EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz
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B. 12.1<br />
zentrationen bei den beiden letzten Ereignissen auf eine hohe Alkoholgewöhnung<br />
schliessen lassen.<br />
– Bei einer IRM-Begutachtung 1996 (...) wurde die Fahreignung verneint.<br />
– In einer zusammenfassenden Begutachtung vom 4.5.2000 gelangt die<br />
Verkehrspsychologin Dr. phil. ... zu der folgenden zusammenfassenden<br />
Beurteilung:<br />
«Für die Beurteilung der kognitiven und charakterlichen Fahreignung fallen folgende<br />
Punkte positiv und negativ ins Gewicht:<br />
Positive Gesichtspunkte:<br />
• Kooperationsbereitschaft in der Untersuchungssituation.<br />
• Aufgabenverständnis schnell und gut.<br />
• Genügende Leistungen in den Bereichen Wahrnehmungsgeschwindigkeit (Impulskontrolle,<br />
Konzentrations- und Reaktionsgenauigkeit).<br />
• Einsicht in Fehlverhalten vorhanden.<br />
• Einsicht in Suchtproblematik vorhanden.<br />
• Besuch regelmässiger therapeutischer Sitzungen.<br />
• Realistische Art der Selbstdarstellung im Persönlichkeitsfragebogen.<br />
Negative Gesichtspunkte:<br />
• Leichte Verlangsamung unter hohem Druck.<br />
• Vorliegen eines psychiatrischen Krankheitsbildes (Depression).<br />
• Nichteinhaltung der Alkoholtotalabstinenz trotz Auflage.<br />
• Schwierige Lebenssituation (...).<br />
• Einsatz des Alkohols als Stimmungsaufheller.<br />
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen<br />
Der fahrerische Leumund von Frau ... ist durch drei FiaZ-Ereignisse vorbelastet. Frau<br />
... wurde anlässlich einer amtsärztlichen Untersuchung unter der Bedingung, dass sie<br />
eine Alkohol-Totalabstinenz einhält, wieder für fahrtauglich erklärt. Da Frau ... den<br />
Nachweis der Einhaltung der Alkohol-Totalabstinenz nicht erbringen konnte, wurde<br />
sie zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgeboten und eine verkehrspsychologische<br />
Abklärung wurde angeordnet.<br />
Die verkehrspsychologische Untersuchung, die am 28.4.2000 durchgeführt wurde, gibt<br />
zu folgender Beurteilung Anlass.<br />
Die Leistungen von Frau ... in den kognitiven Leistungstests sprechen für eine gute<br />
Leistungsfähigkeit. Frau ... zeigt eine leichte Verlangsamung der Reaktionsfähigkeit unter<br />
hoher Belastung. Die Genauigkeit der Reaktionen bleibt aber gewährleistet. Frau<br />
... ist aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit durchaus in der Lage ein motorisiertes Fahrzeug<br />
gefahrlos führen zu können.<br />
Bezüglich der Gefährdung, dass Frau ... in Zukunft wiederum in alkoholisiertem Zustand<br />
ein Fahrzeug führen könnte, ist Folgendes festzuhalten. Frau ... hat ihr Fehlverhalten<br />
eingesehen und hat sich mit ihrer Suchtproblematik intensiv auseinandergesetzt.<br />
Sie äussert die Bereitschaft, dies auch in Zukunft weiterhin tun zu wollen. Die Schilderung<br />
ihres Alkoholkonsums lässt den Schluss zu, das Alkohol von ihr als Stimmungsaufheller<br />
und zur Entspannung eingesetzt wird.<br />
So wie Frau ... sich im Moment darstellt, kann mit einer hohen Wahrscheinlichkeit angenommen<br />
werden, dass sie in Zukunft in der Lage sein wird, ihren Alkoholkonsum so<br />
zu regulieren, dass die Gefahr gering erscheint, dass sie die Kontrolle verliert und in<br />
der Folge trinken und fahren nicht trennen kann. Als Auflage für die Wiedererteilung<br />
der Fahrerlaubnis wäre es aus psychologischer Sicht sinnvoll, dass Frau ... sowohl pe-<br />
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