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EGV-SZ 2003 - Kanton Schwyz

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B. 8.7<br />

Bezug auf den geplanten Ausbau einer Strasse), die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften<br />

überprüft. Es ist damit bereits im vorliegenden Verfahren<br />

zu prüfen, ob durch die im Erschliessungsplan vorgesehenen Neu- bzw.<br />

Umbauten von Strassenanlagen die Umweltschutzvorschriften und zwar insbesondere<br />

die Lärmschutzvorschriften eingehalten werden.<br />

b) Gemäss Art. 25 Abs. 1 USG dürfen Ortsfeste Anlagen nur errichtet werden,<br />

wenn die durch diese Anlagen allein erzeugten Lärmimmissionen die<br />

Planungswerte in der Umgebung nicht überschreiten; die Bewilligungsbehörde<br />

kann eine Lärmprognose verlangen.<br />

Im Erschliessungsplan Arth sind im Dorfteil Goldau zwei Neubauprojekte<br />

geplant. Es handelt sich dabei einerseits um den Eisenbahnweg, welcher verlegt<br />

(neue Linienführung) und mit einem Trottoir ausgestattet wird und andererseits<br />

um die Vogelsangstrasse Ost (Abschnitt Parkstrasse bis Kindergarten),<br />

welche gemäss dem Bericht zur Erschliessungsplanung (Vi-act. 2 S. 10,<br />

Verf. 1045/02) mit einem Trottoir ausgestattet und deren Einmündung in die<br />

Parkstrasse neu gestaltet werden soll. Konkret bemängelt wird vorliegend<br />

von sämtlichen Beschwerdeführern einzig der Ausbau bzw. die Verlegung<br />

des Eisenbahnweges. (…). Der Eisenbahnweg soll neu zwei kantonale Schulen<br />

erschliessen. Die eine Schule steht bereits seit mehreren Jahren und sie<br />

wird zur Zeit über die Zaystrasse-Ost, welche durch die Wohnzone führt,<br />

erschlossen. Die zweite Schule, die Pädagogische Hochschule, ist geplant<br />

und eine entsprechende Ein- bzw. Umzonung fand statt. Die Beschwerdeführer<br />

Ziff. I und III befürchten Verkehrsimmissionen des (neuen) Eisenbahnweges<br />

auf die Wohnliegenschaften am Weiherweg. Die übrigen Beschwerdeführer<br />

machen geltend, der Ausbau des Eisenbahnweges und die<br />

Erschliessung der Pädagogischen Hochschule führe zu einer zusätzlichen<br />

unzulässigen Verkehrsbelastung im Dorfkern. Sie verlangen, dass die beiden<br />

Schulen über eine neu zu erstellende Strasse (Schutt - Gotthardstrasse)<br />

erschlossen wird (Schuttstrasse).<br />

Obwohl es sich beim Eisenbahnweg um eine bestehende Strasse handelt,<br />

ist der im Erschliessungsplan vorgesehene Ausbau dieses Weges doch als<br />

Neuanlage im Sinne von Art. 25 USG zu qualifizieren, da einerseits ein Ausbau<br />

und eine neue Linienführung vorgesehen sind und andererseits neu zwei<br />

Schulen über diese Strasse erschlossen werden sollen. Heute führt der Eisenbahnweg<br />

über das Privatgrundstück eines Unternehmens und dient dort der<br />

internen Erschliessung und als Fussweg. Der Gemeinderat geht offenbar<br />

ebenfalls von einer neuen Anlage aus, so hat er doch die Einhaltung der Planungswerte<br />

bzw. die lärmmässigen Auswirkungen des Eisenbahnweges auf<br />

die am Weiherweg gelegenen Liegenschaften KTN 1362, 3051 und 3052,<br />

welche von der neuen Linienführung des Eisenbahnweges am stärksten<br />

betroffen sind (die Liegenschaft KTN 1362 grenzt unmittelbar an den Eisenbahnweg,<br />

liegt jedoch etliche Meter darüber), durch ein Gutachten abklären<br />

lassen.<br />

Im Gutachten der Firma … AG wird ausgehend von einem Verkehrsaufkommen<br />

von 550 Fahrzeugen/Tag von Lärmimmissionen von 46.5 dB am<br />

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