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SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

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5)<br />

Die physische Auslieferung von Barren erfolgt auf Kosten des Gesellschafters.<br />

Die geschäftsführende Kommanditisten stellt dem<br />

ausscheidenden Gesellschafter hierfür eine feste Kostenpauschale<br />

in Höhe von 1% des in <strong>Gold</strong> gehaltenen anteiligen Gesellschaftsvermögens<br />

des Gesellschafters in Rechnung, maximal jedoch EUR<br />

2.500. Der entsprechende Betrag kann von dem an den kündigenden<br />

Gesellschafter gemäß Abs.2 auszuzahlenden Rückkaufswert<br />

in Abzug gebracht werden. Eine Lieferung an den Wohnort<br />

des Gesellschafters kann vereinbart werden. Die Lieferung erfolgt<br />

grundsätzlich nur ausreichend versichert. Etwaig anfallende Steuern<br />

aufgrund der physischen Auslieferung der <strong>Gold</strong>barren hat der<br />

Gesellschafter zu tragen. Aufgrund der physischen Auslieferung<br />

anfallende Versicherungskosten werden aus der Pauschale gemäß<br />

Satz 2 beglichen.<br />

Hamburg, den 02.08.2010<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

gez. Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

gez. Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Niederlassung Zürich<br />

gez. Timo Engelbrecht, Lars Jagemann (Geschäftsführer)<br />

6)<br />

Bei Selbstabholung der Barren an der Lagerstätte trägt der Gesellschafter<br />

die ihm tatsächlich entstehenden Kosten, wie z.B. Reisekosten.<br />

Gebühren oder Kosten, insbesondere die Kostenpauschale<br />

gemäß Absatz 4, werden dem Gesellschafter von der Gesellschaft<br />

oder der geschäftsführenden Kommanditistin bei Selbstabholung<br />

nicht in Rechnung gestellt.<br />

§ 20 Liquidation<br />

1)<br />

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft führt die geschäftsführende<br />

Kommanditistin als Liquidatorin die Auseinandersetzung durch.<br />

Sie hat sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und<br />

sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Das hiernach verbleibende<br />

Gesellschaftsvermögen ist an die Gesellschafter entsprechend der<br />

quotalen Beteiligung eines jeden Gesellschafters auszukehren.<br />

2)<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin kann die Veräußerung der<br />

Vermögensgegenstände zum Zwecke der Liquidation beschließen<br />

oder die Auseinandersetzung durch physische Auslieferung von<br />

<strong>Gold</strong>barren gemäß §19 dieses Gesellschaftsvertrages und monetärer<br />

Auszahlung der Restguthaben durchführen.<br />

§ 21 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und<br />

ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder<br />

aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich<br />

zulässig – Hamburg.<br />

§ 22 Salvatorische Klausel<br />

Eine unwirksame Bestimmung dieses Vertrages oder eine Vertragslücke<br />

berühren seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. In diesem Fall gilt<br />

eine solche Regelung als vereinbart, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am<br />

nächsten kommt.<br />

Gesellschaftsvertrag | 55

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