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EGV-SZ 2003 - Kanton Schwyz

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C. 1.1<br />

C. REGIERUNGSRAT<br />

1. Gemeindewesen<br />

1.1 Einlage in Spezialfinanzierung<br />

– Schaffung einer Spezialfinanzierung für ein Alters- und Pflegeheim einer<br />

Gemeinde (Erw. 2).<br />

– Zulässiger Rahmen für die Budgetierung eines Rechnungsüberschusses<br />

(Erw. 3).<br />

Aus dem Sachverhalt:<br />

Am 9. Dezember 2002 versammelten sich die Bürgerinnen und Bürger der<br />

Gemeinde Wangen zur Gemeindeversammlung. Unter Ziffer 3 der Traktandenliste<br />

wurde über das Geschäft «Genehmigung des Voranschlages für die<br />

politische Gemeinde und das EW Wangen für das Jahr <strong>2003</strong>» befunden.<br />

Unter der Position 570.380.00 wurde ein Betrag von Fr. 350 000.– für eine<br />

Einlage in die Spezialfinanzierung Alters- und Pflegeheime budgetiert. Im<br />

Bericht zum Voranschlag <strong>2003</strong> führte der Gemeinderat aus:<br />

«Alters- und Pflegeheim<br />

Der Gemeinderat hat bezüglich dem Alters- und Pflegeheim Folgendes entschieden:<br />

Das Projekt soll, sofern es vom Bürger angenommen wird, als Spezialfinanzierung<br />

realisiert werden, d. h. die Gemeinde leistet jährlich einen festen<br />

Betrag für das Alters- und Pflegeheim. Der Rest muss aus den Taxen finanziert<br />

werden. Aus diesem Grunde werden bereits im Voranschlag <strong>2003</strong> unter<br />

der Position neutrale Posten Kto. Nr. 993.380.00, Fr. 350 000.– als Gemeindebeitrag<br />

eingestellt. Die ersten Kostenberechnungen haben ergeben,<br />

dass der kostendeckende und konkurrenzfähige Betrieb nur mit Beiträgen<br />

aus der allgemeinen Verwaltungsrechnung gesichert ist.»<br />

Gegen die Beschlussfassung erhob ein Bürger Aufsichtsbeschwerde beim<br />

Regierungsrat.<br />

Aus den Erwägungen:<br />

2.1 Die Gemeindeversammlung Wangen hat auf Antrag des Gemeinderates<br />

eine Einlage in eine Spezialfinanzierung Alters- und Pflegeheim im<br />

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