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen (siehe Kap. 7.1.3).<br />

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*** Die Einheiten- und Anlagenzertifikate können für Verbrennungskraftmaschinen unter bestimmten<br />

Voraussetzungen bis zum 31.12.2014 nachgereicht werden (siehe 4. Ergänzung zur BDEW <strong>Mittelspannung</strong>srichtlinie“).<br />

Zur Information:<br />

Für Windenergieanlagen, die nach dem 31.12.2001 und vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen<br />

wurden, müssen an Stelle der obigen Angaben die Anforderungen nach der SDL-<br />

WindV, Anlage 3 (siehe auch Anlage G dieser TAB) erfüllt und nachgewiesen werden, wenn<br />

ein Systemdienstleistungsbonus erzielt werden soll, § 5 SDLWindV. Der SDL-Bonus kann nur<br />

erreicht werden, wenn diese Anforderungen vor dem 01.01.2016 eingehalten werden.<br />

Windenergieanlagen, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.04.2011 in Betrieb genommen<br />

worden waren, konnten zur Erlangung des SDL-Bonus den notwendigen Nachweis nur<br />

bis zum 30.09.2011 erbringen, § 8 Abs. 1 SDLWindV 2012 i. V. mit § 8 Abs. 1 SDLWindV<br />

2009.<br />

Unter wesentlichen Änderungen von Verbrennungskraftmaschinen versteht sich ein Tausch<br />

von Motor und Generator oder eine Erhöhung der Motor-Wirkleistung von > 10% P n . Werden<br />

Motor und Generator nur überholt, bleiben die ursprünglichen Anforderungen erhalten.<br />

7.1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen<br />

Für die Anmeldung der Netzanschlüsse von Erzeugungsanlagen beim VNB bis zu deren Inbetriebsetzung<br />

sowie für den Aufbau der Übergabestationen sind die Vordrucke D.1, D.4, D.5,<br />

D.6 und D.7 dieser TAB <strong>Mittelspannung</strong> zu verwenden. Der Vordruck D.4 „Errichtungsplanung“<br />

ist dabei als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu<br />

verwenden. Nachdem der VNB dem Anlagenbetreiber den Netzanschlusspunkt mitgeteilt<br />

hat, füllt der Anlagenbetreiber den Vordruck D.10 „Vordruck zur Sicherstellung der Netzkapazität<br />

am Netzanschlusspunkt“ aus und sendet ihn an den VNB.<br />

Als vollständige Antragsunterlagen im Sinne der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen<br />

am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ gelten:<br />

<br />

<br />

der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck D.1 „Antragstellung“ (sofern bei der<br />

Errichtung der Erzeugungsanlage auch eine Übergabestation neu errichtet oder erweitert<br />

wird);<br />

ein Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des<br />

Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten<br />

hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000);<br />

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der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck D.9 „Datenblatt einer Erzeugungsanlage“;<br />

ab den in Kapitel 7.1.1 aufgeführten Datumsangaben: Einheiten-Zertifikat(e).<br />

Ab den in Kapitel 7.1.1 aufgeführten Datumsangaben wird das Anlagen-Zertifikat und eine<br />

Konformitätserklärung erforderlich:<br />

<br />

<br />

für Windenergieanlagen generell;<br />

für alle anderen Erzeugungsanlagen ab einer Anschlussscheinleistung > 1 MVA oder<br />

einer Länge der Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zur am weitesten entfernten<br />

Erzeugungseinheit von > 2 km.<br />

Einheiten-Zertifikat, Sachverständigengutachten, Anlagen-Zertifikat sowie die Konformitätserklärung<br />

sind entsprechend Teil 8 der <strong>Technische</strong>n Richtlinie für Erzeugungseinheiten und –<br />

anlagen „Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und –<br />

anlagen am Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz“, herausgegeben von der Fördergesellschaft<br />

Windenergie und andere erneuerbare Energien, (FGW TR8) anzufertigen.<br />

Gibt der VNB zunächst nur die Nutzung der eingeschränkten dynamischen Netzstützung vor,<br />

so ist neben dieser Betriebsweise auch bereits die Möglichkeit der Umsetzung einer vollständigen<br />

dynamischen Netzstützung im Anlagenzertifikat nachzuweisen.<br />

Für Erzeugungsanlagen, in denen Erzeugungseinheiten mit Prototypen-Regelung installiert<br />

sind, erfolgt der Nachweis der elektrischen Eigenschaften im Rahmen der Inbetriebsetzung<br />

mit einer Konformitätserklärung des Anlagenbetreibers. In der Konformitätserklärung bestätigt<br />

der Anlagenbetreiber, dass die mit dem VNB abgestimmte Elektroplanung sowie die im<br />

Datenabfragebogen Netzbetreiber nach FGW TR 8 übergebenen Vorgaben des VNB zum<br />

Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage umgesetzt worden sind. -Die Konformitätserklärung<br />

ist spätestens 2 Monate nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage beim<br />

VNB vorzulegen. Hinweis: Diese Konformitätserklärung stellt nicht den Nachweis nach § 6<br />

Abs. 3 SDLWindV dar, der innerhalb der dort genannten Frist von 2 Jahren ab Inbetriebsetzung<br />

der vollständigen Erzeugungsanlage vorgelegt werden muss. Sie dient der Sicherstellung<br />

der Kenntnis des VNB über die o. g. vereinbarten Parameter der Anlage.<br />

7.1.4 Inbetriebsetzung<br />

Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin der Übergabestation<br />

informiert der Kunde den VNB, damit dieser (der VNB) den Netzanschluss rechtzeitig in<br />

Betrieb setzen kann.<br />

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Bei der Inbetriebsetzung der Übergabestation ist der VNB mit anwesend. Der Anlagenbetreiber<br />

verwendet hierfür den Vordruck D.8 „Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen“<br />

sowie den Vordruck D.11 „Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger)“.<br />

Der Vordruck D.11 beinhaltet die für Erzeugungsanlagen gegenüber Bezugsanlagen zusätzlich<br />

erforderlichen Abfragen. Der VNB behält sich vor, auch an der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage<br />

teilzunehmen.<br />

Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheiten nimmt der Anlagenbetreiber ohne den VNB<br />

vor. Hierfür ist der Vordruck D.12 „Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten“ zu<br />

verwenden und ausgefüllt und unterschrieben an den VNB zu schicken.<br />

7.2 Netzanschluss<br />

7.2.1 Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes<br />

Die Übergabestation von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />

ist in unmittelbarer Nähe des ermittelten Netzanschlusspunktes zu errichten (bis ca. 25 m<br />

Abstand). Die Eigentumsgrenzen für Erzeugungsanlagen sind in Kapitel 2.1 aufgeführt.<br />

7.2.5 Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz<br />

7.2.5.1.1 Statische Spannungshaltung<br />

Ab den in Kapitel 7.1.1 aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen<br />

an der statischen Spannungshaltung beteiligen. Die Realisierung der statischen Spannungshaltung<br />

ist in Kapitel 7.2.5.4 „Blindleistung“ beschrieben.<br />

7.2.5.1.2 Dynamische Netzstützung<br />

Ab den in Kapitel 7.1.1 aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen<br />

an der dynamischen Netzstützung beteiligen. Die dynamische Netzstützung zeichnet sich<br />

durch die folgenden drei Kriterien aus; Erzeugungsanlagen<br />

<br />

<br />

<br />

dürfen sich bei Fehlern im Netz nicht vom Netz trennen (Vermeiden von großflächigen<br />

Versorgungsunterbrechungen),<br />

müssen während eines Netzfehlers die Netzspannung durch Einspeisung eines induktiven<br />

Blindstromes stützen (Reduzierung der Spannungseinbruch-Tiefe),<br />

dürfen nach Fehlerklärung dem MS-Netz nicht mehr induktive Blindleistung entnehmen<br />

als vor dem Fehler (Spannungserholung).<br />

Im Falle der eingeschränkten dynamischen Netzstützung müssen die Erzeugungsanlagen die<br />

Kriterien 1. und 3. realisieren. Auf die Anlageneigenschaft des Kriteriums 2. (Blindstromein-<br />

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speisung während eines Netzfehlers) kann zunächst verzichtet werden. Dazu ist die Erzeugungsanlage<br />

im LVRT-Modus (d.h. während eines Netzfehlers/Spannungseinbruchs) ohne<br />

Blindstromeinspeisung zu betreiben (Betrieb mit cos φ = 1.00. Eine Blindstromstatik mit der<br />

Proportionalitätskonstante k=0, k=1 oder k=2 erfüllt daher nicht die Anforderungen.). Die<br />

Wirkleistungseinspeisung ist soweit wie möglich zu reduzieren. Galvanisch trennende<br />

Schaltgeräte sind nicht auszuschalten.<br />

Im Falle der vollständigen dynamischen Netzstützung sind von den Erzeugungsanlagen alle<br />

drei Kriterien zu erfüllen, d.h. dass neben den Kriterien 1. und 3. auch Kriterium 2. (Einspeisung<br />

eines induktiven Blindstromes während eines Netzfehlers) erfüllt werden muss.<br />

Ab den in Kapitel 7.1.1 aufgeführten Datumsangaben gelten die Grenzlinien der BDEW-<br />

Richtlinie „Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“. Bei Spannungseinbrüchen mit<br />

Werten zwischen den Grenzkurven 1 und 2 des Bildes 2.5.1.2-2 der BDEW-Richtlinie ist bei<br />

Typ 2-Anlagen eine kurzzeitige Trennung vom Netz (KTE) erlaubt. Bei Spannungseinbrüchen<br />

unterhalb der Grenzkurve 2 dürfen Typ 2-Anlagen im Zuge einer KTE maximal 5 Sekunden<br />

vom Netz bleiben. Im Anschluss an Spannungseinbrüche darf die von den Erzeugungsanlagen<br />

in das Netz gespeiste Wirkleistung mit einem Gradienten von 10 % der vereinbarten<br />

Anschlusswirkleistung P AV pro 5 Sekunden erfolgen.<br />

Die Blindstrom-Spannungscharakteristik zur Spannungsstützung während eines Netzfehlers<br />

erfolgt mit einer Blindstromstatik gemäß SDLWindV mit der Proportionalitätskonstante k=2.<br />

Das Spannungstotband entspricht 10 % der Nennspannung, d.h. die Totbandgrenzen liegen<br />

bei 0,9 U c und 1,1 U c . Die niedrigste dauernd zulässige Betriebsspannung ist demnach 0,9<br />

U c . Innerhalb des Spannungstotbandes, also im Normalbetrieb des Netzes, gelten die Festlegungen<br />

des Kapitels „Zu 7.2.5.4 Blindleistung/Statische Spannungshaltung“ dieser TAB<br />

<strong>Mittelspannung</strong>.<br />

Anschluss an 10/20-kV-Netze<br />

Erzeugungsanlagen mit Anschluss an die 10/20-kV-Sammelschiene müssen sich mit der<br />

vollständigen dynamischen Netzstützung beteiligen. Abweichend davon kann eine vom VNB<br />

durchgeführte Einzelfallprüfung ergeben, dass die Erzeugungsanlage lediglich mit der eingeschränkten<br />

dynamischen Netzstützung betrieben werden muss.<br />

Die Erzeugungsanlagen mit Anschluss im 10/20-kV-Netz sind mit der eingeschränkten dynamischen<br />

Netzstützung zu betreiben, d.h. dass auf Kriterium 2 verzichtet wird. Der VNB<br />

kann jedoch die vollständige dynamische Netzstützung zu einem späteren Zeitpunkt fordern.<br />

Der VNB behält sich vor, auch bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss im <strong>Mittelspannung</strong>snetz<br />

sofort die vollständige dynamische Netzstützung zu fordern.<br />

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7.2.5.3 Wirkleistungsabgabe/Netzsicherheitsmanagement<br />

Das Netzsicherheitsmanagement (NSM) ist das System zur Umsetzung von Maßnahmen<br />

nach § 11 EEG (Einspeisemanagement) und § 13 Abs. 2 EnWG (Systemverantwortung) in<br />

Verbindung mit §14 Abs. 1 und Abs. 1c EnWG (Verantwortung für Sicherheit und Zuverlässigkeit<br />

im Verteilnetz) und beinhaltet u. a. die Wirkleistungsvorgabe zur Begrenzung der<br />

Wirkleistungsabgabe von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletter Abschaltung.<br />

Einspeisemanagement<br />

In allen Erzeugungsanlagen (also sowohl in EEG- und KWKG-Anlagen als auch in Erzeugungsanlagen<br />

ohne gesetzliche Förderung) mit einer installierten elektrischen Leistung ><br />

100 kW installiert der Anlagenbetreiber auf seine Kosten eine Einrichtung zur Leistungsabregelung<br />

mit den im folgenden Abschnitt beschriebenen technischen Spezifikationen für die<br />

Befehle des VNB zur Wirkleistungsvorgabe. Diese Regelung gilt für Photovoltaikanlagen unabhängig<br />

von der installierten Leistung. Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ≤<br />

30 kWp kann auf diese Regelung verzichtet werden, wenn der Anlagenbetreiber die Erfüllung<br />

der Bedingung nach § 6 Abs. 2 EEG nachweisen kann (z.B. durch Beschränkung der<br />

Wechselrichterleistung auf 70 % der Anlagenleistung in kWp oder durch Installation eines<br />

Leistungswächters am Netzanschlusspunkt mit Ansteuerung des Wechselrichters). Bei Überschreitung<br />

der Leistungsgrenzen durch Zusammenlegung gemäß § 6 Abs. 3 EEG findet diese<br />

Regelung bei jeder Einzelanlage - auch wenn die Einzelanlage die jeweilige Leistungsgrenze<br />

nicht überschreitet - Anwendung.<br />

Der VNB greift bei Maßnahmen mit Wirkleistungsvorgabe nicht in die Steuerung der Erzeugungsanlagen<br />

ein, sondern stellt lediglich die entsprechenden Signale auf der jeweils vorhandenen<br />

Schnittstelle gemäß technischer Ausführung zur Verfügung.<br />

Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschine dürfen sich bei momentanen Betriebsleistungen<br />

< 50 % P AV vom Netz trennen.<br />

Die Kosten für die nachrichtentechnische Übertragung der Steuerbefehle und ggfs. der Ist-<br />

Leistungswerte trägt der VNB.<br />

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Priorisierung<br />

Netz- und systemrelevante Vorgaben zum Verhalten von Erzeugungsanlagen haben immer<br />

Vorrang vor marktrelevanten Vorgaben.<br />

<strong>Technische</strong> Spezifikation<br />

In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Einspeisung<br />

kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz:<br />

Energieart Leistung Spannungsebene<br />

<strong>Technische</strong> Umsetzung<br />

Alle<br />

>100 kW<br />

und<br />

≤ 1 MVA<br />

10/20 kV<br />

Keine Ist-Leistungserfassung<br />

Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben<br />

100 %, 60 %, 30 % und 0 %<br />

Ist-Leistungserfassung über die<br />

Fernanbindung des Zählers<br />

Alle >1 MVA 10/20 kV Kleinfernwirk-Einrichtung mit 4 Befehlsrelais<br />

(100 %, 60 %, 30 %, 0<br />

%) oder Analogwert (100 %-0 %) in<br />

10 Stufen<br />

Ist-Leistungserfassung (U,P,Q) über<br />

Analogeingang oder Wandlerdirektanschluss<br />

(U, I)<br />

Typ der technischen<br />

Einrichtung<br />

PV ≤100 kWp alle Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben<br />

100 %, 60 %, 30 % und 0 %<br />

(Weiterverarbeitung der 4 Stufen<br />

siehe „Rundsteuerempfänger“ unten)<br />

Rundsteuerempfänger<br />

Kleinfernwirktechnik<br />

*<br />

* Nach Vorgabe des VNB kann anstelle der Kleinfernwirktechnik auch ein Rundsteuerempfänger<br />

zum Einsatz kommen.<br />

Rundsteuerempfänger (RE)<br />

Es kommt ein Rundsteuerempfänger gemäß VNB-Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite<br />

des VNB).<br />

Der Rundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf Hutschiene zu montieren.<br />

Abmessungen: ohne Plombierdeckel 91x36x61mm<br />

(Höhe x Breite x Tiefe) mit Plombierdeckel 160 x 55 x 82 mm<br />

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Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der VNB auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung<br />

P AV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese<br />

Werte werden über die Rundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte<br />

(je P AV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt.<br />

Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte des VNB in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss,<br />

besteht kein Direkteingriff des VNB in die Kundenanlage.<br />

In Anlagen mit einer Nennleistung > 100 kW erfolgt die Bereitstellung der Ist-Einspeiseleistung<br />

über die Fernauslesung der installierten Lastgangzähler nach Kapitel 4 dieser TAB<br />

<strong>Mittelspannung</strong>, wenn der VNB auch Messstellenbetreiber ist. Ein Abruf der Messwerte erfolgt<br />

je nach Bedarf mit einer Zykluszeit von ≥ 1 Minute. Bei abweichendem Messstellenbetreiber<br />

stellt der Anlagenbetreiber die Ist-Messwerte für die Wirkleistung P und die Blindleistung<br />

Q dem VNB über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase<br />

mit dem VNB abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle<br />

trägt der Anlagenbetreiber. Der VNB entscheidet über den Abruf der obigen Werte<br />

nach Notwendigkeit.<br />

Betriebsspannung: 230 V AC<br />

K 1<br />

K 2<br />

K 3<br />

K 4<br />

100 % P AV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung)<br />

60 % P AV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung)<br />

30 % P AV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung)<br />

0 % P AV (keine Einspeisung)<br />

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Die Relais sind als potentialfreie Schliesser (250 V, 25 A) ausgeführt.<br />

Anschlussdaten<br />

Versorgungspannung<br />

100 – 230 VAC + 15%...-20%<br />

Frequenzbereich der Versorgungsspannung<br />

50 Hz + 1% …-2%<br />

Leistungsaufnahme (Versorgung)<br />


Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der VNB auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung<br />

P AV bezogene Sollwerte vor. Hierbei werden die Sollwerte idR. über das<br />

Mobilfunknetz in einem definierten Verfahren an die Kleinfernwirk-Einrichtung übertragen<br />

und ausgegeben. Hierfür stehen zwei Verfahren zur Verfügung:<br />

<br />

Vorzugslösung: Übergabe des Sollwertes der Wirkleistungsvorgabe als gleitenden<br />

Analogwert mit fest vereinbarten Stufen von jeweils 10 % zwischen 0 % und 100 %<br />

der maximalen Wirkleistung P AV . Die Ausgabe des Analogwertes erfolgt über einen<br />

Analogausgang der Kleinfernwirk-Einrichtung (4 – 20 mA)<br />

<br />

Übergabe des Sollwertes der Wirkleistungsvorgabe über vier separate Befehlssignale<br />

mit den Werten 100 %, 60 %, 30 % und 0 %. Die Ausgabe der Befehle erfolgt über<br />

Relaiskontakte der Kleinfernwirk-Einrichtung.<br />

Die Wahl des Verfahrens stimmen VNB und Anlagenbetreiber im Zuge Planungsphase miteinander<br />

ab.<br />

Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte des VNB in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss,<br />

besteht kein Direkteingriff des VNB in die Kundenanlage.<br />

Die Übermittlung der Ist-Einspeiseleistung an den VNB erfolgt über die Kleinfernwirk-<br />

Einrichtung. Hierbei werden die erforderlichen Messgrößen an die Kleinfernwirk-Einrichtung<br />

angeschlossen. Hierfür stehen zwei Verfahren zur Verfügung:<br />

<br />

<br />

Anschluss von vorhandenen analogen Messgrößen (4-20mA) für die Wirkleistung P<br />

und die Blindleistung Q an die Eingänge der Kleinfernwirk-Einrichtung<br />

Direktanschluss der vorhandenen <strong>Mittelspannung</strong>s-Strom- und Spannungswandler an<br />

die Kleinfernwirk-Einrichtung. In diesem Fall werden die Werte für die Wirkleistung P<br />

und die Blindleistung Q in der Kleinfernwirk-Einrichtung berechnet.<br />

Die Wahl des Verfahrens stimmen VNB und Anlagenbetreiber im Zuge Planungsphase miteinander<br />

ab.<br />

Die Varianten der Kleinfernwirk-Einrichtung mit ihren jeweiligen Anschlussbelegungen sind<br />

in der o.g. Spezifikation dargestellt.<br />

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Fernwirktechnik<br />

Sofern in der Übergabestation gem. Kap. 3.2.9.1 eine fernwirktechnische Anbindung aufzubauen<br />

ist, erfolgt die Übertragung und Ausgabe der Befehle zur Wirkleistungsvorgabe über<br />

die zugehörige fernwirktechnische Einrichtung.<br />

Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der VNB auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung<br />

P AV bezogene Sollwerte vor. Hierbei werden die Sollwerte über ein definiertes<br />

Fernwirktelegramm, welches im Fernwirkgerät auf ein von der Anlagensteuerung der<br />

Erzeugungsanlage zu verarbeitendes Format umgesetzt wird, übergeben (s. Anhang H).<br />

Die Übergabe des Sollwertes der Wirkleistungsvorgabe ist als Analogwert mit fest vereinbarten<br />

Stufen von jeweils 10 % zwischen 0 % und 100 % der Wirkleistung P AV zu realisieren.<br />

Die Ausgabe des Analogwertes erfolgt wahlweise über einen Analogausgang des Fernwirkgerätes<br />

(4 – 20 mA) oder über eine serielle Verbindung in die Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage.<br />

Die Wahl des Verfahrens stimmen VNB und Anlagenbetreiber im Zuge Planungsphase miteinander<br />

ab.<br />

Die Beschreibung der verwendeten fernwirktechnischen Signale zur Wirkleistungsvorgabe<br />

ist in Anhang H aufgeführt.<br />

Die Ist-Leistungserfassung erfolgt über die in der fernwirktechnischen Anbindung definierte<br />

Übertragung von Messwerten.<br />

Inbetriebnahme und regelmäßige Prüfung<br />

Der Anlagenbetreiber stellt jederzeit sicher, dass die technische Einrichtung zum Empfang<br />

und zur Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe zuverlässig angesteuert werden kann und die<br />

Befehle ordnungsgemäß von der Anlagensteuerung verarbeitet werden. Zu diesem Zweck ist<br />

die Funktionskette von der Empfangseinrichtung (Tonfrequenz- Rundsteuerempfänger/Kleinfernwirktechnik/Fernwirkgerät<br />

*) bis zur Umsetzung der Steuerbefehle in der Anlagensteuerung<br />

sowie die Empfangsbereitschaft der Empfangseinrichtung zu prüfen. In Anlagen<br />

> 1MVA mit Einspeisung in die MS-Ebene ist darüber hinaus der fehlerfreie Empfang<br />

über eine manuelle Sollwertvorgabe aus der netzführenden Stelle des VNB zu prüfen. Hierzu<br />

stellt der VNB eine Rufnummer zur Verfügung, unter der eine Sollwertvorgabe durch den<br />

VNB oder den Anlagenbetreiber angefordert werden kann. Für den Funktionstest der Einrichtung<br />

zum Empfang und zur Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe muss die Erzeugungsanlage<br />

in Betrieb sein. In jedem Fall hat der Anlagenbetreiber dem VNB eine Bestätigung des<br />

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ordnungsgemäßen Anschlusses und der ordnungsgemäßen Inbetriebsetzung des für den<br />

Empfang und die Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe installierten Gerätes und der Wirkung<br />

auf die Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage vorzulegen. Hierfür stellt der VNB ein<br />

entsprechendes Formular auf seiner Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus behält sich<br />

der VNB vor die Inbetriebnahmeprüfung wiederholen zu lassen.<br />

Der Anlagenbetreiber stellt die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Netzsicherheitsmanagements<br />

sicher. Zu diesem Zweck ist mindestens alle 4 Jahre die Funktionskette von der<br />

Empfangseinrichtung (Rundsteuerempfänger/Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger/Kleinfernwirktechnik/Fernwirkgerät<br />

*) bis zur Umsetzung der Steuerbefehle in der Anlagensteuerung<br />

sowie die Empfangsbereitschaft der Empfangseinrichtung zu kontrollieren. Die Überprüfung<br />

ist durch eine in ein Installateurverzeichnis eingetragene Installationsfirma durchzuführen.<br />

Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber<br />

durch Prüfprotokolle zu erstellen und dem VNB auf Verlangen vorzulegen. Der VNB behält<br />

sich eine Prüfung der gesamten Funktionskette vor. Die Überprüfung kann entfallen, wenn<br />

im Rahmen des Netzbetriebes innerhalb dieser 4 Jahre eine erfolgreiche Nutzung des Netzsicherheitsmanagements<br />

erfolgt ist.<br />

Weitere Randbedingungen<br />

Die Reduzierung der Einspeiseleistung nach der Signalübertragung durch den VNB ist von<br />

der Erzeugungsanlage mit einem Gradienten von mindestens 20 % P AV /min vorzunehmen.<br />

7.2.5.4 Blindleistungsregelung/Statische Spannungshaltung<br />

Alle Erzeugungsanlagen beteiligen sich an der statischen Spannungshaltung - also an der<br />

Stützung der Netzbetriebsspannung - mit einem Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,95<br />

übererregt und 0,95 untererregt. Der zulässige Fehler für den Verschiebungsfaktor cos φ<br />

beträgt 0,005. Bei Erzeugungsanlagen, die so ausgelegt sind, dass sie über die oben aufgeführten<br />

Grenzwerte für die Verschiebungsfaktoren cos φ von ± 0,95 hinaus betrieben<br />

werden können, holt der VNB für den erweiterten Betrieb die Zustimmung des<br />

Anlagenbetreibers ein. Die hierfür erforderlichen technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen<br />

sind zwischen Anlagenbetreiber und VNB zu vereinbaren. Die jeweils erforderliche<br />

Kennlinie sowie das Steuer- bzw. Regelverhalten ist vom Anlagenbetreiber in der Erzeugungsanlage<br />

einzustellen. Für den Eigenbedarf der Erzeugungsanlage ist ein Verschiebungsfaktorbereich<br />

von cos φ ± 0,9 einzuhalten.<br />

Die Verfahren zur Blindleistungseinspeisung sind abhängig von der Spannungsebene, an die<br />

die Erzeugungsanlagen angeschlossen sind:<br />

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10 kV und 20 kV mit Anschluss an die Sammelschiene des VNB-Umspannwerkes: cos<br />

φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang E.1;<br />

10 kV und 20 kV mit Anschluss im Netz:<br />

o<br />

Standardmäßig cos φ (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang E.2;<br />

o In Einzelfällen kann der VNB eine Q (U)-Kennlinie gemäß den Anhängen E.3<br />

(für 10 kV) bzw. E.4 (für 20 kV) vorgeben;<br />

<br />

Alle Spannungsebenen:<br />

Im Einzelfall kann der VNB ein anderes in der BDEW Richtlinie Erzeugungsanlagen<br />

am <strong>Mittelspannung</strong>snetz genanntes Verfahren der Blindleistungseinspeisung vorgeben<br />

Bei der cos (P)-Kennlinien-Steuerung muss sich jeder aus der Kennlinie ergebende Blindleistungswert<br />

automatisch innerhalb von 10 Sekunden einstellen.<br />

Grundsätzlich gibt der VNB bei der Q (U)-Kennlinien-Regelung zwei Spannungen vor, nämlich<br />

die „Referenzspannung“ und die „Vorgabespannung“.<br />

Die „Referenzspannung“ einer Q (U)-Kennlinie ist die Spannung, bei der die DEA bei mittlerer<br />

Netzbetriebsspannung keine Blindleistung in das Netz einspeist. Die Referenzspannung<br />

ist – wie die Q (U)-Kennlinie und das Regelverhalten selbst - von dem Anlagenbetreiber in<br />

der Regelung seiner DEA einzustellen. Die mittlere Netzbetriebsspannung wird vom VNB<br />

ermittelt und stellt die mittlere Netzspannung am Netzanschlusspunkt der DEA dar, mit der<br />

das Netz üblicherweise betrieben wird.<br />

Die „Vorgabespannung“ U V bei einer Q (U)-Kennlinien-Regelung ist die Spannung, die vom<br />

VNB entweder über einen festen Wert oder aber flexibel vorgegeben wird und die die DEA<br />

über ihre Blindleistungseinspeisung möglichst erzielen soll. Auf die Vorgabespannung regeln<br />

die DEA also ihre Blindleistungseinspeisung aus. Ist die Vorgabespannung höher als die aktuelle<br />

Netzbetriebsspannung am Netzanschlusspunkt, bedeutet dies „Netzspannung durch<br />

DEA steigern“. Die DEA ermittelt die Spannungsdifferenz ΔU und fährt damit auf der Q (U)-<br />

Kennlinie die induktive Blindleistungseinspeisung hoch. Liegt die Vorgabespannung unterhalb<br />

der aktuellen Netzbetriebsspannung am Netzanschlusspunkt, bedeutet dies „Netzspannung<br />

durch DEA reduzieren“. Die DEA ermittelt wiederum die Spannungsdifferenz ΔU und<br />

fährt damit auf der Q (U)-Kennlinie die induktive Blindleistungseinspeisung herunter.<br />

Die Spannungsdifferenz ΔU wird gebildet aus der jeweils aktuellen Netzbetriebsspannung<br />

und der Vorgabespannung (U Ist – U V ). Auf diese Differenzbildung ist zwingend zu achten. Ein<br />

Vorzeichenfehler hat eine fehlerhafte Blindleistungseinspeisung zur Folge.<br />

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Beim Schalten von Kompensationsanlagen darf ein maximaler Spannungssprung von 0,5 %<br />

nicht überschritten werden. Hierbei wird von einem konstanten Übersetzungsverhältnis des<br />

Transformators ausgegangen.<br />

Bestandsanlagen (bei denen die Inbetriebsetzung bzw. die Anmeldung vor den in Kapitel<br />

7.1.1 aufgeführten Datumsangaben zur Beteiligung an der statischen Spannungshaltung<br />

erfolgte) sind so zu betreiben, dass bei Einspeisung ein Verschiebungsfaktor cos φ zwischen<br />

0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv eingehalten wird, soweit mit dem VNB nichts anderes abgestimmt<br />

wurde.<br />

7.3 Ausführung der Anlage<br />

7.3.2.2 Hilfsenergieversorgung<br />

Ergänzend zu Kapitel 3.2.9.2 muss ein Ausfall der Hilfsenergieversorgung der Erzeugungseinheiten<br />

zum unverzögerten Auslösen der betroffenen Erzeugungseinheiten führen. Bei<br />

Erzeugungsanlagen mit vollständiger dynamischer Netzstützung ist zwingend eine<br />

Hilfsenergieversorgung mit Batterie einzusetzen. Batterieanlagen oder USV sind für eine<br />

Überbrückungszeit von 8 Stunden zu dimensionieren. Diese Anforderungen werden bei Verwendung<br />

aktueller Technik i.d.R. von einer Batterieanlage erfüllt, die mit 24 V und 20 Ah<br />

ausgelegt ist. Davon abweichende Parameter für Spannung oder Kapazität bedürfen der<br />

Abstimmung mit dem VNB. Der Ausfall der Hilfsenergie muss zum unverzögerten Auslösen<br />

des zugeordneten Schaltgerätes führen und ist durch eine Unterspannungsauslösung<br />

(Nullspannungsspule) zu realisieren.<br />

Seite 44 von 113


7.3.2.3 Schutzeinrichtungen<br />

7.3.2.3.1 Allgemeines<br />

Steuerkabel/Mitnahmeschaltung<br />

Bei Anschluss an die Sammelschiene eines VNB-eigenen Umspannwerkes wird in Abhängigkeit<br />

der bestehenden Netzverhältnisse eine Mitnahmeschaltung für die Auslösung des Leistungsschalters<br />

in der Übergabestation oder für weitere Schutzfunktionen benötigt. In Einzelfällen<br />

ist die Mitnahmeschaltung auch bei Anschlüssen im <strong>Mittelspannung</strong>snetz erforderlich.<br />

Einzelheiten zur Ausführung der Mitnahmeschaltung sind in Anhang F aufgeführt. Rahmen<br />

der Projektierung ist eine konkrete Umsetzung mit dem VNB abzustimmen. Die Kosten für<br />

die Herstellung der Mitnahmeschaltung trägt der Kunde.<br />

Bei vorhandener und aktiver Mitnahmeschaltung wird die Übertragung einer Schutzauslösung<br />

über diesen Weg in die turnusmäßigen Schutzprüfungen durch den VNB einbezogen.<br />

Des Weiteren wird die Verlegung eines Steuerkabels zwischen der Übergabestation und den<br />

Erzeugungseinheiten zur Befehlsübertragung der Auslösung des übergeordneten Entkupplungsschutzes<br />

zu den Erzeugungseinheiten empfohlen.<br />

Lastabwurf<br />

Um den ungewollten Inselbetrieb eines lokalen öffentlichen Netzes zu vermeiden ist bei an<br />

das <strong>Mittelspannung</strong>snetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen<br />

Erzeugungsanlagen der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen.<br />

Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation<br />

Die Funktionalität (Messwertbereitstellung, Auslösekreis) dieses übergeordneten Entkupplungsschutzes<br />

ist mit mittelspannungsseitiger Messwerterfassung in der Übergabestation<br />

auszuführen. Zur Bereitstellung der Steuer- und Messspannung kann unter Einhaltung der<br />

zulässigen Wandlerdaten die Schutz-/Betriebsmesswicklung des Messwandlersatzes genutzt<br />

werden. Der übergeordnete Entkupplungsschutz muss mindestens eine verkettete Spannung<br />

und den Halbschwingungs-Effektivwert auswerten. Hierbei reicht die Auswertung der 50-Hz-<br />

Grundschwingung aus. Folgende <strong>Anschlussbedingungen</strong> und Einstellungen müssen realisiert<br />

werden können:<br />

Nennhilfsspannung<br />

Nennspannung<br />

U H = 100 … 230 V AC, 50 Hz<br />

U n = 100/110 V AC, 50 Hz<br />

Rückfallverhältnis ≥ 0,95<br />

Einstellbereich<br />

U> 1,0 … 1,3 x U n , Auflösung mindestens 0,01 x U n<br />

Seite 45 von 113


Verzögerungszeit<br />

zu überwachende Messgröße<br />

Toleranzen<br />

t U > unverzögert … 60 s , Auflösung mindestens 0,1 s<br />

Leiter-Leiter-Spannung<br />

Spannungsanregung 5 % vom Einstellwert,<br />

Verzögerungszeiten 3 % bzw. 20 ms<br />

kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung<br />

Die Meldungen „Auslösung U>>“ und „Auslösung U>“ müssen bis zur manuellen Quittierung (z.B. bei<br />

Einsatz eines Fallklappenrelais) auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben.<br />

In Abstimmung mit dem VNB ist in Ausnahmefällen auch eine Messung auf der Niederspannungsseite<br />

zulässig. In diesem Fall kann auch der übergeordnete Entkupplungsschutz auf<br />

der Niederspannungsseite installiert werden. U c ist dann U NS ., die Schutzeinstellwerte bleiben<br />

betragsmäßig unverändert. Der Transformator in der Übergabestation ist dann in Mittelstellung<br />

vom Anlagenerrichter zu verplomben oder anderweitig gegen ungewollte Verstellung<br />

zu sichern.<br />

Eigenschutz der Erzeugungsanlage<br />

Die nachstehend aufgeführten Schutzrelais-Einstellwerte sichern das systemgerechte Verhalten<br />

der Erzeugungsanlage bei Fehlern im Netz. Für den Eigenschutz der Erzeugungsanlage<br />

ist der Kunde selbst verantwortlich; der Eigenschutz darf aber die in dieser Richtlinie beschriebenen<br />

technischen Anforderungen nicht unterlaufen.<br />

Nachrüstung von Windenergie-„Altanlagen“ (Systemdienstleistungsbonus)<br />

Für Windenergieanlagen, die nach dem 31.12.2001 und vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen<br />

wurden und die vor dem 01.01.2016 mit Anlageneigenschaften zur Erlangung des<br />

Systemdienstleistungsbonus nach EEG nachgerüstet werden, gelten die gleichen schutztechnischen<br />

Anforderungen wie für die Erzeugungsanlagen, die nach den in Kapitel 7.1.1<br />

aufgeführten Datumsangaben beim VNB angemeldet und an der dynamischen Netzstützung<br />

beteiligt werden. Bei der Nachrüstung von Windparks ist der Frequenzbereich zwischen 51,0<br />

und 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Windenergieanlagen einzustellen.<br />

Für die Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. Systemdienstleistungsbonus ist<br />

der Q <br />

& U< -Schutz unabhängig von der Anschlussvariante grundsätzlich in der Übergabestation<br />

am Netzanschlusspunkt an der Spannungsebene des Netzanschlusses zu installieren.<br />

In Absprache mit dem VNB ist eine Installation auch an einem anderen, zwischen Übergabestation<br />

und Windenergie-Bestandsanlage gelegenen, Punkt möglich. Die Auslösung kann<br />

dann mittel- oder niederspannungsseitig in der Übergabestation oder an der/den Erzeugungseinheit(en)<br />

erfolgen.<br />

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Blindleistungsrichtungs-/Unterspannungsschutz (Q und U 100 ms (z.B. bei verschiedenen Frequenz-Schutzeinrichtungen, die schon allein 100 ms<br />

als Mess- und Auswertezeit benötigen und weitere 50 ms bis 70 ms Eigenzeit des Schalters)<br />

steht für den Schutzrelais-Einstellwert ein entsprechend geringerer Zeitwert zur Verfügung.<br />

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7.3.2.3.3 und 7.3.2.3.4 Anschluss von Erzeugungsanlagen ohne dynamische Netzstützung<br />

Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen,<br />

die vor dem 01.04.2011 ohne dynamische Netzstützung/Systemdienstleistung<br />

in Betrieb genommen werden, sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die vor dem<br />

01.01.2013 beim VNB angemeldet werden.<br />

Kurzschlussschutz<br />

Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz oder Lasttrennschalter mit<br />

Sicherung nach Kapitel 3.2.6.1 „Schaltung und Aufbau“.<br />

Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation<br />

Funktion<br />

Einstellbereich<br />

des Schutzrelais<br />

Schutzrelais-Einstellwerte<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,15 U n 1,15 U c 500 ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 – 1,15 U n 1,10 U c 1 min<br />

Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten<br />

Funktion<br />

Einstellbereich<br />

des Schutzrelais<br />

Schutzrelais-Einstellwerte<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,15 U n 1,15 U NS ≤ 100 ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U< 0,70 – 1,00 U n 0,80 U NS ≤ 100 ms<br />

Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 – 52,0 Hz 51,5 Hz ≤ 100 ms<br />

Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 – 50 Hz 47,5 Hz* ≤ 100 ms<br />

Anmerkung *: Bei an das <strong>Mittelspannung</strong>snetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten)<br />

inselfähigen Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen.<br />

7.3.2.3.3 Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines UW<br />

Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie für PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen,<br />

die nach dem 01.04.2011 in Betrieb genommen werden sowie für alle<br />

Verbrennungskraftmaschinen, die nach dem 01.01.2013 beim VNB angemeldet werden<br />

(vollständige dynamische Netzstützung, siehe auch Kapitel 7.2.5.1.2).<br />

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Kurzschlussschutz<br />

Mindestens gerichteter UMZ-Schutz. Ansonsten sind die Bedingungen des Kapitels 3.2.6.1<br />

„Schaltung und Aufbau“ zu beachten.<br />

Bei dieser Anschlussvariante ist ein Steuerkabel von der Übergabestation am „UW-Zaun“ in das VNBeigene<br />

Umspannwerk zu verlegen. Gibt der VNB anstelle der vollständigen die eingeschränkte dynamische<br />

Netzstützung vor, so gelten die Einstellwerte gemäß 7.3.2.3.4 „Anschluss der Erzeugungsanlage<br />

im <strong>Mittelspannung</strong>snetz“.<br />

Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation<br />

Funktion<br />

Einstellbereich<br />

des Schutzrelais<br />

Schutzrelais-Einstellwerte<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 U n 1,15 U c 500 ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 – 1,30 U n 1,10 U c 1 min<br />

Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 – 1,00 U n 0,80 U c 2,7 s<br />

Blindleistungsrichtungs-<br />

/Unterspannungsschutz (Q <br />

& U> 1,00 – 1,30 U n 1,20 U NS ≤ 100 ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 – 1,00 U n 0,80 U NS 1,8 s<br />

Spannungsrückgangsschutz U 50,0 – 52,0 Hz 51,5 Hz * ≤ 100 ms<br />

Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 – 50 Hz 47,5 Hz ** ≤ 100 ms<br />

Anmerkungen:<br />

* Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0<br />

bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen.<br />

** Bei an das <strong>Mittelspannung</strong>snetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen<br />

Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen.<br />

7.3.2.3.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im <strong>Mittelspannung</strong>snetz<br />

Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie für PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen,<br />

die nach dem 01.04.2011 in Betrieb genommen werden (eingeschränkte<br />

dynamische Netzstützung, siehe auch Kapitel 7.2.5.1.2) sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen,<br />

die nach dem 01.01.2013 beim VNB angemeldet werden (eingeschränkte dyna-<br />

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mische Netzstützung, oder dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung<br />

während eines Netzfehlers; k-Faktor ist nicht einstellbar )<br />

Kurzschlussschutz<br />

Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz oder Lasttrennschalter mit<br />

Sicherung nach Kapitel 3.2.6.1 „Schaltung und Aufbau“.<br />

Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation<br />

Funktion<br />

Einstellbereich<br />

des Schutzrelais<br />

Schutzrelais-Einstellwerte<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 U n 1,15 U c 500 ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 – 1,30 U n 1,10 U c 1 min<br />

Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten<br />

Funktion<br />

Einstellbereich<br />

des Schutzrelais<br />

Schutzrelais-Einstellwerte<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 U n 1,15 U NS ≤ 100 ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 – 1,00 U n 0,80 U NS 300 ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U 50,0 – 52,0 Hz 51,5 Hz * ≤ 100 ms<br />

Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 – 50 Hz 47,5 Hz ** ≤ 100 ms<br />

Anmerkungen:<br />

* Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0<br />

bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen.<br />

** Bei an das <strong>Mittelspannung</strong>snetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen<br />

Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen.<br />

Hinweis für Windenergieanlagen, die in dem Zeitraum vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2008<br />

in Betrieb gesetzt wurden: Der vom Gesetzgeber für den Erhalt des Systemdienstleistungsbonus<br />

geforderte Blindleistungsrichtungs-/Unterspannungsschutz (Q und U


7.3.2.4 Prüfleiste<br />

Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler,<br />

Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen.<br />

Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät;<br />

Kurzschließen von Stromwandlern;<br />

Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter;<br />

Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung).<br />

Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang B/C* beschrieben.<br />

7.3.2.8 Sternpunktbehandlung<br />

Die Art der Sternpunktbehandlung wird vom VNB vorgegeben. Die erforderliche Kompensation<br />

von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem VNB-Netz verbundenen Kundennetzes<br />

einer Erzeugungsanlage führt der VNB zu seinen Lasten durch.<br />

Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten<br />

Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich.<br />

7.4 Abrechnungsmessung<br />

Die Errichtung von nachgelagerten Zählerplätzen innerhalb der Kundenanlage (z.B. für eine<br />

kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe) kann durch eine fachkundige dritte Person unter Beachtung<br />

der §§ 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes sowie entsprechend der eichrechtlichen<br />

Anforderungen ausgeführt werden. Der Zähler muss der Ausführung des Zählers<br />

in der Übergabestation entsprechen. Auf Anforderung stellt der VNB hierfür Wandler sowie<br />

Zähler bei und übernimmt den Messstellenbetrieb einer nach Kapitel 4 „Mess- und Zähleinrichtungen“<br />

dieser TAB ausgeführten Messstelle. Die technische Ausprägung der Wandler<br />

und Zählgeräte ist mit dem VNB abzustimmen.<br />

7.5 Betrieb<br />

7.5.7 Zuschaltbedingungen und Synchronisierung<br />

Erzeugungsanlagen sind mit einer automatischen Parallelschalteinrichtung zu versehen. Folgende<br />

Einstellwerte sind erforderlich:<br />

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Δφ = ± 10°<br />

<br />

Δf = 100 mHz<br />

ΔU = ± 5 %.<br />

Die Synchronisiereinrichtung bei nicht inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist dem Generatorschalter<br />

zuzuordnen; bei inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist zusätzlich eine<br />

Synchronisiereinrichtung am Kuppelschalter vorzusehen.<br />

Hinsichtlich des Wiedereinschaltens nach Auslösung der Entkupplungsschutzeinrichtungen<br />

an den Erzeugungseinheiten ist ein Zeitverzug von mindestens 10 Minuten einzuhalten, um<br />

Schalthandlungen im Netz möglichst abzuwarten. Anschließend sind die Wiedereinschaltkriterien<br />

aus Kapitel 5.7 der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“<br />

(Spannungs- und Frequenzkriterium, Leistungsgradient) einzuhalten.<br />

Die Wiederzuschaltung der gesamten Erzeugungsanlage erfolgt unter Einhaltung der Kriterien<br />

der Anschlussbewertung (ggf. erforderliche stufenweise Zuschaltung der Erzeugungseinheiten<br />

und/oder der Transformatorleistung zur Einhaltung der zulässigen Netzrückwirkungen).<br />

Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung dieser Kriterien eine automatische oder<br />

- durch den Anlagenbetreiber - ferngesteuerte Einschaltung des Übergabeschalters möglich<br />

ist. Hierfür ist eine einmalige Zustimmung des VNB erforderlich. Außerdem sind derartige<br />

Übergabeschaltfelder mit dem Hinweisschild „Anlage ist ferngesteuert/fernüberwacht“ an<br />

der <strong>Mittelspannung</strong>s-Schaltanlage zu kennzeichnen.<br />

7.5.8 Blindleistungskompensation<br />

Bei Überschusseinspeisung, KWK-Untermessung oder bei einer kaufmännisch-bilanziellen<br />

Weitergabe ist grundsätzlich der Einsatz einer „intelligenten“ Blindstromkompensationsanlage<br />

erforderlich, die je nach Gesamtverhalten der Kundenanlage bei Bezug oder Lieferung<br />

den dabei jeweils erforderlichen Verschiebungsfaktor cos φ für die gesamte Kundenanlage<br />

am Netzanschlusspunkt regelt. Die Funktionalität einer „intelligenten“ Blindstromkompensationsanlage<br />

kann durch die Erzeugungsanlage selbst erbracht werden.<br />

Statt dessen kann eine differenzierte Vorgehensweise zur Vorgabe des Blindleistungsverhaltens<br />

der Erzeugungsanlage umgesetzt werden. Dabei wird bei überwiegender Lieferung in<br />

das Netz des VNB und einer Einspeiseleistung > 1/3 der vereinbarten maximalen Bezugsleistung<br />

grundsätzlich das Verfahren zur Blindleistungseinspeisung nach Vorgabe des VNB<br />

eingestellt. In Fällen, bei denen die Einspeiseleistung kleiner als 1/3 der vereinbarten maximalen<br />

Bezugsleistung ist, ist üblicherweise eine gezielte Vorgabe für den Verschiebungsfaktor<br />

der Erzeugungsanlage nicht erforderlich. Zur Minimierung der Verluste im Gesamtsystem<br />

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kann die Erzeugungsanlage in diesem Fall mit einem Verschiebungsfaktor von cos φ = 1<br />

betrieben werden.<br />

Findet eine Blindarbeitsverrechnung statt, die durch die Erzeugungsanlage beeinflusst wird,<br />

ist hierzu eine Abstimmung zwischen VNB und Anlagenbetreiber erforderlich. Grundsätzlich<br />

ist der Einsatz eines Blindarbeitszählers (z. B. Lastgangzähler) für die Erzeugungsanlage<br />

und für die Verrechnung mit der Gesamt-Übergabestelle für die Kundenanlage empfehlenswert.<br />

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Anhang<br />

A Beispiele für 10/20-kV- Übergabestationen<br />

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B Wandlerverdrahtung<br />

B1 Wandlerverdrahtung – mittelspannungsseitige Messung<br />

Die Anbindung von Wandlern und Zählern, Schutzgeräten und Fernwirkgeräten ist im Folgenden<br />

als zusammenhängende Einheit dargestellt. Optionale Anlagenkonfigurationen oder<br />

Spannungsebenen sind gekennzeichnet.<br />

Stromwandler sind als sekundärseitig umschaltbare Wandler mit vergossenen Anschlüssen<br />

dargestellt, da diese häufig in gasisolierten Anlagen zum Einsatz kommen. Bei Verwendung<br />

von nicht-umschaltbaren Stromwandlern bzw. Wandlern mit zugänglichen Anschlüssen kann<br />

jeweils auf die mittlere Klemme jeder Phase („S2 (l2)“) verzichtet werden.<br />

Die Klemmen sind mit ihrer jeweiligen Funktion zu kennzeichnen.<br />

Die Anbindung der Wandler an ein separates Fernwirkgerät ist jeweils nur dann aufzubauen,<br />

wenn eine informationstechnische Anbindung gefordert ist und die Messwerterfassung nicht<br />

über das Schutzgerät erfolgt.<br />

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Bild B.1.a: Anbindung der Strom- und Spannungswandler an Zähler, mittelspannungsseitige<br />

Messung mit drei Stromwandlern und drei Spannungswandlern<br />

Zählgerät<br />

Klemmenleiste<br />

Zählerwechseltafel<br />

Klemmenleiste<br />

Zählerschrank<br />

leiste<br />

Möglichkeit , die Klemme<br />

aufzutrennen<br />

Möglichkeit , den Wandler<br />

kurzzuschließen<br />

L 1 L 1 L 2 L 2 L 3 L 3 L 1 L 2<br />

L 3 N<br />

S 1 S 2<br />

( k ) ( l )<br />

S 1 S 2 S 1 S 2 a a a<br />

( k ) ( l ) ( k ) ( l ) ( u ) ( u ) ( u )<br />

n<br />

Aderkennzeichnung 1 2 3 4 5 6 bl<br />

br sw<br />

gr<br />

a<br />

( u )<br />

a<br />

( u )<br />

a<br />

( u )<br />

n<br />

( x )<br />

n<br />

( x )<br />

n<br />

( x )<br />

N<br />

( X )<br />

N<br />

( X )<br />

N<br />

( X )<br />

S 1 S 2<br />

( k ) ( l )<br />

P 1 P 2<br />

( K ) ( L )<br />

S 1 S 2<br />

( k ) ( l )<br />

P 1 P 2<br />

( K ) ( L )<br />

Zählkern<br />

S 1 S 2<br />

( k ) ( l )<br />

P 1 P 2<br />

( K ) ( L )<br />

Das Bild gilt für ein Rechts - Drehfeld<br />

A<br />

( U )<br />

A<br />

( U )<br />

Zählwicklung<br />

A<br />

( U )<br />

L 1<br />

L 2<br />

L 3<br />

Zur<br />

Kunden -<br />

anlage<br />

Verdrahtung der e-n Wicklung: siehe Bild B.2: Anbindung Spannungswandler an Schutz, Fernwirkgerät<br />

und Prüfeinrichtung.<br />

Seite 66 von 113


Bild B.1.b: Anbindung der Strom- und Spannungswandler an Zähler, mittelspannungsseitige<br />

Messung mit drei Stromwandlern und zwei 2-poligen Spannungswandlern (nur Bezugsanlagen)<br />

Zählgerät<br />

Klemmenleiste<br />

Zählerwechseltafel<br />

Klemmenleiste<br />

Zählerschrank<br />

L 1 L 1 L 2 L 2 L 3 L 3 L 1 L 2<br />

L 3 N<br />

Möglichkeit , die Klemme<br />

aufzutrennen<br />

Möglichkeit , den Wandler<br />

kurzzuschließen<br />

S 1 S 2<br />

( k ) ( l )<br />

S 1 S 2 S 1 S 2 a a a<br />

( k ) ( l ) ( k ) ( l ) ( u ) ( u ) ( u )<br />

n<br />

Aderkennzeichnung 1 2 3 4 5 6 br sw<br />

gr<br />

a<br />

( u )<br />

b a<br />

( v ) ( u )<br />

b<br />

( v )<br />

S 1 S 2<br />

( k ) ( l )<br />

P 1 P 2<br />

( K ) ( L )<br />

S 1 S 2<br />

( k ) ( l )<br />

P 1 P 2<br />

( K ) ( L )<br />

Zählkern<br />

S 1 S 2<br />

( k ) ( l )<br />

P 1 P 2<br />

( K ) ( L )<br />

A<br />

( U )<br />

B A<br />

( V ) ( U )<br />

Zählwicklung<br />

B<br />

( V )<br />

L 1<br />

L 2<br />

L 3<br />

Zur<br />

Kunden -<br />

anlage<br />

Das Bild gilt für ein Rechts - Drehfeld<br />

Seite 67 von 113


Aufbau Zählerwechseltafel (ZWT), Absicherung Spannungspfade<br />

Die für die Zählung einzusetzenden Zähler- bzw. Zählerwechselschränke sind in der Form<br />

auszuführen, dass die Zählerwechseltafel Größe 3 passgenau einsetzbar ist und die erforderlichen<br />

Schiebetrennklemmen (Buchsenklemmen) eingebaut sind.<br />

Für den Anschluss- und Klemmenbereich muss eine plombierbare Abdeckung/Abdeckhaube<br />

aufsetzbar sein.<br />

Die Spezifikationen zur "Ausführung der Zählerwechseltafel" und zu den "Anforderungen an<br />

die Zählerwechselschränke" sind einzuhalten und können beim VNB angefordert werden.<br />

Sicherungselement<br />

Zur Absicherung der Spannungspfade vor den Schiebetrennklemmen sind im Zählerwechselschrank<br />

jeweils 1-polige Sicherungsträger nach IEC 60947-1 zur Aufnahme von zylindrische<br />

Sicherungen 10x38 vorzusehen (z.B. Fabrikat Wöhner Typ AMBUS EasySwitch).<br />

Es sind Sicherungseinsätze 10x38 (z.B. Fabrikat Siemens Typ SITOR Zylindersicherungs-<br />

Einsatz) Betriebsklasse aR, mit einen Bemessungsstrom (Nennstrom) von 3 A zu verwenden.<br />

Querschnitte und Längen 1 (Zählung)<br />

Einfache Länge der<br />

Messwandler-<br />

Sekundärleitung [m]<br />

Leiterquerschnitte in (Cu) [mm²]<br />

Stromwandler 5 A<br />

Kern 1 (Zählung)<br />

Spannungswandler 100 V<br />

Wicklung 1 (Zählung)<br />

bis 25 4 2,5<br />

25 bis 40 6 4<br />

Verlegeart und Kabeltypen<br />

Die Messspannungswandler sind vom Netz des VNB aus gesehen hinter den Messstromwandlern<br />

anzuschließen. Die Wandler müssen übersichtlich angeordnet und deren Sekundäranschlüsse<br />

gut zugänglich sein.<br />

Die Sekundärleitungen der Messwandler sind von deren Klemmen ungeschnitten (d.h. ununterbrochen<br />

verlegt) bis zum Zählereinbauort zu führen. Die Auswahl der Sekundärleitungen<br />

1 Längen > 40 m sind mit dem Verteilnetzbetreiber abzustimmen.<br />

Seite 68 von 113


hat nach DIN VDE 0100-557 zu erfolgen. Die Strom- und Spannungsabgriffe sind in separaten<br />

Leitungen/Kabel zu verlegen.<br />

Die Wandlerleitungen sind in kurzschluss- und erdschlusssicherer Bauart auszuführen und<br />

nach DIN VDE 0100-520 Artikel 521.13 zu verlegen.<br />

Es ist darauf zu achten, dass an den Messeinrichtungen ein Rechtsdrehfeld besteht. Die Leitungslängen,<br />

Querschnitte (siehe Tabelle „Querschnitte und Längen“) und die Typen der<br />

Messwandler-Sekundärleitungen sind wie folgt zu wählen:<br />

- Ausführung: Einadrige Leitung<br />

NSGAFÖU (VDE 0250 T. 602)<br />

- Ausführung: Mehradrige Kabel/Leitung<br />

NYY (Im Kabelkanal oder Kunststoffrohr), NYCY<br />

Kabel und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Am Zählkern/an der Wicklung der<br />

Wandler dürfen keine Betriebsgeräte angeschlossen werden.<br />

Erdungsmaßnahmen<br />

Das Wandlergehäuse ist an den vom Hersteller vorgesehenen Anschlüssen zu erden. Die<br />

Sekundärseite des Wandlers ist gemäß Schaltplan zu erden. Gemäß der Erdungsanlage in<br />

Kapitel 3.2.10 wird die Erdung im Zählerwechselschrank aufgelegt. Wenn der eingesetzte<br />

Zählerwechselschrank in Schutzklasse II ausgeführt sein sollte, ist dieser nicht in die Erdungsanlage<br />

einzubeziehen.<br />

Seite 69 von 113


Sonderbauformen von Messwandlern (Kabelumbau/SF 6 )<br />

Bei Einsatz von Wandlern mit fest verbundenen Messkabeln (z.B. Kabelumbauwandler, SF 6<br />

gekapselte Wandler) ist eine abdeck – und plombierbare Zwischenleiste aufzubauen, die die<br />

Erdungsmaßnahme und Sternpunktbildung beinhaltet. Die Zwischenleiste ist räumlich nah<br />

am Wandler vorzusehen. Von dort erfolgt die Verdrahtung zum Zählerschrank (siehe Bild<br />

B.1.c).<br />

Bild B.1.c: Aufbau Zwischenleiste<br />

Klemmenleiste Zählerschrank<br />

Aderkennzeichnung 1 2 3 4 5 6<br />

br<br />

sw<br />

gr<br />

bl<br />

je 6mm 2 10mm 2<br />

L1 L1 L2 L2 L3<br />

L3<br />

L1<br />

L2 L3 L2 L3 L3 L1 L2 N<br />

Feste Brücke<br />

Möglichkeit, die Klemme<br />

aufzutrennen<br />

Möglichkeit, den Wandler<br />

kurzzuschließen<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l)<br />

a<br />

n<br />

(u)<br />

S1 a<br />

(u) (k)<br />

S2 a<br />

(u) (l)<br />

S1 n<br />

(x) (k)<br />

S2 n<br />

(x) (l)<br />

na<br />

(x) (u)<br />

a<br />

(u)<br />

Klemmentyp, z.B.:<br />

16 x URTK SP<br />

7 x USLKG 10<br />

Stromwandler<br />

Spannungswandler<br />

Seite 70 von 113


Anbindung an Schutz und Fernwirktechnik<br />

Bild B.2: Anbindung Spannungswandler an Schutz, Fernwirkgerät und Prüfeinrichtung<br />

Schutzgerät<br />

Fernwirkgerät<br />

U L1 U L2 U L3 U E U L1 U L2 U L3<br />

(optional)<br />

L1 L1 L2 L2 L3 L3 N N<br />

da<br />

(e)<br />

da<br />

(e)<br />

dn<br />

(n)<br />

dn<br />

(n)<br />

Prüfbuchsen<br />

Möglichkeit, die Klemme<br />

aufzutrennen<br />

L1 L1 L2 L2 L3 L3<br />

N<br />

N<br />

da<br />

(e)<br />

da<br />

(e)<br />

dn<br />

(n)<br />

dn<br />

(n)<br />

I > I > I ><br />

a<br />

(u)<br />

a<br />

(u)<br />

a<br />

(u)<br />

n<br />

(x)<br />

n<br />

(x)<br />

n<br />

(x)<br />

da<br />

(e)<br />

dn<br />

(n)<br />

da<br />

(e)<br />

dn<br />

(n)<br />

da<br />

Dämpfungswiderstand<br />

(e)<br />

optional<br />

dn<br />

(n)<br />

N<br />

(X)<br />

N<br />

(X)<br />

N<br />

(X)<br />

A<br />

(U)<br />

A<br />

(U)<br />

A<br />

(U)<br />

Schutz-/Messwicklung<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

Seite 71 von 113


Bei Einsatz von da/dn- (en-) Wicklungen kann aus netztechnischen Gründen zur Vermeidung<br />

von Kippschwingungen eine Dämpfungseinrichtung notwendig werden. Die Entscheidung<br />

über deren Notwendigkeit trifft der Anlagenerrichter. Der dabei einzusetzende Dämpfungswiderstand<br />

soll ca. 25 Ω, ≥ 625 W betragen. Vorzugsweise in der Nähe des Dämpfungswiderstandes<br />

ist eine Überstromschutzeinrichtung als Leitungsschutzschalter mit K-<br />

Charakteristik 3 A zu realisieren. Die Leitungen von den Wandlern zum Leitungsschutzschalter<br />

sind kurzschlusssicher zu verlegen. Die angegebenen Werte sind als Musterwerte anzusehen<br />

und müssen ggfs. auf die Anlagenverhältnisse bemessen werden. Die Auslösung des<br />

Leitungsschutzschalters ist über einen Hilfskontakt in das Meldekonzept (WDL SPG FEHL)<br />

einzubeziehen.<br />

Für die Absicherung der Messwicklungen ist ein Spannungswandlerschutzschalter vorzusehen,<br />

z.B. Typ Siemens 3RV1611-1CG14. Die Auslösung ist über einen Hilfskontakt in das<br />

Meldekonzept (WDL SPG FEHL) einzubeziehen. Der Aufbau des Schutzschalters erfolgt vorzugsweise<br />

in der zugehörigen NS-Nische der MS-Schaltanlage. Die Leitungen von den<br />

Wandlern zum Leitungsschutzschalter sind kurzschlusssicher zu verlegen.<br />

Seite 72 von 113


Bild B.3: Anbindung Stromwandler an Schutz und Prüfeinrichtung<br />

Schutzgerät<br />

LS AUS +<br />

LS EIN +<br />

LS AUS/EIN tr-<br />

GANR<br />

L+<br />

L-<br />

Prüfbuchsen<br />

Möglichkeit, die Klemme<br />

aufzutrennen<br />

Möglichkeit, den Wandler<br />

kurzzuschließen<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

S2<br />

(l)<br />

S1<br />

(k)<br />

zu den LS-Spulen<br />

P1<br />

(K)<br />

P2<br />

(L)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

L1<br />

P1<br />

(K)<br />

P2<br />

(L)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

L2<br />

Schutzkern<br />

P1<br />

(K)<br />

P2<br />

(L)<br />

L3<br />

Kabelumbauwandler<br />

Bei Wandlern mit sekundärseitigem Anschluss über eingegossene Leitungen wird die Erdung<br />

des Anschlusses S1 (k) sowie die Auswahl der Wicklung nicht am Sekundäranschluss des<br />

Stromwandlers, sondern an der Wandlerklemmenleiste vorgenommen.<br />

Die dargestellten Klemmen für Schutzfunktionen und für die Hilfsspannung sind in ihrer<br />

Funktion für die Anbindung von Schutzprüfeinrichtungen dargestellt, nicht bzgl. ihrer räumlichen<br />

Lage.<br />

Seite 73 von 113


Bild B.4: Anbindung Stromwandler an Fernwirkgerät (optional)<br />

Fernwirkgerät<br />

Prüfbuchsen<br />

Möglichkeit, die Klemme<br />

aufzutrennen<br />

Möglichkeit, den Wandler<br />

kurzzuschließen<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

P1<br />

(K)<br />

P2<br />

(L)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

L1<br />

P1<br />

(K)<br />

P2<br />

(L)<br />

S1<br />

(k)<br />

S2<br />

(l2)<br />

S3<br />

(l1)<br />

L2<br />

P1<br />

(K)<br />

Messkern<br />

P2<br />

(L)<br />

L3<br />

Bei Wandlern mit sekundärseitigem Anschluss über eingegossene Leitungen wird die Erdung<br />

des Anschlusses S1 (k) sowie die Auswahl der Wicklung nicht am Sekundäranschluss des<br />

Stromwandlers, sondern an der Wandlerklemmenleiste vorgenommen.<br />

Seite 74 von 113


Querschnitte und Längen 2 (Schutz und Messung)<br />

Einfache Länge der<br />

Messwandler-<br />

Sekundärleitung [m]<br />

Leiterquerschnitte in (Cu) [mm²]<br />

Stromwandler 1 A<br />

Kern 2 und 3<br />

(Schutz, Messung)<br />

Spannungswandler 100 V<br />

Wicklung 2<br />

(Schutz, Messung)<br />

bis 25 2,5 2,5<br />

25 bis 40 4 4<br />

2 Längen > 40 m sind mit dem VNB abzustimmen.<br />

Seite 75 von 113


B2 Wandlerverdrahtung – niederspannungsseitige Messung<br />

Siehe hierzu die TAB Niederspannung des VNB.<br />

Seite 76 von 113


C Prüfleisten<br />

Eine separate Prüfleiste wird im Netz des VNB nicht eingesetzt. Die Anbindung von Einrichtungen<br />

zur Schutzprüfung erfolgt über eine Adaption auf Prüfbuchsen innerhalb der vorhandenen<br />

Wandlerverdrahtung. Diese Prüfbuchsen sind in Anhang B beschrieben.<br />

Es sind vollisolierte und fingerberührungssichere Prüfbuchsen nach BGV A3, geeignet zur<br />

Aufnahme von 4 mm Sicherheitsmessleitungen, zu verwenden.<br />

Die einzelnen Klemmen sind hinsichtlich ihrer Funktion eindeutig zu beschriften. Die Funktionen<br />

der Klemmen (Trennung, Brücken, Prüfbuchsen) sind gemäß der Darstellung in Anhang<br />

B aufzubauen.<br />

Seite 77 von 113


D<br />

Vordrucke<br />

D.1 Antragstellung<br />

Antragstellung für Netzanschlüsse (<strong>Mittelspannung</strong>)<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Anlagenanschrift<br />

Anschlussnehmer<br />

(Eigentümer)<br />

Anlagenerrichter<br />

(Elektrofachbetrieb)<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Vorname, Name<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon, E-Mail<br />

Firma, Ort<br />

Telefon, E-Mail<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

Anlagenart Neuerrichtung Erweiterung Rückbau<br />

Örtliche Lage des zu versorgenden Grundstücks (Plan im Maßstab mindestens<br />

1:1.000) mit Vorschlägen zu möglichen Stationsstandorten vorhanden <br />

ja<br />

nein<br />

Voraussichtlicher Leistungsbedarf<br />

________ kVA<br />

Baustrombedarf nein wenn ja: Leistung _______ kVA ab wann _____<br />

Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ausgefüllt (s. Anhang D.2) ja nein<br />

Zeitlicher Bauablaufplan vorhanden (bitte beifügen) ja nein<br />

Geplanter Inbetriebsetzungstermin<br />

____________<br />

________________________<br />

Ort, Datum<br />

______________________________________________<br />

Unterschrift des Anschlussnehmers<br />

Seite 78 von 113


D.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />

Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 1/2<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Anlagenanschrift<br />

Hausnum-<br />

Straße,<br />

mer<br />

PLZ, Ort<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

Bemessungsleistung S rT<br />

________ kVA<br />

Transformatoren<br />

relative Kurzschlussspannung u k ________ %<br />

Schaltgruppe<br />

________<br />

Bereich der einstellbaren Blindleistung<br />

________ kVAr<br />

Blindleistungskompensation<br />

Blindleistung je Stufe<br />

________<br />

kVAr<br />

Zahl der Stufen<br />

________<br />

Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz<br />

________<br />

Höchste Schweißleistung ________ Leistungsfaktor ________<br />

Schweißmaschinen<br />

Anzahl der Schweißvorgänge<br />

Dauer eines Schweißvorganges<br />

_______ 1/min<br />

________<br />

Asynchronmotor Synchronmotor Motor mit Stromrichterantrieb<br />

Motoren<br />

Bemessungsspannung<br />

Bemessungsstrom<br />

Bemessungsleistung<br />

Leistungsfaktor<br />

Wirkungsgrad<br />

Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom I a /I r<br />

________ V<br />

________ A<br />

________ kVA<br />

________<br />

________<br />

________<br />

Anlaufschaltung: direkt Stern/Dreieck sonstige<br />

Anzahl der Anläufe ________je Stunde ________je Tag<br />

Anlauf mit oder ohne Last: mit Last ohne Last<br />

Anzahl der Last- bzw. Drehrichtungswechsel<br />

________ 1/min<br />

Seite 79 von 113


Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 2/2<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Bemessungsleistung<br />

________ kVA<br />

Stromrichter<br />

Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller<br />

Pulszahl bzw. Schaltfrequenz<br />

________<br />

(Eingangs-) Gleichrichter<br />

Schaltung (Brücke, …)<br />

Steuerung: gesteuert ungesteuert<br />

________<br />

Stromrichtertransformator<br />

Zwischenkreis vorh. induktiv kapazitiv<br />

Schaltgruppe<br />

Bemessungsleistung<br />

________<br />

_______ kVA<br />

Kommutierungsinduktivitäten<br />

relative Kurzschlussspannung u k _______ %<br />

_______ mH<br />

Herstellerangaben zu den netzseitigen Oberschwingungsströmen<br />

Ordnungszahl 3 5 7 9 11 13 17 19 23<br />

I µ [A]<br />

Ordnungszahl 25 29 31 35 37 41 43 47 49<br />

I µ [A]<br />

_______________________________________________________________<br />

Bemerkungen<br />

_______________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________<br />

Seite 80 von 113


D.3 Netzanschlussplanung<br />

Netzanschlussplanung (<strong>Mittelspannung</strong>)<br />

(Checkliste für den VNB für die Festlegung des Netzanschlusses)<br />

Anlagenanschrift<br />

Stationsname/Feld-Nr<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

Standort der Übergabestation und Leitungstrasse des VNB geklärt ja nein<br />

Aufbau der <strong>Mittelspannung</strong>s-Schaltanlage geklärt ja nein<br />

Erforderliche Schutzeinrichtungen für Einspeise- und Übergabefelder geklärt ja nein<br />

Fernsteuerung/Fernüberwachung und erforderl. Umschaltautomatiken geklärt ja nein<br />

Art und Anordnung der Messeinrichtung geklärt ja nein<br />

Eigentumsgrenze geklärt ja nein<br />

Liefer- und Leistungsumfang von Kunde und VNB geklärt ja nein<br />

Seite 81 von 113


D.4 Errichtungsplanung<br />

Errichtungsplanung (<strong>Mittelspannung</strong>)<br />

(Spätestens 6 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation vom Kunden<br />

an den VNB zu übergeben)<br />

Anlagenanschrift<br />

Anlagenbetreiber<br />

Stationsname/Feld-Nr<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Vorname, Name<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon, E-Mail<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

Maßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation,<br />

der Trasse des VNB sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung beigefügt<br />

<br />

Übersichtsschaltplan der gesamten <strong>Mittelspannung</strong>sanlage einschließlich Transformatoren,<br />

Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle)<br />

inkl. der Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenzen beigefügt <br />

(bitte auch technische Kennwerte angeben)<br />

Zeichnungen aller <strong>Mittelspannung</strong>s-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte beigefügt <br />

(Montagezeichnungen)<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Anordnung der Messeinrichtung (inkl. Datenfernübertragung) beigefügt ja nein<br />

Grundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:50), der elektrischen Betriebsräume<br />

für die <strong>Mittelspannung</strong>s-Schaltanlage und der Transformatoren beigefügt <br />

(Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang<br />

zur Schaltanlage ersichtlich sein)<br />

Einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestation<br />

und der VNB-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter<br />

bzw. dem Betreiber der Übergabestation (wenn dies unterschiedliche Personen sind)<br />

erzielt <br />

Liegen Nachweise zur Erfüllung der technischen Forderungen des VNB gemäß Kapitel 3<br />

der TAB <strong>Mittelspannung</strong> beim VNB vor <br />

(Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation, …)<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Liegt ein Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die <strong>Mittelspannung</strong>sschaltanlage vor ja nein<br />

Seite 82 von 113


Information über den weiteren Terminplan<br />

Eine mit dem (Sicht-) Vermerk des VNB versehene Ausfertigung der Unterlagen erhält der<br />

Kunde bzw. sein Beauftragter wieder zurück. Dieser Vermerk hat eine befristete Gültigkeit<br />

von sechs Monaten und bestätigt nur die Belange des VNB. Eintragungen des VNB sind bei<br />

der Ausführung vom Errichter der Anlage zu berücksichtigen. Mit den Bau- und Montagearbeiten<br />

der Übergabestation darf erst begonnen werden, wenn die mit dem Vermerk des VNB<br />

versehenen Unterlagen beim Kunden bzw. seinem Beauftragten und dem VNB das bestätigte<br />

Anschlussangebot vorliegen.<br />

Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin der Übergabestation<br />

informiert der Kunde den VNB, damit der VNB den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen<br />

kann.<br />

Mindestens eine Woche vor der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind dem VNB nachfolgende<br />

Unterlagen und eine Übersicht zu Ansprechpartnern des Kunden für die Organisation<br />

und Durchführung von Schalthandlungen zu übergeben:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

aktualisierte Projektunterlagen (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens<br />

des VNB),<br />

Prüfprotokolle UMZ-Schutz, Erdschlussrichtungserfassung und Fernsteuerung (siehe Anhang<br />

D.8)<br />

Inbetriebsetzungsauftrag (siehe Anhang D.5),<br />

Erdungsprotokoll (siehe Anhang D.6),<br />

Prüfprotokolle/Eichscheine für Strom- und Spannungswandler<br />

Im Anschluss daran teilt der VNB dem Anschlussnehmer zeitnah den Inbetriebsetzungstermin<br />

für den Netzanschluss mit.<br />

Der Vordruck D.7 „Netzführung“ ist inkl. des Übersichtsschaltplanes der Übergabestation an<br />

die netzführende Stelle des VNB zu senden. Eine Übersicht über die Schaltanweisungsberechtigten<br />

und die Schaltberechtigten des Kunden sind der netzführenden Stelle des VNB<br />

ebenfalls in schriftlicher Form mitzuteilen.<br />

Seite 83 von 113


D.5 Inbetriebsetzungsauftrag<br />

Inbetriebsetzungsauftrag (<strong>Mittelspannung</strong>) 1/3<br />

(vom Anlagenerrichter auszufüllen)<br />

Anlagenanschrift<br />

Stationsname / Feld-Nr.: _____________________<br />

Straße: __________________ Hausnummer, Zusatz: ____ bis ____<br />

PLZ: __________________ Ort: _____________________<br />

Anschlussnutzer<br />

(Der Anschlussnutzer<br />

verpflichtet sich, dem<br />

VNB Änderungen der<br />

Daten unverzüglich<br />

anzuzeigen.)<br />

Firma: __________________ E-Mail Adresse: _____________________<br />

Name: __________________ Vorname: _____________________<br />

Straße: __________________ Hausnummer, Zusatz: ____ bis ____<br />

PLZ: __________________ Ort: _____________________<br />

Postfach: _____________ Telefon: _______________ Fax: _____________________<br />

Die Bereitstellung der Messeinrichtung und der Messstellenbetrieb soll erfolgen durch:<br />

Messstellenbetrieb<br />

(MSB)<br />

VNB<br />

3. Messstellenbetreiber<br />

MSB-ID laut MSB-Rahmenvertrag:<br />

_______________________________<br />

Anlagenbetreiber gem.<br />

EEG u. KWK-G<br />

Diese Mitteilung ersetzt nicht die Verpflichtungen gem. § 21 b Abs. 2 EnWG und § 5 Messzugangsverordnung.<br />

Messeinrichtung für o.<br />

g. Messstelle<br />

Gewünschte Messeinrichtung<br />

und Messkonzept<br />

Eigentümer Wandler<br />

Anlagendaten<br />

Einbau<br />

Ausbau; Nr. des auszubauenden Zählers:<br />

____________________________________<br />

Wechsel<br />

Drehstromzähler Lastgangzähler Zweirichtungszähler<br />

Bitte Nr. ( 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6) des zutreffenden Messkonzeptes angeben: __________<br />

Sollte die gewünschte Messanordnung keinem der dargestellten Messkonzepte entsprechen, so ist dieses<br />

im Vorfeld mit dem VNB abzustimmen und auf einem separaten Blatt darzustellen.<br />

VNB 3. Messstellenbetreiber Anschlussnehmer<br />

Neuanlage Wiederinbetriebnahme Anlagenänderung<br />

Gewerbe Landwirtschaft Industrie<br />

EEG- Anlage KWK-G sonst. Einspeiser ________________<br />

Baustrom<br />

maximal gleichzeitige Leistung ________ kW<br />

sonst. Kurzzeitanschluss _______________________________________<br />

Voraussichtlicher Jahresenergiemenge __________ kWh<br />

Netzeinspeisung aus: Windkraft Wasserkraft BHKW Photovoltaik Andere ____________________<br />

Terminabsprache erwünscht, Tel.: _____________________<br />

Hinweis zur<br />

Stromlieferung<br />

Bemerkungen:<br />

Inbetriebsetzung<br />

Vor der Aufnahme der Anschlussnutzung ist vom Anschlussnutzer ein Stromliefervertrag mit einem<br />

Stromlieferanten zu schließen.<br />

________________________<br />

Ort, Datum<br />

_______________________________________<br />

Unterschrift Anschlussnutzer (Auftraggeber)<br />

__________________________________________________________________________<br />

Die von mir/uns ausgeführte Installation der Übergabestation ist unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften<br />

und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere<br />

nach den DIN VDE Normen, nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie „<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong><br />

<strong>Mittelspannung</strong>“ und den <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> des VNB von mir/uns errichtet,<br />

geprüft und fertig gestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dokumentiert.<br />

________________________________<br />

Ort, Datum<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift und Firmen-Stempel<br />

Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb)<br />

(nicht Lieferant der Übergabestation)<br />

Seite 84 von 113


Inbetriebsetzungsauftrag (<strong>Mittelspannung</strong>) 2/3<br />

Messkonzepte und Hinweise<br />

Es sind grundsätzlich Lastgangzähler einzusetzen. Die Zählrichtungspfeile stellen<br />

die abrechnungsrelevanten Wirkleistungsrichtungen dar.<br />

Messkonzept 0 – Entnahme<br />

Messkonzept 1 – Volleinspeisung<br />

Eigentumsgrenze<br />

VNB<br />

Eigentumsgrenze<br />

VNB<br />

Netz des Anlagenbetreibers<br />

Netz des Anlagenbetreibers<br />

Zähler für<br />

Entnahme<br />

Z 1<br />

Zähler für<br />

Entnahme<br />

Z 1 Z 2<br />

Zähler für Entnahme und<br />

Einspeisung der<br />

Erzeugungsanlage<br />

~<br />

Verbrauchseinrichtungen<br />

Verbrauchseinrichtungen<br />

Erzeugungsanlage<br />

Entnahme (Verbrauchseinrichtungen) = Z 1↓<br />

Messkonzept 2 – Überschusseinspeisung<br />

(z.B. Marktintegrationsmodell ohne Erzeugungszähler)<br />

Eigentumsgrenze<br />

VNB<br />

Entnahme (Erzeugungsanlage) = Z 2↓ ; Einspeisung = Z 2↑<br />

Entnahme (Verbrauchseinrichtungen) = Z 1↓<br />

Messkonzept 3 – Überschusseinspeisung<br />

(z.B. PV-Selbstverbrauch oder Marktintegrationsmodell mit Erzeugungszähler)<br />

Netz des Anlagenbetreibers<br />

Eigentumsgrenze<br />

VNB<br />

Netz des Anlagenbetreibers<br />

Zähler für<br />

Entnahme und<br />

Einspeisung<br />

Zähler für<br />

Entnahme und<br />

Einspeisung<br />

Z 1<br />

Z 2<br />

Zähler für<br />

Erzeugung<br />

Z 1<br />

~<br />

Verbrauchseinrichtungen<br />

Erzeugungsanlage<br />

~<br />

Verbrauchseinrichtungen<br />

Erzeugungsanlage<br />

Entnahme = Z 1↓ ; Überschusseinspeisung = Z 1↑<br />

Entnahme = Z 1↓; Überschusseinspeisung = Z 1↑; Eigenverbrauch = Z 2-Z 1↑;<br />

Erzeugung = Z 2<br />

Messkonzept 4 - KWK-Untermessung<br />

(§ 4 Abs.3a KWKG)<br />

Messkonzept 5 - Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe<br />

(nur bei EEG-Erzeugungsanlagen)<br />

Eigentumsgrenze<br />

VNB<br />

Netz des Anlagenbetreibers<br />

Eigentumsgrenze<br />

VNB<br />

Netz des Anlagenbetreibers<br />

Zähler für<br />

Entnahme und<br />

Einspeisung<br />

Z 1 Z 2<br />

Zähler für<br />

Erzeugung<br />

Zähler für<br />

Entnahme und<br />

Einspeisung<br />

Z 1 Z 2<br />

Zähler für<br />

Erzeugung<br />

Verbrauchseinrichtungen<br />

~ KWK-Anlage<br />

Erzeugungsanlage<br />

Verbrauchseinrichtungen<br />

~ EEG-Anlage<br />

Erzeugungsanlage<br />

Entnahme = Z 1↓; Überschusseinspeisung(KWK) = Z 1↑;<br />

Erzeugung (KWK) = Z 2<br />

Entnahme = Z 1↓+(Z 2-Z 1↑) ; Einspeisung EEG = Z 2<br />

Seite 85 von 113


Inbetriebsetzungsauftrag (<strong>Mittelspannung</strong>) 3/3<br />

Messkonzepte und Hinweise<br />

Messkonzept 6<br />

(z.B. zur Anbindung einer KWK- und einer PV-Anlage)<br />

Eigentumsgrenze<br />

VNB<br />

Netz des Anlagenbetreibers<br />

Zähler für<br />

Entnahme und<br />

Einspeisung<br />

abrechnungsrelevanter<br />

Zähler<br />

Z 2<br />

Z 4<br />

Z 1<br />

Z 3<br />

Zähler für<br />

Erzeugung<br />

Zähler für<br />

Erzeugung<br />

Verbrauchseinrichtungen<br />

~<br />

Erzeugungsanlage<br />

(z.B. KWK-Anlage)<br />

~<br />

Erzeugungsanlage<br />

(z.B. PV-Anlage)<br />

Hinweise:<br />

<br />

<br />

Nachdem das EEG / KWK-G keine expliziten Vorgaben für Messkonzepte macht, kann keine Gewähr<br />

für deren rechtliche Verbindlichkeit übernommen werden.<br />

Die Messkonzepte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Seite 86 von 113


D.6 Erdungsprotokoll<br />

Erdungsprotokoll (<strong>Mittelspannung</strong>)<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Anlagenanschrift<br />

Stationsname/Feld-Nr<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

Skizze der ausgeführten Erdungsanlage (bitte Nordpfeil einzeichnen)<br />

Skizze wurde auf separatem Blatt beigefügt<br />

Ausführung durch Firma: _________________________________<br />

Datum: _______________<br />

Bodenart: Lehm Humus Sand Kies felsig<br />

Boden: feucht trocken<br />

Tiefenerder <br />

Oberflächenerder <br />

Steuererder <br />

Fundamenterder <br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

Erdermaterial: __________________________________________________________________<br />

Gesamtlänge Tiefenerder _______ m Gesamtlänge Oberflächenerder _________ m<br />

Hochspannungsschutzerder _______ Ω Niederspannungsbetriebserder _________ Ω<br />

Gesamterdungs-Impedanzwert nach Verbindung von Hochspannungsschutz- und Niederspannungs-Erdungsanlage<br />

: ____________________________________________________________ Ω<br />

Mängel: nein ja, (welche) _____________________________________________________<br />

________________________<br />

Ort, Datum<br />

______________________________________________<br />

Unterschrift des Anlagenerrichters<br />

Seite 87 von 113


D.7 Netzführung<br />

Netzanschluss<br />

Der Anschluss der ____-kV-Übergabestation ____________________________ erfolgt als<br />

Stichanschluss/per Einschleifung aus unserer Leitung ___________________ / unseres Umspannwerkes<br />

___________________ aus der 110-kV-Netzgruppe<br />

_____________________.<br />

Netzführende Stellen/telefonische Erreichbarkeit<br />

Die Verantwortung für die Netzführung liegt bei der jeweils netzführenden Stelle des VNB.<br />

Die netzführende Stelle des VNB ist für den Kunden wie folgt zu erreichen:<br />

Netzführende Stelle des VNB:<br />

Netzleitstelle /<br />

Schaltleitung in ___________________________<br />

Telefon: ___________________<br />

Telefax: ___________________<br />

Anmeldungen von Freischaltungen bei der netzführenden Stelle des VNB:<br />

Telefon: ___________________<br />

Telefax: ___________________<br />

Die netzführende Stelle des Kunden ist für den VNB wie folgt zu erreichen:<br />

Telefon: ___________________ oder Handy: ___________________<br />

Telefax: ___________________<br />

Verfügungsbereichsgrenze/Schaltanweisungsberechtigung<br />

Die Verfügungsbereichsgrenze in der ___-kV-Übergabestation ____________________ ist<br />

aus dem Übersichtsschaltplan ersichtlich (bitte als Vordruck D.7 beifügen). Die Übergabestation<br />

ist mit ______________ sowie die ___-kV-Felder entsprechend Vordruck D.7 beschriftet.<br />

Schaltanweisungsberechtigung im Rahmen der Netzführung besteht im jeweiligen Verfügungsbereich<br />

nur gegenüber der netzführenden Stelle des Partners.<br />

Sternpunktbehandlung<br />

Der zu kompensierende Erdschlussstrom beträgt in Summe ____ A.<br />

Seite 88 von 113


Schaltanweisungsberechtigte Personen der netzführenden Stellen<br />

Schaltanweisungsberechtigte/Schaltberechtigte der Netzleitstelle/Schaltleitung<br />

__________________:<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

Schaltanweisungsberechtigte/Schaltberechtigte des Kunden ___________________:<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

Seite 89 von 113


D.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll (<strong>Mittelspannung</strong>)<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Anlagenanschrift<br />

Anschlussnehmer<br />

(Eigentümer)<br />

Anlagenbetreiber<br />

Anlagenerrichter<br />

(Elektrofachbetrieb)<br />

Stationsname/Feld-Nr<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Vorname, Name<br />

Telefon, Email<br />

Vorname, Name<br />

Telefon, Email<br />

Firma, Ort<br />

Telefon, Email<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

Netzform gelöscht isoliert niederohmig<br />

UMZ-Schutz Schutzrelais Hersteller: ____________ Typ: __________________<br />

Einstellwerte lt.<br />

Vorgabe<br />

Prüfwerte<br />

Erdschlussrichtungserfassung<br />

[A]<br />

Dokumentation<br />

(Übergabe an VNB<br />

min. 1 Woche vor Inbetriebsetzung<br />

des Netzanschlusses)<br />

Wandlerdaten Typ: ________________ Übersetzung: ___________<br />

Primär [A] Sekundär [A] Zeit [s]<br />

I> ________ I> ________ I / I n = _________ t = __________<br />

I>> ________ I>> ________ I / I n = _________ t = __________<br />

I> ________ I> ________ I / I n = _________ t = __________<br />

I>> ________ I>> ________ I / I n = _________ t = __________<br />

Wandlerdaten Typ: __________________ Übersetzung: _____________<br />

I Einstell ________ I Prüf ________ Meldung geprüft<br />

U Verlag ________ U Prüf ________<br />

Aktualisierte Projektunterlagen der Übergabestation vorhanden<br />

Inbetriebsetzungsauftrag vorhanden (D.5)<br />

Erdungsprotokoll vorhanden (D.6)<br />

Beglaubigungsscheine der Wandler vorhanden (Eichscheine)<br />

Fernsteuerung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS)<br />

Messwertübertragung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft<br />

Abrechnungsmessung Vorprüfung + Inbetriebnahmeprüfung erfolgt<br />

Bemerkungen: ________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________<br />

Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als<br />

abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen<br />

betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. betreten.<br />

Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW- Richtlinie „<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong> <strong>Mittelspannung</strong>“ und<br />

den <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter<br />

den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 § 3 und § 5 für betriebsbereit erklärt.<br />

_________________________<br />

Ort, Datum<br />

_________________________<br />

Anlagenbetreiber<br />

_________________________<br />

Anlagenerrichter<br />

Die Anschaltung der Übergabestation an das <strong>Mittelspannung</strong>snetz erfolgte am: ___________________<br />

_________________________<br />

Ort, Datum<br />

_________________________<br />

Anlagenbetreiber<br />

_________________________<br />

Anlagenerrichter<br />

Seite 90 von 113


Datenblatt einer Erzeugungsanlage – <strong>Mittelspannung</strong><br />

Datenblatt einer Erzeugungsanlage – MS 1 (4)<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Anlagenanschrift<br />

Anschlussnehmer<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Vorname, Name<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon, E-Mail<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

__________________________________________<br />

Geothermie Wasserkraftwerk Windenergieanlage<br />

Erzeugungsanlage<br />

(bei Energiemix<br />

Mehrfach-Nennung)<br />

Brennstoffzelle Blockheizkraftwerk Photovoltaikanlage<br />

Aufstellungsort der<br />

PV-Anlage:<br />

Gebäude<br />

Freifläche<br />

Sonstige: ______________________________________________________<br />

Eingesetzter Brennstoff (z.B. Erdgas, Biogas, Biomasse): _______________<br />

Anlagenart Neuerrichtung Erweiterung Rückbau<br />

Leistungsangaben<br />

bereits vorhandene Anschlusswirkleistung P A<br />

neu zu installierende Anschlusswirkleistung P A<br />

neu zu installierende maximale Scheinleistung S Amax<br />

________ kW<br />

________ kW<br />

________ kVA<br />

Einspeisung der Gesamtenergie in das Netz des VNB ja nein<br />

PV-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach §33 (2) EEG<br />

(PV-Selbstverbrauch) geplant <br />

KWKG-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach §4 (3a) KWKG<br />

geplant <br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

Inselbetrieb vorgesehen ja nein<br />

Kunden/Einspeiser-Nr. bereits vorhanden nein ja _____________________<br />

Kurzbeschreibung: ________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________<br />

Seite 91 von 113


Datenblatt einer Erzeugungsanlage – MS 2 (4)<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Elektrisches Verhalten am Netzanschlusspunkt<br />

Kurzschlussverhalten<br />

Kurzschlussströme der Erzeugungsanlage bei einem dreipoligen Kurzschluss am Netzanschlusspunkt<br />

gemäß DIN EN 60909-0 (VDE 0102) (bei Kurzschlusseintritt):<br />

I‘‘ k3 : ___________________________________<br />

I p : ____________________________________<br />

Blindleistungsbereich (am Netzanschlusspunkt)<br />

Einstellbarer Blindleistungsbereich (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem):<br />

cos ind (untererregt) : _____________ bis cos kap (übererregt) : _____________<br />

nicht vorhanden vorhanden _______ kVAr geregelt: ja nein<br />

Blindleistungs-<br />

kompensation<br />

Zugeordnet: der Erzeugungsanlage den Erzeugungseinheiten<br />

Blindleistung je Stufe ________ kVAr Zahl der Stufen ________<br />

Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz<br />

________<br />

Tf-Sperre nicht vorhanden mit Tf-Sperre für __________ Hz<br />

Distanzschutzrelais mit U-I-Anregung<br />

Schutzeinrichtungen<br />

am Netzanschlusspunkt<br />

Kurzschlussschutz<br />

Erdschluss-<br />

richtungserfassg.<br />

Leistungsschalter mit UMZ-Schutz<br />

Lastschalter-Sicherungskombination<br />

sonstiges: __________________________________<br />

Art: ______________________________________<br />

Typ: ______________________________________<br />

Bemessungsspannung U rMS _____ kV Leitungslänge ______________ m<br />

Angaben zum<br />

anschlussnehmereigenen<br />

MS-Netz<br />

Kabeltyp _____________________ Querschnitt __________________<br />

Netzform: gelöscht isoliert niederohmig geerdet<br />

MS/MS-Zwischen- Schaltgruppe ___________ u k ______ %<br />

Transformator<br />

Obere Bemessungsspannung U rOS _______ kV<br />

(falls vorhanden)<br />

Untere Bemessungsspannung U rUS _______ kV<br />

Seite 92 von 113


Datenblatt der Erzeugungseinheiten – MS 3 (4)<br />

(vom Kunden auszufüllen; für jede Erzeugungseinheit bitte ein Datenblatt<br />

ausfüllen)<br />

Asynchronmaschine<br />

doppelt gespeiste Asynchronmaschine<br />

Generator<br />

Synchronmaschine direkt gekoppelt<br />

Synchronmaschine mit Umrichter<br />

PV-Generator mit Wechselrichter<br />

weitere ______________________________________________________<br />

Hersteller: _____________________________ Typ: ________________________<br />

Anzahl baugleicher Erzeugungseinheiten:<br />

________________________ Stück<br />

Leistungsangaben<br />

Nennleistung einer Generatoreinheit P nG<br />

Maximale Wirkleistung P Emax<br />

Bemessungsscheinleistung S rE<br />

________ kW<br />

________ kW<br />

________ kVA<br />

Generatornennspannung U<br />

nG<br />

__________ V Generatornennstrom I<br />

nG<br />

__________ A<br />

Maximaler Schaltstromfaktor gemäß Kapitel 6.2.1<br />

Anfangs-Kurzschlusswechselstrom des Generators I k “ (bei U<br />

nG<br />

)<br />

________<br />

________ A<br />

Bereich Verschiebungsfaktor (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem):<br />

cos ind (untererregt) : _____________ bis cos kap (übererregt) : _____________<br />

Hersteller: _____________________<br />

Bemessungsleistung _________ kVA<br />

Typ: _______________________<br />

Pulszahl/Schaltfrequenz _______<br />

Stromrichter<br />

Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller<br />

Steuerung: gesteuert ungesteuert<br />

Zwischenkreis vorh. induktiv kapazitiv<br />

Bemessungsleistung S rT ______ kVA Kurzschlussspannung u k _______ %<br />

Maschinentransformator<br />

Schaltgruppe __________ MS-Spannungsstufen _________<br />

Bemessungsspannung MS _______<br />

Bemessungsspannung NS _______<br />

Seite 93 von 113


Datenblatt der Erzeugungseinheiten – MS 4 (4)<br />

(Checkliste für die vom Kunden an den VNB zu übergebenden Informationen;<br />

vom Kunden auszufüllen)<br />

Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung,<br />

die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort<br />

der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen<br />

(vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) beigefügt <br />

Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der<br />

eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend),<br />

Angaben über kundeneigene Transformatoren, <strong>Mittelspannung</strong>s-<br />

Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des<br />

Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten beigefügt <br />

Einheiten-Zertifikat beigefügt (Für alle unterschiedlichen Einheiten je ein<br />

Zertifikat)<br />

Nummern der Einheiten-Zertifikate:<br />

________________________________________________<br />

Anlagen-Zertifikat beigefügt <br />

Nummer des Anlagen-Zertifikates:<br />

_______________________ vom ____________________<br />

Baugenehmigung beigefügt <br />

positiver Bauvorbescheid beigefügt (nicht erforderlich bei PV-Anlagen auf<br />

genehmigten Baukörpern)<br />

BImSch-Genehmigung beigefügt <br />

Zeitlicher Bauablaufplan vorhanden (bitte beifügen)<br />

Geplanter Inbetriebsetzungstermin<br />

________<br />

Dieses Datenblatt ist Bestandteil der Netzverträglichkeitsprüfung und ggf. der Netzanschlusszusage. Bei<br />

Veränderungen jeglicher Art ist der zuständige VNB unverzüglich schriftlich zu informieren. Nur vollständig<br />

ausgefüllte Datenblätter können bearbeitet werden.<br />

________________________<br />

Ort, Datum<br />

______________________________________________<br />

Unterschrift des Anschlussnehmers<br />

Seite 94 von 113


D.9 Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt<br />

(nur für Erzeugungsanlagen)<br />

Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt<br />

Der VNB übernimmt die Angaben zur Anlage aus dem Vordruck D.1.<br />

Der Kunde ergänzt den Planungsstand der Erzeugungsanlage.<br />

Antragstellung für den<br />

Netzanschluss der<br />

Erzeugungsanlage<br />

Anlagenanschrift<br />

Anschlussnehmer<br />

Anmeldung erfolgte<br />

beim VNB am<br />

(Datum des beim VNB eingereichten<br />

Formulars D.1)<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Vorname, Name<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon, E-Mail<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

Netzanschlusspunkt<br />

(Bezug auf das Mitteilungsschreiben<br />

des VNB mit Nennung<br />

des Netzanschlusspunktes)<br />

Kürzel/Interne Nummer:<br />

Datum:<br />

Geplanter Inbetriebsetzungstermin<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

___________________________________<br />

Die Erzeugungsanlage befindet sich derzeit in der Planungsphase:<br />

Detailplanung (Auftrag an Anlagenplaner ist erteilt) ………………………………..…………<br />

Grundstück für die Errichtung der Erzeugungsanlage ist gesichert ……………...…………<br />

Finanzierungsvereinbarung ist abgeschlossen ……………………………………..…………<br />

Herstellungsauftrag für den kundeneigenen Netzanschluss ist erteilt ………………………<br />

Bestellbestätigung der Erzeugungsanlage liegt vor ………………………………..…………<br />

Baugenehmigung liegt vor ………………………………………………………………………<br />

Sonstiger Grund für eine Reservierung der Netzanschlusskapazität<br />

am Netzanschlusspunkt:<br />

______________________________________________________________________<br />

Betreffende Unterlagen füge ich bei.<br />

Mit Vorlage des unterschriebenen Formulars auf Sicherstellung der Netzanschlusskapazität am Netzanschlusspunkt<br />

wird die Einspeisemöglichkeit für 6 Monate reserviert. Falls Netzausbau erforderlich ist, werden<br />

die Maßnahmen unverzüglich begonnen.<br />

________________________<br />

Ort, Datum<br />

______________________________________________<br />

Unterschrift des Anschlussnehmers/Einspeisewilligen<br />

Seite 95 von 113


D.10 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger)<br />

D.11.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/20-kV-Netz ohne dynamische<br />

Netzstützung<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage - MS<br />

(vom Kunden auszufüllen¸ bitte auch Vordruck D.8 ausfüllen !)<br />

Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr ____________________________________________<br />

Anschlussform An UW-Sammelschiene Stich Einschleifung<br />

Erzeugungsanlage<br />

Anlagen-Zertifikat: __________________________________ (Nummer)<br />

<strong>Technische</strong> Einrichtung/Steuergerät zum Netzsicherheitsmanagement vorhanden ja nein<br />

Blindstromeinspeisung/Statische Spannungshaltung<br />

cos φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang E.1 dieser TAB MS VNB<br />

cos φ (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang E.2 dieser TAB MS VNB<br />

Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang E.3, E.4 oder E.5 dieser TAB MS VNB<br />

Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation<br />

Wirkung der Entkupplungseinrichtung auf NS-Schalter MS-Schalter<br />

Vorhandene Schutzfunktionen:<br />

Einstellwert (Soll)<br />

(Einstellbereich)<br />

Einstellwert (Ist)<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U c 500 ms V ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U> 1,10 U c 1 min V ms<br />

wertrichtig ausgelöst<br />

TF-Sperren<br />

In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS<br />

Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein<br />

Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3<br />

als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen<br />

Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten.<br />

Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ und den<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den<br />

Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 § 3 und § 5 für betriebsbereit erklärt.<br />

_______________________<br />

Ort, Datum<br />

_______________________________<br />

Anlagenbetreiber<br />

_________________________<br />

Anlagenerrichter<br />

Seite 96 von 113


D.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger)<br />

D.11.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 10/20-kV-Sammelschiene eines<br />

Umspannwerkes des VNB<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage - MS<br />

(vom Kunden auszufüllen; bitte auch Vordruck D.8 ausfüllen !)<br />

Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr ____________________________________________<br />

Anschlussform An UW-Sammelschiene Stich Einschleifung<br />

Erzeugungsanlage<br />

Anlagen-Zertifikat: _________________________________ (Nummer)<br />

<strong>Technische</strong> Einrichtung/Steuergerät zum Netzsicherheitsmanagement vorhanden ja nein<br />

Blindstromeinspeisung/Statische Spannungshaltung<br />

cos φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang E.1 dieser TAB MS VNB<br />

cos φ (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang E.2 dieser TAB MS VNB<br />

Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang E.3, E.4 oder E.5 dieser TAB MS VNB<br />

Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation<br />

Wirkung der Entkupplungseinrichtung auf NS-Schalter MS-Schalter<br />

Vorhandene Schutzfunktionen:<br />

Einstellwert (Soll)<br />

(Einstellbereich)<br />

Einstellwert (Ist)<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U c 500 ms V ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U> 1,10 U c 1 min V ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U c 2,7 s V ms<br />

wertrichtig ausgelöst<br />

Blindleistungsrichtungs-/Unterspannungsschutz<br />

(Q und U


D.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger)<br />

D.11.3 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/20-kV-Netz mit eingeschränkter<br />

dynamischer Netzstützung oder alternativ dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung<br />

(k-Faktor nicht einstellbar) bei VKM<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage - MS<br />

(vom Kunden auszufüllen; bitte auch Vordruck D.8 ausfüllen !)<br />

Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr ____________________________________________<br />

Anschlussform An UW-Sammelschiene Stich Einschleifung<br />

Erzeugungsanlage<br />

Anlagen-Zertifikat: _________________________________ (Nummer)<br />

<strong>Technische</strong> Einrichtung/Steuergerät zum Netzsicherheitsmanagement vorhanden ja nein<br />

Blindstromeinspeisung/Statische Spannungshaltung<br />

cos φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang E.1 dieser TAB MS VNB<br />

cos φ (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang E.2 dieser TAB MS VNB<br />

Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang E.3, E.4 oder E.5 dieser TAB MS VNB<br />

Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation<br />

Wirkung der Entkupplungseinrichtung auf NS-Schalter MS-Schalter<br />

Vorhandene Schutzfunktionen:<br />

Einstellwert (Soll)<br />

(Einstellbereich)<br />

Einstellwert (Ist)<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U c 500 ms V ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U> 1,10 U c 1 min V ms<br />

wertrichtig ausgelöst<br />

TF-Sperren<br />

In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS<br />

Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein<br />

Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3<br />

als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen<br />

Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten.<br />

Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ und den<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den<br />

Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 § 3 und § 5 für betriebsbereit erklärt.<br />

_______________________<br />

Ort, Datum<br />

_______________________________<br />

Anlagenbetreiber<br />

_________________________<br />

Anlagenerrichter<br />

Seite 98 von 113


D.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten<br />

D12.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/20-kV-Netz ohne dynamische<br />

Netzstützung<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten – MS<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr ___________________________________________<br />

Anlagenbetreiber<br />

Anlagenerrichter<br />

(Elektrofachbetrieb)<br />

Erzeugungseinheit<br />

Vorname, Name<br />

Telefon, E-Mail<br />

Firma, Ort<br />

Telefon, E-Mail<br />

___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

Einspeiseleistung: ___________ kW Art: ________________________________________<br />

Einheiten-Zertifikat<br />

Nummer: _________________________<br />

Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte<br />

am: Datum/Registernummer<br />

_____________<br />

Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit<br />

Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter<br />

Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst<br />

Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz ≤ 100 ms Hz ms<br />

Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz ≤ 100 ms Hz ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U NS ≤ 100 ms * U NS ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U NS ≤ 100 ms U NS ms<br />

TF-Sperren<br />

In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS<br />

Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein<br />

Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift<br />

BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen<br />

Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten.<br />

Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“<br />

und den <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter<br />

den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 § 3 und § 5 für betriebsbereit erklärt.<br />

Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: ______________________________________<br />

________________________<br />

Ort, Datum<br />

_______________________________<br />

Anlagenbetreiber<br />

_________________________<br />

Anlagenerrichter<br />

Seite 99 von 113


D.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten<br />

D12.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 10/20-kV-Sammelschiene eines<br />

Umspannwerkes des VNB und für einen 30-kV-Netzanschluss der Erzeugungsanlage<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten – MS<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr ___________________________________________<br />

Anlagenbetreiber<br />

Anlagenerrichter<br />

(Elektrofachbetrieb)<br />

Erzeugungseinheit<br />

Vorname, Name<br />

Telefon, E-Mail<br />

Firma, Ort<br />

Telefon, E-Mail<br />

___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

Einspeiseleistung: ___________ kW Art: ________________________________________<br />

Einheiten-Zertifikat<br />

Nummer: _________________________<br />

Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte<br />

am: Datum/Registernummer<br />

_____________<br />

Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit<br />

Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter<br />

Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst<br />

Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz * ≤ 100 ms Hz ms<br />

Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz ≤ 100 ms Hz ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,20 U NS ≤ 100 ms U NS ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U NS 1,8 s U NS ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U im Bereich von 51,0<br />

bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen.<br />

Seite 100 von 113


D.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten<br />

D12.3 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/20-kV-Netz mit eingeschränkter<br />

dynamischer Netzstützung oder alternativ dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung<br />

(k-Faktor nicht einstellbar) bei VKM<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten – MS<br />

(vom Kunden auszufüllen)<br />

Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr ___________________________________________<br />

Anlagenbetreiber<br />

Anlagenerrichter<br />

(Elektrofachbetrieb)<br />

Erzeugungseinheit<br />

Vorname, Name<br />

Telefon, E-Mail<br />

Firma, Ort<br />

Telefon, E-Mail<br />

___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

Einspeiseleistung: ___________ kW Art: ________________________________________<br />

Einheiten-Zertifikat<br />

Nummer: _________________________<br />

Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte<br />

am: Datum/Registernummer<br />

_____________<br />

Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit<br />

Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter<br />

Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst<br />

Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz * ≤ 100 ms Hz ms<br />

Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz ≤ 100 ms Hz ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U NS ≤ 100 ms U NS ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U NS 300 ms U NS ms<br />

Spannungsrückgangsschutz U im Bereich von 51,0<br />

bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen.<br />

Seite 101 von 113


D Kennlinien zur Statischen Spannungshaltung<br />

E.1 Anschluss der Erzeugungsanlage an eine 10/20-kV-Sammelschiene<br />

E.2 Anschluss der Erzeugungsanlage im 10/20-kV-Netz<br />

Seite 102 von 113


E.3 Anschluss der Erzeugungsanlage im 10-kV-Netz mit Q (U)-Kennlinien-Regelung<br />

Bild E.3.1: Q (U)-Kennlinien-Regelung<br />

K p<br />

= 0.3, K i<br />

= 0.4<br />

1.2<br />

1<br />

Q soll<br />

Q ist<br />

0.8<br />

Q / Q max<br />

0.6<br />

0.4<br />

0.2<br />

0<br />

0 10 20 30 40 50 60<br />

t [s]<br />

Bild E.3.2: Regelverhalten von Erzeugungsanlagen mit Q (U)-Kennlinie<br />

Seite 103 von 113


E.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im 20-kV-Netz mit Q (U)-Kennlinien-Regelung<br />

Bild E.4.1: Q (U)-Kennlinien-Regelung<br />

K p<br />

= 0.3, K i<br />

= 0.4<br />

1.2<br />

1<br />

Q soll<br />

Q ist<br />

0.8<br />

Q / Q max<br />

0.6<br />

0.4<br />

0.2<br />

0<br />

0 10 20 30 40 50 60<br />

t [s]<br />

Bild E.4.2: Regelverhalten von Erzeugungsanlagen mit Q (U)-Kennlinie<br />

Seite 104 von 113


F Mitnahmeschaltung<br />

Für den Aufbau einer Mitnahmeschaltung gemäß Kapitel 7.3.2.3.1 ist zwischen Übergabestation<br />

und <strong>Mittelspannung</strong>sgebäude der Umspannanlage entweder ein<br />

<br />

12-adriges Steuerkabel des Typs NYCY 0,6/1 kV gemäß VDE 0276 oder<br />

<br />

ein Steuerkabel als LWL-Kabel<br />

zu verlegen.<br />

Ab Entfernungen von > 500 m zwischen Übergabestation und VNB-eigener Umspannanlage<br />

ist statt des 12-adrigen Steuerkabels immer ein LWL-Kabel zu verwenden, in Abstimmung<br />

mit dem VNB auch eine geeignete Telekommunikations-Verbindung.<br />

Im Falle eines 12-adrigen Steuerkabels ist der Querschnitt des Steuerkabels in Abhängigkeit<br />

der angeschlossenen Sekundärtechnik und der Spannung der Hilfsenergieversorgung im<br />

Rahmen der Projektierung durch den Betreiber der Erzeugungsanlage zu ermitteln und<br />

festzulegen. Der Mindestquerschnitt beträgt 2,5 mm². Die Betriebsspannung für die<br />

Steuerkabelverbindung zur VNB-eigenen Umspannanlage beträgt 24 V DC.<br />

Im Falle eines LWL-Kabels ist der Kabeltyp Multimode A-DQ(ZN)B2Y 1x4 G62,5/125 μm (bis<br />

3 km Entfernung) bzw. der Kabeltyp Singlemode A-DQ(ZN)B2Y 1x4 E9/125μm (größer 3 km<br />

Entfernung) mit zusätzlichen Repeatern auf beiden Seiten (Umspannanlage und<br />

Übergabestation) zu verwenden. Weiterhin sind Binärsignalübertrager zur Ein- und<br />

Auskopplung der Signale erforderlich. Einzelheiten sind mit dem VNB abzustimmen.<br />

Das Steuerkabel ist an einer dafür zu installierenden Klemmenleiste im <strong>Mittelspannung</strong>sgebäude<br />

der Umspannanlage anzuklemmen, sofern der VNB keine andere Vorgabe macht.<br />

Die Eigentumsgrenze liegt bei dem 12-adrigen Steuerkabel an der vom VNB vorgegebenen<br />

Klemmenleiste in der VNB-eigenen Umspannanlage. Bei Einsatz eines LWL-Kabels liegt die<br />

Eigentumsgrenze des Sekundärkabels aus dem Binärsignalübertrager ebenfalls an der vom<br />

VNB vorgegebenen Klemmenleiste in der VNB-eigenen Umspannanlage. Repeater und<br />

Binärsignalübertrager werden vom Kunden gestellt und vom VNB installiert. Die<br />

diesbezüglichen Kosten trägt der Kunde.<br />

Die Mitnahmeschaltung benötigt eine Reaktionszeit von ≤ 150 ms. Der Übertragungsweg<br />

muss die allerhöchste Verfügbarkeit besitzen. Außerdem sind die IT-Sicherheitsanforderungen<br />

zu erfüllen. Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen sind im BDEW-<br />

Whitepaper "Anforderungen an sichere Steuerungs- und Telekommunikationssysteme" V1.0<br />

beschrieben. Die konkreten Anforderungen sind beim VNB zu erfragen.<br />

Seite 105 von 113


Über das Steuerkabel werden folgende Schutzfunktionen realisiert:<br />

1.) Übertragung der Schutzanregung/Schutzauslösung von Schutzeinrichtungen in der<br />

VNB-Umspannanlage auf den Leistungsschalter der Übergabestation im Ruhestromverfahren.<br />

2.) Übertragung der Meldung „Q/U-Schutz Aus-Kommando“ von der Schutzeinrichtung<br />

und Übertragung der Leistungsschalterstellungsmeldung „LS ein“ von der Übergabestation<br />

an die Einrichtung in der VNB-Umspannanlage<br />

Bei fernwirktechnischer Anbindung der Übergabestation kann die Funktion unter 2.) entfallen.<br />

Der Aufbau der Mitnahmeschaltung in der Steuerkabelvariante ist im folgenden Bild<br />

dargestellt.<br />

Bild F:<br />

Schaltungsaufbau der Steuerkabelverbindung zwischen der Übergabestation und<br />

dem VNB-eigenen Umspannwerk<br />

Sollte zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage aufgrund der Netzverhältnisse<br />

keine Mitnahmeschaltung erforderlich sein, verlegt der Betreiber der Erzeugungsanlage<br />

an Stelle des Steuerkabels ein Leerrohr, in das bei späterem Bedarf ein Steuerkabel<br />

durch den VNB nachgerüstet werden kann. Es ist ein Leerrohr mit der Mindestnennweite<br />

DN50 zu verwenden. Die Verlegung ist so auszuführen, dass ein nachträgliches Einbringen<br />

von Steuerkabeln oder LWL-Kabeln möglich ist. Anschlusspunkte zur Einbindung von<br />

Seite 106 von 113


Schutzauslösungen auf den Leistungsschalter werden anlagenseitig als Reserveklemmen<br />

vorgesehen.<br />

Seite 107 von 113


G Anforderungen im Rahmen der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen<br />

nach SDLWindV<br />

An dieser Stelle sind zusammenfassend die Anforderungen des VNB an Windenergie-<br />

Bestandsanlagen entsprechend der Anlage 3 der SDLWindV aufgeführt. Einzelheiten sind<br />

den jeweiligen Kapiteln dieser TAB zu entnehmen.<br />

Zu 1.) - keine weiteren Anmerkungen<br />

Zu 2.) - Durchfahren des Netzfehlers und Blindleistungsbezug entsprechend SDLWindV<br />

- Ergänzungen bei Anschluss der Windenergieanlage an die Sammelschiene des<br />

VNB:<br />

o Bei Übergabestationen am „UW-Zaun“ verlegt der Kunde ein Steuerkabel in<br />

die UW-Warte. Eigentumsgrenze wird die Klemmenleiste.<br />

- Ergänzungen bei vollständiger dynamischer Netzstützung:<br />

o Grundsätzlich ist eine Mitnahmeschaltung erforderlich. Der VNB gibt auf das<br />

Steuerkabel den Aus-Befehl. Ist infolge der Einzelfall-Prüfung des VNB nur<br />

eine eingeschränkte dynamische Netzstützung erforderlich, kann auf die Mitnahmeschaltung<br />

verzichtet werden.<br />

- Ergänzungen bei eingeschränkter dynamischer Netzstützung:<br />

o Die Erzeugungsanlage ist im LVRT-Modus (d.h. während eines Netzfehlers/Spannungseinbruchs)<br />

ohne Blindstromeinspeisung zu betreiben (Betrieb<br />

mit cos φ = 1,00. Eine Blindstromstatik mit der Proportionalitätskonstante<br />

k = 0, k = 1 oder k = 2 erfüllt daher nicht die Anforderungen.). Die Wirkleistungseinspeisung<br />

ist soweit wie möglich zu reduzieren. Galvanisch trennende<br />

Schaltgeräte sind nicht auszuschalten.<br />

Zu 3.) - Einbauort des Q <br />

& U< -Schutzes grundsätzlich am Netzanschlusspunkt (Übergabestation).<br />

Erfassen der Messgrößen in der Spannungsebene des Netzanschlusses.<br />

- In Absprache mit dem VNB ist eine Installation auch an einem anderen, zwischen<br />

Übergabestation und Windenergie-Bestandsanlage gelegenen, Punkt möglich.<br />

- Die Hilfsenergiebereitstellung für den Q <br />

& U< -Schutz erfolgt über Batterie oder<br />

USV.<br />

Zu 4.) - keine weiteren Anmerkungen<br />

Zu 5.) - Die Leistungsreduktion nach Kennlinie ist bei einer Überfrequenz von 50,2 Hz bis<br />

51,0 Hz umzusetzen.<br />

Seite 108 von 113


- Der Überfrequenzschutz ist für die einzelnen Windenergieanlagen eines Windparks<br />

gleichmäßig gestaffelt zwischen 51,0 und 51,5 Hz einzustellen (eine WEA<br />

51,0 Hz, eine WEA 51,1 Hz, eine WEA 51,2 Hz ...).<br />

- Das Überfrequenzverhalten nach TC 2007 bzw. der BDEW-RL „Erzeugungsanlagen<br />

am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ wird ebenfalls akzeptiert (Leistungsreduktion nach<br />

Kennlinie bis 51,5 Hz und danach über Schutz aus).<br />

Zu 6.) - Ein entsprechendes Signal wird vom VNB in der Regel am Netzanschlusspunkt für<br />

die gesamte Erzeugungsanlage über den Rundsteuerempfänger übergeben (Stufe<br />

"0-%-Einspeisung"). Die einzelne Windenergie-Bestandsanlage muss das Signal<br />

entsprechend verarbeiten können.<br />

Zu 7.) - Die Einstellwerte für den Entkupplungsschutz sind den entsprechenden Kapiteln<br />

dieser TAB <strong>Mittelspannung</strong> zu entnehmen.<br />

Seite 109 von 113


H Datenmodell der fernwirktechnischen Anbindung von<br />

Kundenanlagen<br />

Die fernwirktechnische Anbindung erfolgt über eine serielle Schnittstelle auf Basis der IEC<br />

60870-5-101 bzw IEC 60870-5-104 gemäß RWE-Profilfestlegung. Die Detailfestlegungen zu<br />

diesem Profil werden auf Wunsch durch den VNB zur Verfügung gestellt. Der Umfang ist im<br />

Folgenden dargestellt. Das vollständige Adressierungsschema ist auf der Internetseite des<br />

VNB aufgeführt.<br />

Signaltyp<br />

Signalbezeichnung Langtext<br />

Signalbeschreibung NS +<br />

10/20 kV<br />

10/20 kV<br />

alle<br />

Anlagen<br />

> 100 kW<br />

und<br />


Signaltyp<br />

Signalbezeichnung Langtext<br />

Wirkleistungs-Sollwertvorgabe<br />

60%*<br />

Wirkleistungs-Sollwertvorgabe<br />

30%*<br />

Signalbeschreibung NS +<br />

10/20 kV<br />

ohne Begrenzung<br />

Freigabesignal aus dem Netzsicherheitsmanagement,<br />

Reduzierung<br />

der Wirkleistungseinspeisung<br />

auf Sollwert 60%<br />

Freigabesignal aus dem Netzsicherheitsmanagement,<br />

Reduzierung<br />

der Wirkleistungseinspeisung<br />

auf Sollwert 30%<br />

alle<br />

Anlagen<br />

> 100 kW<br />

und x**<br />


Signaltyp<br />

Signalbezeichnung Langtext<br />

Signalbeschreibung NS +<br />

10/20 kV<br />

gen in diese Meldung mit einzubeziehen<br />

alle<br />

Anlagen<br />

> 100 kW<br />

und<br />

, I>>) oder<br />

der Distanzschutzfunktionen<br />

Spannungsschutz<br />

Auskommando<br />

Auskommando der Spannungsschutzfunktionen<br />

(U)<br />

Q/U-Schutz<br />

Auskommando<br />

Auskommando der Q/U-<br />

Schutzfunktionen bei aktivierter<br />

dynamischer Netzstützung<br />

Erdschluss<br />

Richtung Einspeisung<br />

Meldung eines Erdschluss in<br />

Richtung der Erzeugungsanlage,<br />

Bildung i.d.R. über die<br />

Erdschlussüberwachungsfunktion<br />

des Schutzgerätes<br />

Messwerte<br />

Seite 112 von 113


Signaltyp<br />

Signalbezeichnung Langtext<br />

Spannung<br />

UL1<br />

Spannung<br />

UL2<br />

Spannung<br />

UL3<br />

Spannung<br />

UL1-L3<br />

Signalbeschreibung NS +<br />

10/20 kV<br />

Messwert Spannung zwischen<br />

Phase L1 und 0<br />

Messwert Spannung zwischen<br />

Phase L2 und 0<br />

Messwert Spannung zwischen<br />

Phase L2 und 0<br />

Messwert Spannung zwischen<br />

Phase L1 und L3<br />

alle<br />

Anlagen<br />

> 100 kW<br />

und<br />

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