22.01.2015 Aufrufe

SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Investoren der Beteiligungsgesellschaft haben die Möglichkeit<br />

– unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen – im Falle von<br />

Streitigkeiten über die Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anzurufen. Die Voraussetzungen für den Zugang<br />

zu der Schlichtungsstelle sind in der Schlichtungsverfahrensordnung<br />

geregelt. Diese sowie ein Merkblatt zu dem Verfahren ist bei der<br />

Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank<br />

– Schlichtungsstelle – Postfach 11 12 31, 60047 Frankfurt am<br />

Main, Tel.: 069/2388-1907/1906/1908, Fax: 069/2388-1919, Email:<br />

schlichtung@bundesbank.de, www.bundesbank.de.<br />

12. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die<br />

Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie<br />

Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet,<br />

mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation<br />

während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />

Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden<br />

dem Interessenten/Investor in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch<br />

für die Kommunikation während der Vertragslaufzeit und für die Auslegung<br />

von Klauseln maßgeblich ist.<br />

13.<br />

Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige<br />

Aufsichtsbehörde (Hinterlegungsstelle)<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Nr. 1 genannten Unternehmen<br />

ergibt sich aus den Seiten 24 ff des Verkaufsprospektes sowie aus den<br />

§§2, 8 des Gesellschaftsvertrages und der Präambel des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages. Die Tätigkeit der unter Nr. 1 genannten Unternehmen<br />

unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen Zulassung.<br />

Eine Hinterlegungsstelle für den überreichten Verkaufsprospekt<br />

existiert mangels Prospektpflicht nicht.<br />

64 | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!