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K u rzfassu n g sb an d - Graz University of Technology

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28 Energieinnovation 2006<br />

1.5 Sp<strong>an</strong>nungsfeld Ökologie / Ökonomie (Session A3)<br />

1.5.1 „Rechtsfragen der Interessensabwägung Ökonomie –<br />

Ökologie bei Energieprojekten“<br />

Dieter Neger (Rechts<strong>an</strong>waltsk<strong>an</strong>zlei Dr. Neger und Lehrbeauftragter am<br />

Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation der TU <strong>Graz</strong>) 1<br />

1. Gemeinwirtschaft als erste Adresse für Öko-Forderungen<br />

Aus dem ursprünglich gemeinwirtschaftlichen Verständnis in<strong>sb</strong>esondere der früher im öffentlichen<br />

Eigentum gest<strong>an</strong>denen Elektrizitätswirtschaft resultieren traditionell höhere ökologische<br />

Anforderungen <strong>an</strong> energiewirtschaftliche Anlagen, wie beispielsweise die gesetzlichen Grenzwerte<br />

für die Emissionen von Luftschadst<strong>of</strong>fen.<br />

2. „Pl<strong>an</strong>wirtschaft“ und gesellschaftspolitische Forderungen<br />

Wegen der früheren Gebietsmonopole, der amtlichen Preisregelung und des nicht gegebenen<br />

Wettbewerbes entwickelten sich auch gesellschaftspolitische Effekte, die eine besondere<br />

Sensibilität energiewirtschaftlicher Projekte in Bezug auf ökologische Gesichtspunkte zeigen<br />

3. Paradigmenwechsel „Liberalisierung“<br />

Die Anf<strong>an</strong>g der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts eingesetzte Liberalisierung und der nunmehrige<br />

Zw<strong>an</strong>g, unter Wettbewerb<strong>sb</strong>edingungen zu operieren, veränderte die Situation schlagartig und<br />

verschärft die Interessenskollision zwischen ökonomischen und ökologischen Aspekten bei<br />

Energieprojekten. Die staatliche Preisregelung und der vormalige Gebietsschutz entfielen, die<br />

Gebietskörperschaften zogen sich als Eigentümer zumindest teilweise zurück. Strom wurde zu<br />

einer Ware, die unter Konkurrenzbedingungen geh<strong>an</strong>delt wird. Energiewirtschaftsprojekte müssen<br />

seither genauso wie jedes <strong>an</strong>dere Industrieprojekt kalkuliert werden. Umweltschutzeinrichtungen<br />

sind ein Teil der Projektkalkulation. Die Investoren haben d<strong>an</strong>ach zu trachten, ihre Projekte nicht<br />

nur ökologisch, sondern vor allem auch ökonomisch zu optimieren. Das Selbstverständnis der<br />

Energiewirtschaft, in<strong>sb</strong>esondere der Elektrizitätswirtschaft, hinsichtlich ihrer ursprünglich stark<br />

gemeinwirtschaftlich verst<strong>an</strong>denen Funktion w<strong>an</strong>delt sich zw<strong>an</strong>gsläufig.<br />

4. Rechtsfragen<br />

4.1. Strengere Umweltschutzst<strong>an</strong>dards für Energieprojekte<br />

Es ist kritisch zu hinterfragen, aus welchem Grunde für energiewirtschaftliche Anlagen,<br />

in<strong>sb</strong>esondere für Kraftwerks<strong>an</strong>lagen, strengere gesetzliche Anforderungen gelten sollen als<br />

für vergleichbare <strong>an</strong>dere Anlagen und Emittenten. Beispielsweise ist hier auf die<br />

unterschiedlichen Grenzwerte des Emissionsschutzgesetzes für Kessel<strong>an</strong>lagen, der<br />

Luftreinhalteverordnung für Kessel<strong>an</strong>lagen, der Abfallverbrennungsverordnung oder der<br />

Verbrennungsverordnung für gefährliche Abfälle hinzuweisen.<br />

1 Sackstraße 21, A-8010 <strong>Graz</strong>, Telefon: + 43/316/850 400, Telefax: +43/316/850 400-9<br />

e-mail: <strong>of</strong>fice@ra-neger.at;

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