SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
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5)<br />
Die physische Auslieferung von Barren erfolgt auf Kosten des Gesellschafters.<br />
Die geschäftsführende Kommanditisten stellt dem<br />
ausscheidenden Gesellschafter hierfür eine feste Kostenpauschale<br />
in Höhe von 1% des in <strong>Gold</strong> gehaltenen anteiligen Gesellschaftsvermögens<br />
des Gesellschafters in Rechnung, maximal jedoch EUR<br />
2.500. Der entsprechende Betrag kann von dem an den kündigenden<br />
Gesellschafter gemäß Abs.2 auszuzahlenden Rückkaufswert<br />
in Abzug gebracht werden. Eine Lieferung an den Wohnort<br />
des Gesellschafters kann vereinbart werden. Die Lieferung erfolgt<br />
grundsätzlich nur ausreichend versichert. Etwaig anfallende Steuern<br />
aufgrund der physischen Auslieferung der <strong>Gold</strong>barren hat der<br />
Gesellschafter zu tragen. Aufgrund der physischen Auslieferung<br />
anfallende Versicherungskosten werden aus der Pauschale gemäß<br />
Satz 2 beglichen.<br />
Hamburg, den 02.08.2010<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
gez. Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
gez. Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Niederlassung Zürich<br />
gez. Timo Engelbrecht, Lars Jagemann (Geschäftsführer)<br />
6)<br />
Bei Selbstabholung der Barren an der Lagerstätte trägt der Gesellschafter<br />
die ihm tatsächlich entstehenden Kosten, wie z.B. Reisekosten.<br />
Gebühren oder Kosten, insbesondere die Kostenpauschale<br />
gemäß Absatz 4, werden dem Gesellschafter von der Gesellschaft<br />
oder der geschäftsführenden Kommanditistin bei Selbstabholung<br />
nicht in Rechnung gestellt.<br />
§ 20 Liquidation<br />
1)<br />
Im Falle der Auflösung der Gesellschaft führt die geschäftsführende<br />
Kommanditistin als Liquidatorin die Auseinandersetzung durch.<br />
Sie hat sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und<br />
sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Das hiernach verbleibende<br />
Gesellschaftsvermögen ist an die Gesellschafter entsprechend der<br />
quotalen Beteiligung eines jeden Gesellschafters auszukehren.<br />
2)<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin kann die Veräußerung der<br />
Vermögensgegenstände zum Zwecke der Liquidation beschließen<br />
oder die Auseinandersetzung durch physische Auslieferung von<br />
<strong>Gold</strong>barren gemäß §19 dieses Gesellschaftsvertrages und monetärer<br />
Auszahlung der Restguthaben durchführen.<br />
§ 21 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und<br />
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder<br />
aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich<br />
zulässig – Hamburg.<br />
§ 22 Salvatorische Klausel<br />
Eine unwirksame Bestimmung dieses Vertrages oder eine Vertragslücke<br />
berühren seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. In diesem Fall gilt<br />
eine solche Regelung als vereinbart, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am<br />
nächsten kommt.<br />
Gesellschaftsvertrag | 55