Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG
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Solidaritätsversicherung des ÖGB<br />
Diese Versicherung wurde vor mehr als 25 Jahren für alle ÖGB-Mitglie<strong>der</strong> abgeschlossen.<br />
Sie gilt daher auch für alle GÖD-Mitglie<strong>der</strong>, wobei für manche Leistungen,<br />
die von <strong>der</strong> Versicherung des ÖGB nicht gedeckt wären, die GÖD die Leistungen<br />
übernimmt.<br />
Wer kann die Versicherung <strong>in</strong> Anspruch nehmen<br />
Versichert ist jedes ÖGB-Mitglied, das zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles m<strong>in</strong>destens<br />
seit drei Jahren dem ÖGB angehört. Diese Voraussetzung fällt jedoch bei<br />
Lehrl<strong>in</strong>gen und Jugendlichen weg, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls aus Altersgründen<br />
noch nicht drei Jahre Mitglied se<strong>in</strong> konnten.<br />
Der Versicherte muss die se<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommen und <strong>der</strong> Beitragsskala se<strong>in</strong>er Gewerkschaft<br />
entsprechenden Mitgliedsbeiträge ununterbrochen gezahlt haben. Lehrzeiten<br />
und Karenzzeiten (Mutterschutz und Schutzfrist), Bundesheer und Zivildienst werden<br />
angerechnet.<br />
Die Leistungen s<strong>in</strong>d für aktive Mitglie<strong>der</strong> und Pensionisten unterschiedlich.<br />
Vertragspartner des ÖGB für die Solidaritätsversicherung die Wiener Städtische<br />
Versicherung. Für manche Leistungen übernimmt die GÖD die Kosten, da sie von<br />
den Leistungen <strong>der</strong> Soli-Versicherung ausgenommen s<strong>in</strong>d.<br />
Geltendmachung <strong>der</strong> Leistungen aus <strong>der</strong> Solidaritätsversicherung<br />
Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Versicherungsfall mit den dafür erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen:<br />
- Kopie <strong>der</strong> Sterbeurkunde<br />
- Kopie <strong>der</strong> Begräbniskostenrechnung mit Zahlungsbestätigung/Vermerk<br />
- das vorgesehene, ausgefüllte und bestätigte Formular für den Versicherungsfall,<br />
vom Mitglied selbst <strong>in</strong>nerhalb von 6 Monaten beim Landesvorstand NÖ <strong>der</strong> Gewerkschaft<br />
Öffentlicher Dienst zu melden. Im Ablebensfall ist die Bezugsberechtigung <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> folgenden Reihenfolge geregelt: Ehegatten, Lebensgefährten, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Eltern,<br />
sonstige nahe Verwandte bei geme<strong>in</strong>samen Haushalt.<br />
Der Begräbniskostenbeitrag kann auch an Personen, die nachweislich für die Begräbniskosten<br />
des Versicherungsfalls aufgekommen s<strong>in</strong>d, ausbezahlt werden.<br />
Sie erhalten alle Auskünfte und Formulare bei:<br />
GÖD Landesvorstand NÖ, 3100 St. Pölten, Julius-Raab-Prom. 27/I/2.Stk.,<br />
Tel.: 02742 / 35 16 16-0 Formulare Seiten 36 -40 !<br />
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