22.01.2015 Aufrufe

SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5. Gesamtpreis der Beteiligung, ggf. zusätzlich anfallende<br />

Steuern und Kosten, die nicht über den Unternehmer<br />

abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />

Der Investor bestimmt die Höhe seiner Einlage in der Beitrittserklärung.<br />

Als weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle<br />

Beurkundung einer Handelsregistervollmacht sowie bei Umwandlung<br />

der treugeberischen Beteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist<br />

weitere Notarkosten und Handelsregistergebühren anfallen. Daneben<br />

können Schenkungs-, Erbschafts- und/oder weitere Steuern anfallen.<br />

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Investor<br />

wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt (insbesondere S.38 ff)<br />

verwiesen, zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />

Investor im Einzelnen wird die Beratung durch einen Angehörigen der<br />

steuerberatenden Berufe empfohlen.<br />

6. Zahlung und Erfüllung<br />

Die Zahlung der Einlage erfolgt durch Überweisung auf das Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft. Geht die Zahlung der Beteiligungssumme<br />

nicht binnen zwei Wochen nach Absendung eines<br />

Aufforderungsschreibens der Treuhänderin vollständig auf dem Mittelverwendungskonto<br />

ein, ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft<br />

berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Für den Fall, dass der Investor<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die Treuhänderin<br />

oder die Gesellschaft ferner berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen<br />

Nachfrist gemäß §323 BGB vom Vertrag zurückzutreten und<br />

daneben gemäß §325 BGB Schadensersatz zu verlangen (vgl. die Beitrittserklärung).<br />

7. Widerrufs- und Rückgaberechte<br />

Dem Investor steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §355 BGB<br />

zu. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, seiner Ausübung und Rechtsfolgen<br />

ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />

8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />

Informationen<br />

Die dem Investor zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur<br />

Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und<br />

sonstigen in den Vertragswerken genannten Grundlagen beziehen sich<br />

auf den Stand August 2010.<br />

9. Risiken der Anlage<br />

Die Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> <strong>PP</strong> <strong>Gold</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> stellt eine unternehmerische<br />

Beteiligung dar, die im Wesentlichen an den wirtschaftlichen<br />

Ergebnissen an Kurssteigerungen der erworbenen <strong>Gold</strong>barren<br />

partizipiert. Die Ertragslage der Gesellschaft kann sich durch negative<br />

Kursentwicklungen der erworbenen <strong>Gold</strong>barren verschlechtern. Der<br />

Preis von <strong>Gold</strong>barren unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt,<br />

auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete<br />

Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Da sich<br />

nicht alle denkbaren Risiken versichern lassen, ist ein Totalverlust der<br />

Beteiligung theoretisch möglich. Bei einem niedrigen Verkaufserlös<br />

der von der Gesellschaft gehaltenen <strong>Gold</strong>barren kann die Auszahlung<br />

des Rückkaufswertes an den Investor niedriger als geplant ausfallen<br />

oder ausbleiben. Ferner sind Fondsanteile als langfristige Investition zu<br />

verstehen. Eine vorzeitige Veräußerung ist jederzeit möglich, aber mit<br />

Kosten für den Investor verbunden, die den Verkaufserlös schmälern.<br />

Bezüglich der Risiken der Beteiligung wird auf die ausführliche Darstellung<br />

der Risiken einer Unternehmensbeteiligung bzw. der Investition in<br />

<strong>Gold</strong>barren ab S.11 ff des Verkaufsprospektes verwiesen.<br />

10. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

Der Investor kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember eines<br />

Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />

gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft als<br />

Kommanditist verlangen. Mit Eintrag des Investors als Kommanditist<br />

in das Handelsregister wandelt sich das Treuhandverhältnis in eine<br />

Verwaltungstreuhandschaft um. Diese kann nur aus wichtigem Grund<br />

gekündigt werden. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die<br />

Gesellschafterstellung des Investors endet.<br />

Der Gesellschaftsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum<br />

Monatsende, jedoch nicht vor Ablauf von drei Jahren seit Beitritt zur<br />

Gesellschaft und Volleinzahlung der Einlage, gekündigt werden. Die<br />

Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhandvertrages bzw. der Gesellschafterstellung<br />

ergeben sich aus §8 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

(S.60 des Verkaufsprospektes) bzw. aus §18 des Gesellschaftsvertrages<br />

(S.54 des Verkaufsprospektes).<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem<br />

Fall unberührt.<br />

Die Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist zu richten an die <strong>SOLIT</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>, Friesenstr. 1, 20097 Hamburg, die Kündigung des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. das Umwandlungsbegehr<br />

an die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Zweigniederlassung Zürich,<br />

Binzmühlestraße 56, 8050 Zürich, Schweiz.<br />

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>SOLIT</strong> <strong>PP</strong> <strong>Gold</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> unterliegen dem<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch für die Aufnahme<br />

vorvertraglicher Beziehungen zum Investor. Soweit gesetzlich zulässig<br />

ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz | 63

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!