VHS Remagen 2010.indd - Stadt Remagen
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Allgemeine Hinweise <strong>VHS</strong> <strong>Remagen</strong> 2010/11<br />
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule<br />
verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur<br />
Zahlung der Gebühr.<br />
2. Bezahlung<br />
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen<br />
des Vertrags fällig. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.<br />
3. Rücktritt vom Vertrag<br />
a) Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten<br />
• wenn die Mindestzahl von 8 Teilnehmerinnen/<br />
Teilnehmern nicht erreicht wird.<br />
• wenn die von der Volkshochschule verpflichtete<br />
Kursleiterin/ Kursleiter aus Gründen, die nicht in<br />
der Risikosphäre der Volkshochschule liegen<br />
(z.B. Krankheit), ausfällt.<br />
b) Die Teilnehmerin/ Teilnehmer kann bis zum Tag vor<br />
dem 2. Unterrichtstermin durch schriftliche Erklärung<br />
vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr<br />
von 3,-- EUR einbehalten. Bei Veranstaltungen,<br />
die an weniger als sieben Terminen<br />
stattfinden, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn von<br />
der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer eine Ersatzperson<br />
gestellt wird.<br />
4. Prüfungen, Bescheinigungen<br />
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung<br />
und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen<br />
werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens<br />
80 % der Kursstunden besucht werden.<br />
5. Urheberschutz<br />
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen<br />
sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial<br />
darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf<br />
keine Weise vervielfältigt werden.<br />
6. Haftung<br />
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder<br />
Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen,<br />
ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkhochschule<br />
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />
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