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EGV-SZ 2003 - Kanton Schwyz

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C. 2.1<br />

noch der Weg der Nachkreditbewilligung für zusätzliche Abschreibungen<br />

beschritten werden kann.<br />

4. Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass die Voraussetzungen<br />

für die Einlage eines Gemeindebeitrages in die Spezialfinanzierung<br />

Alters- und Pflegeheim in der Gemeinde Wangen nicht erfüllt sind. Mit dieser<br />

Feststellung kann es sein Bewenden haben. Weitere aufsichtsrechtliche<br />

Anordnungen sind nicht erforderlich. Von der Erhebung von Verfahrenskosten<br />

wird abgesehen.<br />

(RRB Nr. 302/<strong>2003</strong> vom 11. März <strong>2003</strong>).<br />

2. Baurecht<br />

2.1 Rückzug eines Baugesuches<br />

– Ein Baugesuch kann nur vom Bauherr und nicht auch vom Grundeigentümer<br />

zurückgezogen werden.<br />

Aus den Erwägungen:<br />

2. Die Vorinstanz hat das Baubewilligungsverfahren auf Grund eines<br />

Schreibens der Beigeladenen infolge Rückzugs am Protokoll abgeschrieben.<br />

Die Beschwerdeführerin bringt vor, diese Abschreibung sei zu Unrecht<br />

erfolgt. Zum Rückzug eines Baugesuchs sei die Beigeladene als Grundeigentümerin<br />

nicht legitimiert. Es obliege allein ihr als Baugesuchstellerin, darüber<br />

zu entscheiden, ob das Baugesuch zurückgezogen werde oder nicht.<br />

3.1 Gemäss § 28 VRP schreibt die Behörde oder die mit der Vorbereitung<br />

des Verfahrens beauftragte Instanz das Verfahren ab, wenn die Partei ihr<br />

Begehren zurückzieht (lit. a), die Gegenpartei das Begehren anerkennt (lit.<br />

b), die Behörde die angefochtene Verfügung oder den angefochtenen Entscheid<br />

widerruft (lit. c) oder ein Vergleich abgeschlossen wird, oder das Verfahren<br />

aus andern Gründen gegenstandslos geworden ist (lit. d).<br />

Es ist zu prüfen, ob die Vorinstanz die Beigeladene zu Recht als rückzugsberechtigte<br />

Partei im Sinne von § 28 lit. a VRP anerkannt hat.<br />

3.2 Gemäss § 77 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz vom 14. Mai 1987<br />

(SR<strong>SZ</strong> 400.100, PBG) ist das Baubewilligungsgesuch für Bauten und Anlagen<br />

der Gemeinde einzureichen. Es muss eine Beschreibung des Vorhabens,<br />

Situations- und Baupläne, einen Katasterplan, Angaben über die Grundeigentumsverhältnisse<br />

und den Zweck der Baute sowie die Unterschrift des<br />

Bauherrn enthalten.<br />

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