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EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz

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C. 18.2<br />

teressen des Landes zuwiderlaufen (Art. 16 Abs. 1 ANAG; Marc Spescha,<br />

Das Drama des «erfüllten Aufenthaltszweckes», in AJP 2000, S. 52).<br />

4.8 Zusammenfassend muss deshalb festgehalten werden, dass die Vorinstanz<br />

der Invalidität des Beschwerdeführers mit den bis anhin gewährten<br />

Kurzaufenthaltsbewilligungen zur ärztlichen Behandlung und für medizinische<br />

Abklärungen ausreichend Rechnung getragen hat. Eine weitere Anwesenheit<br />

aus medizinischen oder andern «wichtigen» Gründen (Art. 36<br />

BVO) ist nicht mehr angezeigt und wäre mit den fremdenpolizeilichen Interessen<br />

des Landes (Art. 16 Abs. 1 ANAG) nicht mehr vereinbar. Der Beschwerdeführer<br />

ist deshalb gestützt auf Art. 12 Abs. 3 ANAG wegzuweisen.<br />

Nach dieser Bestimmung ist der Ausländer zur Ausreise verpflichtet, wenn<br />

ihm eine Bewilligung oder die Verlängerung einer solchen verweigert wird.<br />

(RRB Nr. 1420 vom 13. November <strong>2001</strong>).<br />

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