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Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG

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Auszüge aus den Statuten des<br />

Österreichischen Gewerkschaftsbundes<br />

Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist e<strong>in</strong>e auf demokratischer,<br />

überparteilicher Grundlage aufgebaute und auf freiwilliger Mitgliedschaft<br />

beruhende Berufsvere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Arbeitnehmer.<br />

Dem Gewerkschaftsbund und somit den angehörenden Gewerkschaften obliegen<br />

folgende Aufgaben:<br />

○ gewerkschaftliche Aktionen zur Erreichung besserer Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen; die<br />

Mitwirkung an <strong>der</strong> Sicherung von Arbeitsmöglichkeiten; die Initiierung und von<br />

Gesetzen und Verordnungen, die Mitwirkung an <strong>der</strong>en Vorbereitung<br />

○ die Wahrung, Verbesserung und <strong>der</strong> Ausbau des Arbeitnehmerschutzes<br />

○ Herausgabe von Publikationen<br />

○ Schaffung von Bildungse<strong>in</strong>richtungen<br />

○ Schulung von Vertrauenspersonen, Mitglie<strong>der</strong> von Betriebsräten, Personalvertreter,<br />

Jugendvertrauensräte und Funktionäre/<strong>in</strong>nen<br />

○<br />

○ Mitwirkung an <strong>der</strong> Freizeitgestaltung, durch Schaffung und Führung <strong>der</strong> hiezu<br />

notwendigen E<strong>in</strong>richtungen und von Erholungsheimen für Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en<br />

Angehörige<br />

○ E<strong>in</strong>flussnahme auf die Entwicklung <strong>der</strong> Sozialversicherungse<strong>in</strong>richtungen und<br />

Mitgestaltung bzw. Mitwirkung <strong>in</strong> diesen E<strong>in</strong>richtungen<br />

○ die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsschutz <strong>in</strong> allen aus dem Arbeits- o<strong>der</strong><br />

Dienstverhältnis o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zugehörigkeit zum ÖGB entspr<strong>in</strong>genden o<strong>der</strong> die soziale<br />

Sicherheit des Mitglieds betreffenden Streitfälle und die <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

notwendige Vertretung vor den Gerichten o<strong>der</strong> Behörden entsprechend e<strong>in</strong>em<br />

vom Bundesvorstand zu beschließenden Rechtsschutzregulativ<br />

○ Unterstützung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Fall e<strong>in</strong>er unverschuldeten Erwerbsunfähigkeit<br />

sowie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Fällen nach Maßgabe <strong>der</strong> vorhandenen Mittel, jedoch ohne jeden<br />

Rechtsanspruch<br />

○ Unterstützung <strong>der</strong> Gewerkschaften bei <strong>der</strong> Durchführung<br />

gewerkschaftlicher Kämpfe<br />

Der ÖGB und damit auch se<strong>in</strong>e Statuten haben das Bundesgesetz über Vere<strong>in</strong>e<br />

als Rechtsgrundlage. E<strong>in</strong> Vere<strong>in</strong> im S<strong>in</strong>ne dieses Bundesgesetzes ist e<strong>in</strong> freiwilliger,<br />

auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss m<strong>in</strong>destens<br />

zweier Personen zur Verfolgung e<strong>in</strong>es bestimmten, geme<strong>in</strong>samen, ideellen<br />

Zwecks. Der Vere<strong>in</strong> genießt Rechtspersönlichkeit.<br />

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