Sozialkonzept für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen ...
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<strong>Sozialkonzept</strong> für <strong>das</strong> <strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>rheinischen</strong> Sparkassen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Berliner Sparkasse<br />
Stand: 11/2008<br />
1. Gr<strong>und</strong>lage<br />
Zur Erreichung des Zieles, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Rheinische Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband als Veranstalter<br />
eines öffentlichen Glücksspieles die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten<br />
hat, sieht § 6 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) die Verpflichtung des Veranstalters<br />
zur Erstellung eines <strong>Sozialkonzept</strong>es vor.<br />
Dieser Verpflichtung kommt <strong>der</strong> Rheinische Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband in folgen<strong>der</strong> Form<br />
nach.<br />
2. Das <strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong> <strong>der</strong> <strong>rheinischen</strong> Sparkassen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Berliner Sparkasse<br />
Zur Pflege des Spargedankens führen die <strong>rheinischen</strong> Sparkassen <strong>und</strong> die Berliner Sparkasse<br />
<strong>das</strong> "<strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong>" durch. Dabei wird <strong>das</strong> im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> stehende regelmäßige<br />
<strong>Sparen</strong> mit <strong>der</strong> Teilnahme an einer monatlichen Lotterie verb<strong>und</strong>en. Die zur Teilnahme<br />
erfor<strong>der</strong>lichen <strong>PS</strong>-Lose können – in <strong>der</strong> Regel im Rahmen eines monatlich auszuführenden<br />
Dauerauftrags - bei allen <strong>rheinischen</strong> Sparkassen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Berliner Sparkasse erworben<br />
werden.<br />
Das einzelne <strong>PS</strong>-Los lautet über einen Gesamtbetrag von 5,- €, <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> Sparrate in<br />
Höhe von 4,- € <strong>und</strong> dem Lotterieeinsatz (Auslosungsbeitrag) in Höhe von 1,- € zusammensetzt.<br />
Träger des Auslosungsverfahrens ist <strong>der</strong> Rheinische Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband,<br />
Düsseldorf, an den die Lotterieeinsätze weitergeleitet werden <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schuldner aller Gewinnfor<strong>der</strong>ungen<br />
ist. Schuldnerin <strong>der</strong> Sparraten ist die Sparkasse, bei <strong>der</strong> die Sparraten<br />
entrichtet wurden.<br />
Die Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong> <strong>der</strong> <strong>rheinischen</strong> Sparkassen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Berliner<br />
Sparkasse werden jährlich von <strong>der</strong> zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde neu genehmigt.<br />
Das vorliegende <strong>Sozialkonzept</strong> basiert auf diesen Bedingungen <strong>und</strong> entspricht den<br />
Vorgaben des Glückspielstaatsvertrages.<br />
3. Gefährdungspotenzial <strong>und</strong> Teilnahmemöglichkeit<br />
Das <strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong> ist als Gewinnsparen eine Lotterie mit geringerem Gefährdungspotenzial<br />
gemäß Abschnitt III des GlüStV. Das <strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong> wird von den<br />
<strong>rheinischen</strong> Sparkassen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Berliner Sparkasse in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen<br />
Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband angeboten. Die Teilnahme ist folglich nur über die oben<br />
genannten Sparkassen möglich. Die Teilnahme Min<strong>der</strong>jähriger ist ausgeschlossen.<br />
4. Technische Abwicklung<br />
<strong>PS</strong>-Dauerauftrag<br />
Die technische Abwicklung erfolgt über <strong>das</strong> Rechenzentrum aller Sparkassen, <strong>der</strong> Finanz<br />
Informatik mit Sitz in Frankfurt.<br />
Die Teilnahme erfolgt durch den <strong>PS</strong>-Sparer in <strong>der</strong> Regel als <strong>PS</strong>-Dauerauftrag. Der <strong>PS</strong>-<br />
Dauerauftrag kann nur in <strong>der</strong> Sparkassengeschäftsstelle durch entsprechend geschulte Mitarbeiter<br />
abgeschlossen werden. Ein telefonischer Abschluss o<strong>der</strong> ein fallabschließen<strong>der</strong>
Kauf über <strong>das</strong> Internet ist nicht möglich. Auffällig gewordene Teilnehmer o<strong>der</strong> solche, die<br />
dies freiwillig verlangen, können durch einen entsprechenden Sperrvermerk von <strong>der</strong> Teilnahme<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Sparrate <strong>und</strong> Auslosungsbeitrag werden monatlich von einem bei <strong>der</strong> Sparkasse geführten<br />
Girokonto abgebucht. Hierbei findet eine automatische Deckungsprüfung statt. Eine Abbuchung<br />
erfolgt nur bei ausreichen<strong>der</strong> Deckung bzw. innerhalb des vereinbarten Dispositionsrahmens.<br />
Die Anlage eines <strong>PS</strong>-Dauerauftrags ist nicht für Min<strong>der</strong>jährige möglich.<br />
Nach je<strong>der</strong> Auslosung ermittelt <strong>der</strong> Rheinische Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband, welche Gewinne<br />
auf die vergebenen Losnummern entfallen sind, <strong>und</strong> schreibt diese Gewinne dem vom<br />
<strong>PS</strong>-Sparer benannten Konto gut.<br />
Die angesammelten Sparraten werden dem vom <strong>PS</strong>-Sparer angegebenen Konto gutgeschrieben,<br />
wenn jeweils 12 Sparraten à 4,- € erreicht sind.<br />
<strong>PS</strong>- Barlosverfahren<br />
Die Teilnahme ist auch durch den Erwerb von <strong>PS</strong>-Barlosen möglich. <strong>PS</strong>-Barlose erhält <strong>der</strong><br />
<strong>PS</strong>-Sparer nur in den Geschäftstellen <strong>der</strong> angeschlossenen Sparkassen durch entsprechend<br />
geschulte Mitarbeiter. Ein telefonischer Kauf o<strong>der</strong> ein internetbasierter Kauf von <strong>PS</strong>-<br />
Barlosen ist nicht möglich. Der Kauf von <strong>PS</strong>-Barlosen durch Min<strong>der</strong>jährige ist nicht möglich.<br />
Der <strong>PS</strong>-Sparer wird ausdrücklich über die Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong><br />
aufgeklärt. Insbeson<strong>der</strong>e über den Auslosungsplan <strong>und</strong> die Anzahl <strong>und</strong> Höhe <strong>der</strong> möglichen<br />
Gewinne wird <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e informiert. Die Bedingungen für <strong>das</strong> <strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong> liegen<br />
in allen Geschäftstellen die Barlose vertreiben, zur Einsicht aus <strong>und</strong> werden auf Wunsch<br />
des K<strong>und</strong>en kostenlos ausgehändigt.<br />
Nach Einzahlung <strong>der</strong> Sparrate <strong>und</strong> des Auslosungsbeitrags bei <strong>der</strong> Sparkasse erhält <strong>der</strong> <strong>PS</strong>-<br />
Sparer von <strong>der</strong> Sparkasse ein für eine Auslosung gültiges <strong>PS</strong>-Barlos, sowie eine zwölf Monate<br />
umfassende Sparkarte. Der Auslosungstermin ist auf dem <strong>PS</strong>-Barlos aufgedruckt. Die<br />
Sparrate in Form einer anhängenden Sparmarke über 4,- € wird vom <strong>PS</strong>-Sparer in die Sparkarte<br />
eingeklebt.<br />
Die Auszahlung von <strong>Gewinnen</strong> erfolgt gegen Rückgabe des entsprechenden <strong>PS</strong>-Loses<br />
bei <strong>der</strong> teilnehmenden Sparkassen.<br />
Der Gegenwert <strong>der</strong> Sparraten wird gegen Rückgabe <strong>der</strong> Sparkarte einem Sparkonto gutgeschrieben<br />
<strong>und</strong> vom Zeitpunkt <strong>der</strong> Gutschrift an zu den jeweils geltenden Spareinlagenzinssätzen<br />
verzinst.<br />
5. Maßnahmen zur Früherkennung von Spielsuchtgefährdung<br />
Die Regeln des „<strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong>“, insbeson<strong>der</strong>e die Kopplung <strong>der</strong> Lotterieteilnahme<br />
an die Spartätigkeit <strong>und</strong> <strong>das</strong> Verhältnis Sparanteil / Lotterieanteil (80 / 20) , die Beschränkung<br />
auf 12 Auslosungen im Jahr <strong>und</strong> <strong>der</strong> Aufbau des Auslosungsplans halten <strong>PS</strong>-<br />
Sparer zu verantwortungsbewusstem Spiel an. Dies gilt umso mehr, als <strong>der</strong> Abschluss eines<br />
<strong>PS</strong>-Dauerauftrags o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erwerb von <strong>PS</strong>-Barlosen nur durch einen Besuch des Teilnehmers<br />
in <strong>der</strong> Sparkasse möglich ist. Eine sich hieraus ergebende Glücksspielsucht wurde seit<br />
Bestehen <strong>der</strong> Lotterie nicht beobachtet.<br />
Die Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen <strong>der</strong> teilnehmenden Sparkassen sind gehalten zu prüfen,<br />
ob Anhaltspunkte zum Bestehen einer Glücksspielsucht vorliegen. Anhaltspunkte sind<br />
u.a.: Eine auffällig hohe Anzahl an Losen im Verhältnis zum monatlichen Geldeingang <strong>und</strong><br />
die dauerhafte Finanzierung des Spieleinsatzes aus einem debitorisch geführten Konto.<br />
Sofern sich hiernach ein Anhaltspunkt für <strong>das</strong> Bestehen einer Glücksspielsucht ergibt, wird<br />
die Sparkasse den Rheinischen Sparkassen <strong>und</strong> Giroverband als Träger des Auslosungsverfahrens<br />
darüber informieren. Der <strong>PS</strong>-Sparer wird in einem solchen Fall von entsprechend<br />
geschulten Mitarbeitern des Rheinischen Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverbands auf bestehende<br />
Hilfs- <strong>und</strong> Therapiemöglichkeiten hingewiesen. Sofern sich <strong>das</strong> Spielverhalten des betreffenden<br />
K<strong>und</strong>en in <strong>der</strong> Folge nicht än<strong>der</strong>t, wird die kontoführende Sparkasse diesem K<strong>und</strong>en
den Erwerb weiterer Lose verwehren, bzw. auf eine Reduzierung des Spieleinsatzes hinwirken.<br />
Über Fälle durch von <strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong> verursachte Glücksspielsucht wird <strong>der</strong> Rheinische<br />
Sparkassen <strong>und</strong> Giroverband die Lotterieaufsichtsbehörde unaufgefor<strong>der</strong>t informieren.<br />
6. Schulung<br />
Die zuständigen Sparkassenmitarbeiter werden vom Rheinischen Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband<br />
als Träger des Auslosungsverfahrens über die Bedingungen unter denen ein <strong>PS</strong>-<br />
Sparer am <strong>PS</strong>- <strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong> teilnehmen kann sowie über Möglichkeiten zur Früherkennung<br />
von Spielsuchtgefährdung <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Prävention sowie die einzuleitenden Maßnahmen<br />
bei Erkennung von Glücksspielsucht regelmäßig schriftlich im R<strong>und</strong>schreibendienst<br />
informiert. Darüber hinaus ist während <strong>der</strong> Dienstzeiten des Rheinischen Sparkassen<br />
<strong>und</strong> Giroverbands je<strong>der</strong>zeit eine telefonische Auskunft möglich.<br />
7. K<strong>und</strong>enaufklärung<br />
Bei jedem Barlosverkauf bzw. bei je<strong>der</strong> Einrichtung/Än<strong>der</strong>ung eines <strong>PS</strong>-Dauerauftrags erfolgt<br />
eine Aufklärung des K<strong>und</strong>en über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn <strong>und</strong> Verlust, die<br />
Suchtrisiken, <strong>das</strong> Verbot <strong>der</strong> Teilnahme Min<strong>der</strong>jähriger <strong>und</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> Beratung <strong>und</strong><br />
Therapie. Die Aufklärung des K<strong>und</strong>en erfolgt u.a. durch Darlegung des Gewinnplans auf dem<br />
<strong>PS</strong>-Los <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Informationsbroschüre. Die gezogenen Gewinnzahlen <strong>und</strong> die tatsächliche<br />
Anzahl <strong>der</strong> Gewinne, werden monatlich in den Ziehungslisten bekannt gegeben.<br />
Die im GlüStV gefor<strong>der</strong>te Aufklärung über die Möglichkeit zu Beratung <strong>und</strong> Therapie erhalten<br />
Betroffene bei allen beteiligten Sparkassen o<strong>der</strong> unter www.landesfachstelleglueckspielsucht-nrw.de<br />
<strong>und</strong> am anonymen <strong>und</strong> kostenlosen Beratungstelefon <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eszentrale<br />
für ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung (BZgA), Tel.: 0800 - 1 37 27 00.<br />
8. Ansprechpartner beim Rheinischen Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband<br />
Die verantwortlichen Ansprechpartner <strong>und</strong> Beauftragten für die Entwicklung des <strong>Sozialkonzept</strong>es<br />
für <strong>das</strong> <strong>PS</strong>-<strong>Sparen</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewinnen</strong> <strong>der</strong> <strong>rheinischen</strong> Sparkassen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Berliner Sparkasse<br />
sind beim Rheinischen Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband:<br />
Herr Wolfgang Bertho, Tel.: 0211 3892 227<br />
Herr Udo Langen, Tel.: 0211 3892 235<br />
Herr Lothar Breuer, Tel.: 0211 3892 335<br />
Die Adresse des Rheinischen Sparkassen <strong>und</strong> Giroverbands lautet:<br />
Kirchfeldstraße 60<br />
40217 Düsseldorf<br />
9. Allgemeine Bestimmungen<br />
Eine vom Umsatz abhängige Vergütung <strong>der</strong> leitenden Angestellten wird nicht gezahlt.<br />
Unterschrift