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EGV-SZ 2003 - Kanton Schwyz

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C. 2.3<br />

8.5.3 Die Zufahrt zu den geplanten Parkplätzen 1 bis 5 entspricht weder<br />

den in der Norm SN 640 050 betreffend Grundstückszufahrten umschriebenen<br />

Voraussetzungen, noch den Anforderungen gemäss der Norm SN 640<br />

292 betreffend Parkieren. Aus den geplanten Parkplätzen muss rückwärts<br />

über das Trottoir in die Zugerstrasse eingefahren werden. Konflikte mit Fussgängern<br />

sind somit vorprogrammiert. Zudem muss die Zugerstrasse beim<br />

Rückwärtsausfahren auch für Fahrmanöver in Anspruch genommen werden.<br />

Auch dies kann zu Behinderungen des Verkehrs auf der Zugerstrasse führen.<br />

Weiter erschwerend kommt hinzu, dass sich unmittelbar neben den Parkplätzen<br />

2 bis 5 im Bereich der Einmündung der Zufahrt zur Tiefgarage die Bushaltestelle<br />

befindet. Auch aus diesen Gründen hat die Vorinstanz 2 die Einfahrtsbewilligung<br />

für die Parkplätze 1 bis 5 entlang der Zugerstrasse zu<br />

Recht verweigert, weil die Verkehrssicherheit für die erwähnten Parkplätze<br />

nicht gewährleistet ist.<br />

(RRB Nr. 595/<strong>2003</strong> vom 13. Mai <strong>2003</strong>).<br />

2.3 Erschliessung durch das übergeordnete Strassennetz<br />

– Partei- und Verfahrensfähigkeit einer Gemeinde und des Gemeinderates<br />

(Erw. 3).<br />

– Fehlende Einsprachebefugnis einer Gemeinde, wenn sie keine Verletzung<br />

der Autonomie rügt, nicht direkt in ihren finanziellen Interessen und auch<br />

nicht sonstwie wie eine Privatperson betroffen ist (Erw. 4).<br />

– Beurteilung der Baureife (in Bezug auf das übergeordnete Strassennetz)<br />

unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten (Erw. 5).<br />

Aus dem Sachverhalt:<br />

Die X. AG plante auf der an der Eisenburgstrasse (Bezirksstrasse) gelegenen<br />

Liegenschaft in Siebnen (Gemeinde Schübelbach) eine Überbauung mit<br />

zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und vier Doppeleinfamilienhäusern.<br />

Der Gemeinderat Galgenen erhob dagegen Baueinsprache. Seiner Auffassung<br />

nach war die Erschliessung über die Eisenburgstrasse, die Brücke<br />

über die Wägitaler-Aa, die Wägitalerstrasse in die Zürcherstrasse erst dann<br />

hinreichend, wenn die geplante Verkehrssanierung im Dorf Siebnen mit dem<br />

Grosskreisel rechtlich, technisch und finanziell sichergestellt sei, wie dies<br />

der <strong>Kanton</strong> für vergleichbare Baulandflächen in Siebnen-Galgenen (Lindenhof,<br />

Illgenwiese) verlangt habe. Der Gemeinderat Schübelbach wies die<br />

Beschwerde nicht zuletzt wegen fehlender Legitimation der Gemeinde ab<br />

und erteilte die Baubewilligung.<br />

Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Regierungsrat ab. Einer Aufsichtsbeschwerde<br />

leistete er keine Folge.<br />

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