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EGV-SZ 2003 - Kanton Schwyz

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1.4 Ausstand / Vorbefassung<br />

B. 1.4<br />

– Submissionsverfahren.<br />

Aus dem Sachverhalt:<br />

Die Elektroingenieurarbeiten für die Erneuerung einer Tunnelbeleuchtung<br />

wurden einer Offerentin zugeschlagen, welche vorgängig für den Auftraggeber<br />

einen Zustandsbericht über die fraglichen Beleuchtungsanlagen verfasste.<br />

Aus den Erwägungen:<br />

3.a) Den Ausschreibungsunterlagen lag u.a. der Zustandsbericht der fraglichen<br />

Beleuchtungsanlagen in den Tunnels ... vom 16. Dezember 2002 vor<br />

mit Angaben über den Ist-Zustand, Lösungsvorschläge für die Erneuerung der<br />

Beleuchtungsanlage sowie einer Grobkostenschätzung. Auf dem Titelblatt ist<br />

das <strong>Kanton</strong>swappen abgebildet verbunden mit dem Text «<strong>Kanton</strong> <strong>Schwyz</strong>»,<br />

und «Tiefbauamt Abt. Betrieb und Unterhalt.» Die Kopfzeilen der nachfolgenden<br />

Seiten lauten: «Tiefbauamt des <strong>Kanton</strong>s <strong>Schwyz</strong> - ...». Im Anhang des<br />

Berichtes finden sich eine «Photodokumentation, Stand 30.05.02» und<br />

«Zustandsaufnahme vom 19.4.02, Checklisten Stand 08.05.02».<br />

b) Die Beschwerdeführerin macht vor Verwaltungsgericht geltend, man<br />

habe ihr zugetragen, den Zustandsbericht habe die Beschwerdegegnerin verfasst.<br />

Nach Studium des Staatskalenders habe sie feststellen können, dass die<br />

mutmasslichen Verfasser mit den Zeichen ... höchstwahrscheinlich nicht<br />

beim <strong>Kanton</strong> arbeiten würden. Sollte diese Vermutung zutreffen, hätte die<br />

Beschwerdegegnerin einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gehabt. Sie<br />

hätte entweder den Zustandsbericht nicht erstellen dürfen oder dann nicht am<br />

Vergabeverfahren teilnehmen dürfen. Wenn externe Fachleute zur Vorbereitung<br />

und/oder Durchführung des Submissionsverfahrens beigezogen würden,<br />

seien sie vorbefasst und grundsätzlich als Anbieter auszuschliessen.<br />

c) Vernehmlassend führt hiezu die Vorinstanz aus:<br />

«Die beiden Tunnels ... an der ... im Abschnitt ... wurden 1980 in Betrieb genommen.<br />

Die nahezu 25 Jahre alten elektromechanischen Installationen/ Beleuchtungen sind<br />

zum grössten Teil am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Es ist deshalb vorgesehen, die<br />

bestehenden Beleuchtungsanlagen in beiden Tunnels zu erneuern und diese gleichzeitig<br />

den heute gültigen Normen anzupassen.<br />

Damit sich das Tiefbauamt ein Bild über den Umfang und das Ausmass der notwendigen<br />

Arbeiten machen konnte, wurde im 2002 das Ingenieurbüro ... (Bg) beauftragt, eine<br />

Zustandserhebung mit Vorschlägen und Grobkostenschätzung auszuarbeiten. Dieser<br />

Zustandsbericht beinhaltet keine Bearbeitung der Phasen Konzept oder Vorprojekt.<br />

Gestützt auf diese Grundlagen entschied sich dann das Tiefbauamt zu einer Totalerneuerung<br />

sämtlicher Anlageteile, wie der Beleuchtung, Beleuchtungssteuerung sowie der<br />

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