EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz
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B. 3.2<br />
f) Die Vorinstanz entgegnet vernehmlassend im Wesentlichen:<br />
– ausschlaggebend für den negativen Entscheid sei, dass sich die Beschwerdeführerin<br />
immer noch im Aufbau befinde und deshalb damit<br />
rechnen müsse, dass Anlaufschwierigkeiten und (nicht voraussehbare)<br />
Rückschläge eintreten könnten. Die Ursachen, welche die Notwendigkeit<br />
der Einführung von Kurzarbeit begründeten, sei deshalb als nicht<br />
überwiegend konjunkturell zu qualifizieren, wenn auch nicht auszuschliessen<br />
sei, dass wirtschaftliche Gründe für die momentane Beschäftigungslage<br />
mitverantwortlich seien. Bei neu gegründeten Firmen sei<br />
ein Auftragsmangel während der Anlaufphase durchaus üblich, weshalb<br />
solche Arbeitsausfälle grundsätzlich zum normalen Betriebsrisiko zu<br />
zählen seien.<br />
– Die Personalentwicklung bei der Beschwerdeführerin zeige, dass genau<br />
im September <strong>2001</strong> eine zusätzliche Vollzeitangestellte ihre Arbeit aufgenommen<br />
habe. Dies führe praktisch ausschliesslich zu einer momentanen<br />
Unterbelastung für sämtliche Personen.<br />
– Dass sich die Firma noch immer in einer Phase des Aufbaus befinde,<br />
bewiesen auch die Umsatzzahlen. Während den ersten drei Monaten im<br />
Jahr 1999 seien noch relativ tiefe Werte erzielt worden. Danach habe<br />
man bis Oktober im Folgejahr einen Umsatz von Fr. ... erreicht. Dieser<br />
Wert konnte im aktuellen Jahr bis zum gleichen Zeitpunkt (Ende Oktober)<br />
sogar noch übertroffen werden (Fr. ...), und dies, nachdem die<br />
Katastrophe und mit ihr all die Annullationen und Buchungsrückgänge<br />
bereits erfolgt waren. Ein Umsatzrückgang sei nicht festzustellen.<br />
3.a) Unbesehen davon, dass bei der Beschwerdeführerin (zufälligerweise)<br />
am 1. September <strong>2001</strong> eine ... Vollzeitangestellte ihre Arbeit aufnahm,<br />
ist aufgrund der aktenkundigen Umsatzzahlen festzustellen, dass in den<br />
Monaten September und Oktober (bis 24.) <strong>2001</strong> ein eklatanter Umsatzrückgang<br />
eingetreten ist. Der Zusammenhang mit den Terroranschlägen<br />
in Amerika am 11. September <strong>2001</strong> liegt dabei auf der Hand, und es ist<br />
zu vermuten, dass das Swissair-Debakel den negativen Geschäftsgang<br />
noch verstärkte. In den 20 Monaten von Januar 2000 bis und mit August<br />
<strong>2001</strong> sind im Monat durchschnittlich Fr. X. umgesetzt worden. Im September<br />
<strong>2001</strong> waren es noch Fr. ... (wobei die Krise erst nach dem 11.9. einsetzte)<br />
und im Folgemonat Oktober bis zum 24. Fr. ..., was auf den ganzen<br />
Monat hochgerechnet Fr. ... ergibt. Der Durchschnitt der beiden Monate<br />
September und Oktober <strong>2001</strong> ergibt 53.6% des oben berechneten Monatsdurchschnittes<br />
von Fr. X. Zieht man den Durchschnitt der Monate<br />
September und Oktober vom Vorjahr (...) heran, so beträgt der eingebrochene<br />
Monatsumsatz 56.1%. Es ist anzunehmen, dass ein Umsatzrückgang<br />
von 40% und mehr einen entsprechenden Arbeitsausfall verursacht,<br />
jedenfalls ab dem Zeitpunkt, wo keine nicht termingebundenen allgemeinen<br />
Büroarbeiten (Archivieren etc.) zwecks Überbrückung des Beschäftigungsrückganges<br />
mehr erledigt werden können. Ein solcher Umsatzrückgang<br />
bzw. Arbeitsausfall im Vergleich zu den 20 vorangegangenen Mo-<br />
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