K u rzfassu n g sb an d - Graz University of Technology
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Energieinnovation 2006 29<br />
4.2. Ökostromförderung<br />
Hinterfragungswürdig scheint weiters die umweltpolitisch zweifellos sinnvolle<br />
Ökostromförderung, soweit diese die Unternehmen der Energiewirtschaft einseitig belastet.<br />
4.3. Energiesteuer<br />
Ein weiteres Problemfeld ist die Besteuerung bzw. die Gebührenbelastung<br />
energiewirtschaftlicher Anlage. Dies betrifft in<strong>sb</strong>esondere die Energiesteuer im Vergleich zu<br />
<strong>an</strong>deren Industrie<strong>an</strong>lagen.<br />
4.4. Altlastenbeitrag<br />
Durch den seit 01.01.2006 vorgeschriebenen Altlastenbeitrag für die Verbrennung von<br />
Abfällen in modernsten Müllverbrennungs<strong>an</strong>lagen wird die vom Gesetzgeber gewünschte und<br />
jahrzehntel<strong>an</strong>g <strong>an</strong>gestrebte Abfallverbrennung mit einer „Strafgebühr“ für gerade jene<br />
Tätigkeit belegt, welche die Zielsetzung des Gesetzgebers, nämlich Altlasten zu vermeiden,<br />
erst erreichbar macht!<br />
4.5. Zwischenergebnis<br />
4.5.1. Der infolge der Energieliberalisierung nunmehr unter marktwirtschaftlichen<br />
Bedingungen operierenden Energiewirtschaft sind auch hinsichtlich des<br />
Umweltschutzes lediglich jene St<strong>an</strong>dards aufzuerlegen, die für <strong>an</strong>dere industrielle<br />
Emittenten gelten.<br />
4.5.2. Steuer- und gebührenrechtliche Belastungen energiewirtschaftlicher Anlagen und<br />
Betriebe, die über jene <strong>an</strong>derer Industriebr<strong>an</strong>chen hinausgehen, scheinen sachlich<br />
nicht gerechtfertigt.<br />
4.5.3. Über den „Industriest<strong>an</strong>dard“ hinausgehende Forderungen und gemeinwirtschaftliche<br />
Aufgaben sind den betr<strong>of</strong>fenen Unternehmen gesondert zu vergüten.<br />
4.6. Umweltverträglichkeitsprüfung für Großkraftwerke<br />
Das mehrfach novellierte österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)<br />
scheint mittlerweile in Teilbereichen, was die Anlagengenehmigung von Großkraftwerken<br />
betrifft, ein taugliches Instrument zur Verringerung des Interessenkonfliktes zwischen<br />
wirtschaftlichen Aspekten und Umweltschutzgesichtspunkten.<br />
4.7. Umweltverträglichkeitsprüfung für infrastrukturelle Linienbauwerke<br />
Ein <strong>of</strong>fensichtliches Problemfeld jedoch ist das Genehmigungsverfahren bei<br />
Höchstsp<strong>an</strong>nungsleitungen und <strong>an</strong>deren infrastrukturellen Linienbauwerke der<br />
Energiewirtschaft, wie Erdöl- und Gaspipelines, soweit diese dem UVP-G unterliegen. Der<br />
hiefür <strong>an</strong>wendbare zweite Abschnitt des UVP-G stellt Verfahrens<strong>an</strong>forderungen, die bei<br />
derartigen Linienbauvorhaben kaum wirtschaftlich erfüllbar sind.<br />
4.8. Vorschlag für die UVP energiewirtschaftlicher Linienbauwerke<br />
In einer zukünftigen Novelle des UVP-G für infrastrukturelle Linienbauwerke der<br />
Energiewirtschaft sollte daher eine ähnliche Systematik wie für Bundesstraßen und<br />
Hochleistungsstrecken vorgesehen werden. Dies könnte auch im geschilderten Bereich zu<br />
einer Entschärfung des Interessenskonfliktes zwischen Ökonomie und Ökologie beitragen.