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Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG

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Vere<strong>in</strong><br />

Da <strong>der</strong> Gewerkschaftsbund nicht unpolitisch, wohl aber überparteilich ist, steht es<br />

selbstverständlich jedem Mitglied und Funktionär im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> staatsbürgerlichen<br />

Grundrechte frei, <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er politischen Partei o<strong>der</strong> Weltanschauungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

mitzuarbeiten.<br />

Daher s<strong>in</strong>d auch viele führende Gewerkschaftsfunktionäre <strong>in</strong> Parteien tätig o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en Mandatare. So gehören Mitglie<strong>der</strong> des Präsidiums des ÖGB sowohl <strong>der</strong> Sozialdemokratischen<br />

wie <strong>der</strong> ÖVP-Parlamentsfraktion als Abgeordnete an.<br />

Wenn nun <strong>der</strong> Gewerkschaftsbund überparteilich, d. h. als Organisation nicht parteigebunden,<br />

aber im demokratischen und humanitären S<strong>in</strong>n politisch ist, dann ersche<strong>in</strong>t<br />

es zweckmäßig, den verschiedenen politischen Richtungen unter den Beschäftigten<br />

auch im Gewerkschaftsbund gewisse konstitutionelle Rechte zu gewähren.<br />

Das führt zur Bildung von <strong>Fraktion</strong>en. Die <strong>Fraktion</strong>en haben ihre eigenen Bundessekretariate,<br />

sie halten eigene Konferenzen ab, um den Standpunkt ihrer Gruppierung<br />

zu verschiedenen Fragen zu klären, zu präzisieren und den Körperschaften<br />

des ÖGB zur Kenntnis br<strong>in</strong>gen zu können.<br />

Es gibt im Gewerkschaftsbund:<br />

a) die <strong>Fraktion</strong> <strong>Sozialdemokratischer</strong> Gewerkschafter (<strong>FSG</strong>)<br />

b) die <strong>Fraktion</strong> Christlicher Gewerkschafter (FCG)<br />

c) die <strong>Fraktion</strong> Gewerkschaftlicher L<strong>in</strong>ksblock (GLB)<br />

d) Parteifreie Gewerkschafter (PEG)<br />

e) <strong>Fraktion</strong> <strong>der</strong> Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA)<br />

f) Unabhängige Gewerkschafter (UG)<br />

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