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Internet - Feuerwehrchronik

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3-2010 Seite 57<br />

legte fest, dass nur „die geeigneten Kräfte der<br />

Bielefelder Turngemeinschaft [...] ein Feuerwehr-Corps”<br />

bilden konnten.<br />

Die Kosten der Erstausrüstung der Turnerfeuerwehr<br />

wurden zum größten Teil von Bielefelder<br />

Versicherungsanstalten übernommen.<br />

Im Sommer 1860 nahm die freiwillige Turnerfeuerwehr<br />

ihren regulären Löschdienst auf, bezog<br />

1879 ihr Spritzenhaus und setzte sich<br />

unter der Leitung eines Hauptmanns wie folgt<br />

zusammen:<br />

Steigercorps mit 16 ausgerüsteten Rettern /<br />

Steigern in zwei Sektionen von jeweils acht<br />

Männern, wobei jeweils einer zum Sektionsführer<br />

zu ernennen war,<br />

34 „Spritzenleuten“ unter der Leitung<br />

eines Spritzenführers und<br />

12 „Wasserleuten“ mit einem Kommandoführer.<br />

Diese hatten für die Beschaffung<br />

von Wasser mit Brandeimern /<br />

fahrbaren Wasserkübeln zu sorgen,<br />

waren an der Spritze einsetzbar und<br />

bildeten die Reserve für weitere Arbeiten.<br />

Soweit bekannt unterstand in den Städten das<br />

Feuerlöschwesen drei Führungsgremien: der<br />

unmittelbaren Leitung des Magistrats bzw. des<br />

Bürgermeisters mit einer Feuerschau- und<br />

Löschkommission sowie für die Bedienung der<br />

Spritzen besondere Mannschaften unter Führung<br />

des Spritzenmeisters.<br />

Gemäß Feuerordnung besaß man zwar die<br />

Macht, besondere lokale Löschordnungen mit<br />

Strafbestimmungen zu erlassen und eine geregelte<br />

Hilfe herbeizuzwingen, aber es fehlte sowohl<br />

an den richtigen Helfern - beseelt von Gemeinsinn<br />

und Opferwilligkeit – als auch an<br />

Gerätschaften, diese waren mitunter fehlerhaft<br />

und genügten nicht mehr den Anforderungen.<br />

Aurel von Jülich verfasste 1924 in „Geschichte<br />

des Feuerschutzes in Rheinland und Westfalen“<br />

zur Pflichtfeuerwehr folgende Zeilen:<br />

„Wohl mag schon damals vor der Mitte des<br />

vorigen Jahrhunderts in manchen Herzen auch<br />

Rheinlands und Westfalens die Frage erwacht<br />

sein, weshalb man einen Dienst zwangsweise<br />

verrichtete, dessen freiwillige Erfüllung als<br />

Gebot der Menschlichkeit empfunden wurde<br />

und zugleich dem Mannesstolz höchste Befriedigung<br />

gewährt. Dieser Gedanke war Jahrhunderte<br />

lang verschüttet worden unter der papierenen<br />

Flut der behördlichen und polizeilichen<br />

Löschordnung, er blieb auch jetzt noch verschüttet,<br />

weil der Löschdienst nun einmal als<br />

Zwangsordnung galt und als solche bezeichnet<br />

wurde, weil niemand das rechte Wort fand,<br />

um diese Auffassung als gesetzliche Pflicht in<br />

die einer Herzenspflicht umzuwandeln. Die<br />

Gesinnung der Drückeberger, der Niedrigdenkenden,<br />

die sich jedem Opfer für die Allgemeinheit<br />

zu entziehen suchen, galt deshalb in<br />

mancher Stadt als die wahre Weisheit.<br />

Rette sich wer kann! so hieß es wieder wie<br />

einst, aber dieses mal fürchtete man nicht vor<br />

der entsetzlichen, unüberwindlichen Naturkraft,<br />

sondern vor der Erfüllung einer Pflicht<br />

des Gemeinsinns und der Nächstenliebe.<br />

Die Abneigung und Verachtung gegenüber<br />

dem Dienst als Feuerwehrmann verbreitete<br />

sich wie eine ansteckende Krankheit in mancher<br />

Stadt, und der seichte Spott behäbiger<br />

Spießbürgerlichkeit und überschlauer Selbstsucht<br />

hatte ein leichtes Spiel, jede edlere Auffassung<br />

zu verdrängen, wie das Unkraut der<br />

Binsenlilie sich auf den Marschen auf Kosten<br />

jedes anderen Pflanzenwuchses in gewaltigen<br />

Massen ausbreitet und dort den bezeichnenden<br />

Namen "Drückdahl" erhalten hat, weil es<br />

alles Höherwachsende niederdrückt.“

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