VAKA aktuell | nr. 43 | august 2010
VAKA aktuell | nr. 43 | august 2010
VAKA aktuell | nr. 43 | august 2010
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
• der Tarifschutz muss gewährleistet<br />
sein.<br />
Inhaltliche und zeitliche Abstimmung<br />
der Restkostenfinanzierung<br />
an die neuen Tarifverträge zwischen<br />
der <strong>VAKA</strong> und den Krankenversicherern:<br />
Das bisherige Finanzierungssystem<br />
geht davon aus, dass die Kosten<br />
des Aufenthalts in einer stationären<br />
Pflegeei<strong>nr</strong>ichtung den Leistungsbezügern<br />
in Rechnung gestellt werden.<br />
Diese bezahlen die Rechnung aus den<br />
vergüteten Versicherungsleistungen,<br />
den eigenen Mitteln sowie den<br />
Leistungen aus Ergänzungsleis tung<br />
(EL) und Hilflosenentschädigung.<br />
Die neue Pflegefinanzierung unterscheidet<br />
zwischen Pflegekosten und<br />
übrigen Kosten mit unterschiedlichen<br />
Kostenträgern:<br />
• Kostenträger Pflegekosten: Krankenversicherung,<br />
Patientenbeteiligung;<br />
öffentliche Hand (Gemeinden)<br />
• Kostenträger übrige Kosten: Eigene<br />
Mittel, EL, Hilflosenentschädigung<br />
Diese klare Unterscheidung in der<br />
Finanzierung der Pflegekosten setzt<br />
die materielle und zeitliche Abstimmung<br />
zwischen Versicherern und<br />
der öffentlichen Hand voraus.<br />
Finanzierung spezieller Leistungsangebote:<br />
Das Betreuungs- und Wohnungsangebot<br />
für ältere Menschen muss den<br />
verschiedenen Bedürfnissen und<br />
Interessen Rechnung tragen. Zum<br />
Beispiel benötigen Pflegebedürftige,<br />
die an einer Demenz leiden,<br />
vermehrte Betreuung.<br />
Bereits heute bieten verschiedene<br />
Pflege institutionen besondere Leistungs<br />
angebote an. Die neue Pflegefinanzierung<br />
regelt aber deren<br />
Finanzierung ungenügend.<br />
Damit die Finanzierung dieser Palette<br />
spezieller Leistungsangebote ab<br />
dem 01.01.2011 gewährleistet ist,<br />
soll eine Projektgruppe aus VertreterInnen<br />
der <strong>VAKA</strong> und des DGS die<br />
Abgeltung des Mehraufwandes dieser<br />
Leistungsangebote erarbeiten.<br />
Die Verhandlungen der Tarife für<br />
Akut- und Übergangspflege sowie<br />
für Leistungsangebote in Tages- und<br />
Nachtstrukturen erfolgen gemeinsam<br />
mit den Krankenversicherern.<br />
Tarifschutz:<br />
Das Bundesgesetz grenzt den Leistungsbereich<br />
der von den Krankenkassen<br />
zu finanzierenden Pflegekosten<br />
genau ab. Art. 44 KVG (Tarifschutz)<br />
besagt unmissverständlich,<br />
dass keine KVG-pflichtigen Pflegekosten<br />
auf Bewohnerinnen und<br />
Bewohner von Alters- und Pflegeheimen<br />
abgewälzt werden dürfen.<br />
Der Preisüberwacher will deshalb<br />
die Bewohner und Bewohnerinnen<br />
von Alters- und Pflegeheimen vor<br />
ungerechtfertigten Beteiligungen<br />
an den Pflegekosten schützen.<br />
Bestimmung der Pflege- resp.<br />
der Restkosten<br />
In der Verordnung des Bundesrates<br />
sind die Beiträge der Krankenversicherer<br />
an die Pflegeleistungen festgelegt,<br />
nicht aber die Kriterien zur<br />
Berechnung der vollen Pflegekosten<br />
und damit auch der Restkosten. Es<br />
hätten sinnvollerweise Rahmenkriterien<br />
definiert werden müssen,<br />
welche Kostenarten in welchem<br />
Umfang (z.B. Abgrenzung zwischen<br />
Pflege und Betreuung) bei der Berechnung<br />
der Vollkosten anzurechnen<br />
sind. Damit wäre zum Wohle<br />
der Leistungserbringer und auch<br />
der Kostenträger Rechtssicherheit<br />
geschaffen und dem Kanton kein<br />
freier Spielraum gelassen worden.<br />
Der Kanton wird in einer ersten Phase<br />
die Restkosten normativ (in Form<br />
einer sogenannten «kantonalen<br />
Tax ordnung») und in einer zweiten<br />
Phase kostenbasiert festlegen.<br />
Mit der normativen Methode sollen<br />
die Leistungserbringer in einer Übergangsphase<br />
die notwendige Zeit für<br />
die Anpassungen ihres Leistungsstatistik<br />
und ihrer Koste<strong>nr</strong>echnung<br />
erhalten.<br />
Es ist deshalb davon auszugehen,<br />
dass der Kanton künftig einen anerkannten<br />
(CURAVIVA) und revidierten<br />
(externe Revisionsstelle)<br />
Kostennachweis einfordern wird.<br />
Ein wichtiges Anliegen der <strong>VAKA</strong> ist<br />
es, sicherzustellen, dass die Restkostenfinanzierung<br />
durch die Gemeinden<br />
sich auf ein vertretbares<br />
Mass beschränkt. Richtgrösse ist<br />
dabei eine wirtschaftlich geführte<br />
stationäre Pflegeei<strong>nr</strong>ichtung.<br />
Die <strong>VAKA</strong> erhebt jährlich die Kostenund<br />
Leistungsstatistik bei allen ihr<br />
angeschlossenen Pflegeinstitutionen.<br />
Die heute zur Verfügung stehenden<br />
Daten bilden die Grundlage zur Bemessung<br />
der Restkosten 2011. Damit<br />
hat die <strong>VAKA</strong> drei unterschiedliche<br />
Varianten zur Bemessung der Pflegeresp.<br />
Restkosten vorgeschlagen und<br />
deren Auswirkungen analysiert.<br />
Die statistische Analyse des Datenmaterials<br />
zeigt in allen Modellvarianten,<br />
dass die Kostenunterschiede<br />
zwischen den einzelnen Leistungserbringern<br />
zum Teil erheblich sind. Die<br />
Gründe dafür sind vielschichtig: Unterschiedliche<br />
Leistungserfassung/-<br />
abgrenzung, (noch) nicht harmonisierte<br />
Einstufungssysteme (BESA,<br />
RAI/RUG), verschiedene Leistungsangebote,<br />
etc.<br />
Gestützt auf Art. 56 KVG fordert das<br />
DGS für die Bemessung der Restkosten<br />
die Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien.<br />
Die <strong>VAKA</strong> erachtet<br />
in den Modellberechnungen die<br />
Leistungserbringung dann als «wirtschaftlich»<br />
1 , wenn ein festgelegter<br />
Prozentsatz der unteren und der<br />
oberen Werte der ausgewiesenen<br />
Pflegekosten in den Berechnungen<br />
nicht berücksichtigt werden (Ausreisserelimination).<br />
Die Taxordnung 2011 für die Restkostenfinanzierung<br />
wird bis Ende<br />
August zwischen dem DGS und der<br />
<strong>VAKA</strong> vereinbart. Die Taxordnung<br />
1 Medienmitteilung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums vom 11.10.2004: «In der Schweiz wird die<br />
Wirtschaftlichkeit der medizinischen Leistungen vor allem mit der Methode des arithmetischen Mittelwertvergleiches<br />
durch santésuisse gemessen und beurteilt. Trotz verschiedener Mängel kann der gesetzliche Auftrag so einigermassen<br />
erfüllt werden.»<br />
16<br />
<strong>VAKA</strong> <strong>aktuell</strong> | <strong>nr</strong>. <strong>43</strong> | <strong>august</strong> <strong>2010</strong>