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Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG

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Der direkte Vergleich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gegenüberstellung von<br />

Personalvertretung und Gewerkschaft<br />

PV<br />

Innerbetrieblich<br />

gesetzlich e<strong>in</strong>gerichtet<br />

GÖD<br />

überbetrieblich<br />

Vere<strong>in</strong><br />

Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis<br />

Rechte und Pflichten<br />

gesetzlich geregelt<br />

Rechte und Pflichten nur durch<br />

ÖGB bzw. GÖD-Statuten<br />

(sehr weitgehend) umrissen<br />

Mitwirkungsmöglichkeit nur für jene<br />

im PVG vorgesehenen<br />

Angelegenheiten und nur <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> dafür vorgesehenen Form<br />

(§§ 9, 10 PVG)<br />

Jede nur erdenkliche Mitgestaltungsmöglichkeit<br />

für die Interessen <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer im Rahmen <strong>der</strong><br />

österreichischen Gesetze<br />

(z.B. auch politische For<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />

Aktionen)<br />

Diverse Schutzbestimmungen für<br />

Personalvertreter nach dem PVG<br />

(Versetzung, Kündigung,<br />

Benachteiligung)<br />

Ke<strong>in</strong>e außerordentlichen<br />

Schutzbestimmungen<br />

für Gewerkschaftsfunktionäre<br />

Bundes-Personalvertretungsgesetz -<br />

1967 Das Gesetz<br />

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