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Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG

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Solidaritätsversicherung des ÖGB<br />

Diese Versicherung wurde vor mehr als 25 Jahren für alle ÖGB-Mitglie<strong>der</strong> abgeschlossen.<br />

Sie gilt daher auch für alle GÖD-Mitglie<strong>der</strong>, wobei für manche Leistungen,<br />

die von <strong>der</strong> Versicherung des ÖGB nicht gedeckt wären, die GÖD die Leistungen<br />

übernimmt.<br />

Wer kann die Versicherung <strong>in</strong> Anspruch nehmen<br />

Versichert ist jedes ÖGB-Mitglied, das zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles m<strong>in</strong>destens<br />

seit drei Jahren dem ÖGB angehört. Diese Voraussetzung fällt jedoch bei<br />

Lehrl<strong>in</strong>gen und Jugendlichen weg, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls aus Altersgründen<br />

noch nicht drei Jahre Mitglied se<strong>in</strong> konnten.<br />

Der Versicherte muss die se<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommen und <strong>der</strong> Beitragsskala se<strong>in</strong>er Gewerkschaft<br />

entsprechenden Mitgliedsbeiträge ununterbrochen gezahlt haben. Lehrzeiten<br />

und Karenzzeiten (Mutterschutz und Schutzfrist), Bundesheer und Zivildienst werden<br />

angerechnet.<br />

Die Leistungen s<strong>in</strong>d für aktive Mitglie<strong>der</strong> und Pensionisten unterschiedlich.<br />

Vertragspartner des ÖGB für die Solidaritätsversicherung die Wiener Städtische<br />

Versicherung. Für manche Leistungen übernimmt die GÖD die Kosten, da sie von<br />

den Leistungen <strong>der</strong> Soli-Versicherung ausgenommen s<strong>in</strong>d.<br />

Geltendmachung <strong>der</strong> Leistungen aus <strong>der</strong> Solidaritätsversicherung<br />

Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Versicherungsfall mit den dafür erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen:<br />

- Kopie <strong>der</strong> Sterbeurkunde<br />

- Kopie <strong>der</strong> Begräbniskostenrechnung mit Zahlungsbestätigung/Vermerk<br />

- das vorgesehene, ausgefüllte und bestätigte Formular für den Versicherungsfall,<br />

vom Mitglied selbst <strong>in</strong>nerhalb von 6 Monaten beim Landesvorstand NÖ <strong>der</strong> Gewerkschaft<br />

Öffentlicher Dienst zu melden. Im Ablebensfall ist die Bezugsberechtigung <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> folgenden Reihenfolge geregelt: Ehegatten, Lebensgefährten, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Eltern,<br />

sonstige nahe Verwandte bei geme<strong>in</strong>samen Haushalt.<br />

Der Begräbniskostenbeitrag kann auch an Personen, die nachweislich für die Begräbniskosten<br />

des Versicherungsfalls aufgekommen s<strong>in</strong>d, ausbezahlt werden.<br />

Sie erhalten alle Auskünfte und Formulare bei:<br />

GÖD Landesvorstand NÖ, 3100 St. Pölten, Julius-Raab-Prom. 27/I/2.Stk.,<br />

Tel.: 02742 / 35 16 16-0 Formulare Seiten 36 -40 !<br />

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