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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 2/2010<br />

Ausbau der Straße „Wiesenweg“ Kirchheim<br />

Am Montag, dem 8. März 2010, beginnen die Bauarbeiten zum<br />

Ausbau des Wiesenweges in 99334 Kirchheim. Der Gemeinderat<br />

Kirchheim hat die Vergabe des Auftrages an die Tief- und<br />

Straßenbau GmbH aus der Ilmtal-Gemeinde beschlossen. Die<br />

Oberfläche der Straße wird mit Betongroßpflaster hergestellt.<br />

Während der Bauarbeiten wird die Kindertagesstätte über das<br />

Betriebsgelände der Lehmann & Partner GmbH erreichbar sein.<br />

Die Anlieger der Straße werden zum genauen Baubeginn gesondert<br />

informiert.<br />

Für die bauzeitlich bedingten Einschränkungen wird um Verständnis<br />

gebeten.<br />

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Investitionsmaßnahme<br />

der Gemeinde auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde<br />

Kirchheim zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

beitragspflichtig ist. Insofern haben die<br />

Beitragspflichtigen in der Abrechnungseinheit Kirchheim im Jahr<br />

2010 mit entsprechenden Beitragsbescheiden zu rechnen.<br />

Die Jagdgenossenschaft Wülfershausen<br />

... lädt alle Mitglieder zu der am Donnerstag, den 11.03.2010 um<br />

19:00 Uhr in der Gaststätte „Deutsche Eiche“ stattfindenden Mitgliederversammlung<br />

ein.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes<br />

2. Kassenbericht und Revisionsbericht 2009<br />

3. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinertrages<br />

4. Abstimmung zum Antrag auf Verlängerung des Jagdpachtvertrages<br />

Einladung<br />

zur Mitgliederversammlung der Waldgenossenschaft<br />

Rockhausen<br />

Tag: Samstag - 13.03.2010<br />

Ort: Bürgerhaus Rockhausen<br />

Beginn: 17:00 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit<br />

3. Bericht des Vorstandes einschließlich Finanzbericht<br />

4. Bericht der Revisionskommission<br />

5. Diskussion<br />

6. Beschlussfassung der neuen Satzung<br />

7. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes<br />

GEMEINDE KIRCHHEIM<br />

MITTEILUNGEN<br />

THEPRA Landesverband Thüringen e. V.<br />

Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V. als selbständige<br />

Organisation im PARITÄTISCHEN Landesverband Thüringen<br />

führt in der Zeit vom 22.03.2010 bis zum 09.04.2010 eine durch<br />

das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigte Haus- und<br />

Straßensammlung durch.<br />

Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V. ist als anerkannter<br />

Träger der freien Jugendhilfe auf vielfältigen Gebieten der<br />

Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit tätig. Mit ihrer Spende unterstützen<br />

Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Arbeit<br />

zum Wohle der Kinder und Jugendlichen sowie von behinderten<br />

und betagten Mitbürgern in den jeweiligen Einrichtungen und<br />

Projekten am Sammelort. Entsprechend der Vorhaben der Einrichtungen<br />

und Projekte werden Ihre Spenden vor allem für zusätzliche<br />

Neuanschaffungen oder die Durchführung besonderer<br />

Maßnahmen genutzt. Die Personen, die mit der Sammlung beauftragt<br />

sind, führen zur Entgegennahme von Geldspenden<br />

nummerierte, abgesiegelte Sammellisten mit sich. Die erste Seite<br />

der Liste weist den Namen des Veranstalters, den Namen<br />

des Sammlers sowie die genehmigte Sammlungszeit und den<br />

Sammlungszweck auf. Wir danken Ihnen für die Unterstützung<br />

unserer Arbeit zum Wohle und im Interesse der Menschen unserer<br />

Heimatregion.<br />

Albrecht<br />

Geschäftsführer<br />

GEMEINDE OSTHAUSEN<br />

MITTEILUNGEN<br />

5. Bericht zu jagdlichen Situation<br />

6. Diskussion<br />

Zur Fortschreibung des Jagdkatasters und zum Nachweis der<br />

Abstimmungsberechtigung werden alle Jagdgenossen hiermit<br />

aufgefordert, Änderungen in Bezug auf ihre bejagbare Eigentumsfläche<br />

die durch Erbschaft, Kauf oder Verkauf eingetreten<br />

sind, bis einen Tag vor der Wahl durch geeignete Nachweise gegenüber<br />

dem Jagdvorstand zu belegen. Bei Vertretungen sind<br />

schriftliche Vollmachten vor Versammlungsbeginn vorzulegen.<br />

Rainer Künast<br />

Jagdvorstand<br />

8. Wahl des Vorstandes<br />

9. Wahl der Revisionskommission<br />

10. Schlusswort<br />

GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />

MITTEILUNGEN<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung gem. § 48 Abs. 4<br />

bzw. § 48 Abs. 5 des Thüringer Waldgesetzes nicht beschlussfähig<br />

ist, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sofort eine<br />

weitere Mitgliederversammlung gem. § 48 Abs. 4 in Verbindung<br />

mit § 48 Abs. 5 durchzuführen. Diese ist ohne Rücksicht auf die<br />

Zahl der in ihr vertretenen Stimmen beschlussfähig.<br />

Wenn eine Teilnahme nicht möglich ist, wird empfohlen, sich<br />

durch ein anderes Mitglied mit einer Vollmacht vertreten zu lassen.<br />

Michael Wambutt<br />

Vorsitzender

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