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<strong>Gewerbliche</strong> <strong>Schule</strong><br />

<strong>Ravensburg</strong><br />

Einjährige Berufsfachschule Fahrzeugtechnik (1 BFR)<br />

Der Kraftfahrzeugmechatroniker ist nach wie vor der am häufi gsten<br />

genannte Berufswunsch! Der Weg dahin führt über die einjährige<br />

Berufsfachschule. Hier werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

erlernt und eingeübt: Metall- und Blechbearbeitung am Schraubstock<br />

und den wichtigsten Metallbearbeitungsmaschinen, ergänzt<br />

durch Arbeiten am Kraftfahrzeug. Zur Ausbildung gehört außerdem ein<br />

Einführungslehrgang im Gas- und Elektroschweißen nach den Richtlinien<br />

des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik.<br />

Die Bewerber/Bewerberinnen sollten sich vor der Anmeldung einen<br />

Ausbildungsplatz suchen, der Betrieb stellt dann eine Ausbildungszusage<br />

aus und meldet den Bewerber/die Bewerberin direkt bei der <strong>Schule</strong><br />

an. Soweit noch Schulplätze nicht besetzt sind, werden auch Bewerber/Bewerberinnen<br />

ohne Vorvertrag oder Ausbildungszusage berücksichtigt.<br />

Verlauf der Ausbildung in der einjährigen Berufsfachschule<br />

Der Unterricht umfasst nach Plan 32 Wochenstunden, davon entfallen<br />

4 Wochenstunden auf den allgemeinbildenden Bereich (Deutsch,<br />

Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz und Religion), 10 Wochenstunden<br />

auf die Berufsfachliche Kompetenz („Theorie“) und<br />

18 Wochenstunden auf die Berufspraktische Kompetenz („Praxis- oder<br />

Werkstattunterricht“). Im Mittelpunkt des Unterrichts steht neben der<br />

Vermittlung der Grundlagen das fächerübergreifende Lösen typischer<br />

berufl icher Problemstellungen.<br />

Innerhalb der Ausbildung soll ein Praktikum in Handwerks- oder Industriebetrieben<br />

absolviert werden; die Einzelheiten dazu werden erst nach<br />

Schulbeginn erläutert. Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz ist die<br />

<strong>Schule</strong> im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilfl ich.<br />

Die einjährige Berufsfachschule endet mit einer praktischen<br />

Abschlussprüfung.<br />

<strong>Gewerbliche</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Ravensburg</strong><br />

Gartenstraße 128<br />

88212 <strong>Ravensburg</strong><br />

Nach erfolgreichem Abschluss der 1 BFR wird diese als erstes<br />

Ausbildungsjahr anerkannt.<br />

Telefon 0751/368-100<br />

www.gsravensburg.de<br />

poststelle@gsravensburg.de<br />

Stand: 11/2011


<strong>Gewerbliche</strong> <strong>Schule</strong><br />

<strong>Ravensburg</strong><br />

Ausbildungsziel der einjährigen Berufsfachschule<br />

Die Ausbildung an einer einjährigen (gewerblichen) Berufsfachschule<br />

vermittelt als Vollzeitschule die in der Grundstufe nach den Ausbildungsordnungen<br />

vorgesehenen fachtheoretischen und fachpraktischen<br />

Fertigkeiten in einem oder mehreren Ausbildungsberufen des jeweiligen<br />

Berufsfeldes.<br />

Bewerbung/Zulassung für die einjährige Berufsfachschule<br />

Zugelassen werden Schülerinnen und Schüler, die mindestens einen<br />

Hauptschulabschluss erreicht haben. Ob eine Eignung vorliegt, sollte mit<br />

der Berufsberatung abgesprochen sein.<br />

Für eine Bewerbung müssen bis zum 1. März die folgenden Unterlagen<br />

fristgerecht eingereicht werden:<br />

– Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag<br />

(Sekretariat oder Internet)<br />

– Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf<br />

– Das Halbjahreszeugnis der aktuell besuchten <strong>Schule</strong><br />

– In manchen Berufsfeldern ein Vorvertrag oder eine schriftliche<br />

Ausbildungsplatzzusage.<br />

Die <strong>Schule</strong> bestätigt den Eingang der Bewerbung. Übersteigt die Zahl<br />

der Bewerber/Bewerberinnen die Zahl der <strong>zur</strong> Verfügung stehenden<br />

Plätze, kommt es zu einem Auswahlverfahren, bei dem die Zeugnisnoten<br />

entscheidend sind. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und beendetem<br />

Auswahlverfahren erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die<br />

Information über eine Zulassung oder einen Platz auf der Warteliste.<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen dann bis zu einer bestimmten<br />

Frist verbindlich erklären, ob sie den freigehaltenen Platz annehmen<br />

oder ablehnen. Sollte bis Ende des Schuljahres keine beglaubigte Kopie<br />

des Abschlusszeugnisses der abgebenden <strong>Schule</strong> nachgereicht werden,<br />

verfällt der Anspruch auf den Schulplatz.<br />

<strong>Gewerbliche</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Ravensburg</strong><br />

Gartenstraße 128<br />

88212 <strong>Ravensburg</strong><br />

Der Besuch der <strong>Schule</strong> ist kostenfrei; Lernmittel, Bücher und Arbeitskleidung<br />

müssen zum Teil selbst bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit<br />

zu einem Fahrtkostenzuschuss. Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) ist nur in Sonderfällen möglich.<br />

Weitere Auskünfte durch den Leiter der 1 BFR, Herrn Brielmayer.<br />

Telefon 0751/368-100<br />

www.gsravensburg.de<br />

poststelle@gsravensburg.de

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