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Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG

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Familienunterstützung<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> GÖD beschließt jährlich neu die Höhe <strong>der</strong> Familienunterstützungen.<br />

Sie sollten als soziale Zuwendung an beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigende<br />

Familien mit eigenen o<strong>der</strong> adoptierten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n gewährt werden. Die Zuerkennung<br />

erfolgt e<strong>in</strong>mal jährlich, nicht aber rückwirkend für vergangene Jahre,<br />

bei Erfüllung nachstehen<strong>der</strong> Voraussetzungen:<br />

• die Familie bezieht für 3 o<strong>der</strong> mehr K<strong>in</strong><strong>der</strong> Familienbeihilfe o<strong>der</strong><br />

• die Familie bezieht für e<strong>in</strong>es o<strong>der</strong> mehrere K<strong>in</strong><strong>der</strong> erhöhte Familienbeihilfe<br />

Der Bezug <strong>der</strong> Familienbeihilfe bzw. <strong>der</strong> erhöhten Familienbeihilfe ist nachzuweisen<br />

durch Kopie e<strong>in</strong>es Beleges aus dem laufenden Kalen<strong>der</strong>jahr:<br />

• durch den Bescheid des F<strong>in</strong>anzamtes o<strong>der</strong> Kopie des Gehaltszettels<br />

Weitere Voraussetzungen s<strong>in</strong>d:<br />

• 12 Monatsmitgliedsvollbeiträge, ke<strong>in</strong> Rückstand<br />

• Persönliches Ansuchen (Formular) samt den notwendigen Belegen<br />

(Nachweis des Bezuges <strong>der</strong> Familienbeihilfe, Bankverb<strong>in</strong>dung).<br />

• Die Familienunterstützung kann, bei Erfüllung <strong>der</strong> sonstigen Voraussetzungen,<br />

auch an Kolleg<strong>in</strong>nen im Mutterschutzkarenzurlaub bzw. Kolleg<strong>in</strong>nen<br />

und Kollegen im Karenzurlaub nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz<br />

o<strong>der</strong> Kollegen während des Präsenzdienstes gewährt werden, wenn sie<br />

den Anerkennungsbeitrag von € 1,80 monatlich zur Erhaltung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

bezahlen.<br />

Die Unterstützung beträgt (Stand 2013):<br />

• für Familien mit 3 K<strong>in</strong><strong>der</strong>n € 120,-<br />

mit 4 K<strong>in</strong><strong>der</strong>n € 135,-<br />

für jedes weitere K<strong>in</strong>d zusätzlich € 15,-<br />

• für Familien mit e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d mit erhöhter Familienbeihilfe € 75,-<br />

für jedes weitere K<strong>in</strong>d mit erhöhter Familienbeihilfe zusätzlich € 75,-<br />

Auf die Familienunterstützung besteht ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch.<br />

Bitte alle Ansuchen mit den notwendigen Belegen direkt senden an:<br />

Bereich Soziale Betreuung,<br />

c/o Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Te<strong>in</strong>faltstraße 7, 1010 Wien<br />

► Familienunterstützungs-Seite 31!<br />

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