SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
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5. Gesamtpreis der Beteiligung, ggf. zusätzlich anfallende<br />
Steuern und Kosten, die nicht über den Unternehmer<br />
abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />
Der Investor bestimmt die Höhe seiner Einlage in der Beitrittserklärung.<br />
Als weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle<br />
Beurkundung einer Handelsregistervollmacht sowie bei Umwandlung<br />
der treugeberischen Beteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist<br />
weitere Notarkosten und Handelsregistergebühren anfallen. Daneben<br />
können Schenkungs-, Erbschafts- und/oder weitere Steuern anfallen.<br />
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Investor<br />
wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt (insbesondere S.38 ff)<br />
verwiesen, zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />
Investor im Einzelnen wird die Beratung durch einen Angehörigen der<br />
steuerberatenden Berufe empfohlen.<br />
6. Zahlung und Erfüllung<br />
Die Zahlung der Einlage erfolgt durch Überweisung auf das Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft. Geht die Zahlung der Beteiligungssumme<br />
nicht binnen zwei Wochen nach Absendung eines<br />
Aufforderungsschreibens der Treuhänderin vollständig auf dem Mittelverwendungskonto<br />
ein, ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft<br />
berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Für den Fall, dass der Investor<br />
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die Treuhänderin<br />
oder die Gesellschaft ferner berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen<br />
Nachfrist gemäß §323 BGB vom Vertrag zurückzutreten und<br />
daneben gemäß §325 BGB Schadensersatz zu verlangen (vgl. die Beitrittserklärung).<br />
7. Widerrufs- und Rückgaberechte<br />
Dem Investor steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §355 BGB<br />
zu. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, seiner Ausübung und Rechtsfolgen<br />
ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />
8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />
Informationen<br />
Die dem Investor zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur<br />
Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und<br />
sonstigen in den Vertragswerken genannten Grundlagen beziehen sich<br />
auf den Stand August 2010.<br />
9. Risiken der Anlage<br />
Die Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> <strong>PP</strong> <strong>Gold</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> stellt eine unternehmerische<br />
Beteiligung dar, die im Wesentlichen an den wirtschaftlichen<br />
Ergebnissen an Kurssteigerungen der erworbenen <strong>Gold</strong>barren<br />
partizipiert. Die Ertragslage der Gesellschaft kann sich durch negative<br />
Kursentwicklungen der erworbenen <strong>Gold</strong>barren verschlechtern. Der<br />
Preis von <strong>Gold</strong>barren unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt,<br />
auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete<br />
Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Da sich<br />
nicht alle denkbaren Risiken versichern lassen, ist ein Totalverlust der<br />
Beteiligung theoretisch möglich. Bei einem niedrigen Verkaufserlös<br />
der von der Gesellschaft gehaltenen <strong>Gold</strong>barren kann die Auszahlung<br />
des Rückkaufswertes an den Investor niedriger als geplant ausfallen<br />
oder ausbleiben. Ferner sind Fondsanteile als langfristige Investition zu<br />
verstehen. Eine vorzeitige Veräußerung ist jederzeit möglich, aber mit<br />
Kosten für den Investor verbunden, die den Verkaufserlös schmälern.<br />
Bezüglich der Risiken der Beteiligung wird auf die ausführliche Darstellung<br />
der Risiken einer Unternehmensbeteiligung bzw. der Investition in<br />
<strong>Gold</strong>barren ab S.11 ff des Verkaufsprospektes verwiesen.<br />
10. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />
Der Investor kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin<br />
mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember eines<br />
Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft als<br />
Kommanditist verlangen. Mit Eintrag des Investors als Kommanditist<br />
in das Handelsregister wandelt sich das Treuhandverhältnis in eine<br />
Verwaltungstreuhandschaft um. Diese kann nur aus wichtigem Grund<br />
gekündigt werden. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die<br />
Gesellschafterstellung des Investors endet.<br />
Der Gesellschaftsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum<br />
Monatsende, jedoch nicht vor Ablauf von drei Jahren seit Beitritt zur<br />
Gesellschaft und Volleinzahlung der Einlage, gekündigt werden. Die<br />
Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhandvertrages bzw. der Gesellschafterstellung<br />
ergeben sich aus §8 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
(S.60 des Verkaufsprospektes) bzw. aus §18 des Gesellschaftsvertrages<br />
(S.54 des Verkaufsprospektes).<br />
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem<br />
Fall unberührt.<br />
Die Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist zu richten an die <strong>SOLIT</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong>, Friesenstr. 1, 20097 Hamburg, die Kündigung des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. das Umwandlungsbegehr<br />
an die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Zweigniederlassung Zürich,<br />
Binzmühlestraße 56, 8050 Zürich, Schweiz.<br />
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>SOLIT</strong> <strong>PP</strong> <strong>Gold</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> unterliegen dem<br />
Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch für die Aufnahme<br />
vorvertraglicher Beziehungen zum Investor. Soweit gesetzlich zulässig<br />
ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.<br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz | 63