SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
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Sonstige Angaben entsprechend der Bestimmungen<br />
der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV)<br />
Folgende Informationen zur Vermögensanlage werden ergänzend zu den bisherigen Ausführungen gegeben; die Paragraphenangaben<br />
beziehen sich auf die VermVerkProspV, auch wenn diese keine direkte Anwendung finden:<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 8 Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt ausschließlich in Deutschland.<br />
§ 5 Ziff. 2 Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer, längstens jedoch auf 25 Jahre ab Datum der Fondsschließung geschlossen.<br />
§ 5 Ziff. 3 Die Emittentin unterliegt deutschem Recht.<br />
§ 5 Ziff. 6 Eine Konzernstruktur liegt nicht vor.<br />
§ 6 Satz 1 Nr. 2 In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1<br />
Verkaufsprospektgesetz ausgegeben.<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Die Emittentin wurde innerhalb von 5 Jahren vor Aufstellung des Verkaufsprospektes gegründet.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von<br />
wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage sind, bestehen nicht.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Gerichts- und Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben, sind<br />
nicht anhängig.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 4 Es bestehen keine laufenden Investitionen.<br />
§ 8 Abs. 2 Die Tätigkeit der Emittentin wurde nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Weder der Prospektverantwortlichen noch den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />
Emittentin oder der Treuhänderin/dem Mittelverwendungskontrolleur stand oder steht das Eigentum oder eine dingliche<br />
Berechtigung an den Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen derselben zu.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 3 Für die Anlageobjekte bestehen keine dinglichen Belastungen.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 4 Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit der Anlageobjekte,<br />
insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 5 Behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 6 Die Emittentin hat bisher keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher<br />
Teile davon geschlossen.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 7 Nach Kenntnis der Anbieterin existieren keine Bewertungsgutachten.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keinerlei Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art gewährt.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 1-3 Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind gleichzeitig Geschäftsführer des Unternehmens, welches mit<br />
dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt ist und der Emittentin Darlehen gewährt (siehe Seiten 26, 35, 42 f).<br />
Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin<br />
Fremdkapital geben oder die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind. Keines der Mitglieder der Geschäftsführung<br />
der Emittentin ist für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />
nicht nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen. Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin existieren<br />
nicht.<br />
§ 12 Abs. 4 Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die aber die Herausgabe<br />
oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht.<br />
§ 14 Für die Verzinsung oder Rückzahlung der hier konkret angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person oder<br />
Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />
44 | Sonstige Angaben entsprechend der Bestimmungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung