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regional: :optimal - BKK Scheufelen

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egional:<br />

Die Zeitschrift für unsere Versicherten<br />

:<strong>optimal</strong><br />

Ausgabe 3.2009 73614<br />

: <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>-Fußballcamp im Herbst 2009<br />

: Jahresabschluss 2008


2<br />

Editorial<br />

Inhalt 3.2009<br />

Editorial ................................................................. 2 – 3<br />

<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>-Fußballcamp im Herbst 2009 .... 4<br />

Neuer Wahltarif – Alternative zum starren<br />

Kassen-Einheitssystem ............................................ 5<br />

Kurzarbeitergeld.................................................. 6 – 7<br />

Jahresabschluss 2008 .............................................. 8<br />

In der Mittagspause unfallversichert? .................. 9<br />

Sichern Sie sich Ihre Bonus-Prämie ................... 10<br />

Ihre <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> zieht um .............................. 10<br />

ADS ist keine Modekrankheit ....................... 12 – 13<br />

Prämie sichern!<br />

Geld für die U-Untersuchungen ................... 14 – 15<br />

Befreiung von Zuzahlungen .......................... 16 – 17<br />

Individuelle<br />

Gesundheitsleistungen (IGeL)....................... 18 – 19<br />

Gesetzgeber ändert erneut Regelungen<br />

zum Krankengeld für Selbständige<br />

ab 1. August 2009..................................................... 20<br />

Impressum ................................................................ 20<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

Liebe<br />

Leserinnen,<br />

liebe Leser,<br />

bei Erscheinen dieser Ausgabe von <strong>regional</strong>:<strong>optimal</strong> befinden wir uns unmittelbar<br />

vor den Wahlen zum Deutschen Bundestag. Die Gesundheitspolitik ist<br />

traditionell eines der Wahlkampfthemen, welches von der Bevölkerung sehr<br />

kritisch unter die Lupe genommen wird. Kein Wunder: Von allen Trägern der<br />

Sozialversicherung treten die Menschen im Laufe des Lebens mit den gesetzlichen<br />

Krankenkassen am häufigsten in direkten Kontakt.<br />

Die Versicherten erfahren Änderungen in der Ausgestaltung der Finanzierungs-<br />

und Leistungsprinzipien – insbesondere bei den gesetzlichen Krankenkassen<br />

– in der Regel sehr viel schneller und nehmen diese plastischer wahr<br />

als in anderen Bereichen der Sozialversicherung.<br />

Beispiel gesetzliche Rentenversicherung:<br />

Als Beschäftigter zahlen Sie statistisch betrachtet nach dem heutigen Stand<br />

der Dinge ungefähr 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Idealerweise<br />

(wenn Sie im Laufe Ihres Erwerbslebens keine Rehabilitationsleistungen<br />

benötigen und bei halbwegs guter Gesundheit die Altersgrenze für<br />

den Rentenbezug erreichen) haben Sie mit den Trägern der Rentenversicherung<br />

jahrzehntelang nichts zu tun: Der Beitrag wird monatlich von Ihrem Lohn<br />

abgezogen; einmal im Jahr erhalten Sie eine Rentenauskunft; irgendwann –<br />

grauhaarig – stellen Sie einen Rentenantrag und bekommen sodann (hoffentlich)<br />

jeden Monat eine Rente in mehr oder weniger adäquater Höhe auf Ihr<br />

Konto überwiesen: Das war’s im Großen und Ganzen. Für die gesetzliche<br />

Rentenversicherung wenden Sie trotz relativer Anonymität zwischen den Beteiligten<br />

ungefähr 25 Prozent mehr Beitragsgeld im Laufe Ihres Erwerbslebens<br />

auf als für die gesetzliche Krankenversicherung.<br />

Beispiel Arbeitslosenversicherung:<br />

Mit der Arbeitslosenversicherung machen Sie statistisch betrachtet 2,5-mal<br />

in Ihrem Leben Bekanntschaft. Als Durchschnittsbeschäftigter beziehen Sie<br />

genau fünf Monate Arbeitslosengeld oder vergleichbare Leistungen. Dafür ist<br />

die Arbeitslosenversicherung mit einem momentanen Beitragssatz von 2,8<br />

Prozent Ihres Bruttoverdienstes auch ein echtes „Schnäppchen“.<br />

Sie können sich aber drehen und wenden, wie Sie wollen: Um uns – die gesetzliche<br />

Krankenversicherung – kommen Sie nicht herum, selbst wenn Sie<br />

relativ bzw. kerngesund sind: Sie entrichten 10 Euro Praxisgebühr im Quartal<br />

bereits für einen kleinen Schnupfen; wenn Sie Familie haben, müssen Sie<br />

einmal jährlich einen Fragebogen ausfüllen, freiwillig versichert? Die jährliche<br />

Einkommensanfrage lässt grüßen! Selbst als Rentner oder chronisch kranker<br />

Patient bleiben Sie von Formularen und Schriftkram nicht verschont: Zuzahlungsbefreiung<br />

und Teilnahmeerklärungen an diversen DMP-Programmen –<br />

eine fortlaufende, lebenslange Herausforderung. Regelrechte Verwaltungsex-


zesse laden diejenigen Versicherten auf sich, welche tollkühnerweise<br />

an einem Bonusmodell oder Wahltarif einer Krankenkasse<br />

teilnehmen. Sie müssen Quittungen sammeln, einreichen,<br />

die Richtigkeit sämtlicher Angaben bestätigen, diverse Antragsund<br />

Abgabefristen beachten und dürfen ja keinen Stempel vergessen.<br />

Ansonsten droht „krankenkässliches“ Ungemach.<br />

Die vorangegangene Darstellung fällt sicherlich etwas überspitzt<br />

aus und ist natürlich auch mit einem Schuss Ironie versehen.<br />

Trotzdem werden Sie mir vielleicht überwiegend in der<br />

Aussage zustimmen, dass der Verwaltungs- und damit der Zeitaufwand<br />

für die gesetzlich Krankenversicherten in den vergangenen<br />

Jahren enorm zugenommen hat. Wenn Sie Ihren Arzt<br />

fragen (wie von einer Mitwettbewerberin auf beinahe allen zur<br />

Verfügung stehenden Litfaßsäulen Baden-Württembergs empfohlen),<br />

wird er Ihnen in etwa dieselbe Auskunft erteilen.<br />

Warum ändern Sie das als Vorstand der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> nicht, werden<br />

Sie mich berechtigterweise an dieser Stelle fragen?<br />

Ganz einfach: Weil ich bzw. wir nicht die Urheber dieser Bestimmungen<br />

sind. Es ist das eine, politische Entscheidungen zu treffen,<br />

das andere jedoch, diese Beschlüsse den Versicherten und<br />

den Menschen zu vermitteln. Die – zu Recht! – viel bescholtene<br />

Bürokratie denkt sich nicht ein gelangweilter Kassenmitarbeiter<br />

aus, sondern sie entstammt der Feder diverser Ministerien und<br />

angeschlossener Behörden, welche – der Quadratur des Kreises<br />

folgend – in aller Regel keinen direkten Bezug zum Versicherten,<br />

zum Patienten oder zum Beitragszahler haben.<br />

Entgegen behördlicher Meinung kann man nicht den Rhein<br />

kraft Rechtsverordnung am Fließen hindern. Die Gesundheitspolitik<br />

der nächsten vier Jahre sollte sich daher meiner Meinung<br />

nach an dem ganz einfachen Schmidt’schen (Helmut nicht Ulla!!!)<br />

Muster orientieren: Entbürokratisieren, Entbürokratisieren,<br />

Entbürokratisieren. Und: Um Himmels Willen bitte keine neuen<br />

Prämienchen und Gebührchen, deren Verwaltung das Zigfache<br />

des ausgelobten bzw. einzuziehenden Betrages verschlingt.<br />

Allen alltäglichen Ärgernissen zum Trotz bin ich jedoch der festen<br />

Überzeugung, dass sich das Gesamtprodukt „gesetzliche<br />

Krankenversicherung“ sehen lassen kann. Insbesondere im internationalen<br />

Vergleich. Ungefähr 90 Prozent der deutschen<br />

Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert – und zwar unabhängig<br />

davon, ob man in einem Beschäftigungsverhältnis<br />

steht oder nicht. Herr Obama wäre vermutlich froh, auch nur<br />

annähernd diesen Wert in seinem Land erreichen zu können.<br />

Ob nun die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

in jedem Einzelfall ideal oder komfortabel ausgestaltet sind, darüber<br />

lässt sich trefflich streiten. Ob es gerecht ist, dass es (für<br />

sogenannte Besserverdienende) eine Beitragsbemessungsgrenze<br />

gibt, dass ausgerechnet die relativ Gesunden und Gutverdienenden<br />

in die private Krankenversicherung abwandern<br />

dürfen, ob es ratsam ist, überhaupt eine Praxisgebühr sozusagen<br />

als Eintrittsgeld beim Arzt zu verlangen, darüber lässt sich<br />

trefflich streiten. Über Zuzahlungen generell und über die beste<br />

Behandlungsmethode im Einzelfall sowieso.<br />

Unbestritten ist jedoch, dass jeder Mensch in Deutschland<br />

einen Krankenversicherungsschutz haben sollte und sich diesen<br />

auch leisten können muss. Dieses Solidarprinzip hat sich durch<br />

die Jahrzehnte bewährt und sollte unserer Meinung nach nicht<br />

für kurzfristige Effekthaschereien zur Disposition gestellt werden.<br />

Es muss jeder Mensch in Deutschland Zugang haben zu ärztlicher<br />

und zahnärztlicher Behandlung, zu modernen und wirksamen<br />

Arzneimitteln, zur Krankenhausbehandlung und zu notwendigen<br />

ambulanten und stationären Heilmaßnahmen.<br />

Darüber hinaus muss es sichergestellt sein, dass kein Erwerbstätiger<br />

im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit<br />

sein Einkommen verliert (Krankengeld) und er und seine<br />

Familie dadurch in Existenznöte geraten. Darüber lässt sich<br />

meiner Meinung nach nicht trefflich streiten. Dafür steht die<br />

gesetzliche Krankenversicherung und dafür steht insbesondere<br />

die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>. Ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente<br />

und auf eine saubere und belastbare Finanzierung<br />

gestellt (siehe Geschäftsbericht 2008, Seite 8) wird vollends<br />

ein Schuh daraus.<br />

Basierend auf Ihren Rückmeldungen unserer Gesamtmitgliederbefragung<br />

bietet die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> ab 1. August 2009 eine<br />

ganze Reihe von zusätzlichen Leistungen, die über den gesetzlichen<br />

Rahmen hinausgehen und weder mit Fragen nach<br />

dem Alter, dem Einkommen oder gar dem Gesundheitszustand<br />

verbunden sind. Wir werden Sie in den nächsten Wochen über<br />

Ihre neuen Möglichkeiten wie z. B. der professionellen Zahnreinigung,<br />

die der Behandlung als Privatpatient, der Kostenerstattung<br />

für Homöopathie sowie zum Bezug von Originalarzneimitteln<br />

usw. informieren.<br />

Hierfür ist keine private Zusatzversicherung erforderlich. Alle<br />

neuen Leistungen sind ganz altbacken im Rahmen unserer<br />

Satzung – solidarisch und von den Versicherten unserer<br />

Gemeinschaft eigenverantwortlich finanziert – abgebildet.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen einer hoffentlich<br />

abwechslungsreichen und informativen Ausgabe von<br />

<strong>regional</strong>:<strong>optimal</strong>.<br />

Ihr<br />

Bernd Kratschmer<br />

Editorial<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

3


4<br />

Kids<br />

✁<br />

Bitte senden Sie dieses Formular in einem Kuvert an<br />

<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>, Fußballcamp, Neue Straße 95, 73230 Kirchheim/Teck,<br />

oder per Fax an 07021 89-662750 oder schreiben Sie uns eine<br />

E-Mail an info@bkk-scheufelen.de<br />

<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>-Fußballcamp im Herbst 2009<br />

mit Jimmy Hartwig (ehemaliger Deutscher Nationalspieler)<br />

Wer Lust auf Fußball pur hat, ist hier goldrichtig. Wir<br />

führen Freiluft- und Hallen-Camps in Kirchheim/Teck<br />

durch. Teilnehmen können alle Jungs und Mädchen<br />

im Alter von 8 bis 14 Jahren. Die Teilnehmerzahl ist<br />

auf 22 Personen begrenzt.<br />

Es werden zwei Trainingseinheiten pro Tag auf Rasen,<br />

Kunstrasen oder in der Halle täglich von 10 Uhr bis 15<br />

Uhr absolviert. Diese Trainingseinheiten werden von<br />

Ex-Nationalspieler Jimmy Hartwig durchgeführt. Bei<br />

diesem Fußball-Training lernt Ihr, wie wichtig es ist, in<br />

einem Team zu spielen. Auch werden Eure technischen<br />

Fertigkeiten beim Fußballspielen noch verfeinert.<br />

Dies hilft Euch auf jeden Fall beim nächsten<br />

Spiel in Eurem Verein. Ihr seid in keinem Verein? Vielleicht<br />

bekommt Ihr ja Lust darauf.<br />

Wer mitmacht, erhält ein T-Shirt. Die restliche Ausrüstung<br />

(Schuhe, Stutzen, Duschsachen usw.) müsst Ihr<br />

bitte selbst mitbringen. An die Verpflegung wurde auch<br />

gedacht. An allen drei Tagen bekommen die Teilnehmer<br />

ein Mittagessen inklusive Getränk. Während den Trainingseinheiten<br />

bekommt Ihr ausreichend Mineralwasser.<br />

Für unsere Versicherten wurde ein spezieller Vorteilspreis<br />

ausgehandelt. Die Teilnahmegebühr beträgt<br />

nur 60 Euro.<br />

Anmeldeformular Fußballcamp Anmeldeschluss: 16.10.2009<br />

Hiermit melde ich mich verbindlich für das <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong>-Fußballcamp<br />

vom 26. Oktober 2009 bis 28. Oktober 2009 an (Hallentraining/Freilufttraining)<br />

Name<br />

Straße<br />

Telefon<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

Hier ein paar Daten aus dem Leben von Jimmy Hartwig:<br />

Jimmy Hartwig wurde am 5. Oktober 1954 in Offenbach<br />

am Main geboren. 1972 bekam er bereits mit<br />

18 Jahren seinen ersten Bundesliga-Lizenzvertrag.<br />

1974 wechselte er zum TSV 1860 München, mit dem<br />

er 1977 in die Bundesliga aufstieg. Im Jahr 1978 erhielt<br />

er seinen Vertrag als Stammspieler beim Hamburger<br />

SV, wo er bis 1984 seine erfolgreichsten<br />

Profijahre verbrachte. Mit dem HSV errang<br />

Jimmy Hartwig drei Deutsche Meistertitel,<br />

absolvierte 47 Europapokal Spiele und<br />

gewann 1983 den Europa-Cup der<br />

Landesmeister. Unter Bundestrainer Jupp<br />

Derwall trug Hartwig insgesamt 16 Mal<br />

das deutsche Nationaltrikot. Nach Beendigung<br />

seiner Karriere als Profispieler war<br />

Hartwig als Trainer u. a. beim „FC Sachsen<br />

Leipzig“ unter Vertrag. Ab August<br />

1998 stellte er sein Fußball-Know-how<br />

dem Deutschen Sportfernsehen<br />

„DSF“ zur Verfügung. Er wurde<br />

dann Co-Moderator der DSF-<br />

Sendung „Mittendrin“.<br />

Vorname<br />

E-Mail<br />

Versicherungsnummer Konfektionsgröße<br />

Wohnort<br />

Bitte überweisen Sie den Betrag von 60 Euro auf unser Konto-Nr: 200 11 55 bei der LBBW, BLZ 600 501 01.<br />

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer und den Vornamen des Kindes an,<br />

z. B. 0012345678, Marc (Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst nach Zahlungseingang gültig wird!)<br />

Unterschrift Erziehungsberechtigter Unterschrift Kind<br />

PLZ<br />

Alter<br />

Vereinsspieler<br />

❒ ja ❒ nein


Neuer Wahltarif<br />

Alternative zum starren Kassen-Einheitssystem<br />

Autorin: Gerda Gloger<br />

Mit unserem neuen Wahltarif „Leistungsverzicht“<br />

können sich Versicherte bei der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> eine<br />

jährliche Prämie von 150 Euro sichern. Dabei wird es<br />

den Versicherten ermöglicht, bestimmte Leistungen<br />

abzuwählen, die dem einzelnen als nicht so wichtig<br />

erscheinen.<br />

Verzichtet wird dabei nur auf besondere Leistungen<br />

wie künstliche Befruchtung, Häusliche Krankenpflege,<br />

Mutter/Vater-Kind-Kuren, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgekuren,<br />

Haushaltshilfe sowie Fahrkosten (ausgenommen<br />

Rettungsfahrten).<br />

Der Vorteil liegt auf der Hand: Mehr Wahlfreiheit für<br />

den Umfang des persönlichen Versicherungsschutzes<br />

je nach persönlicher Lebenslage und Bedarf. Sie können<br />

somit (fast) alle Leistungen der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />

in Anspruch nehmen, ohne dass die Zahlung der Prämie<br />

gefährdet wird oder Sie Leistungen selbst bezahlen<br />

müssen.<br />

Der Tarif ist besonders für Versicherte attraktiv, die<br />

eine Alternative zum starren Kassen-Einheitssystem<br />

suchen. Alle Mitglieder, deren Beiträge nicht vollständig<br />

von Dritten getragen werden, können diesen Tarif<br />

wählen und so Beiträge einsparen.<br />

Selbstverständlich haben Sie bei diesem Wahltarif einen<br />

Schutzschirm. Der Selbstbehalt für die aufgeführten<br />

Leistungen ist auf 300 Euro jährlich begrenzt. Das<br />

heißt, sollten im Bedarfsfall höhere Kosten entstehen,<br />

werden diese von der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> selbstverständlich<br />

übernommen. Die Prämie von 150 Euro jährlich<br />

dagegen gerechnet, ergibt somit ein maximales<br />

Risiko von 150 Euro.<br />

: Information/Kontakt<br />

Service<br />

Bei Fragen zu den Wahltarifen stehen wir Ihnen jederzeit<br />

gerne zur Verfügung.<br />

: Kundencenter 07021 89-2701<br />

info@bkk-scheufelen.de<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

5


6<br />

Information<br />

Kurzarbeitergeld<br />

Auswirkungen in der Sozialversicherung<br />

Autoren: Gerda Gloger und Frank Pallinger<br />

Was ist Kurzarbeitergeld?<br />

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur<br />

für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III. Es ermöglicht<br />

bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung<br />

von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

und soll Entlassungen vermeiden.<br />

Quelle Grafik: www.bmas.de<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

Verändert das Kurzarbeitergeld meinen Versicherungsstatus<br />

bei meiner Krankenkasse?<br />

Nein – bei Kurzarbeit handelt es sich regelmäßig um<br />

ein vorübergehendes Ereignis, das den Status des<br />

Mitglieds als Arbeitnehmer/in, der/die wegen Überschreitens<br />

der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei<br />

ist, nicht beeinflusst. Das geringere<br />

Einkommen durch Kurzarbeit hat keinerlei Auswirkungen<br />

auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze.<br />

Bei der Prüfung der Frage, ob das tatsächliche regelmäßige<br />

Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

überschritten hat, wird das Arbeitsentgelt in<br />

der Höhe angesetzt, in der es ohne Kurzarbeit erzielt<br />

worden wäre. Diese Regelung gilt jedoch nicht für<br />

das sogenannte Transferkurzarbeitergeld. Hierbei handelt<br />

es sich um eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes.<br />

Es wird in den Fällen sogenannter Betriebsänderungen<br />

gezahlt, das heißt wenn die ausscheidenden<br />

Arbeitnehmer zu einer betriebsorganisatorisch eigenständigen<br />

Einheit zusammengefasst werden.<br />

Mindert die Kurzarbeit meinen Rentenanspruch?<br />

Ja – allerdings wirkt sich die Kurzarbeit – wenn auch<br />

nur relativ geringfügig – mindernd auf die spätere<br />

Rentenhöhe aus, wie das folgende Beispiel zeigt.


Beispiel für den<br />

Rentenanspruch:<br />

Ein Jahr Beschäftigung<br />

ohne Kurzarbeit ergibt<br />

bei einem unterstellten<br />

Verdienst von<br />

2.400 Euro brutto monatlich<br />

einen künftigen Rentenanspruch<br />

von 24,80<br />

Euro monatlich. Bei einem<br />

Verdienst während<br />

der Kurzarbeit von 1.000<br />

Euro monatlich erhöht<br />

ein Jahr Kurzarbeit den<br />

späteren Rentenanspruch<br />

um rund 21,90<br />

Euro monatlich. Der Unterschied<br />

beträgt also<br />

rund drei Euro im Monat.<br />

Würden nur aus dem<br />

tatsächlichen monatlichen<br />

Arbeitsverdienst<br />

während der Kurzarbeit<br />

in Höhe von 1.000 Euro<br />

Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt – also ohne<br />

die zusätzlichen Beiträge aufgrund der rentenrechtlichen<br />

Regelungen zum Kurzarbeitsgeld – würde nur<br />

ein Rentenanspruch von rund 10,60 Euro im Monat<br />

bestehen.<br />

Welche Auswirkungen dies im konkreten Einzelfall zur<br />

Folge hat, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

erfragen.<br />

: Information/Kontakt<br />

Information<br />

Qualifizierung in der<br />

Kurzarbeit<br />

Die Phase der Kurzarbeit<br />

kann gut als Zeit für eine<br />

Qualifizierung dienen. Viele<br />

Unternehmen nutzen<br />

diese Chance und ermöglichen<br />

der Belegschaft eine<br />

Fortbildung. Der Arbeitnehmer<br />

kann in diesem<br />

Fall 60 bzw. 67 Prozent<br />

vom letzten Nettolohn<br />

während der Fortbildungszeit<br />

erhalten.<br />

Über die Möglichkeiten<br />

der Fortbildung und der<br />

Zuschüsse von Weiterbildungskosten<br />

informiert<br />

Sie der Arbeitgeber und<br />

die Bundesagentur für<br />

Arbeit.<br />

Quelle Grafik: www.bmas.de<br />

Ihr persönlicher Ansprechpartner zum Kurzarbeitergeld<br />

: Frank Pallinger 07021 89-2706<br />

fpallinger@bkk-scheufelen.de<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

7


8<br />

<strong>BKK</strong> intern<br />

Jahresabschluss 2008<br />

Wieder ein Topergebnis in der über 120-jährigen Firmengeschichte erzielt<br />

Im letzten Geschäftsjahr vor Einführung des Gesundheitsfonds<br />

haben wir erneut bewiesen, dass wir zu<br />

den finanzstärksten und besten gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

in Deutschland zählen. Mit überdurchschnittlichen<br />

Leistungsangeboten, <strong>optimal</strong>em Service<br />

und einem soliden Finanzmanagement sind wir rund<br />

um die Uhr der starke Partner für Sie und Ihre Gesundheit.<br />

Erneut konnten wir ein Spitzenrechnungsergebnis<br />

– in absoluten Werten gemessen, sogar das<br />

Nachstehend die Zahlen im Überblick<br />

Einnahmenbereiche absolut in Euro je Mitglied in Euro<br />

Einnahmen Beiträge insgesamt 136.652.761,94 4.217,05<br />

sonstige Einnahmen 3.466.568,40 106,97<br />

Ausgaben in ausgewählten Leistungsbereichen<br />

ausgewählte Leistungsbereiche absolut in Euro je Mitglied in Euro<br />

ärztliche Behandlung 13.054.064,17 402,84<br />

zahnärztliche Behandlung 6.073.100,97 187,41<br />

Zahnersatz 1.076.314,14 33,21<br />

Arzneimittel 10.164.804,64 313,68<br />

Heil- und Hilfsmittel 3.396.230,04 104,81<br />

Krankenhausbehandlung 15.138.501,87 467,17<br />

Krankengeld 5.127.596,92 158,24<br />

Leistungen bei Schwangerschaft, Mutterschaft 3.970.875,76 122,54<br />

Prävention und Früherkennung 2.033.586,40 62,76<br />

sonstige Leistungen 3.080.308,53 95,06<br />

Sonstige Ausgaben<br />

sonstige Ausgabebereiche absolut in Euro je Mitglied in Euro<br />

Ausgaben für Finanzausgleiche – RSA/RP 69.097.506,14 2.132,32<br />

sonstige Aufwendungen 154.269,29 4,75<br />

Verwaltungs- und Verfahrenskosten gesamt 3.969.595,74 122,50<br />

Ergebnis<br />

Auch unter den gänzlich neuen Bedingungen des seit 1. Januar 2009 bestehenden Gesundheitsfonds konnten<br />

wir dank unserer soliden Finanzbasis nochmals unser Leistungsportfolio über unsere neuen Top-Wahltarife für<br />

Sie ergänzen. Es bewährt sich also unsere starke Solidargemeinschaft. Lassen Sie sich beraten!<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

Beste der Firmengeschichte – erzielen. Am 14. Mai<br />

2009 bestätigte der unabhängige Prüfer, welcher mit<br />

der Prüfung der Ergebnisse der Jahresrechung 2008<br />

beauftragt war, „Die Jahresrechnung ist in sachlicher,<br />

formaler und rechnerischer Hinsicht richtig und vollständig<br />

aufgestellt. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />

geführt“. Ein Ergebnis, das sich – so meinen<br />

wir – sehen lassen kann.<br />

Ergebnis absolut je Mitglied<br />

Überschuss der Einnahmen 3.782.575,73 116,73


Autoren: Wolfgang Büser und Maik Heitmann<br />

Auf dem Weg in die Kantine stehen Arbeitnehmer unter<br />

dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Auch der Weg in ein Restaurant, zu einem Imbiss<br />

oder zu einem Lebensmittelgeschäft, wo Nahrungsmittel<br />

für die Pause besorgt werden, ist versichert.<br />

Nicht versichert ist der Einkauf oder der Aufenthalt in<br />

der Kantine selbst. Der Versicherungsschutz endet<br />

buchstäblich an der Eingangstür von Kantine, Restaurant<br />

oder Supermarkt.<br />

Die Einnahme der Mahlzeiten zählt zu den privaten,<br />

„eigenwirtschaftlichen“ Tätigkeiten. Deshalb sind<br />

Unfälle in Folge des Essens oder Trinkens – zum Beispiel<br />

Verbrennen, der Abbruch eines Zahnes oder eine<br />

Vergiftung durch verdorbene Nahrungsmittel – im<br />

Regelfall nicht versichert. Auch Unfälle bei sogenannten<br />

„Nebenverrichtungen“, wie dem Öffnen einer Flasche,<br />

dem Kochen von Kaffee oder dem Schneiden<br />

von Obst, sind nicht versichert. Darauf machen die<br />

Unfallkassen aufmerksam.<br />

So hatte das Bundessozialgericht einen Fall zu entscheiden,<br />

in dem ein Arbeitnehmer, der in der Mittagspause<br />

in einem Supermarkt Getränke holte, die<br />

während der Arbeitszeit getrunken werden sollten,<br />

dort stürzte und sich verletzte. Das Urteil: Die Wege<br />

dorthin und zurück waren gesetzlich unfallversichert,<br />

nicht jedoch der Aufenthalt im Kaufhaus selbst.<br />

(AZ: B 2 U 24/02 R)<br />

In der Mittagspause<br />

unfallversichert?<br />

Ein Spaziergang ist ein rein privates Vergnügen<br />

Recht<br />

Arbeitet ein Arbeitnehmer ohne Mittagspause und<br />

nimmt er erst am späten Nachmittag zu Hause sein<br />

Mittagessen ein, um anschließend noch einmal zum<br />

Betrieb zu fahren, von wo aus er einen Kunden beliefern<br />

soll, so steht er auch auf dem zweiten Arbeitsweg<br />

unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Das gilt auch für den Fall, dass der Weg zur<br />

Arbeitsstelle nicht weit (hier etwa 1.000 Meter lang)<br />

ist und auch zu Fuß hätte zurückgelegt werden können.<br />

(Hier war der Mann schwer verletzt worden,<br />

nachdem er auf dem zweiten Weg zum Betrieb an<br />

seinem Pkw ein Schleifgeräusch festgestellt hatte.<br />

Als er unter das aufgebockte Auto kroch, rutschte der<br />

Wagenheber ab und quetschte seinen Kopf. Das Bundessozialgericht<br />

erkannte das Unglück als Arbeitsunfall<br />

an. (AZ: B 2 U 24/06 R)<br />

Pausenspaziergang nicht geschützt<br />

Eine Arbeitnehmerin machte während ihrer Mittagspause<br />

einen Spaziergang. Sie verließ deswegen den<br />

Betrieb und stürzte auf einem eisglatten Gehweg.<br />

Das Bundessozialgericht sprach die Berufsgenossenschaft<br />

von der Leistung frei. (AZ: B 2 U 30/00 R) In einem<br />

anderen Fall auch das Sozialgericht Dortmund:<br />

Dort war eine Arbeitnehmerin mehr als zwei Stunden<br />

früher als üblich zur Arbeit gefahren (um 10.45 Uhr<br />

statt um 13.00 Uhr). Auf diesem Weg wurde sie in einen<br />

Unfall verwickelt. „Keine Leistung“, so das Gericht<br />

– auch wenn der Arbeitsweg deshalb so früh begonnen<br />

wurde, weil die Frau in der Werkskantine<br />

noch zu Mittag essen wollte. (AZ: S 11 U 44/00)<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

9


10<br />

Information<br />

Sichern Sie sich Ihre Bonus-Prämie<br />

Haben Sie Ihre Vorsorgeuntersuchungen dieses Jahr schon<br />

durchgeführt?<br />

Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, Ihr Bonusheft<br />

für den Gesundheits- oder Family-Bonus für das<br />

Jahr 2009 bei uns einzureichen.<br />

Damit wir Ihren Bonus ohne Zeitverzug an Sie auszahlen<br />

können, bitten wir Sie, Ihr Bonusheft vor Ihrer Einreichung<br />

noch einmal auf Vollständigkeit zu prüfen.<br />

Vielen Dank für Ihre Mühe.<br />

Für Teilnehmer am Gesundheitsbonus<br />

Wir können leider nur die Prämienpunkte berücksichtigen,<br />

die im Bonusheft mit Datum, Stempel und Unterschrift<br />

nachgewiesen sind, oder wenn alternativ<br />

entsprechende Bescheinigungen vorliegen.<br />

Für Teilnehmer am Family-Bonus<br />

Alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen für Eltern<br />

und Kinder müssen im Bonusheft von der Arztpraxis<br />

entsprechend den Vorgaben dokumentiert sein.<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

Wenn Sie noch nicht alle Vorsorgeuntersuchungen<br />

durchgeführt haben, nutzen Sie bitte die Zeit bis zum<br />

Jahresende, um diese nachzuholen. Somit sichern Sie<br />

sich Ihre Family-Bonus-Prämie. Denn leider können<br />

wir Ihnen keine Prämie auszahlen, wenn nicht alle Untersuchungen<br />

erfolgt sind.<br />

Ergänzender Hinweis<br />

Bitte beachten Sie, dass bei Kindern ab sechs Jahren<br />

die Zahnvorsorge zweimal jährlich durchgeführt werden<br />

muss.<br />

: Information/Kontakt<br />

Ihre <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> zieht um<br />

Nach fünf Jahren in Kirchheim/Teck-Nabern haben wir<br />

uns nun aus Platzmangel auf die Suche nach neuen<br />

Räumlichkeiten begeben. An unserem momentanen<br />

Standort sind unsere Mitarbeiter aufgrund des fehlenden<br />

Platzes auf zwei verschiedene Gebäude verteilt. Um die<br />

Verwaltungsabläufe zu straffen und somit auch Kosten zu<br />

reduzieren, haben wir uns für ein anderes Gebäude direkt<br />

in Kirchheim entschieden. Der Umzug wird im November<br />

bzw. Dezember 2009 stattfinden.<br />

Auch am neuen Standort bieten wir Ihnen unseren zuverlässigen<br />

und schnellen Service sowie eine qualifizierte Beratung,<br />

die auf mehr als 120 Jahren Erfahrung basiert. Selbstverständlich<br />

informieren wir Sie rechtzeitig per Post über<br />

unsere neue Anschrift in Kirchheim. Es besteht eine günstige<br />

Verkehrsanbindung und es sind genügend Parkplätze<br />

vorhanden.<br />

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne unter unserer kostenfreien<br />

24h-Hotline 0800 2552965 zur Verfügung.<br />

Bei Fragen zu den Bonusmodellen stehen wir Ihnen jederzeit<br />

gerne zur Verfügung.<br />

: Kundencenter 07021 89-2701<br />

info@bkk-scheufelen.de



12<br />

Gesundheit<br />

ADS ist keine Modekrankheit<br />

ADS ist eine neurobiologische Störung mit Besonderheiten in der Informationsverarbeitung<br />

Hinter der Abkürzung „AD(H)S“ verbirgt sich der<br />

Begriff Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)<br />

Syndrom. Es liegen Auffälligkeiten in den Aufmerksamkeitsfunktionen<br />

und eine mangelnde Impulssteuerung<br />

vor. Betroffene sind in ihrer Konzentrationsfähigkeit<br />

erheblich eingeschränkt.<br />

Folgende Symptome bei Kindern sind auffällig<br />

: unaufmerksam und leicht ablenkbar<br />

: verträumt und hyperaktiv<br />

: impulsiv<br />

: vergesslich<br />

: zerstreut oder chaotisch<br />

: Regeln können nicht oder nur schwer eingehalten<br />

werden<br />

: stimmungslabil<br />

: kein oder wenig Selbstwertgefühl<br />

: schlechtes Sozial- und Arbeitsverhalten<br />

Aktuelle Versorgungssituation<br />

Die Fallzahlen, der Einsatz von Medikamenten und damit<br />

die Behandlungskosten steigen kontinuierlich an.<br />

Es gibt Fälle von Unterversorgung, aber auch von<br />

Über- und Fehlversorgung. Eine flächendeckende, bedarfsgerechte<br />

Versorgung von AD(H)S Patienten erfordert<br />

daher das Angebot von <strong>regional</strong>en Versor-<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

gungsstrukturen, die eine qualitativ hochwertige, leitlinienbasierte<br />

Diagnostik und Therapie in der ambulanten<br />

ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung<br />

sicherstellen. Über 16.000 bei <strong>BKK</strong> versicherten Kinder<br />

und Jugendliche in Baden- Württemberg sind an<br />

AD(H)S erkrankt. Vor diesem Hintergrund wurde in<br />

Zusammenarbeit mit den <strong>BKK</strong>-Verbänden, der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung und der Kassenärztlichenvereinigung<br />

Baden- Württemberg, ein neues<br />

Konzept entwickelt, das die Versorgung von betroffenen<br />

Kindern und Jugendlichen signifikant verbessert.<br />

Grundinformationen zum neuen Konzept<br />

AD(H)S betroffene Kinder und Jugendliche im Alter<br />

zwischen 4 und 17 Jahren können an diesem zielgerichteten<br />

und qualitätsgesicherten Programm teilnehmen.<br />

Dafür werden AD(H)S-Teams gebildet, in denen<br />

die beteiligten Ärzte und Psychotherapeuten vor Ort<br />

zusammen mit weiteren Leistungserbringern fachübergreifend<br />

zusammenarbeiten. Der Patient wird<br />

vom Arzt oder vom Psychotherapeuten direkt versorgt,<br />

der Mitglied eines AD(H)S-Teams ist. Dieser<br />

überprüft den Patienten durch eine umfassende Diagnostik<br />

und Differenzialdiagnostik, um gewährleisten<br />

zu können, dass nur Patienten mit gesicherten Diagnosen<br />

an diesem Programm teilnehmen.


Versorgungsauftrag und Strukturanforderungen<br />

Der Patient profitiert von einem festen Ansprechpartner<br />

und Koordinator, der u.a. die Therapieziele abstimmt<br />

und eine leitliniengemäße Therapie und Dokumentation<br />

sicherstellt. Der Behandlungsablauf wird mindestens<br />

einmal halbjährlich überprüft. Fälle, die das Behandlungsziel<br />

nicht erreicht haben, werden im AD(H)S-Team<br />

besprochen. Zunächst ist ein Behandlungsversuch ohne<br />

den Einsatz von Medikamenten vorgesehen. Vor einer<br />

medikamentösen Therapie und begleitend dazu sind<br />

psychoedukative, sozialpsychiatrische, psychiatrische<br />

und psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen individuell<br />

anzuwenden. Alle Ärzte, welche an einem <strong>regional</strong>en<br />

AD(H)S-Team teilnehmen möchten, müssen<br />

spezifische Anforderungen und Zusatzausbildungen sowie<br />

Erfahrungen nachweisen.<br />

Ziele des Vertrages<br />

Das Ziel einer Behandlung ist es, die Symptome des<br />

AD(H)S zu mindern, damit der Patient sich altersentsprechend<br />

entwickeln und sich wieder besser in sein<br />

soziales Umfeld eingliedern kann. Die Patienten und<br />

Gesundheit<br />

deren Sorgeberechtigten werden umfassend über Inhalte<br />

und Ziele einer Behandlung aufgeklärt und erhalten<br />

eine individuell für den Patienten aufbereitete Patienteninformation.<br />

Im Mittelpunkt des Konzeptes<br />

steht der Patient mit seiner Familie.<br />

Seit dem 1. April 2009 ist dieses Programm in Kraft<br />

getreten und somit können auch unsere Versicherten<br />

ab sofort teilnehmen. Nähere Informationen sowie<br />

Ärztelisten der teilnehmenden Ärzte in Ihrem Umkreis<br />

erhalten Sie direkt von uns. Wir stehen Ihnen jederzeit<br />

gerne für Ihre offenen Fragen zur Verfügung.<br />

: Information/Kontakt<br />

Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema AD(H)S<br />

Julia Schwenkel A – K 07021 89-2763<br />

jschwenkel@bkk-scheufelen.de<br />

Regina Benke L – Z 07021 89-2762<br />

rbenke@bkk-scheufelen.de<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

13


14<br />

Information<br />

Prämie sichern!<br />

Geld für die U-Untersuchungen<br />

Autorin: Gerda Gloger<br />

Eltern, die bei der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> versichert sind, haben<br />

gut lachen. Sie können durch unser Kinderhausarztmodell<br />

eine Prämie bis zu 40 Euro im Kalenderjahr<br />

erhalten.<br />

Früherkennungs-Untersuchungen bei Kindern sind<br />

wichtig, denn sie haben das Ziel, Krankheiten und Probleme<br />

früh zu erkennen und zu behandeln. Und weil<br />

der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> die Gesundheit der Kinder ganz<br />

besonders am Herzen liegt, zahlen wir Ihnen als Belohnung<br />

für die Teilnahme an den U-Untersuchungen<br />

eine Prämie.<br />

Sie sollten die Vorsorge-Checks nicht versäumen.<br />

Denn die Ärzte erkennen dabei, ob Ihr Kind krank ist<br />

oder sich seine Entwicklung verzögert. Für alle Früherkennungsuntersuchungen<br />

ist das Alter vorgegeben.<br />

Dies hat seinen guten Grund, denn die Früherkennung<br />

und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen<br />

sind nur in einer bestimmten Altersspanne erfolgversprechend.<br />

Die U1 und die U2 werden bereits<br />

kurz nach der Entbindung bzw. zwischen dem dritten<br />

und siebten Lebenstag im Krankenhaus durchgeführt.<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

Im wichtigen ersten Lebensjahr Ihres Kindes folgen<br />

dann noch vier weitere Untersuchungen. Später werden<br />

die Abstände zwischen den Checks Ihres Kindes<br />

immer größer. Diese Vorsorgetermine sind nicht verpflichtend.<br />

Allen Eltern werden sie aber eindringlich<br />

empfohlen, denn je früher Krankheiten oder Funktionsstörungen<br />

erkannt werden, desto besser kann<br />

man schwerwiegenden körperlichen Schäden vorbeugen.<br />

Die Ergebnisse werden von den Ärzten in einem<br />

gelben „Kinder-Untersuchungsheft“ eingetragen.<br />

Welche Vorteile haben die Kinder noch?<br />

Insgesamt neun Vorsorgetermine hat der Gesetzgeber<br />

vorgesehen. Doch schon seit langem können die<br />

bei uns versicherten Kinder als Mehrleistung über unser<br />

Kinderhausarztmodell zwei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen,<br />

nämlich die U10 und die U11, in Anspruch<br />

nehmen. Somit hat die <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> mit<br />

einer exklusiven Leistung eine Lücke bei der qualifizierten<br />

und systematischen medizinischen Beobachtung<br />

von Schulkindern geschlossen.


Es handelt sich bei der U10 um einen Check für Kinder<br />

im Alter von sieben bis acht Jahren. Dabei stehen im<br />

Zentrum der Untersuchungen Lese-/Rechtschreib- und<br />

Rechenstörungen sowie Störungen der motorischen<br />

Entwicklung und die allgemeine Entwicklung.<br />

Die U11 im Alter von neun bis zehn Jahren stellt eine<br />

Ergänzung zu der U10 dar. Hier gilt das Augenmerk<br />

den Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen,<br />

einem gesundheitsschädigenden Medienverhalten<br />

und Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.<br />

Wie kann mein Kind am Kinderhausarztmodell teilnehmen?<br />

1) Sie schreiben sich beim Arzt Ihres Kindes durch<br />

eine Teilnahmeerklärung in das Kinderhausarztmodell<br />

ein.<br />

2) Vor einer anstehenden U-Untersuchung erhalten<br />

Sie von uns rechtzeitig ein Schreiben mit einem<br />

Kinder-Prämien-Scheck.<br />

3) Den Scheck ergänzen Sie nach der Vorsorge Ihres<br />

Kindes und senden diesen an uns zurück.<br />

4) Ihre Prämie wird dann automatisch auf Ihr Konto<br />

überwiesen.<br />

Die Teilnahme am Kinderhausarztmodell begründet selbstverständlich<br />

keine Bindefrist.<br />

Wir konzentrieren uns schon lange auf die Bedürfnisse<br />

unserer jüngsten Versicherten und unterstützen<br />

die Eltern beim verantwortungsvollen Umgang mit<br />

der Gesundheit ihrer Kinder und sich selbst.<br />

Der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> Family-Bonus belohnt seit Jahren<br />

Eltern mit einer Geldprämie, wenn die fälligen Vorsorgeuntersuchungen<br />

wahrgenommen werden.<br />

So werden Eltern mit Kindern unter 18 Jahren bei uns<br />

gleich dreifach belohnt:<br />

: Kinder-Prämie bis zu 40 Euro jährlich für die<br />

U-Untersuchungen<br />

: zwei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen im<br />

Grundschulalter<br />

: Kindergeld mit dem Family-Bonus<br />

(z.B. 225 Euro jährlich für drei Kinder)<br />

Damit die Familie auch im Urlaub im Falle einer Krankheit<br />

oder eines Unfalles bestens abgesichert ist,<br />

erhalten Sie auf Wunsch über unseren Kooperationspartner<br />

eine weltweite und kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung.<br />

Ihre <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> – eine Krankenkasse, die durch<br />

Leistung und Service überzeugt.<br />

: Information/Kontakt<br />

Information<br />

Bei Fragen zur Kinderprämie stehen wir Ihnen jederzeit<br />

gerne zur Verfügung.<br />

: Kundencenter 07021 89-2701<br />

info@bkk-scheufelen.de<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

15


16<br />

Information<br />

Befreiung von Zuzahlungen<br />

Jeder Versicherte hat eine Zuzahlung bis zur Höhe seiner<br />

individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Da es<br />

sich um eine „individuelle“ Belastungsgrenze handelt,<br />

wird diese Grenze für jeden Versicherten individuell<br />

ausgerechnet. Die Belastungsgrenze beträgt für Versicherte<br />

und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />

Angehörigen 2 Prozent, bei chronisch Kranken<br />

1 Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen<br />

zum Lebensunterhalt. Für Angehörige, die in einem<br />

gemeinsamen Haushalt leben, gilt eine gemeinsame<br />

Belastungsgrenze.<br />

Als Angehörige sind die im gemeinsamen Haushalt mit<br />

dem Versicherten lebenden<br />

: Ehegatten,<br />

: eingetragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,<br />

: Kinder, die nach § 10 SGB V familienversichert sind (auch<br />

wenn älter als 18 Jahre),<br />

zu berücksichtigen.<br />

Ehegatten/Lebenspartner des Versicherten sind immer<br />

zu berücksichtigen, wenn sie im gemeinsamen<br />

Haushalt mit dem Versicherten leben, unabhängig davon,<br />

ob sie selbst versichert, familienversichert oder<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

privat krankenversichert sind.<br />

Für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben,<br />

werden bei der Einkommenshöhe des Familienhaushaltes<br />

Freibeträge berücksichtigt. Diese Freibeträge<br />

betragen für<br />

: den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen<br />

im Jahre 2009 = 4.536 Euro,<br />

: jedes familienversicherte Kind 3.864 Euro.<br />

Bei Alleinerziehenden ist für das erste Kind der höhere<br />

Freibetrag abzuziehen. Für Kinder, die älter als<br />

18 Jahre und selbst versichert sind, gilt wiederum<br />

eine eigenständige Belastungsgrenze. Für Bezieher<br />

von Fürsorgeleistungen (z. B. ALG II) gelten Besonderheiten,<br />

auf die wir extra eingehen werden.<br />

Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen<br />

grundsätzlich alle wiederkehrenden Bezüge und Zuwendungen,<br />

wie z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen<br />

und Einkünfte, die ein Unternehmer aus seinem<br />

Geschäftsbetrieb zur Bestreitung des Lebensunterhalts<br />

für sich und seine Familie erzielt oder entnimmt,<br />

Einnahmen aus Kapitalvermögen, Zahlbetrag der Renten<br />

und Versorgungsbezüge sowie Hilfen zum Lebensunterhalt.


Einmalige Einnahmen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)<br />

sind ebenfalls zu berücksichtigen. Das Kindergeld<br />

nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) hingegen<br />

ist nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt zu bewerten.<br />

Die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des<br />

Ehegatten/Lebenspartners und der familienversicherten<br />

Kinder, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt<br />

mit dem Versicherten leben, sind den Bruttoeinnahmen<br />

zum Lebensunterhalt des Versicherten hinzuzurechnen.<br />

Abweichend von der oben beschriebenen Ermittlung<br />

der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt ist bei Versicherten,<br />

die ALG II beziehen oder bei denen die<br />

Kosten der Unterbringung in einem Heim von einem<br />

Träger der Sozialhilfe getragen werden, als Bruttoeinnahmen<br />

zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft<br />

nur ein bestimmter Regelsatz (seit<br />

1. Juli 2009 monatlich 359 Euro) maßgeblich. Freibeträge<br />

können hier nicht in Abzug gebracht werden. Im<br />

Rahmen der Befreiung werden alle gesetzlichen Zuzahlungen<br />

berücksichtigt.<br />

Zuzahlungen für folgende Leistungen können bei der Ermittlung<br />

der Befreiung berücksichtigt werden:<br />

: Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt<br />

: Arzneimittel (Zahlungen für nicht verschreibungspflichtige<br />

Medikamente sind nicht bei der Befreiung anzurechnen.)<br />

: Heilmittel (Massagen, …)<br />

: häusliche Krankenpflege<br />

: Hilfsmittel<br />

: Haushaltshilfe<br />

: Soziotherapie<br />

: stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, wenn der Kostenträger<br />

die Krankenkasse ist<br />

: Krankenhaus<br />

: Fahrkosten<br />

Nur solche Original-Zuzahlungsbelege können akzeptiert<br />

werden, aus denen<br />

: der Vor- und Zuname des Versicherten,<br />

: die Art der Leistung (z.B. Arzneimittel/Heilmittel),<br />

: der Zuzahlungsbetrag,<br />

: das Datum der Abgabe und<br />

: die abgebende Stelle (z.B. durch Stempel) hervorgeht.<br />

Information<br />

Nicht berücksichtigt werden dagegen Kosten, die dadurch<br />

entstehen, dass z. B.<br />

: Arzneimittel/Hilfsmittel abgegeben werden, die höhere als<br />

die vom Festbetrag abgedeckten Kosten verursachen,<br />

: aufwendigere Leistungen als eigentlich notwendig in Anspruch<br />

genommen werden,<br />

: Aufwendungen für Mittel entstehen, deren Verordnung zu<br />

Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen ist,<br />

: wirtschaftliche Aufzahlungen für Hilfsmittel nötig sind<br />

: Leistungen ohne ärztliche Verordnung bezogen<br />

werden,<br />

: Abschläge im Rahmen der Kostenerstattung etwa für Verwaltungskosten<br />

und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

vorgenommen werden.<br />

Ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind Eigenanteile<br />

zu Zahnersatz und bei Maßnahmen zur künstlichen<br />

Befruchtung.<br />

Erreichen Sie innerhalb eines Kalenderjahres Ihre<br />

Belastungsgrenze, so erhalten Sie von uns einen Befreiungsausweis.<br />

Dieser gilt für den Rest des Kalenderjahres.<br />

Ist zu erwarten, dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze<br />

im Laufe des Jahres bereits nach kurzer Zeit<br />

erreichen werden, können Sie sich durch eine entsprechende<br />

Vorauszahlung bereits ab dem 1. Januar<br />

des Jahres für das komplette Kalenderjahr von den<br />

gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen.<br />

Das aufwendige Sammeln von Quittungen sowie ein anschließender<br />

Antrag auf Erstattung der zu viel geleisteten<br />

Zuzahlungen entfallen dann für Sie komplett!<br />

Gerne senden wir Ihnen die entsprechenden Anträge zu.<br />

: Information/Kontakt<br />

Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit uns in Verbindung.<br />

Benjamin Kächele A – K 07026 66-2840<br />

bkaechele@bkk-scheufelen.de<br />

Duha Köhler L – Z 07026 66-2695<br />

dkoehler@bkk-scheufelen.de<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

17


18<br />

Information<br />

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)<br />

Individuelle Gesundheitsleistungen werden verstärkt<br />

neben der üblichen medizinischen Versorgung in Arztpraxen<br />

angeboten. Sie gelten als medizinisch nicht<br />

notwendig, weshalb sie vom Leistungsspektrum der<br />

gesetzlichen Krankenkassen auch nicht erfasst werden.<br />

Daher müssen sie von den Patienten aus eigener<br />

Tasche bezahlt werden.<br />

Unter IGeL fällt eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnose-<br />

und Behandlungsmethoden sowie eine Reihe vermeintlich<br />

gesundheitsfördernder Maßnahmen. Darunter<br />

können auch im Einzelfall einige Untersuchungen<br />

zur Früherkennung von Krankheiten fallen.<br />

Vorsicht ist jedoch bei Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />

geboten, deren Nutzen bislang nicht<br />

eindeutig wissenschaftlich bewiesen ist.<br />

Neben den medizinisch sinnvollen Zusatzleistungen<br />

gibt es auch Maßnahmen, deren Durchführung nicht<br />

unbedingt notwendig ist. Teilweise werden sogar ärztliche<br />

Leistungen als IGeL angeboten, die eigentlich<br />

von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen<br />

sind. Vor diesem Hintergrund sollten ärztliche<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

Zusatzangebote kritisch hinterfragt werden.<br />

Jeder muss am Ende selbst entscheiden, ob die angebotene<br />

Leistung sinnvoll ist. Auf alle Fälle dürfen<br />

Ärzte nur mit Ihrer Zustimmung tätig werden.<br />

Ihre <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> gewährleistet eine hochwertige<br />

ärztliche Versorgung. Sie umfasst alle Tätigkeiten des<br />

Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung<br />

von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen<br />

Kunst notwendig und zweckmäßig sind. Zusätzliche<br />

ärztliche Leistungen sorgen nicht automatisch<br />

für mehr Sicherheit und führen nicht unbedingt zum<br />

erwünschten Heilerfolg.<br />

Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ). Hier ist jeder individuellen<br />

Gesundheitsleistung ein bestimmter Betrag zugeordnet.<br />

Hiervon können die Ärzte den einfachen oder<br />

den 2,3-fachen Satz berechnen. Wenn der Arzt aufgrund<br />

einer besonderen Schwierigkeit oder einem erhöhten<br />

Zeitaufwand bei der Behandlung den 3,5-fachen<br />

Satz (Höchstsatz) berechnen möchte, muss eine<br />

schriftliche Begründung vorliegen.


Aufgrund der Vielfalt der von den Arztpraxen angebotenen<br />

IGeL existiert keine abschließende Liste der<br />

IGeL-Angebote.<br />

Es gibt folgende Hauptgruppen für IGeL-Leistungen, die<br />

lediglich beispielhaft sind. Die Aufzählung ist nicht<br />

abschließend:<br />

: Vorsorgeuntersuchungen<br />

: Reise-, Sport- und Umweltmedizin<br />

: ärztliche Serviceleistungen<br />

: medizinisch-kosmetische Leistungen<br />

: Empfängnis, Schwangerschaft<br />

: sonstige Wunschleistungen<br />

Hier einige Tipps für Patienten, die an IGeL interessiert<br />

sind:<br />

: Lassen Sie sich Arzt umfassend beraten<br />

: Vor der Inanspruchnahme von IGeL ist ein persönliches<br />

Beratungsgespräch mit dem behandelnden<br />

Arzt dringend empfehlenswert. Eine Beratung durch<br />

die Praxismitarbeiter ist nicht ausreichend. Der Arzt<br />

muss den Nutzen, die Wirksamkeit und das Risiko<br />

der von ihm empfohlenen medizinischen Leistung<br />

sachlich erläutern. Dazu gehören auch Angaben zu<br />

den Kosten der Behandlung und warum die Leistung<br />

keine Kassenleistung ist.<br />

: Keine voreiligen Entscheidungen treffen<br />

Für eine sofortige medizinische Behandlung besteht<br />

bei IGeL-Angeboten kein Grund. Sie sollten bis zum<br />

nächsten Termin in Ruhe überlegen, ob Sie die Leistung<br />

beanspruchen wollen.<br />

: Die IGeL darf nicht Bedingung für andere vertragsärztliche<br />

Leistungen sein.<br />

Kostenvoranschlag geben lassen<br />

Ein schriftlicher Vertrag über eine konkrete Leistung<br />

enthält auch das voraussichtliche Gesamthonorar, damit<br />

Sie die Kosten im Voraus einschätzen können.<br />

Abschließend erhalten Sie eine detaillierte Rechnung<br />

Nach Abschluss der Behandlung muss der behandelnde<br />

Arzt eine detaillierte Rechnung ausstellen. Die<br />

Rechnung sollte Folgendes enthalten:<br />

Datum der Erbringung der Leistung, die GOÄ-Nummer<br />

der Leistung und deren Bezeichnung, eine<br />

zusätzliche Leistungsbeschreibung, den Betrag der<br />

Leistung und der berechnete Steigerungssatz, eine<br />

schriftliche Begründung des Arztes, wenn der berechnete<br />

Steigerungssatz über dem 2,3-fachen des Betrages<br />

der Leistung liegt.<br />

Keine Praxisgebühr entrichten<br />

Für die alleinige Inanspruchnahme von IGeL muss keine<br />

Praxisgebühr entrichtet werden.<br />

: Information/Kontakt<br />

Information<br />

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Eine ausführliche Informationsbroschüre zum Thema<br />

IGeL liegt uns vor. Wir senden Ihnen diese bei Bedarf<br />

gerne zu.<br />

A – K Christian Dörr 07026 66-2391<br />

cdoerr@bkk-scheufelen.de<br />

L – Z Nadine Raichle 07026 66-2637<br />

nraichle@bkk-scheufelen.de<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

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Gesetzgeber ändert erneut Regelungen zum<br />

Krankengeld für Selbständige ab 1. August 2009<br />

Durch das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung“ ist ab 1. Januar 2009<br />

der Anspruch auf Krankengeld für Selbständige entfallen.<br />

Um den Einkommensausfall während einer längeren Arbeitsunfähigkeit<br />

abzusichern, bestand die Möglichkeit,<br />

einen sogenannten „Wahltarif Krankengeld“ mit einer zusätzlichen<br />

Prämienzahlung abzuschließen. Diese Verträge<br />

endeten allerdings kraft Gesetz zum 31. Juli 2009.<br />

Die Neuregelung, die am 10. Juli 2009 vom Bundesrat gebilligt<br />

wurde, sieht vor, dass sich alle Selbständigen wieder im<br />

gesetzlichen Rahmen für einen Krankengeldanspruch entscheiden<br />

können. Die Notwendigkeit zum Abschluss eines<br />

Wahltarifes entfällt daher.<br />

Die Verfahrensweise sieht folgendermaßen aus: Der Selbständige<br />

gibt eine entsprechende Wahlerklärung gegenüber<br />

seiner Krankenkasse ab. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht<br />

dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.<br />

Die Höhe beträgt maximal 85 Euro und berechnet sich nach<br />

den üblichen Regelungen. Es ist der allgemeine Beitragssatz<br />

(z. Zt. 14,9 Prozent) zu zahlen. Die Mitglieder zahlen<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />

Neue Str. 95<br />

73230 Kirchheim/Teck-Nabern<br />

Telefon 07021 89-2780<br />

Telefax 07021 89-2799<br />

Redaktion<br />

Wolfgang Allgaier, Vanessa Gschwandtner<br />

Fotoquellen<br />

<strong>BKK</strong> Redaktion, KKF-Bildarchiv,<br />

DSG-Bildarchiv, Photocase.de,<br />

www.aboutpixel.de, www.sxc.hu<br />

Grafische Gestaltung / Druckvorstufe<br />

D-Sign-Grafix GmbH<br />

Herbststraße 8<br />

74072 Heilbronn<br />

Telefon 07131 89866-333<br />

Projektidee<br />

SDO GmbH<br />

Weidelbach 11<br />

91550 Dinkelsbühl<br />

Druck und Vertrieb<br />

KKF-Verlag<br />

Martin-Moser-Straße 23<br />

84503 Altötting<br />

Papier<br />

BVS matt, 115 g/qm – Papierfabrik <strong>Scheufelen</strong><br />

GmbH + Co. KG, Lenningen<br />

Anzeigen<br />

Preise und Informationen unter<br />

www.bkk-anzeigen.de<br />

Erscheinungsweise<br />

viermal jährlich<br />

somit 0,6 Prozent des Einkommens für den Anspruch auf<br />

Krankengeld ab dem 43. Tag. Die nunmehr neu vom Gesetzgeber<br />

aufgegriffene Regelung entspricht exakt dem bisherigen<br />

Wahltarif „Krankengeld für Selbständige“ der <strong>BKK</strong><br />

<strong>Scheufelen</strong>, welcher zu einer Gleichstellung von Selbständigen<br />

und Beschäftigten im Krankengeldbezug geführt hat<br />

und auch dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Versicherten<br />

entspricht.<br />

An die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruches sind die<br />

Versicherten drei Jahre lang gebunden.<br />

: Information/Kontakt<br />

Ihre persönlichen Ansprechpartner hierzu<br />

Verena Taxis 07021 89-2735<br />

vtaxis@bkk-scheufelen.de<br />

Sabrina Scirtuicchio 07021 89-2737<br />

sscirtuicchio@bkk-scheufelen.de<br />

Angelika Wenisch 07021 89-2709<br />

awenisch@bkk-scheufelen.de<br />

Auflage<br />

30.700<br />

Bezugsquelle<br />

Direkt bei der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong><br />

Keine Reproduktion des Inhalts ohne schriftliche<br />

Genehmigung des Heraus gebers. Für unverlangt<br />

eingesandte Manuskripte, Fotos etc. übernimmt der<br />

Herausgeber keine Haftung. Wir behalten uns das<br />

Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in<br />

ge kürzter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin<br />

dient der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> da zu, ihre gesetzlichen<br />

Ver pflich tungen zur Aufklärung der Versicherten über<br />

deren Rechte und Pflichten in der Sozialversicherung<br />

zu erfüllen. Rechts verbindlich für sozialrechtliche<br />

Themen sind Gesetz und Satzung. Die hier veröffentlichten<br />

Anzeigen dienen der Finanzierung des<br />

Magazins und stellen weder ein Leistungsangebot<br />

noch die Meinung der <strong>BKK</strong> <strong>Scheufelen</strong> dar.

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