EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz
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C. 16.1<br />
Treu und Glauben, so ist der Vergebungsbeschluss aufzuheben. Der Gemeinderat<br />
Wollerau wird darüber entscheiden müssen, ob er die Offerte<br />
der X. AG aus dem Wettbewerb ausschliessen oder ein neues Submissionsverfahren<br />
durchführen will. Für ein solches wäre es wohl hinnehmbar,<br />
wenn der Wettbewerb auf die bisherigen Teilnehmer beschränkt bliebe.<br />
(RRB Nr. 1609/<strong>2001</strong> vom 18. Dezember <strong>2001</strong>).<br />
16. Verwaltungsverfahren<br />
16.1 Ausstandsregeln für Flurgenossenschaften<br />
– Ausschlussgründe sind von Amtes wegen zu beachten (Erw. 2).<br />
– Die Regeln der Gerichtsordnung über den Ausstand sind auch für die<br />
Organe der Flurgenossenschaften sinngemäss anwendbar (Erw. 3). Ein<br />
Ausschlussgrund liegt bei einer blossen Mitwirkung bei der Beratung und<br />
Vorbereitung eines Geschäftes unter den konkreten Verhältnissen vor<br />
(Erw. 5).<br />
Aus den Erwägungen:<br />
1. Nach der Mitteilung des Kreisforstamtes 1 hat am 27. November 2000<br />
die Generalversammlung der Flurgenossenschaft A. die Arbeiten vergeben.<br />
Dem Protokoll der zuvor durchgeführten Vorstandssitzung vom<br />
27. November 2000 lässt sich unter anderem wörtlich entnehmen:<br />
«X., Aktuar und gleichzeitig Geschäftsführer der X. AG wird angefragt,<br />
ob in der Unternehmervariante ‹Bombierung› sämtliche Kosten für die<br />
fachgerechte Ausführung enthalten seien und ob der Betrag von zirka<br />
Fr. 165 000.– als Kostendach angesehen werden kann.<br />
X. gibt zur Antwort: In der Offerte Unternehmervariante ‹Bombierung›<br />
sind alle Kosten (inklusive Aufreissen) enthalten. Der Betrag von<br />
Fr. 165 000.– kann als Kostendach angesehen werden, wenn die ml und die m 2<br />
vom Ausmass stimmen und nicht weitere, nicht im Devis angeordnete Arbeiten<br />
ausgeführt werden müssen.<br />
Kreisförster Y.: Wenn die Vergabe nach Unternehmervariante erfolgt, erwartet<br />
Y. ein Normalprofil von dieser Ausführungsart. X. wäre um ein solches<br />
à la Meliorationsamt besorgt.<br />
Der Vorstand beschliesst einstimmig unter Namensaufruf (Stimmenthaltung<br />
von X.) folgenden Antrag an die Generalversammlung zu stellen: Vergebung<br />
der Arbeiten an die X. AG mit der Unternehmervariante ‹Bombierung›<br />
zu Fr. 165 709.75.<br />
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