Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG

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23.01.2015 Aufrufe

Der direkte Vergleich in einer Gegenüberstellung von Personalvertretung und Gewerkschaft PV Innerbetrieblich gesetzlich eingerichtet GÖD überbetrieblich Verein Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis Rechte und Pflichten gesetzlich geregelt Rechte und Pflichten nur durch ÖGB bzw. GÖD-Statuten (sehr weitgehend) umrissen Mitwirkungsmöglichkeit nur für jene im PVG vorgesehenen Angelegenheiten und nur in der dafür vorgesehenen Form (§§ 9, 10 PVG) Jede nur erdenkliche Mitgestaltungsmöglichkeit für die Interessen der Arbeitnehmer im Rahmen der österreichischen Gesetze (z.B. auch politische Forderung oder Aktionen) Diverse Schutzbestimmungen für Personalvertreter nach dem PVG (Versetzung, Kündigung, Benachteiligung) Keine außerordentlichen Schutzbestimmungen für Gewerkschaftsfunktionäre Bundes-Personalvertretungsgesetz - 1967 Das Gesetz 8

► 10 gute Gründe Gewerkschaftsmitglied zu sein ► Statuten ► Organisation und Gliederung des ÖGB ► Gliederung der GÖD ► Gliederung der GÖD-NÖ 9

► 10 gute Gründe Gewerkschaftsmitglied zu se<strong>in</strong><br />

► Statuten<br />

► Organisation und Glie<strong>der</strong>ung des ÖGB<br />

► Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> GÖD<br />

► Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> GÖD-NÖ<br />

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