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K u rzfassu n g sb an d - Graz University of Technology

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Energieinnovation 2006 29<br />

4.2. Ökostromförderung<br />

Hinterfragungswürdig scheint weiters die umweltpolitisch zweifellos sinnvolle<br />

Ökostromförderung, soweit diese die Unternehmen der Energiewirtschaft einseitig belastet.<br />

4.3. Energiesteuer<br />

Ein weiteres Problemfeld ist die Besteuerung bzw. die Gebührenbelastung<br />

energiewirtschaftlicher Anlage. Dies betrifft in<strong>sb</strong>esondere die Energiesteuer im Vergleich zu<br />

<strong>an</strong>deren Industrie<strong>an</strong>lagen.<br />

4.4. Altlastenbeitrag<br />

Durch den seit 01.01.2006 vorgeschriebenen Altlastenbeitrag für die Verbrennung von<br />

Abfällen in modernsten Müllverbrennungs<strong>an</strong>lagen wird die vom Gesetzgeber gewünschte und<br />

jahrzehntel<strong>an</strong>g <strong>an</strong>gestrebte Abfallverbrennung mit einer „Strafgebühr“ für gerade jene<br />

Tätigkeit belegt, welche die Zielsetzung des Gesetzgebers, nämlich Altlasten zu vermeiden,<br />

erst erreichbar macht!<br />

4.5. Zwischenergebnis<br />

4.5.1. Der infolge der Energieliberalisierung nunmehr unter marktwirtschaftlichen<br />

Bedingungen operierenden Energiewirtschaft sind auch hinsichtlich des<br />

Umweltschutzes lediglich jene St<strong>an</strong>dards aufzuerlegen, die für <strong>an</strong>dere industrielle<br />

Emittenten gelten.<br />

4.5.2. Steuer- und gebührenrechtliche Belastungen energiewirtschaftlicher Anlagen und<br />

Betriebe, die über jene <strong>an</strong>derer Industriebr<strong>an</strong>chen hinausgehen, scheinen sachlich<br />

nicht gerechtfertigt.<br />

4.5.3. Über den „Industriest<strong>an</strong>dard“ hinausgehende Forderungen und gemeinwirtschaftliche<br />

Aufgaben sind den betr<strong>of</strong>fenen Unternehmen gesondert zu vergüten.<br />

4.6. Umweltverträglichkeitsprüfung für Großkraftwerke<br />

Das mehrfach novellierte österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)<br />

scheint mittlerweile in Teilbereichen, was die Anlagengenehmigung von Großkraftwerken<br />

betrifft, ein taugliches Instrument zur Verringerung des Interessenkonfliktes zwischen<br />

wirtschaftlichen Aspekten und Umweltschutzgesichtspunkten.<br />

4.7. Umweltverträglichkeitsprüfung für infrastrukturelle Linienbauwerke<br />

Ein <strong>of</strong>fensichtliches Problemfeld jedoch ist das Genehmigungsverfahren bei<br />

Höchstsp<strong>an</strong>nungsleitungen und <strong>an</strong>deren infrastrukturellen Linienbauwerke der<br />

Energiewirtschaft, wie Erdöl- und Gaspipelines, soweit diese dem UVP-G unterliegen. Der<br />

hiefür <strong>an</strong>wendbare zweite Abschnitt des UVP-G stellt Verfahrens<strong>an</strong>forderungen, die bei<br />

derartigen Linienbauvorhaben kaum wirtschaftlich erfüllbar sind.<br />

4.8. Vorschlag für die UVP energiewirtschaftlicher Linienbauwerke<br />

In einer zukünftigen Novelle des UVP-G für infrastrukturelle Linienbauwerke der<br />

Energiewirtschaft sollte daher eine ähnliche Systematik wie für Bundesstraßen und<br />

Hochleistungsstrecken vorgesehen werden. Dies könnte auch im geschilderten Bereich zu<br />

einer Entschärfung des Interessenskonfliktes zwischen Ökonomie und Ökologie beitragen.

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