regional: :optimal - BKK Scheufelen
regional: :optimal - BKK Scheufelen
regional: :optimal - BKK Scheufelen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
egional:<br />
Die Zeitschrift für unsere Versicherten<br />
:<strong>optimal</strong><br />
Ausgabe 3.2009 73614<br />
: <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>-Fußballcamp im Herbst 2009<br />
: Jahresabschluss 2008
2<br />
Editorial<br />
Inhalt 3.2009<br />
Editorial ................................................................. 2 – 3<br />
<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>-Fußballcamp im Herbst 2009 .... 4<br />
Neuer Wahltarif – Alternative zum starren<br />
Kassen-Einheitssystem ............................................ 5<br />
Kurzarbeitergeld.................................................. 6 – 7<br />
Jahresabschluss 2008 .............................................. 8<br />
In der Mittagspause unfallversichert? .................. 9<br />
Sichern Sie sich Ihre Bonus-Prämie ................... 10<br />
Ihre <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> zieht um .............................. 10<br />
ADS ist keine Modekrankheit ....................... 12 – 13<br />
Prämie sichern!<br />
Geld für die U-Untersuchungen ................... 14 – 15<br />
Befreiung von Zuzahlungen .......................... 16 – 17<br />
Individuelle<br />
Gesundheitsleistungen (IGeL)....................... 18 – 19<br />
Gesetzgeber ändert erneut Regelungen<br />
zum Krankengeld für Selbständige<br />
ab 1. August 2009..................................................... 20<br />
Impressum ................................................................ 20<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
Liebe<br />
Leserinnen,<br />
liebe Leser,<br />
bei Erscheinen dieser Ausgabe von <strong>regional</strong>:<strong>optimal</strong> befinden wir uns unmittelbar<br />
vor den Wahlen zum Deutschen Bundestag. Die Gesundheitspolitik ist<br />
traditionell eines der Wahlkampfthemen, welches von der Bevölkerung sehr<br />
kritisch unter die Lupe genommen wird. Kein Wunder: Von allen Trägern der<br />
Sozialversicherung treten die Menschen im Laufe des Lebens mit den gesetzlichen<br />
Krankenkassen am häufigsten in direkten Kontakt.<br />
Die Versicherten erfahren Änderungen in der Ausgestaltung der Finanzierungs-<br />
und Leistungsprinzipien – insbesondere bei den gesetzlichen Krankenkassen<br />
– in der Regel sehr viel schneller und nehmen diese plastischer wahr<br />
als in anderen Bereichen der Sozialversicherung.<br />
Beispiel gesetzliche Rentenversicherung:<br />
Als Beschäftigter zahlen Sie statistisch betrachtet nach dem heutigen Stand<br />
der Dinge ungefähr 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Idealerweise<br />
(wenn Sie im Laufe Ihres Erwerbslebens keine Rehabilitationsleistungen<br />
benötigen und bei halbwegs guter Gesundheit die Altersgrenze für<br />
den Rentenbezug erreichen) haben Sie mit den Trägern der Rentenversicherung<br />
jahrzehntelang nichts zu tun: Der Beitrag wird monatlich von Ihrem Lohn<br />
abgezogen; einmal im Jahr erhalten Sie eine Rentenauskunft; irgendwann –<br />
grauhaarig – stellen Sie einen Rentenantrag und bekommen sodann (hoffentlich)<br />
jeden Monat eine Rente in mehr oder weniger adäquater Höhe auf Ihr<br />
Konto überwiesen: Das war’s im Großen und Ganzen. Für die gesetzliche<br />
Rentenversicherung wenden Sie trotz relativer Anonymität zwischen den Beteiligten<br />
ungefähr 25 Prozent mehr Beitragsgeld im Laufe Ihres Erwerbslebens<br />
auf als für die gesetzliche Krankenversicherung.<br />
Beispiel Arbeitslosenversicherung:<br />
Mit der Arbeitslosenversicherung machen Sie statistisch betrachtet 2,5-mal<br />
in Ihrem Leben Bekanntschaft. Als Durchschnittsbeschäftigter beziehen Sie<br />
genau fünf Monate Arbeitslosengeld oder vergleichbare Leistungen. Dafür ist<br />
die Arbeitslosenversicherung mit einem momentanen Beitragssatz von 2,8<br />
Prozent Ihres Bruttoverdienstes auch ein echtes „Schnäppchen“.<br />
Sie können sich aber drehen und wenden, wie Sie wollen: Um uns – die gesetzliche<br />
Krankenversicherung – kommen Sie nicht herum, selbst wenn Sie<br />
relativ bzw. kerngesund sind: Sie entrichten 10 Euro Praxisgebühr im Quartal<br />
bereits für einen kleinen Schnupfen; wenn Sie Familie haben, müssen Sie<br />
einmal jährlich einen Fragebogen ausfüllen, freiwillig versichert? Die jährliche<br />
Einkommensanfrage lässt grüßen! Selbst als Rentner oder chronisch kranker<br />
Patient bleiben Sie von Formularen und Schriftkram nicht verschont: Zuzahlungsbefreiung<br />
und Teilnahmeerklärungen an diversen DMP-Programmen –<br />
eine fortlaufende, lebenslange Herausforderung. Regelrechte Verwaltungsex-
zesse laden diejenigen Versicherten auf sich, welche tollkühnerweise<br />
an einem Bonusmodell oder Wahltarif einer Krankenkasse<br />
teilnehmen. Sie müssen Quittungen sammeln, einreichen,<br />
die Richtigkeit sämtlicher Angaben bestätigen, diverse Antragsund<br />
Abgabefristen beachten und dürfen ja keinen Stempel vergessen.<br />
Ansonsten droht „krankenkässliches“ Ungemach.<br />
Die vorangegangene Darstellung fällt sicherlich etwas überspitzt<br />
aus und ist natürlich auch mit einem Schuss Ironie versehen.<br />
Trotzdem werden Sie mir vielleicht überwiegend in der<br />
Aussage zustimmen, dass der Verwaltungs- und damit der Zeitaufwand<br />
für die gesetzlich Krankenversicherten in den vergangenen<br />
Jahren enorm zugenommen hat. Wenn Sie Ihren Arzt<br />
fragen (wie von einer Mitwettbewerberin auf beinahe allen zur<br />
Verfügung stehenden Litfaßsäulen Baden-Württembergs empfohlen),<br />
wird er Ihnen in etwa dieselbe Auskunft erteilen.<br />
Warum ändern Sie das als Vorstand der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> nicht, werden<br />
Sie mich berechtigterweise an dieser Stelle fragen?<br />
Ganz einfach: Weil ich bzw. wir nicht die Urheber dieser Bestimmungen<br />
sind. Es ist das eine, politische Entscheidungen zu treffen,<br />
das andere jedoch, diese Beschlüsse den Versicherten und<br />
den Menschen zu vermitteln. Die – zu Recht! – viel bescholtene<br />
Bürokratie denkt sich nicht ein gelangweilter Kassenmitarbeiter<br />
aus, sondern sie entstammt der Feder diverser Ministerien und<br />
angeschlossener Behörden, welche – der Quadratur des Kreises<br />
folgend – in aller Regel keinen direkten Bezug zum Versicherten,<br />
zum Patienten oder zum Beitragszahler haben.<br />
Entgegen behördlicher Meinung kann man nicht den Rhein<br />
kraft Rechtsverordnung am Fließen hindern. Die Gesundheitspolitik<br />
der nächsten vier Jahre sollte sich daher meiner Meinung<br />
nach an dem ganz einfachen Schmidt’schen (Helmut nicht Ulla!!!)<br />
Muster orientieren: Entbürokratisieren, Entbürokratisieren,<br />
Entbürokratisieren. Und: Um Himmels Willen bitte keine neuen<br />
Prämienchen und Gebührchen, deren Verwaltung das Zigfache<br />
des ausgelobten bzw. einzuziehenden Betrages verschlingt.<br />
Allen alltäglichen Ärgernissen zum Trotz bin ich jedoch der festen<br />
Überzeugung, dass sich das Gesamtprodukt „gesetzliche<br />
Krankenversicherung“ sehen lassen kann. Insbesondere im internationalen<br />
Vergleich. Ungefähr 90 Prozent der deutschen<br />
Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert – und zwar unabhängig<br />
davon, ob man in einem Beschäftigungsverhältnis<br />
steht oder nicht. Herr Obama wäre vermutlich froh, auch nur<br />
annähernd diesen Wert in seinem Land erreichen zu können.<br />
Ob nun die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
in jedem Einzelfall ideal oder komfortabel ausgestaltet sind, darüber<br />
lässt sich trefflich streiten. Ob es gerecht ist, dass es (für<br />
sogenannte Besserverdienende) eine Beitragsbemessungsgrenze<br />
gibt, dass ausgerechnet die relativ Gesunden und Gutverdienenden<br />
in die private Krankenversicherung abwandern<br />
dürfen, ob es ratsam ist, überhaupt eine Praxisgebühr sozusagen<br />
als Eintrittsgeld beim Arzt zu verlangen, darüber lässt sich<br />
trefflich streiten. Über Zuzahlungen generell und über die beste<br />
Behandlungsmethode im Einzelfall sowieso.<br />
Unbestritten ist jedoch, dass jeder Mensch in Deutschland<br />
einen Krankenversicherungsschutz haben sollte und sich diesen<br />
auch leisten können muss. Dieses Solidarprinzip hat sich durch<br />
die Jahrzehnte bewährt und sollte unserer Meinung nach nicht<br />
für kurzfristige Effekthaschereien zur Disposition gestellt werden.<br />
Es muss jeder Mensch in Deutschland Zugang haben zu ärztlicher<br />
und zahnärztlicher Behandlung, zu modernen und wirksamen<br />
Arzneimitteln, zur Krankenhausbehandlung und zu notwendigen<br />
ambulanten und stationären Heilmaßnahmen.<br />
Darüber hinaus muss es sichergestellt sein, dass kein Erwerbstätiger<br />
im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit<br />
sein Einkommen verliert (Krankengeld) und er und seine<br />
Familie dadurch in Existenznöte geraten. Darüber lässt sich<br />
meiner Meinung nach nicht trefflich streiten. Dafür steht die<br />
gesetzliche Krankenversicherung und dafür steht insbesondere<br />
die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>. Ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente<br />
und auf eine saubere und belastbare Finanzierung<br />
gestellt (siehe Geschäftsbericht 2008, Seite 8) wird vollends<br />
ein Schuh daraus.<br />
Basierend auf Ihren Rückmeldungen unserer Gesamtmitgliederbefragung<br />
bietet die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> ab 1. August 2009 eine<br />
ganze Reihe von zusätzlichen Leistungen, die über den gesetzlichen<br />
Rahmen hinausgehen und weder mit Fragen nach<br />
dem Alter, dem Einkommen oder gar dem Gesundheitszustand<br />
verbunden sind. Wir werden Sie in den nächsten Wochen über<br />
Ihre neuen Möglichkeiten wie z. B. der professionellen Zahnreinigung,<br />
die der Behandlung als Privatpatient, der Kostenerstattung<br />
für Homöopathie sowie zum Bezug von Originalarzneimitteln<br />
usw. informieren.<br />
Hierfür ist keine private Zusatzversicherung erforderlich. Alle<br />
neuen Leistungen sind ganz altbacken im Rahmen unserer<br />
Satzung – solidarisch und von den Versicherten unserer<br />
Gemeinschaft eigenverantwortlich finanziert – abgebildet.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen einer hoffentlich<br />
abwechslungsreichen und informativen Ausgabe von<br />
<strong>regional</strong>:<strong>optimal</strong>.<br />
Ihr<br />
Bernd Kratschmer<br />
Editorial<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
3
4<br />
Kids<br />
✁<br />
Bitte senden Sie dieses Formular in einem Kuvert an<br />
<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>, Fußballcamp, Neue Straße 95, 73230 Kirchheim/Teck,<br />
oder per Fax an 07021 89-662750 oder schreiben Sie uns eine<br />
E-Mail an info@bkk-scheufelen.de<br />
<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>-Fußballcamp im Herbst 2009<br />
mit Jimmy Hartwig (ehemaliger Deutscher Nationalspieler)<br />
Wer Lust auf Fußball pur hat, ist hier goldrichtig. Wir<br />
führen Freiluft- und Hallen-Camps in Kirchheim/Teck<br />
durch. Teilnehmen können alle Jungs und Mädchen<br />
im Alter von 8 bis 14 Jahren. Die Teilnehmerzahl ist<br />
auf 22 Personen begrenzt.<br />
Es werden zwei Trainingseinheiten pro Tag auf Rasen,<br />
Kunstrasen oder in der Halle täglich von 10 Uhr bis 15<br />
Uhr absolviert. Diese Trainingseinheiten werden von<br />
Ex-Nationalspieler Jimmy Hartwig durchgeführt. Bei<br />
diesem Fußball-Training lernt Ihr, wie wichtig es ist, in<br />
einem Team zu spielen. Auch werden Eure technischen<br />
Fertigkeiten beim Fußballspielen noch verfeinert.<br />
Dies hilft Euch auf jeden Fall beim nächsten<br />
Spiel in Eurem Verein. Ihr seid in keinem Verein? Vielleicht<br />
bekommt Ihr ja Lust darauf.<br />
Wer mitmacht, erhält ein T-Shirt. Die restliche Ausrüstung<br />
(Schuhe, Stutzen, Duschsachen usw.) müsst Ihr<br />
bitte selbst mitbringen. An die Verpflegung wurde auch<br />
gedacht. An allen drei Tagen bekommen die Teilnehmer<br />
ein Mittagessen inklusive Getränk. Während den Trainingseinheiten<br />
bekommt Ihr ausreichend Mineralwasser.<br />
Für unsere Versicherten wurde ein spezieller Vorteilspreis<br />
ausgehandelt. Die Teilnahmegebühr beträgt<br />
nur 60 Euro.<br />
Anmeldeformular Fußballcamp Anmeldeschluss: 16.10.2009<br />
Hiermit melde ich mich verbindlich für das <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>-Fußballcamp<br />
vom 26. Oktober 2009 bis 28. Oktober 2009 an (Hallentraining/Freilufttraining)<br />
Name<br />
Straße<br />
Telefon<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
Hier ein paar Daten aus dem Leben von Jimmy Hartwig:<br />
Jimmy Hartwig wurde am 5. Oktober 1954 in Offenbach<br />
am Main geboren. 1972 bekam er bereits mit<br />
18 Jahren seinen ersten Bundesliga-Lizenzvertrag.<br />
1974 wechselte er zum TSV 1860 München, mit dem<br />
er 1977 in die Bundesliga aufstieg. Im Jahr 1978 erhielt<br />
er seinen Vertrag als Stammspieler beim Hamburger<br />
SV, wo er bis 1984 seine erfolgreichsten<br />
Profijahre verbrachte. Mit dem HSV errang<br />
Jimmy Hartwig drei Deutsche Meistertitel,<br />
absolvierte 47 Europapokal Spiele und<br />
gewann 1983 den Europa-Cup der<br />
Landesmeister. Unter Bundestrainer Jupp<br />
Derwall trug Hartwig insgesamt 16 Mal<br />
das deutsche Nationaltrikot. Nach Beendigung<br />
seiner Karriere als Profispieler war<br />
Hartwig als Trainer u. a. beim „FC Sachsen<br />
Leipzig“ unter Vertrag. Ab August<br />
1998 stellte er sein Fußball-Know-how<br />
dem Deutschen Sportfernsehen<br />
„DSF“ zur Verfügung. Er wurde<br />
dann Co-Moderator der DSF-<br />
Sendung „Mittendrin“.<br />
Vorname<br />
E-Mail<br />
Versicherungsnummer Konfektionsgröße<br />
Wohnort<br />
Bitte überweisen Sie den Betrag von 60 Euro auf unser Konto-Nr: 200 11 55 bei der LBBW, BLZ 600 501 01.<br />
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer und den Vornamen des Kindes an,<br />
z. B. 0012345678, Marc (Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst nach Zahlungseingang gültig wird!)<br />
Unterschrift Erziehungsberechtigter Unterschrift Kind<br />
PLZ<br />
Alter<br />
Vereinsspieler<br />
❒ ja ❒ nein
Neuer Wahltarif<br />
Alternative zum starren Kassen-Einheitssystem<br />
Autorin: Gerda Gloger<br />
Mit unserem neuen Wahltarif „Leistungsverzicht“<br />
können sich Versicherte bei der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> eine<br />
jährliche Prämie von 150 Euro sichern. Dabei wird es<br />
den Versicherten ermöglicht, bestimmte Leistungen<br />
abzuwählen, die dem einzelnen als nicht so wichtig<br />
erscheinen.<br />
Verzichtet wird dabei nur auf besondere Leistungen<br />
wie künstliche Befruchtung, Häusliche Krankenpflege,<br />
Mutter/Vater-Kind-Kuren, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgekuren,<br />
Haushaltshilfe sowie Fahrkosten (ausgenommen<br />
Rettungsfahrten).<br />
Der Vorteil liegt auf der Hand: Mehr Wahlfreiheit für<br />
den Umfang des persönlichen Versicherungsschutzes<br />
je nach persönlicher Lebenslage und Bedarf. Sie können<br />
somit (fast) alle Leistungen der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />
in Anspruch nehmen, ohne dass die Zahlung der Prämie<br />
gefährdet wird oder Sie Leistungen selbst bezahlen<br />
müssen.<br />
Der Tarif ist besonders für Versicherte attraktiv, die<br />
eine Alternative zum starren Kassen-Einheitssystem<br />
suchen. Alle Mitglieder, deren Beiträge nicht vollständig<br />
von Dritten getragen werden, können diesen Tarif<br />
wählen und so Beiträge einsparen.<br />
Selbstverständlich haben Sie bei diesem Wahltarif einen<br />
Schutzschirm. Der Selbstbehalt für die aufgeführten<br />
Leistungen ist auf 300 Euro jährlich begrenzt. Das<br />
heißt, sollten im Bedarfsfall höhere Kosten entstehen,<br />
werden diese von der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> selbstverständlich<br />
übernommen. Die Prämie von 150 Euro jährlich<br />
dagegen gerechnet, ergibt somit ein maximales<br />
Risiko von 150 Euro.<br />
: Information/Kontakt<br />
Service<br />
Bei Fragen zu den Wahltarifen stehen wir Ihnen jederzeit<br />
gerne zur Verfügung.<br />
: Kundencenter 07021 89-2701<br />
info@bkk-scheufelen.de<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
5
6<br />
Information<br />
Kurzarbeitergeld<br />
Auswirkungen in der Sozialversicherung<br />
Autoren: Gerda Gloger und Frank Pallinger<br />
Was ist Kurzarbeitergeld?<br />
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur<br />
für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III. Es ermöglicht<br />
bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung<br />
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />
und soll Entlassungen vermeiden.<br />
Quelle Grafik: www.bmas.de<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
Verändert das Kurzarbeitergeld meinen Versicherungsstatus<br />
bei meiner Krankenkasse?<br />
Nein – bei Kurzarbeit handelt es sich regelmäßig um<br />
ein vorübergehendes Ereignis, das den Status des<br />
Mitglieds als Arbeitnehmer/in, der/die wegen Überschreitens<br />
der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei<br />
ist, nicht beeinflusst. Das geringere<br />
Einkommen durch Kurzarbeit hat keinerlei Auswirkungen<br />
auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze.<br />
Bei der Prüfung der Frage, ob das tatsächliche regelmäßige<br />
Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
überschritten hat, wird das Arbeitsentgelt in<br />
der Höhe angesetzt, in der es ohne Kurzarbeit erzielt<br />
worden wäre. Diese Regelung gilt jedoch nicht für<br />
das sogenannte Transferkurzarbeitergeld. Hierbei handelt<br />
es sich um eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes.<br />
Es wird in den Fällen sogenannter Betriebsänderungen<br />
gezahlt, das heißt wenn die ausscheidenden<br />
Arbeitnehmer zu einer betriebsorganisatorisch eigenständigen<br />
Einheit zusammengefasst werden.<br />
Mindert die Kurzarbeit meinen Rentenanspruch?<br />
Ja – allerdings wirkt sich die Kurzarbeit – wenn auch<br />
nur relativ geringfügig – mindernd auf die spätere<br />
Rentenhöhe aus, wie das folgende Beispiel zeigt.
Beispiel für den<br />
Rentenanspruch:<br />
Ein Jahr Beschäftigung<br />
ohne Kurzarbeit ergibt<br />
bei einem unterstellten<br />
Verdienst von<br />
2.400 Euro brutto monatlich<br />
einen künftigen Rentenanspruch<br />
von 24,80<br />
Euro monatlich. Bei einem<br />
Verdienst während<br />
der Kurzarbeit von 1.000<br />
Euro monatlich erhöht<br />
ein Jahr Kurzarbeit den<br />
späteren Rentenanspruch<br />
um rund 21,90<br />
Euro monatlich. Der Unterschied<br />
beträgt also<br />
rund drei Euro im Monat.<br />
Würden nur aus dem<br />
tatsächlichen monatlichen<br />
Arbeitsverdienst<br />
während der Kurzarbeit<br />
in Höhe von 1.000 Euro<br />
Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt – also ohne<br />
die zusätzlichen Beiträge aufgrund der rentenrechtlichen<br />
Regelungen zum Kurzarbeitsgeld – würde nur<br />
ein Rentenanspruch von rund 10,60 Euro im Monat<br />
bestehen.<br />
Welche Auswirkungen dies im konkreten Einzelfall zur<br />
Folge hat, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
erfragen.<br />
: Information/Kontakt<br />
Information<br />
Qualifizierung in der<br />
Kurzarbeit<br />
Die Phase der Kurzarbeit<br />
kann gut als Zeit für eine<br />
Qualifizierung dienen. Viele<br />
Unternehmen nutzen<br />
diese Chance und ermöglichen<br />
der Belegschaft eine<br />
Fortbildung. Der Arbeitnehmer<br />
kann in diesem<br />
Fall 60 bzw. 67 Prozent<br />
vom letzten Nettolohn<br />
während der Fortbildungszeit<br />
erhalten.<br />
Über die Möglichkeiten<br />
der Fortbildung und der<br />
Zuschüsse von Weiterbildungskosten<br />
informiert<br />
Sie der Arbeitgeber und<br />
die Bundesagentur für<br />
Arbeit.<br />
Quelle Grafik: www.bmas.de<br />
Ihr persönlicher Ansprechpartner zum Kurzarbeitergeld<br />
: Frank Pallinger 07021 89-2706<br />
fpallinger@bkk-scheufelen.de<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
7
8<br />
<strong>BKK</strong> intern<br />
Jahresabschluss 2008<br />
Wieder ein Topergebnis in der über 120-jährigen Firmengeschichte erzielt<br />
Im letzten Geschäftsjahr vor Einführung des Gesundheitsfonds<br />
haben wir erneut bewiesen, dass wir zu<br />
den finanzstärksten und besten gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
in Deutschland zählen. Mit überdurchschnittlichen<br />
Leistungsangeboten, <strong>optimal</strong>em Service<br />
und einem soliden Finanzmanagement sind wir rund<br />
um die Uhr der starke Partner für Sie und Ihre Gesundheit.<br />
Erneut konnten wir ein Spitzenrechnungsergebnis<br />
– in absoluten Werten gemessen, sogar das<br />
Nachstehend die Zahlen im Überblick<br />
Einnahmenbereiche absolut in Euro je Mitglied in Euro<br />
Einnahmen Beiträge insgesamt 136.652.761,94 4.217,05<br />
sonstige Einnahmen 3.466.568,40 106,97<br />
Ausgaben in ausgewählten Leistungsbereichen<br />
ausgewählte Leistungsbereiche absolut in Euro je Mitglied in Euro<br />
ärztliche Behandlung 13.054.064,17 402,84<br />
zahnärztliche Behandlung 6.073.100,97 187,41<br />
Zahnersatz 1.076.314,14 33,21<br />
Arzneimittel 10.164.804,64 313,68<br />
Heil- und Hilfsmittel 3.396.230,04 104,81<br />
Krankenhausbehandlung 15.138.501,87 467,17<br />
Krankengeld 5.127.596,92 158,24<br />
Leistungen bei Schwangerschaft, Mutterschaft 3.970.875,76 122,54<br />
Prävention und Früherkennung 2.033.586,40 62,76<br />
sonstige Leistungen 3.080.308,53 95,06<br />
Sonstige Ausgaben<br />
sonstige Ausgabebereiche absolut in Euro je Mitglied in Euro<br />
Ausgaben für Finanzausgleiche – RSA/RP 69.097.506,14 2.132,32<br />
sonstige Aufwendungen 154.269,29 4,75<br />
Verwaltungs- und Verfahrenskosten gesamt 3.969.595,74 122,50<br />
Ergebnis<br />
Auch unter den gänzlich neuen Bedingungen des seit 1. Januar 2009 bestehenden Gesundheitsfonds konnten<br />
wir dank unserer soliden Finanzbasis nochmals unser Leistungsportfolio über unsere neuen Top-Wahltarife für<br />
Sie ergänzen. Es bewährt sich also unsere starke Solidargemeinschaft. Lassen Sie sich beraten!<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
Beste der Firmengeschichte – erzielen. Am 14. Mai<br />
2009 bestätigte der unabhängige Prüfer, welcher mit<br />
der Prüfung der Ergebnisse der Jahresrechung 2008<br />
beauftragt war, „Die Jahresrechnung ist in sachlicher,<br />
formaler und rechnerischer Hinsicht richtig und vollständig<br />
aufgestellt. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />
geführt“. Ein Ergebnis, das sich – so meinen<br />
wir – sehen lassen kann.<br />
Ergebnis absolut je Mitglied<br />
Überschuss der Einnahmen 3.782.575,73 116,73
Autoren: Wolfgang Büser und Maik Heitmann<br />
Auf dem Weg in die Kantine stehen Arbeitnehmer unter<br />
dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Auch der Weg in ein Restaurant, zu einem Imbiss<br />
oder zu einem Lebensmittelgeschäft, wo Nahrungsmittel<br />
für die Pause besorgt werden, ist versichert.<br />
Nicht versichert ist der Einkauf oder der Aufenthalt in<br />
der Kantine selbst. Der Versicherungsschutz endet<br />
buchstäblich an der Eingangstür von Kantine, Restaurant<br />
oder Supermarkt.<br />
Die Einnahme der Mahlzeiten zählt zu den privaten,<br />
„eigenwirtschaftlichen“ Tätigkeiten. Deshalb sind<br />
Unfälle in Folge des Essens oder Trinkens – zum Beispiel<br />
Verbrennen, der Abbruch eines Zahnes oder eine<br />
Vergiftung durch verdorbene Nahrungsmittel – im<br />
Regelfall nicht versichert. Auch Unfälle bei sogenannten<br />
„Nebenverrichtungen“, wie dem Öffnen einer Flasche,<br />
dem Kochen von Kaffee oder dem Schneiden<br />
von Obst, sind nicht versichert. Darauf machen die<br />
Unfallkassen aufmerksam.<br />
So hatte das Bundessozialgericht einen Fall zu entscheiden,<br />
in dem ein Arbeitnehmer, der in der Mittagspause<br />
in einem Supermarkt Getränke holte, die<br />
während der Arbeitszeit getrunken werden sollten,<br />
dort stürzte und sich verletzte. Das Urteil: Die Wege<br />
dorthin und zurück waren gesetzlich unfallversichert,<br />
nicht jedoch der Aufenthalt im Kaufhaus selbst.<br />
(AZ: B 2 U 24/02 R)<br />
In der Mittagspause<br />
unfallversichert?<br />
Ein Spaziergang ist ein rein privates Vergnügen<br />
Recht<br />
Arbeitet ein Arbeitnehmer ohne Mittagspause und<br />
nimmt er erst am späten Nachmittag zu Hause sein<br />
Mittagessen ein, um anschließend noch einmal zum<br />
Betrieb zu fahren, von wo aus er einen Kunden beliefern<br />
soll, so steht er auch auf dem zweiten Arbeitsweg<br />
unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Das gilt auch für den Fall, dass der Weg zur<br />
Arbeitsstelle nicht weit (hier etwa 1.000 Meter lang)<br />
ist und auch zu Fuß hätte zurückgelegt werden können.<br />
(Hier war der Mann schwer verletzt worden,<br />
nachdem er auf dem zweiten Weg zum Betrieb an<br />
seinem Pkw ein Schleifgeräusch festgestellt hatte.<br />
Als er unter das aufgebockte Auto kroch, rutschte der<br />
Wagenheber ab und quetschte seinen Kopf. Das Bundessozialgericht<br />
erkannte das Unglück als Arbeitsunfall<br />
an. (AZ: B 2 U 24/06 R)<br />
Pausenspaziergang nicht geschützt<br />
Eine Arbeitnehmerin machte während ihrer Mittagspause<br />
einen Spaziergang. Sie verließ deswegen den<br />
Betrieb und stürzte auf einem eisglatten Gehweg.<br />
Das Bundessozialgericht sprach die Berufsgenossenschaft<br />
von der Leistung frei. (AZ: B 2 U 30/00 R) In einem<br />
anderen Fall auch das Sozialgericht Dortmund:<br />
Dort war eine Arbeitnehmerin mehr als zwei Stunden<br />
früher als üblich zur Arbeit gefahren (um 10.45 Uhr<br />
statt um 13.00 Uhr). Auf diesem Weg wurde sie in einen<br />
Unfall verwickelt. „Keine Leistung“, so das Gericht<br />
– auch wenn der Arbeitsweg deshalb so früh begonnen<br />
wurde, weil die Frau in der Werkskantine<br />
noch zu Mittag essen wollte. (AZ: S 11 U 44/00)<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
9
10<br />
Information<br />
Sichern Sie sich Ihre Bonus-Prämie<br />
Haben Sie Ihre Vorsorgeuntersuchungen dieses Jahr schon<br />
durchgeführt?<br />
Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, Ihr Bonusheft<br />
für den Gesundheits- oder Family-Bonus für das<br />
Jahr 2009 bei uns einzureichen.<br />
Damit wir Ihren Bonus ohne Zeitverzug an Sie auszahlen<br />
können, bitten wir Sie, Ihr Bonusheft vor Ihrer Einreichung<br />
noch einmal auf Vollständigkeit zu prüfen.<br />
Vielen Dank für Ihre Mühe.<br />
Für Teilnehmer am Gesundheitsbonus<br />
Wir können leider nur die Prämienpunkte berücksichtigen,<br />
die im Bonusheft mit Datum, Stempel und Unterschrift<br />
nachgewiesen sind, oder wenn alternativ<br />
entsprechende Bescheinigungen vorliegen.<br />
Für Teilnehmer am Family-Bonus<br />
Alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen für Eltern<br />
und Kinder müssen im Bonusheft von der Arztpraxis<br />
entsprechend den Vorgaben dokumentiert sein.<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
Wenn Sie noch nicht alle Vorsorgeuntersuchungen<br />
durchgeführt haben, nutzen Sie bitte die Zeit bis zum<br />
Jahresende, um diese nachzuholen. Somit sichern Sie<br />
sich Ihre Family-Bonus-Prämie. Denn leider können<br />
wir Ihnen keine Prämie auszahlen, wenn nicht alle Untersuchungen<br />
erfolgt sind.<br />
Ergänzender Hinweis<br />
Bitte beachten Sie, dass bei Kindern ab sechs Jahren<br />
die Zahnvorsorge zweimal jährlich durchgeführt werden<br />
muss.<br />
: Information/Kontakt<br />
Ihre <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> zieht um<br />
Nach fünf Jahren in Kirchheim/Teck-Nabern haben wir<br />
uns nun aus Platzmangel auf die Suche nach neuen<br />
Räumlichkeiten begeben. An unserem momentanen<br />
Standort sind unsere Mitarbeiter aufgrund des fehlenden<br />
Platzes auf zwei verschiedene Gebäude verteilt. Um die<br />
Verwaltungsabläufe zu straffen und somit auch Kosten zu<br />
reduzieren, haben wir uns für ein anderes Gebäude direkt<br />
in Kirchheim entschieden. Der Umzug wird im November<br />
bzw. Dezember 2009 stattfinden.<br />
Auch am neuen Standort bieten wir Ihnen unseren zuverlässigen<br />
und schnellen Service sowie eine qualifizierte Beratung,<br />
die auf mehr als 120 Jahren Erfahrung basiert. Selbstverständlich<br />
informieren wir Sie rechtzeitig per Post über<br />
unsere neue Anschrift in Kirchheim. Es besteht eine günstige<br />
Verkehrsanbindung und es sind genügend Parkplätze<br />
vorhanden.<br />
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne unter unserer kostenfreien<br />
24h-Hotline 0800 2552965 zur Verfügung.<br />
Bei Fragen zu den Bonusmodellen stehen wir Ihnen jederzeit<br />
gerne zur Verfügung.<br />
: Kundencenter 07021 89-2701<br />
info@bkk-scheufelen.de
✁
12<br />
Gesundheit<br />
ADS ist keine Modekrankheit<br />
ADS ist eine neurobiologische Störung mit Besonderheiten in der Informationsverarbeitung<br />
Hinter der Abkürzung „AD(H)S“ verbirgt sich der<br />
Begriff Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)<br />
Syndrom. Es liegen Auffälligkeiten in den Aufmerksamkeitsfunktionen<br />
und eine mangelnde Impulssteuerung<br />
vor. Betroffene sind in ihrer Konzentrationsfähigkeit<br />
erheblich eingeschränkt.<br />
Folgende Symptome bei Kindern sind auffällig<br />
: unaufmerksam und leicht ablenkbar<br />
: verträumt und hyperaktiv<br />
: impulsiv<br />
: vergesslich<br />
: zerstreut oder chaotisch<br />
: Regeln können nicht oder nur schwer eingehalten<br />
werden<br />
: stimmungslabil<br />
: kein oder wenig Selbstwertgefühl<br />
: schlechtes Sozial- und Arbeitsverhalten<br />
Aktuelle Versorgungssituation<br />
Die Fallzahlen, der Einsatz von Medikamenten und damit<br />
die Behandlungskosten steigen kontinuierlich an.<br />
Es gibt Fälle von Unterversorgung, aber auch von<br />
Über- und Fehlversorgung. Eine flächendeckende, bedarfsgerechte<br />
Versorgung von AD(H)S Patienten erfordert<br />
daher das Angebot von <strong>regional</strong>en Versor-<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
gungsstrukturen, die eine qualitativ hochwertige, leitlinienbasierte<br />
Diagnostik und Therapie in der ambulanten<br />
ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung<br />
sicherstellen. Über 16.000 bei <strong>BKK</strong> versicherten Kinder<br />
und Jugendliche in Baden- Württemberg sind an<br />
AD(H)S erkrankt. Vor diesem Hintergrund wurde in<br />
Zusammenarbeit mit den <strong>BKK</strong>-Verbänden, der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung und der Kassenärztlichenvereinigung<br />
Baden- Württemberg, ein neues<br />
Konzept entwickelt, das die Versorgung von betroffenen<br />
Kindern und Jugendlichen signifikant verbessert.<br />
Grundinformationen zum neuen Konzept<br />
AD(H)S betroffene Kinder und Jugendliche im Alter<br />
zwischen 4 und 17 Jahren können an diesem zielgerichteten<br />
und qualitätsgesicherten Programm teilnehmen.<br />
Dafür werden AD(H)S-Teams gebildet, in denen<br />
die beteiligten Ärzte und Psychotherapeuten vor Ort<br />
zusammen mit weiteren Leistungserbringern fachübergreifend<br />
zusammenarbeiten. Der Patient wird<br />
vom Arzt oder vom Psychotherapeuten direkt versorgt,<br />
der Mitglied eines AD(H)S-Teams ist. Dieser<br />
überprüft den Patienten durch eine umfassende Diagnostik<br />
und Differenzialdiagnostik, um gewährleisten<br />
zu können, dass nur Patienten mit gesicherten Diagnosen<br />
an diesem Programm teilnehmen.
Versorgungsauftrag und Strukturanforderungen<br />
Der Patient profitiert von einem festen Ansprechpartner<br />
und Koordinator, der u.a. die Therapieziele abstimmt<br />
und eine leitliniengemäße Therapie und Dokumentation<br />
sicherstellt. Der Behandlungsablauf wird mindestens<br />
einmal halbjährlich überprüft. Fälle, die das Behandlungsziel<br />
nicht erreicht haben, werden im AD(H)S-Team<br />
besprochen. Zunächst ist ein Behandlungsversuch ohne<br />
den Einsatz von Medikamenten vorgesehen. Vor einer<br />
medikamentösen Therapie und begleitend dazu sind<br />
psychoedukative, sozialpsychiatrische, psychiatrische<br />
und psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen individuell<br />
anzuwenden. Alle Ärzte, welche an einem <strong>regional</strong>en<br />
AD(H)S-Team teilnehmen möchten, müssen<br />
spezifische Anforderungen und Zusatzausbildungen sowie<br />
Erfahrungen nachweisen.<br />
Ziele des Vertrages<br />
Das Ziel einer Behandlung ist es, die Symptome des<br />
AD(H)S zu mindern, damit der Patient sich altersentsprechend<br />
entwickeln und sich wieder besser in sein<br />
soziales Umfeld eingliedern kann. Die Patienten und<br />
Gesundheit<br />
deren Sorgeberechtigten werden umfassend über Inhalte<br />
und Ziele einer Behandlung aufgeklärt und erhalten<br />
eine individuell für den Patienten aufbereitete Patienteninformation.<br />
Im Mittelpunkt des Konzeptes<br />
steht der Patient mit seiner Familie.<br />
Seit dem 1. April 2009 ist dieses Programm in Kraft<br />
getreten und somit können auch unsere Versicherten<br />
ab sofort teilnehmen. Nähere Informationen sowie<br />
Ärztelisten der teilnehmenden Ärzte in Ihrem Umkreis<br />
erhalten Sie direkt von uns. Wir stehen Ihnen jederzeit<br />
gerne für Ihre offenen Fragen zur Verfügung.<br />
: Information/Kontakt<br />
Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema AD(H)S<br />
Julia Schwenkel A – K 07021 89-2763<br />
jschwenkel@bkk-scheufelen.de<br />
Regina Benke L – Z 07021 89-2762<br />
rbenke@bkk-scheufelen.de<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
13
14<br />
Information<br />
Prämie sichern!<br />
Geld für die U-Untersuchungen<br />
Autorin: Gerda Gloger<br />
Eltern, die bei der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> versichert sind, haben<br />
gut lachen. Sie können durch unser Kinderhausarztmodell<br />
eine Prämie bis zu 40 Euro im Kalenderjahr<br />
erhalten.<br />
Früherkennungs-Untersuchungen bei Kindern sind<br />
wichtig, denn sie haben das Ziel, Krankheiten und Probleme<br />
früh zu erkennen und zu behandeln. Und weil<br />
der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> die Gesundheit der Kinder ganz<br />
besonders am Herzen liegt, zahlen wir Ihnen als Belohnung<br />
für die Teilnahme an den U-Untersuchungen<br />
eine Prämie.<br />
Sie sollten die Vorsorge-Checks nicht versäumen.<br />
Denn die Ärzte erkennen dabei, ob Ihr Kind krank ist<br />
oder sich seine Entwicklung verzögert. Für alle Früherkennungsuntersuchungen<br />
ist das Alter vorgegeben.<br />
Dies hat seinen guten Grund, denn die Früherkennung<br />
und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen<br />
sind nur in einer bestimmten Altersspanne erfolgversprechend.<br />
Die U1 und die U2 werden bereits<br />
kurz nach der Entbindung bzw. zwischen dem dritten<br />
und siebten Lebenstag im Krankenhaus durchgeführt.<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
Im wichtigen ersten Lebensjahr Ihres Kindes folgen<br />
dann noch vier weitere Untersuchungen. Später werden<br />
die Abstände zwischen den Checks Ihres Kindes<br />
immer größer. Diese Vorsorgetermine sind nicht verpflichtend.<br />
Allen Eltern werden sie aber eindringlich<br />
empfohlen, denn je früher Krankheiten oder Funktionsstörungen<br />
erkannt werden, desto besser kann<br />
man schwerwiegenden körperlichen Schäden vorbeugen.<br />
Die Ergebnisse werden von den Ärzten in einem<br />
gelben „Kinder-Untersuchungsheft“ eingetragen.<br />
Welche Vorteile haben die Kinder noch?<br />
Insgesamt neun Vorsorgetermine hat der Gesetzgeber<br />
vorgesehen. Doch schon seit langem können die<br />
bei uns versicherten Kinder als Mehrleistung über unser<br />
Kinderhausarztmodell zwei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen,<br />
nämlich die U10 und die U11, in Anspruch<br />
nehmen. Somit hat die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> mit<br />
einer exklusiven Leistung eine Lücke bei der qualifizierten<br />
und systematischen medizinischen Beobachtung<br />
von Schulkindern geschlossen.
Es handelt sich bei der U10 um einen Check für Kinder<br />
im Alter von sieben bis acht Jahren. Dabei stehen im<br />
Zentrum der Untersuchungen Lese-/Rechtschreib- und<br />
Rechenstörungen sowie Störungen der motorischen<br />
Entwicklung und die allgemeine Entwicklung.<br />
Die U11 im Alter von neun bis zehn Jahren stellt eine<br />
Ergänzung zu der U10 dar. Hier gilt das Augenmerk<br />
den Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen,<br />
einem gesundheitsschädigenden Medienverhalten<br />
und Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.<br />
Wie kann mein Kind am Kinderhausarztmodell teilnehmen?<br />
1) Sie schreiben sich beim Arzt Ihres Kindes durch<br />
eine Teilnahmeerklärung in das Kinderhausarztmodell<br />
ein.<br />
2) Vor einer anstehenden U-Untersuchung erhalten<br />
Sie von uns rechtzeitig ein Schreiben mit einem<br />
Kinder-Prämien-Scheck.<br />
3) Den Scheck ergänzen Sie nach der Vorsorge Ihres<br />
Kindes und senden diesen an uns zurück.<br />
4) Ihre Prämie wird dann automatisch auf Ihr Konto<br />
überwiesen.<br />
Die Teilnahme am Kinderhausarztmodell begründet selbstverständlich<br />
keine Bindefrist.<br />
Wir konzentrieren uns schon lange auf die Bedürfnisse<br />
unserer jüngsten Versicherten und unterstützen<br />
die Eltern beim verantwortungsvollen Umgang mit<br />
der Gesundheit ihrer Kinder und sich selbst.<br />
Der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> Family-Bonus belohnt seit Jahren<br />
Eltern mit einer Geldprämie, wenn die fälligen Vorsorgeuntersuchungen<br />
wahrgenommen werden.<br />
So werden Eltern mit Kindern unter 18 Jahren bei uns<br />
gleich dreifach belohnt:<br />
: Kinder-Prämie bis zu 40 Euro jährlich für die<br />
U-Untersuchungen<br />
: zwei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen im<br />
Grundschulalter<br />
: Kindergeld mit dem Family-Bonus<br />
(z.B. 225 Euro jährlich für drei Kinder)<br />
Damit die Familie auch im Urlaub im Falle einer Krankheit<br />
oder eines Unfalles bestens abgesichert ist,<br />
erhalten Sie auf Wunsch über unseren Kooperationspartner<br />
eine weltweite und kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung.<br />
Ihre <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> – eine Krankenkasse, die durch<br />
Leistung und Service überzeugt.<br />
: Information/Kontakt<br />
Information<br />
Bei Fragen zur Kinderprämie stehen wir Ihnen jederzeit<br />
gerne zur Verfügung.<br />
: Kundencenter 07021 89-2701<br />
info@bkk-scheufelen.de<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
15
16<br />
Information<br />
Befreiung von Zuzahlungen<br />
Jeder Versicherte hat eine Zuzahlung bis zur Höhe seiner<br />
individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Da es<br />
sich um eine „individuelle“ Belastungsgrenze handelt,<br />
wird diese Grenze für jeden Versicherten individuell<br />
ausgerechnet. Die Belastungsgrenze beträgt für Versicherte<br />
und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />
Angehörigen 2 Prozent, bei chronisch Kranken<br />
1 Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen<br />
zum Lebensunterhalt. Für Angehörige, die in einem<br />
gemeinsamen Haushalt leben, gilt eine gemeinsame<br />
Belastungsgrenze.<br />
Als Angehörige sind die im gemeinsamen Haushalt mit<br />
dem Versicherten lebenden<br />
: Ehegatten,<br />
: eingetragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,<br />
: Kinder, die nach § 10 SGB V familienversichert sind (auch<br />
wenn älter als 18 Jahre),<br />
zu berücksichtigen.<br />
Ehegatten/Lebenspartner des Versicherten sind immer<br />
zu berücksichtigen, wenn sie im gemeinsamen<br />
Haushalt mit dem Versicherten leben, unabhängig davon,<br />
ob sie selbst versichert, familienversichert oder<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
privat krankenversichert sind.<br />
Für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben,<br />
werden bei der Einkommenshöhe des Familienhaushaltes<br />
Freibeträge berücksichtigt. Diese Freibeträge<br />
betragen für<br />
: den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen<br />
im Jahre 2009 = 4.536 Euro,<br />
: jedes familienversicherte Kind 3.864 Euro.<br />
Bei Alleinerziehenden ist für das erste Kind der höhere<br />
Freibetrag abzuziehen. Für Kinder, die älter als<br />
18 Jahre und selbst versichert sind, gilt wiederum<br />
eine eigenständige Belastungsgrenze. Für Bezieher<br />
von Fürsorgeleistungen (z. B. ALG II) gelten Besonderheiten,<br />
auf die wir extra eingehen werden.<br />
Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen<br />
grundsätzlich alle wiederkehrenden Bezüge und Zuwendungen,<br />
wie z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen<br />
und Einkünfte, die ein Unternehmer aus seinem<br />
Geschäftsbetrieb zur Bestreitung des Lebensunterhalts<br />
für sich und seine Familie erzielt oder entnimmt,<br />
Einnahmen aus Kapitalvermögen, Zahlbetrag der Renten<br />
und Versorgungsbezüge sowie Hilfen zum Lebensunterhalt.
Einmalige Einnahmen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)<br />
sind ebenfalls zu berücksichtigen. Das Kindergeld<br />
nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) hingegen<br />
ist nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt zu bewerten.<br />
Die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des<br />
Ehegatten/Lebenspartners und der familienversicherten<br />
Kinder, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt<br />
mit dem Versicherten leben, sind den Bruttoeinnahmen<br />
zum Lebensunterhalt des Versicherten hinzuzurechnen.<br />
Abweichend von der oben beschriebenen Ermittlung<br />
der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt ist bei Versicherten,<br />
die ALG II beziehen oder bei denen die<br />
Kosten der Unterbringung in einem Heim von einem<br />
Träger der Sozialhilfe getragen werden, als Bruttoeinnahmen<br />
zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft<br />
nur ein bestimmter Regelsatz (seit<br />
1. Juli 2009 monatlich 359 Euro) maßgeblich. Freibeträge<br />
können hier nicht in Abzug gebracht werden. Im<br />
Rahmen der Befreiung werden alle gesetzlichen Zuzahlungen<br />
berücksichtigt.<br />
Zuzahlungen für folgende Leistungen können bei der Ermittlung<br />
der Befreiung berücksichtigt werden:<br />
: Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt<br />
: Arzneimittel (Zahlungen für nicht verschreibungspflichtige<br />
Medikamente sind nicht bei der Befreiung anzurechnen.)<br />
: Heilmittel (Massagen, …)<br />
: häusliche Krankenpflege<br />
: Hilfsmittel<br />
: Haushaltshilfe<br />
: Soziotherapie<br />
: stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, wenn der Kostenträger<br />
die Krankenkasse ist<br />
: Krankenhaus<br />
: Fahrkosten<br />
Nur solche Original-Zuzahlungsbelege können akzeptiert<br />
werden, aus denen<br />
: der Vor- und Zuname des Versicherten,<br />
: die Art der Leistung (z.B. Arzneimittel/Heilmittel),<br />
: der Zuzahlungsbetrag,<br />
: das Datum der Abgabe und<br />
: die abgebende Stelle (z.B. durch Stempel) hervorgeht.<br />
Information<br />
Nicht berücksichtigt werden dagegen Kosten, die dadurch<br />
entstehen, dass z. B.<br />
: Arzneimittel/Hilfsmittel abgegeben werden, die höhere als<br />
die vom Festbetrag abgedeckten Kosten verursachen,<br />
: aufwendigere Leistungen als eigentlich notwendig in Anspruch<br />
genommen werden,<br />
: Aufwendungen für Mittel entstehen, deren Verordnung zu<br />
Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen ist,<br />
: wirtschaftliche Aufzahlungen für Hilfsmittel nötig sind<br />
: Leistungen ohne ärztliche Verordnung bezogen<br />
werden,<br />
: Abschläge im Rahmen der Kostenerstattung etwa für Verwaltungskosten<br />
und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
vorgenommen werden.<br />
Ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind Eigenanteile<br />
zu Zahnersatz und bei Maßnahmen zur künstlichen<br />
Befruchtung.<br />
Erreichen Sie innerhalb eines Kalenderjahres Ihre<br />
Belastungsgrenze, so erhalten Sie von uns einen Befreiungsausweis.<br />
Dieser gilt für den Rest des Kalenderjahres.<br />
Ist zu erwarten, dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze<br />
im Laufe des Jahres bereits nach kurzer Zeit<br />
erreichen werden, können Sie sich durch eine entsprechende<br />
Vorauszahlung bereits ab dem 1. Januar<br />
des Jahres für das komplette Kalenderjahr von den<br />
gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen.<br />
Das aufwendige Sammeln von Quittungen sowie ein anschließender<br />
Antrag auf Erstattung der zu viel geleisteten<br />
Zuzahlungen entfallen dann für Sie komplett!<br />
Gerne senden wir Ihnen die entsprechenden Anträge zu.<br />
: Information/Kontakt<br />
Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit uns in Verbindung.<br />
Benjamin Kächele A – K 07026 66-2840<br />
bkaechele@bkk-scheufelen.de<br />
Duha Köhler L – Z 07026 66-2695<br />
dkoehler@bkk-scheufelen.de<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
17
18<br />
Information<br />
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)<br />
Individuelle Gesundheitsleistungen werden verstärkt<br />
neben der üblichen medizinischen Versorgung in Arztpraxen<br />
angeboten. Sie gelten als medizinisch nicht<br />
notwendig, weshalb sie vom Leistungsspektrum der<br />
gesetzlichen Krankenkassen auch nicht erfasst werden.<br />
Daher müssen sie von den Patienten aus eigener<br />
Tasche bezahlt werden.<br />
Unter IGeL fällt eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnose-<br />
und Behandlungsmethoden sowie eine Reihe vermeintlich<br />
gesundheitsfördernder Maßnahmen. Darunter<br />
können auch im Einzelfall einige Untersuchungen<br />
zur Früherkennung von Krankheiten fallen.<br />
Vorsicht ist jedoch bei Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />
geboten, deren Nutzen bislang nicht<br />
eindeutig wissenschaftlich bewiesen ist.<br />
Neben den medizinisch sinnvollen Zusatzleistungen<br />
gibt es auch Maßnahmen, deren Durchführung nicht<br />
unbedingt notwendig ist. Teilweise werden sogar ärztliche<br />
Leistungen als IGeL angeboten, die eigentlich<br />
von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen<br />
sind. Vor diesem Hintergrund sollten ärztliche<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
Zusatzangebote kritisch hinterfragt werden.<br />
Jeder muss am Ende selbst entscheiden, ob die angebotene<br />
Leistung sinnvoll ist. Auf alle Fälle dürfen<br />
Ärzte nur mit Ihrer Zustimmung tätig werden.<br />
Ihre <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> gewährleistet eine hochwertige<br />
ärztliche Versorgung. Sie umfasst alle Tätigkeiten des<br />
Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung<br />
von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen<br />
Kunst notwendig und zweckmäßig sind. Zusätzliche<br />
ärztliche Leistungen sorgen nicht automatisch<br />
für mehr Sicherheit und führen nicht unbedingt zum<br />
erwünschten Heilerfolg.<br />
Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ). Hier ist jeder individuellen<br />
Gesundheitsleistung ein bestimmter Betrag zugeordnet.<br />
Hiervon können die Ärzte den einfachen oder<br />
den 2,3-fachen Satz berechnen. Wenn der Arzt aufgrund<br />
einer besonderen Schwierigkeit oder einem erhöhten<br />
Zeitaufwand bei der Behandlung den 3,5-fachen<br />
Satz (Höchstsatz) berechnen möchte, muss eine<br />
schriftliche Begründung vorliegen.
Aufgrund der Vielfalt der von den Arztpraxen angebotenen<br />
IGeL existiert keine abschließende Liste der<br />
IGeL-Angebote.<br />
Es gibt folgende Hauptgruppen für IGeL-Leistungen, die<br />
lediglich beispielhaft sind. Die Aufzählung ist nicht<br />
abschließend:<br />
: Vorsorgeuntersuchungen<br />
: Reise-, Sport- und Umweltmedizin<br />
: ärztliche Serviceleistungen<br />
: medizinisch-kosmetische Leistungen<br />
: Empfängnis, Schwangerschaft<br />
: sonstige Wunschleistungen<br />
Hier einige Tipps für Patienten, die an IGeL interessiert<br />
sind:<br />
: Lassen Sie sich Arzt umfassend beraten<br />
: Vor der Inanspruchnahme von IGeL ist ein persönliches<br />
Beratungsgespräch mit dem behandelnden<br />
Arzt dringend empfehlenswert. Eine Beratung durch<br />
die Praxismitarbeiter ist nicht ausreichend. Der Arzt<br />
muss den Nutzen, die Wirksamkeit und das Risiko<br />
der von ihm empfohlenen medizinischen Leistung<br />
sachlich erläutern. Dazu gehören auch Angaben zu<br />
den Kosten der Behandlung und warum die Leistung<br />
keine Kassenleistung ist.<br />
: Keine voreiligen Entscheidungen treffen<br />
Für eine sofortige medizinische Behandlung besteht<br />
bei IGeL-Angeboten kein Grund. Sie sollten bis zum<br />
nächsten Termin in Ruhe überlegen, ob Sie die Leistung<br />
beanspruchen wollen.<br />
: Die IGeL darf nicht Bedingung für andere vertragsärztliche<br />
Leistungen sein.<br />
Kostenvoranschlag geben lassen<br />
Ein schriftlicher Vertrag über eine konkrete Leistung<br />
enthält auch das voraussichtliche Gesamthonorar, damit<br />
Sie die Kosten im Voraus einschätzen können.<br />
Abschließend erhalten Sie eine detaillierte Rechnung<br />
Nach Abschluss der Behandlung muss der behandelnde<br />
Arzt eine detaillierte Rechnung ausstellen. Die<br />
Rechnung sollte Folgendes enthalten:<br />
Datum der Erbringung der Leistung, die GOÄ-Nummer<br />
der Leistung und deren Bezeichnung, eine<br />
zusätzliche Leistungsbeschreibung, den Betrag der<br />
Leistung und der berechnete Steigerungssatz, eine<br />
schriftliche Begründung des Arztes, wenn der berechnete<br />
Steigerungssatz über dem 2,3-fachen des Betrages<br />
der Leistung liegt.<br />
Keine Praxisgebühr entrichten<br />
Für die alleinige Inanspruchnahme von IGeL muss keine<br />
Praxisgebühr entrichtet werden.<br />
: Information/Kontakt<br />
Information<br />
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Eine ausführliche Informationsbroschüre zum Thema<br />
IGeL liegt uns vor. Wir senden Ihnen diese bei Bedarf<br />
gerne zu.<br />
A – K Christian Dörr 07026 66-2391<br />
cdoerr@bkk-scheufelen.de<br />
L – Z Nadine Raichle 07026 66-2637<br />
nraichle@bkk-scheufelen.de<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
19
Gesetzgeber ändert erneut Regelungen zum<br />
Krankengeld für Selbständige ab 1. August 2009<br />
Durch das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der<br />
Gesetzlichen Krankenversicherung“ ist ab 1. Januar 2009<br />
der Anspruch auf Krankengeld für Selbständige entfallen.<br />
Um den Einkommensausfall während einer längeren Arbeitsunfähigkeit<br />
abzusichern, bestand die Möglichkeit,<br />
einen sogenannten „Wahltarif Krankengeld“ mit einer zusätzlichen<br />
Prämienzahlung abzuschließen. Diese Verträge<br />
endeten allerdings kraft Gesetz zum 31. Juli 2009.<br />
Die Neuregelung, die am 10. Juli 2009 vom Bundesrat gebilligt<br />
wurde, sieht vor, dass sich alle Selbständigen wieder im<br />
gesetzlichen Rahmen für einen Krankengeldanspruch entscheiden<br />
können. Die Notwendigkeit zum Abschluss eines<br />
Wahltarifes entfällt daher.<br />
Die Verfahrensweise sieht folgendermaßen aus: Der Selbständige<br />
gibt eine entsprechende Wahlerklärung gegenüber<br />
seiner Krankenkasse ab. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht<br />
dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.<br />
Die Höhe beträgt maximal 85 Euro und berechnet sich nach<br />
den üblichen Regelungen. Es ist der allgemeine Beitragssatz<br />
(z. Zt. 14,9 Prozent) zu zahlen. Die Mitglieder zahlen<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />
Neue Str. 95<br />
73230 Kirchheim/Teck-Nabern<br />
Telefon 07021 89-2780<br />
Telefax 07021 89-2799<br />
Redaktion<br />
Wolfgang Allgaier, Vanessa Gschwandtner<br />
Fotoquellen<br />
<strong>BKK</strong> Redaktion, KKF-Bildarchiv,<br />
DSG-Bildarchiv, Photocase.de,<br />
www.aboutpixel.de, www.sxc.hu<br />
Grafische Gestaltung / Druckvorstufe<br />
D-Sign-Grafix GmbH<br />
Herbststraße 8<br />
74072 Heilbronn<br />
Telefon 07131 89866-333<br />
Projektidee<br />
SDO GmbH<br />
Weidelbach 11<br />
91550 Dinkelsbühl<br />
Druck und Vertrieb<br />
KKF-Verlag<br />
Martin-Moser-Straße 23<br />
84503 Altötting<br />
Papier<br />
BVS matt, 115 g/qm – Papierfabrik <strong>Scheufelen</strong><br />
GmbH + Co. KG, Lenningen<br />
Anzeigen<br />
Preise und Informationen unter<br />
www.bkk-anzeigen.de<br />
Erscheinungsweise<br />
viermal jährlich<br />
somit 0,6 Prozent des Einkommens für den Anspruch auf<br />
Krankengeld ab dem 43. Tag. Die nunmehr neu vom Gesetzgeber<br />
aufgegriffene Regelung entspricht exakt dem bisherigen<br />
Wahltarif „Krankengeld für Selbständige“ der <strong>BKK</strong><br />
<strong>Scheufelen</strong>, welcher zu einer Gleichstellung von Selbständigen<br />
und Beschäftigten im Krankengeldbezug geführt hat<br />
und auch dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Versicherten<br />
entspricht.<br />
An die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruches sind die<br />
Versicherten drei Jahre lang gebunden.<br />
: Information/Kontakt<br />
Ihre persönlichen Ansprechpartner hierzu<br />
Verena Taxis 07021 89-2735<br />
vtaxis@bkk-scheufelen.de<br />
Sabrina Scirtuicchio 07021 89-2737<br />
sscirtuicchio@bkk-scheufelen.de<br />
Angelika Wenisch 07021 89-2709<br />
awenisch@bkk-scheufelen.de<br />
Auflage<br />
30.700<br />
Bezugsquelle<br />
Direkt bei der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />
Keine Reproduktion des Inhalts ohne schriftliche<br />
Genehmigung des Heraus gebers. Für unverlangt<br />
eingesandte Manuskripte, Fotos etc. übernimmt der<br />
Herausgeber keine Haftung. Wir behalten uns das<br />
Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in<br />
ge kürzter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin<br />
dient der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> da zu, ihre gesetzlichen<br />
Ver pflich tungen zur Aufklärung der Versicherten über<br />
deren Rechte und Pflichten in der Sozialversicherung<br />
zu erfüllen. Rechts verbindlich für sozialrechtliche<br />
Themen sind Gesetz und Satzung. Die hier veröffentlichten<br />
Anzeigen dienen der Finanzierung des<br />
Magazins und stellen weder ein Leistungsangebot<br />
noch die Meinung der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> dar.