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Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG

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Sozialunterstützung<br />

Der Landesvorstand Nie<strong>der</strong>österreich gewährt se<strong>in</strong>en Mitglie<strong>der</strong> nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

verfügbaren Mittel e<strong>in</strong>e Notstandsunterstützung unter folgenden<br />

Voraussetzungen:<br />

• E<strong>in</strong>jährige Mitgliedschaft zum ÖGB<br />

• E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Beitragwahrheit<br />

• Gehaltsangaben (Brutto und Netto)<br />

• E<strong>in</strong>e unverschuldete und unvorhergesehene Notlage<br />

• Belege und Unterlagen, die <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Notlage dienlich s<strong>in</strong>d (z.B. Rechnungen,<br />

Lohn- u. Gehaltszettel, ärztliche Atteste, Belege über Darlehenszückzahlung usw.)<br />

• Der f<strong>in</strong>anzielle Aufwand muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Monatsbeitrag betragen<br />

• Die Vergabe erfolgt nur an Mitglie<strong>der</strong> des Landesvorstandes Nie<strong>der</strong>österreich (bei<br />

Todesfall e<strong>in</strong>en Mitgliedes auch an Angehörige)<br />

Unterstützungsgründe:<br />

• Todesfälle <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie<br />

• Bei Unfall o<strong>der</strong> Krankheit (wenn Kosten durch die Krankenkasse nicht refundiert<br />

werden).<br />

• Hohe notwendige Zahnreparaturen<br />

• Entb<strong>in</strong>den mit Komplikationen und zusätzlichen Kostenaufwand<br />

• Kosten e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe im Falle e<strong>in</strong>er Erkrankung<br />

• Allgeme<strong>in</strong>e Belastungen, die nicht im Verschulden des Antragstellers liegen.<br />

• Unverschuldete Katastrophenfälle, wie zum Beispiel: E<strong>in</strong>bruch, Diebstahl, Elementar-Ereignisse<br />

durch Wasser, Schnee, Feuer usw.<br />

Die Unterstützungsansuchen müssen, ehe sie dem Landesvorstand NÖ vorgelegt<br />

werden, vom Gewerkschaftlichen Betriebsausschuss und <strong>der</strong> Landesvertretung geprüft<br />

und befürwortet werden. In <strong>der</strong> Regel wird e<strong>in</strong>e Notstandsunterstützung nur e<strong>in</strong>mal<br />

im Jahr gewährt.<br />

Als unverschuldete Notlage s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht anzusehen:<br />

• Auswirkungen <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong> wirtschaftlichen und besoldungsrechtlichen Situation<br />

• Wegfall von Nebengebühren o<strong>der</strong> Zulagen bzw. Gehaltskürzungen<br />

• Aufwendungen zur Schaffung und E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Wohnung<br />

• Kosten <strong>der</strong> schulischen o<strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung (auch <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>)<br />

• Sachschäden nach Verkehrsunfällen.<br />

• Verpflegskostenbeiträge bei Krankenhausaufenthalt, Kosten für Kuraufenthalte<br />

• Die Geburt ohne Komplikationen<br />

► Sozialunterstützungsformular-Seite 33-34 !<br />

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