Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG
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Sozialunterstützung<br />
Der Landesvorstand Nie<strong>der</strong>österreich gewährt se<strong>in</strong>en Mitglie<strong>der</strong> nach Maßgabe <strong>der</strong><br />
verfügbaren Mittel e<strong>in</strong>e Notstandsunterstützung unter folgenden<br />
Voraussetzungen:<br />
• E<strong>in</strong>jährige Mitgliedschaft zum ÖGB<br />
• E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Beitragwahrheit<br />
• Gehaltsangaben (Brutto und Netto)<br />
• E<strong>in</strong>e unverschuldete und unvorhergesehene Notlage<br />
• Belege und Unterlagen, die <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Notlage dienlich s<strong>in</strong>d (z.B. Rechnungen,<br />
Lohn- u. Gehaltszettel, ärztliche Atteste, Belege über Darlehenszückzahlung usw.)<br />
• Der f<strong>in</strong>anzielle Aufwand muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Monatsbeitrag betragen<br />
• Die Vergabe erfolgt nur an Mitglie<strong>der</strong> des Landesvorstandes Nie<strong>der</strong>österreich (bei<br />
Todesfall e<strong>in</strong>en Mitgliedes auch an Angehörige)<br />
Unterstützungsgründe:<br />
• Todesfälle <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie<br />
• Bei Unfall o<strong>der</strong> Krankheit (wenn Kosten durch die Krankenkasse nicht refundiert<br />
werden).<br />
• Hohe notwendige Zahnreparaturen<br />
• Entb<strong>in</strong>den mit Komplikationen und zusätzlichen Kostenaufwand<br />
• Kosten e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe im Falle e<strong>in</strong>er Erkrankung<br />
• Allgeme<strong>in</strong>e Belastungen, die nicht im Verschulden des Antragstellers liegen.<br />
• Unverschuldete Katastrophenfälle, wie zum Beispiel: E<strong>in</strong>bruch, Diebstahl, Elementar-Ereignisse<br />
durch Wasser, Schnee, Feuer usw.<br />
Die Unterstützungsansuchen müssen, ehe sie dem Landesvorstand NÖ vorgelegt<br />
werden, vom Gewerkschaftlichen Betriebsausschuss und <strong>der</strong> Landesvertretung geprüft<br />
und befürwortet werden. In <strong>der</strong> Regel wird e<strong>in</strong>e Notstandsunterstützung nur e<strong>in</strong>mal<br />
im Jahr gewährt.<br />
Als unverschuldete Notlage s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht anzusehen:<br />
• Auswirkungen <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong> wirtschaftlichen und besoldungsrechtlichen Situation<br />
• Wegfall von Nebengebühren o<strong>der</strong> Zulagen bzw. Gehaltskürzungen<br />
• Aufwendungen zur Schaffung und E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Wohnung<br />
• Kosten <strong>der</strong> schulischen o<strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung (auch <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>)<br />
• Sachschäden nach Verkehrsunfällen.<br />
• Verpflegskostenbeiträge bei Krankenhausaufenthalt, Kosten für Kuraufenthalte<br />
• Die Geburt ohne Komplikationen<br />
► Sozialunterstützungsformular-Seite 33-34 !<br />
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