EGV-SZ 2003 - Kanton Schwyz
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C. 2.1<br />
noch der Weg der Nachkreditbewilligung für zusätzliche Abschreibungen<br />
beschritten werden kann.<br />
4. Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass die Voraussetzungen<br />
für die Einlage eines Gemeindebeitrages in die Spezialfinanzierung<br />
Alters- und Pflegeheim in der Gemeinde Wangen nicht erfüllt sind. Mit dieser<br />
Feststellung kann es sein Bewenden haben. Weitere aufsichtsrechtliche<br />
Anordnungen sind nicht erforderlich. Von der Erhebung von Verfahrenskosten<br />
wird abgesehen.<br />
(RRB Nr. 302/<strong>2003</strong> vom 11. März <strong>2003</strong>).<br />
2. Baurecht<br />
2.1 Rückzug eines Baugesuches<br />
– Ein Baugesuch kann nur vom Bauherr und nicht auch vom Grundeigentümer<br />
zurückgezogen werden.<br />
Aus den Erwägungen:<br />
2. Die Vorinstanz hat das Baubewilligungsverfahren auf Grund eines<br />
Schreibens der Beigeladenen infolge Rückzugs am Protokoll abgeschrieben.<br />
Die Beschwerdeführerin bringt vor, diese Abschreibung sei zu Unrecht<br />
erfolgt. Zum Rückzug eines Baugesuchs sei die Beigeladene als Grundeigentümerin<br />
nicht legitimiert. Es obliege allein ihr als Baugesuchstellerin, darüber<br />
zu entscheiden, ob das Baugesuch zurückgezogen werde oder nicht.<br />
3.1 Gemäss § 28 VRP schreibt die Behörde oder die mit der Vorbereitung<br />
des Verfahrens beauftragte Instanz das Verfahren ab, wenn die Partei ihr<br />
Begehren zurückzieht (lit. a), die Gegenpartei das Begehren anerkennt (lit.<br />
b), die Behörde die angefochtene Verfügung oder den angefochtenen Entscheid<br />
widerruft (lit. c) oder ein Vergleich abgeschlossen wird, oder das Verfahren<br />
aus andern Gründen gegenstandslos geworden ist (lit. d).<br />
Es ist zu prüfen, ob die Vorinstanz die Beigeladene zu Recht als rückzugsberechtigte<br />
Partei im Sinne von § 28 lit. a VRP anerkannt hat.<br />
3.2 Gemäss § 77 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz vom 14. Mai 1987<br />
(SR<strong>SZ</strong> 400.100, PBG) ist das Baubewilligungsgesuch für Bauten und Anlagen<br />
der Gemeinde einzureichen. Es muss eine Beschreibung des Vorhabens,<br />
Situations- und Baupläne, einen Katasterplan, Angaben über die Grundeigentumsverhältnisse<br />
und den Zweck der Baute sowie die Unterschrift des<br />
Bauherrn enthalten.<br />
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