SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gesellschaft mit vorheriger Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin auf einen Dritten zu übertragen, wenn gleichzeitig<br />
die Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag auf den<br />
Übernehmer wirksam übertragen werden. Dies gilt auch, wenn<br />
nach Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister<br />
statt eines Treuhandverhältnisses eine Verwaltungstreuhand<br />
besteht. Einer Zustimmung der anderen Gesellschafter<br />
oder Treugeber bedarf es für eine Übertragung der Beteiligung des<br />
Treugebers auf einen Dritten nicht.<br />
2) Beim Ableben eines Treugebers wird der Treuhandvertrag mit seinen<br />
Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Der Rechtsnachfolger<br />
hat der Treuhänderin auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht<br />
gemäß §4 Abs.9 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu erteilen, sofern er sich unmittelbar gesellschaftsrechtlich<br />
als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt.<br />
3) Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden, so haben diese einen<br />
bevollmächtigten Vertreter zu bestellen. Bis zur Bestellung des Bevollmächtigten<br />
ruhen die Pflichten der Treuhänderin.<br />
§ 8<br />
Vertragsbeendigung<br />
4)<br />
5)<br />
die Beendigung oder Umwandlung des Treuhandverhältnisses verursachten<br />
Kosten, Auslagen und Gebühren (einschließlich Notarund<br />
Gerichtsgebühren) trägt der Treugeber.<br />
Im Falle der Fortführung des Vertragsverhältnisses als Verwaltungstreuhand<br />
gelten die in diesem Vertrag geregelten Rechte<br />
und Pflichten entsprechend weiter fort, soweit sich nicht daraus<br />
etwas anderes ergibt, dass der Treugeber nunmehr unmittelbar<br />
als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist. Der<br />
Treugeber hat der Treuhänderin im Falle der Umwandlung seiner<br />
Beteiligung auf seine Kosten eine Handelsregistervollmacht gemäß<br />
§4 Abs.9 des Gesellschaftsvertrages zu erteilen. Die Treuhandvergütung<br />
der Treuhänderin bestimmt sich auch im Falle der<br />
Verwaltungstreuhand nach §5 Abs.2 dieses Vertrages.<br />
Neben der Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche<br />
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
als Kommanditist ist während der Dauer der Beteiligungsgesellschaft<br />
eine ordentliche Kündigung dieses Treuhandvertrages<br />
ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen.<br />
Die Kündigung des Treugebers ist schriftlich an die<br />
Treuhänderin zu richten.<br />
1)<br />
2)<br />
Der Treuhandvertrag ist für die Dauer der Beteiligungsgesellschaft<br />
geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn<br />
sein Zweck erreicht – z.B. im Falle der Beendigung der Liquidation<br />
der Beteiligungsgesellschaft - oder fortgefallen – z.B. im Falle<br />
der Kündigung des Gesellschaftsvertrages oder der Ausschließung<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft – ist.<br />
Der Treugeber ist berechtigt, mit einer Frist von drei Monaten jeweils<br />
zum 31. Dezember eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung in eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche<br />
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft als Kommanditist<br />
zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen ist der Treuhänderin<br />
gegenüber schriftlich zu erklären.<br />
6) Der Treuhandvertrag endet im Übrigen, wenn ein Treugeber seine<br />
im Zeichnungsschein abgegebenen Willenserklärungen zulässig<br />
und rechtswirksam widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen<br />
dem Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten<br />
<strong>Kapital</strong>einlage hinaus nicht zu.<br />
7) Scheidet die Treuhänderin aus der Beteiligungsgesellschaft aus,<br />
wird das Treuhandverhältnis mit einer auf Vorschlag der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin von den Treugebern neu gewählten<br />
Treuhänderin fortgesetzt. Bis zur Neubestellung nehmen die Treugeber<br />
ihre Gesellschafterrechte unmittelbar selbst wahr.<br />
§ 9<br />
Mitwirkungspflichten, Datenschutz<br />
3)<br />
Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />
verlangt, bietet die Treuhandkommanditistin bereits hiermit<br />
die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar auf<br />
den Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />
durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />
Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist der<br />
Beteiligungsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />
dieser Bedingung besteht das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft<br />
fort. Dieses kann vom Treugeber nur aus wichtigem<br />
Grund gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere vor,<br />
wenn der Treugeber aus der Gesellschaft ausscheidet. Die durch<br />
1)<br />
Die Treuhänderin hat über sämtliche Treugeber ein Register mit<br />
Namen, Anschrift, übernommener Beteiligungssumme und Bankverbindung<br />
zu führen. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass<br />
seine personenbezogenen Daten im Wege der elektronischen Datenverarbeitung<br />
gespeichert und dass die in die Verwaltung und<br />
Betreuung der Beteiligungen einbezogenen Personen über die Verhältnisse<br />
der Beteiligungsgesellschaft und die Person des Treugebers<br />
informiert werden.<br />
2)<br />
Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der im Treugeberregister<br />
eingetragenen Angaben und Änderungen betreffend die rechtliche<br />
Inhaberschaft der Beteiligung der Treuhänderin unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
60 | Treuhand- und Verwaltungsvertrag