Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der ... - FSG
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Auszüge aus den Statuten des<br />
Österreichischen Gewerkschaftsbundes<br />
Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist e<strong>in</strong>e auf demokratischer,<br />
überparteilicher Grundlage aufgebaute und auf freiwilliger Mitgliedschaft<br />
beruhende Berufsvere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Arbeitnehmer.<br />
Dem Gewerkschaftsbund und somit den angehörenden Gewerkschaften obliegen<br />
folgende Aufgaben:<br />
○ gewerkschaftliche Aktionen zur Erreichung besserer Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen; die<br />
Mitwirkung an <strong>der</strong> Sicherung von Arbeitsmöglichkeiten; die Initiierung und von<br />
Gesetzen und Verordnungen, die Mitwirkung an <strong>der</strong>en Vorbereitung<br />
○ die Wahrung, Verbesserung und <strong>der</strong> Ausbau des Arbeitnehmerschutzes<br />
○ Herausgabe von Publikationen<br />
○ Schaffung von Bildungse<strong>in</strong>richtungen<br />
○ Schulung von Vertrauenspersonen, Mitglie<strong>der</strong> von Betriebsräten, Personalvertreter,<br />
Jugendvertrauensräte und Funktionäre/<strong>in</strong>nen<br />
○<br />
○ Mitwirkung an <strong>der</strong> Freizeitgestaltung, durch Schaffung und Führung <strong>der</strong> hiezu<br />
notwendigen E<strong>in</strong>richtungen und von Erholungsheimen für Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en<br />
Angehörige<br />
○ E<strong>in</strong>flussnahme auf die Entwicklung <strong>der</strong> Sozialversicherungse<strong>in</strong>richtungen und<br />
Mitgestaltung bzw. Mitwirkung <strong>in</strong> diesen E<strong>in</strong>richtungen<br />
○ die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsschutz <strong>in</strong> allen aus dem Arbeits- o<strong>der</strong><br />
Dienstverhältnis o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zugehörigkeit zum ÖGB entspr<strong>in</strong>genden o<strong>der</strong> die soziale<br />
Sicherheit des Mitglieds betreffenden Streitfälle und die <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
notwendige Vertretung vor den Gerichten o<strong>der</strong> Behörden entsprechend e<strong>in</strong>em<br />
vom Bundesvorstand zu beschließenden Rechtsschutzregulativ<br />
○ Unterstützung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Fall e<strong>in</strong>er unverschuldeten Erwerbsunfähigkeit<br />
sowie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Fällen nach Maßgabe <strong>der</strong> vorhandenen Mittel, jedoch ohne jeden<br />
Rechtsanspruch<br />
○ Unterstützung <strong>der</strong> Gewerkschaften bei <strong>der</strong> Durchführung<br />
gewerkschaftlicher Kämpfe<br />
Der ÖGB und damit auch se<strong>in</strong>e Statuten haben das Bundesgesetz über Vere<strong>in</strong>e<br />
als Rechtsgrundlage. E<strong>in</strong> Vere<strong>in</strong> im S<strong>in</strong>ne dieses Bundesgesetzes ist e<strong>in</strong> freiwilliger,<br />
auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss m<strong>in</strong>destens<br />
zweier Personen zur Verfolgung e<strong>in</strong>es bestimmten, geme<strong>in</strong>samen, ideellen<br />
Zwecks. Der Vere<strong>in</strong> genießt Rechtspersönlichkeit.<br />
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