Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG
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Das Rechtsschutzansuchen hat zu enthalten: • das ausgefüllte Rechtsschutzformular (in 2-facher Ausfertigung) • alle für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen (Einleitungsbeschluss, Bescheid etc.) • eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung des Rechtsschutzwerbers Achtung: Rechtsanwälte für die Vertretung in den einzelnen Verfahren werden durch die Rechtsabteilung der GÖD zugewiesen. Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes oder anderer nichtgewerkschaftlicher Organe muss ein ausdrücklicher Beschluss des geschäftsführenden Organs der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vorliegen (Vorstand, Präsidium). Der Rechtsschutz kann verweigert werden, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aussichtslos erscheint. Die Kosten des Rechtsschutzes (Gerichtsgebühren, Barauslagen, evtl. Anwaltskosten) werden vom Gewerkschaftsbund getragen. Voraussetzung zur Gewährung des Rechtsschutzes: Voraussetzung zur Gewährung des Rechtsschutzes nach § 1 Abs. 2 lit. c Rechtsschutzregulativ ist, dass der Rechtsschutzwerber a) mindestens 26 Wochen bzw. 6 Monate Vollbeiträge zu einer der dem Gewerkschaftsbund angeschlossenen Gewerkschaften nachweist und mit seinen Beiträgen nicht länger als 2 Monate im Rückstand ist, b) keine andere Stelle (Rechtsanwalt) vorher mit seiner Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut hat GÖD / ÖGB - Millionenschutz Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutz-Versicherung Berufshaftpflicht-Versicherung: Diese leistet für alle fahrlässig verursachten Personenund Sachschäden, gegenüber einer dritten Person, Schadenersatz bis zu 75.000,- €. Ausgenommen Organ- und Amtshaftungsverfahren. Berufsrechtsschutz-Versicherung: für GÖD Mitglieder im Leistungsumfang des Rechtsschutzes enthalten. Für sämtliche den gewerkschaftlichen Rechtsschutz betreffende Fragen steht das Büro der GÖD-NÖ, Tel 2742/ 35 16 16 DW 12 oder 13 sowie die Rechtsabteilung der GÖD, Tel.: 01/53 454 DW 253 gerne zur Verfügung. Wenn ein ÖGB-Mitglied Opfer von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz wird, übernimmt die Versicherung die Kosten einer anwaltlichen oder psychologischen Beratung bis 200,- € (einmal jährlich). 24
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Das Rechtsschutzansuchen hat zu enthalten:<br />
• das ausgefüllte Rechtsschutzformular (<strong>in</strong> 2-facher Ausfertigung)<br />
• alle für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen (E<strong>in</strong>leitungsbeschluss,<br />
Bescheid etc.)<br />
• e<strong>in</strong>e ausführliche Sachverhaltsdarstellung des Rechtsschutzwerbers<br />
Achtung: Rechtsanwälte für die Vertretung <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Verfahren werden<br />
durch die Rechtsabteilung <strong>der</strong> GÖD zugewiesen.<br />
Bei Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es Rechtsanwaltes o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er nichtgewerkschaftlicher<br />
Organe muss e<strong>in</strong> ausdrücklicher Beschluss des geschäftsführenden Organs <strong>der</strong> Gewerkschaft<br />
Öffentlicher Dienst vorliegen (Vorstand, Präsidium).<br />
Der Rechtsschutz kann verweigert werden, wenn die Rechtsverfolgung o<strong>der</strong> Rechtsverteidigung<br />
aussichtslos ersche<strong>in</strong>t.<br />
Die Kosten des Rechtsschutzes (Gerichtsgebühren, Barauslagen, evtl. Anwaltskosten)<br />
werden vom Gewerkschaftsbund getragen.<br />
Voraussetzung zur Gewährung des Rechtsschutzes:<br />
Voraussetzung zur Gewährung des Rechtsschutzes nach § 1 Abs. 2 lit. c Rechtsschutzregulativ<br />
ist, dass <strong>der</strong> Rechtsschutzwerber<br />
a) m<strong>in</strong>destens 26 Wochen bzw. 6 Monate Vollbeiträge zu e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> dem Gewerkschaftsbund<br />
angeschlossenen Gewerkschaften nachweist und mit se<strong>in</strong>en<br />
Beiträgen nicht länger als 2 Monate im Rückstand ist,<br />
b) ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Stelle (Rechtsanwalt) vorher mit se<strong>in</strong>er Vertretung <strong>in</strong> <strong>der</strong> gleichen<br />
Rechtssache betraut hat<br />
GÖD / ÖGB - Millionenschutz<br />
Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutz-Versicherung<br />
Berufshaftpflicht-Versicherung: Diese leistet für alle fahrlässig verursachten Personenund<br />
Sachschäden, gegenüber e<strong>in</strong>er dritten Person, Schadenersatz bis zu<br />
75.000,- €. Ausgenommen Organ- und Amtshaftungsverfahren.<br />
Berufsrechtsschutz-Versicherung: für GÖD Mitglie<strong>der</strong> im Leistungsumfang des<br />
Rechtsschutzes enthalten.<br />
Für sämtliche den gewerkschaftlichen Rechtsschutz betreffende<br />
Fragen steht das Büro <strong>der</strong> GÖD-NÖ, Tel 2742/ 35 16 16 DW 12 o<strong>der</strong> 13 sowie<br />
die Rechtsabteilung <strong>der</strong> GÖD, Tel.: 01/53 454 DW 253 gerne zur Verfügung.<br />
Wenn e<strong>in</strong> ÖGB-Mitglied Opfer von Mobb<strong>in</strong>g, sexueller Belästigung o<strong>der</strong> Diskrim<strong>in</strong>ierung<br />
am Arbeitsplatz wird, übernimmt die Versicherung die Kosten e<strong>in</strong>er anwaltlichen<br />
o<strong>der</strong> psychologischen Beratung bis 200,- € (e<strong>in</strong>mal jährlich).<br />
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