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SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

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Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag zwischen der <strong>SOLIT</strong> <strong>PP</strong> <strong>Gold</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und<br />

der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH und der <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> und dem Investor<br />

3)<br />

Kommanditisten können in- und ausländische natürliche Personen<br />

sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts<br />

sein, soweit gesetzlich zulässig.<br />

§ 1<br />

Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />

§ 4<br />

<strong>Kapital</strong>erhöhung<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>PP</strong> <strong>Gold</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.<br />

Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1) Gesellschaftszweck ist die Verwaltung eigenen Vermögens.<br />

2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und<br />

alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />

zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar<br />

förderlich sind. Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen<br />

errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />

gründen, Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />

eingehen.<br />

3) Die Gesellschaftsmittel dürfen nur zu Geschäften verwendet<br />

werden, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar<br />

dienen. Eine andere Verwendung von Gesellschaftsmitteln ist ausgeschlossen.<br />

§ 3 Gesellschafter<br />

1) Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft<br />

ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>. Sie hat keine Einlage zu<br />

leisten und ist am <strong>Kapital</strong> der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2)<br />

Vorbehaltlich der Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treuhandkommanditisten<br />

sind Kommanditisten der Gesellschaft<br />

1)<br />

2)<br />

Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2011 (Fondsschließung)<br />

weiteres Kommanditkapital im Wege eines öffentlichen Angebots<br />

von Vermögensanlagen auf. Das Angebot erfolgt öffentlich, ohne<br />

dass jedoch eine Prospektpflicht nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz<br />

(VerkaufsprospektG) oder der Vermögensanlagen-Veraufsprospektverordnung<br />

(VersVermProspV) besteht. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Aufnahme neuer<br />

Kommanditisten bis zu einem Kommanditkapital von EUR 10 Mio.<br />

ohne Zustimmung der Mitgesellschafter berechtigt und kann die<br />

dazu erforderlichen Erklärungen im Namen aller Gesellschafter<br />

unter Befreiung von §181 BGB abgeben und entgegennehmen.<br />

Die Einlagen der Gesellschafter sind gemäß den Bedingungen in<br />

der Beitrittserklärung fällig.<br />

Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist zum Zweck der mittelbaren<br />

Beteiligung von Investoren bis einschließlich 31.12.2011<br />

berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

der Gesellschaft zu Händen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

ein- oder mehrmals zu erhöhen und ihren Gesellschaftsanteil<br />

treuhänderisch für Investoren (<strong>Kapital</strong>geber) zu halten. Dabei darf<br />

das Kommanditkapital die in Absatz 1 genannte Höhe nicht überschreiten.<br />

Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam mit Zugang<br />

der Erklärung der Treuhänderin bei der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Der <strong>Kapital</strong>anteil der TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH (Treuhandkommanditistin) bestimmt sich nach der von den<br />

Treugebern übernommenen Einlage. Nach dem 31.12.2011 dürfen<br />

von der Treuhänderin unabhängig vom erreichten Emissionsvolumen<br />

keine weiteren Beitrittserklärungen mehr angenommen<br />

werden. Eine Verpflichtung der Treuhänderin zur Erhöhung ihrer<br />

Kommanditbeteiligung durch Aufnahme treugeberisch beteiligter<br />

Gesellschafter besteht erst nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

und Erfüllung der weiteren in der Beitrittserklärung genannten Voraussetzungen.<br />

a)<br />

die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Niederlassung Zürich,<br />

mit einer Einlage von EUR 500 und<br />

b) die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, mit einer Einlage<br />

von EUR 500. Ihr weiterer Beitrag besteht in der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft. Sie ist geschäftsführende Kommanditistin.<br />

Ihre Einlagen sind mit Unterzeichnung dieses Vertrages fällig.<br />

3)<br />

4)<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Fondsschließung<br />

ein- oder mehrmals zu verschieben, längstens jedoch<br />

bis zum 31.12.2012. Sie kann die Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

auf einen EUR 10 Mio. übersteigenden Betrag beschließen.<br />

Sie ist ferner zur vorzeitigen Fondsschließung berechtigt.<br />

Im Falle der Erhöhung des Kommanditkapitals gilt für Absatz 1<br />

Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 der erhöhte Betrag. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist zur Erhöhung ihrer Einlage in jedem Fall bis zur<br />

Fondsschließung berechtigt, auch wenn die geschäftsführende<br />

Kommanditistin den Zeitpunkt der Fondsschließung verschiebt.<br />

48 | Gesellschaftsvertrag

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