Veitsch Gem Ztg. 12-06
Veitsch Gem Ztg. 12-06
Veitsch Gem Ztg. 12-06
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Verleihung des Ehrenringes<br />
der Marktgemeinde <strong>Veitsch</strong><br />
an Herrn Dr. Heinz Kopp<br />
In der <strong>Gem</strong>einderatssitzung vom 13. Juli 20<strong>06</strong> wurde einstimmig beschlossen<br />
Herrn Dr. Heinz Kopp, in Anerkennung und Würdigung seiner Verdienste für die<br />
Marktgemeinde <strong>Veitsch</strong>, den Ehrenring der Marktgemeinde <strong>Veitsch</strong> zu verleihen.<br />
Die Überreichung des Ehrenringes erfolgte am 5. Oktober 20<strong>06</strong>. Die Marktgemeinde<br />
<strong>Veitsch</strong> wünscht Herrn Dr. Heinz Kopp und seiner Gattin Ingrid für ihren weiteren<br />
gemeinsamen Lebenslauf alles Gute.<br />
Auswirkungen der IG-L-Maßnahmenverordnung<br />
(Feinstaub-Verordnung)<br />
vom 2. November 20<strong>06</strong> auf den<br />
Bezirk Mürzzuschlag<br />
Die IG-L-Maßnahmenverordnung (Feinstaub-VO) tritt mit 1. <strong>12</strong>. 20<strong>06</strong><br />
in Kraft und hat für den Bezirk Mürzzuschlag folgende Auswirkungen:<br />
Als Sanierungsgebiete im Bezirk Mürzzuschlag<br />
sind die <strong>Gem</strong>einde Mürzhofen,<br />
die Katastralgemeinden Allerheiligen,<br />
Edelsdorf und Sölsnitz (<strong>Gem</strong>einde<br />
Allerheiligen im Mürztal) sowie die Katastralgemeinden<br />
Herzogberg, Kindberg, Kindbergdörfl<br />
und Kindthal (<strong>Gem</strong>einde Kindberg) ausgewiesen.<br />
Das bedeutet für diese Gebiete,<br />
dass von 15. <strong>12</strong>. 20<strong>06</strong> bis einschließlich 14. 3.<br />
2007 auf Freilandstraßen anstatt Tempo 100<br />
km/h nur Tempo 80 km/h gefahren werden<br />
darf. Die S6-Semmeringschnellstraße ist im<br />
Bezirk Mürzzuschlag von diesen Maßnahmen<br />
nicht betroffen, sondern gelten dort weiterhin<br />
die bereits bestehenden Geschwindigkeitsregelungen.<br />
Für PKW und Kombis mit Dieselmotoren<br />
ohne Partikelfilter gilt ein Fahrverbot nur im<br />
10 VEITSCHER GEMEINDE-NACHRICHTEN<br />
Großraum Graz (Graz, Feldkirchen bei Graz,<br />
Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten,<br />
Pirka, Raaba und Seiersberg).<br />
Das Fahrverbot kann in der Zeit von 15.<br />
<strong>12</strong>. 20<strong>06</strong> bis einschließlich 14. 3. 2007 in der<br />
Zeit von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr verhängt werden,<br />
wenn die Messwerte an zwei im Großraum<br />
Graz gelegenen Messstellen an 5 aufeinander<br />
folgenden Tagen überschritten werden<br />
und die hohe Wahrscheinlichkeit besteht,<br />
dass dieser Grenzwert auch weiterhin überschritten<br />
wird. Das Fahrverbot gilt ab dem<br />
sechsten Tag der andauernden Grenzwertüberschreitung.<br />
Wer an Fahrverbotstagen mit einem PKW<br />
und Kombi mit Dieselmotor ohne Partikelfilter<br />
in den Großraum Graz reisen sollte, muss<br />
um eine Ausnahmebewilligung ansuchen.<br />
Zuständig für die Ausstellung von Ausnahmebewilligungen<br />
ist - je nachdem wo man als<br />
erstes in den Großraum Graz einfährt - entweder<br />
der Magistrat Graz oder die Bezirkshauptmannschaft<br />
Graz-Umgebung. Es bestehen<br />
jedoch einige Ausnahmeregelungen vom<br />
Fahrverbot, z.B. sind bestimmte Zu- und Abfahrtsstraßen<br />
zu Park & Ride-Plätzen vom<br />
Fahrverbot ausgenommen und es besteht<br />
auch kein Fahrverbot für Fahrten, wenn<br />
neben dem Fahrzeuglenker mindestens eine<br />
weitere Person gleichzeitig befördert wird.<br />
Ab Dezember 2007 gilt die Ausnahmeregelung<br />
für Fahrgemeinschaften jedoch erst,<br />
wenn neben dem Fahrzeuglenker mindestens<br />
zwei weitere Personen befördert werden. Es<br />
wird daher empfohlen, ältere PKW´s und<br />
Kombis mit Dieselmotoren ohne Partikelfilter<br />
nachzurüsten.