SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
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5)<br />
6)<br />
Die auf einen Investor entfallende Einlage muss mindestens EUR<br />
250.000 betragen und muss durch 10.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
Die Investoren können ihre Beteiligung gemäß gesondertem Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag wahlweise mittelbar über die Treuhänderin<br />
halten oder sich nach erfolgtem Beitritt unmittelbar als<br />
Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen.<br />
§ 5<br />
werden bereits geleistete Zahlungen des Kommanditisten/Treugebers<br />
erst zurückgezahlt, wenn ein neuer Kommanditist/Treugeber<br />
die Beteiligung übernommen hat oder der Beteiligungsgesellschaft<br />
beigetreten ist und dieser seine vertraglichen Einzahlungsverpflichtungen<br />
in voller Höhe erfüllt hat.<br />
Einlage<br />
7) Die Treugeber werden, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss<br />
des Treuhandvertrages wie Kommanditisten der Gesellschaft<br />
behandelt, ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter<br />
werden. Der Gesellschaftsanteil der Treuhandkommanditistin wird<br />
so behandelt, wie wenn entsprechend der mittelbaren Beteiligung<br />
der Treugeber mehrere Gesellschaftsanteile bestehen würden.<br />
8) Der Treugeber übernimmt mit Abschluss des Treuhandvertrages<br />
die auf seine mittelbare Beteiligung entfallenden Verbindlichkeiten<br />
der Treuhandkommanditistin gegenüber der Gesellschaft, insbesondere<br />
die Beitragsschuld (Einlage), mit der Wirkung, dass er<br />
als Schuldner an die Stelle der Treuhandkommanditistin tritt. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin stimmt der Schuldübernahme<br />
durch die Treugeber hiermit unter Billigung aller Gesellschafter im<br />
Voraus mit Wirkung für die Gesellschaft zu, §§414, 415 BGB.<br />
9) Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft<br />
beteiligen, haben der Treuhänderin eine notariell beglaubigte<br />
Vollmacht zu erteilen, die sie zur Vornahme sämtlicher Anmeldungen<br />
der Kommanditgesellschaft und ihrer Gesellschafter beim<br />
Handelsregister berechtigt. Im Falle der unmittelbaren Eintragung<br />
des Investors nimmt die Treuhänderin die Rechte des Treugebers<br />
nur noch als Verwaltungstreuhänderin nach Maßgabe des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages wahr.<br />
10) Bis zu ihrer Eintragung als unmittelbare Kommanditisten bzw. bis<br />
zur Eintragung der jeweiligen Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
der Treuhänderin im Handelsregister haben die Treugeber die<br />
Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten. Für die atypisch<br />
stille Beteiligung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend.<br />
11) Die geschäftsführende Kommanditistin hat das Recht, einen Kommanditisten,<br />
der seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht<br />
oder nicht rechtzeitig erbringt, nach Ablauf von 30 Tagen nach<br />
Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung jederzeit aus der Gesellschaft<br />
auszuschließen oder den Kommanditanteil des säumigen Gesellschafters<br />
auf den Betrag der tatsächlich geleisteten Einlage herabzusetzen.<br />
Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wegen<br />
nicht fristgerechter Erfüllung oder eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf es hierfür nicht. Im Falle einer <strong>Kapital</strong>herabsetzung<br />
wird die Haftsumme des Kommanditisten herabgesetzt auf 10 %<br />
seiner herabgesetzten Pflichteinlage. Im Falle des Ausschlusses<br />
1) Zahlungen der Investoren erfolgen auf ein Konto der Treuhandkommanditistin<br />
(Mittelverwendungskonto). Die Treuhandkommanditistin<br />
verfügt über das Konto<br />
2)<br />
a)<br />
mit Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs oder<br />
b) zu Gunsten eines Kontos, über das der Empfänger nur ge-<br />
meinschaftlich mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügungsbefugt<br />
ist, oder<br />
c) soweit Investoren Ansprüche aus dem Treuhand- oder dem<br />
Gesellschaftsverhältnis geltend machen können, z.B. nach<br />
Widerruf ihrer Vertragserklärung, Vertragsänderung oder<br />
-aufhebung, Kündigung oder Ausschließung.<br />
Die Einlage ist fällig gemäß den Bestimmungen in der Beitrittserklärung.<br />
3) Sobald der Gesellschafter seine Einlage erbracht hat und die Investition<br />
seiner Einlage in <strong>Gold</strong>barren erfolgt ist, erhält er eine<br />
Mitteilung über die auf seinen Geschäftsanteil entfallende Menge<br />
an <strong>Gold</strong> in Unzen und Gramm, berechnet gemäß §14 dieses Gesellschaftsvertrages.<br />
4)<br />
Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme der Kommanditisten<br />
beträgt 10% der Pflichteinlage.<br />
5) Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit<br />
1% pro Monat zu verzinsen, ohne dass es nach Fälligkeit einer<br />
Forderung einer Mahnung durch die Gesellschaft bedarf. Die Geltendmachung<br />
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt der<br />
Gesellschaft vorbehalten.<br />
6) Die geschäftsführende Kommanditistin bestellt für die Gesellschaft<br />
einen Mittelverwendungskontrolleur. Mittelverwendungskontrolleur<br />
kann nur sein, wer der Wirtschaftsprüferkammer oder<br />
einer Steuerberaterkammer angehört. Seine Rechte und Pflichten<br />
bestimmen sich nach dem mit ihm zu schließenden Vertrag.<br />
§ 6 Gesellschafterkonten<br />
Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber werden folgende Konten<br />
geführt:<br />
Gesellschaftsvertrag | 49