Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG
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7. Als Unfälle gelten nicht:<br />
- Vergiftungen, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten, Erkrankungen <strong>in</strong>folge<br />
psychischer E<strong>in</strong>wirkung;<br />
- Gesundheitsschädigung durch Licht-, Temperatur- und Witterungse<strong>in</strong>flüsse, es sei denn, dass<br />
<strong>der</strong>/die Versicherte diesen E<strong>in</strong>flüssen <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Versicherungsfalles ausgesetzt war;<br />
- Gesundheitsschädigung durch Röntgen, Radium, F<strong>in</strong>sen, Höhensonne und ähnliche Strahlen.<br />
8. Ausgeschlossen von <strong>der</strong> Versicherung s<strong>in</strong>d u.a.:<br />
- Unfälle durch Kriegsereignisse;<br />
- Unfälle, die <strong>der</strong>/die Versicherte erleidet bei <strong>der</strong> Ausführung o<strong>der</strong> dem Versuch von Verbrechen<br />
o<strong>der</strong> Vergehen, ferner durch bürgerliche Unruhen, sofern <strong>der</strong>/die Versicherte auf Seiten<br />
<strong>der</strong> Unruhestifter teilgenommen hat.<br />
- Körperliche Schädigungen bei Heilmaßnahmen und E<strong>in</strong>griffen, die <strong>der</strong>/die Versicherte an<br />
se<strong>in</strong>em/ihrem Körper vornimmt o<strong>der</strong> vornehmen lässt.<br />
- Unfälle <strong>in</strong>folge von Schlag-, Krampf-, Ohnmachts- und Schw<strong>in</strong>delanfällen, von Geistes- o<strong>der</strong><br />
Bewusstse<strong>in</strong>sstörungen, es sei denn, dass diese Anfälle o<strong>der</strong> Störungen durch e<strong>in</strong>en Versicherungsfall<br />
hervorgerufen waren.<br />
9. Leistungen für Unfälle, die nach dem 31.3.2011 erfolgen<br />
Ab 1.April 2011 s<strong>in</strong>d alle Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> BV 15 und BV 19, sofern sie ihren Mitgliedsbeitrag<br />
unter Wahrung <strong>der</strong> Beitragswahrheit entrichten wie folgt versichert :<br />
€ 3,-- Taggeld/pro Tag bei vorübergehen<strong>der</strong> Dienstunfähigkeit durch Unfall vom ersten Tag<br />
<strong>der</strong> Dienstunfähigkeit an bis höchstens 365 Tagen <strong>in</strong>nerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag.<br />
Max. € 509,-- für den Fall <strong>der</strong> bleibenden Invalidität durch Unfall bei 100 %iger Invalidität,<br />
aliquote Auszahlung bei weniger als 100%iger Invalidität.<br />
Diese Versicherungssumme wird auf jeden Fall auch dann bezahlt, wenn die betroffene<br />
Person <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es versicherten Unfalles <strong>in</strong> den dauernden Ruhestand versetzt wird.<br />
€ 146,-- für den Fall des Todes durch Unfall.<br />
10. Verb<strong>in</strong>dliche Vorgehensweise bei E<strong>in</strong>tritt e<strong>in</strong>es Unfalles:<br />
Bei E<strong>in</strong>tritt e<strong>in</strong>es Unfalles for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Kollege / die Kolleg<strong>in</strong> das Unfallanzeigen-Formular beim<br />
jeweiligen Gewerkschaftsorgan, beim Bereich Soziale Betreuung <strong>der</strong> GÖD o<strong>der</strong> unter www.goed.at<br />
an. Bitte das Formular ausfüllen und vom behandelnden Arzt die Art <strong>der</strong> Verletzung bestätigen<br />
lassen. Die Auszahlung erfolgt durch die GÖD<br />
- Der Unfall ist ehestmöglich anzuzeigen. Die ärztliche Behandlung muss <strong>in</strong>nerhalb von drei<br />
Tagen nach dem Unfallereignis <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Der Unfall muss laut Bestätigung<br />
des behandelnden Arztes e<strong>in</strong>e Dienstunfähigkeit hervorgerufen haben.<br />
- Das ausgefüllte und vom Arzt bestätigte Unfallformular ist unverzüglich an den Bereich Soziale<br />
Betreuung <strong>der</strong> GÖD zu senden.<br />
- Bei Gesundmeldung ist die Dienstunfähigkeitsbestätigung, welche mit dem Unfallformular<br />
anzufor<strong>der</strong>n ist, nach Unterfertigung durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiter<strong>in</strong> an<br />
die Zentrale <strong>der</strong> Gewerkschaft zu senden:<br />
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Bereich Soziale Betreuung<br />
1010 Wien, Te<strong>in</strong>faltstraße 7<br />
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