13.11.2012 Aufrufe

VHS Remagen 2010.indd - Stadt Remagen

VHS Remagen 2010.indd - Stadt Remagen

VHS Remagen 2010.indd - Stadt Remagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

46<br />

Allgemeine Hinweise <strong>VHS</strong> <strong>Remagen</strong> 2010/11<br />

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule<br />

verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur<br />

Zahlung der Gebühr.<br />

2. Bezahlung<br />

Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen<br />

des Vertrags fällig. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.<br />

3. Rücktritt vom Vertrag<br />

a) Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten<br />

• wenn die Mindestzahl von 8 Teilnehmerinnen/<br />

Teilnehmern nicht erreicht wird.<br />

• wenn die von der Volkshochschule verpflichtete<br />

Kursleiterin/ Kursleiter aus Gründen, die nicht in<br />

der Risikosphäre der Volkshochschule liegen<br />

(z.B. Krankheit), ausfällt.<br />

b) Die Teilnehmerin/ Teilnehmer kann bis zum Tag vor<br />

dem 2. Unterrichtstermin durch schriftliche Erklärung<br />

vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr<br />

von 3,-- EUR einbehalten. Bei Veranstaltungen,<br />

die an weniger als sieben Terminen<br />

stattfinden, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn von<br />

der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer eine Ersatzperson<br />

gestellt wird.<br />

4. Prüfungen, Bescheinigungen<br />

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung<br />

und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen<br />

werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens<br />

80 % der Kursstunden besucht werden.<br />

5. Urheberschutz<br />

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen<br />

sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial<br />

darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf<br />

keine Weise vervielfältigt werden.<br />

6. Haftung<br />

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder<br />

Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen,<br />

ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkhochschule<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />

S <strong>Remagen</strong> <strong>2010.indd</strong> 46 15.07.10 19:47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!