Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG

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23.01.2015 Aufrufe

Kulturbeiträge Gewerkschaftliche Betriebsausschüsse haben die Möglichkeit, für den Besuch von Bildungs- bzw. kulturellen Veranstaltungen, wie etwa Theaterbesuchen, Besuchen von Ausstellungen, Führungen, etc. über die jeweils zuständige Bezirksgruppenleitung um einen Zuschuss anzusuchen. Dieser teilt die ihm jährlich vom Landesvorstand Niederösterreich zur Verfügung gestellten Mittel nach einem bestimmten Verteilungsmodus auf die im Bezirk gelegenen gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse auf. Nähere Auskünfte und Informationen über die Kulturbeiträge erteilt Ihnen gerne der für Ihren gewerkschaftlichen Betriebsausschuss zuständige Bezirksvorsitzende der GÖD-NÖ bzw. der Landesvorstand-NÖ unter der Tel.: 02742 / 35 16 16 0. Arbeitslosenunterstützung Mitglieder, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden und stellenlos im Sinne des ALVG sind, wird gemäß den Richtlinien eine Arbeitslosenunterstützung gewährt: • Voraussetzung ist der mindestens 24-monatig bezahlte Mitglieds-Vollbeitrag • Nachweis über den Bezug des Arbeitslosengeldes durch das Arbeitsmarktservice • Bemessungsgrundlage: das 4-fache des durchschnittlichen Monatsbeitrages - gestaffelt nach Dauer der Mitgliedschaft zum ÖGB. • Entrichtung des Anerkennungsbeitrages während der Dauer der Arbeitslosigkeit. • die Auszahlung der Unterstützung erfolgt nur im nachhinein ► Arbeitslosenunterstützungs-Formular Seite 49! Anträge beim GÖD-Landesvorstand NÖ einzureichen, 3100 St. Pölten, Julius-Raab-Promenade 27/I/2.Stock Tel.: 02742 / 35 16 16 - 0 50

Kulturbeiträge<br />

Gewerkschaftliche Betriebsausschüsse haben die Möglichkeit, für den Besuch von<br />

Bildungs- bzw. kulturellen Veranstaltungen, wie etwa Theaterbesuchen, Besuchen<br />

von Ausstellungen, Führungen, etc. über die jeweils zuständige Bezirksgruppenleitung<br />

um e<strong>in</strong>en Zuschuss anzusuchen. Dieser teilt die ihm jährlich vom Landesvorstand<br />

Nie<strong>der</strong>österreich zur Verfügung gestellten Mittel nach e<strong>in</strong>em bestimmten Verteilungsmodus<br />

auf die im Bezirk gelegenen gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse auf.<br />

Nähere Auskünfte und Informationen über die Kulturbeiträge erteilt Ihnen gerne <strong>der</strong><br />

für Ihren gewerkschaftlichen Betriebsausschuss zuständige Bezirksvorsitzende <strong>der</strong><br />

GÖD-NÖ bzw. <strong>der</strong> Landesvorstand-NÖ unter <strong>der</strong> Tel.: 02742 / 35 16 16 0.<br />

Arbeitslosenunterstützung<br />

Mitglie<strong>der</strong>, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden und stellenlos im S<strong>in</strong>ne<br />

des ALVG s<strong>in</strong>d, wird gemäß den Richtl<strong>in</strong>ien e<strong>in</strong>e Arbeitslosenunterstützung gewährt:<br />

• Voraussetzung ist <strong>der</strong> m<strong>in</strong>destens 24-monatig bezahlte Mitglieds-Vollbeitrag<br />

• Nachweis über den Bezug des Arbeitslosengeldes durch das Arbeitsmarktservice<br />

• Bemessungsgrundlage: das 4-fache des durchschnittlichen Monatsbeitrages -<br />

gestaffelt nach Dauer <strong>der</strong> Mitgliedschaft zum ÖGB.<br />

• Entrichtung des Anerkennungsbeitrages während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit.<br />

• die Auszahlung <strong>der</strong> Unterstützung erfolgt nur im nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />

► Arbeitslosenunterstützungs-Formular Seite 49!<br />

Anträge beim GÖD-Landesvorstand NÖ e<strong>in</strong>zureichen,<br />

3100 St. Pölten, Julius-Raab-Promenade 27/I/2.Stock<br />

Tel.: 02742 / 35 16 16 - 0<br />

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