EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz
EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz
EGV-SZ 2001 - Kanton Schwyz
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
B. 11.2<br />
a) Die Vorinstanz bezeichnet den offerierten Zusatzrabatt in den aktenkundigen<br />
Offertzusammenstellungen sowie im angefochtenen Vergabeentscheid<br />
als «Unternehmerangebot» (Vi-act. 3,4,9). In der Beschwerdevernehmlassung<br />
vom 9. März <strong>2001</strong> ist von «Unternehmervariante» die<br />
Rede, die formell und materiell die Voraussetzungen von § 11 SubmV erfülle,<br />
so dass nicht noch eine vollständige separate Offerte als Unternehmervariante<br />
allein für diesen Rabattsatz notwendig gewesen wäre. § 11<br />
SubmV hält fest, Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen müssen<br />
im Angebot enthalten sein oder spätestens bis zum Eingabetermin der<br />
Bewerbung schriftlich eingereicht werden. Nachträgliche Preisnachlässe<br />
sind nicht gestattet.<br />
b) Gemäss § 13 Abs. 3 lit. c VVzIVöB enthält die Ausschreibung u.a.<br />
Angaben über «Gegenstand und Umfang des Auftrages, Information über<br />
Varianten und Daueraufträge, Zeitpunkt der Ausschreibung und Nebenarbeiten».<br />
§ 14 Abs. 1 lit. d VVzIVöB verlangt als Mindestinhalt bei den<br />
Ausschreibungsunterlagen unter anderem Angaben über «besondere Bedingungen<br />
betreffend Varianten, Teilangebote und Bildung von Losen».<br />
In der Ausschreibung wird auf besondere Bedingungen betreffend Varianten<br />
kein Bezug genommen (...). In den Offertunterlagen befindet sich<br />
auf dem Deckblatt eine Querspalte, bei der man anzeichnen musste, ob<br />
eine Gesamtofferte und eine Unternehmervariante (als sep. Zusammenstellung<br />
zur Gesamtofferte») eingereicht wird. Auf Seite 8 der Offertunterlagen<br />
wird unter Ziffer 2 «Ausschreibungsunterlagen» u.a. ausgeführt:<br />
«Bei möglichen Varianten im Leistungsverzeichnis, bzw. Offerttext, ist deren<br />
Total nicht in die Gesamtkalkulation miteinzubeziehen». Des Weiteren:<br />
«Unternehmervarianten: Die Einreichung einer Unternehmervariante<br />
ist nur zusammen mit einem vollständigen Angebot für die ausgeschriebene<br />
Aufgabe (Angebot gemäss vorliegendem Leistungsverzeichnis)<br />
zugelassen. Die Unternehmervarianten als separate Beilage zur<br />
Originalofferte müssen alle Angaben enthalten, die zur technischen und<br />
finanziellen Beurteilung des Angebotes erforderlich sind, insbesondere<br />
das Leistungsverzeichnis der Variante mit den Angaben über unverändert<br />
übernommene Positionen sowie geänderte oder neue Positionen.» Weiter<br />
hinten auf Seite 16 unter «Allgemeine Informationen und Bedingungen<br />
zum Bauprojekt» wird in Ziffer 1.13 festgehalten: «Die (recte: Der) Bauherr<br />
behält sich vor, die Arbeiten gesamthaft an einen einzigen Unternehmer<br />
oder getrennt in Lose an mehrere Bewerber zu vergeben. Die<br />
Einheitspreise bleiben sich in letzterem Falle (recte: Falle) gleich». Damit<br />
wird zu Gunsten der Bauherrschaft die Aufteilung einer konkret ausgeschriebenen<br />
Arbeit unter Beibehaltung der Einheitspreise ermöglicht<br />
(vgl. hiezu § 17 SubmV). Nicht gemeint ist damit aber eine preisliche Verknüpfung<br />
getrennt ausgeschriebener Arbeitsgattungen im Rahmen der<br />
Offertstellung, zumal das Baudepartement in der Ausschreibung Wert<br />
darauf legte, dass die Offerten für verschiedene Arbeitsgattungen auch<br />
getrennt eingereicht werden (vgl. oben Ingress lit. A).<br />
131