Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Katastrophenfonds des ÖGB<br />
Dieser Fond gewährt f<strong>in</strong>anzielle Unterstützungen an jene Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong>,<br />
die durch Katastrophen (Brand, Hochwasser, Law<strong>in</strong>en) zu Schaden gekommen s<strong>in</strong>d.<br />
Der genannte Fonds wird im ÖGB-F<strong>in</strong>anzreferat geführt. Voraussetzungen:<br />
• M<strong>in</strong>destmitgliedschaft: 2 Jahre<br />
• Bestätigung auf <strong>der</strong> Schadensmeldung durch die Geme<strong>in</strong>de<br />
• Unterstützung nur für Schäden am Hauptwohnsitz<br />
• E<strong>in</strong>reichen <strong>in</strong>nerhalb von 6 Monaten nach dem Schadensfall<br />
Die Unterstützungsansuchen müssen über die Gewerkschaften weitergeleitet werden.<br />
Die Unterstützungsleistung kann nicht mit <strong>der</strong> Leistung aus e<strong>in</strong>er etwaigen Schadensversicherung<br />
gleichgehalten werden. Bei e<strong>in</strong>em tödlichen Arbeitsunfall e<strong>in</strong>es Gewerkschaftsmitgliedes<br />
kann <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Notfällen ebenfalls e<strong>in</strong> Betrag aus dem Katastrophenfonds<br />
auf Antrag <strong>der</strong> zuständigen Gewerkschaft gewährt werden.<br />
Unterstützungsansuchen senden an:<br />
Landesvorstand NÖ, 3100 St. Pölten, Julius-Raab-Promenade 27/I/2.Stock,<br />
Tel.: 02742 /35 16 16-0,<br />
„Karl Maisel-Fonds“<br />
Der Fonds hat den Zweck, Mittel zur Gewährung von außerordentlichen Unterstützungen<br />
an bedürftige Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en engsten Angehörigen <strong>in</strong> mannigfaltigen<br />
Notfällen bereitzustellen, vor allem dann, wenn die Bestimmungen <strong>der</strong><br />
bestehenden Unterstützungs- und Vorsorgee<strong>in</strong>richtungen des ÖGB bzw. <strong>der</strong> Gewerkschaften<br />
e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Zuwendung nicht erlauben.<br />
Aus den Mitteln des Fonds können auch Zuschüsse für lebensrettende Operationen,<br />
für Ankäufe von Hilfsgeräten für Invalide und bresthafte Personen, usw. gewährt werden.<br />
Ausschlaggebend für e<strong>in</strong>e Unterstützung ist die soziale Stellung, vor allem die<br />
Bedürftigkeit des Unterstützungswerbers.<br />
Anträge auf Bewilligung von Unterstützungen aus dem „Karl Maisel-Fonds“ können<br />
von Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong>n über das Zentralsekretariat ihrer zuständigen Gewerkschaft<br />
an den ÖGB gestellt werden<br />
Ansuchen unter Schil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> näheren Umstände, formlos an den:<br />
Landesvorstand NÖ, 3100 St. Pölten, Julius-Raab-Promenade 27/I/2.Stock,<br />
Tel.: 02742 /35 16 16-0, <strong>der</strong> das Ansuchen entsprechend befürwortet an die Gewerkschaftszentrale<br />
weiterleitet.<br />
49