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K u rzfassu n g sb an d - Graz University of Technology

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Energieinnovation 2006 127<br />

5.2.3 „Technische und org<strong>an</strong>isatorische Regeln für den<br />

Parallelbetrieb von Erzeugungs<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> Netzen -<br />

was ist (wird) neu“<br />

Alfons Haber, Tahir Kapet<strong>an</strong>ovic (E-Control GmbH) 1<br />

Die vorgestellten, von der Energie-Control in Zusammenarbeit mit dem Verb<strong>an</strong>d der Elektrizitätsunternehmen<br />

Österreichs überarbeiteten, neuen technischen Regeln gelten für alle Anlagen zur Erzeugung<br />

elektrischer Energie, wenn diese parallel mit öffentlichen Nieder- oder Mittelsp<strong>an</strong>nungsnetzen<br />

betrieben werden können.<br />

Diese Bestimmungen gelten beim Anschluss von Erzeugungs<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> ein im Eigentum des<br />

Netzbenutzers stehendes Netz (z.B. internes Netz eines Industrieunternehmens) oder eine eigene<br />

Tr<strong>an</strong>sformatorstation sinngemäß. Hinsichtlich Photovoltaik<strong>an</strong>lagen ist auch ÖVE/ÖNORM E 2750 [17]<br />

zu beachten.<br />

Die Betriebsweise der Erzeugungs<strong>an</strong>lage einschließlich deren Entkupplung vom Netz des<br />

Netzbetreibers muss so konzipiert sein, dass sowohl die Aufgaben des Netzbetreibers gegenüber<br />

Netzbenutzern als auch die Sicherheit des Betriebes der Erzeugungs<strong>an</strong>lage gewährleistet ist. Dabei<br />

gilt der Grundsatz, dass der Parallelbetrieb der Erzeugungs<strong>an</strong>lage mit dem Netz einerseits im Falle<br />

einer Netzstörung je nach deren Art so l<strong>an</strong>ge wie möglich zur Unterstützung des Netzbetriebes<br />

aufrechterhalten werden soll, <strong>an</strong>dererseits jedoch zeitgerecht unterbrochen werden muss, wenn dies<br />

für die Beseitigung einer Netzstörung und für die Sicherheit der Erzeugungs<strong>an</strong>lage erforderlich ist.<br />

Diesem Ziel dienen u.a. folgende Maßnahmen:<br />

• Für die Sicherstellung des Betriebes der Erzeugungs<strong>an</strong>lage sowie zum Schutz des Netzes<br />

und <strong>an</strong>derer Netzbenutzer ist es notwendig, das Schutzkonzept der Erzeugungs<strong>an</strong>lage mit<br />

dem Schutzkonzept des Netzbetreibers abzustimmen und in<strong>sb</strong>esondere Maßnahmen zur<br />

Verhinderung einer asynchronen Zuschaltung zu treffen.<br />

• Durch den Einbau von Entkupplungsschutzeinrichtungen wird erreicht, dass die<br />

Erzeugungs<strong>an</strong>lage im Störungsfall in koordinierter Weise vom Netz getrennt und vor einer<br />

asynchronen Wiederzuschaltung von Synchronmaschinen <strong>an</strong> das Netz geschützt wird und<br />

dass die <strong>an</strong>deren <strong>an</strong>geschlossenen Netzbenutzer nicht durch einen Weiterbetrieb der<br />

Erzeugungs<strong>an</strong>lage unzulässig beeinflusst werden oder zu Schaden kommen. In vielen Fällen<br />

k<strong>an</strong>n die Entkupplung der Erzeugungs<strong>an</strong>lage auch Best<strong>an</strong>dteil der Sicherheitsmaßnahmen für<br />

Arbeiten <strong>an</strong> störung<strong>sb</strong>ehafteten Netzteilen sein.<br />

• Bei größeren Erzeugungs<strong>an</strong>lagen (z.B. mit Leistungen im Megawattbereich) k<strong>an</strong>n dagegen<br />

bei gestörtem Netzbetrieb auch ein möglichst stabiler Parallelbetrieb mit dem Netz von<br />

Interesse sein. Dazu muss eine Beteiligung <strong>an</strong> bestimmten Systemdienstleistungen von Fall<br />

zu Fall vereinbart werden. (z.B. Beiträge zum Netzwiederaufbau, zur Stabilität und zur<br />

Beherrschung von Leistungsflüssen im Verteilernetz, eine erweiterte Sp<strong>an</strong>nungshaltung und<br />

allenfalls auch eine Frequenzregelung, wenn seitens des Netzbetreibers ein Zugriff auf die<br />

Erzeugungs<strong>an</strong>lage möglich ist)<br />

• Die Erzeugungs<strong>an</strong>lage muss, entsprechend des Typs der Anlage, gemäß den<br />

Netzverhältnissen bei Wirkleistungseinspeisung in das Netz durch entsprechende<br />

gleichzeitige Blindleistungseinspeisung bzw. entsprechenden gleichzeitigen Blindleistung<strong>sb</strong>ezug<br />

zur Sp<strong>an</strong>nungshaltung und zum Blindleistungshaushalt beitragen können.<br />

• Durch den Betrieb von Erzeugungs<strong>an</strong>lagen darf die Sp<strong>an</strong>nungsqualität im Netz nicht<br />

unzulässig beeinträchtigt werden. Die Netzrückwirkungen (NRW) der Erzeugungs<strong>an</strong>lage<br />

müssen daher entsprechend begrenzt werden.<br />

Ziel dieses Beitrages ist eine übersichtliche Darstellung der neuen technischen und org<strong>an</strong>isatorischen<br />

Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR), die für die Beurteilung von Netz<strong>an</strong>schlüssen<br />

von Erzeugungs<strong>an</strong>lagen zur Anwendung kommen.<br />

1 Energie-Control GmbH, Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien; Tel: +43-1-24724-510, Fax: +43-1-24724-900<br />

e-mail: alfons.haber@e-control.at, Url: www.e-control.at;

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