SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
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Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag zwischen der <strong>SOLIT</strong> <strong>PP</strong> <strong>Gold</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und<br />
der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH und der <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> und dem Investor<br />
3)<br />
Kommanditisten können in- und ausländische natürliche Personen<br />
sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts<br />
sein, soweit gesetzlich zulässig.<br />
§ 1<br />
Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />
§ 4<br />
<strong>Kapital</strong>erhöhung<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>PP</strong> <strong>Gold</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.<br />
Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
1) Gesellschaftszweck ist die Verwaltung eigenen Vermögens.<br />
2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und<br />
alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />
zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar<br />
förderlich sind. Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen<br />
errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />
gründen, Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />
eingehen.<br />
3) Die Gesellschaftsmittel dürfen nur zu Geschäften verwendet<br />
werden, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar<br />
dienen. Eine andere Verwendung von Gesellschaftsmitteln ist ausgeschlossen.<br />
§ 3 Gesellschafter<br />
1) Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft<br />
ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>. Sie hat keine Einlage zu<br />
leisten und ist am <strong>Kapital</strong> der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2)<br />
Vorbehaltlich der Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treuhandkommanditisten<br />
sind Kommanditisten der Gesellschaft<br />
1)<br />
2)<br />
Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2011 (Fondsschließung)<br />
weiteres Kommanditkapital im Wege eines öffentlichen Angebots<br />
von Vermögensanlagen auf. Das Angebot erfolgt öffentlich, ohne<br />
dass jedoch eine Prospektpflicht nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz<br />
(VerkaufsprospektG) oder der Vermögensanlagen-Veraufsprospektverordnung<br />
(VersVermProspV) besteht. Die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Aufnahme neuer<br />
Kommanditisten bis zu einem Kommanditkapital von EUR 10 Mio.<br />
ohne Zustimmung der Mitgesellschafter berechtigt und kann die<br />
dazu erforderlichen Erklärungen im Namen aller Gesellschafter<br />
unter Befreiung von §181 BGB abgeben und entgegennehmen.<br />
Die Einlagen der Gesellschafter sind gemäß den Bedingungen in<br />
der Beitrittserklärung fällig.<br />
Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist zum Zweck der mittelbaren<br />
Beteiligung von Investoren bis einschließlich 31.12.2011<br />
berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
der Gesellschaft zu Händen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
ein- oder mehrmals zu erhöhen und ihren Gesellschaftsanteil<br />
treuhänderisch für Investoren (<strong>Kapital</strong>geber) zu halten. Dabei darf<br />
das Kommanditkapital die in Absatz 1 genannte Höhe nicht überschreiten.<br />
Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam mit Zugang<br />
der Erklärung der Treuhänderin bei der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Der <strong>Kapital</strong>anteil der TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH (Treuhandkommanditistin) bestimmt sich nach der von den<br />
Treugebern übernommenen Einlage. Nach dem 31.12.2011 dürfen<br />
von der Treuhänderin unabhängig vom erreichten Emissionsvolumen<br />
keine weiteren Beitrittserklärungen mehr angenommen<br />
werden. Eine Verpflichtung der Treuhänderin zur Erhöhung ihrer<br />
Kommanditbeteiligung durch Aufnahme treugeberisch beteiligter<br />
Gesellschafter besteht erst nach Annahme der Beitrittserklärung<br />
und Erfüllung der weiteren in der Beitrittserklärung genannten Voraussetzungen.<br />
a)<br />
die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Niederlassung Zürich,<br />
mit einer Einlage von EUR 500 und<br />
b) die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, mit einer Einlage<br />
von EUR 500. Ihr weiterer Beitrag besteht in der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft. Sie ist geschäftsführende Kommanditistin.<br />
Ihre Einlagen sind mit Unterzeichnung dieses Vertrages fällig.<br />
3)<br />
4)<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Fondsschließung<br />
ein- oder mehrmals zu verschieben, längstens jedoch<br />
bis zum 31.12.2012. Sie kann die Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
auf einen EUR 10 Mio. übersteigenden Betrag beschließen.<br />
Sie ist ferner zur vorzeitigen Fondsschließung berechtigt.<br />
Im Falle der Erhöhung des Kommanditkapitals gilt für Absatz 1<br />
Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 der erhöhte Betrag. Die Treuhandkommanditistin<br />
ist zur Erhöhung ihrer Einlage in jedem Fall bis zur<br />
Fondsschließung berechtigt, auch wenn die geschäftsführende<br />
Kommanditistin den Zeitpunkt der Fondsschließung verschiebt.<br />
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