23.01.2015 Aufrufe

EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz

EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz

EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B. 12.1<br />

zentrationen bei den beiden letzten Ereignissen auf eine hohe Alkoholgewöhnung<br />

schliessen lassen.<br />

– Bei einer IRM-Begutachtung 1996 (...) wurde die Fahreignung verneint.<br />

– In einer zusammenfassenden Begutachtung vom 4.5.2000 gelangt die<br />

Verkehrspsychologin Dr. phil. ... zu der folgenden zusammenfassenden<br />

Beurteilung:<br />

«Für die Beurteilung der kognitiven und charakterlichen Fahreignung fallen folgende<br />

Punkte positiv und negativ ins Gewicht:<br />

Positive Gesichtspunkte:<br />

• Kooperationsbereitschaft in der Untersuchungssituation.<br />

• Aufgabenverständnis schnell und gut.<br />

• Genügende Leistungen in den Bereichen Wahrnehmungsgeschwindigkeit (Impulskontrolle,<br />

Konzentrations- und Reaktionsgenauigkeit).<br />

• Einsicht in Fehlverhalten vorhanden.<br />

• Einsicht in Suchtproblematik vorhanden.<br />

• Besuch regelmässiger therapeutischer Sitzungen.<br />

• Realistische Art der Selbstdarstellung im Persönlichkeitsfragebogen.<br />

Negative Gesichtspunkte:<br />

• Leichte Verlangsamung unter hohem Druck.<br />

• Vorliegen eines psychiatrischen Krankheitsbildes (Depression).<br />

• Nichteinhaltung der Alkoholtotalabstinenz trotz Auflage.<br />

• Schwierige Lebenssituation (...).<br />

• Einsatz des Alkohols als Stimmungsaufheller.<br />

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen<br />

Der fahrerische Leumund von Frau ... ist durch drei FiaZ-Ereignisse vorbelastet. Frau<br />

... wurde anlässlich einer amtsärztlichen Untersuchung unter der Bedingung, dass sie<br />

eine Alkohol-Totalabstinenz einhält, wieder für fahrtauglich erklärt. Da Frau ... den<br />

Nachweis der Einhaltung der Alkohol-Totalabstinenz nicht erbringen konnte, wurde<br />

sie zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgeboten und eine verkehrspsychologische<br />

Abklärung wurde angeordnet.<br />

Die verkehrspsychologische Untersuchung, die am 28.4.2000 durchgeführt wurde, gibt<br />

zu folgender Beurteilung Anlass.<br />

Die Leistungen von Frau ... in den kognitiven Leistungstests sprechen für eine gute<br />

Leistungsfähigkeit. Frau ... zeigt eine leichte Verlangsamung der Reaktionsfähigkeit unter<br />

hoher Belastung. Die Genauigkeit der Reaktionen bleibt aber gewährleistet. Frau<br />

... ist aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit durchaus in der Lage ein motorisiertes Fahrzeug<br />

gefahrlos führen zu können.<br />

Bezüglich der Gefährdung, dass Frau ... in Zukunft wiederum in alkoholisiertem Zustand<br />

ein Fahrzeug führen könnte, ist Folgendes festzuhalten. Frau ... hat ihr Fehlverhalten<br />

eingesehen und hat sich mit ihrer Suchtproblematik intensiv auseinandergesetzt.<br />

Sie äussert die Bereitschaft, dies auch in Zukunft weiterhin tun zu wollen. Die Schilderung<br />

ihres Alkoholkonsums lässt den Schluss zu, das Alkohol von ihr als Stimmungsaufheller<br />

und zur Entspannung eingesetzt wird.<br />

So wie Frau ... sich im Moment darstellt, kann mit einer hohen Wahrscheinlichkeit angenommen<br />

werden, dass sie in Zukunft in der Lage sein wird, ihren Alkoholkonsum so<br />

zu regulieren, dass die Gefahr gering erscheint, dass sie die Kontrolle verliert und in<br />

der Folge trinken und fahren nicht trennen kann. Als Auflage für die Wiedererteilung<br />

der Fahrerlaubnis wäre es aus psychologischer Sicht sinnvoll, dass Frau ... sowohl pe-<br />

139

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!